Sicherheit durch ein Verbot legaler Schusswaffen in ... - BSSB
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Was bedeuten diese Zahlen? Sie sagen sehr<br />
deutlich, dass im Jahr 2011 132 Tötungsdelikte<br />
mit <strong>e<strong>in</strong></strong>er Schusswaffe begangen wurden, nicht<br />
aber <strong>in</strong> welchem Umfang Waffen aus Legalbesitz<br />
daran beteiligt waren.<br />
Da es hier aber um <strong>e<strong>in</strong></strong>e mögliche Verschärfung<br />
des Waffenrechts geht, muss die dafür entscheidende<br />
Frage doch lauten: Wie hoch ist der Anteil<br />
so genannter Legalwaffen und wie viele dieser<br />
Waffen wurden bei <strong>e<strong>in</strong></strong>em Suizid <strong>e<strong>in</strong></strong>gesetzt?<br />
Erst nach Ber<strong>e<strong>in</strong></strong>igung dieses Wertes ist <strong>e<strong>in</strong></strong> verlässlicher<br />
Anteil von Legalwaffen bei Tötungsdelikten<br />
zu ermitteln. Genau das ist die Krux an<br />
der Geschichte – <strong>e<strong>in</strong></strong>e Aufschlüsselung der Fallzahlen<br />
<strong>in</strong> Verwendung von illegalen und legalen,<br />
<strong>in</strong> erlaubnisfreie und erlaubnispflichtige <strong>Schusswaffen</strong>,<br />
erfolgt nur <strong>durch</strong> das BKA.<br />
Die so aufbereiteten Zahlen s<strong>in</strong>d allerd<strong>in</strong>gs der<br />
Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht worden.<br />
Vermutlich aus gutem Grunde: Für viele Befürworter<br />
von Verschärfungen des Waffenrechts ist<br />
ja die Anzahl der Waffen, die <strong>in</strong> Privathand bef<strong>in</strong>dlich<br />
s<strong>in</strong>d, der St<strong>e<strong>in</strong></strong> des Anstoßes.<br />
Was hätte man denn noch für Argumente gegen<br />
den Besitz von <strong>Schusswaffen</strong> <strong>in</strong> Privathand,<br />
wenn belegt wäre, dass es tatsächlich nur E<strong>in</strong>zelfälle<br />
s<strong>in</strong>d, bei denen legal besessene <strong>Schusswaffen</strong><br />
<strong>durch</strong> den Legalwaffenbesitzer bei Straftaten<br />
<strong>e<strong>in</strong></strong>gesetzt worden s<strong>in</strong>d?<br />
Bis zum Jahr 2002 wurde <strong>durch</strong> das BKA zur<br />
Aufschlüsselung der Fallzahlen die „Statistik zur<br />
Waffen- und Sprengstoffkrim<strong>in</strong>alität <strong>in</strong> der Bundesrepublik<br />
Deutschland“ herausgegeben. Ab<br />
dem Jahr 2003 wurde diese Auswertung <strong>durch</strong><br />
das jährliche „Bundeslagebild Waffenkrim<strong>in</strong>alität“<br />
abgelöst.<br />
Man ahnt es schon: Es bleibt anzumerken, dass<br />
diese Werke ebenfalls nicht der Öffentlichkeit<br />
zugänglich gemacht wurden.<br />
Warum? Nun diese Frage ist <strong>e<strong>in</strong></strong>fach zu beantworten:<br />
Die Zahlen belegen genau das, was vorher<br />
geschildert wurde – der Anteil der legal besessenen<br />
<strong>Schusswaffen</strong> an Straftaten ist verschw<strong>in</strong>dend<br />
ger<strong>in</strong>g.<br />
Piraten und die Informationsfreiheit<br />
Vermutlich würde man heute noch rätseln, wäre<br />
da nicht die Piratenpartei und deren Arbeitsgruppe<br />
Waffenrecht im Jahr 2012 auf der Bildfläche<br />
erschienen. Die besagte AG fragte beim BKA<br />
an, um zunächst die übliche Antwort zu erhalten.<br />
Erst <strong>durch</strong> entsprechende Androhung juristischer<br />
Schritte 10 mittel der Kanzlei Putsche & Jung und<br />
mit dem H<strong>in</strong>weis auf das Informationsfreiheitsgesetz<br />
wurden die besagten Statistiken von 2001<br />
bis 2010 der Piratenpartei zugänglich gemacht.<br />
Das BKA verwies bei der Übersendung, der Statistiken<br />
darauf, dass gemäß der Verschlusssachenanweisung<br />
des Bundes (VSA) die Unterlagen<br />
als Verschlusssachen <strong>e<strong>in</strong></strong>gestuft s<strong>in</strong>d. Auf<br />
Grund des Antrags wurden aber die nicht <strong>e<strong>in</strong></strong>gestuften<br />
Versionen (welche allerd<strong>in</strong>gs auch nicht<br />
öffentlich zugänglich s<strong>in</strong>d) überstellt.<br />
Der Vollständigkeit halber sei die Statistik aus<br />
2002 erwähnt, das Bundeslagebild aus dem Jahr<br />
2009, sowie abschließend das aktuelle Bundeslagebild<br />
2011 11 . Diese Dokumente bef<strong>in</strong>den sich<br />
unter anderem beim DSB <strong>in</strong> der Infothek oder<br />
auch unter dem folgendem L<strong>in</strong>k bei<br />
www.thegeek.de.<br />
Schauen wir kurz <strong>in</strong> die offizielle BKA Statistik<br />
2009, dem Jahr des Schulmassakers von W<strong>in</strong>nenden,<br />
mit dem der erneute Schrei nach <strong>e<strong>in</strong></strong>em<br />
<strong>Verbot</strong> von Großkaliberwaffen begann. Leider<br />
erfolgte <strong>in</strong> der veröffentlichten Version 2009<br />
gleichfalls k<strong>e<strong>in</strong></strong>e Unterscheidung <strong>in</strong> legale bzw.,<br />
illegale Tatwaffen (bei den Tötungsdelikten)<br />
aber dafür <strong>e<strong>in</strong></strong>e E<strong>in</strong>schätzung des BKA, die hier<br />
kurz zitiert wird:<br />
„Die Anzahl der Straftaten unter Verwendung<br />
von <strong>Schusswaffen</strong> und die Anzahl der Fälle <strong>in</strong><br />
denen mit <strong>e<strong>in</strong></strong>er Schusswaffe gedroht, oder geschossen<br />
wurde, s<strong>in</strong>d ger<strong>in</strong>gfügig angestiegen.<br />
Wenngleich das subjektive <strong>Sicherheit</strong>s-gefühl der<br />
Bevölkerung immer wieder <strong>durch</strong> <strong>e<strong>in</strong></strong>zelne Straftaten<br />
mit <strong>Schusswaffen</strong>gebrauch, wie beispielsweise<br />
<strong>durch</strong> Amoktaten, stark be<strong>e<strong>in</strong></strong>trächtigt<br />
wird, ist das für die Bevölkerung aus der Waffenkrim<strong>in</strong>alität<br />
resultierende Gefährdungspotenzial<br />
ger<strong>in</strong>g. Straftaten, <strong>in</strong> denen <strong>Schusswaffen</strong><br />
verwendet wurden, machen lediglich 0,2 % der<br />
<strong>in</strong> der PKS erfassten Fälle aus.“<br />
Quelle: www.thegeek.de<br />
Auch <strong>in</strong> dem aktuellen Bundeslagebild 2011<br />
wird immer noch nicht die Herkunft des Tatmittels<br />
ausgewiesen, also ob es sich bei der deliktrelevanten<br />
Waffe um <strong>e<strong>in</strong></strong>e legal registrierte oder<br />
<strong>e<strong>in</strong></strong>e illegale Waffe handelt. Dennoch zeigt sich<br />
bei der Zahlenanalyse etwas Interessantes:<br />
10 AntwortBKA04072012.pdf<br />
11 BKA- Statistiken 2001-2011<br />
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