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IHK Die Weiterbildung - IHK Emden

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I. Hinweise für Lehrgangs- und Seminarteilnehmer<br />

• Sachkundenachweis (gesetzlich vorgeschriebene – außer es handelt sich um eine Erstschulung)<br />

• <strong>Die</strong> Vermittlung von Grundkenntnissen im EDV-Bereich<br />

• Inhouse-Schulungen (wenn sie betriebsspezifisch sind)<br />

Wer kann einen Antrag stellen?<br />

Eine Förderung erhalten Unternehmen mit Betriebssitz in Niedersachsen, die kleine und mittlere<br />

Unternehmen (KMU) bzw. Kleinstunternehmen im Sinne der Definition der Europäischen Kommission<br />

sind. Folgende Kriterien gilt es zu beachten: KMU sind Unternehmen mit weniger als 250<br />

Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, weniger als 50 Mio. Euro Jahresumsatz und/oder weniger als<br />

43 Mio. Euro Jahresbilanzsumme.<br />

Wie wird der Antrag gestellt?<br />

Das Unternehmen stellt den Antrag für eine ausgewählte <strong>Weiterbildung</strong>smaßnahme vor Anmeldung,<br />

direkt bei der in seiner Region zuständigen Regionalen Anlaufstelle (RAS). Zur Beantragung<br />

der Förderung sind ein vollständig ausgefülltes Antragsformular und eine Beschreibung der <strong>Weiterbildung</strong><br />

einzureichen.<br />

In einem kostenfreien Beratungsgespräch besprechen wir mit Ihnen gerne die Planung von <strong>Weiterbildung</strong>en<br />

in Ihrem Unternehmen und erläutern die Modalitäten der Förderung und Antragstellung.<br />

Wie hoch ist die Förderung?<br />

Es können bis zu 50% der reinen <strong>Weiterbildung</strong>skosten erstattet werden.<br />

Stellt das Unternehmen seine sozialversicherungspflichtig Beschäftigten während der Qualifizierungsphase<br />

von der Arbeit frei, so kann sich der Förderbetrag auf bis zu 90% der <strong>Weiterbildung</strong>skosten<br />

erhöhen. Betriebsinhaberinnen und –inhaber können nur mit jeweils max. 50% der <strong>Weiterbildung</strong>skosten<br />

gefördert werden.<br />

Zu beachten ist, dass eine Seminarstunde pro <strong>Weiterbildung</strong>steilnehmer/ -in nicht mehr als 20€<br />

kosten darf.<br />

Das Unternehmen trägt immer einen Anteil von min. 10% der <strong>Weiterbildung</strong>skosten und bei Freistellung<br />

auch die Lohnausfallkosten sowie ggf. Kosten für Fahrten und Unterbringung.<br />

Eine Entscheidung über die Höhe der <strong>Weiterbildung</strong>skosten trifft die Regionale Anlaufstelle aufgrund<br />

des Antrags.<br />

Was ist zu beachten?<br />

• Der Antrag kann nur bei einer der Regionalen Anlaufstellen eingereicht werden.<br />

• Der Antrag muss für jeden Beschäftigten einzeln gestellt und vor Anmeldung der <strong>Weiterbildung</strong>smaßnahme<br />

bewilligt werden. Im Antrag ist die zu fördernde <strong>Weiterbildung</strong>smaßnahme<br />

zu benennen.<br />

• Innerhalb eines Kalenderjahres können 4000,-€ Förderung pro Unternehmen beantragt werden.<br />

• Das Unternehmen muss seinen Status als KMU bzw. Klein- oder Kleinstunternehmen bei der<br />

Antragsstellung bestätigen.<br />

• Für die Zahlung des Zuschusses müssen die Originalrechnung, ein Beleg für die unternehmensseitige<br />

Zahlung des Rechungsbetrages und eine Kopie der Teilnahmebescheinigung<br />

vorgelegt werden sowie ggf. eine Bescheinigung der Lohnfortzahlung.<br />

• <strong>Die</strong> Auszahlung des Förderbetrags erfolgt nach abgeschlossener Maßnahme bei Vorliegen der<br />

vollständigen Unterlagen.<br />

• <strong>Weiterbildung</strong>en, die bereits aus ESF-Mitteln anderer Bundes- und Landesprogramme bezuschusst<br />

werden, können nicht gefördert werden.<br />

Weitere Informationen und das Antragsformular erhalten Sie im Internet unter www.iwin-niedersachsen.de<br />

oder unter www.ihk-emden.de (Dok. Nr. 1351)<br />

Bitte beachten Sie, dass die derzeitige Förderperiode am 30.05.2013 endet und vorerst nur Anträge<br />

bis zu diesem Termin bewilligt werden können.<br />

Sprechen Sie uns an!<br />

Regionale Anlaufstelle für Ostfriesland und Papenburg:<br />

Industrie- und Handelskammer<br />

für Ostfriesland und Papenburg<br />

Ringstraße 4<br />

26721 <strong>Emden</strong><br />

Hanna Martens<br />

Maike Lübben<br />

Telefon (0 49 21) 89 01-68 Telefon (0 49 21) 89 01-84<br />

Fax (0 49 21) 89 01-92 68 Fax (0 49 21) 89 01-92 84<br />

E-Mail: hanna.martens@emden.ihk.de<br />

E-Mail: maike.luebben@emden.ihk.de<br />

Internet: www.ihk-emden.de<br />

10 <strong>IHK</strong> <strong>Die</strong> <strong>Weiterbildung</strong>

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