Lufthansa Cityline Flugbegleiter FAQs - in Bearbeitung1
Lufthansa Cityline Flugbegleiter FAQs - in Bearbeitung1
Lufthansa Cityline Flugbegleiter FAQs - in Bearbeitung1
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Darf man als <strong>Flugbegleiter</strong>/-<strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Brille/Kontaktl<strong>in</strong>sen tragen?<br />
Ja. Das Tragen e<strong>in</strong>er Sehhilfe ist bei verm<strong>in</strong>derter Sehschärfe sogar (eventuell)<br />
notwendig.<br />
Als <strong>Flugbegleiter</strong>/-<strong>in</strong> ist e<strong>in</strong>e Sehschärfe ohne Sehhilfe von +/-5 Dioptrien erforderlich.<br />
Dieser Wert gilt auch bei Korrektur durch e<strong>in</strong>e Laser-OP: Vor der Operation darf die<br />
Dioptrienzahl maximal +/- 5 betragen haben. Zum Zeitpunkt der<br />
Flugtauglichkeitsuntersuchung muss die OP m<strong>in</strong>destens 6 Monate zurückliegen. Hier<br />
folgt <strong>Lufthansa</strong> CityL<strong>in</strong>e den Richtl<strong>in</strong>ien der Berufsgenossenschaft für das fliegende<br />
Personal (Kab<strong>in</strong>e).<br />
Darf die Dioptrienzahl von +/- 5 wirklich nicht überschritten werden?<br />
Aufgrund verschiedener Sicherheitsbestimmungen für fliegendes Personal darf die<br />
Dioptrienzahl bei <strong>Flugbegleiter</strong>n +/- 5 nicht überschritten werden. Hier folgt <strong>Lufthansa</strong><br />
CityL<strong>in</strong>e den Richtl<strong>in</strong>ien der Berufsgenossenschaft für das fliegende Personal<br />
(Kab<strong>in</strong>e).<br />
Ich wohne nicht <strong>in</strong> der Nähe der möglichen E<strong>in</strong>satzorte (z.B. Frankfurt bzw.<br />
München). Muss ich umziehen?<br />
Für Standby-E<strong>in</strong>sätze müssen Sie es ermöglichen, <strong>in</strong>nerhalb von e<strong>in</strong>er Stunde am<br />
Flughafen, an dem Sie stationiert s<strong>in</strong>d, e<strong>in</strong>zutreffen. Dementsprechend ist e<strong>in</strong><br />
Wohnsitz im Umkreis ratsam.<br />
Muss ich e<strong>in</strong>e abgeschlossene Ausbildung vorweisen, um mich als <strong>Flugbegleiter</strong>/-<strong>in</strong><br />
zu bewerben?<br />
E<strong>in</strong>e abgeschlossene Berufsausbildung ist ke<strong>in</strong>e Voraussetzung für die Bewerbung<br />
als <strong>Flugbegleiter</strong>/<strong>in</strong> bei <strong>Lufthansa</strong> CityL<strong>in</strong>e. Nur über e<strong>in</strong>en Schulabschluss sollten<br />
Sie verfügen. Sie benötigen lediglich die hier angegebenen Qualifikationen:<br />
http://www.lufthansacityl<strong>in</strong>e.com/karriere/flugbegleiter-<strong>in</strong>.html<br />
Kann ich mich als <strong>Flugbegleiter</strong>/-<strong>in</strong> bewerben, auch wenn ich e<strong>in</strong> Tattoo oder e<strong>in</strong><br />
Pierc<strong>in</strong>g trage?<br />
Als <strong>Flugbegleiter</strong>/-<strong>in</strong> s<strong>in</strong>d Sie Repräsentant/-<strong>in</strong> der <strong>Lufthansa</strong> CityL<strong>in</strong>e. Deshalb<br />
möchten wir Sie bitten<br />
• ke<strong>in</strong>e sichtbaren Pierc<strong>in</strong>gs<br />
• ke<strong>in</strong> Zungenpierc<strong>in</strong>g/Zahnschmuckste<strong>in</strong><br />
• ke<strong>in</strong>e Tattoos im sichtbaren Bereich<br />
zu tragen. Sichtbar s<strong>in</strong>d Tätowierungen im Hand-, Nacken-, Kopf- und<br />
Dekolletebereich, sowie an Armen und Be<strong>in</strong>en.