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gemeindesaal obersiggenthal - Gemeinde Obersiggenthal

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Benutzungsreglement 8/11<br />

<strong>Gemeinde</strong>saal <strong>Obersiggenthal</strong><br />

3. Bewilligungsverfahren für die Benutzung<br />

3.1 Regelmässig wiederkehrende und ausserordentliche Benutzungen<br />

von Anlagen und Räumlichkeiten werden in einem Benutzungsplan<br />

festgehalten.<br />

3.2 Die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung und die örtlichen Vereine, Gruppen<br />

und Organisationen können ihre Terminwünsche an der alljährlich<br />

im Januar stattfindenden Vorständekonferenz anmelden.<br />

Nach dieser Konferenz wird ein Belegungsplan erstellt, in dem die<br />

Vereine und Organisationen mit festen Daten sowie die offiziellen<br />

Termine der <strong>Gemeinde</strong> den Vorrang haben.<br />

3.3 Alle Benutzungsgesuche für Anlässe und Veranstaltungen (auch<br />

sportliche Anlässe an Wochenenden) sind auf einem speziellen<br />

Formular (dem Benutzungsvertrag) mindestens 4 Wochen vorher<br />

schriftlich beim Hauswart einzureichen.<br />

3.4 In diesem Benutzungsvertrag wird festgelegt, welche Anlageteile<br />

für welche Dauer angemietet werden und welche Miettarife und<br />

weiteren Entschädigungen dafür zu zahlen sind.<br />

3.5 Der Benutzungsvertrag ist innert 14 Tagen nach Erhalt von beiden<br />

Parteien zu unterzeichnen. Mit der Unterzeichnung des Vertrages<br />

ist die Reservation definitiv und der Veranstalter für die ganze<br />

Summe haftbar.<br />

3.6 Vom Gesuchsteller widerrufene Reservationen können Annullierungskosten<br />

nach sich ziehen. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch<br />

auf Rückerstattung der Benutzungsgebühren, es sei denn,<br />

für den gemieteten Termin wird ein Ersatz-Veranstalter gefunden.<br />

4. Benutzungsgebühren<br />

4.1 Die Gebühren sind in einer separaten Gebührenordnung festgelegt.<br />

Diese Benutzungsgebühren können vom <strong>Gemeinde</strong>rat jederzeit<br />

angepasst werden.<br />

4.2 Die Gebühren und Kosten werden vom Hauswart in Rechnung<br />

gestellt.

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