27.02.2014 Aufrufe

Amtsblatt für die Stadt Angermünde - Nr. 01/2014

Amtsblatt für die Stadt Angermünde - Nr. 01/2014

Amtsblatt für die Stadt Angermünde - Nr. 01/2014

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

20 14<br />

<strong>Amtsblatt</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Angermünde</strong><br />

4. Woche 24.1.2<strong>01</strong>4<br />

Amtliche Bekanntmachungen<br />

Wahlvorschlags im Ortsbeirat des Ortsteils Wolletz durch<br />

mindestens ein Mitglied seit der letzten Wahl ununterbrochen<br />

vertreten sind; Entsprechendes gilt <strong>für</strong> Einzelbewerberinnen und<br />

Einzelbewerber, <strong>die</strong> aufgrund eines Einzelwahlvorschlags im Ortsteil<br />

Wolletz vertreten sind, sowie <strong>für</strong> Listenvereinigungen, wenn<br />

mindestens eine der an ihr beteiligten Gruppierungen <strong>die</strong> eingangs<br />

genannte Voraussetzung erfüllt.<br />

Im Übrigen gelten <strong>die</strong> Ausführungen in Buchstabe A <strong>Nr</strong>. 9.1 sinngemäß.<br />

23. Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Zuchenberg<br />

Die Ausführungen in Buchstabe A <strong>Nr</strong>. 4, 6.1, 6.3 bis 6.5, 7, 8.1, 8.3<br />

bis 8.7, 10 und 11 zur Wahl der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Angermünde</strong> gelten <strong>für</strong> <strong>die</strong> Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils<br />

Zuchenberg mit folgenden Maßgaben sinngemäß:<br />

1. Wahlgebiet <strong>für</strong> <strong>die</strong> Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Zuchenberg<br />

ist das Gebiet <strong>die</strong>ses Ortsteils. Das Wahlgebiet bildet einen Wahlkreis.<br />

2. Es sind insgesamt drei Mitglieder des Ortsbeirats zu wählen.<br />

3. Jeder Wahlvorschlag darf höchstens vier Bewerberinnen und<br />

Bewerber enthalten.<br />

4. Wählbar sind alle Personen, <strong>die</strong> nach § 11 BbgKWahlG wählbar<br />

sind und im Ortsteil Zuchenberg ihren ständigen Wohnsitz oder<br />

gewöhnlichen Aufenthalt haben.<br />

5. Die in der <strong>Stadt</strong> <strong>Angermünde</strong> wahlberechtigten Mitglieder der<br />

Partei, politischen Vereinigung oder Wählergruppe oder deren<br />

Delegierte können auch <strong>die</strong> Bewerberinnen und Bewerber sowie<br />

ihre Reihenfolge <strong>für</strong> <strong>die</strong> Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils<br />

Zuchenberg bestimmen, sofern <strong>die</strong> Anzahl der im Ortsteil<br />

Zuchenberg wahlberechtigten Mitglieder der Partei, politischen<br />

Vereinigung oder Wählergruppe nicht zur Durchführung einer<br />

Mitgliederversammlung ausreicht. In dem Falle, dass selbst <strong>die</strong><br />

Anzahl der in der <strong>Stadt</strong> <strong>Angermünde</strong> wahlberechtigten Mitglieder<br />

nicht <strong>für</strong> <strong>die</strong> Durchführung einer Mitgliederversammlung<br />

ausreicht, gelten <strong>die</strong> Ausführungen zu Buchstabe A <strong>Nr</strong>. 8.2 entsprechend.<br />

6. Dem Wahlvorschlag einer Partei, einer politischen Vereinigung,<br />

einer Wählergruppe, einer Listenvereinigung, einer<br />

Einzelbewerberin oder eines Einzelbewerbers, <strong>die</strong> oder der nicht<br />

von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften befreit<br />

ist, sind keine Unterstützungsunterschriften beizufügen.<br />

Von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften sind auch<br />

<strong>die</strong> Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen befreit,<br />

<strong>die</strong> am 9. September 2<strong>01</strong>3 aufgrund eines zurechenbaren<br />

Wahlvorschlags im Ortsbeirat des Ortsteils Zuchenberg durch<br />

mindestens ein Mitglied seit der letzten Wahl ununterbrochen<br />

vertreten sind; Entsprechendes gilt <strong>für</strong> Einzelbewerberinnen und<br />

Einzelbewerber, <strong>die</strong> aufgrund eines Einzelwahlvorschlags im Ortsteil<br />

Zuchenberg vertreten sind, sowie <strong>für</strong> Listenvereinigungen,<br />

wenn mindestens eine der an ihr beteiligten Gruppierungen <strong>die</strong><br />

eingangs genannte Voraussetzung erfüllt.<br />

Im Übrigen gelten <strong>die</strong> Ausführungen in Buchstabe A <strong>Nr</strong>. 9.1 sinngemäß.<br />

III. Vordrucke <strong>für</strong> <strong>die</strong> Einreichung von Wahlvorschlägen<br />

Die <strong>für</strong> <strong>die</strong> Einreichung von Wahlvorschlägen erforderlichen Vordrucke<br />

werden von mir beschafft und können bei mir angefordert werden.<br />

Zu gegebener Zeit werden <strong>die</strong> Vordrucke digital auf der Internetseite<br />

http://www.wahlleiter.angermuende.de oder http://<br />

www.angermuende.de zur Verfügung gestellt.<br />

Thomä<br />

Wahlleiterin<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Bodenordnungsverfahren Biesenbrow-Ortslage – Schlussfeststellung<br />

Im Bodenordnungsverfahren Biesenbrow-Ortslage, AZ: 5-005-F,<br />

wird hiermit gemäß § 63 Abs. 2 Landwirtschaftsanpassungsgesetz<br />

(LwAnpG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juli 1991 (BGBl.<br />

I S. 1418), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 23. Juli 2<strong>01</strong>3 (BGBl. I<br />

S. 2586), in Verbindung mit § 149 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG)<br />

in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S.<br />

5469, zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2008 (BGBl. S.<br />

2794), <strong>die</strong> Schlussfeststellung erlassen und Folgendes festgestellt:<br />

Die Ausführung des Bodenordnungsplanes und der Nachträge 1 bis 4 ist<br />

bewirkt. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, <strong>die</strong> im Bodenordnungsverfahren<br />

hätten berücksichtigt werden müssen. Die Aufgaben<br />

der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen. Sie erlischt gemäß<br />

§ 63 Abs. 2 LwAnpG i.V.m. § 149 Abs. 4 FlurbG.<br />

Das Bodenordnungsverfahren Biesenbrow-Ortslage ist mit Zustellung<br />

der unanfechtbaren Schlussfeststellung an <strong>die</strong> Teilnehmergemeinschaft<br />

beendet.<br />

Gründe:<br />

Der Abschluss des Bodenordnungsverfahrens durch <strong>die</strong> Schlussfeststellung<br />

ist sachlich gerechtfertigt. Der Bodenordnungsplan und <strong>die</strong><br />

hierzu ergangenen Nachträge 1 bis 4 sind in allen Teilen ausgeführt.<br />

Insbesondere ist das Eigentum an den neuen Grundstücken auf <strong>die</strong> im<br />

Bodenordungsplan und in seinen Nachträgen genannten Beteiligten<br />

übergegangen. Die öffentlichen Bücher sind berichtigt.<br />

Die gemeinschaftlichen Anlagen sind entsprechend ihrer Zweckwidmung<br />

in dem festgelegten Umfang ordnungsgemäß ausgebaut. Ihre laufende<br />

Unterhaltung ist auf <strong>die</strong> Unterhaltungspflichtigen übergegangen. Die<br />

Teilnehmergemeinschaft hat keine finanziellen Verbindlichkeiten, Forderungen<br />

und Guthaben mehr.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Gegen <strong>die</strong> Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe<br />

Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich<br />

oder zur Niederschrift beim<br />

Landesamt <strong>für</strong> Ländliche Entwicklung,<br />

Landwirtschaft und Flurneuordnung<br />

Referat Bodenordnung<br />

Grabowstraße 33, 17291 Prenzlau<br />

einzulegen.<br />

Gegen <strong>die</strong> Schlussfeststellung steht auch dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft<br />

gemäß § 149 Abs. 1 Satz 3 FlurbG ein Widerspruchsrecht<br />

an <strong>die</strong> obere Flurbereinigungsbehörde, das Landesamt <strong>für</strong> Ländliche<br />

Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Dienstsitz Prenzlau,<br />

Grabowstraße 33, 17291 Prenzlau zu.<br />

Groß Glienicke, den 03.12.2<strong>01</strong>3<br />

Im Auftrag<br />

Großelindemann<br />

Dienstsiegel<br />

Referatsleiter Landesamt <strong>für</strong> Ländliche Entwicklung,<br />

Landwirtschaft und Flurneuordnung

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!