IHK Die Weiterbildung - IHK Emden
IHK Die Weiterbildung - IHK Emden
IHK Die Weiterbildung - IHK Emden
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
I. Hinweise für Lehrgangs- und Seminarteilnehmer<br />
• Sachkundenachweis (gesetzlich vorgeschriebene – außer es handelt sich um eine Erstschulung)<br />
• <strong>Die</strong> Vermittlung von Grundkenntnissen im EDV-Bereich<br />
• Inhouse-Schulungen (wenn sie betriebsspezifisch sind)<br />
Wer kann einen Antrag stellen?<br />
Eine Förderung erhalten Unternehmen mit Betriebssitz in Niedersachsen, die kleine und mittlere<br />
Unternehmen (KMU) bzw. Kleinstunternehmen im Sinne der Definition der Europäischen Kommission<br />
sind. Folgende Kriterien gilt es zu beachten: KMU sind Unternehmen mit weniger als 250<br />
Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, weniger als 50 Mio. Euro Jahresumsatz und/oder weniger als<br />
43 Mio. Euro Jahresbilanzsumme.<br />
Wie wird der Antrag gestellt?<br />
Das Unternehmen stellt den Antrag für eine ausgewählte <strong>Weiterbildung</strong>smaßnahme vor Anmeldung,<br />
direkt bei der in seiner Region zuständigen Regionalen Anlaufstelle (RAS). Zur Beantragung<br />
der Förderung sind ein vollständig ausgefülltes Antragsformular und eine Beschreibung der <strong>Weiterbildung</strong><br />
einzureichen.<br />
In einem kostenfreien Beratungsgespräch besprechen wir mit Ihnen gerne die Planung von <strong>Weiterbildung</strong>en<br />
in Ihrem Unternehmen und erläutern die Modalitäten der Förderung und Antragstellung.<br />
Wie hoch ist die Förderung?<br />
Es können bis zu 50% der reinen <strong>Weiterbildung</strong>skosten erstattet werden.<br />
Stellt das Unternehmen seine sozialversicherungspflichtig Beschäftigten während der Qualifizierungsphase<br />
von der Arbeit frei, so kann sich der Förderbetrag auf bis zu 90% der <strong>Weiterbildung</strong>skosten<br />
erhöhen. Betriebsinhaberinnen und –inhaber können nur mit jeweils max. 50% der <strong>Weiterbildung</strong>skosten<br />
gefördert werden.<br />
Zu beachten ist, dass eine Seminarstunde pro <strong>Weiterbildung</strong>steilnehmer/ -in nicht mehr als 20€<br />
kosten darf.<br />
Das Unternehmen trägt immer einen Anteil von min. 10% der <strong>Weiterbildung</strong>skosten und bei Freistellung<br />
auch die Lohnausfallkosten sowie ggf. Kosten für Fahrten und Unterbringung.<br />
Eine Entscheidung über die Höhe der <strong>Weiterbildung</strong>skosten trifft die Regionale Anlaufstelle aufgrund<br />
des Antrags.<br />
Was ist zu beachten?<br />
• Der Antrag kann nur bei einer der Regionalen Anlaufstellen eingereicht werden.<br />
• Der Antrag muss für jeden Beschäftigten einzeln gestellt und vor Anmeldung der <strong>Weiterbildung</strong>smaßnahme<br />
bewilligt werden. Im Antrag ist die zu fördernde <strong>Weiterbildung</strong>smaßnahme<br />
zu benennen.<br />
• Innerhalb eines Kalenderjahres können 4000,-€ Förderung pro Unternehmen beantragt werden.<br />
• Das Unternehmen muss seinen Status als KMU bzw. Klein- oder Kleinstunternehmen bei der<br />
Antragsstellung bestätigen.<br />
• Für die Zahlung des Zuschusses müssen die Originalrechnung, ein Beleg für die unternehmensseitige<br />
Zahlung des Rechungsbetrages und eine Kopie der Teilnahmebescheinigung<br />
vorgelegt werden sowie ggf. eine Bescheinigung der Lohnfortzahlung.<br />
• <strong>Die</strong> Auszahlung des Förderbetrags erfolgt nach abgeschlossener Maßnahme bei Vorliegen der<br />
vollständigen Unterlagen.<br />
• <strong>Weiterbildung</strong>en, die bereits aus ESF-Mitteln anderer Bundes- und Landesprogramme bezuschusst<br />
werden, können nicht gefördert werden.<br />
Weitere Informationen und das Antragsformular erhalten Sie im Internet unter www.iwin-niedersachsen.de<br />
oder unter www.ihk-emden.de (Dok. Nr. 1351)<br />
Bitte beachten Sie, dass die derzeitige Förderperiode am 30.05.2013 endet und vorerst nur Anträge<br />
bis zu diesem Termin bewilligt werden können.<br />
Sprechen Sie uns an!<br />
Regionale Anlaufstelle für Ostfriesland und Papenburg:<br />
Industrie- und Handelskammer<br />
für Ostfriesland und Papenburg<br />
Ringstraße 4<br />
26721 <strong>Emden</strong><br />
Hanna Martens<br />
Maike Lübben<br />
Telefon (0 49 21) 89 01-68 Telefon (0 49 21) 89 01-84<br />
Fax (0 49 21) 89 01-92 68 Fax (0 49 21) 89 01-92 84<br />
E-Mail: hanna.martens@emden.ihk.de<br />
E-Mail: maike.luebben@emden.ihk.de<br />
Internet: www.ihk-emden.de<br />
10 <strong>IHK</strong> <strong>Die</strong> <strong>Weiterbildung</strong>