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Eigenheimfinanzierung - Bezirks-Sparkasse Dielsdorf

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Am Puls der Region<br />

<strong>Eigenheimfinanzierung</strong><br />

Wohneigentum – wir machen<br />

Ihren Traum wahr


Wie stellen Sie sich Ihr Eigenheim vor?<br />

Seite<br />

3<br />

4<br />

6<br />

11<br />

12<br />

14<br />

15<br />

Wie stellen Sie sich Ihr Eigenheim vor?<br />

Was darf Ihr Wohntraum kosten?<br />

Die rechtlichen Aspekte eines Liegenschaftenkaufs<br />

Ist Ihre Familie finanziell abgesichert?<br />

Unsere Finanzierungsvarianten<br />

Unser Beratungsmodell<br />

Checkliste – Was bringe ich zur Finanzierungsbesprechung<br />

mit<br />

Wer in die eigenen vier Wände zieht, plant langfristig.<br />

Somit gilt es mit Sorgfalt auszuwählen, soll<br />

doch Ihr Heim über Jahre hinweg Ihr Wunschheim<br />

bleiben.<br />

Objektsuche<br />

Über 80% der Umzugswilligen suchen ihr neues<br />

Heim heutzutage übers Internet. Entsprechende<br />

Bedeutung kommt den Immobilienportalen sowie<br />

Homepages von Maklerfirmen zu. Daneben bieten<br />

sich Zeitungsanzeigen der Wunschregion an.<br />

Oft wissen auch ortsansässige Banken, Gemeindebehörden<br />

oder lokale Architekten Bescheid über<br />

verfügbare Bauparzellen, Bauprojekte oder Liegenschaften,<br />

die zum Verkauf stehen.<br />

Suchkriterien<br />

Machen Sie sich zuerst Gedanken über Ihre Bedürfnisse<br />

und Anforderungen. Entscheidend sind der<br />

Standort, die Lage innerhalb der Gemeinde, die<br />

Wohn- oder Hausform (freistehendes Einfamilienhaus,<br />

Doppeleinfamilienhaus, Reiheneinfamilienhaus,<br />

Eigentumswohnung).<br />

Bestehende Objekte<br />

Besichtigen Sie die Liegenschaft zuerst vom Keller bis<br />

zum Dach zu unterschiedlichen Tageszeiten. Klären<br />

Sie die Qualität und Überbauungsmöglichkeiten des<br />

Grundstücks sowie die Umbau- und Erweiterungsmöglichkeiten<br />

des Gebäudes ab. Lassen Sie sich allfällige<br />

notwendige Investitionen und Umbauideen<br />

kostenmässig von einem Architekten grob schätzen.<br />

Beim Kauf einer Wohnung empfiehlt es sich, nebst<br />

dem Zustand der Gesamtliegenschaft, auch den<br />

Stand des Erneuerungsfonds, die Hausordnung und/<br />

oder das Stockwerkeigentümerreglement genauer<br />

zu betrachten. Ein Blick in die letzten Protokolle der<br />

Eigentümerversammlungen gibt zusätzliche Aufschlüsse.<br />

Idealerweise ziehen Sie beim Kauf einer Liegenschaft<br />

Fachleute bei. Ermitteln Sie die marktüblichen Preise<br />

und lassen Sie eine Kontrollbewertung (Verkehrswertschätzung)<br />

durch einen anerkannten Experten<br />

erstellen. Gerne begleiten wir Sie auch persönlich<br />

zur Liegenschaftsbesichtigung.<br />

Bauvorhaben<br />

Ob Bau oder Kauf, wählen Sie Ihre Baupartner mit<br />

Bedacht. Verlangen Sie Referenzen und schauen Sie<br />

sich bereits realisierte Objekte an. Unsere Bank hilft<br />

Ihnen gerne bei der Beurteilung.<br />

2<br />

3


Was darf Ihr Wohntraum kosten?<br />

Sie träumen von den eigenen vier Wänden, aber<br />

wissen nicht, wie viel Eigenheim Sie sich leisten<br />

können? Mit unseren Tipps errechnen Sie einfach<br />

und schnell die ideale Investitionshöhe.<br />

Zwei einfache Faustregeln sollten<br />

Sie kennen<br />

1. Kaufpreis:<br />

Dieser beträgt idealerweise maximal 5-mal den<br />

Betrag Ihrer Eigenmittel (Spar- oder Wertschriftengut<br />

haben, Rückkaufswerte von Versicherungspolicen,<br />

Vorsorgegelder der 2. und 3. Säule, etc.).<br />

2. Wohnkosten:<br />

Diese sollten generell ein Drittel Ihres Einkommens<br />

nicht übersteigen.<br />

Tragbarkeitsberechnung<br />

Wenn Ihr Eigenheim einen Kaufpreis von<br />

CHF 900 000.– hat, sollten Sie deshalb über<br />

CHF 180 000.– Eigenkapital (mindestens 20%<br />

des Kaufpreises) und ein Einkommen von rund<br />

CHF 155 500.– verfügen (siehe Berechnung).<br />

Kann ich mir das künftige Wohneigentum aus<br />

Banksicht langfristig leisten?<br />

Die jährlichen Kosten setzen sich aus der Zinsbelastung,<br />

dem Amortisationsbetrag und den Nebenkosten<br />

zusammen. Insgesamt sollten sie ein Drittel<br />

des Einkommens nicht übersteigen. Siehe dazu<br />

die nachstehende Tragbarkeitsberechnung.<br />

Wählen Sie nicht nur Ihren Wohntraum nach Ihrem<br />

Geschmack, passen Sie auch die Finanzierung an<br />

Ihre spezielle Lebenssituation an. Bei uns finden Sie<br />

auf alle Fälle die passende Finanzierungslösung!<br />

Kaufpreis/Verkehrswert CHF 900 000.00 100%<br />

Eigenkapital (in bar) CHF 180000.00 20%<br />

1. Hypothek CHF 585000.00 65%<br />

2. Hypothek CHF 135000.00 15%<br />

Zinskosten*<br />

1. Hypothek à 4,75% CHF 27787.50<br />

2. Hypothek à 5,75% CHF 7762.50<br />

Amortisation (max. 20 Jahre, spätestens bis Erreichung des AHV-Alters) CHF 6750.00<br />

Jährliche Nebenkosten (1% des Kaufpreises/Verkehrswerts) CHF 9000.00<br />

Total kalkulatorische Belastung pro Jahr CHF 51300.00<br />

Total kalkulatorische Belastung pro Monat CHF 4275.00<br />

*Kalkulatorisch (um die Tragbarkeit auch bei steigenden Zinsen zu gewährleisten, dienen langfristige Mittelwerte als Berechnungsgrundlage).<br />

Diese Finanzierung aus dem Beispiel ist tragbar, sofern das jährliche Einkommen mindestens CHF 155 500.– beträgt.<br />

Finanzierung<br />

Häuser und Grundstücke gelten grundsätzlich als wert- ­<br />

beständig. Trotzdem können verschiedene Einflüsse<br />

den Wert einer Immobilie verändern (zum Beispiel<br />

Immissionen, Verkehr). Deshalb gewähren die Banken<br />

im Allgemeinen Hypothekarkredite bis zu 80% des<br />

aktuellen Verkehrswerts. Wichtig für Ihre persönliche<br />

Finanzierung bei der <strong>Bezirks</strong>-<strong>Sparkasse</strong> <strong>Dielsdorf</strong>:<br />

• Mindestens 10% des Kaufpreises müssen mit Barmitteln<br />

finanziert werden.<br />

• Eigenkapital kann grundsätzlich sein: Spar- und<br />

Wertschriftenguthaben, Vorsorgegelder aus der<br />

2. und 3. Säule, Lebensversicherungen mit Rückkaufswerten,<br />

oder Erbvorbezüge.<br />

• Finanzierung mit Mitteln aus der 2. Säule: siehe<br />

unsere «Broschüre zur Wohneigentumsförderung mit<br />

Mitteln aus der Pensionskasse».<br />

• Sie erhalten von der Bank bis maximal 80% des<br />

Kaufpreises/Verkehrswertes in Form eines Hypothekardarlehens<br />

bei positiver Prüfung des Antrages.<br />

• Hypothekardarlehen werden aufgeteilt in 1. Hypothek<br />

(65% des Verkehrswerts) und 2. Hypothek (restlicher<br />

Betrag bis auf max. 80% des Verkehrswerts).<br />

• Die 2. Hypothek wird in jährlichen Amortisationsraten<br />

innerhalb von maximal 20 Jahren, spätestens<br />

bis zum 65. Altersjahr zurückbezahlt.<br />

• Die Zinsen variieren aufgrund der Marktlage und des<br />

gewählten Hypothekarmodells.<br />

Direkte Amortisation<br />

Hypothekarschuld<br />

und Hypothekarzinsen*<br />

nehmen ab<br />

Steuerabzüge<br />

werden kleiner<br />

Direkte oder indirekte Amortisation?<br />

Direkte Amortisation bedeutet, dass Sie Ihre zweite<br />

Hypothek direkt durch Einzahlungen auf Ihr Hypothekarkonto<br />

zurückbezahlen (siehe Abbildung 1). Mittels<br />

Gutschriften auf Ihre Hypothek verringert sich Ihre<br />

Schuld und damit natürlich auch Ihre Zinsbelastung.<br />

Weniger Hypothekarzinsen bedeutet, dass Sie<br />

kleinere steuerliche Abzüge geltend machen können,<br />

womit Sie mehr Einkommenssteuern bezahlen.<br />

Indirekte Amortisation bedeutet, dass Sie die Rückzahlungsrate<br />

auf ein Vorsorgekonto der Säule 3a<br />

oder auf eine gebundene Vorsorgepolice einzahlen<br />

(siehe Abbildung 2). Die daraus resultierenden Steuervorteile<br />

sind:<br />

• die jährlichen Einzahlungen können vom steuerbaren<br />

Einkommen abgezogen werden.<br />

• es fallen keine Vermögenssteuern an.<br />

• die Hypothekarzinsen werden vom steuerbaren<br />

Einkommen abgezogen.<br />

Zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens bei Ihrer<br />

Pensionierung, wird mit dem so angesparten Kapital<br />

die Hypothek amortisiert. Die Auszahlung des<br />

3. Säule-Kapitals wird zu einem reduzierten Steuersatz<br />

besteuert.<br />

Indirekte Amortisation<br />

Hypothekarschuld<br />

bleibt konstant, Zinsen<br />

bleiben konstant*<br />

Steuerabzüge werden<br />

optimal ausgenützt<br />

Steuerbelastung steigt<br />

gleichbleibend tiefe<br />

Steuerbelastung<br />

* bei gleichbleibendem<br />

Zinssatz<br />

Abbildung 1<br />

Abbildung 2<br />

4<br />

5


Die rechtlichen Aspekte eines Liegenschaftenkaufs<br />

Auf den nun folgenden Seiten finden Sie wertvolle<br />

Informationen zu den rechtlichen Aspekten eines<br />

Liegenschaftskaufs, zu den Erwerbsnebenkosten, zur<br />

Grundstücksgewinnsteuer, etc.<br />

I. Kaufabwicklung<br />

Worauf müssen Sie beim Kaufvertrag achten? Mit<br />

dem Abschluss eines Kaufvertrages sind Sie noch<br />

nicht automatisch Eigentümer des Grundstückes.<br />

• Der Gang zum Notar<br />

Für den Kauf einer Liegenschaft benötigt man<br />

Vertragswerke, Reglemente und grundbuchrelevante<br />

Unterlagen. Dabei werden oft scheinbar<br />

nebensächliche Bestimmungen und Formulierungen<br />

unterschätzt. Bei Transaktionen in der<br />

Grössenordnung eines Hauskaufs zahlt es sich<br />

jedoch aus, wenn man sich umfassend informiert<br />

und aufklären lässt.<br />

• Die öffentliche Beurkundung<br />

Eine öffentliche Beurkundung bezweckt folgendes:<br />

Man will den Parteien volle Klarheit über das<br />

Geschäft geben und die Parteien vor einem un ­<br />

überlegten Entschluss bewahren. Ferner will man<br />

eine zuverlässige Grundlage für einen allfällig not-<br />

wendigen Registereintrag schaffen. Hier erhal ten<br />

die Parteien die Möglichkeit, sich über die ein zelnen<br />

Punkte des Kaufvertrages aufklären zu lassen.<br />

Mit der Unterzeichnung erhält der öffent liche beur ­<br />

kundete Vertrag seine Rechtsverbindlichkeit.<br />

• Das Grundbuch<br />

Für einen Grundstückerwerb gilt grundsätzlich das<br />

Eintragungsprinzip. Die eigentliche Übertragung<br />

des Eigentums erfolgt erst bei der Abgabe der<br />

Grundbuchanmeldung, das heisst mit dem Eintrag<br />

im Grundbuch.<br />

In der Regel wird bei Unterzeichnung des Kaufvertrags<br />

eine Anzahlung geleistet. Der Restkaufpreis<br />

wird zu einem festgelegten, späteren Zeitpunkt<br />

beglichen, meist beim Eintrag ins Grundbuch.<br />

• Grundbuchauszug<br />

Hier handelt es sich um einen Kurzbeschrieb des<br />

Grundstücks. Der Grundbuchauszug gibt Auskunft<br />

über Grundstückfläche, Eigentümer, Anmerkungen,<br />

Grundlasten, Dienstbarkeiten, Grundpfandrechte<br />

und Vormerkungen. Dadurch wird ersichtlich,<br />

welche Rechte und Lasten, Verpflichtungen und<br />

Einschränkungen mit dem Grundstück verbun ­<br />

den sind. Diese sind bei einer Besichtigung des<br />

Grundstücks leider nicht erkennbar, können jedoch<br />

die Nutzung und den Wert einer Liegenschaft<br />

wesentlich beeinflussen. Deshalb ist der Grundbuchauszug<br />

Teil des Kaufvertrages.<br />

Für weitere Informationen wenden Sie sich an das<br />

zuständige Grundbuchamt.<br />

• Eigentumsübertragung<br />

Mit dem Abschluss des Vertrages wird der Käufer<br />

nicht automatisch Eigentümer des Grundstückes.<br />

Dazu ist die Eintragung im Grundbuch erforderlich.<br />

Bei der Eigentumsübertragung erfüllen die<br />

Parteien die im Vertrag vereinbarten Verpflichtungen:<br />

Der Käufer bezahlt den Kaufpreis und der<br />

Verkäufer verschafft dem Käufer das Eigentum<br />

am Kaufgegenstand. In der Regel werden mit<br />

dem Grundbucheintrag auch Rechte und Pflichten<br />

übertragen. Diesem Aspekt ist vor allem bei<br />

Grundstückkäufen mit separatem Werkvertrag<br />

besondere Beachtung zu schenken.<br />

II. Eigentumsformen<br />

Wie möchten Sie Ihr Eigentum nutzen und darüber<br />

verfügen? Diese Frage bestimmt letztendlich die<br />

Wahl der Eigentumsform.<br />

• Alleineigentum<br />

Ein Objekt steht einer Person allein als Eigentum<br />

zur Verfügung.<br />

• Miteigentum<br />

Mehrere Personen besitzen einen rechnerischen<br />

Wertanteil an einem Objekt. Das Objekt selbst<br />

ist nicht geteilt, sondern lediglich die Eigentumsbefugnisse<br />

und das Eigentumsrecht. Jeder Miteigentümer<br />

hat für seinen Anteil die Rechte und<br />

Pflichten eines Eigentümers. Er kann über seinen<br />

Anteil rechtlich frei verfügen, er kann ihn verpfänden<br />

oder etwa veräussern. Die Miteigentümer<br />

haben ein gesetzliches Vorrecht gegenüber jedem<br />

Nicht-Miteigentümer.<br />

• Gesamteigentum<br />

Mehrere Eigentümer werden durch Gesetz oder<br />

Vertrag zu einer Gemeinschaft verbunden und<br />

besitzen ein Objekt als gemeinschaftliches Eigentum.<br />

Der einzelne Eigentümer kann nicht über<br />

seinen Anteil bestimmen. Über das Objekt kann<br />

nur gemeinsam, mit Zustimmung aller Berechtigten,<br />

verfügt werden. Dem einzelnen Gesamteigentümer<br />

steht nur ein Anteil am Netto-Liquidationserlös<br />

bei Auflösung des Gesamteigentums zu.<br />

III. Erwerbsbeschränkungen<br />

Es bestehen Beschränkungen für den Grundstückserwerb<br />

durch Ausländer oder ausländisch beherrschte<br />

beziehungsweise beeinflusste Rechtssubjekte.<br />

Bewilligungspflicht beim Grundstückserwerb<br />

Der Erwerb von Grundstücken durch Personen oder<br />

Gesellschaften im Ausland unterliegt unter Umständen<br />

einer behördlichen Bewilligungspflicht. Diese<br />

Bewilligung ist gegebenenfalls Voraussetzung, damit<br />

das Grundstücksgeschäft rechtswirksam wird.<br />

Erkundigen Sie sich daher unbedingt im Voraus bei<br />

der betreffenden Gemeinde, bzw. beim Grundbuchamt,<br />

ob der Kauf Ihres Wunschobjektes (insbesondere<br />

einer Ferienwohnung) einer solchen behördlichen<br />

Bewilligung bedarf.<br />

6<br />

7


IV. Erwerbsnebenkosten<br />

Die einmaligen Kosten beim Kauf oder Verkauf einer<br />

Liegenschaft sind kantonal nicht einheitlich geregelt<br />

und können stark variieren. Auch die Bezahlung<br />

ist nicht überall gleich. In den meisten Kantonen hat<br />

sich jedoch folgende Konvention durchgesetzt:<br />

Die Kosten (Notariats- und Grundbuchkosten, Hand ­<br />

änderungssteuer) werden in der Regel von den Vertragsparteien<br />

hälftig übernommen. Vorbehalten<br />

bleiben die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen<br />

einzelner Kantone.<br />

Übersicht der Kosten in den Kantonen Zürich und Aargau (Stand Juli 2013) mit Berechnungsbeispiel<br />

Annahme Kaufpreis von CHF 1000 000.–, Teilung der Notar- und Grundbuchkosten zu je ½ zwischen Käufer<br />

und Verkäufer, die Kosten für die Errichtung des Schuldbriefs gehen zulasten des Käufers.<br />

Kanton Notar Handänderung Grundbuch Schuldbrief<br />

Zürich 0,10% keine 0,15% 0,25%<br />

Position Ansatz Total Käufer Verkäufer<br />

Notarkosten ~0,10% CHF 1 000.– CHF500.– CHF500.–<br />

Grundbuchgebühr ~0,15% CHF 1 500.– CHF 750.– CHF 750.–<br />

Schuldbrief CHF 800’000.– ~0,25% CHF 2 000.– CHF 2 000.– CHF0.–<br />

Total Gebühren +/- 15% CHF 4 500.– CHF 3 250.– CHF 1 250.–<br />

Kanton Notar Handänderung Grundbuch Schuldbrief<br />

Aargau 0,3 – 0,5% keine 0,45% 0,30%<br />

Position Ansatz Total Käufer Verkäufer<br />

Notarkosten ~0,5% CHF 5 000.– CHF 2 500.– CHF 2 500.–<br />

Grundbuchgebühr ~0,5% CHF 5 000.– CHF 2 500.– CHF 2 500.–<br />

Schuldbrief CHF 800 000.– ~0,3% CHF 2 400.– CHF 2 400.– CHF0.–<br />

Total Gebühren +/- 15% CHF 12 400.– CHF 7 400.– CHF 5 000.–<br />

Inhalte Kaufvertrag<br />

• Die klare Bezeichnung der Vertragsparteien;<br />

Verkäufer und Käufer<br />

• Kaufobjekt inkl. Beschreibung, Vormerkungen,<br />

Dienstbarkeiten, Grundlasten, Grundpfandrechte<br />

• Kaufpreis, Zahlungsmodus und Zahlungsfristen<br />

• Zeitpunkt der Eigentumsübertragung<br />

• Zeitpunkt des Antritts, das heisst der Übergang<br />

von Rechten und Pflichten auf den Käufer<br />

• Zahlungsregelung der anfallenden Gebühren und<br />

Steuern (namentlich der Grundstückgewinnsteuer)<br />

• Regelung bestehender Versicherungsverträge<br />

und privatrechtlicher Verträge bezüglich Schadenversicherung<br />

• Reuegeld oder Konventionalstrafen<br />

• Regelung der Sicherstellung und Verzinsung der<br />

An-, Rest- und Steuerzahlungen<br />

Grundstückgewinnsteuer<br />

Die Grundstückgewinnsteuer bezahlt der Verkäufer,<br />

wobei die anwendbaren kantonalen Steuergesetze<br />

oftmals eine solidarische Haftung der Vertragsparteien<br />

für geschuldete öffentliche Abgaben im Zusammenhang<br />

mit Handänderungen vorsehen. Der Käufer<br />

sollte daher auf geeignete Weise sicherstellen, dass<br />

der Verkäufer seinen öffentlich rechtlichen Verpflichtungen<br />

nachkommt, zumal das Gemeinwesen<br />

für offene Steuerforderungen in der Regel ein<br />

gesetzliches Pfandrecht an der Liegenschaft beanspruchen<br />

kann. Im Kanton Aargau haftet immer<br />

nur der Verkäufer für die Grundstückgewinnsteuer.<br />

Im Kanton Zürich haftet das Grundstück, also der<br />

jeweilige Grundstückseigentümer.<br />

Die Grundstückgewinnsteuer wird auf der Basis des<br />

kantonal gültigen Steuersatzes und der Besitzesdauer<br />

errechnet. Kosten im Zusammenhang mit Grundpfandrechten<br />

übernimmt in der Regel der Käufer.<br />

V. Besonderheiten<br />

Nachdem Sie sich für den Kauf einer bestimmten<br />

Immobilie entschieden haben, gilt es insbesondere<br />

noch einige rechtliche Aspekte zu beachten.<br />

Boden im Baurecht erwerben?<br />

Das als Dienstbarkeit im Grundbuch einzutragende<br />

Baurecht erlaubt Ihnen als Baurechtnehmer, auf<br />

einem fremden Grundstück ein Gebäude zu erstellen<br />

und es als Eigentümer zu nutzen. Nach Ablauf<br />

des Baurechts fällt das erstellte Gebäude an den<br />

Baurechtgeber zurück (Heimfall). In der Regel zahlt<br />

dieser Ihnen als bisherigen Baurechtnehmer eine<br />

angemessene Entschädigung, die sogenannte Heim ­<br />

fall-Entschädigung. Deren Höhe, aber auch weitere<br />

Pflichten, wie etwa die Wiederherstellung des<br />

ursprünglichen Zustandes (das heisst Abbruch des<br />

Gebäudes), wird im Baurechtsvertrag vereinbart.<br />

Vor der Unterzeichnung eines Baurechtsvertrags<br />

sollten Sie sich also unbedingt von einem Experten<br />

beraten lassen. Grundsätzlich raten wir von Käufen<br />

von Baurechtsparzellen eher ab.<br />

Bauhandwerker-Pfandrecht<br />

Bezahlt der Verkäufer einer Liegenschaft keine<br />

Rechnungen von Bauhandwerkern, können diese ein<br />

«Bauhandwerker-Pfandrecht» im Grundbuch eintragen<br />

lassen. Das muss innert vier Monaten nach<br />

Beendigung der Arbeiten geschehen. Das heisst konkret:<br />

Egal, wer den Bauauftrag erteilt hat, als neuer<br />

Eigentümer haften Sie für die Zahlung. Diese viermonatige<br />

Eintragungsfrist ist vor allem beim Kauf eines<br />

schlüsselfertigen Eigenheims beachtenswert.<br />

Lassen Sie den Verkäufer den Nachweis erbringen, dass<br />

sämtliche Rechnungen bezahlt wurden. Oder verlangen<br />

Sie von der Bank des Bauherrn eine Bestätigung, dass<br />

eine bankübliche Finanzierung vorgenommen wurde.<br />

Oft, aber nicht immer, sind die Gebühren abhängig<br />

von der Vertragssumme (Kaufpreis) oder Titelhöhe<br />

(Schuldbrief). Diese Übersicht zeigt die Gebühren<br />

bei typischen Verträgen, wobei von den Amtsstellen<br />

oder Notaren teilweise zusätzlich Minimal- oder<br />

Grundgebühren zugeschlagen werden. Informieren<br />

Sie sich beim zuständigen Grundbuchamt.<br />

8 9


Ist Ihre Familie finanziell abgesichert?<br />

Baupartner mit Bedacht wählen<br />

Informationen über Ihre Baupartner, allen voran<br />

den Architekten, finden Sie in der Fachliteratur, auf<br />

Immobilien- und Baumessen, bei Fachleuten und<br />

Architekturkennern, im Bekanntenkreis oder auf Spaziergängen<br />

durch Wohnquartiere. Regeln Sie dann<br />

vertraglich genau die Verantwortung für die Planung,<br />

die Kosten und die Erstellung des Baus.<br />

• Der Architekt – Ihr Gestalter und Mittelsmann<br />

Bauen Sie mit einem Architekten, tragen Sie die<br />

Verantwortung gegenüber allen am Vorhaben<br />

Beteiligten (Fachplaner, Architekt, Handwerker<br />

und Unternehmer sowie Behörden). Der Architekt<br />

ist Ihr Mittelsmann, der für Sie Genehmigungen<br />

einholt und Sie beim Abschluss rechtsverbindlicher<br />

Verträge unterstützt. Nach einer Ausschreibung<br />

der Arbeiten und einem gründlichen Vergleich der<br />

Angebote wird er mit jedem einzelnen Unternehmer<br />

oder Handwerker Werkverträge (OR Art. 363<br />

bis 379) abschliessen.<br />

• Der Bauleiter – Ihr Kostenüberwacher<br />

Falls Sie selbst nicht bereit sind, konstant ein wachsames<br />

Auge auf die Kostenkontrolle zu haben,<br />

empfiehlt es sich, nebst einem Architekten auch<br />

einen Bauleiter zu engagieren. Es sind Hunderte<br />

von Einzelentscheiden, die den Preis in die Höhe<br />

treiben, und die meisten Baukostenüberschreitungen<br />

lassen sich auf Sonderwünsche der Bauherren<br />

zurückführen.<br />

• Der Totalunternehmer – Ihr Profi für<br />

alle Bauschritte<br />

Ein Totalunternehmervertrag kann den gesamten<br />

Projektierungs-, Planungs-, Eingabe- und Bauprozess<br />

bis zur schlüsselfertigen Übergabe zu einem<br />

garantierten Festpreis an Sie beinhalten. In diesem<br />

Fall haben Sie als Bauherr neben einer klaren<br />

Auftrags- und Objektbeschreibung vor allem zu<br />

kontrollieren, ob die vereinbarten Vertragsleistungen<br />

auch vollumfänglich, qualitativ einwandfrei<br />

und rechtzeitig erbracht werden.<br />

Haftung und Versicherungen<br />

Legen Sie bei allen Vertragspartnern besonderen<br />

Wert auf die Regelung von Fragen der Haftung.<br />

Um bei allfälligen Schäden abgesichert zu sein,<br />

empfiehlt sich der Abschluss einer Bauherren-<br />

Haftpflichtversicherung, einer Bauwesen- und einer<br />

Bauzeitversicherung.<br />

Beachten Sie bitte auch, dass SIA-Ordnungen (der<br />

Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein<br />

betreut das Schweizer Normenwerk des Bauwesens)<br />

keine allgemeine Verbindlichkeit haben; sie gelten<br />

nur, wenn sie von den Vertragspartnern als anwendbar<br />

vereinbart wurden.<br />

Zu den notwendigen Versicherungen im Zusammenhang<br />

mit einem Bauvorhaben wollen Sie bitte<br />

unser Merkblatt «Versicherungslösungen für den<br />

Bau» konsultieren.<br />

Vorsorge<br />

Haben Sie sich bereits Gedanken gemacht, wie es<br />

um Ihr Eigenheim im Invaliditäts- oder Todesfall<br />

steht? Ist Ihre Liegenschaft dann weiterhin tragbar<br />

für Sie und Ihre Familie? Welche Vorkehrungen sollten<br />

Sie für eine umfassende Absicherung treffen und<br />

wie können Sie gegebenenfalls Lücken schliessen?<br />

Gerne stehen wir Ihnen bei diesen und weiteren<br />

Fragen für eine umfassende Vorsorgeberatung zur<br />

Verfügung. Wir analysieren Ihre aktuelle Situation,<br />

zeigen Ihnen Ihre Leistungen im Vorsorgefall auf und<br />

helfen Ihnen auch allfällige Lücken zu schliessen.<br />

Nachfolge<br />

Ist bei einem Todesfall der überlebende Partner<br />

und die Familie genügend abgesichert, um Ihr<br />

Eigenheim weiterhin zu halten sowie die Nachfolge<br />

Ihren Wünschen entsprechend geregelt?<br />

Wir zeigen Ihnen auf, wie Sie diese Themen angehen<br />

und geben Ihnen wertvolle Tipps, um sich<br />

abzusichern.<br />

Steuern<br />

Wie hoch sollte Ihre Hypothek bezüglich einer optimalen<br />

Steuerbelastung sein? Nutzen Sie bereits die<br />

Vorteile eines Säule 3a Kontos?<br />

Sparen Sie z. B. Steuern mittels einer indirekten<br />

Amortisation – auch bei Steuerfragen beraten wir Sie<br />

gerne umfassend und auf Ihre persönliche Situation<br />

bezogen.<br />

Wir unterstützen Sie bei Ihrer individuellen Lösung.<br />

Melden Sie sich für ein unverbindliches Gespräch!<br />

• Der Generalunternehmer – Ihr Partner für<br />

die konkreten Bauaufgaben<br />

Ein Generalunternehmer übernimmt die Gesamtheit<br />

der vereinbarten Unternehmer- und Bauhandwerkeraufgaben.<br />

Dazu wird ein Generalunternehmervertrag<br />

abgeschlossen. Man unterscheidet<br />

zwischen Pauschalvertrag mit Festpreisgarantie,<br />

Vertrag auf Abrechnung und dem Vertrag mit<br />

Kostendach.<br />

10<br />

11


Unsere Finanzierungsvarianten<br />

Baufinanzierung<br />

Variable Hypothek<br />

Mit einer Variablen Hypothek bleiben Sie immer<br />

beweglich und haben die maximale Flexibilität. Die<br />

Laufzeit ist unbegrenzt und Sie können bei sinkenden<br />

Zinsen schneller profitieren. Des Weiteren<br />

haben Sie die Möglichkeit jederzeit in andere Hypothekarprodukte<br />

zu wechseln.<br />

Festhypothek<br />

Bei der Festhypothek wird der Kreditbetrag und<br />

der Zinssatz zu Beginn festgelegt. Dieser Zinssatz<br />

ist keinen Schwankungen unterworfen und gilt bis<br />

zum Ende der vereinbarten Laufzeit. Mit anderen<br />

Worten: Sie zahlen während der gesamten Laufzeit<br />

immer gleich viel Zinsen und haben somit eine<br />

hohe Budgetsicherheit.<br />

Seniorenhypothek<br />

Viele Banken sind nicht bereit, an Rentnerinnen und<br />

Rentnern Hypotheken zu gewähren. Bei der <strong>Bezirks</strong>-<br />

<strong>Sparkasse</strong> <strong>Dielsdorf</strong> ist das anders. Kundinnen<br />

und Kunden über 65 können von unserer Seniorenhypothek<br />

profitieren. Dank dieser Hypothek können<br />

Sie günstiger im Eigenheim wohnen bleiben, statt<br />

in einer teuren Mietwohnung umzuziehen oder Sie<br />

können anstehende Renovationen damit finanzieren.<br />

Auch die Auszahlung als Kontoguthaben oder<br />

als Zeit- oder Leibrente ist möglich. Entscheidend<br />

sind dabei der Zustand und die Belehnungshöhe<br />

Ihrer Liegenschaft.<br />

Für die Finanzierung der ersten Phase beim Bau eines<br />

Eigenheims stellen wir Ihnen entweder einen Baukredit<br />

oder eine Baufinanzierung mit einer variablen<br />

Hypothek zur Verfügung.<br />

Beim Baukredit steigt die Belastung des Kredites mit<br />

dem Baufortschritt an, wobei in der Regel zuerst die<br />

eigenen Mittel aufgebraucht werden. Der gesamte<br />

Zahlungsverkehr in der Bauphase wird über den<br />

Baukredit abgewickelt. Nach der Fertigstellung Ihres<br />

Eigenheims hat der Baukredit seinen Dienst erfüllt<br />

und wird dann in eine Hypothek umgewandelt<br />

(Konsolidierung). Teilumwandlungen des Baukredits<br />

sind auch während der Bauphase und im Rahmen<br />

des Baufortschritts möglich.<br />

Unter den verschiedenen Hypothekarvarianten<br />

finden Sie sicher Ihr optimales Finanzierungsmodell.<br />

Die Berater der <strong>Bezirks</strong>-<strong>Sparkasse</strong> <strong>Dielsdorf</strong> helfen<br />

Ihnen gerne, die Variante zu wählen, die auf Ihre<br />

derzeitige Situation und Ihre weiteren Pläne abgestimmt<br />

ist. Wir begleiten Sie auf dem Weg zum<br />

Eigenheim. Eine konkrete Finanzierungszusage kön ­<br />

nen wir Ihnen unterbreiten, sobald wir die nötigen<br />

Unter lagen komplett erhalten haben. Eine Aufzählung<br />

aller benötigten Dokumente finden Sie in<br />

der Checkliste «Was bringe ich zur Finanzierungsbesprechung<br />

mit».<br />

• Eigenschaften<br />

Bei der Variablen Hypothek kann der Zinssatz je nach<br />

Marktsituation ändern. Dadurch entstehen während<br />

der Laufzeit unterschiedliche Zinsbelastungen.<br />

• Vorteile<br />

Bei sinkenden Zinsen wird der Zinsvorteil direkt an<br />

den Kreditnehmer weitergegeben. Ausserordentliche<br />

Rückzahlungen sind unter Einhaltung einer<br />

6-monatigen Kündigungsfrist möglich.<br />

• Eignung<br />

Eine Festhypothek eignet sich vor allem für<br />

Kunden, die ihre Zinskosten planen und festlegen<br />

möchten.<br />

• Vorteile<br />

Sie können Ihre Zinskosten im Voraus genau budgetieren.<br />

Bei steigendem Zinsniveau profitieren<br />

Sie vom einmal festgelegten tieferen Zinssatz.<br />

12<br />

13


Unser Beratungsmodell<br />

Was bringe ich zur Finanzierungsbesprechung mit?<br />

Im Rahmen Ihrer <strong>Eigenheimfinanzierung</strong> werden<br />

Ihre finanziellen Verhältnisse, die Liegenschaft, die<br />

Vorsorge, die Nachfolge und die Steuern analysiert.<br />

Der Vorteil einer umfassenden Analyse liegt in der<br />

vernetzten Betrachtung der einzelnen Bereiche, da<br />

diese üblicherweise starke wechselseitige Beziehungen<br />

aufweisen.<br />

Ihre persönlichen Vorstellungen<br />

• Überblick erhalten<br />

• Finanzsituation analysieren<br />

Ihre Vorteile<br />

• Ihre Bedürfnisse stehen im Zentrum des Geschehens<br />

• Unsere Unabhängigkeit und langjährige Erfahrung<br />

als Bank in der Region<br />

• Übersicht verschaffen und behalten<br />

• Ganzheitliche und objektive Betrachtung<br />

• Professionelle und zuverlässige Betreuung durch<br />

alle Lebensphasen<br />

Individuelle Lösung<br />

• Finanzierungsmöglichkeiten aufzeigen<br />

• Beurteilung Ihres Wunschobjekts<br />

• Hypothekarmodelle definieren<br />

Umsetzung Ihrer Lösung<br />

• Finanzierungsofferte<br />

• Umfassende und langfristige<br />

Begleitung<br />

Zu Ihrer eigenen Person<br />

Pass oder Identitätskarte<br />

Kopie des aktuellen Lohnausweises<br />

Kopie der aktuellen Steuererklärung<br />

Nachweis der eigenen Mittel/Eigenkapital (Kontoauszug)<br />

Aktuelle Betreibungsauskunft (nicht älter als 2 Monate)<br />

Bilanz/Erfolgsrechnung der letzten 3 Jahre (Selbstständigerwerbende) mit Revisionsstellenbericht<br />

Handelsregisterauszug (Selbstständigerwerbende, nicht älter als 12 Monate)<br />

Bei Bezug von 2. Säulen Guthaben:<br />

• Pensionskassenausweis mit Leistungsberechnung nach Bezug/Auszug FZK<br />

• Pensionskassenreglement<br />

• Pensionskassenbestätigung für Bezug<br />

Bei Bezug/Verpfändung von 3. Säule Guthaben:<br />

• Auszug Konto 3a<br />

• Kopie Lebensversicherung(en)<br />

• Kopie Todesfallrisikoversicherung<br />

Bei sämtlichen Liegenschaften<br />

Amtlicher Situations- resp. Katasterplan<br />

Kaufvertrag (-entwurf) oder aktueller Grundbuchauszug<br />

mit Grundstückbeschrieb und Angaben über Pfandrechte<br />

Schätzung der Gebäudeversicherung (GVZ)<br />

Baupläne (Grundriss, Fassaden, Schnitt) inkl. Angaben zur Wohnfläche (m 2 )<br />

Verkaufsdokumentation/Liegenschaftsbeschrieb mit Angabe des Baujahres<br />

Fotografien der Liegenschaft<br />

Verkehrswertschätzung (sofern vorhanden)<br />

Bei Mehrfamilienhäuser einen aktuellen Mieterspiegel mit Mitzinsenaufstellung<br />

Bei landwirtschaftlichen Betrieben eine Verfügung des kant. Landwirtschaftsamtes (BGBB)<br />

Bei ausserkantonalen Finanzierungen Stammdatenblatt (Altlastenabklärung)<br />

... zusätzlich bei Eigentumswohnungen<br />

Nettowohnflächen-Berechnung<br />

Eigenmietwert-Berechnung (Gemeinde Steueramt)<br />

STWE-Begründungsvertrag mit Wertquotenaufteilung (‰)<br />

Protokolle der STWE-Gemeinschaft (letzte 3) sowie Nutzungs- und Verwaltungsreglement<br />

Kaufpreisliste<br />

... zusätzlichen bei Neubauten sowie bei Umbauten und Renovationen<br />

Detaillierter Baubeschrieb<br />

Kostenvoranschlag/kubische Berechnung mit Kostenzusammenstellung<br />

Bauzeitversicherung<br />

Baubewilligung<br />

Werkvertrag/Generalunternehmer- oder Architektenvertrag<br />

Gesamtfinanzierungsbestätigung und Zweckverwendungsschreiben (Neuüberbauung)<br />

... zusätzlich bei Objekten im Baurecht<br />

Baurechtsvertrag (allenfalls Entwurf)<br />

Je mehr Unterlagen Sie bei einem ersten Gespräch bereits mitnehmen, umso konkreter kann<br />

Ihr Kundenberater auf Ihre Bedürfnisse eingehen.<br />

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Machen Sie jetzt<br />

Ihren ersten Schritt<br />

Vereinbaren Sie mit uns ein unverbindliches Erstgespräch.<br />

Je mehr Informationen Sie uns zur Verfügung stellen, desto<br />

umfassender können wir Sie beraten.<br />

Wir freuen uns, Sie bei der Realisierung Ihres Wohntraums<br />

kompetent zu unterstützen.<br />

Rufen Sie uns an – wir sind für Sie da.<br />

Ihre Bank aus der Region für Finanzierungen,<br />

Anlagen und Vorsorge<br />

<strong>Bezirks</strong>-<strong>Sparkasse</strong> <strong>Dielsdorf</strong><br />

Hauptsitz<br />

<strong>Bezirks</strong>-<strong>Sparkasse</strong> <strong>Dielsdorf</strong><br />

Postfach 272<br />

Bahnhofstrasse 29<br />

8157 <strong>Dielsdorf</strong><br />

Tel. 044-854 90 00<br />

Fax 044-853 07 28<br />

info@bskd.ch<br />

Filialen<br />

Buchs<br />

Tel. 044-844 03 50<br />

Niederglatt<br />

Tel. 044-851 81 10<br />

Niederweningen<br />

Tel. 044-857 70 70<br />

Rümlang<br />

Tel. 044-817 99 00<br />

www.sparkasse-dielsdorf.ch<br />

Rechtlicher Hinweis: Die in dieser Finanzierungsbroschüre publizierten Inhalte werden ausschliesslich zu Informationszwecken bereitgestellt<br />

und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die in dieser Broschüre bereitgestellten Informationen können eine allfällige Beratung durch<br />

eine Fachperson (Bautreuhänder, Bauherrenberater, Rechtsanwalt, Steuerberater, usw.) nicht ersetzen. (Publizierte Zahlen Stand Juli 2013).

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