gemeindesaal obersiggenthal - Gemeinde Obersiggenthal
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Benutzungsreglement 10/11<br />
<strong>Gemeinde</strong>saal <strong>Obersiggenthal</strong><br />
tungen, die für die Bevölkerung von allgemeinem Interesse und<br />
gratis sind,<br />
- den <strong>Gemeinde</strong>saal für Fr. 60,- (Tarif Fr. 100,-) oder<br />
- das Foyer für Fr. 30,- (Tarif Fr. 50,-)<br />
zu benutzen. Alle übrigen Leistungen wie Bühne, Küche, Office,<br />
müssen gemäss Gebührentarif bezahlt werden.<br />
Dieses Recht ist nicht auf andere Jahre oder andere Parteien<br />
übertragbar.<br />
4.10 Bei grösseren Veranstaltungen mit Eintrittsgeldern kann der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
die Ablieferung von 10 % der Brutto-Einnahmen aus<br />
Eintrittsgeldern und Werbeeinnahmen verlangen. Wenn möglich<br />
sind sinnvolle Pauschalbeträge zu vereinbaren. In begründeten<br />
Fällen kann der <strong>Gemeinde</strong>rat Ausnahmen gestatten.<br />
5. Schlussbestimmungen<br />
5.1 Vertreter des <strong>Gemeinde</strong>rates, der Polizei, der Feuerwehr, haben<br />
zu allen Veranstaltungen in den Räumen des <strong>Gemeinde</strong>saals zu<br />
Kontrollzwecken unentgeltlich Zutritt.<br />
5.2 Bei Zuwiderhandlungen oder Verstössen gegen dieses Reglement<br />
kann eine erteilte Bewilligung zeitlich beschränkt oder gänzlich<br />
entzogen werden. Auslöser für Sanktionen durch den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
können sein:<br />
- Schlüsselmissbrauch<br />
- zweckentfremdete Benutzung der Anlagen, Räumlichkeiten und<br />
Einrichtungen<br />
- bösartige Beschädigungen an Baulichkeiten, Geräten, Einrichtungen<br />
- Unterlassung einer Schadensmeldung<br />
- ausstehende Zahlungen für Kostenerstattungen<br />
- ungebührliches Verhalten von Veranstaltern oder Benutzern<br />
-etc.<br />
5.3 Der <strong>Gemeinde</strong>rat ist befugt, zusätzliche Bestimmungen in den Benutzungsvertrag<br />
aufzunehmen.