gemeindesaal obersiggenthal - Gemeinde Obersiggenthal
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Benutzungsreglement 6/11<br />
<strong>Gemeinde</strong>saal <strong>Obersiggenthal</strong><br />
2.1.17 Der Hauswart kann den Nachweis einer Haftpflicht-Versicherung<br />
oder die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung verlangen.<br />
2.1.18 Das Rauchen ist im Saal nur bei öffentlichen Anlässen gestattet.<br />
2.1.19 Jede Belästigung der Nachbarschaft durch Lärm und Lautsprechermusik<br />
ist zu vermeiden.<br />
2.2 Veranstaltungen und Festbetrieb<br />
2.2.1 Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass zur Führung<br />
eines Wirtschaftsbetriebes, der über den engen Vereinsrahmen<br />
hinausgeht, allenfalls eine Wirtebewilligung (Patent eines<br />
<strong>Obersiggenthal</strong>er Wirtes) erforderlich ist. Ein eigener Regiebetrieb<br />
ist möglich.<br />
2.2.2 Für geschlossene Kleinanlässe (z.B. Chlaushock, Weihnachtsfeier,<br />
usw.), an denen keine Speisen und Getränke verkauft werden, ist<br />
keine Wirtebewilligung erforderlich.<br />
2.2.3 Der Ausschank von Pausengetränken (z.B. bei kulturellen Anlässen<br />
oder Apéros) kann unter Aufsicht des Hauswarts erfolgen.<br />
2.2.4 Das Anbringen von Dekorationen ist nur über die vorgesehene<br />
Einrichtung gestattet. Sowohl an Decken, Böden und Wänden ist<br />
das Anbringen von Nägeln, Schrauben, usw. nicht gestattet.<br />
Die Dekorationen müssen den brandpolizeilichen Anforderungen<br />
entsprechen.<br />
2.2.5 Für Veranstaltungen und Proben, bei welchen die Bühneneinrichtungen<br />
(Beleuchtung, Tonanlage, Küche, usw.) benützt werden,<br />
ist der Hauswart beizuziehen und ein verantwortlicher Bühnenmeister<br />
zu bestimmen.<br />
2.2.6 Die Bestuhlung des Saales und des Foyers erfolgt durch die Veranstalter<br />
und darf nur unter Aufsicht des Hauswarts erfolgen.<br />
2.2.7 Die Verwendung von Mobiliar und Geschirr ausserhalb des <strong>Gemeinde</strong>saales<br />
ist nicht gestattet. Der Platz zwischen <strong>Gemeinde</strong>saal<br />
und <strong>Gemeinde</strong>haus ist davon ausgenommen.