AGBs - Backhausen
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5.2 Fälle höherer Gewalt oder sonstige von uns bzw. unseren Zulieferanten nicht verschuldete<br />
Umstände, insbesondere Verkehrs- und Betriebsstörungen, Transport- und<br />
Verzollungsverzug, Transportschäden, Mangel an Materialien, Ausfälle von Arbeitskräften,<br />
Feuerschäden, Arbeiter- oder Rohstoffmangel, Streiks oder Aussperrungen, Verfügungen<br />
von hoher Hand und alle Umstände, welche die Erzeugung oder den Versand verhindern<br />
und dergleichen mehr, berechtigen uns die Lieferungen um die Dauer der Behinderung<br />
hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten.<br />
5.3 Ein Rücktritt des Bestellers vom Vertrag aus diesen obigen Gründen ist ausgeschlossen.<br />
Der Käufer kann 6 Wochen nach Überschreitung eines Liefertermins oder einer Lieferfrist<br />
den Verkäufer schriftlich auffordern binnen angemessener Frist, die 3 Wochen nicht<br />
unterschreiten darf, zu liefern mit dem Hinweis, dass er die Abnahme des<br />
Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist<br />
der Käufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten.<br />
5.4 Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, so werden beginnend 1 Monat nach<br />
Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten,<br />
mindestens jedoch 0,5% des Rechnungsbetrages, für jeden Monat berechnet. Der<br />
Verkäufer ist jedoch berechtigt nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen<br />
Frist von zumindest 2 Wochen anderwärtig über den Liefergegenstand zu verfügen oder<br />
den Käufer mit angemessener verlängerter Frist zu beliefern.<br />
5.5 Abrufbestellungen sind ab Erstlieferung innerhalb des vereinbarten Zeitraumes zu<br />
übernehmen. Erfolgt der Abruf in diesem Zeitraum nicht, ist der Verkäufer berechtigt, die<br />
Ware nach Aviso zu liefern und zu fakturieren.<br />
6. Erfüllung und Gefahrenübergang:<br />
6.1 Unsere Lieferverpflichtung gilt jeweils als erfüllt, wenn<br />
a) Die bestellte Ware mit unserem Fahrzeug am Bestimmungsort einlangt und zum<br />
Abladen durch den Besteller bereitgestellt ist.<br />
b) Die bestellte Ware nach Fertigstellung oder Verständigung nicht übernommen<br />
wird oder aus Verschulden des Auftraggebers nicht geliefert werden kann, bei Verfrachtung<br />
durch die Bahn, Post, Spedition, Paketdienst oder durch von uns beauftragte<br />
Frachtführer die Liefergegenstände der Aufgabestation oder dem Frachtführer<br />
übergeben sind.<br />
c) Bei vereinbarter Abholung durch den Käufer die Versandbereitschaft durch uns<br />
angezeigt wurde. Gefahrenübergang an den Käufer ab Abgang ab Lieferung ab<br />
Werk bzw. Lager.