Eigenheimfinanzierung - Bezirks-Sparkasse Dielsdorf
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Am Puls der Region<br />
<strong>Eigenheimfinanzierung</strong><br />
Wohneigentum – wir machen<br />
Ihren Traum wahr
Wie stellen Sie sich Ihr Eigenheim vor?<br />
Seite<br />
3<br />
4<br />
6<br />
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14<br />
15<br />
Wie stellen Sie sich Ihr Eigenheim vor?<br />
Was darf Ihr Wohntraum kosten?<br />
Die rechtlichen Aspekte eines Liegenschaftenkaufs<br />
Ist Ihre Familie finanziell abgesichert?<br />
Unsere Finanzierungsvarianten<br />
Unser Beratungsmodell<br />
Checkliste – Was bringe ich zur Finanzierungsbesprechung<br />
mit<br />
Wer in die eigenen vier Wände zieht, plant langfristig.<br />
Somit gilt es mit Sorgfalt auszuwählen, soll<br />
doch Ihr Heim über Jahre hinweg Ihr Wunschheim<br />
bleiben.<br />
Objektsuche<br />
Über 80% der Umzugswilligen suchen ihr neues<br />
Heim heutzutage übers Internet. Entsprechende<br />
Bedeutung kommt den Immobilienportalen sowie<br />
Homepages von Maklerfirmen zu. Daneben bieten<br />
sich Zeitungsanzeigen der Wunschregion an.<br />
Oft wissen auch ortsansässige Banken, Gemeindebehörden<br />
oder lokale Architekten Bescheid über<br />
verfügbare Bauparzellen, Bauprojekte oder Liegenschaften,<br />
die zum Verkauf stehen.<br />
Suchkriterien<br />
Machen Sie sich zuerst Gedanken über Ihre Bedürfnisse<br />
und Anforderungen. Entscheidend sind der<br />
Standort, die Lage innerhalb der Gemeinde, die<br />
Wohn- oder Hausform (freistehendes Einfamilienhaus,<br />
Doppeleinfamilienhaus, Reiheneinfamilienhaus,<br />
Eigentumswohnung).<br />
Bestehende Objekte<br />
Besichtigen Sie die Liegenschaft zuerst vom Keller bis<br />
zum Dach zu unterschiedlichen Tageszeiten. Klären<br />
Sie die Qualität und Überbauungsmöglichkeiten des<br />
Grundstücks sowie die Umbau- und Erweiterungsmöglichkeiten<br />
des Gebäudes ab. Lassen Sie sich allfällige<br />
notwendige Investitionen und Umbauideen<br />
kostenmässig von einem Architekten grob schätzen.<br />
Beim Kauf einer Wohnung empfiehlt es sich, nebst<br />
dem Zustand der Gesamtliegenschaft, auch den<br />
Stand des Erneuerungsfonds, die Hausordnung und/<br />
oder das Stockwerkeigentümerreglement genauer<br />
zu betrachten. Ein Blick in die letzten Protokolle der<br />
Eigentümerversammlungen gibt zusätzliche Aufschlüsse.<br />
Idealerweise ziehen Sie beim Kauf einer Liegenschaft<br />
Fachleute bei. Ermitteln Sie die marktüblichen Preise<br />
und lassen Sie eine Kontrollbewertung (Verkehrswertschätzung)<br />
durch einen anerkannten Experten<br />
erstellen. Gerne begleiten wir Sie auch persönlich<br />
zur Liegenschaftsbesichtigung.<br />
Bauvorhaben<br />
Ob Bau oder Kauf, wählen Sie Ihre Baupartner mit<br />
Bedacht. Verlangen Sie Referenzen und schauen Sie<br />
sich bereits realisierte Objekte an. Unsere Bank hilft<br />
Ihnen gerne bei der Beurteilung.<br />
2<br />
3
Was darf Ihr Wohntraum kosten?<br />
Sie träumen von den eigenen vier Wänden, aber<br />
wissen nicht, wie viel Eigenheim Sie sich leisten<br />
können? Mit unseren Tipps errechnen Sie einfach<br />
und schnell die ideale Investitionshöhe.<br />
Zwei einfache Faustregeln sollten<br />
Sie kennen<br />
1. Kaufpreis:<br />
Dieser beträgt idealerweise maximal 5-mal den<br />
Betrag Ihrer Eigenmittel (Spar- oder Wertschriftengut<br />
haben, Rückkaufswerte von Versicherungspolicen,<br />
Vorsorgegelder der 2. und 3. Säule, etc.).<br />
2. Wohnkosten:<br />
Diese sollten generell ein Drittel Ihres Einkommens<br />
nicht übersteigen.<br />
Tragbarkeitsberechnung<br />
Wenn Ihr Eigenheim einen Kaufpreis von<br />
CHF 900 000.– hat, sollten Sie deshalb über<br />
CHF 180 000.– Eigenkapital (mindestens 20%<br />
des Kaufpreises) und ein Einkommen von rund<br />
CHF 155 500.– verfügen (siehe Berechnung).<br />
Kann ich mir das künftige Wohneigentum aus<br />
Banksicht langfristig leisten?<br />
Die jährlichen Kosten setzen sich aus der Zinsbelastung,<br />
dem Amortisationsbetrag und den Nebenkosten<br />
zusammen. Insgesamt sollten sie ein Drittel<br />
des Einkommens nicht übersteigen. Siehe dazu<br />
die nachstehende Tragbarkeitsberechnung.<br />
Wählen Sie nicht nur Ihren Wohntraum nach Ihrem<br />
Geschmack, passen Sie auch die Finanzierung an<br />
Ihre spezielle Lebenssituation an. Bei uns finden Sie<br />
auf alle Fälle die passende Finanzierungslösung!<br />
Kaufpreis/Verkehrswert CHF 900 000.00 100%<br />
Eigenkapital (in bar) CHF 180000.00 20%<br />
1. Hypothek CHF 585000.00 65%<br />
2. Hypothek CHF 135000.00 15%<br />
Zinskosten*<br />
1. Hypothek à 4,75% CHF 27787.50<br />
2. Hypothek à 5,75% CHF 7762.50<br />
Amortisation (max. 20 Jahre, spätestens bis Erreichung des AHV-Alters) CHF 6750.00<br />
Jährliche Nebenkosten (1% des Kaufpreises/Verkehrswerts) CHF 9000.00<br />
Total kalkulatorische Belastung pro Jahr CHF 51300.00<br />
Total kalkulatorische Belastung pro Monat CHF 4275.00<br />
*Kalkulatorisch (um die Tragbarkeit auch bei steigenden Zinsen zu gewährleisten, dienen langfristige Mittelwerte als Berechnungsgrundlage).<br />
Diese Finanzierung aus dem Beispiel ist tragbar, sofern das jährliche Einkommen mindestens CHF 155 500.– beträgt.<br />
Finanzierung<br />
Häuser und Grundstücke gelten grundsätzlich als wert- <br />
beständig. Trotzdem können verschiedene Einflüsse<br />
den Wert einer Immobilie verändern (zum Beispiel<br />
Immissionen, Verkehr). Deshalb gewähren die Banken<br />
im Allgemeinen Hypothekarkredite bis zu 80% des<br />
aktuellen Verkehrswerts. Wichtig für Ihre persönliche<br />
Finanzierung bei der <strong>Bezirks</strong>-<strong>Sparkasse</strong> <strong>Dielsdorf</strong>:<br />
• Mindestens 10% des Kaufpreises müssen mit Barmitteln<br />
finanziert werden.<br />
• Eigenkapital kann grundsätzlich sein: Spar- und<br />
Wertschriftenguthaben, Vorsorgegelder aus der<br />
2. und 3. Säule, Lebensversicherungen mit Rückkaufswerten,<br />
oder Erbvorbezüge.<br />
• Finanzierung mit Mitteln aus der 2. Säule: siehe<br />
unsere «Broschüre zur Wohneigentumsförderung mit<br />
Mitteln aus der Pensionskasse».<br />
• Sie erhalten von der Bank bis maximal 80% des<br />
Kaufpreises/Verkehrswertes in Form eines Hypothekardarlehens<br />
bei positiver Prüfung des Antrages.<br />
• Hypothekardarlehen werden aufgeteilt in 1. Hypothek<br />
(65% des Verkehrswerts) und 2. Hypothek (restlicher<br />
Betrag bis auf max. 80% des Verkehrswerts).<br />
• Die 2. Hypothek wird in jährlichen Amortisationsraten<br />
innerhalb von maximal 20 Jahren, spätestens<br />
bis zum 65. Altersjahr zurückbezahlt.<br />
• Die Zinsen variieren aufgrund der Marktlage und des<br />
gewählten Hypothekarmodells.<br />
Direkte Amortisation<br />
Hypothekarschuld<br />
und Hypothekarzinsen*<br />
nehmen ab<br />
Steuerabzüge<br />
werden kleiner<br />
Direkte oder indirekte Amortisation?<br />
Direkte Amortisation bedeutet, dass Sie Ihre zweite<br />
Hypothek direkt durch Einzahlungen auf Ihr Hypothekarkonto<br />
zurückbezahlen (siehe Abbildung 1). Mittels<br />
Gutschriften auf Ihre Hypothek verringert sich Ihre<br />
Schuld und damit natürlich auch Ihre Zinsbelastung.<br />
Weniger Hypothekarzinsen bedeutet, dass Sie<br />
kleinere steuerliche Abzüge geltend machen können,<br />
womit Sie mehr Einkommenssteuern bezahlen.<br />
Indirekte Amortisation bedeutet, dass Sie die Rückzahlungsrate<br />
auf ein Vorsorgekonto der Säule 3a<br />
oder auf eine gebundene Vorsorgepolice einzahlen<br />
(siehe Abbildung 2). Die daraus resultierenden Steuervorteile<br />
sind:<br />
• die jährlichen Einzahlungen können vom steuerbaren<br />
Einkommen abgezogen werden.<br />
• es fallen keine Vermögenssteuern an.<br />
• die Hypothekarzinsen werden vom steuerbaren<br />
Einkommen abgezogen.<br />
Zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens bei Ihrer<br />
Pensionierung, wird mit dem so angesparten Kapital<br />
die Hypothek amortisiert. Die Auszahlung des<br />
3. Säule-Kapitals wird zu einem reduzierten Steuersatz<br />
besteuert.<br />
Indirekte Amortisation<br />
Hypothekarschuld<br />
bleibt konstant, Zinsen<br />
bleiben konstant*<br />
Steuerabzüge werden<br />
optimal ausgenützt<br />
Steuerbelastung steigt<br />
gleichbleibend tiefe<br />
Steuerbelastung<br />
* bei gleichbleibendem<br />
Zinssatz<br />
Abbildung 1<br />
Abbildung 2<br />
4<br />
5
Die rechtlichen Aspekte eines Liegenschaftenkaufs<br />
Auf den nun folgenden Seiten finden Sie wertvolle<br />
Informationen zu den rechtlichen Aspekten eines<br />
Liegenschaftskaufs, zu den Erwerbsnebenkosten, zur<br />
Grundstücksgewinnsteuer, etc.<br />
I. Kaufabwicklung<br />
Worauf müssen Sie beim Kaufvertrag achten? Mit<br />
dem Abschluss eines Kaufvertrages sind Sie noch<br />
nicht automatisch Eigentümer des Grundstückes.<br />
• Der Gang zum Notar<br />
Für den Kauf einer Liegenschaft benötigt man<br />
Vertragswerke, Reglemente und grundbuchrelevante<br />
Unterlagen. Dabei werden oft scheinbar<br />
nebensächliche Bestimmungen und Formulierungen<br />
unterschätzt. Bei Transaktionen in der<br />
Grössenordnung eines Hauskaufs zahlt es sich<br />
jedoch aus, wenn man sich umfassend informiert<br />
und aufklären lässt.<br />
• Die öffentliche Beurkundung<br />
Eine öffentliche Beurkundung bezweckt folgendes:<br />
Man will den Parteien volle Klarheit über das<br />
Geschäft geben und die Parteien vor einem un <br />
überlegten Entschluss bewahren. Ferner will man<br />
eine zuverlässige Grundlage für einen allfällig not-<br />
wendigen Registereintrag schaffen. Hier erhal ten<br />
die Parteien die Möglichkeit, sich über die ein zelnen<br />
Punkte des Kaufvertrages aufklären zu lassen.<br />
Mit der Unterzeichnung erhält der öffent liche beur <br />
kundete Vertrag seine Rechtsverbindlichkeit.<br />
• Das Grundbuch<br />
Für einen Grundstückerwerb gilt grundsätzlich das<br />
Eintragungsprinzip. Die eigentliche Übertragung<br />
des Eigentums erfolgt erst bei der Abgabe der<br />
Grundbuchanmeldung, das heisst mit dem Eintrag<br />
im Grundbuch.<br />
In der Regel wird bei Unterzeichnung des Kaufvertrags<br />
eine Anzahlung geleistet. Der Restkaufpreis<br />
wird zu einem festgelegten, späteren Zeitpunkt<br />
beglichen, meist beim Eintrag ins Grundbuch.<br />
• Grundbuchauszug<br />
Hier handelt es sich um einen Kurzbeschrieb des<br />
Grundstücks. Der Grundbuchauszug gibt Auskunft<br />
über Grundstückfläche, Eigentümer, Anmerkungen,<br />
Grundlasten, Dienstbarkeiten, Grundpfandrechte<br />
und Vormerkungen. Dadurch wird ersichtlich,<br />
welche Rechte und Lasten, Verpflichtungen und<br />
Einschränkungen mit dem Grundstück verbun <br />
den sind. Diese sind bei einer Besichtigung des<br />
Grundstücks leider nicht erkennbar, können jedoch<br />
die Nutzung und den Wert einer Liegenschaft<br />
wesentlich beeinflussen. Deshalb ist der Grundbuchauszug<br />
Teil des Kaufvertrages.<br />
Für weitere Informationen wenden Sie sich an das<br />
zuständige Grundbuchamt.<br />
• Eigentumsübertragung<br />
Mit dem Abschluss des Vertrages wird der Käufer<br />
nicht automatisch Eigentümer des Grundstückes.<br />
Dazu ist die Eintragung im Grundbuch erforderlich.<br />
Bei der Eigentumsübertragung erfüllen die<br />
Parteien die im Vertrag vereinbarten Verpflichtungen:<br />
Der Käufer bezahlt den Kaufpreis und der<br />
Verkäufer verschafft dem Käufer das Eigentum<br />
am Kaufgegenstand. In der Regel werden mit<br />
dem Grundbucheintrag auch Rechte und Pflichten<br />
übertragen. Diesem Aspekt ist vor allem bei<br />
Grundstückkäufen mit separatem Werkvertrag<br />
besondere Beachtung zu schenken.<br />
II. Eigentumsformen<br />
Wie möchten Sie Ihr Eigentum nutzen und darüber<br />
verfügen? Diese Frage bestimmt letztendlich die<br />
Wahl der Eigentumsform.<br />
• Alleineigentum<br />
Ein Objekt steht einer Person allein als Eigentum<br />
zur Verfügung.<br />
• Miteigentum<br />
Mehrere Personen besitzen einen rechnerischen<br />
Wertanteil an einem Objekt. Das Objekt selbst<br />
ist nicht geteilt, sondern lediglich die Eigentumsbefugnisse<br />
und das Eigentumsrecht. Jeder Miteigentümer<br />
hat für seinen Anteil die Rechte und<br />
Pflichten eines Eigentümers. Er kann über seinen<br />
Anteil rechtlich frei verfügen, er kann ihn verpfänden<br />
oder etwa veräussern. Die Miteigentümer<br />
haben ein gesetzliches Vorrecht gegenüber jedem<br />
Nicht-Miteigentümer.<br />
• Gesamteigentum<br />
Mehrere Eigentümer werden durch Gesetz oder<br />
Vertrag zu einer Gemeinschaft verbunden und<br />
besitzen ein Objekt als gemeinschaftliches Eigentum.<br />
Der einzelne Eigentümer kann nicht über<br />
seinen Anteil bestimmen. Über das Objekt kann<br />
nur gemeinsam, mit Zustimmung aller Berechtigten,<br />
verfügt werden. Dem einzelnen Gesamteigentümer<br />
steht nur ein Anteil am Netto-Liquidationserlös<br />
bei Auflösung des Gesamteigentums zu.<br />
III. Erwerbsbeschränkungen<br />
Es bestehen Beschränkungen für den Grundstückserwerb<br />
durch Ausländer oder ausländisch beherrschte<br />
beziehungsweise beeinflusste Rechtssubjekte.<br />
Bewilligungspflicht beim Grundstückserwerb<br />
Der Erwerb von Grundstücken durch Personen oder<br />
Gesellschaften im Ausland unterliegt unter Umständen<br />
einer behördlichen Bewilligungspflicht. Diese<br />
Bewilligung ist gegebenenfalls Voraussetzung, damit<br />
das Grundstücksgeschäft rechtswirksam wird.<br />
Erkundigen Sie sich daher unbedingt im Voraus bei<br />
der betreffenden Gemeinde, bzw. beim Grundbuchamt,<br />
ob der Kauf Ihres Wunschobjektes (insbesondere<br />
einer Ferienwohnung) einer solchen behördlichen<br />
Bewilligung bedarf.<br />
6<br />
7
IV. Erwerbsnebenkosten<br />
Die einmaligen Kosten beim Kauf oder Verkauf einer<br />
Liegenschaft sind kantonal nicht einheitlich geregelt<br />
und können stark variieren. Auch die Bezahlung<br />
ist nicht überall gleich. In den meisten Kantonen hat<br />
sich jedoch folgende Konvention durchgesetzt:<br />
Die Kosten (Notariats- und Grundbuchkosten, Hand <br />
änderungssteuer) werden in der Regel von den Vertragsparteien<br />
hälftig übernommen. Vorbehalten<br />
bleiben die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen<br />
einzelner Kantone.<br />
Übersicht der Kosten in den Kantonen Zürich und Aargau (Stand Juli 2013) mit Berechnungsbeispiel<br />
Annahme Kaufpreis von CHF 1000 000.–, Teilung der Notar- und Grundbuchkosten zu je ½ zwischen Käufer<br />
und Verkäufer, die Kosten für die Errichtung des Schuldbriefs gehen zulasten des Käufers.<br />
Kanton Notar Handänderung Grundbuch Schuldbrief<br />
Zürich 0,10% keine 0,15% 0,25%<br />
Position Ansatz Total Käufer Verkäufer<br />
Notarkosten ~0,10% CHF 1 000.– CHF500.– CHF500.–<br />
Grundbuchgebühr ~0,15% CHF 1 500.– CHF 750.– CHF 750.–<br />
Schuldbrief CHF 800’000.– ~0,25% CHF 2 000.– CHF 2 000.– CHF0.–<br />
Total Gebühren +/- 15% CHF 4 500.– CHF 3 250.– CHF 1 250.–<br />
Kanton Notar Handänderung Grundbuch Schuldbrief<br />
Aargau 0,3 – 0,5% keine 0,45% 0,30%<br />
Position Ansatz Total Käufer Verkäufer<br />
Notarkosten ~0,5% CHF 5 000.– CHF 2 500.– CHF 2 500.–<br />
Grundbuchgebühr ~0,5% CHF 5 000.– CHF 2 500.– CHF 2 500.–<br />
Schuldbrief CHF 800 000.– ~0,3% CHF 2 400.– CHF 2 400.– CHF0.–<br />
Total Gebühren +/- 15% CHF 12 400.– CHF 7 400.– CHF 5 000.–<br />
Inhalte Kaufvertrag<br />
• Die klare Bezeichnung der Vertragsparteien;<br />
Verkäufer und Käufer<br />
• Kaufobjekt inkl. Beschreibung, Vormerkungen,<br />
Dienstbarkeiten, Grundlasten, Grundpfandrechte<br />
• Kaufpreis, Zahlungsmodus und Zahlungsfristen<br />
• Zeitpunkt der Eigentumsübertragung<br />
• Zeitpunkt des Antritts, das heisst der Übergang<br />
von Rechten und Pflichten auf den Käufer<br />
• Zahlungsregelung der anfallenden Gebühren und<br />
Steuern (namentlich der Grundstückgewinnsteuer)<br />
• Regelung bestehender Versicherungsverträge<br />
und privatrechtlicher Verträge bezüglich Schadenversicherung<br />
• Reuegeld oder Konventionalstrafen<br />
• Regelung der Sicherstellung und Verzinsung der<br />
An-, Rest- und Steuerzahlungen<br />
Grundstückgewinnsteuer<br />
Die Grundstückgewinnsteuer bezahlt der Verkäufer,<br />
wobei die anwendbaren kantonalen Steuergesetze<br />
oftmals eine solidarische Haftung der Vertragsparteien<br />
für geschuldete öffentliche Abgaben im Zusammenhang<br />
mit Handänderungen vorsehen. Der Käufer<br />
sollte daher auf geeignete Weise sicherstellen, dass<br />
der Verkäufer seinen öffentlich rechtlichen Verpflichtungen<br />
nachkommt, zumal das Gemeinwesen<br />
für offene Steuerforderungen in der Regel ein<br />
gesetzliches Pfandrecht an der Liegenschaft beanspruchen<br />
kann. Im Kanton Aargau haftet immer<br />
nur der Verkäufer für die Grundstückgewinnsteuer.<br />
Im Kanton Zürich haftet das Grundstück, also der<br />
jeweilige Grundstückseigentümer.<br />
Die Grundstückgewinnsteuer wird auf der Basis des<br />
kantonal gültigen Steuersatzes und der Besitzesdauer<br />
errechnet. Kosten im Zusammenhang mit Grundpfandrechten<br />
übernimmt in der Regel der Käufer.<br />
V. Besonderheiten<br />
Nachdem Sie sich für den Kauf einer bestimmten<br />
Immobilie entschieden haben, gilt es insbesondere<br />
noch einige rechtliche Aspekte zu beachten.<br />
Boden im Baurecht erwerben?<br />
Das als Dienstbarkeit im Grundbuch einzutragende<br />
Baurecht erlaubt Ihnen als Baurechtnehmer, auf<br />
einem fremden Grundstück ein Gebäude zu erstellen<br />
und es als Eigentümer zu nutzen. Nach Ablauf<br />
des Baurechts fällt das erstellte Gebäude an den<br />
Baurechtgeber zurück (Heimfall). In der Regel zahlt<br />
dieser Ihnen als bisherigen Baurechtnehmer eine<br />
angemessene Entschädigung, die sogenannte Heim <br />
fall-Entschädigung. Deren Höhe, aber auch weitere<br />
Pflichten, wie etwa die Wiederherstellung des<br />
ursprünglichen Zustandes (das heisst Abbruch des<br />
Gebäudes), wird im Baurechtsvertrag vereinbart.<br />
Vor der Unterzeichnung eines Baurechtsvertrags<br />
sollten Sie sich also unbedingt von einem Experten<br />
beraten lassen. Grundsätzlich raten wir von Käufen<br />
von Baurechtsparzellen eher ab.<br />
Bauhandwerker-Pfandrecht<br />
Bezahlt der Verkäufer einer Liegenschaft keine<br />
Rechnungen von Bauhandwerkern, können diese ein<br />
«Bauhandwerker-Pfandrecht» im Grundbuch eintragen<br />
lassen. Das muss innert vier Monaten nach<br />
Beendigung der Arbeiten geschehen. Das heisst konkret:<br />
Egal, wer den Bauauftrag erteilt hat, als neuer<br />
Eigentümer haften Sie für die Zahlung. Diese viermonatige<br />
Eintragungsfrist ist vor allem beim Kauf eines<br />
schlüsselfertigen Eigenheims beachtenswert.<br />
Lassen Sie den Verkäufer den Nachweis erbringen, dass<br />
sämtliche Rechnungen bezahlt wurden. Oder verlangen<br />
Sie von der Bank des Bauherrn eine Bestätigung, dass<br />
eine bankübliche Finanzierung vorgenommen wurde.<br />
Oft, aber nicht immer, sind die Gebühren abhängig<br />
von der Vertragssumme (Kaufpreis) oder Titelhöhe<br />
(Schuldbrief). Diese Übersicht zeigt die Gebühren<br />
bei typischen Verträgen, wobei von den Amtsstellen<br />
oder Notaren teilweise zusätzlich Minimal- oder<br />
Grundgebühren zugeschlagen werden. Informieren<br />
Sie sich beim zuständigen Grundbuchamt.<br />
8 9
Ist Ihre Familie finanziell abgesichert?<br />
Baupartner mit Bedacht wählen<br />
Informationen über Ihre Baupartner, allen voran<br />
den Architekten, finden Sie in der Fachliteratur, auf<br />
Immobilien- und Baumessen, bei Fachleuten und<br />
Architekturkennern, im Bekanntenkreis oder auf Spaziergängen<br />
durch Wohnquartiere. Regeln Sie dann<br />
vertraglich genau die Verantwortung für die Planung,<br />
die Kosten und die Erstellung des Baus.<br />
• Der Architekt – Ihr Gestalter und Mittelsmann<br />
Bauen Sie mit einem Architekten, tragen Sie die<br />
Verantwortung gegenüber allen am Vorhaben<br />
Beteiligten (Fachplaner, Architekt, Handwerker<br />
und Unternehmer sowie Behörden). Der Architekt<br />
ist Ihr Mittelsmann, der für Sie Genehmigungen<br />
einholt und Sie beim Abschluss rechtsverbindlicher<br />
Verträge unterstützt. Nach einer Ausschreibung<br />
der Arbeiten und einem gründlichen Vergleich der<br />
Angebote wird er mit jedem einzelnen Unternehmer<br />
oder Handwerker Werkverträge (OR Art. 363<br />
bis 379) abschliessen.<br />
• Der Bauleiter – Ihr Kostenüberwacher<br />
Falls Sie selbst nicht bereit sind, konstant ein wachsames<br />
Auge auf die Kostenkontrolle zu haben,<br />
empfiehlt es sich, nebst einem Architekten auch<br />
einen Bauleiter zu engagieren. Es sind Hunderte<br />
von Einzelentscheiden, die den Preis in die Höhe<br />
treiben, und die meisten Baukostenüberschreitungen<br />
lassen sich auf Sonderwünsche der Bauherren<br />
zurückführen.<br />
• Der Totalunternehmer – Ihr Profi für<br />
alle Bauschritte<br />
Ein Totalunternehmervertrag kann den gesamten<br />
Projektierungs-, Planungs-, Eingabe- und Bauprozess<br />
bis zur schlüsselfertigen Übergabe zu einem<br />
garantierten Festpreis an Sie beinhalten. In diesem<br />
Fall haben Sie als Bauherr neben einer klaren<br />
Auftrags- und Objektbeschreibung vor allem zu<br />
kontrollieren, ob die vereinbarten Vertragsleistungen<br />
auch vollumfänglich, qualitativ einwandfrei<br />
und rechtzeitig erbracht werden.<br />
Haftung und Versicherungen<br />
Legen Sie bei allen Vertragspartnern besonderen<br />
Wert auf die Regelung von Fragen der Haftung.<br />
Um bei allfälligen Schäden abgesichert zu sein,<br />
empfiehlt sich der Abschluss einer Bauherren-<br />
Haftpflichtversicherung, einer Bauwesen- und einer<br />
Bauzeitversicherung.<br />
Beachten Sie bitte auch, dass SIA-Ordnungen (der<br />
Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein<br />
betreut das Schweizer Normenwerk des Bauwesens)<br />
keine allgemeine Verbindlichkeit haben; sie gelten<br />
nur, wenn sie von den Vertragspartnern als anwendbar<br />
vereinbart wurden.<br />
Zu den notwendigen Versicherungen im Zusammenhang<br />
mit einem Bauvorhaben wollen Sie bitte<br />
unser Merkblatt «Versicherungslösungen für den<br />
Bau» konsultieren.<br />
Vorsorge<br />
Haben Sie sich bereits Gedanken gemacht, wie es<br />
um Ihr Eigenheim im Invaliditäts- oder Todesfall<br />
steht? Ist Ihre Liegenschaft dann weiterhin tragbar<br />
für Sie und Ihre Familie? Welche Vorkehrungen sollten<br />
Sie für eine umfassende Absicherung treffen und<br />
wie können Sie gegebenenfalls Lücken schliessen?<br />
Gerne stehen wir Ihnen bei diesen und weiteren<br />
Fragen für eine umfassende Vorsorgeberatung zur<br />
Verfügung. Wir analysieren Ihre aktuelle Situation,<br />
zeigen Ihnen Ihre Leistungen im Vorsorgefall auf und<br />
helfen Ihnen auch allfällige Lücken zu schliessen.<br />
Nachfolge<br />
Ist bei einem Todesfall der überlebende Partner<br />
und die Familie genügend abgesichert, um Ihr<br />
Eigenheim weiterhin zu halten sowie die Nachfolge<br />
Ihren Wünschen entsprechend geregelt?<br />
Wir zeigen Ihnen auf, wie Sie diese Themen angehen<br />
und geben Ihnen wertvolle Tipps, um sich<br />
abzusichern.<br />
Steuern<br />
Wie hoch sollte Ihre Hypothek bezüglich einer optimalen<br />
Steuerbelastung sein? Nutzen Sie bereits die<br />
Vorteile eines Säule 3a Kontos?<br />
Sparen Sie z. B. Steuern mittels einer indirekten<br />
Amortisation – auch bei Steuerfragen beraten wir Sie<br />
gerne umfassend und auf Ihre persönliche Situation<br />
bezogen.<br />
Wir unterstützen Sie bei Ihrer individuellen Lösung.<br />
Melden Sie sich für ein unverbindliches Gespräch!<br />
• Der Generalunternehmer – Ihr Partner für<br />
die konkreten Bauaufgaben<br />
Ein Generalunternehmer übernimmt die Gesamtheit<br />
der vereinbarten Unternehmer- und Bauhandwerkeraufgaben.<br />
Dazu wird ein Generalunternehmervertrag<br />
abgeschlossen. Man unterscheidet<br />
zwischen Pauschalvertrag mit Festpreisgarantie,<br />
Vertrag auf Abrechnung und dem Vertrag mit<br />
Kostendach.<br />
10<br />
11
Unsere Finanzierungsvarianten<br />
Baufinanzierung<br />
Variable Hypothek<br />
Mit einer Variablen Hypothek bleiben Sie immer<br />
beweglich und haben die maximale Flexibilität. Die<br />
Laufzeit ist unbegrenzt und Sie können bei sinkenden<br />
Zinsen schneller profitieren. Des Weiteren<br />
haben Sie die Möglichkeit jederzeit in andere Hypothekarprodukte<br />
zu wechseln.<br />
Festhypothek<br />
Bei der Festhypothek wird der Kreditbetrag und<br />
der Zinssatz zu Beginn festgelegt. Dieser Zinssatz<br />
ist keinen Schwankungen unterworfen und gilt bis<br />
zum Ende der vereinbarten Laufzeit. Mit anderen<br />
Worten: Sie zahlen während der gesamten Laufzeit<br />
immer gleich viel Zinsen und haben somit eine<br />
hohe Budgetsicherheit.<br />
Seniorenhypothek<br />
Viele Banken sind nicht bereit, an Rentnerinnen und<br />
Rentnern Hypotheken zu gewähren. Bei der <strong>Bezirks</strong>-<br />
<strong>Sparkasse</strong> <strong>Dielsdorf</strong> ist das anders. Kundinnen<br />
und Kunden über 65 können von unserer Seniorenhypothek<br />
profitieren. Dank dieser Hypothek können<br />
Sie günstiger im Eigenheim wohnen bleiben, statt<br />
in einer teuren Mietwohnung umzuziehen oder Sie<br />
können anstehende Renovationen damit finanzieren.<br />
Auch die Auszahlung als Kontoguthaben oder<br />
als Zeit- oder Leibrente ist möglich. Entscheidend<br />
sind dabei der Zustand und die Belehnungshöhe<br />
Ihrer Liegenschaft.<br />
Für die Finanzierung der ersten Phase beim Bau eines<br />
Eigenheims stellen wir Ihnen entweder einen Baukredit<br />
oder eine Baufinanzierung mit einer variablen<br />
Hypothek zur Verfügung.<br />
Beim Baukredit steigt die Belastung des Kredites mit<br />
dem Baufortschritt an, wobei in der Regel zuerst die<br />
eigenen Mittel aufgebraucht werden. Der gesamte<br />
Zahlungsverkehr in der Bauphase wird über den<br />
Baukredit abgewickelt. Nach der Fertigstellung Ihres<br />
Eigenheims hat der Baukredit seinen Dienst erfüllt<br />
und wird dann in eine Hypothek umgewandelt<br />
(Konsolidierung). Teilumwandlungen des Baukredits<br />
sind auch während der Bauphase und im Rahmen<br />
des Baufortschritts möglich.<br />
Unter den verschiedenen Hypothekarvarianten<br />
finden Sie sicher Ihr optimales Finanzierungsmodell.<br />
Die Berater der <strong>Bezirks</strong>-<strong>Sparkasse</strong> <strong>Dielsdorf</strong> helfen<br />
Ihnen gerne, die Variante zu wählen, die auf Ihre<br />
derzeitige Situation und Ihre weiteren Pläne abgestimmt<br />
ist. Wir begleiten Sie auf dem Weg zum<br />
Eigenheim. Eine konkrete Finanzierungszusage kön <br />
nen wir Ihnen unterbreiten, sobald wir die nötigen<br />
Unter lagen komplett erhalten haben. Eine Aufzählung<br />
aller benötigten Dokumente finden Sie in<br />
der Checkliste «Was bringe ich zur Finanzierungsbesprechung<br />
mit».<br />
• Eigenschaften<br />
Bei der Variablen Hypothek kann der Zinssatz je nach<br />
Marktsituation ändern. Dadurch entstehen während<br />
der Laufzeit unterschiedliche Zinsbelastungen.<br />
• Vorteile<br />
Bei sinkenden Zinsen wird der Zinsvorteil direkt an<br />
den Kreditnehmer weitergegeben. Ausserordentliche<br />
Rückzahlungen sind unter Einhaltung einer<br />
6-monatigen Kündigungsfrist möglich.<br />
• Eignung<br />
Eine Festhypothek eignet sich vor allem für<br />
Kunden, die ihre Zinskosten planen und festlegen<br />
möchten.<br />
• Vorteile<br />
Sie können Ihre Zinskosten im Voraus genau budgetieren.<br />
Bei steigendem Zinsniveau profitieren<br />
Sie vom einmal festgelegten tieferen Zinssatz.<br />
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Unser Beratungsmodell<br />
Was bringe ich zur Finanzierungsbesprechung mit?<br />
Im Rahmen Ihrer <strong>Eigenheimfinanzierung</strong> werden<br />
Ihre finanziellen Verhältnisse, die Liegenschaft, die<br />
Vorsorge, die Nachfolge und die Steuern analysiert.<br />
Der Vorteil einer umfassenden Analyse liegt in der<br />
vernetzten Betrachtung der einzelnen Bereiche, da<br />
diese üblicherweise starke wechselseitige Beziehungen<br />
aufweisen.<br />
Ihre persönlichen Vorstellungen<br />
• Überblick erhalten<br />
• Finanzsituation analysieren<br />
Ihre Vorteile<br />
• Ihre Bedürfnisse stehen im Zentrum des Geschehens<br />
• Unsere Unabhängigkeit und langjährige Erfahrung<br />
als Bank in der Region<br />
• Übersicht verschaffen und behalten<br />
• Ganzheitliche und objektive Betrachtung<br />
• Professionelle und zuverlässige Betreuung durch<br />
alle Lebensphasen<br />
Individuelle Lösung<br />
• Finanzierungsmöglichkeiten aufzeigen<br />
• Beurteilung Ihres Wunschobjekts<br />
• Hypothekarmodelle definieren<br />
Umsetzung Ihrer Lösung<br />
• Finanzierungsofferte<br />
• Umfassende und langfristige<br />
Begleitung<br />
Zu Ihrer eigenen Person<br />
Pass oder Identitätskarte<br />
Kopie des aktuellen Lohnausweises<br />
Kopie der aktuellen Steuererklärung<br />
Nachweis der eigenen Mittel/Eigenkapital (Kontoauszug)<br />
Aktuelle Betreibungsauskunft (nicht älter als 2 Monate)<br />
Bilanz/Erfolgsrechnung der letzten 3 Jahre (Selbstständigerwerbende) mit Revisionsstellenbericht<br />
Handelsregisterauszug (Selbstständigerwerbende, nicht älter als 12 Monate)<br />
Bei Bezug von 2. Säulen Guthaben:<br />
• Pensionskassenausweis mit Leistungsberechnung nach Bezug/Auszug FZK<br />
• Pensionskassenreglement<br />
• Pensionskassenbestätigung für Bezug<br />
Bei Bezug/Verpfändung von 3. Säule Guthaben:<br />
• Auszug Konto 3a<br />
• Kopie Lebensversicherung(en)<br />
• Kopie Todesfallrisikoversicherung<br />
Bei sämtlichen Liegenschaften<br />
Amtlicher Situations- resp. Katasterplan<br />
Kaufvertrag (-entwurf) oder aktueller Grundbuchauszug<br />
mit Grundstückbeschrieb und Angaben über Pfandrechte<br />
Schätzung der Gebäudeversicherung (GVZ)<br />
Baupläne (Grundriss, Fassaden, Schnitt) inkl. Angaben zur Wohnfläche (m 2 )<br />
Verkaufsdokumentation/Liegenschaftsbeschrieb mit Angabe des Baujahres<br />
Fotografien der Liegenschaft<br />
Verkehrswertschätzung (sofern vorhanden)<br />
Bei Mehrfamilienhäuser einen aktuellen Mieterspiegel mit Mitzinsenaufstellung<br />
Bei landwirtschaftlichen Betrieben eine Verfügung des kant. Landwirtschaftsamtes (BGBB)<br />
Bei ausserkantonalen Finanzierungen Stammdatenblatt (Altlastenabklärung)<br />
... zusätzlich bei Eigentumswohnungen<br />
Nettowohnflächen-Berechnung<br />
Eigenmietwert-Berechnung (Gemeinde Steueramt)<br />
STWE-Begründungsvertrag mit Wertquotenaufteilung (‰)<br />
Protokolle der STWE-Gemeinschaft (letzte 3) sowie Nutzungs- und Verwaltungsreglement<br />
Kaufpreisliste<br />
... zusätzlichen bei Neubauten sowie bei Umbauten und Renovationen<br />
Detaillierter Baubeschrieb<br />
Kostenvoranschlag/kubische Berechnung mit Kostenzusammenstellung<br />
Bauzeitversicherung<br />
Baubewilligung<br />
Werkvertrag/Generalunternehmer- oder Architektenvertrag<br />
Gesamtfinanzierungsbestätigung und Zweckverwendungsschreiben (Neuüberbauung)<br />
... zusätzlich bei Objekten im Baurecht<br />
Baurechtsvertrag (allenfalls Entwurf)<br />
Je mehr Unterlagen Sie bei einem ersten Gespräch bereits mitnehmen, umso konkreter kann<br />
Ihr Kundenberater auf Ihre Bedürfnisse eingehen.<br />
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Machen Sie jetzt<br />
Ihren ersten Schritt<br />
Vereinbaren Sie mit uns ein unverbindliches Erstgespräch.<br />
Je mehr Informationen Sie uns zur Verfügung stellen, desto<br />
umfassender können wir Sie beraten.<br />
Wir freuen uns, Sie bei der Realisierung Ihres Wohntraums<br />
kompetent zu unterstützen.<br />
Rufen Sie uns an – wir sind für Sie da.<br />
Ihre Bank aus der Region für Finanzierungen,<br />
Anlagen und Vorsorge<br />
<strong>Bezirks</strong>-<strong>Sparkasse</strong> <strong>Dielsdorf</strong><br />
Hauptsitz<br />
<strong>Bezirks</strong>-<strong>Sparkasse</strong> <strong>Dielsdorf</strong><br />
Postfach 272<br />
Bahnhofstrasse 29<br />
8157 <strong>Dielsdorf</strong><br />
Tel. 044-854 90 00<br />
Fax 044-853 07 28<br />
info@bskd.ch<br />
Filialen<br />
Buchs<br />
Tel. 044-844 03 50<br />
Niederglatt<br />
Tel. 044-851 81 10<br />
Niederweningen<br />
Tel. 044-857 70 70<br />
Rümlang<br />
Tel. 044-817 99 00<br />
www.sparkasse-dielsdorf.ch<br />
Rechtlicher Hinweis: Die in dieser Finanzierungsbroschüre publizierten Inhalte werden ausschliesslich zu Informationszwecken bereitgestellt<br />
und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die in dieser Broschüre bereitgestellten Informationen können eine allfällige Beratung durch<br />
eine Fachperson (Bautreuhänder, Bauherrenberater, Rechtsanwalt, Steuerberater, usw.) nicht ersetzen. (Publizierte Zahlen Stand Juli 2013).