Neuerungen in den Rechtsgrundlagen - Bafa
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nicht gelistete Güter<br />
Art. 4 EG-Dual-use Verordnung bleibt unverändert<br />
§ 5c und Länderliste K gestrichen<br />
§ 5d nunmehr § 9 AWV<br />
Verbr<strong>in</strong>gung mit anschließender Ausfuhr nur noch im Fall des § 5d / § 9 AWV<br />
Erhöhung der Wertfreigrenze<br />
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