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Mitteilungsblatt KW 5 (31.01.2014).pdf - Memmelsdorf

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<strong>Memmelsdorf</strong> - 6 - Nr. 5/14<br />

3. Bauangelegenheiten<br />

3.1 Antrag auf Bauvoranfrage für den Neubau eines<br />

Wohnhauses mit 6 Wohneinheiten am Anwesen Waldstraße<br />

10b, <strong>Memmelsdorf</strong>, durch H. Nüßlein - Wiedervorlage<br />

Im Rahmen der Gemeinderatssitzung am 23.10.2013 wurde<br />

das Anwesen von den Mitgliedern des Gemeinderates vor Ort<br />

besichtigt.<br />

Dabei wurde festgestellt, dass das geplante Bauvorhaben im<br />

Geltungsbereich des Bebauungsplans „Leithe“ liegt und für<br />

das - nachträglich geteilte - Grundstück im Bebauungsplan<br />

kein Baurecht besteht. Auf Grund der historischen gewerblichen<br />

Vornutzung des Areals, dem Bestehen diverser Mehrfamilienhäuser<br />

in unmittelbarer Nähe und dem Grundsatz des<br />

sparsamen Umgangs mit Grund und Boden erscheint eine<br />

Nachverdichtung in diesem Bereich denkbar. Es wurden geologische<br />

Untersuchungen bezüglich der Bebaubarkeit des<br />

Geländes vor dem Hintergrund eines in der Nähe des Baugrundstücks<br />

im Jahr 1970 stattgefundenen Hangrutsches und<br />

die Ableitung des Oberflächenwassers in den „Fröschgraben“<br />

gefordert.<br />

Weiterhin wurde darauf hingewiesen, dass die Kosten der<br />

Bauleitplanung für den Fall der Realisierung vom Antragsteller<br />

ebenso zu tragen sind wie die der zusätzlich benötigten Kanalund<br />

Wasserhausanschlüsse und sonstiger damit in Verbindung<br />

stehender Aufwendungen. Diesbezüglich ist mit dem Bauwerber<br />

ein städtebaulicher Vertrag unter Einbeziehung einer<br />

Erschließungsvereinbarung abzuschließen.<br />

Zwischenzeitlich wurde das geforderte Bodengrundgutachten<br />

vom Büro Gartiser, Germann und & Piewack aus Bamberg<br />

erstellt und der Verwaltung vorgelegt. Demnach ist eine Bebauung<br />

des Anwesens bei fachgerechter Ausführung grundsätzlich<br />

möglich.<br />

Darüber hinaus wird über die Anzahl der zu errichtenden<br />

Wohneinheiten diskutiert.<br />

Beschluss:<br />

Vor dem Hintergrund der bestehenden Bebauung auf dieser<br />

Seite der Waldstraße fügt sich der Baukörper in die Umgebung<br />

ein.<br />

Der Lösungsvorschlag zur Errichtung einer Tiefgarage zum<br />

Nachweis der Stellplatzpflicht wird begrüßt und wird die Umgebung<br />

immissionsmäßig weniger belasten wie vergleichsweise<br />

frei angeordnete Stellplätze.<br />

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Wohngebäudes<br />

mit 6 Wohneinheiten wird erteilt.<br />

Es ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen. Dabei sollen<br />

u. a. Regelungen bezüglich der Kostenübernahme für die<br />

notwendige Bauleitplanung und der Ableitung des anfallenden<br />

Oberflächenwassers in den „Fröschgraben“ auf Kosten des<br />

Bauwerbers getroffen werden.<br />

Abstimmung: 11:0<br />

3.2 Antrag auf Baugenehmigung für den Umbau, Sanierung<br />

und Anbau des vorhandenen Einfamilienhauses<br />

am Anwesen Klosterstraße 21, Weichendorf, durch S.<br />

Martino-Postler und M. Postler<br />

Beschluss:<br />

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.<br />

Abstimmung: 11:0<br />

3.3 Antrag auf Baugenehmigung für die Nutzungsänderung<br />

eines Garagenplatzes in ein Kinderzimmer am<br />

Anwesen Obleystraße 2, Merkendorf, durch U. Fuchs<br />

Beschluss:<br />

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.<br />

Die erforderliche Befreiung für die Änderung des Garagenstandortes<br />

in Wohnraum wird befürwortet.<br />

Abstimmung: 11:0<br />

3.4 Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines<br />

Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage am Anwesen<br />

Obleystraße 19, Merkendorf, durch C. und S. Noll<br />

In der Sitzung des BUA vom 18.09.2013 wurde ein Antrag auf<br />

Vorbescheid behandelt. Dabei wurde das gemeindliche Einvernehmen<br />

zum Antrag auf Vorbescheid wird für die Errichtung<br />

eines sich in die Nachbarbebauung einfügenden Einfamilienwohnhauses<br />

(EG und DG) erteilt.<br />

Nunmehr wurde ein Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses<br />

mit Doppelgarage eingereicht. Das Bauvorhaben<br />

liegt im Bereich des B-Plans „Laimenäcker-Tiergarten - Änderung“.<br />

Für das Baugrundstück ist im Bebauungsplan kein Baurecht<br />

eingetragen.<br />

Durch das Vorhaben werden die Grundzüge des Bebauungsplans<br />

berührt, weshalb eine einfache Änderung des Bebauungsplans<br />

benötigt wird.<br />

Beschluss:<br />

Es ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen. Dabei sollen<br />

u. a. Regelungen bezüglich der Kostenübernahme für die notwendige<br />

Bauleitplanung und die Erschließungskosten durch<br />

den Bauwerber getroffen werden.<br />

Das gemeindliche Einvernehmen zu dem beantragten Baukörper<br />

wird erteilt.<br />

Abstimmung: 11:0<br />

3.5 Antrag auf Abweichung von bauordnungsrechtlichen<br />

Vorschriften für den Neubau eines Carports am<br />

Anwesen Schammelsdorfer Straße 8a, Meedensdorf,<br />

durch B. und D. Leicht<br />

Beschluss:<br />

Das gemeindliche Einvernehmen für die isolierte Abweichung<br />

wird erteilt.<br />

Abstimmung: 11:0<br />

3.6 Antrag auf Baugenehmigung für den Abbruch und<br />

Neuaufbau von Obergeschoss und Dachstuhl am<br />

bestehenden Wohnhaus am Anwesen Am Ruhestein<br />

1, Drosendorf, durch M. Förner<br />

Beschluss:<br />

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.<br />

Abstimmung: 11:0<br />

3.7 Antrag auf Befreiung vom Bebauungsplan für die<br />

Errichtung eines Innenkamins am Anwesen Am Tauschenberg<br />

39, <strong>Memmelsdorf</strong>, durch M. Schwamm<br />

Beschluss:<br />

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Die erforderliche<br />

Befreiung für die Art der Heizung wird befürwortet.<br />

Abstimmung: 10:1<br />

4. Vergaben<br />

4.1 Kinderkrippe Merkendorf<br />

4.1.1 Küchen<br />

Beschluss:<br />

Das Küchenstudio „Der Küchentreff“ aus Bamberg erhält den<br />

Auftrag zur Lieferung und Einbau der Küchen für die Kinderkrippe<br />

Merkendorf gemäß ihrem Angebot vom 18.12.2013 über<br />

19.064,00 € brutto.<br />

Abstimmung: 11:0<br />

4.1.2 Nachtrag für Feuerschutzelemente<br />

Beschluss:<br />

Die Metallbaufirma Schmuck aus Zapfendorf wird mit der<br />

Lieferung und Montage des geänderten Feuerschutzelementes<br />

gemäß Ihrem Nachtragsangebot vom 16.12.2013 über<br />

12.814,21 € brutto beauftragt.<br />

Die Gesamtauftragssumme für die Metallbauarbeiten an der<br />

Kinderkrippe in Merkendorf erhöht sich somit auf 32.972,04 €<br />

brutto.<br />

Abstimmung: 11:0<br />

5. Informationen<br />

5.1 Kinderkrippe Merkendorf; Maler-, Putz- und Trockenbauarbeiten<br />

- Auftragsergänzung<br />

Das Gewerk Maler-, Putz- und Trockenbauarbeiten wurde am<br />

27.11.2013 zum Angebotspreis in Höhe von 30.705,22 € brutto<br />

vergeben. Im Rahmen der Bauausführung ergeben sich Nachträge<br />

für die Deckenabhängung, so dass sich die Vergabe-

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