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gemeindesaal obersiggenthal - Gemeinde Obersiggenthal

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GEMEINDE OBERSIGGENTHAL<br />

BENUTZUNGSREGLEMENT<br />

FÜR DEN<br />

GEMEINDESAAL<br />

OBERSIGGENTHAL<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1. Zweck / Allgemeine Bestimmungen<br />

2. Betriebliche Bestimmungen<br />

2.1 Allgemeiner Betrieb<br />

2.2 Veranstaltungen und Festbetrieb<br />

2.3 Turn- und Sportbetrieb<br />

2.4 Benutzung Bachmatt-Spielwiese (Beilage 1)<br />

3. Bewilligungsverfahren für die Benutzung<br />

4. Benutzungsgebühren<br />

5. Schlussbestimmungen<br />

Anhang 1:<br />

Anhang 2:<br />

Gebührenordnung<br />

Adressenverzeichnis für Reservationen<br />

Hinweis:<br />

Es bestehen die folgenden weiteren Benutzungsreglemente:<br />

> Sporthalle <strong>Obersiggenthal</strong><br />

> Öffentliche Anlagen und Gebäude<br />

Ausgabe 1997


Benutzungsreglement 2/11<br />

<strong>Gemeinde</strong>saal <strong>Obersiggenthal</strong><br />

1. Zweck / Allgemeine Bestimmungen<br />

1.1 Dieses Reglement regelt die Benützung und den Betrieb des <strong>Gemeinde</strong>saales<br />

<strong>Obersiggenthal</strong> einschliesslich der zugehörigen<br />

Räume zur Gestaltung von Anlässen.<br />

1.2 Der <strong>Gemeinde</strong>saal dient der Pflege und Förderung des geistigen,<br />

kulturellen, bildenden und geselligen Lebens in der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Obersiggenthal</strong>, in einem beschränkten Rahmen auch dem Turnbetrieb.<br />

1.3 Der <strong>Gemeinde</strong>saal wird ortsansässigen und auswärtigen Interessenten<br />

zur Benutzung überlassen oder vermietet. Dabei geniessen<br />

ortsansässige Vereine (im Handbuch eingetragene Organisationen)<br />

Vorrang.<br />

1.4 Der <strong>Gemeinde</strong>rat ist oberstes Aufsichtsorgan. Er erlässt das Benutzungsreglement,<br />

die Gebührenordnung und entscheidet über<br />

Beschwerden. Er kann darüberhinaus Sonderregelungen treffen.<br />

Mit der Vermietung der Räumlichkeiten ist der Hauswart beauftragt.<br />

1.5 Folgende Räumlichkeiten sind im <strong>Gemeinde</strong>saal vorhanden:<br />

- Saal mit ca. 25,3 m x 12,6 m Grundfläche und ca. 350 Sitzplätzen<br />

bei Bestuhlung mit Tischen, oder 400 Sitzplätzen bei Konzertbestuhlung<br />

- Foyer 1 (Eingangsbereich)<br />

- Foyer 2 mit ca 100 Sitzplätzen bei Bestuhlung mit Tischen, Grundfläche<br />

14 x 7,5 m<br />

- Bühne<br />

- Office im Erdgeschoss<br />

- Küche im Kellergeschoss<br />

- 3 Mehrzweckräume im Untergeschoss mit folgenden Massen:<br />

1. 7,6 m x 6,5 m<br />

2. 7,0 m x 6,5 m<br />

3. 9,5 m x 6,5 m<br />

Ausserdem stehen in den Obergeschossen insgesamt 5 Sitzungszimmer<br />

zur Verfügung.<br />

1.6 Der Saal kann in der Regel täglich von 08.15 bis 22.30 Uhr für Turnen<br />

und Sport genutzt werden.


Benutzungsreglement 3/11<br />

<strong>Gemeinde</strong>saal <strong>Obersiggenthal</strong><br />

1.7 Besondere Veranstaltungen oder gesellschaftliche Anlässe müssen<br />

in der Regel bis spätestens 02.00 Uhr beendet und der Saal<br />

verlassen sein.<br />

1.8 An den hohen Feiertagen (Karfreitag, Ostersonntag, eidg. Bettag<br />

sowie 24. und 25. Dezember) bleibt die Anlage geschlossen.<br />

Für die Hauptreinigung bleibt der <strong>Gemeinde</strong>saal während den<br />

Sommerferien 2 Wochen geschlossen.<br />

1.9 Im <strong>Gemeinde</strong>saal hat der Kulturbetrieb Vorrang. Die Schulpflege<br />

muss über die Belegung rechtzeitig informiert werden.<br />

1.10 Für den Sportbetrieb von Montag bis Freitag sind die Zeiten von<br />

19.00 bis 22.30 Uhr (normale Belegung) reserviert. Für die Zuteilung<br />

der Belegung des Saales innerhalb dieser Zeiten an die Vereine ist<br />

die Sportkommission zuständig.<br />

1.11 Der Hauswart kann den Saal in Ausnahmefällen auch während<br />

der für den Schul- oder Sportbetrieb reservierten Zeiten für Veranstaltungen,<br />

Kurse, etc. anderweitig vergeben. Die betroffenen<br />

Organisationen und die Schule sind rechtzeitig zu orientieren.<br />

1.12 Die Zuteilung der Belegungszeiten für den Saal und die Räume<br />

ausserhalb der für den Schul- und Sportbetrieb fest reservierten<br />

Zeiten erfolgt durch den Hauswart.<br />

1.13 Die Sitzungszimmer in den Obergeschossen des <strong>Gemeinde</strong>saales<br />

sind ortsansässigen Institutionen vorbehalten. Die 3<br />

Sitzungszimmer im 1.OG werden durch die Bauverwaltung nach<br />

spezieller Regelung vergeben.<br />

Die 2 Sitzungszimmer im 2.OG stehen den örtlichen Vereinen und<br />

Gruppen unentgeltlich und in eigenverantwortlicher Belegung zur<br />

Verfügung.<br />

1.14 Der Aufwand für Unterhalt und Betrieb des <strong>Gemeinde</strong>saales wird<br />

durch Benützungsgebühren, Rückerstattung von Nebenkosten<br />

und Zuwendungen der Einwohnergemeinde abgedeckt.<br />

1.15 Für die Nutzung bestimmter Räumlichkeiten durch das Militär<br />

werden spezielle Verordnungen durch den <strong>Gemeinde</strong>rat festgelegt.


Benutzungsreglement 4/11<br />

<strong>Gemeinde</strong>saal <strong>Obersiggenthal</strong><br />

2. Betriebliche Bestimmungen<br />

2.1 Allgemeiner Betrieb<br />

2.1.1 Die Benutzung der Gebäude und Räumlichkeiten hat mit aller<br />

Sorgfalt zu geschehen und sich auf die bewilligten Anlagen und<br />

Termine sowie die vereinbarte Dauer zu beschränken.<br />

2.1.2 Alle Veranstalter und Benutzer haben selber für die erforderlichen<br />

kantonalen oder kommunalen Bewilligungen (für Wirtschaftsbetrieb,<br />

Lotto, Theater, Konzerte, Ausstellungen aller Art, usw.) besorgt<br />

zu sein.<br />

2.1.3 Gegenüber dem Hauswart haben alle Veranstalter und Benutzer<br />

eine verantwortliche Person zu bezeichnen. Jugendliche unter 18<br />

Jahren haben eine erwachsene Person als Aufsicht zu benennen,<br />

welche die Verantwortung trägt.<br />

2.1.4 Die Aufsicht und Kontrolle über die Benutzung der Räumlichkeiten<br />

und Einrichtungen sowie deren Wartung obliegt dem Hauswart.<br />

Der Hauswart und, als seine Stellvertreter, die bezeichneten Verantwortlichen<br />

der Veranstalter und Benutzer sorgen für Ordnung<br />

und Reinlichkeit in und ausserhalb der Anlage. Alle Benutzer haben<br />

sich ihren Anweisungen zu unterziehen und diese zu beachten.<br />

2.1.5 Die Bedienung der Einrichtungen ist den benannten Verantwortlichen<br />

nur nach einer Instruktion durch den Hauswart erlaubt.<br />

2.1.6 An die benannten Verantwortlichen von regelmässigen<br />

Benutzern werden aufgrund der Benutzungsbewilligung, gegen<br />

Kaution und persönliche Unterschrift, Schlüssel durch den<br />

Hauswart abgegeben.<br />

Das Weitergeben der Schlüssel an andere Benutzer ist untersagt.<br />

Für Schlüsselverluste haften die Bezüger.<br />

Bei gelegentlichen Benutzungen wird das Öffnen und Schliessen<br />

von Fall zu Fall geregelt.


Benutzungsreglement 5/11<br />

<strong>Gemeinde</strong>saal <strong>Obersiggenthal</strong><br />

2.1.7 Die Abgabe der Schlüssel berechtigt die regelmässigen Benutzer<br />

nicht, an anderen als ihnen bewilligten Tagen und Zeiten die Anlagen<br />

und Einrichtungen zu nutzen.<br />

2.1.8 Die Reinigung der gemieteten Räume (besenrein), des Geschirrs,<br />

der Geräte, sowie der Umgebung und Aussenanlagen, hat sofort<br />

nach einem Anlass durch die Veranstalter zu erfolgen. Werden<br />

die Anlagen und das Material nicht in ordnungsgemässem Zustand<br />

zurückgegeben (verschmutzt, unvollständig, defekt, etc.),<br />

werden die anfallenden Zusatzarbeiten auf Kosten der Veranstalter<br />

durch Dritte ausgeführt.<br />

2.1.9 Die jeweils verantwortliche Person der Veranstalter und Benutzer<br />

hat dafür zu sorgen, dass die Räume und die Gebäude nach Abschluss<br />

der Benutzung geschlossen werden und die Lichter gelöscht<br />

sind.<br />

2.1.10 Bei einem Anlass (ab 100 Personen) müssen die Notausgänge<br />

entriegelt und frei zugänglich sein.<br />

2.1.11 Autos, Motorräder, Motorfahrräder und Fahrräder sind auf den<br />

hierfür bestimmten Plätzen abzustellen. Auf dem Vorplatz zum<br />

Haupteingang ist nur die Anlieferung gestattet.<br />

2.1.12 Bei Grossveranstaltungen (ab ca. 300 Teilnehmer und Besucher)<br />

ist vom Veranstalter rechtzeitig vor der Veranstaltung mit der <strong>Gemeinde</strong>polizei<br />

Kontakt wegen Zugangsbeschilderung, Verkehrsregelung,<br />

Parkplatzzuweisung, usw. aufzunehmen.<br />

2.1.13 Die von der <strong>Gemeinde</strong> zur Verfügung gestellten Anlagen sind mit<br />

einer Grundversicherung (Feuer, Wasser, Haftpflicht als Eigentümer)<br />

abgedeckt. Für einzulagernde Gegenstände hat der zuständige<br />

Verein den Materialwert selbst abzudecken.<br />

2.1.14 Feuergefährliche Stoffe dürfen nicht eingelagert werden.<br />

2.1.15 Die Veranstalter und Benutzer haften für Schäden, die sie an Geräten,<br />

Mobilien, Anlagen oder am Gebäude verursachen. Beschädigungen<br />

sind unverzüglich dem Hauswart zu melden.<br />

2.1.16 Die <strong>Gemeinde</strong> lehnt jede Haftung für Unfälle und Schäden im<br />

Sport-, Turn- oder Festbetrieb ab. Ebenso haftet die <strong>Gemeinde</strong><br />

nicht für die Garderobe oder die persönlichen Gegenstände der<br />

Benützer oder Besucher.


Benutzungsreglement 6/11<br />

<strong>Gemeinde</strong>saal <strong>Obersiggenthal</strong><br />

2.1.17 Der Hauswart kann den Nachweis einer Haftpflicht-Versicherung<br />

oder die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung verlangen.<br />

2.1.18 Das Rauchen ist im Saal nur bei öffentlichen Anlässen gestattet.<br />

2.1.19 Jede Belästigung der Nachbarschaft durch Lärm und Lautsprechermusik<br />

ist zu vermeiden.<br />

2.2 Veranstaltungen und Festbetrieb<br />

2.2.1 Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass zur Führung<br />

eines Wirtschaftsbetriebes, der über den engen Vereinsrahmen<br />

hinausgeht, allenfalls eine Wirtebewilligung (Patent eines<br />

<strong>Obersiggenthal</strong>er Wirtes) erforderlich ist. Ein eigener Regiebetrieb<br />

ist möglich.<br />

2.2.2 Für geschlossene Kleinanlässe (z.B. Chlaushock, Weihnachtsfeier,<br />

usw.), an denen keine Speisen und Getränke verkauft werden, ist<br />

keine Wirtebewilligung erforderlich.<br />

2.2.3 Der Ausschank von Pausengetränken (z.B. bei kulturellen Anlässen<br />

oder Apéros) kann unter Aufsicht des Hauswarts erfolgen.<br />

2.2.4 Das Anbringen von Dekorationen ist nur über die vorgesehene<br />

Einrichtung gestattet. Sowohl an Decken, Böden und Wänden ist<br />

das Anbringen von Nägeln, Schrauben, usw. nicht gestattet.<br />

Die Dekorationen müssen den brandpolizeilichen Anforderungen<br />

entsprechen.<br />

2.2.5 Für Veranstaltungen und Proben, bei welchen die Bühneneinrichtungen<br />

(Beleuchtung, Tonanlage, Küche, usw.) benützt werden,<br />

ist der Hauswart beizuziehen und ein verantwortlicher Bühnenmeister<br />

zu bestimmen.<br />

2.2.6 Die Bestuhlung des Saales und des Foyers erfolgt durch die Veranstalter<br />

und darf nur unter Aufsicht des Hauswarts erfolgen.<br />

2.2.7 Die Verwendung von Mobiliar und Geschirr ausserhalb des <strong>Gemeinde</strong>saales<br />

ist nicht gestattet. Der Platz zwischen <strong>Gemeinde</strong>saal<br />

und <strong>Gemeinde</strong>haus ist davon ausgenommen.


Benutzungsreglement 7/11<br />

<strong>Gemeinde</strong>saal <strong>Obersiggenthal</strong><br />

2.2.8 Die Abfuhr der Abfälle bei Wirtschafts- und Festbetrieb wird den<br />

Mietern in Rechnung gestellt.<br />

2.3 Turn- und Sportbetrieb<br />

2.3.1 Ein Abtausch der zugewiesenen Trainingszeiten mit anderen Vereinen<br />

während der normalen Belegung ist in Einzelfällen direkt<br />

zwischen den Vereinen möglich. Für einen dauernden Wechsel ist<br />

das Einverständnis der Sportkommission einzuholen.<br />

2.3.2 In begründeten einzelnen Ausnahmefällen können vom Hauswart<br />

für regelmässige Benutzer Sondertrainingszeiten genehmigt werden,<br />

wenn sichergestellt ist, dass keine anderen Benutzer beeinträchtigt<br />

werden und keine Zusatzkosten entstehen.<br />

2.3.3 Ab der Garderobe sind nur saubere Turn- und Geräteschuhe erlaubt.<br />

Schuhe mit abfärbenden Gummisohlen, mit Zapfen, Stollen<br />

oder Nägeln sind nicht gestattet.<br />

2.3.4 Die Geräte im Saal sind mit aller Sorgfalt zu behandeln. Sie müssen<br />

an den Standort getragen oder mit Rollvorrichtungen transportiert<br />

werden.<br />

Nach dem Gebrauch sind die Geräte und Turnmaterialien jeweils<br />

wieder an ihren Platz zurückzubringen und ordentlich zu versorgen.<br />

2.3.5 Übungen, die eine Beschädigung der Halle, der Böden oder des<br />

Mobiliars bewirken können, sind untersagt.<br />

2.3.6 Handball- und Fussballspielen sind nicht erlaubt.<br />

2.3.7 Während des Turn- und Sportbetriebs sind Essen und Trinken im<br />

Saal nicht erlaubt.<br />

2.4 Benutzung Bachmatt-Spielwiese<br />

Für den Betrieb und den Unterhalt der Bachmatt-Spielwiese ist ein<br />

spezielles Reglement erstellt worden, das diesem Reglement als<br />

separate Beilage 1 angehört.


Benutzungsreglement 8/11<br />

<strong>Gemeinde</strong>saal <strong>Obersiggenthal</strong><br />

3. Bewilligungsverfahren für die Benutzung<br />

3.1 Regelmässig wiederkehrende und ausserordentliche Benutzungen<br />

von Anlagen und Räumlichkeiten werden in einem Benutzungsplan<br />

festgehalten.<br />

3.2 Die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung und die örtlichen Vereine, Gruppen<br />

und Organisationen können ihre Terminwünsche an der alljährlich<br />

im Januar stattfindenden Vorständekonferenz anmelden.<br />

Nach dieser Konferenz wird ein Belegungsplan erstellt, in dem die<br />

Vereine und Organisationen mit festen Daten sowie die offiziellen<br />

Termine der <strong>Gemeinde</strong> den Vorrang haben.<br />

3.3 Alle Benutzungsgesuche für Anlässe und Veranstaltungen (auch<br />

sportliche Anlässe an Wochenenden) sind auf einem speziellen<br />

Formular (dem Benutzungsvertrag) mindestens 4 Wochen vorher<br />

schriftlich beim Hauswart einzureichen.<br />

3.4 In diesem Benutzungsvertrag wird festgelegt, welche Anlageteile<br />

für welche Dauer angemietet werden und welche Miettarife und<br />

weiteren Entschädigungen dafür zu zahlen sind.<br />

3.5 Der Benutzungsvertrag ist innert 14 Tagen nach Erhalt von beiden<br />

Parteien zu unterzeichnen. Mit der Unterzeichnung des Vertrages<br />

ist die Reservation definitiv und der Veranstalter für die ganze<br />

Summe haftbar.<br />

3.6 Vom Gesuchsteller widerrufene Reservationen können Annullierungskosten<br />

nach sich ziehen. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch<br />

auf Rückerstattung der Benutzungsgebühren, es sei denn,<br />

für den gemieteten Termin wird ein Ersatz-Veranstalter gefunden.<br />

4. Benutzungsgebühren<br />

4.1 Die Gebühren sind in einer separaten Gebührenordnung festgelegt.<br />

Diese Benutzungsgebühren können vom <strong>Gemeinde</strong>rat jederzeit<br />

angepasst werden.<br />

4.2 Die Gebühren und Kosten werden vom Hauswart in Rechnung<br />

gestellt.


Benutzungsreglement 9/11<br />

<strong>Gemeinde</strong>saal <strong>Obersiggenthal</strong><br />

Die Gebühren und eine allfällige Kaution müssen vor der Veranstaltung<br />

bezahlt werden.<br />

4.3 Die Benutzung durch <strong>Obersiggenthal</strong>er Schulen untersteht der<br />

Tarifordnung (interne Verrechnung).<br />

Die Benutzung des <strong>Gemeinde</strong>saales steht den ortsansässigen<br />

Vereinen während den Trainings- und Übungszeiten (siehe Pkt.<br />

1.10) unentgeltlich zur Verfügung.<br />

4.4 Bei der Benutzung mehrerer Räumlichkeiten zur gleichen Zeit,<br />

oder über mehrere Tage hinweg, oder bei Teilbenutzungen, setzt<br />

der Hauswart in Absprache mit dem <strong>Gemeinde</strong>rat die effektiven<br />

Gebühren fest. Dabei sollen möglichst Pauschalen vereinbart<br />

werden.<br />

4.5 Die für eine Veranstaltung erforderlichen Instruktionszeiten sowie<br />

die vom Veranstalter gewünschten bzw. die für die Art der Veranstaltung<br />

erforderlichen Präsenzzeiten des Hauswartes sollen vorab<br />

gemeinsam abgeschätzt werden. Die tatsächlich anfallenden<br />

Stunden werden zusätzlich zu den Benutzungsgebühren verrechnet.<br />

4.6 Die Annullierungskosten für widerrufene Reservationen werden<br />

vom Hauswart im Rahmen des Ertragsausfalles / Verwaltungsaufwandes<br />

festgelegt.<br />

4.7 Sonstige nicht tarifierte Leistungen werden nach Aufwand und /<br />

oder entstandenen Kosten berechnet:<br />

- anfallende Arbeiten durch nicht ordnungsgemässe Rückgabe<br />

der Anlagen oder des Materials (verschmutzt, unvollständig,<br />

defekt, etc.)<br />

- ausserordentliche Reinigungszeiten des Hauswarts<br />

- alle sonstigen Beschädigungen<br />

- die Abfuhr des Abfalls aus Wirtschafts- und Festbetrieb<br />

-etc.<br />

4.8 <strong>Obersiggenthal</strong>er Vereine werden für ihre öffentliche Abendunterhaltung<br />

einmal jährlich in die Tarifklasse 1 eingestuft.<br />

4.9 Die <strong>Obersiggenthal</strong>er Parteien haben einmal pro Jahr an den Tagen<br />

von Montag bis Freitag das Recht, für öffentliche Veranstal


Benutzungsreglement 10/11<br />

<strong>Gemeinde</strong>saal <strong>Obersiggenthal</strong><br />

tungen, die für die Bevölkerung von allgemeinem Interesse und<br />

gratis sind,<br />

- den <strong>Gemeinde</strong>saal für Fr. 60,- (Tarif Fr. 100,-) oder<br />

- das Foyer für Fr. 30,- (Tarif Fr. 50,-)<br />

zu benutzen. Alle übrigen Leistungen wie Bühne, Küche, Office,<br />

müssen gemäss Gebührentarif bezahlt werden.<br />

Dieses Recht ist nicht auf andere Jahre oder andere Parteien<br />

übertragbar.<br />

4.10 Bei grösseren Veranstaltungen mit Eintrittsgeldern kann der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

die Ablieferung von 10 % der Brutto-Einnahmen aus<br />

Eintrittsgeldern und Werbeeinnahmen verlangen. Wenn möglich<br />

sind sinnvolle Pauschalbeträge zu vereinbaren. In begründeten<br />

Fällen kann der <strong>Gemeinde</strong>rat Ausnahmen gestatten.<br />

5. Schlussbestimmungen<br />

5.1 Vertreter des <strong>Gemeinde</strong>rates, der Polizei, der Feuerwehr, haben<br />

zu allen Veranstaltungen in den Räumen des <strong>Gemeinde</strong>saals zu<br />

Kontrollzwecken unentgeltlich Zutritt.<br />

5.2 Bei Zuwiderhandlungen oder Verstössen gegen dieses Reglement<br />

kann eine erteilte Bewilligung zeitlich beschränkt oder gänzlich<br />

entzogen werden. Auslöser für Sanktionen durch den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

können sein:<br />

- Schlüsselmissbrauch<br />

- zweckentfremdete Benutzung der Anlagen, Räumlichkeiten und<br />

Einrichtungen<br />

- bösartige Beschädigungen an Baulichkeiten, Geräten, Einrichtungen<br />

- Unterlassung einer Schadensmeldung<br />

- ausstehende Zahlungen für Kostenerstattungen<br />

- ungebührliches Verhalten von Veranstaltern oder Benutzern<br />

-etc.<br />

5.3 Der <strong>Gemeinde</strong>rat ist befugt, zusätzliche Bestimmungen in den Benutzungsvertrag<br />

aufzunehmen.


Benutzungsreglement 11/11<br />

<strong>Gemeinde</strong>saal <strong>Obersiggenthal</strong><br />

5.4 Beschwerden betreffend die Bedingungen des Benutzungsvertrages<br />

und den Betrieb sind innert 10 Tagen schriftlich an den<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat zu richten, welcher den endgültigen Entscheid trifft.<br />

5.5 Dieses Reglement tritt am 01. Juli 1997 in Kraft.<br />

Dieses Reglement ist am 19. Juni 1997 vom Einwohnerrat beschlossen<br />

worden.<br />

IM NAMEN DES EINWOHNERRATES OBERSIGGENTHAL<br />

Die Präsidentin:<br />

Erika Weller-Schneider<br />

Der Protokollführer:<br />

René Frei


Benutzungsreglement 12/11<br />

<strong>Gemeinde</strong>saal <strong>Obersiggenthal</strong><br />

Anhang 1<br />

Gebührenordnung mit Raumangebot<br />

Gebührenklassen<br />

Tarife pro Tag<br />

ortsansässige Benützer<br />

(im Handbuch eingetragene<br />

Organisationen)<br />

auswärtige Benützer und<br />

Private<br />

Tarifklasse 1 Tarifklasse 2 Tarifklasse 3<br />

Theater,<br />

Konzerte, usw.,<br />

vereinsinterne<br />

Anlässe<br />

Firmen,<br />

Kommerz.<br />

Anlässe,<br />

Unterhaltungsabende,<br />

Lotto,<br />

usw.<br />

Firmen, kommerz.<br />

Anlässe,<br />

Unterhaltungsabende,<br />

Lotto, usw.<br />

Saal, Foyer 1, WC 100.00 200.00 900.00<br />

Foyer 2 50.00 50.00 400.00<br />

Bühne 50.00 50.00 300.00<br />

Office 50.00 50.00 250.00<br />

Küche 50.00 50.00 250.00<br />

Küche / Office 80.00 80.00 400.00<br />

Mehrzweckraum 1 - 3 50.00 100.00 200.00<br />

Mehrzweckraum einzel 30.00 50.00 100.00<br />

Sitzungszimmer 1. OG --- --- 50.00<br />

Pauschale für Gesamtnutzung 300.00 1'900.00<br />

Bestuhlung durch Abwart 200.00 200.00 200.00<br />

Bei grösseren Veranstaltungen kann der <strong>Gemeinde</strong>rat die Ablieferung von 10 % der<br />

Bruttoeinnahmen aus Eintrittsgeldern und Werbeeinnahmen verlangen.<br />

Für die Schule <strong>Obersiggenthal</strong> ist die Benützung der Anlagen für den Turnbetrieb<br />

kostenlos.

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