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gemeindesaal obersiggenthal - Gemeinde Obersiggenthal

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Benutzungsreglement 6/11<br />

<strong>Gemeinde</strong>saal <strong>Obersiggenthal</strong><br />

2.1.17 Der Hauswart kann den Nachweis einer Haftpflicht-Versicherung<br />

oder die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung verlangen.<br />

2.1.18 Das Rauchen ist im Saal nur bei öffentlichen Anlässen gestattet.<br />

2.1.19 Jede Belästigung der Nachbarschaft durch Lärm und Lautsprechermusik<br />

ist zu vermeiden.<br />

2.2 Veranstaltungen und Festbetrieb<br />

2.2.1 Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass zur Führung<br />

eines Wirtschaftsbetriebes, der über den engen Vereinsrahmen<br />

hinausgeht, allenfalls eine Wirtebewilligung (Patent eines<br />

<strong>Obersiggenthal</strong>er Wirtes) erforderlich ist. Ein eigener Regiebetrieb<br />

ist möglich.<br />

2.2.2 Für geschlossene Kleinanlässe (z.B. Chlaushock, Weihnachtsfeier,<br />

usw.), an denen keine Speisen und Getränke verkauft werden, ist<br />

keine Wirtebewilligung erforderlich.<br />

2.2.3 Der Ausschank von Pausengetränken (z.B. bei kulturellen Anlässen<br />

oder Apéros) kann unter Aufsicht des Hauswarts erfolgen.<br />

2.2.4 Das Anbringen von Dekorationen ist nur über die vorgesehene<br />

Einrichtung gestattet. Sowohl an Decken, Böden und Wänden ist<br />

das Anbringen von Nägeln, Schrauben, usw. nicht gestattet.<br />

Die Dekorationen müssen den brandpolizeilichen Anforderungen<br />

entsprechen.<br />

2.2.5 Für Veranstaltungen und Proben, bei welchen die Bühneneinrichtungen<br />

(Beleuchtung, Tonanlage, Küche, usw.) benützt werden,<br />

ist der Hauswart beizuziehen und ein verantwortlicher Bühnenmeister<br />

zu bestimmen.<br />

2.2.6 Die Bestuhlung des Saales und des Foyers erfolgt durch die Veranstalter<br />

und darf nur unter Aufsicht des Hauswarts erfolgen.<br />

2.2.7 Die Verwendung von Mobiliar und Geschirr ausserhalb des <strong>Gemeinde</strong>saales<br />

ist nicht gestattet. Der Platz zwischen <strong>Gemeinde</strong>saal<br />

und <strong>Gemeinde</strong>haus ist davon ausgenommen.

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