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AGBs - Backhausen

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5.2 Fälle höherer Gewalt oder sonstige von uns bzw. unseren Zulieferanten nicht verschuldete<br />

Umstände, insbesondere Verkehrs- und Betriebsstörungen, Transport- und<br />

Verzollungsverzug, Transportschäden, Mangel an Materialien, Ausfälle von Arbeitskräften,<br />

Feuerschäden, Arbeiter- oder Rohstoffmangel, Streiks oder Aussperrungen, Verfügungen<br />

von hoher Hand und alle Umstände, welche die Erzeugung oder den Versand verhindern<br />

und dergleichen mehr, berechtigen uns die Lieferungen um die Dauer der Behinderung<br />

hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten.<br />

5.3 Ein Rücktritt des Bestellers vom Vertrag aus diesen obigen Gründen ist ausgeschlossen.<br />

Der Käufer kann 6 Wochen nach Überschreitung eines Liefertermins oder einer Lieferfrist<br />

den Verkäufer schriftlich auffordern binnen angemessener Frist, die 3 Wochen nicht<br />

unterschreiten darf, zu liefern mit dem Hinweis, dass er die Abnahme des<br />

Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist<br />

der Käufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten.<br />

5.4 Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, so werden beginnend 1 Monat nach<br />

Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten,<br />

mindestens jedoch 0,5% des Rechnungsbetrages, für jeden Monat berechnet. Der<br />

Verkäufer ist jedoch berechtigt nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen<br />

Frist von zumindest 2 Wochen anderwärtig über den Liefergegenstand zu verfügen oder<br />

den Käufer mit angemessener verlängerter Frist zu beliefern.<br />

5.5 Abrufbestellungen sind ab Erstlieferung innerhalb des vereinbarten Zeitraumes zu<br />

übernehmen. Erfolgt der Abruf in diesem Zeitraum nicht, ist der Verkäufer berechtigt, die<br />

Ware nach Aviso zu liefern und zu fakturieren.<br />

6. Erfüllung und Gefahrenübergang:<br />

6.1 Unsere Lieferverpflichtung gilt jeweils als erfüllt, wenn<br />

a) Die bestellte Ware mit unserem Fahrzeug am Bestimmungsort einlangt und zum<br />

Abladen durch den Besteller bereitgestellt ist.<br />

b) Die bestellte Ware nach Fertigstellung oder Verständigung nicht übernommen<br />

wird oder aus Verschulden des Auftraggebers nicht geliefert werden kann, bei Verfrachtung<br />

durch die Bahn, Post, Spedition, Paketdienst oder durch von uns beauftragte<br />

Frachtführer die Liefergegenstände der Aufgabestation oder dem Frachtführer<br />

übergeben sind.<br />

c) Bei vereinbarter Abholung durch den Käufer die Versandbereitschaft durch uns<br />

angezeigt wurde. Gefahrenübergang an den Käufer ab Abgang ab Lieferung ab<br />

Werk bzw. Lager.

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