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Umweltbericht - Porta Westfalica

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STADT PORTA WESTFALICA<br />

107. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

„Feuerwehrgerätehaus Möllbergen/Veltheim“<br />

<strong>Umweltbericht</strong><br />

Sachgebiet Stadtplanung und Bauordnung<br />

Abt. Stadtplanung<br />

November 2013


Inhalt<br />

1. Einleitung ............................................................................................................................................. 3<br />

1.1 Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele ........................................................................................... 3<br />

2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen .................................................................. 5<br />

2.1 Bestandsaufnahme und Bewertung des Umweltzustandes und der Umweltmerkmale .............. 5<br />

2.2 Prognosen zur Entwicklung des Umweltzustandes ....................................................................... 7<br />

2.3 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger<br />

Umweltauswirkungen ......................................................................................................................... 7<br />

2.4 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ........................................................................................... 8<br />

3. Zusätzliche Angaben ............................................................................................................................ 8<br />

3.1 Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren ................... 8<br />

3.2 Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen .......................................................... 8<br />

3.3 Allgemein verständliche Zusammenfassung ................................................................................. 8


107. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />

<strong>Umweltbericht</strong><br />

1. Einleitung<br />

Mit Inkrafttreten der Änderung des Baugesetzbuches (2005) besteht die Verpflichtung, Bauleitpläne<br />

bezüglich ihrer Auswirkungen auf die Umwelt in einer Umweltprüfung zu untersuchen. Dabei sind die<br />

voraussichtlichen Auswirkungen der Planung auf die Umwelt zu ermitteln, zu bewerten und in einem<br />

<strong>Umweltbericht</strong> darzulegen.<br />

Im Rahmen der 107. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die abwägungsrelevanten<br />

Gesichtspunkte der Planungsziele ermittelt werden, um deren Umweltauswirkungen beurteilen zu<br />

können. Dieser Bericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung und wurde auf Grundlage des<br />

derzeitigen Stands der Bestandsaufnahme und der Ergebnisse zum Artenschutz ermittelt.<br />

Die Kommune legt für jeden Bauleitplan fest, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad die<br />

Ermittlung der Umweltbelange für die Abwägung erforderlich ist. Das Ergebnis der Umweltprüfung<br />

ist in der Abwägung über den Bauleitplan angemessen zu berücksichtigen.<br />

1.1 Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele<br />

Die Flächennutzungsplanänderung gliedert sich in drei Teilbereiche. Teilbereich 1 liegt in Veltheim,<br />

westlich des Sprengelweges. Südlich grenzt der Geltungsbereich an die Wohnbebauung, westlich<br />

schließen sich Tennisplätze an die Fläche an. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von etwa<br />

1.900 m². Teilbereich 2 liegt ebenfalls in Veltheim, südlich der Veltheimer Straße. Der<br />

Geltungsbereich grenzt im Westen an die Robert-Franke-Straße, östlich verläuft die Straße Bruchtal.<br />

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 600 m². Teilbereich 3 liegt in Möllbergen, nördlich<br />

der Möllberger Heide. Im Norden und Osten wird der Geltungsbereich durch den Kollmannsweg<br />

begrenzt. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 900 m². Die genauen Abgrenzungen der<br />

Teilbereiche sind dem Entwurf zu entnehmen.<br />

Ziel der Planung ist die Zusammenlegung der Feuerwehrgerätehäuser Möllbergen und Veltheim an<br />

einem neuen Standort am Sprengelweg. Da an diesem aufgrund der gültigen Darstellungen im<br />

Flächennutzungsplan momentan keine Baugenehmigung erteilt werden kann, sollen durch diese<br />

Flächennutzungsplanänderung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau des<br />

Feuerwehrgerätehauses geschaffen werden. Parallel dazu sollen die bisher dargestellten<br />

Gemeinbedarfsflächen der beiden bestehenden Feuerwehrgerätehäuser, deren Umgebung<br />

entsprechend, in Wohnbau- bzw. Mischfläche umgewidmet werden. Durch die Zusammenlegung der<br />

beiden Feuerwehrgerätehäuser wird der im Brandschutzbedarfsplan festgeschriebene notwendige<br />

Konzentrationsprozess städtischer Infrastruktur unterstützt.<br />

1.2 Umweltschutzziele aus einschlägigen Fachgesetzen und –planungen und ihre Bedeutung für die<br />

Planung<br />

Im Zuge dieser Planänderung sind die relevanten übergeordneten fachgesetzlichen und<br />

fachplanerischen Anforderungen zu beachten und zu prüfen. Die jeweiligen Rahmenvorgaben sind<br />

entweder als striktes Recht zu beachten oder nach Prüfung in der Abwägung ggf. begründet zu<br />

überwinden. Nach dem gegenwärtigen Planungsstand sind für die Teilbereiche bzw. deren Umfeld<br />

folgende umweltrelevante Fachgesetze und –planungen von Bedeutung:<br />

3


107. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />

<strong>Umweltbericht</strong><br />

Fachgesetze<br />

Baugesetzbuch (BauGB)<br />

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)<br />

Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen (LG NRW)<br />

Umweltschutzziele aus dem BauGB (siehe § 1 (5))<br />

Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen,<br />

wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber<br />

künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt und eine dem Wohl der Allgemeinheit<br />

dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine<br />

menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu<br />

entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der<br />

Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild<br />

baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig<br />

durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.<br />

Umweltschutzziele aus dem BNatSchG bzw. LG NRW (Auszug)<br />

Natur und Landschaft sind aufgrund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen<br />

auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so<br />

zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich, wiederherzustellen, dass<br />

1. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts,<br />

2. die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,<br />

3. die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume sowie<br />

4. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf<br />

Dauer gesichert sind.<br />

Bedeutung der Umweltschutzziele für die vorliegende Planung:<br />

Im Teilbereich 1 des vorliegenden Bauleitplanes wird durch den Neubau des Feuerwehrgerätehauses<br />

einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung Rechnung getragen, denn durch die Konzentration<br />

von Infrastruktur kann wachsenden Versorgungsdefiziten entgegengewirkt werden und so eine<br />

langfristige Versorgung der Bevölkerung gesichert werden.<br />

Durch die Umnutzung der bereits versiegelten Flächen der Teilbereiche 2 und 3 wird ebenfalls eine<br />

nachhaltige städtebauliche Entwicklung ermöglicht.<br />

Den Umweltzielen des BauGB wird daher grundsätzlich entsprochen.<br />

Fachplanungen<br />

Folgende relevante Fachplanungen liegen für den Änderungsbereich vor:<br />

- Regionalplan, Regierungsbezirk Detmold, Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld<br />

- Landschaftsplan <strong>Porta</strong> <strong>Westfalica</strong><br />

- Flächennutzungsplan der Stadt <strong>Porta</strong> <strong>Westfalica</strong><br />

4


107. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />

<strong>Umweltbericht</strong><br />

Der Regionalplan des Regierungsbezirks Detmold, Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld stellt die<br />

Teilbereiche 1 und 2 als Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) dar. Der Teilbereich 3 der<br />

Flächennutzungsplanänderung wird im Regionalplan als Bereich zum Schutz der Landschaft und<br />

landschaftsorientierten Erholung dargestellt. Allerdings handelt es sich um eine bereits versiegelte<br />

Fläche, die einer sinnvollen Nachnutzung zugeführt werden soll.<br />

Gemäß Landschaftsplan liegt kein naturschutzrechtlich geschützter Bereich vor.<br />

Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt <strong>Porta</strong> <strong>Westfalica</strong> stellt die Änderungsbereiche wie folgt<br />

dar:<br />

Teilbereich 1:<br />

Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt <strong>Porta</strong> <strong>Westfalica</strong> wird die Fläche momentan als<br />

Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ dargestellt.<br />

Teilbereich 2:<br />

Den bisherigen Standort des Feuerwehrgerätehauses der Löschgruppe Veltheim stellt der wirksame<br />

Flächennutzungsplan als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ dar.<br />

Teilbereich 3:<br />

Die Fläche des Feuerwehrgerätehauses Möllbergen wird im wirksamen Flächennutzungsplan<br />

ebenfalls als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ dargestellt.<br />

Naturdenkmale, Naturschutzgebiete oder sonstige naturschutzrechtliche Schutzfestsetzungen und<br />

schutzwürdige Biotope gemäß Biotopkataster NRW liegen nicht vor.<br />

In einem konkreten Baugenehmigungsverfahren sind die Anforderungen des Wasserhaushalts- und<br />

des Landeswassergesetzes zu beachten und darüber hinaus die Belange des vorbeugenden<br />

Immissionsschutzes auf Basis des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) zu prüfen.<br />

2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

2.1 Bestandsaufnahme und Bewertung des Umweltzustandes und der Umweltmerkmale<br />

Prüfungsgrundlage ist die Beschreibung und Bewertung des für die Planung relevanten<br />

Umweltzustandes und der eventuellen Auswirkungen, die durch die geplanten Nutzungsänderungen<br />

entstehen könnten, auf die Schutzgüter nach § 2 UVP-Gesetz und im Sinne der §§ 1 ff. BauGB.<br />

2.1.1 Schutzgut Mensch<br />

Für die Betrachtung des Schutzgutes Mensch sind zum Einen gesundheitliche Aspekte, vorwiegend<br />

Lärm und andere Immissionen, zum Anderen regenerative Aspekte wie Erholungs-,<br />

Freizeitfunktionen und Wohnqualität von Bedeutung. Aktuell stellt sich die Änderungsfläche des<br />

Teilbereiches 1 als Sportplatz dar. Die für den Bauleitplan relevante Fläche wird jedoch nur in<br />

geringer Frequentierung für sportliche Zwecke genutzt. Die gut besuchten angrenzenden<br />

Tennisplätze sowie ein Teil der Rasenfläche sollen erhalten bleiben und weiterhin der Nutzung für<br />

sportliche Zwecke zur Verfügung stehen. Dadurch bleibt der Anspruch auf Erholung und Freizeit<br />

erhalten. Zudem dient die Ansiedlung des Feuerwehrgerätehauses dem Schutz von Leib und Leben<br />

und steht somit den Schutzansprüchen nicht entgegen.<br />

5


107. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />

<strong>Umweltbericht</strong><br />

In einem nachgelagerten konkreten Baugenehmigungsverfahren ist der Nachweis zu führen, dass die<br />

Belange des Schallschutzes angemessen berücksichtigt worden sind. Bei Bedarf sind geeignete<br />

Lärmschutzmaßnahmen umzusetzen.<br />

2.1.2 Schutzgut Tiere<br />

Nach Prüfung im Rahmen einer Ortsbegehung ist davon auszugehen, dass in den Teilbereichen 1 und<br />

2 der 107. Flächennutzungsplanänderung keine planungsrelevanten Tierarten vorkommen und die<br />

Schutzansprüche somit für die vorliegende Planung nicht relevant sind.<br />

Im Teilbereich 3 in Möllbergen befindet sich ein besetzter Brutplatz eines Turmfalkenpaares. Der<br />

Turmfalke gehört zu den streng geschützten Vogelarten, deren Brutplätze grundsätzlich nicht zerstört<br />

bzw. entfernt werden dürfen. Bei einer künftig geänderten Nutzung des Gebäudes bzw. bei Abriss<br />

des Gebäudes sind demzufolge der Brutplatz sowie die Bestimmungen des<br />

Bundesnaturschutzgesetzes zu berücksichtigen.<br />

2.1.3 Schutzgut Pflanzen<br />

In den Änderungsbereichen haben sich bislang keine Hinweise auf seltene oder besonders<br />

schutzbedürftige Pflanzenarten ergeben. Die angetroffenen Pflanzengesellschaften sind nicht auf<br />

besondere Standortverhältnisse angewiesen. Aus pflanzenökologischer Sicht ist die Änderung des<br />

Flächennutzungsplanes nicht von Relevanz.<br />

2.1.4 Schutzgut Boden<br />

Altlastenverdachtsflächen innerhalb oder in unmittelbarer Nähe der Änderungsbereiche, von denen<br />

mögliche Beeinträchtigungen ausgehen könnten, sind nicht bekannt.<br />

Laut Geologischem Dienst NRW ist kein Kriterium für eine besondere Schutzwürdigkeit der Böden<br />

gegeben.<br />

Die Grundsätze der Bodenschutzklausel im Sinne des § 1a (2) BauGB werden beachtet, und sind in<br />

der Abwägung zu berücksichtigen.<br />

2.1.5 Schutzgut Wasser<br />

Die Teilbereiche 1 und 2 liegen innerhalb des Wasserschutzgebietes <strong>Porta</strong> <strong>Westfalica</strong>-Holzhausen-<br />

Eisbergen in der Schutzzone 3 B. Darüber hinaus liegen keine Oberflächengewässer vor. Das<br />

Regenwasser im Teilbereich 1 soll auf dem Gelände versickert werden, es ist nicht davon<br />

auszugehen, dass die Belange des Schutzgutes Wasser dadurch beeinträchtigt werden.<br />

2.1.6 Schutzgut Klima / Luft<br />

Bei den Schutzgütern Luft und Klima sind die Schutzziele die Vermeidung von Luftverunreinigungen<br />

sowie die Erhaltung des Bestandsklimas und der lokalklimatischen Regenerations- und<br />

Austauschfunktionen relevant.<br />

Bedeutsame kleinräumig klimatische Besonderheiten sind für den Änderungsbereich nicht<br />

erkennbar. Aufgrund der geringen Gesamtgröße ist davon auszugehen, dass keine relevanten<br />

negativen Umweltwirkungen in Bezug auf die Schutzgüter Klima und Luft entstehen.<br />

2.1.7 Schutzgut Landschaft<br />

Bei der Betrachtung der Landschaft als Schutzgut stehen das Landschaftsbild bzw. die optischen<br />

Eindrücke für den Betrachter im Vordergrund. Von Bedeutung sind alle Elemente des<br />

Landschaftsbildes, die dieses unter den Aspekten Vielfalt, Eigenart oder Schönheit mitprägen. Durch<br />

6


107. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />

<strong>Umweltbericht</strong><br />

die Umnutzungen der Teilbereiche 2 und 3 wird das Landschaftsbild nicht bedeutend verändert. Im<br />

Teilbereich 1 findet, aufgrund der geringen Fläche die neu beansprucht wird, ebenfalls keine<br />

erhebliche Veränderung des Landschaftsbildes statt.<br />

Unter diesen Voraussetzungen kann von einer geringen Erheblichkeit auf dieses Schutzgut<br />

ausgegangen werden.<br />

2.1.8 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Im Untersuchungsgebiet sind weder Bau- und Bodendenkmäler noch andere Kultur- und sonstige<br />

Sachgüter bekannt. Gegebenenfalls sind vorbereitende oder baubegleitende Untersuchungen durch<br />

die zuständige Fachbehörde angezeigt. Entsprechende Hinweise sind in der Planbegründung<br />

aufgeführt.<br />

2.1.9 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Naturschutzes<br />

Die nach Vorgaben des BauGB zu betrachtenden Schutzgüter beeinflussen sich gegenseitig in<br />

unterschiedlichem Maße. Dabei sind die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern sowie<br />

Wechselwirkungen aus Verlagerungseffekten und komplexe Wirkungszusammenhänge unter den<br />

Schutzgütern zu betrachten.<br />

Aufgrund der bisherigen Nutzungen der Teilbereiche 2 und 3 als Feuerwehrgerätehäuser sind die<br />

Umweltfolgen der möglichen Wechselwirkungen durch die Umnutzung als gering zu beurteilen.<br />

Im Teilbereich 1 sind die Umweltfolgen der möglichen Wechselwirkungen durch den Neubau eines<br />

Feuerwehrgerätehauses als gering zu beurteilen.<br />

2.2 Prognosen zur Entwicklung des Umweltzustandes<br />

Entwicklung bei Durchführung der Planung<br />

Wie in 2.1 erläutert sind durch die Durchführung der Planung nur geringe Auswirkungen auf die<br />

Entwicklung des Umweltzustandes zu erwarten.<br />

Entwicklung bei Nichtdurchführung der Planung<br />

Bei einer Beibehaltung des wirksamen Flächennutzungsplanes bleibt der Teilbereich 1 als Grünfläche<br />

mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ dargestellt. Die Teilbereiche 2 und 3 wären weiterhin als<br />

Gemeinbedarfsflächen mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ dargestellt. Dies würde der<br />

angestrebten städtebaulichen Entwicklung sowie der Konzentration städtischer Infrastruktur<br />

entgegen stehen. Da die Aufrechterhaltung des Betriebes ohne Zusammenlegung der beiden<br />

Löschgruppen möglicherweise mittelfristig nicht sichergestellt werden kann, könnte der Schutz der<br />

Bevölkerung nicht weiter gewährleistet werden.<br />

2.3 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger<br />

Umweltauswirkungen<br />

Um die negativen Umweltauswirkungen, die durch den Eingriff im Teilbereich 1 entstehen,<br />

auszugleichen, sollen im Westen und Süden des Geländes dreizehn lebensraumtypische Einzelbäume<br />

gepflanzt werden.<br />

7


107. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />

<strong>Umweltbericht</strong><br />

2.4 Anderweitige Planungsmöglichkeiten<br />

Mögliche alternative Standorte zur Errichtung eines gemeinsamen Feuerwehrgerätehauses für die<br />

Löschgruppen Möllbergen und Veltheim wurden unter Berücksichtigung des<br />

Brandschutzbedarfsplanes geprüft. Die Prüfungen ergaben jedoch, dass der gewählte Standort am<br />

Sprengelweg alle Anforderungen erfüllt und somit am Besten für das Vorhaben geeignet ist. Trotz der<br />

versiegelten Fläche gegenüber dem Änderungsbereich ist eine Neuversieglung auf dem Gelände<br />

notwendig. Es müssen Parkplätze auf dem Gelände geschaffen werden, um einen reibungslosen<br />

Betriebsablauf sicherzustellen.<br />

Somit scheiden Alternativstandorte aus.<br />

3. Zusätzliche Angaben<br />

3.1 Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren<br />

Bei der Beurteilung der Umweltbelange wurden vorrangig die unter Punkt 1.2 genannten Vorgaben<br />

berücksichtigt.<br />

Schwierigkeiten bei der Bearbeitung haben sich nicht ergeben.<br />

3.2 Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen<br />

Aus der Änderung des Flächennutzungsplanes ergeben sich grundsätzlich keine<br />

Umweltmonitoringmaßnahmen.<br />

Sofern erforderlich, sollten geeignete Maßnahmen zur Überwachung in den nachgeordneten<br />

Baugenehmigungsverfahren vorgesehen werden.<br />

Zur Überprüfung der möglichen Umweltauswirkungen werden Bauanträge durch das Sachgebiet<br />

Stadtplanung und Bauordnung an den Umweltschutzbeauftragten der Stadt und an die<br />

entsprechenden Fachbehörden zwecks Stellungnahme weitergereicht. Von dort kann eine<br />

Abschätzung der Auswirkungen erfolgen, um ggf. eingreifen zu können.<br />

3.3 Allgemein verständliche Zusammenfassung<br />

Die Flächennutzungsplanänderung gliedert sich in drei Teilbereiche in den Gemarkungen Veltheim<br />

und Möllbergen und umfasst eine Gesamtfläche von knapp 3.500 m².<br />

Diese Änderung verfolgt zwei Ziele:<br />

- Konzentration städtischer Infrastruktur durch die Zusammenlegung der<br />

Feuerwehrgerätehäuser Möllbergen und Veltheim an einem neuen Standort am<br />

Sprengelweg<br />

- Umwidmung der bisherigen Standorte in Wohnbaufläche bzw. gemischte Baufläche, um die<br />

Flächen einer sinnvollen Nachnutzung zuzuführen.<br />

Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes werden sich keine nachhaltigen Beeinträchtigungen<br />

der Umwelt einstellen.<br />

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