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Projekt und Kredit für Strassen - Gemeinde Obersiggenthal

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Nuechtalstrasse Nussbaumen (<strong>Strassen</strong>-, Wasserleitungs- <strong>und</strong> Kanalisationssanierung) Seite 4 von 8<br />

2 <strong>Projekt</strong>beschrieb<br />

2.1. Kanalisation<br />

2.1.1 <strong>Gemeinde</strong>kanalisation, Abschnitt KS F42 bis KS F43<br />

Die Leitung zwischen den Kontrollschächten F42 <strong>und</strong> F43 ist derart stark beschädigt, dass sie nicht<br />

mehr von innen repariert werden kann. Sie muss abgebrochen <strong>und</strong> neu gebaut werden. Anstelle<br />

der alten Betonrohre gelangen die heute gebräuchlichen Centub-Rohre zum Einsatz. Um mögliche<br />

Kosteneinsparungen zu ermitteln, führte der Ingenieur eine hydraulische Überprüfung der Leitungsdimension<br />

durch. Das Ergebnis der Berechnung ist, dass der Leitungsdurchmesser 300 mm beibehalten<br />

werden muss.<br />

2.1.2 <strong>Gemeinde</strong>kanalisation, Abschnitte KS F41 bis KS F42 sowie KS F44 <strong>und</strong> KS F45<br />

Die Leitungen zwischen den Kontrollschächten F41 <strong>und</strong> F42 sowie zwischen F44 <strong>und</strong> F45 erfüllen die<br />

gesetzlichen Anforderungen an die Dichtigkeit; es müssen keine Massnahmen ergriffen werden.<br />

2.1.3 <strong>Gemeinde</strong>kanalisation, Abschnitte KS F40 bis KS F41 sowie KS F43 <strong>und</strong> KS F44<br />

Die übrigen Haltungen (KS F40 bis KS F41, KS F43 bis KS F44 sowie die Nebenstränge KS F42 bis KS<br />

F42.1 <strong>und</strong> KS F44 bis KS F44.2) sind schadhaft, können jedoch kostengünstig im Inline-Verfahren saniert<br />

werden. Für die Reparatur verschiedener Schadstellen gelangt moderne Robotertechnik zur<br />

Anwendung. Danach wird ein mit Polyesterharz getränkter Nadelfilzschlauch in die bestehende<br />

Leitung eingezogen <strong>und</strong> mittels Warmwasser ausgehärtet. Im fertigen Zustand übernimmt der ausgehärtete<br />

Schlauch vollumfänglich die Funktion der alten Leitung. Mit diesem Sanierungsverfahren<br />

muss für diese Arbeiten kein Graben erstellt werden, was einerseits die Kosten reduziert <strong>und</strong> andererseits<br />

die Verkehrsführung während der Bauzeit erleichtert.<br />

2.1.4 Private Kanalisationsleitungen<br />

Im Zuge der <strong>Projekt</strong>ierungsarbeiten an den <strong>Gemeinde</strong>kanalisationsleitungen wurden auch die privaten<br />

Hausanschlussleitungen überprüft. Die Erhebungen an den privaten Leitungen erfolgten mittels<br />

Kanalfernsehen <strong>und</strong> wurden aufgr<strong>und</strong> der Erfahrungen aus den <strong>Projekt</strong>en Sanierung Austrasse<br />

(2005), Rainstrasse (2006), Stockackerstrasse (2008) <strong>und</strong> Sternenstrasse Ost (2009) durch die <strong>Gemeinde</strong><br />

finanziert <strong>und</strong> durch das beauftragte Ingenieurbüro begleitet <strong>und</strong> ausgewertet. Allfällig<br />

notwendige Sanierungsarbeiten müssen durch die Eigentümer in Auftrag gegeben <strong>und</strong> finanziert<br />

werden.<br />

2.1.5 Varianten<br />

Anlässlich der <strong>Projekt</strong>erarbeitung wurde geprüft, welche der <strong>und</strong>ichten Kanalisationsleitungen im<br />

Inline-Verfahren saniert werden können <strong>und</strong> welche neu gebaut werden müssen. Dabei wurden<br />

folgende Erkenntnisse gewonnen:<br />

- Generell kann beim Neubau von Kanalisationsleitungen von einer längeren Betriebsdauer (50<br />

bis 70 Jahre) als bei einer Sanierung im Inline-Verfahren (30 bis 50 Jahre) ausgegangen werden.<br />

Die Innensanierung ist jedoch wesentlich kostengünstiger (Neubau ca. 1'000 CHF/m1, Inliner ca.<br />

400 CHF/m1). Wesentlich ist, dass auch bei einer Innensanierung der Erneuerungszyklus der<br />

Strasse überdauert wird, so dass dann zumal, in 25 bis 40 Jahren, eine neue Beurteilung vorgenommen<br />

werden kann. Aus diesem Gr<strong>und</strong> wurde beschlossen, wo möglich eine Inline-<br />

Sanierung vorzusehen <strong>und</strong> die Leitung nur dort neu zu bauen, wo eine Inline-Sanierung nicht<br />

mehr möglich oder finanziell nicht vertretbar ist.<br />

- Wie sich heraus stellte, muss lediglich ein kurzer Leitungsabschnitt neu gebaut werden. Aus diesem<br />

Gr<strong>und</strong> wurde eine alternative Leitungsführung (= gänzlicher Neubau) nicht weiter verfolgt.<br />

2.2 Wasserleitungen<br />

Im Rahmen der <strong>Projekt</strong>erarbeitung GWP wurde im Auftrag der <strong>Gemeinde</strong> für das Konzept <strong>und</strong> die<br />

Dimensionierung der neuen Leitungen eine hydraulische Überprüfung durchgeführt. Daraus <strong>und</strong><br />

aus den Vorgaben der AGV geht hervor, dass für die heutigen Anforderungen eine neue Hauptleitung<br />

FZM ∅ 125 mm zu erstellen ist. Gleichzeitig erfolgen die Erneuerung sämtlicher Hausanschlüsse<br />

bis ausserhalb der <strong>Strassen</strong>parzelle sowie der Ersatz der ebenfalls veralteten Hydranten.

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