DER ANDERE SCHNELLDAMPFERZEUGER - Jumag ...
DER ANDERE SCHNELLDAMPFERZEUGER - Jumag ...
DER ANDERE SCHNELLDAMPFERZEUGER - Jumag ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
11. Eigentumsvorbehalt<br />
1.1 Der Lieferer behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis<br />
zum Eingang aller Zahlungen nebst etwaigen Kosten und Zinsen aus dem<br />
Liefervertrag vor.<br />
Auch beim Einbau der gelieferten Anlage, z.B. in eine Dampfanlage, bleibt<br />
der Eigentumsvorbehalt bestehen, auch wenn das gelieferte Teil als Hauptaggregat<br />
oder nur als Zusatzaggregat gilt.<br />
11.2 Dem Besteller ist in stets widerruflicher Weise gestattet, die gelieferten<br />
Waren im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs weiter zu<br />
veräußern, es sei denn, dass die sich aus dem Kauf ergebende Forderung<br />
bereits an andere abgetreten ist oder aus sonstigen Gründen nicht an den<br />
Lieferer abgetreten werden kann.<br />
Die Berechtigung zur Weiterveräußerung entfällt auch bei Zahlungseinstellung<br />
des Bestellers.<br />
11.3 Die ihm aus der Weitervoräußerung oder aus wirtschaftlich ähnlichen<br />
Verfügungen zustehende Forderung tritt der Besteller bereits jetzt an den<br />
Lieferer zu seiner Sicherung ab; dabei macht es keinen Unterschied, ob die<br />
Vorbehaltsware ohne oder nach Verbindung mit anderen Sachen verkauft<br />
wird.<br />
11.4 Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Besteller zusammen mit<br />
anderen, nicht dem Lieferer gehörenden Waren verkauft wird, gilt die Abtretung<br />
nur in Höhe des Wertes der Vorbebaltsware im Zeitpunkt der Lieferung<br />
zur Erfüllung der Ansprüche des Lieferers.<br />
11.5 Wird die Vorbehaltsware nach Verbindung mit anderen, insbesondere<br />
mit dem Lieferer nicht gehörenden Waren weiterverkauft, so gilt die Abtretung<br />
nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware im Zeitpunkt der Verbindung.<br />
11.6 Der Besteller ist zur Einziehung der abgetretenen Forderung so lange<br />
ermächtigt, wie er seiner Zahlungspflicht dem Lieferer gegenüber vertragsmäßig<br />
nachkommt; er hat aber die von ihm eingezogenen Beträge sofort<br />
an den Lieferer abzuführen, soweit dessen Forderung fällig ist.<br />
Die Einziehungsberechtigung erlischt auch ohne ausdrücklichen Widerruf<br />
des Lieferers, wenn der Besteller in Vermögensverfall gerät, insbesondere<br />
Zahlungseinstellung erfolgt oder ein Insolvenzverfahren beantragt wird.<br />
Auf Verlangen des Lieferers hat der Besteller dem Lieferer die zur Einziehung<br />
erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu<br />
geben, entsprechende Unterlagen zu übermitteln und dem Schuldner die<br />
Abtretung anzuzeigen.<br />
11.7 Der Eigentumsvorbehalt des Lieferers ist in der Weise bedingt, dass<br />
mit der vollen Bezahlung seiner Forderungen das Eigentum an der Vorbehaltsware<br />
ohne weiteres auf den Besteller übergeht und die abgetretenen<br />
Forderungen ihm zustehen.<br />
11.8 Der Lieferer ist verpflichtet, die ihm zustehenden Sicherheiten soweit<br />
freizugeben, als dieselben den Wert der zu sichernden Forderung des<br />
Lieferers um 20% übersteigen.<br />
11.9 Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur<br />
Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahmen oder sonstigen<br />
Verfügungen durch dritte Hand hat er den Lieferer unverzüglich zu benachrichtigen.<br />
Kosten von Interventionen trägt der Besteller.<br />
11.10 Der Lieferer ist berechtigt die Herausgabe der Vorbehaltsware zu<br />
verlangen, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen entweder<br />
trotz einer nach dem Kalender bestimmten Zeit oder Fristsetzung nicht<br />
nachkommt. Das Herausgabeverlangen stellt zugleich den Rücktritt vom<br />
Vertrag dar.<br />
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand<br />
12.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis<br />
ist D-68542 Heddesheim<br />
12.2 Die in diesen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen vorgesehenen<br />
schriftlichen Mitteilungen an den Lieferer sind unmittelbar an den Sitz des<br />
Lieferers in D-68542 Heddesheim zu richten. Mitteilungen an Vertreter sind<br />
unwirksam.<br />
12.3 Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden<br />
Streitigkeiten einschließlich Wechselklagen ist D-68161 Mannheim.<br />
Der Lieferer ist auch berechtigt, bei dem Gericht zu klagen, das für den Sitz<br />
des Bestellers zuständig ist.<br />
13. Anwendbares Recht<br />
Auf die gegenseitigen Rechtsbeziehungen findet ausschließlich das in der<br />
Bundesrepublik Deutschland geltende Recht Anwendung, wobei die internationalen<br />
Kaufrechte ausgeschlossen werden.<br />
14. Verbindlichkeiten des Vertrages<br />
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte<br />
seiner Bedingungen oder einzelner Ziffern der Lieferungs- und Zahlungsbedingungen<br />
verbindlich. Die durch den Wegfall der unwirksamen Bestimmung<br />
entstehende Lücke, ist nach Treu und Glauben im Sinne des Vertrages<br />
auszufüllen.<br />
März 2010, <strong>Jumag</strong> Dampferzeuger GmbH,<br />
68542 Heddesheim<br />
18