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gemeindesaal obersiggenthal - Gemeinde Obersiggenthal

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Benutzungsreglement 10/11<br />

<strong>Gemeinde</strong>saal <strong>Obersiggenthal</strong><br />

tungen, die für die Bevölkerung von allgemeinem Interesse und<br />

gratis sind,<br />

- den <strong>Gemeinde</strong>saal für Fr. 60,- (Tarif Fr. 100,-) oder<br />

- das Foyer für Fr. 30,- (Tarif Fr. 50,-)<br />

zu benutzen. Alle übrigen Leistungen wie Bühne, Küche, Office,<br />

müssen gemäss Gebührentarif bezahlt werden.<br />

Dieses Recht ist nicht auf andere Jahre oder andere Parteien<br />

übertragbar.<br />

4.10 Bei grösseren Veranstaltungen mit Eintrittsgeldern kann der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

die Ablieferung von 10 % der Brutto-Einnahmen aus<br />

Eintrittsgeldern und Werbeeinnahmen verlangen. Wenn möglich<br />

sind sinnvolle Pauschalbeträge zu vereinbaren. In begründeten<br />

Fällen kann der <strong>Gemeinde</strong>rat Ausnahmen gestatten.<br />

5. Schlussbestimmungen<br />

5.1 Vertreter des <strong>Gemeinde</strong>rates, der Polizei, der Feuerwehr, haben<br />

zu allen Veranstaltungen in den Räumen des <strong>Gemeinde</strong>saals zu<br />

Kontrollzwecken unentgeltlich Zutritt.<br />

5.2 Bei Zuwiderhandlungen oder Verstössen gegen dieses Reglement<br />

kann eine erteilte Bewilligung zeitlich beschränkt oder gänzlich<br />

entzogen werden. Auslöser für Sanktionen durch den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

können sein:<br />

- Schlüsselmissbrauch<br />

- zweckentfremdete Benutzung der Anlagen, Räumlichkeiten und<br />

Einrichtungen<br />

- bösartige Beschädigungen an Baulichkeiten, Geräten, Einrichtungen<br />

- Unterlassung einer Schadensmeldung<br />

- ausstehende Zahlungen für Kostenerstattungen<br />

- ungebührliches Verhalten von Veranstaltern oder Benutzern<br />

-etc.<br />

5.3 Der <strong>Gemeinde</strong>rat ist befugt, zusätzliche Bestimmungen in den Benutzungsvertrag<br />

aufzunehmen.

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