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Neuerungen in den Rechtsgrundlagen - Bafa

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nicht gelistete Güter<br />

Art. 4 EG-Dual-use Verordnung bleibt unverändert<br />

§ 5c und Länderliste K gestrichen<br />

§ 5d nunmehr § 9 AWV<br />

Verbr<strong>in</strong>gung mit anschließender Ausfuhr nur noch im Fall des § 5d / § 9 AWV<br />

Erhöhung der Wertfreigrenze<br />

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