gemeindesaal obersiggenthal - Gemeinde Obersiggenthal
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GEMEINDE OBERSIGGENTHAL<br />
BENUTZUNGSREGLEMENT<br />
FÜR DEN<br />
GEMEINDESAAL<br />
OBERSIGGENTHAL<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
1. Zweck / Allgemeine Bestimmungen<br />
2. Betriebliche Bestimmungen<br />
2.1 Allgemeiner Betrieb<br />
2.2 Veranstaltungen und Festbetrieb<br />
2.3 Turn- und Sportbetrieb<br />
2.4 Benutzung Bachmatt-Spielwiese (Beilage 1)<br />
3. Bewilligungsverfahren für die Benutzung<br />
4. Benutzungsgebühren<br />
5. Schlussbestimmungen<br />
Anhang 1:<br />
Anhang 2:<br />
Gebührenordnung<br />
Adressenverzeichnis für Reservationen<br />
Hinweis:<br />
Es bestehen die folgenden weiteren Benutzungsreglemente:<br />
> Sporthalle <strong>Obersiggenthal</strong><br />
> Öffentliche Anlagen und Gebäude<br />
Ausgabe 1997
Benutzungsreglement 2/11<br />
<strong>Gemeinde</strong>saal <strong>Obersiggenthal</strong><br />
1. Zweck / Allgemeine Bestimmungen<br />
1.1 Dieses Reglement regelt die Benützung und den Betrieb des <strong>Gemeinde</strong>saales<br />
<strong>Obersiggenthal</strong> einschliesslich der zugehörigen<br />
Räume zur Gestaltung von Anlässen.<br />
1.2 Der <strong>Gemeinde</strong>saal dient der Pflege und Förderung des geistigen,<br />
kulturellen, bildenden und geselligen Lebens in der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Obersiggenthal</strong>, in einem beschränkten Rahmen auch dem Turnbetrieb.<br />
1.3 Der <strong>Gemeinde</strong>saal wird ortsansässigen und auswärtigen Interessenten<br />
zur Benutzung überlassen oder vermietet. Dabei geniessen<br />
ortsansässige Vereine (im Handbuch eingetragene Organisationen)<br />
Vorrang.<br />
1.4 Der <strong>Gemeinde</strong>rat ist oberstes Aufsichtsorgan. Er erlässt das Benutzungsreglement,<br />
die Gebührenordnung und entscheidet über<br />
Beschwerden. Er kann darüberhinaus Sonderregelungen treffen.<br />
Mit der Vermietung der Räumlichkeiten ist der Hauswart beauftragt.<br />
1.5 Folgende Räumlichkeiten sind im <strong>Gemeinde</strong>saal vorhanden:<br />
- Saal mit ca. 25,3 m x 12,6 m Grundfläche und ca. 350 Sitzplätzen<br />
bei Bestuhlung mit Tischen, oder 400 Sitzplätzen bei Konzertbestuhlung<br />
- Foyer 1 (Eingangsbereich)<br />
- Foyer 2 mit ca 100 Sitzplätzen bei Bestuhlung mit Tischen, Grundfläche<br />
14 x 7,5 m<br />
- Bühne<br />
- Office im Erdgeschoss<br />
- Küche im Kellergeschoss<br />
- 3 Mehrzweckräume im Untergeschoss mit folgenden Massen:<br />
1. 7,6 m x 6,5 m<br />
2. 7,0 m x 6,5 m<br />
3. 9,5 m x 6,5 m<br />
Ausserdem stehen in den Obergeschossen insgesamt 5 Sitzungszimmer<br />
zur Verfügung.<br />
1.6 Der Saal kann in der Regel täglich von 08.15 bis 22.30 Uhr für Turnen<br />
und Sport genutzt werden.
Benutzungsreglement 3/11<br />
<strong>Gemeinde</strong>saal <strong>Obersiggenthal</strong><br />
1.7 Besondere Veranstaltungen oder gesellschaftliche Anlässe müssen<br />
in der Regel bis spätestens 02.00 Uhr beendet und der Saal<br />
verlassen sein.<br />
1.8 An den hohen Feiertagen (Karfreitag, Ostersonntag, eidg. Bettag<br />
sowie 24. und 25. Dezember) bleibt die Anlage geschlossen.<br />
Für die Hauptreinigung bleibt der <strong>Gemeinde</strong>saal während den<br />
Sommerferien 2 Wochen geschlossen.<br />
1.9 Im <strong>Gemeinde</strong>saal hat der Kulturbetrieb Vorrang. Die Schulpflege<br />
muss über die Belegung rechtzeitig informiert werden.<br />
1.10 Für den Sportbetrieb von Montag bis Freitag sind die Zeiten von<br />
19.00 bis 22.30 Uhr (normale Belegung) reserviert. Für die Zuteilung<br />
der Belegung des Saales innerhalb dieser Zeiten an die Vereine ist<br />
die Sportkommission zuständig.<br />
1.11 Der Hauswart kann den Saal in Ausnahmefällen auch während<br />
der für den Schul- oder Sportbetrieb reservierten Zeiten für Veranstaltungen,<br />
Kurse, etc. anderweitig vergeben. Die betroffenen<br />
Organisationen und die Schule sind rechtzeitig zu orientieren.<br />
1.12 Die Zuteilung der Belegungszeiten für den Saal und die Räume<br />
ausserhalb der für den Schul- und Sportbetrieb fest reservierten<br />
Zeiten erfolgt durch den Hauswart.<br />
1.13 Die Sitzungszimmer in den Obergeschossen des <strong>Gemeinde</strong>saales<br />
sind ortsansässigen Institutionen vorbehalten. Die 3<br />
Sitzungszimmer im 1.OG werden durch die Bauverwaltung nach<br />
spezieller Regelung vergeben.<br />
Die 2 Sitzungszimmer im 2.OG stehen den örtlichen Vereinen und<br />
Gruppen unentgeltlich und in eigenverantwortlicher Belegung zur<br />
Verfügung.<br />
1.14 Der Aufwand für Unterhalt und Betrieb des <strong>Gemeinde</strong>saales wird<br />
durch Benützungsgebühren, Rückerstattung von Nebenkosten<br />
und Zuwendungen der Einwohnergemeinde abgedeckt.<br />
1.15 Für die Nutzung bestimmter Räumlichkeiten durch das Militär<br />
werden spezielle Verordnungen durch den <strong>Gemeinde</strong>rat festgelegt.
Benutzungsreglement 4/11<br />
<strong>Gemeinde</strong>saal <strong>Obersiggenthal</strong><br />
2. Betriebliche Bestimmungen<br />
2.1 Allgemeiner Betrieb<br />
2.1.1 Die Benutzung der Gebäude und Räumlichkeiten hat mit aller<br />
Sorgfalt zu geschehen und sich auf die bewilligten Anlagen und<br />
Termine sowie die vereinbarte Dauer zu beschränken.<br />
2.1.2 Alle Veranstalter und Benutzer haben selber für die erforderlichen<br />
kantonalen oder kommunalen Bewilligungen (für Wirtschaftsbetrieb,<br />
Lotto, Theater, Konzerte, Ausstellungen aller Art, usw.) besorgt<br />
zu sein.<br />
2.1.3 Gegenüber dem Hauswart haben alle Veranstalter und Benutzer<br />
eine verantwortliche Person zu bezeichnen. Jugendliche unter 18<br />
Jahren haben eine erwachsene Person als Aufsicht zu benennen,<br />
welche die Verantwortung trägt.<br />
2.1.4 Die Aufsicht und Kontrolle über die Benutzung der Räumlichkeiten<br />
und Einrichtungen sowie deren Wartung obliegt dem Hauswart.<br />
Der Hauswart und, als seine Stellvertreter, die bezeichneten Verantwortlichen<br />
der Veranstalter und Benutzer sorgen für Ordnung<br />
und Reinlichkeit in und ausserhalb der Anlage. Alle Benutzer haben<br />
sich ihren Anweisungen zu unterziehen und diese zu beachten.<br />
2.1.5 Die Bedienung der Einrichtungen ist den benannten Verantwortlichen<br />
nur nach einer Instruktion durch den Hauswart erlaubt.<br />
2.1.6 An die benannten Verantwortlichen von regelmässigen<br />
Benutzern werden aufgrund der Benutzungsbewilligung, gegen<br />
Kaution und persönliche Unterschrift, Schlüssel durch den<br />
Hauswart abgegeben.<br />
Das Weitergeben der Schlüssel an andere Benutzer ist untersagt.<br />
Für Schlüsselverluste haften die Bezüger.<br />
Bei gelegentlichen Benutzungen wird das Öffnen und Schliessen<br />
von Fall zu Fall geregelt.
Benutzungsreglement 5/11<br />
<strong>Gemeinde</strong>saal <strong>Obersiggenthal</strong><br />
2.1.7 Die Abgabe der Schlüssel berechtigt die regelmässigen Benutzer<br />
nicht, an anderen als ihnen bewilligten Tagen und Zeiten die Anlagen<br />
und Einrichtungen zu nutzen.<br />
2.1.8 Die Reinigung der gemieteten Räume (besenrein), des Geschirrs,<br />
der Geräte, sowie der Umgebung und Aussenanlagen, hat sofort<br />
nach einem Anlass durch die Veranstalter zu erfolgen. Werden<br />
die Anlagen und das Material nicht in ordnungsgemässem Zustand<br />
zurückgegeben (verschmutzt, unvollständig, defekt, etc.),<br />
werden die anfallenden Zusatzarbeiten auf Kosten der Veranstalter<br />
durch Dritte ausgeführt.<br />
2.1.9 Die jeweils verantwortliche Person der Veranstalter und Benutzer<br />
hat dafür zu sorgen, dass die Räume und die Gebäude nach Abschluss<br />
der Benutzung geschlossen werden und die Lichter gelöscht<br />
sind.<br />
2.1.10 Bei einem Anlass (ab 100 Personen) müssen die Notausgänge<br />
entriegelt und frei zugänglich sein.<br />
2.1.11 Autos, Motorräder, Motorfahrräder und Fahrräder sind auf den<br />
hierfür bestimmten Plätzen abzustellen. Auf dem Vorplatz zum<br />
Haupteingang ist nur die Anlieferung gestattet.<br />
2.1.12 Bei Grossveranstaltungen (ab ca. 300 Teilnehmer und Besucher)<br />
ist vom Veranstalter rechtzeitig vor der Veranstaltung mit der <strong>Gemeinde</strong>polizei<br />
Kontakt wegen Zugangsbeschilderung, Verkehrsregelung,<br />
Parkplatzzuweisung, usw. aufzunehmen.<br />
2.1.13 Die von der <strong>Gemeinde</strong> zur Verfügung gestellten Anlagen sind mit<br />
einer Grundversicherung (Feuer, Wasser, Haftpflicht als Eigentümer)<br />
abgedeckt. Für einzulagernde Gegenstände hat der zuständige<br />
Verein den Materialwert selbst abzudecken.<br />
2.1.14 Feuergefährliche Stoffe dürfen nicht eingelagert werden.<br />
2.1.15 Die Veranstalter und Benutzer haften für Schäden, die sie an Geräten,<br />
Mobilien, Anlagen oder am Gebäude verursachen. Beschädigungen<br />
sind unverzüglich dem Hauswart zu melden.<br />
2.1.16 Die <strong>Gemeinde</strong> lehnt jede Haftung für Unfälle und Schäden im<br />
Sport-, Turn- oder Festbetrieb ab. Ebenso haftet die <strong>Gemeinde</strong><br />
nicht für die Garderobe oder die persönlichen Gegenstände der<br />
Benützer oder Besucher.
Benutzungsreglement 6/11<br />
<strong>Gemeinde</strong>saal <strong>Obersiggenthal</strong><br />
2.1.17 Der Hauswart kann den Nachweis einer Haftpflicht-Versicherung<br />
oder die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung verlangen.<br />
2.1.18 Das Rauchen ist im Saal nur bei öffentlichen Anlässen gestattet.<br />
2.1.19 Jede Belästigung der Nachbarschaft durch Lärm und Lautsprechermusik<br />
ist zu vermeiden.<br />
2.2 Veranstaltungen und Festbetrieb<br />
2.2.1 Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass zur Führung<br />
eines Wirtschaftsbetriebes, der über den engen Vereinsrahmen<br />
hinausgeht, allenfalls eine Wirtebewilligung (Patent eines<br />
<strong>Obersiggenthal</strong>er Wirtes) erforderlich ist. Ein eigener Regiebetrieb<br />
ist möglich.<br />
2.2.2 Für geschlossene Kleinanlässe (z.B. Chlaushock, Weihnachtsfeier,<br />
usw.), an denen keine Speisen und Getränke verkauft werden, ist<br />
keine Wirtebewilligung erforderlich.<br />
2.2.3 Der Ausschank von Pausengetränken (z.B. bei kulturellen Anlässen<br />
oder Apéros) kann unter Aufsicht des Hauswarts erfolgen.<br />
2.2.4 Das Anbringen von Dekorationen ist nur über die vorgesehene<br />
Einrichtung gestattet. Sowohl an Decken, Böden und Wänden ist<br />
das Anbringen von Nägeln, Schrauben, usw. nicht gestattet.<br />
Die Dekorationen müssen den brandpolizeilichen Anforderungen<br />
entsprechen.<br />
2.2.5 Für Veranstaltungen und Proben, bei welchen die Bühneneinrichtungen<br />
(Beleuchtung, Tonanlage, Küche, usw.) benützt werden,<br />
ist der Hauswart beizuziehen und ein verantwortlicher Bühnenmeister<br />
zu bestimmen.<br />
2.2.6 Die Bestuhlung des Saales und des Foyers erfolgt durch die Veranstalter<br />
und darf nur unter Aufsicht des Hauswarts erfolgen.<br />
2.2.7 Die Verwendung von Mobiliar und Geschirr ausserhalb des <strong>Gemeinde</strong>saales<br />
ist nicht gestattet. Der Platz zwischen <strong>Gemeinde</strong>saal<br />
und <strong>Gemeinde</strong>haus ist davon ausgenommen.
Benutzungsreglement 7/11<br />
<strong>Gemeinde</strong>saal <strong>Obersiggenthal</strong><br />
2.2.8 Die Abfuhr der Abfälle bei Wirtschafts- und Festbetrieb wird den<br />
Mietern in Rechnung gestellt.<br />
2.3 Turn- und Sportbetrieb<br />
2.3.1 Ein Abtausch der zugewiesenen Trainingszeiten mit anderen Vereinen<br />
während der normalen Belegung ist in Einzelfällen direkt<br />
zwischen den Vereinen möglich. Für einen dauernden Wechsel ist<br />
das Einverständnis der Sportkommission einzuholen.<br />
2.3.2 In begründeten einzelnen Ausnahmefällen können vom Hauswart<br />
für regelmässige Benutzer Sondertrainingszeiten genehmigt werden,<br />
wenn sichergestellt ist, dass keine anderen Benutzer beeinträchtigt<br />
werden und keine Zusatzkosten entstehen.<br />
2.3.3 Ab der Garderobe sind nur saubere Turn- und Geräteschuhe erlaubt.<br />
Schuhe mit abfärbenden Gummisohlen, mit Zapfen, Stollen<br />
oder Nägeln sind nicht gestattet.<br />
2.3.4 Die Geräte im Saal sind mit aller Sorgfalt zu behandeln. Sie müssen<br />
an den Standort getragen oder mit Rollvorrichtungen transportiert<br />
werden.<br />
Nach dem Gebrauch sind die Geräte und Turnmaterialien jeweils<br />
wieder an ihren Platz zurückzubringen und ordentlich zu versorgen.<br />
2.3.5 Übungen, die eine Beschädigung der Halle, der Böden oder des<br />
Mobiliars bewirken können, sind untersagt.<br />
2.3.6 Handball- und Fussballspielen sind nicht erlaubt.<br />
2.3.7 Während des Turn- und Sportbetriebs sind Essen und Trinken im<br />
Saal nicht erlaubt.<br />
2.4 Benutzung Bachmatt-Spielwiese<br />
Für den Betrieb und den Unterhalt der Bachmatt-Spielwiese ist ein<br />
spezielles Reglement erstellt worden, das diesem Reglement als<br />
separate Beilage 1 angehört.
Benutzungsreglement 8/11<br />
<strong>Gemeinde</strong>saal <strong>Obersiggenthal</strong><br />
3. Bewilligungsverfahren für die Benutzung<br />
3.1 Regelmässig wiederkehrende und ausserordentliche Benutzungen<br />
von Anlagen und Räumlichkeiten werden in einem Benutzungsplan<br />
festgehalten.<br />
3.2 Die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung und die örtlichen Vereine, Gruppen<br />
und Organisationen können ihre Terminwünsche an der alljährlich<br />
im Januar stattfindenden Vorständekonferenz anmelden.<br />
Nach dieser Konferenz wird ein Belegungsplan erstellt, in dem die<br />
Vereine und Organisationen mit festen Daten sowie die offiziellen<br />
Termine der <strong>Gemeinde</strong> den Vorrang haben.<br />
3.3 Alle Benutzungsgesuche für Anlässe und Veranstaltungen (auch<br />
sportliche Anlässe an Wochenenden) sind auf einem speziellen<br />
Formular (dem Benutzungsvertrag) mindestens 4 Wochen vorher<br />
schriftlich beim Hauswart einzureichen.<br />
3.4 In diesem Benutzungsvertrag wird festgelegt, welche Anlageteile<br />
für welche Dauer angemietet werden und welche Miettarife und<br />
weiteren Entschädigungen dafür zu zahlen sind.<br />
3.5 Der Benutzungsvertrag ist innert 14 Tagen nach Erhalt von beiden<br />
Parteien zu unterzeichnen. Mit der Unterzeichnung des Vertrages<br />
ist die Reservation definitiv und der Veranstalter für die ganze<br />
Summe haftbar.<br />
3.6 Vom Gesuchsteller widerrufene Reservationen können Annullierungskosten<br />
nach sich ziehen. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch<br />
auf Rückerstattung der Benutzungsgebühren, es sei denn,<br />
für den gemieteten Termin wird ein Ersatz-Veranstalter gefunden.<br />
4. Benutzungsgebühren<br />
4.1 Die Gebühren sind in einer separaten Gebührenordnung festgelegt.<br />
Diese Benutzungsgebühren können vom <strong>Gemeinde</strong>rat jederzeit<br />
angepasst werden.<br />
4.2 Die Gebühren und Kosten werden vom Hauswart in Rechnung<br />
gestellt.
Benutzungsreglement 9/11<br />
<strong>Gemeinde</strong>saal <strong>Obersiggenthal</strong><br />
Die Gebühren und eine allfällige Kaution müssen vor der Veranstaltung<br />
bezahlt werden.<br />
4.3 Die Benutzung durch <strong>Obersiggenthal</strong>er Schulen untersteht der<br />
Tarifordnung (interne Verrechnung).<br />
Die Benutzung des <strong>Gemeinde</strong>saales steht den ortsansässigen<br />
Vereinen während den Trainings- und Übungszeiten (siehe Pkt.<br />
1.10) unentgeltlich zur Verfügung.<br />
4.4 Bei der Benutzung mehrerer Räumlichkeiten zur gleichen Zeit,<br />
oder über mehrere Tage hinweg, oder bei Teilbenutzungen, setzt<br />
der Hauswart in Absprache mit dem <strong>Gemeinde</strong>rat die effektiven<br />
Gebühren fest. Dabei sollen möglichst Pauschalen vereinbart<br />
werden.<br />
4.5 Die für eine Veranstaltung erforderlichen Instruktionszeiten sowie<br />
die vom Veranstalter gewünschten bzw. die für die Art der Veranstaltung<br />
erforderlichen Präsenzzeiten des Hauswartes sollen vorab<br />
gemeinsam abgeschätzt werden. Die tatsächlich anfallenden<br />
Stunden werden zusätzlich zu den Benutzungsgebühren verrechnet.<br />
4.6 Die Annullierungskosten für widerrufene Reservationen werden<br />
vom Hauswart im Rahmen des Ertragsausfalles / Verwaltungsaufwandes<br />
festgelegt.<br />
4.7 Sonstige nicht tarifierte Leistungen werden nach Aufwand und /<br />
oder entstandenen Kosten berechnet:<br />
- anfallende Arbeiten durch nicht ordnungsgemässe Rückgabe<br />
der Anlagen oder des Materials (verschmutzt, unvollständig,<br />
defekt, etc.)<br />
- ausserordentliche Reinigungszeiten des Hauswarts<br />
- alle sonstigen Beschädigungen<br />
- die Abfuhr des Abfalls aus Wirtschafts- und Festbetrieb<br />
-etc.<br />
4.8 <strong>Obersiggenthal</strong>er Vereine werden für ihre öffentliche Abendunterhaltung<br />
einmal jährlich in die Tarifklasse 1 eingestuft.<br />
4.9 Die <strong>Obersiggenthal</strong>er Parteien haben einmal pro Jahr an den Tagen<br />
von Montag bis Freitag das Recht, für öffentliche Veranstal
Benutzungsreglement 10/11<br />
<strong>Gemeinde</strong>saal <strong>Obersiggenthal</strong><br />
tungen, die für die Bevölkerung von allgemeinem Interesse und<br />
gratis sind,<br />
- den <strong>Gemeinde</strong>saal für Fr. 60,- (Tarif Fr. 100,-) oder<br />
- das Foyer für Fr. 30,- (Tarif Fr. 50,-)<br />
zu benutzen. Alle übrigen Leistungen wie Bühne, Küche, Office,<br />
müssen gemäss Gebührentarif bezahlt werden.<br />
Dieses Recht ist nicht auf andere Jahre oder andere Parteien<br />
übertragbar.<br />
4.10 Bei grösseren Veranstaltungen mit Eintrittsgeldern kann der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
die Ablieferung von 10 % der Brutto-Einnahmen aus<br />
Eintrittsgeldern und Werbeeinnahmen verlangen. Wenn möglich<br />
sind sinnvolle Pauschalbeträge zu vereinbaren. In begründeten<br />
Fällen kann der <strong>Gemeinde</strong>rat Ausnahmen gestatten.<br />
5. Schlussbestimmungen<br />
5.1 Vertreter des <strong>Gemeinde</strong>rates, der Polizei, der Feuerwehr, haben<br />
zu allen Veranstaltungen in den Räumen des <strong>Gemeinde</strong>saals zu<br />
Kontrollzwecken unentgeltlich Zutritt.<br />
5.2 Bei Zuwiderhandlungen oder Verstössen gegen dieses Reglement<br />
kann eine erteilte Bewilligung zeitlich beschränkt oder gänzlich<br />
entzogen werden. Auslöser für Sanktionen durch den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
können sein:<br />
- Schlüsselmissbrauch<br />
- zweckentfremdete Benutzung der Anlagen, Räumlichkeiten und<br />
Einrichtungen<br />
- bösartige Beschädigungen an Baulichkeiten, Geräten, Einrichtungen<br />
- Unterlassung einer Schadensmeldung<br />
- ausstehende Zahlungen für Kostenerstattungen<br />
- ungebührliches Verhalten von Veranstaltern oder Benutzern<br />
-etc.<br />
5.3 Der <strong>Gemeinde</strong>rat ist befugt, zusätzliche Bestimmungen in den Benutzungsvertrag<br />
aufzunehmen.
Benutzungsreglement 11/11<br />
<strong>Gemeinde</strong>saal <strong>Obersiggenthal</strong><br />
5.4 Beschwerden betreffend die Bedingungen des Benutzungsvertrages<br />
und den Betrieb sind innert 10 Tagen schriftlich an den<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat zu richten, welcher den endgültigen Entscheid trifft.<br />
5.5 Dieses Reglement tritt am 01. Juli 1997 in Kraft.<br />
Dieses Reglement ist am 19. Juni 1997 vom Einwohnerrat beschlossen<br />
worden.<br />
IM NAMEN DES EINWOHNERRATES OBERSIGGENTHAL<br />
Die Präsidentin:<br />
Erika Weller-Schneider<br />
Der Protokollführer:<br />
René Frei
Benutzungsreglement 12/11<br />
<strong>Gemeinde</strong>saal <strong>Obersiggenthal</strong><br />
Anhang 1<br />
Gebührenordnung mit Raumangebot<br />
Gebührenklassen<br />
Tarife pro Tag<br />
ortsansässige Benützer<br />
(im Handbuch eingetragene<br />
Organisationen)<br />
auswärtige Benützer und<br />
Private<br />
Tarifklasse 1 Tarifklasse 2 Tarifklasse 3<br />
Theater,<br />
Konzerte, usw.,<br />
vereinsinterne<br />
Anlässe<br />
Firmen,<br />
Kommerz.<br />
Anlässe,<br />
Unterhaltungsabende,<br />
Lotto,<br />
usw.<br />
Firmen, kommerz.<br />
Anlässe,<br />
Unterhaltungsabende,<br />
Lotto, usw.<br />
Saal, Foyer 1, WC 100.00 200.00 900.00<br />
Foyer 2 50.00 50.00 400.00<br />
Bühne 50.00 50.00 300.00<br />
Office 50.00 50.00 250.00<br />
Küche 50.00 50.00 250.00<br />
Küche / Office 80.00 80.00 400.00<br />
Mehrzweckraum 1 - 3 50.00 100.00 200.00<br />
Mehrzweckraum einzel 30.00 50.00 100.00<br />
Sitzungszimmer 1. OG --- --- 50.00<br />
Pauschale für Gesamtnutzung 300.00 1'900.00<br />
Bestuhlung durch Abwart 200.00 200.00 200.00<br />
Bei grösseren Veranstaltungen kann der <strong>Gemeinde</strong>rat die Ablieferung von 10 % der<br />
Bruttoeinnahmen aus Eintrittsgeldern und Werbeeinnahmen verlangen.<br />
Für die Schule <strong>Obersiggenthal</strong> ist die Benützung der Anlagen für den Turnbetrieb<br />
kostenlos.