Mitteilungsblatt KW 5 (31.01.2014).pdf - Memmelsdorf
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<strong>Memmelsdorf</strong> - 6 - Nr. 5/14<br />
3. Bauangelegenheiten<br />
3.1 Antrag auf Bauvoranfrage für den Neubau eines<br />
Wohnhauses mit 6 Wohneinheiten am Anwesen Waldstraße<br />
10b, <strong>Memmelsdorf</strong>, durch H. Nüßlein - Wiedervorlage<br />
Im Rahmen der Gemeinderatssitzung am 23.10.2013 wurde<br />
das Anwesen von den Mitgliedern des Gemeinderates vor Ort<br />
besichtigt.<br />
Dabei wurde festgestellt, dass das geplante Bauvorhaben im<br />
Geltungsbereich des Bebauungsplans „Leithe“ liegt und für<br />
das - nachträglich geteilte - Grundstück im Bebauungsplan<br />
kein Baurecht besteht. Auf Grund der historischen gewerblichen<br />
Vornutzung des Areals, dem Bestehen diverser Mehrfamilienhäuser<br />
in unmittelbarer Nähe und dem Grundsatz des<br />
sparsamen Umgangs mit Grund und Boden erscheint eine<br />
Nachverdichtung in diesem Bereich denkbar. Es wurden geologische<br />
Untersuchungen bezüglich der Bebaubarkeit des<br />
Geländes vor dem Hintergrund eines in der Nähe des Baugrundstücks<br />
im Jahr 1970 stattgefundenen Hangrutsches und<br />
die Ableitung des Oberflächenwassers in den „Fröschgraben“<br />
gefordert.<br />
Weiterhin wurde darauf hingewiesen, dass die Kosten der<br />
Bauleitplanung für den Fall der Realisierung vom Antragsteller<br />
ebenso zu tragen sind wie die der zusätzlich benötigten Kanalund<br />
Wasserhausanschlüsse und sonstiger damit in Verbindung<br />
stehender Aufwendungen. Diesbezüglich ist mit dem Bauwerber<br />
ein städtebaulicher Vertrag unter Einbeziehung einer<br />
Erschließungsvereinbarung abzuschließen.<br />
Zwischenzeitlich wurde das geforderte Bodengrundgutachten<br />
vom Büro Gartiser, Germann und & Piewack aus Bamberg<br />
erstellt und der Verwaltung vorgelegt. Demnach ist eine Bebauung<br />
des Anwesens bei fachgerechter Ausführung grundsätzlich<br />
möglich.<br />
Darüber hinaus wird über die Anzahl der zu errichtenden<br />
Wohneinheiten diskutiert.<br />
Beschluss:<br />
Vor dem Hintergrund der bestehenden Bebauung auf dieser<br />
Seite der Waldstraße fügt sich der Baukörper in die Umgebung<br />
ein.<br />
Der Lösungsvorschlag zur Errichtung einer Tiefgarage zum<br />
Nachweis der Stellplatzpflicht wird begrüßt und wird die Umgebung<br />
immissionsmäßig weniger belasten wie vergleichsweise<br />
frei angeordnete Stellplätze.<br />
Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Wohngebäudes<br />
mit 6 Wohneinheiten wird erteilt.<br />
Es ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen. Dabei sollen<br />
u. a. Regelungen bezüglich der Kostenübernahme für die<br />
notwendige Bauleitplanung und der Ableitung des anfallenden<br />
Oberflächenwassers in den „Fröschgraben“ auf Kosten des<br />
Bauwerbers getroffen werden.<br />
Abstimmung: 11:0<br />
3.2 Antrag auf Baugenehmigung für den Umbau, Sanierung<br />
und Anbau des vorhandenen Einfamilienhauses<br />
am Anwesen Klosterstraße 21, Weichendorf, durch S.<br />
Martino-Postler und M. Postler<br />
Beschluss:<br />
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.<br />
Abstimmung: 11:0<br />
3.3 Antrag auf Baugenehmigung für die Nutzungsänderung<br />
eines Garagenplatzes in ein Kinderzimmer am<br />
Anwesen Obleystraße 2, Merkendorf, durch U. Fuchs<br />
Beschluss:<br />
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.<br />
Die erforderliche Befreiung für die Änderung des Garagenstandortes<br />
in Wohnraum wird befürwortet.<br />
Abstimmung: 11:0<br />
3.4 Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines<br />
Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage am Anwesen<br />
Obleystraße 19, Merkendorf, durch C. und S. Noll<br />
In der Sitzung des BUA vom 18.09.2013 wurde ein Antrag auf<br />
Vorbescheid behandelt. Dabei wurde das gemeindliche Einvernehmen<br />
zum Antrag auf Vorbescheid wird für die Errichtung<br />
eines sich in die Nachbarbebauung einfügenden Einfamilienwohnhauses<br />
(EG und DG) erteilt.<br />
Nunmehr wurde ein Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses<br />
mit Doppelgarage eingereicht. Das Bauvorhaben<br />
liegt im Bereich des B-Plans „Laimenäcker-Tiergarten - Änderung“.<br />
Für das Baugrundstück ist im Bebauungsplan kein Baurecht<br />
eingetragen.<br />
Durch das Vorhaben werden die Grundzüge des Bebauungsplans<br />
berührt, weshalb eine einfache Änderung des Bebauungsplans<br />
benötigt wird.<br />
Beschluss:<br />
Es ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen. Dabei sollen<br />
u. a. Regelungen bezüglich der Kostenübernahme für die notwendige<br />
Bauleitplanung und die Erschließungskosten durch<br />
den Bauwerber getroffen werden.<br />
Das gemeindliche Einvernehmen zu dem beantragten Baukörper<br />
wird erteilt.<br />
Abstimmung: 11:0<br />
3.5 Antrag auf Abweichung von bauordnungsrechtlichen<br />
Vorschriften für den Neubau eines Carports am<br />
Anwesen Schammelsdorfer Straße 8a, Meedensdorf,<br />
durch B. und D. Leicht<br />
Beschluss:<br />
Das gemeindliche Einvernehmen für die isolierte Abweichung<br />
wird erteilt.<br />
Abstimmung: 11:0<br />
3.6 Antrag auf Baugenehmigung für den Abbruch und<br />
Neuaufbau von Obergeschoss und Dachstuhl am<br />
bestehenden Wohnhaus am Anwesen Am Ruhestein<br />
1, Drosendorf, durch M. Förner<br />
Beschluss:<br />
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.<br />
Abstimmung: 11:0<br />
3.7 Antrag auf Befreiung vom Bebauungsplan für die<br />
Errichtung eines Innenkamins am Anwesen Am Tauschenberg<br />
39, <strong>Memmelsdorf</strong>, durch M. Schwamm<br />
Beschluss:<br />
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Die erforderliche<br />
Befreiung für die Art der Heizung wird befürwortet.<br />
Abstimmung: 10:1<br />
4. Vergaben<br />
4.1 Kinderkrippe Merkendorf<br />
4.1.1 Küchen<br />
Beschluss:<br />
Das Küchenstudio „Der Küchentreff“ aus Bamberg erhält den<br />
Auftrag zur Lieferung und Einbau der Küchen für die Kinderkrippe<br />
Merkendorf gemäß ihrem Angebot vom 18.12.2013 über<br />
19.064,00 € brutto.<br />
Abstimmung: 11:0<br />
4.1.2 Nachtrag für Feuerschutzelemente<br />
Beschluss:<br />
Die Metallbaufirma Schmuck aus Zapfendorf wird mit der<br />
Lieferung und Montage des geänderten Feuerschutzelementes<br />
gemäß Ihrem Nachtragsangebot vom 16.12.2013 über<br />
12.814,21 € brutto beauftragt.<br />
Die Gesamtauftragssumme für die Metallbauarbeiten an der<br />
Kinderkrippe in Merkendorf erhöht sich somit auf 32.972,04 €<br />
brutto.<br />
Abstimmung: 11:0<br />
5. Informationen<br />
5.1 Kinderkrippe Merkendorf; Maler-, Putz- und Trockenbauarbeiten<br />
- Auftragsergänzung<br />
Das Gewerk Maler-, Putz- und Trockenbauarbeiten wurde am<br />
27.11.2013 zum Angebotspreis in Höhe von 30.705,22 € brutto<br />
vergeben. Im Rahmen der Bauausführung ergeben sich Nachträge<br />
für die Deckenabhängung, so dass sich die Vergabe-