Umweltbericht - Porta Westfalica
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STADT PORTA WESTFALICA<br />
107. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
„Feuerwehrgerätehaus Möllbergen/Veltheim“<br />
<strong>Umweltbericht</strong><br />
Sachgebiet Stadtplanung und Bauordnung<br />
Abt. Stadtplanung<br />
November 2013
Inhalt<br />
1. Einleitung ............................................................................................................................................. 3<br />
1.1 Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele ........................................................................................... 3<br />
2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen .................................................................. 5<br />
2.1 Bestandsaufnahme und Bewertung des Umweltzustandes und der Umweltmerkmale .............. 5<br />
2.2 Prognosen zur Entwicklung des Umweltzustandes ....................................................................... 7<br />
2.3 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger<br />
Umweltauswirkungen ......................................................................................................................... 7<br />
2.4 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ........................................................................................... 8<br />
3. Zusätzliche Angaben ............................................................................................................................ 8<br />
3.1 Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren ................... 8<br />
3.2 Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen .......................................................... 8<br />
3.3 Allgemein verständliche Zusammenfassung ................................................................................. 8
107. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />
<strong>Umweltbericht</strong><br />
1. Einleitung<br />
Mit Inkrafttreten der Änderung des Baugesetzbuches (2005) besteht die Verpflichtung, Bauleitpläne<br />
bezüglich ihrer Auswirkungen auf die Umwelt in einer Umweltprüfung zu untersuchen. Dabei sind die<br />
voraussichtlichen Auswirkungen der Planung auf die Umwelt zu ermitteln, zu bewerten und in einem<br />
<strong>Umweltbericht</strong> darzulegen.<br />
Im Rahmen der 107. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die abwägungsrelevanten<br />
Gesichtspunkte der Planungsziele ermittelt werden, um deren Umweltauswirkungen beurteilen zu<br />
können. Dieser Bericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung und wurde auf Grundlage des<br />
derzeitigen Stands der Bestandsaufnahme und der Ergebnisse zum Artenschutz ermittelt.<br />
Die Kommune legt für jeden Bauleitplan fest, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad die<br />
Ermittlung der Umweltbelange für die Abwägung erforderlich ist. Das Ergebnis der Umweltprüfung<br />
ist in der Abwägung über den Bauleitplan angemessen zu berücksichtigen.<br />
1.1 Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele<br />
Die Flächennutzungsplanänderung gliedert sich in drei Teilbereiche. Teilbereich 1 liegt in Veltheim,<br />
westlich des Sprengelweges. Südlich grenzt der Geltungsbereich an die Wohnbebauung, westlich<br />
schließen sich Tennisplätze an die Fläche an. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von etwa<br />
1.900 m². Teilbereich 2 liegt ebenfalls in Veltheim, südlich der Veltheimer Straße. Der<br />
Geltungsbereich grenzt im Westen an die Robert-Franke-Straße, östlich verläuft die Straße Bruchtal.<br />
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 600 m². Teilbereich 3 liegt in Möllbergen, nördlich<br />
der Möllberger Heide. Im Norden und Osten wird der Geltungsbereich durch den Kollmannsweg<br />
begrenzt. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 900 m². Die genauen Abgrenzungen der<br />
Teilbereiche sind dem Entwurf zu entnehmen.<br />
Ziel der Planung ist die Zusammenlegung der Feuerwehrgerätehäuser Möllbergen und Veltheim an<br />
einem neuen Standort am Sprengelweg. Da an diesem aufgrund der gültigen Darstellungen im<br />
Flächennutzungsplan momentan keine Baugenehmigung erteilt werden kann, sollen durch diese<br />
Flächennutzungsplanänderung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau des<br />
Feuerwehrgerätehauses geschaffen werden. Parallel dazu sollen die bisher dargestellten<br />
Gemeinbedarfsflächen der beiden bestehenden Feuerwehrgerätehäuser, deren Umgebung<br />
entsprechend, in Wohnbau- bzw. Mischfläche umgewidmet werden. Durch die Zusammenlegung der<br />
beiden Feuerwehrgerätehäuser wird der im Brandschutzbedarfsplan festgeschriebene notwendige<br />
Konzentrationsprozess städtischer Infrastruktur unterstützt.<br />
1.2 Umweltschutzziele aus einschlägigen Fachgesetzen und –planungen und ihre Bedeutung für die<br />
Planung<br />
Im Zuge dieser Planänderung sind die relevanten übergeordneten fachgesetzlichen und<br />
fachplanerischen Anforderungen zu beachten und zu prüfen. Die jeweiligen Rahmenvorgaben sind<br />
entweder als striktes Recht zu beachten oder nach Prüfung in der Abwägung ggf. begründet zu<br />
überwinden. Nach dem gegenwärtigen Planungsstand sind für die Teilbereiche bzw. deren Umfeld<br />
folgende umweltrelevante Fachgesetze und –planungen von Bedeutung:<br />
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107. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />
<strong>Umweltbericht</strong><br />
Fachgesetze<br />
Baugesetzbuch (BauGB)<br />
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)<br />
Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen (LG NRW)<br />
Umweltschutzziele aus dem BauGB (siehe § 1 (5))<br />
Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen,<br />
wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber<br />
künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt und eine dem Wohl der Allgemeinheit<br />
dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine<br />
menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu<br />
entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der<br />
Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild<br />
baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig<br />
durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.<br />
Umweltschutzziele aus dem BNatSchG bzw. LG NRW (Auszug)<br />
Natur und Landschaft sind aufgrund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen<br />
auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so<br />
zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich, wiederherzustellen, dass<br />
1. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts,<br />
2. die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,<br />
3. die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume sowie<br />
4. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf<br />
Dauer gesichert sind.<br />
Bedeutung der Umweltschutzziele für die vorliegende Planung:<br />
Im Teilbereich 1 des vorliegenden Bauleitplanes wird durch den Neubau des Feuerwehrgerätehauses<br />
einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung Rechnung getragen, denn durch die Konzentration<br />
von Infrastruktur kann wachsenden Versorgungsdefiziten entgegengewirkt werden und so eine<br />
langfristige Versorgung der Bevölkerung gesichert werden.<br />
Durch die Umnutzung der bereits versiegelten Flächen der Teilbereiche 2 und 3 wird ebenfalls eine<br />
nachhaltige städtebauliche Entwicklung ermöglicht.<br />
Den Umweltzielen des BauGB wird daher grundsätzlich entsprochen.<br />
Fachplanungen<br />
Folgende relevante Fachplanungen liegen für den Änderungsbereich vor:<br />
- Regionalplan, Regierungsbezirk Detmold, Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld<br />
- Landschaftsplan <strong>Porta</strong> <strong>Westfalica</strong><br />
- Flächennutzungsplan der Stadt <strong>Porta</strong> <strong>Westfalica</strong><br />
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107. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />
<strong>Umweltbericht</strong><br />
Der Regionalplan des Regierungsbezirks Detmold, Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld stellt die<br />
Teilbereiche 1 und 2 als Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) dar. Der Teilbereich 3 der<br />
Flächennutzungsplanänderung wird im Regionalplan als Bereich zum Schutz der Landschaft und<br />
landschaftsorientierten Erholung dargestellt. Allerdings handelt es sich um eine bereits versiegelte<br />
Fläche, die einer sinnvollen Nachnutzung zugeführt werden soll.<br />
Gemäß Landschaftsplan liegt kein naturschutzrechtlich geschützter Bereich vor.<br />
Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt <strong>Porta</strong> <strong>Westfalica</strong> stellt die Änderungsbereiche wie folgt<br />
dar:<br />
Teilbereich 1:<br />
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt <strong>Porta</strong> <strong>Westfalica</strong> wird die Fläche momentan als<br />
Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ dargestellt.<br />
Teilbereich 2:<br />
Den bisherigen Standort des Feuerwehrgerätehauses der Löschgruppe Veltheim stellt der wirksame<br />
Flächennutzungsplan als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ dar.<br />
Teilbereich 3:<br />
Die Fläche des Feuerwehrgerätehauses Möllbergen wird im wirksamen Flächennutzungsplan<br />
ebenfalls als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ dargestellt.<br />
Naturdenkmale, Naturschutzgebiete oder sonstige naturschutzrechtliche Schutzfestsetzungen und<br />
schutzwürdige Biotope gemäß Biotopkataster NRW liegen nicht vor.<br />
In einem konkreten Baugenehmigungsverfahren sind die Anforderungen des Wasserhaushalts- und<br />
des Landeswassergesetzes zu beachten und darüber hinaus die Belange des vorbeugenden<br />
Immissionsschutzes auf Basis des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) zu prüfen.<br />
2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />
2.1 Bestandsaufnahme und Bewertung des Umweltzustandes und der Umweltmerkmale<br />
Prüfungsgrundlage ist die Beschreibung und Bewertung des für die Planung relevanten<br />
Umweltzustandes und der eventuellen Auswirkungen, die durch die geplanten Nutzungsänderungen<br />
entstehen könnten, auf die Schutzgüter nach § 2 UVP-Gesetz und im Sinne der §§ 1 ff. BauGB.<br />
2.1.1 Schutzgut Mensch<br />
Für die Betrachtung des Schutzgutes Mensch sind zum Einen gesundheitliche Aspekte, vorwiegend<br />
Lärm und andere Immissionen, zum Anderen regenerative Aspekte wie Erholungs-,<br />
Freizeitfunktionen und Wohnqualität von Bedeutung. Aktuell stellt sich die Änderungsfläche des<br />
Teilbereiches 1 als Sportplatz dar. Die für den Bauleitplan relevante Fläche wird jedoch nur in<br />
geringer Frequentierung für sportliche Zwecke genutzt. Die gut besuchten angrenzenden<br />
Tennisplätze sowie ein Teil der Rasenfläche sollen erhalten bleiben und weiterhin der Nutzung für<br />
sportliche Zwecke zur Verfügung stehen. Dadurch bleibt der Anspruch auf Erholung und Freizeit<br />
erhalten. Zudem dient die Ansiedlung des Feuerwehrgerätehauses dem Schutz von Leib und Leben<br />
und steht somit den Schutzansprüchen nicht entgegen.<br />
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107. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />
<strong>Umweltbericht</strong><br />
In einem nachgelagerten konkreten Baugenehmigungsverfahren ist der Nachweis zu führen, dass die<br />
Belange des Schallschutzes angemessen berücksichtigt worden sind. Bei Bedarf sind geeignete<br />
Lärmschutzmaßnahmen umzusetzen.<br />
2.1.2 Schutzgut Tiere<br />
Nach Prüfung im Rahmen einer Ortsbegehung ist davon auszugehen, dass in den Teilbereichen 1 und<br />
2 der 107. Flächennutzungsplanänderung keine planungsrelevanten Tierarten vorkommen und die<br />
Schutzansprüche somit für die vorliegende Planung nicht relevant sind.<br />
Im Teilbereich 3 in Möllbergen befindet sich ein besetzter Brutplatz eines Turmfalkenpaares. Der<br />
Turmfalke gehört zu den streng geschützten Vogelarten, deren Brutplätze grundsätzlich nicht zerstört<br />
bzw. entfernt werden dürfen. Bei einer künftig geänderten Nutzung des Gebäudes bzw. bei Abriss<br />
des Gebäudes sind demzufolge der Brutplatz sowie die Bestimmungen des<br />
Bundesnaturschutzgesetzes zu berücksichtigen.<br />
2.1.3 Schutzgut Pflanzen<br />
In den Änderungsbereichen haben sich bislang keine Hinweise auf seltene oder besonders<br />
schutzbedürftige Pflanzenarten ergeben. Die angetroffenen Pflanzengesellschaften sind nicht auf<br />
besondere Standortverhältnisse angewiesen. Aus pflanzenökologischer Sicht ist die Änderung des<br />
Flächennutzungsplanes nicht von Relevanz.<br />
2.1.4 Schutzgut Boden<br />
Altlastenverdachtsflächen innerhalb oder in unmittelbarer Nähe der Änderungsbereiche, von denen<br />
mögliche Beeinträchtigungen ausgehen könnten, sind nicht bekannt.<br />
Laut Geologischem Dienst NRW ist kein Kriterium für eine besondere Schutzwürdigkeit der Böden<br />
gegeben.<br />
Die Grundsätze der Bodenschutzklausel im Sinne des § 1a (2) BauGB werden beachtet, und sind in<br />
der Abwägung zu berücksichtigen.<br />
2.1.5 Schutzgut Wasser<br />
Die Teilbereiche 1 und 2 liegen innerhalb des Wasserschutzgebietes <strong>Porta</strong> <strong>Westfalica</strong>-Holzhausen-<br />
Eisbergen in der Schutzzone 3 B. Darüber hinaus liegen keine Oberflächengewässer vor. Das<br />
Regenwasser im Teilbereich 1 soll auf dem Gelände versickert werden, es ist nicht davon<br />
auszugehen, dass die Belange des Schutzgutes Wasser dadurch beeinträchtigt werden.<br />
2.1.6 Schutzgut Klima / Luft<br />
Bei den Schutzgütern Luft und Klima sind die Schutzziele die Vermeidung von Luftverunreinigungen<br />
sowie die Erhaltung des Bestandsklimas und der lokalklimatischen Regenerations- und<br />
Austauschfunktionen relevant.<br />
Bedeutsame kleinräumig klimatische Besonderheiten sind für den Änderungsbereich nicht<br />
erkennbar. Aufgrund der geringen Gesamtgröße ist davon auszugehen, dass keine relevanten<br />
negativen Umweltwirkungen in Bezug auf die Schutzgüter Klima und Luft entstehen.<br />
2.1.7 Schutzgut Landschaft<br />
Bei der Betrachtung der Landschaft als Schutzgut stehen das Landschaftsbild bzw. die optischen<br />
Eindrücke für den Betrachter im Vordergrund. Von Bedeutung sind alle Elemente des<br />
Landschaftsbildes, die dieses unter den Aspekten Vielfalt, Eigenart oder Schönheit mitprägen. Durch<br />
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107. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />
<strong>Umweltbericht</strong><br />
die Umnutzungen der Teilbereiche 2 und 3 wird das Landschaftsbild nicht bedeutend verändert. Im<br />
Teilbereich 1 findet, aufgrund der geringen Fläche die neu beansprucht wird, ebenfalls keine<br />
erhebliche Veränderung des Landschaftsbildes statt.<br />
Unter diesen Voraussetzungen kann von einer geringen Erheblichkeit auf dieses Schutzgut<br />
ausgegangen werden.<br />
2.1.8 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter<br />
Im Untersuchungsgebiet sind weder Bau- und Bodendenkmäler noch andere Kultur- und sonstige<br />
Sachgüter bekannt. Gegebenenfalls sind vorbereitende oder baubegleitende Untersuchungen durch<br />
die zuständige Fachbehörde angezeigt. Entsprechende Hinweise sind in der Planbegründung<br />
aufgeführt.<br />
2.1.9 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Naturschutzes<br />
Die nach Vorgaben des BauGB zu betrachtenden Schutzgüter beeinflussen sich gegenseitig in<br />
unterschiedlichem Maße. Dabei sind die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern sowie<br />
Wechselwirkungen aus Verlagerungseffekten und komplexe Wirkungszusammenhänge unter den<br />
Schutzgütern zu betrachten.<br />
Aufgrund der bisherigen Nutzungen der Teilbereiche 2 und 3 als Feuerwehrgerätehäuser sind die<br />
Umweltfolgen der möglichen Wechselwirkungen durch die Umnutzung als gering zu beurteilen.<br />
Im Teilbereich 1 sind die Umweltfolgen der möglichen Wechselwirkungen durch den Neubau eines<br />
Feuerwehrgerätehauses als gering zu beurteilen.<br />
2.2 Prognosen zur Entwicklung des Umweltzustandes<br />
Entwicklung bei Durchführung der Planung<br />
Wie in 2.1 erläutert sind durch die Durchführung der Planung nur geringe Auswirkungen auf die<br />
Entwicklung des Umweltzustandes zu erwarten.<br />
Entwicklung bei Nichtdurchführung der Planung<br />
Bei einer Beibehaltung des wirksamen Flächennutzungsplanes bleibt der Teilbereich 1 als Grünfläche<br />
mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ dargestellt. Die Teilbereiche 2 und 3 wären weiterhin als<br />
Gemeinbedarfsflächen mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ dargestellt. Dies würde der<br />
angestrebten städtebaulichen Entwicklung sowie der Konzentration städtischer Infrastruktur<br />
entgegen stehen. Da die Aufrechterhaltung des Betriebes ohne Zusammenlegung der beiden<br />
Löschgruppen möglicherweise mittelfristig nicht sichergestellt werden kann, könnte der Schutz der<br />
Bevölkerung nicht weiter gewährleistet werden.<br />
2.3 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger<br />
Umweltauswirkungen<br />
Um die negativen Umweltauswirkungen, die durch den Eingriff im Teilbereich 1 entstehen,<br />
auszugleichen, sollen im Westen und Süden des Geländes dreizehn lebensraumtypische Einzelbäume<br />
gepflanzt werden.<br />
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107. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />
<strong>Umweltbericht</strong><br />
2.4 Anderweitige Planungsmöglichkeiten<br />
Mögliche alternative Standorte zur Errichtung eines gemeinsamen Feuerwehrgerätehauses für die<br />
Löschgruppen Möllbergen und Veltheim wurden unter Berücksichtigung des<br />
Brandschutzbedarfsplanes geprüft. Die Prüfungen ergaben jedoch, dass der gewählte Standort am<br />
Sprengelweg alle Anforderungen erfüllt und somit am Besten für das Vorhaben geeignet ist. Trotz der<br />
versiegelten Fläche gegenüber dem Änderungsbereich ist eine Neuversieglung auf dem Gelände<br />
notwendig. Es müssen Parkplätze auf dem Gelände geschaffen werden, um einen reibungslosen<br />
Betriebsablauf sicherzustellen.<br />
Somit scheiden Alternativstandorte aus.<br />
3. Zusätzliche Angaben<br />
3.1 Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren<br />
Bei der Beurteilung der Umweltbelange wurden vorrangig die unter Punkt 1.2 genannten Vorgaben<br />
berücksichtigt.<br />
Schwierigkeiten bei der Bearbeitung haben sich nicht ergeben.<br />
3.2 Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen<br />
Aus der Änderung des Flächennutzungsplanes ergeben sich grundsätzlich keine<br />
Umweltmonitoringmaßnahmen.<br />
Sofern erforderlich, sollten geeignete Maßnahmen zur Überwachung in den nachgeordneten<br />
Baugenehmigungsverfahren vorgesehen werden.<br />
Zur Überprüfung der möglichen Umweltauswirkungen werden Bauanträge durch das Sachgebiet<br />
Stadtplanung und Bauordnung an den Umweltschutzbeauftragten der Stadt und an die<br />
entsprechenden Fachbehörden zwecks Stellungnahme weitergereicht. Von dort kann eine<br />
Abschätzung der Auswirkungen erfolgen, um ggf. eingreifen zu können.<br />
3.3 Allgemein verständliche Zusammenfassung<br />
Die Flächennutzungsplanänderung gliedert sich in drei Teilbereiche in den Gemarkungen Veltheim<br />
und Möllbergen und umfasst eine Gesamtfläche von knapp 3.500 m².<br />
Diese Änderung verfolgt zwei Ziele:<br />
- Konzentration städtischer Infrastruktur durch die Zusammenlegung der<br />
Feuerwehrgerätehäuser Möllbergen und Veltheim an einem neuen Standort am<br />
Sprengelweg<br />
- Umwidmung der bisherigen Standorte in Wohnbaufläche bzw. gemischte Baufläche, um die<br />
Flächen einer sinnvollen Nachnutzung zuzuführen.<br />
Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes werden sich keine nachhaltigen Beeinträchtigungen<br />
der Umwelt einstellen.<br />
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