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Preis- und Leistungsverzeichnis - VR Bank Pinneberg eG

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<strong>Preis</strong>- <strong>und</strong> <strong>Leistungsverzeichnis</strong><br />

<strong>Preis</strong>e für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit privaten K<strong>und</strong>en<br />

<strong>und</strong> bei der Erbringung von Zahlungsdiensten <strong>und</strong> im Scheckverkehr mit Geschäftsk<strong>und</strong>en,<br />

soweit nicht im <strong>Preis</strong>aushang oder anderen Aushängen enthalten<br />

134 200 =UKNP Seite 1 Stand: 01.02.2014


Inhaltsverzeichnis<br />

1 Sparkonto 3<br />

1.1 Allgemeine Entgelte 3<br />

1.2 Vermögenswirksames Sparen 3<br />

1.3 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen 3<br />

2 Zinssätze für Einlagen 3<br />

3 Privatkonto 3<br />

3.1 Kontoführung 3<br />

3.2 Kontoauszug 3<br />

3.3 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen 3<br />

4 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Geschäftsk<strong>und</strong>en 4<br />

4.1 Allgemeine Informationen zur <strong>Bank</strong> 4<br />

4.2 Lastschriftverkehr 4<br />

4.3 Barauszahlung 6<br />

4.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr 7<br />

4.5 Überweisungsverkehr 9<br />

4.6 Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung 15<br />

4.7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren <strong>und</strong> sonstige Beschwerdemöglichkeit 15<br />

4.8 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen 16<br />

5 Scheckverkehr für Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Geschäftsk<strong>und</strong>en 16<br />

5.1 Allgemein 16<br />

5.2 Zahlungen in das Ausland (Scheckvorlage) 16<br />

5.3 Zahlungen aus dem Ausland (Scheckgutschrift, Eingang vorbehalten) 17<br />

5.4 Wertstellungen im Scheckverkehr 17<br />

5.5 Reiseschecks 17<br />

5.6 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen 18<br />

6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdiensten) für Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Geschäftsk<strong>und</strong>en 18<br />

7 Kredite 18<br />

7.1 Sonderleistungen im Kreditgeschäft 18<br />

7.2 Avale 18<br />

7.3 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen 19<br />

8 Auskünfte (im Auftrag des K<strong>und</strong>en eingeholt, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der <strong>Bank</strong> hierzu besteht<br />

oder die <strong>Bank</strong> die Auskunft im eigenen Interesse einholt) 19<br />

9 Schrankfächer/Verwahrstücke 19<br />

10 Wertpapierdienstleistungen <strong>und</strong> Wertpapiernebendienstleistungen 20<br />

10.1 Ausführung <strong>und</strong> Abwicklung von K<strong>und</strong>enaufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren (Kommissionsgeschäft) 21<br />

10.2 Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung 21<br />

10.3 Dienstleistungen außerhalb der Depotverwahrung (Schaltergeschäfte) 22<br />

11 Sonstiges 23<br />

12 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren <strong>und</strong> sonstige Beschwerdemöglichkeit 24<br />

134 200 =UKNP Seite 2 Stand: 01.02.2014


1 Sparkonto<br />

1.1 Allgemeine Entgelte<br />

Kennwortvereinbarung für geb<strong>und</strong>ene Sparurk<strong>und</strong>en<br />

Bereitstellung eines zusätzlichen Kontoauszuges bei Loseblatt-Sparurk<strong>und</strong>en<br />

auf Wunsch des K<strong>und</strong>en (zzgl. Porto)<br />

Ausstellung einer Ersatz-Sparurk<strong>und</strong>e 1<br />

entfällt<br />

entfällt<br />

entfällt<br />

1.2 Vermögenswirksames Sparen<br />

Übertragung eines vermögenswirksamen Sparvertrages auf einen anderen<br />

Anbieter auf Wunsch des K<strong>und</strong>en<br />

Vorzeitige Vertragsauflösung<br />

(kostenlos in den in § 4 Abs. 4 5. VermBG geregelten Fällen)<br />

entfällt<br />

entfällt<br />

1.3 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen<br />

Verlustmeldung eines Sparbuchs<br />

5,00 % des Sparguthabens,<br />

mind. 10,00 EUR, max.<br />

100,00 EUR<br />

2 Zinssätze für Einlagen<br />

Produkt<br />

Zinssatz<br />

Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist p.a. 0,15 %<br />

3 Privatkonto<br />

3.1 Kontoführung<br />

Produkt<br />

EUR<br />

<strong>VR</strong>-Komfort Individual / Internet pro Monat 3,90<br />

<strong>VR</strong>-Komfort Komplett / Internet pro Monat 6,90<br />

<strong>VR</strong>-Direkt / Internet pro Monat 2,90<br />

<strong>VR</strong>-Komfort Plus / Internet pro Monat 7,90<br />

<strong>VR</strong>-Komfort Plus für Berufseinsteiger / junge Leute (befristet für 2 Jahre) pro Monat 3,95<br />

<strong>VR</strong>-Premium / Internet pro Monat 10,90<br />

<strong>VR</strong>-Premium für Berufseinsteiger / junge Leute (befristet für 2 Jahre) pro Monat 5,45<br />

<strong>VR</strong>-MeinKonto young Generation pro Monat 0,00<br />

Pfändungsschutzkonto neu pro Monat 6,90<br />

3.2 Kontoauszug<br />

durch Kontoauszugdrucker 2 / Kontoauszug online 2<br />

Bereitstellung eines Tages-/Wochen-/Monatsauszugs zum Selbstabholen 3<br />

Zusendung der am Kontoauszugdrucker nach 12 Wochen nicht abgerufenen<br />

Kontoauszüge auf gesondertes Verlangen des K<strong>und</strong>en im Einzelfall 3<br />

0,00 EUR<br />

0,30 EUR<br />

nur Porto<br />

1 Wird nur berechnet, wenn der K<strong>und</strong>e den Verlust oder die Beschädigung seiner Sparurk<strong>und</strong>e zu vertreten hat.<br />

2 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem K<strong>und</strong>en vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos.<br />

3 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt <strong>und</strong> versandt.<br />

134 200 =UKNP Seite 3 Stand: 01.02.2014


Erstellung eines Kontoauszugs-/Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des K<strong>und</strong>en 4<br />

• maschinell (soweit bei Auszügen neueren Datums noch möglich)<br />

5,00 EUR<br />

• manuell (bei Auszügen älteren Datums, wenn systembedingt maschinelle<br />

Erstellung nicht mehr möglich ist)<br />

nach Aufwand pro angefangene ¼ h 15,00 EUR<br />

3.3 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen<br />

SMS-Versand für mobileTAN <strong>und</strong> Mobile <strong>Bank</strong>ing: SMS-Informationsdienst (pro<br />

Monat <strong>und</strong> Belastungskonto)<br />

Chipkartenlesegerät für Sm@rtTANoptic<br />

<strong>VR</strong>-NetWorld-Software für Privatk<strong>und</strong>en auf CD<br />

Hardware-Paket HBCI Chipkarte-u.Leser<br />

<strong>VR</strong>-NetWorld-Software-Installation beim K<strong>und</strong>en (pro St<strong>und</strong>e, inkl. Anfahrt)<br />

<strong>VR</strong>-NetWorld-Card (personalisiert)<br />

FinTS/HBCI-PIN-Erstellung für <strong>VR</strong>-<strong>Bank</strong>Card /<br />

FinTS/HBCI-PUK Nachbestellung für <strong>VR</strong>-<strong>Bank</strong>Card<br />

Chipkartenlesegerät für FinTS <strong>und</strong> Signaturkarte mit RFID-Modul für den neuen<br />

Personalausweis (nPA)<br />

1.-10.SMS: 0,00 EUR; ab 11.<br />

SMS: 0,15 EUR<br />

10,00 EUR<br />

mtl. 2,90 EUR<br />

69,00 EUR<br />

50,00 EUR<br />

30,00 EUR<br />

10,00 EUR<br />

65,00 EUR<br />

4. Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Geschäftsk<strong>und</strong>en<br />

4.1 Allgemeine Informationen zur <strong>Bank</strong><br />

4.1.1 Name <strong>und</strong> Anschrift der <strong>Bank</strong> 5<br />

Name der <strong>Bank</strong> (Zentrale):<br />

<strong>VR</strong> <strong>Bank</strong> <strong>Pinneberg</strong> <strong>eG</strong><br />

Straße: Bismarckstr. 11-13<br />

PLZ/Ort:<br />

25421 <strong>Pinneberg</strong><br />

Telefon: 04101/501-0<br />

Telefax: 04101/501-444<br />

Internet:<br />

http://www.vrpi.de<br />

Hinweis: Zur Übermittlung von Aufträgen per Telefon oder per Internet sind die mit der <strong>Bank</strong> vereinbarten<br />

Kommunikationswege wie z. B. das Online- oder das Telefon-<strong>Bank</strong>ing zu nutzen.<br />

4.1.2 Zuständige Aufsichtsbehörde 6<br />

B<strong>und</strong>esanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn<br />

4.1.3 Eintragung im Handels-(Genossenschafts)register 7<br />

Amtsgericht <strong>Pinneberg</strong>, Gen.-Reg.Nr. 107<br />

4.1.4 Vertragssprache<br />

Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum K<strong>und</strong>en ist Deutsch.<br />

4 Soweit durch vom K<strong>und</strong>en zu vertretende Umstände verursacht.<br />

5 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz <strong>und</strong> dem Kontoauszug.<br />

6 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz <strong>und</strong> dem Kontoauszug.<br />

7 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz <strong>und</strong> dem Kontoauszug.<br />

134 200 =UKNP Seite 4 Stand: 01.02.2014


4.1.5 Geschäftstage der <strong>Bank</strong><br />

Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister<br />

den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die <strong>Bank</strong><br />

unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit<br />

Ausnahme<br />

- Sonnabende<br />

- 24. <strong>und</strong> 31. Dezember<br />

4.2 Lastschriftverkehr<br />

4.2.1 Einzugsermächtigungslastschrift unter Einsatz der Zahlungskarte des Zahlers an einer<br />

Verkaufsstelle (Elektronisches Lastschriftverfahren)<br />

4.2.1.1 Ausführungsfristen<br />

Die <strong>Bank</strong> ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag<br />

beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der <strong>Bank</strong> ergeben<br />

sich aus der Ziffer 4.1.5.<br />

4.2.1.2 Entgelte<br />

Lastschrifteinlösung *<br />

Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung<br />

einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung<br />

je nach Kontomodell 0,00 - 0,40 EUR<br />

3,00 EUR<br />

4.2.2 SEPA-Basis-Lastschrift<br />

4.2.2.1 Ausführungsfristen<br />

Die <strong>Bank</strong> ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag<br />

beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der <strong>Bank</strong> ergeben<br />

sich aus der Ziffer 4.1.5.<br />

4.2.2.2 Entgelte<br />

Lastschrifteinlösung *<br />

Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung<br />

einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung<br />

je nach Kontomodell 0,00 - 0,40 EUR<br />

3,00 EUR<br />

4.2.3 SEPA-Firmen-Lastschrift<br />

4.2.3.1 Ausführungsfristen<br />

Die <strong>Bank</strong> ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag<br />

beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der <strong>Bank</strong> ergeben<br />

sich aus der Ziffer 4.1.5.<br />

134 200 =UKNP Seite 5 Stand: 01.02.2014


4.2.3.2 Entgelte<br />

Lastschrifteinlösung *<br />

Vormerkung der Bestätigung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats<br />

Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung<br />

einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung<br />

je nach Kontomodell 0,00 - 0,40 EUR<br />

5,00 EUR<br />

3,00 EUR<br />

* Wenn vom K<strong>und</strong>en verursacht oder beauftragt, ohne dass eine gesetzliche Verpflichtung der <strong>Bank</strong> hierzu besteht oder die <strong>Bank</strong> den<br />

Buchungsvorgang ausschließlich im eigenen Interesse ausführt.<br />

4.3 Barauszahlung<br />

Barauszahlung an eigene K<strong>und</strong>en am Schalter am Geldautomaten<br />

mit unserer <strong>VR</strong>-<strong>Bank</strong>Card/<strong>VR</strong>-ServiceCard gem. Kontomodell gem. Kontomodell<br />

mit unserer MasterCard entfällt 2,00 % vom Umsatz<br />

mind. 5,00 EUR<br />

mit unserer Visa Card entfällt 2,00 % vom Umsatz<br />

mind. 5,00 EUR<br />

Barauszahlung an eigene K<strong>und</strong>en bei anderen Kreditinstituten (KI)<br />

mit <strong>VR</strong>-<strong>Bank</strong>Card/<strong>VR</strong>-ServiceCard am Schalter am Geldautomaten<br />

- bei teilnehmenden <strong>Bank</strong>en am<br />

<strong>Bank</strong>Card ServiceNetz: entfällt 0,00 EUR<br />

- bei inländischen KI <strong>und</strong> KI in der EU 8 <strong>und</strong><br />

den EWR-Staaten 9 , die ein direktes<br />

K<strong>und</strong>enentgelt erheben können:<br />

- Verfügungen im girocard-System entfällt entfällt<br />

- Verfügungen in anderen Zahlungssystemen<br />

(Maestro/Cirrus/<br />

EAPS/VPAY/Plus) in Euro<br />

- bei inländischen KI <strong>und</strong> KI in der EU 10<br />

<strong>und</strong> den EWR-Staaten 11 , die kein direktes<br />

K<strong>und</strong>enentgelt erheben können:<br />

- Verfügungen in den folgenden Zahlungssystemen<br />

(Maestro/Cirrus/<br />

EAPS/VPAY/Plus) in Euro<br />

- bei KI in der EU <strong>und</strong> den EWR-<br />

Staaten in Fremdwährung<br />

- bei KI außerhalb der EU <strong>und</strong> den<br />

EWR-Staaten<br />

entfällt<br />

entfällt<br />

entfällt<br />

entfällt<br />

entfällt<br />

1,00 % vom Umsatz<br />

mind. 4,50 EUR<br />

1,00 % vom Umsatz<br />

mind. 4,50 EUR<br />

1,00 % vom Umsatz<br />

mind. 4,50 EUR<br />

8 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen,<br />

Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von<br />

Großbritannien <strong>und</strong> Nordirland, Zypern).<br />

9 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein <strong>und</strong> Norwegen).<br />

10 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen,<br />

Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von<br />

Großbritannien <strong>und</strong> Nordirland, Zypern).<br />

11 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein <strong>und</strong> Norwegen).<br />

134 200 =UKNP Seite 6 Stand: 01.02.2014


mit Kreditkarte<br />

(MasterCard/Visa Card) am Schalter am Geldautomaten<br />

- im Inland <strong>und</strong> Ausland 3,00 % vom Umsatz 2,00 % vom Umsatz<br />

mind. 5,00 EUR / 5,11 EUR mind. 5,00 EUR / 5,11 EUR<br />

(zzgl. 1,00 % vom Umsatz für den Auslandseinsatz 12 bei Zahlung in Fremdwährung <strong>und</strong>/oder in einem<br />

Land außerhalb der EU <strong>und</strong> der EWR-Staaten)<br />

Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem zusätzlichen Entgelt belastet.<br />

4.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr<br />

4.4.1 Debit-Karten<br />

4.4.1.1 <strong>VR</strong>-<strong>Bank</strong>Card<br />

- <strong>VR</strong>-<strong>Bank</strong>Card pro Jahr (im Kontomodell <strong>VR</strong>-Direkt, <strong>VR</strong>-Komfort Komplett, <strong>VR</strong>-Komfort Plus,<br />

<strong>VR</strong>-Premium kostenfrei)<br />

6,00 EUR<br />

- Ersatzkarte 13 6,00 EUR<br />

Auslandseinsatz 14<br />

beim Bezahlen von Waren <strong>und</strong> Dienstleistungen in Fremdwährung <strong>und</strong>/oder<br />

bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU 15 <strong>und</strong> der EWR-Staaten 16<br />

1,00 % vom Umsatz mind. 2,00 EUR<br />

4.4.1.2 <strong>VR</strong>-ServiceCard<br />

- <strong>VR</strong>-ServiceCard pro Jahr 0,00 EUR<br />

- Ersatzkarte 17 0,00 EUR<br />

12 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses.<br />

13 Wird nur berechnet, wenn der K<strong>und</strong>e die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat <strong>und</strong> die <strong>Bank</strong> nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte<br />

verpflichtet ist.<br />

14 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses.<br />

15 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen,<br />

Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von<br />

Großbritannien <strong>und</strong> Nordirland, Zypern).<br />

16 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein <strong>und</strong> Norwegen).<br />

17 Wird nur berechnet, wenn der K<strong>und</strong>e die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat <strong>und</strong> die <strong>Bank</strong> nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte<br />

verpflichtet ist.<br />

134 200 =UKNP Seite 7 Stand: 01.02.2014


4.4.2 GeldKarte<br />

- Aufladen unserer GeldKarten<br />

an unseren Ladeterminals<br />

an Ladeterminals von teilnehmenden <strong>Bank</strong>en am <strong>Bank</strong>Card ServiceNetz<br />

an Ladeterminals anderer KI<br />

0,00 EUR<br />

0,00 EUR<br />

1,00 EUR<br />

- Aufladen von GeldKarten anderer Kreditinstitute<br />

Ob <strong>und</strong> gegebenenfalls in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle einen <strong>Preis</strong> verlangt,<br />

kann der K<strong>und</strong>e dort erfragen.<br />

Zur Orientierung:<br />

Wir belasten für das Aufladen der GeldKarte<br />

- Kreditinstituten, die Teilnehmer am <strong>Bank</strong>Card ServiceNetz sind 0,50 EUR<br />

- anderen Kreditinstituten 1,00 EUR<br />

4.4.3 Kreditkarten<br />

• Ersatzkarte 18<br />

je nach Kartenmodell 24,00 – 72,00 EUR<br />

- bei Designwechsel per sofort auf Wunsch des K<strong>und</strong>en je nach Kartenmodell 24,00 – 72,00 EUR<br />

- bei Designwechsel zur nächsten Wiederprägung auf Wunsch des K<strong>und</strong>en 10,00 EUR<br />

- bei nachträglicher PIN-Bestellung auf Wunsch des K<strong>und</strong>en 10,00 EUR<br />

• zzgl. Versandkosten<br />

- bei Versendung im Inland 0,00 EUR<br />

- bei Versendung in Europa 0,00 EUR<br />

- bei Versendung weltweit 0,00 EUR<br />

- bei Versendung per Kurier 25,00 EUR<br />

• Auslandseinsatz 19 bei Zahlung in Fremdwährung <strong>und</strong>/oder bei Zahlung in<br />

einem Land außerhalb der EU 20 <strong>und</strong> der EWR-Staaten 21<br />

1,00 % vom Umsatz<br />

• Sonstige Serviceleistungen<br />

- Bereitstellung Notfall-Bargeldvorschuss weltweit auf Wunsch des K<strong>und</strong>en 10,00 EUR<br />

- Bereitstellung beschleunigte Notfall-Ersatzkarte weltweit auf Wunsch des K<strong>und</strong>en 10,00 EUR<br />

- Duplikatserstellung einer Umsatzaufstellung auf Verlangen des K<strong>und</strong>en 22 10,00 EUR<br />

- Anforderung einer Belegkopie, Inland, auf Verlangen des K<strong>und</strong>en 23 10,00 EUR<br />

- Anforderung einer Belegkopie, Ausland, auf Verlangen des K<strong>und</strong>en 24 10,00 EUR<br />

4.4.3.1 ClassicCard (MasterCard oder Visa)<br />

• pro Jahr (im Kontomodell <strong>VR</strong>-Komfort Plus kostenfrei)<br />

- mit gestaffelter Rückvergütung ab 2.400,00 EUR Umsatz jährlich<br />

• Zusatzkarte pro Jahr<br />

24,00 EUR<br />

24,00 EUR<br />

18 Wird nur berechnet, wenn der K<strong>und</strong>e die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat <strong>und</strong> die <strong>Bank</strong> nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte<br />

verpflichtet ist.<br />

19 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses.<br />

20 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen,<br />

Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von<br />

Großbritannien <strong>und</strong> Nordirland, Zypern).<br />

21 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein <strong>und</strong> Norwegen).<br />

22 Soweit durch vom K<strong>und</strong>en zu vertretende Umstände verursacht.<br />

23 Soweit durch vom K<strong>und</strong>en zu vertretende Umstände verursacht.<br />

24 Soweit durch vom K<strong>und</strong>en zu vertretende Umstände verursacht.<br />

134 200 =UKNP Seite 8 Stand: 01.02.2014


4.4.3.2 GoldCard (MasterCard oder Visa)<br />

• pro Jahr (im Kontomodell <strong>VR</strong>-Premium kostenfrei)<br />

- mit gestaffelter Rückvergütung ab 2.400,00 EUR Umsatz jährlich<br />

• Zusatzkarte pro Jahr<br />

60,00 EUR<br />

60,00 EUR<br />

4.4.3.3 PrepaidCard Generation2Go (MasterCard oder Visa)<br />

• pro Jahr<br />

24,00 EUR<br />

4.4.3.4 ReiseCard (MasterCard oder Visa)<br />

entfällt<br />

4.4.3.5 ShoppingCard (MasterCard oder Visa)<br />

entfällt<br />

4.4.3.6 Kartendoppel <strong>VR</strong>-GoldKombi (MasterCard GOLD <strong>und</strong> Visa Karte Gold zusammen)<br />

• pro Jahr<br />

• Zusatzkarte pro Jahr<br />

120,00 EUR<br />

120,00 EUR<br />

4.4.3.7 Weitere Kartenprodukte<br />

<strong>VR</strong>-SparCard pro Jahr<br />

Kreditkarte young Generation (MasterCard oder Visa) pro Jahr<br />

Firmenkreditkarte (MasterCard BusinessCard oder Visa BusinessCard) pro Jahr<br />

BusinessCard Prepaid pro Jahr<br />

BusinessCard mit Firmenlogo pro Jahr<br />

0,00 EUR<br />

19,00 EUR<br />

48,00 EUR<br />

36,00 EUR<br />

72,00 EUR<br />

4.4.4 Ausführungsfrist<br />

Die <strong>Bank</strong> ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des<br />

Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht:<br />

Kartenzahlungen in Euro innerhalb des<br />

Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)<br />

Kartenzahlungen innerhalb des Europäischen<br />

Wirtschaftsraumes (EWR) in einer anderen EWR-<br />

Währung als Euro<br />

Kartenzahlungen außerhalb des Europäischen<br />

Wirtschaftsraumes (EWR) unabhängig von der<br />

Währung<br />

max. ein Geschäftstag<br />

max. vier Geschäftstage<br />

Die Kartenzahlung wird baldmöglichst<br />

bewirkt<br />

Die Geschäftstage der <strong>Bank</strong> ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5.<br />

4.4.5 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen<br />

Anforderung einer neuen PIN für die <strong>VR</strong>-<strong>Bank</strong>Card<br />

Nachbestellung einer PIN für eine Kreditkarte<br />

3,00 EUR<br />

5,00 EUR<br />

134 200 =UKNP Seite 9 Stand: 01.02.2014


4.5 Überweisungsverkehr<br />

4.5.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands <strong>und</strong> in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums 25<br />

(EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen 26<br />

4.5.1.1 Überweisungsauftrag<br />

4.5.1.1.1 Annahmefrist(en) für Überweisungen<br />

10.00 Uhr, bei SB-/Online-Buchungen 16:00 Uhr an Geschäftstagen der <strong>Bank</strong><br />

Die Geschäftstage der <strong>Bank</strong> ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5.<br />

4.5.1.1.2 Ausführungsfristen<br />

Die <strong>Bank</strong> ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers<br />

spätestens wie folgt eingeht:<br />

- Überweisungen in Euro<br />

belegloser Überweisungsauftrag 27<br />

beleghafter Überweisungsauftrag<br />

max. ein Geschäftstag<br />

max. zwei Geschäftstage<br />

- Überweisungen in anderen EWR-Währungen<br />

belegloser Überweisungsauftrag 28<br />

beleghafter Überweisungsauftrag<br />

max. vier Geschäftstage<br />

max. vier Geschäftstage<br />

Die Geschäftstage der <strong>Bank</strong> ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5.<br />

25 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Italien, Irland, Kroatien,<br />

Griechenland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn,<br />

Vereinigtes Königreich von Großbritannien <strong>und</strong> Nordirland sowie Zypern <strong>und</strong> die Staaten Liechtenstein, Norwegen <strong>und</strong> Island.<br />

26 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pf<strong>und</strong>, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Lettischer Lats, Litauischer<br />

Litas, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint.<br />

27 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-<strong>Bank</strong>ing, Homebanking oder Datenfernübertragung (DFÜ).<br />

28 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-<strong>Bank</strong>ing, Homebanking oder Datenfernübertragung (DFÜ).<br />

134 200 =UKNP Seite 10 Stand: 01.02.2014


4.5.1.1.3 Entgelte für die Ausführung von Überweisungen<br />

Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn <strong>und</strong> soweit die Durchführung<br />

von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe<br />

3.1 "Kontoführung").<br />

4.5.1.1.3.1 Überweisung in der Kontowährung<br />

Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verb<strong>und</strong>en ist, tragen Zahler <strong>und</strong> Zahlungsempfänger<br />

jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte.<br />

Der Zahler trägt die folgenden Entgelte:<br />

beleghafte<br />

Überweis..<br />

Überweisungsmodalitäten<br />

je Überweisung vom Girokonto *<br />

je Überweisung<br />

per<br />

Zahlschein<br />

elektronisch<br />

übermittelte<br />

Überweis. **<br />

per Dauerauftrag<br />

bei formloser<br />

Erteilung<br />

***<br />

als Eilüberweisung<br />

zusätzlich<br />

als telegrafische<br />

Überweisung<br />

zusätzlich<br />

Überweisungsart<br />

Überweisung mit IBAN in<br />

Euro innerhalb der <strong>Bank</strong><br />

je nach<br />

Kontomodell<br />

0,00 – 2,50<br />

EUR<br />

je nach<br />

Kontomodell<br />

0,00 – 2,50<br />

EUR<br />

je nach<br />

Kontomodell<br />

0,00 – 0,40<br />

EUR<br />

2,50 EUR 5,00 EUR 0,00 EUR 12,78 EUR<br />

Überweisung mit<br />

IBAN **** in Euro an einen<br />

anderen Zahlungsdienstleister<br />

je nach<br />

Kontomodell<br />

0,00 – 2,50<br />

EUR<br />

je nach<br />

Kontomodell<br />

0,00 – 2,50<br />

EUR<br />

je nach<br />

Kontomodell<br />

0,00 – 0,40<br />

EUR<br />

2,50 EUR 10,00 EUR 0,00 EUR<br />

Inlandsüberweisung mit<br />

Kontonummer/<strong>Bank</strong>leitzahl<br />

oder BIC, die auf<br />

eine andere Währung<br />

eines EWR-<br />

Mitgliedstaates lautet<br />

mit Swift-<br />

Code: 1,50<br />

%0<br />

(mind. 12,50<br />

EUR, max.<br />

125,00 EUR)<br />

zzgl. 0,25%0<br />

Courtage<br />

(mind. 2,00<br />

EUR); ohne<br />

Swift-Code:<br />

1,50 %0<br />

(mind. 12,50<br />

EUR + 25,00<br />

EUR non-STP-<br />

Zuschlag,<br />

max. 125,00<br />

EUR) zzgl.<br />

0,25 %0<br />

Courtage<br />

(mind. 2,00<br />

EUR)<br />

siehe links siehe links 2,50 EUR 0,00 EUR 7,50 EUR 0,00 EUR<br />

* Wenn vom K<strong>und</strong>en verursacht oder beauftragt, ohne dass eine gesetzliche Verpflichtung der <strong>Bank</strong> hierzu besteht oder die <strong>Bank</strong> den Buchungsvorgang<br />

ausschließlich im eigenen Interesse ausführt<br />

** Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-<strong>Bank</strong>ing, Homebanking oder Datenfernübertragung (DFÜ).<br />

*** z. B. telefonische Erteilung außerhalb des Telefonbanking.<br />

**** Bei grenzüberschreitenden Zahlungen in Euro in anderer EWR-Staaten ist bis 31.Januar 2016 zur Angabe der IBAN zusätzlich die Angabe des BIC erforderlich.<br />

134 200 =UKNP Seite 11 Stand: 01.02.2014


4.5.1.1.3.2 Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung<br />

Entgeltpflichtiger<br />

Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verb<strong>und</strong>en ist, kann der Zahler zwischen folgenden<br />

Entgeltverteilungen wählen:<br />

• 0: Zahler <strong>und</strong> Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte<br />

• 1: Zahler trägt alle Entgelte<br />

Höhe der Entgelte<br />

Zielland<br />

innerhalb <strong>und</strong><br />

außerhalb der<br />

EU/EWR-Staaten<br />

Überweisungsbetrag<br />

ab 0,01 EUR<br />

Konventionelle Abwicklung<br />

Abwicklung im<br />

TIPANET/TARGET<br />

0 1 0 1<br />

EUR EUR EUR EUR<br />

siehe links zzgl. nicht möglich /<br />

fremde Kosten, 12,50 EUR zzgl.<br />

sofern gesetzlich Gebühren aus<br />

zulässig „konventioneller<br />

Abwicklung“<br />

mit Swift-Code:<br />

1,50 %0<br />

(mind. 12,50 EUR,<br />

max. 125,00 EUR)<br />

zzgl. 0,25%0<br />

Courtage<br />

(mind. 2,00 EUR);<br />

ohne Swift-Code:<br />

1,50 %0 (mind.<br />

12,50 EUR + 25,00<br />

EUR non-STP-<br />

Zuschlag, max.<br />

125,00 EUR) zzgl.<br />

0,25 %0 Courtage<br />

(mind. 2,00 EUR)<br />

7,50 EUR / 12,50<br />

EUR + fremde<br />

Kosten zzgl.<br />

Gebühr aus<br />

„konventioneller<br />

Abwicklung“,<br />

sofern gesetzlich<br />

zulässig<br />

4.5.1.1.4 Sonstige Entgelte<br />

Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines<br />

Überweisungsauftrags<br />

Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags<br />

Bemühung der <strong>Bank</strong> um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter<br />

Angabe der K<strong>und</strong>enkennung des Zahlungsempfängers durch den K<strong>und</strong>en<br />

5,00 EUR<br />

25,00 EUR<br />

10,00 EUR<br />

Dauerauftrag Einrichtung/Änderung/Aussetzung<br />

auf Wunsch des K<strong>und</strong>en: 3,00 EUR; SB/online 0,00 EUR<br />

134 200 =UKNP Seite 12 Stand: 01.02.2014


4.5.1.2 Entgelte bei Überweisungsgutschriften<br />

Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn <strong>und</strong> soweit die Durchführung<br />

von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist<br />

(siehe 3.1 "Kontoführung").<br />

Bei einem Überweisungseingang werden von der <strong>Bank</strong> folgende Entgelte berechnet:<br />

Überweisungsgutschrift aus Überweisungsbetrag Konventionelle<br />

Abwicklung<br />

Abwicklung im<br />

TIPANET<br />

Überweisung in Euro<br />

innerhalb der <strong>Bank</strong><br />

Überweisung in Euro von<br />

einem anderen<br />

Zahlungsdienstleister<br />

Inlandsüberweisung, die auf<br />

eine andere Währung eines<br />

EWR-Mitgliedstaates lautet<br />

unbegrenzt 0,00 EUR 0,00 EUR<br />

unbegrenzt 0,00 EUR 0,00 EUR<br />

unbegrenzt mit Swift-Code: 1,50 %0<br />

(mind. 12,50 EUR, max.<br />

125,00 EUR) zzgl. 0,25%0<br />

Courtage<br />

(mind. 2,00 EUR); ohne Swift-<br />

Code: 1,50 %0 (mind. 12,50<br />

EUR + 25,00 EUR non-STP-<br />

Zuschlag, max. 125,00 EUR)<br />

zzgl. 0,25 %0 Courtage (mind.<br />

2,00 EUR)<br />

0,00 EUR<br />

Sollte der Zahler die Entgeltweisung vorgegeben haben, dass der Zahlungsempfänger alle Entgelte trägt, fallen<br />

zusätzlich die folgenden Entgelte an (EUR): bei Zahlungseingängen aus dem Ausland: 1,50 %0 (mind. 12,50 EUR,<br />

max. 125,00 EUR) zzgl. 0,25 %0, Courtage (mind. 2,00 EUR)<br />

4.5.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands <strong>und</strong> in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums<br />

(EWR 29 ) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung 30 ) sowie Überweisungen<br />

in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten 31 )<br />

4.5.2.1 Überweisungsaufträge<br />

4.5.2.1.1 Ausführungsfristen<br />

Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt.<br />

4.5.2.1.2 Entgelte für die Ausführung von Überweisungen<br />

Entgeltpflichtiger<br />

Bei einer Überweisung kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen:<br />

• 0: Zahler <strong>und</strong> Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte<br />

• 1: Zahler trägt alle Entgelte<br />

• 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte<br />

29 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Italien, Irland, Kroatien,<br />

Griechenland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn,<br />

Vereinigtes Königreich von Großbritannien <strong>und</strong> Nordirland sowie Zypern <strong>und</strong> die Staaten Liechtenstein, Norwegen <strong>und</strong> Island.<br />

30 Zum Beispiel US-Dollar.<br />

31 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (derzeit: Die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland,<br />

Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden,<br />

Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien <strong>und</strong> Nordirland, Zypern <strong>und</strong> die Staaten Island, Liechtenstein <strong>und</strong><br />

Norwegen).<br />

134 200 =UKNP Seite 13 Stand: 01.02.2014


Hinweis:<br />

• Bei der Entgeltweisung "0" können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister <strong>und</strong> den Zahlungsdienstleister<br />

des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.<br />

• Bei der Entgeltweisung "2" können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag<br />

gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.<br />

Höhe der Entgelte<br />

Zielland/Währung<br />

innerhalb <strong>und</strong><br />

außerhalb der<br />

EU/EWR-Staaten<br />

Übrige Länder<br />

Überweisungsbetrag<br />

ab 0,00 EUR<br />

Konventionelle Abwicklung<br />

Abwicklung im<br />

TIPANET/TARGET<br />

0 1 0 1<br />

EUR EUR EUR EUR<br />

siehe links zzgl. nicht möglich /<br />

fremde Kosten, 12,50 EUR zzgl.<br />

sofern gesetzlich Gebühren aus<br />

zulässig „konventioneller<br />

Abwicklung“<br />

mit Swift-Code:<br />

1,50 %0<br />

(mind.12,50 EUR,<br />

max.125,00 EUR)<br />

zzgl. 0,25%0<br />

Courtage<br />

(mind. 2,00 EUR);<br />

ohne Swift-Code:<br />

1,50 %0 (mind.12,50<br />

EUR + 25,00 EUR<br />

non-STP-Zuschlag,<br />

max. 125,00 EUR)<br />

zzgl. 0,25 %0<br />

Courtage (mind.<br />

2,00 EUR)<br />

<strong>Preis</strong> auf Nachfrage<br />

7,50 EUR / 12,50<br />

EUR + fremde<br />

Kosten zzgl.<br />

Gebühr aus<br />

„konventioneller<br />

Abwicklung“,<br />

sofern gesetzlich<br />

zulässig<br />

4.5.2.1.3 Sonstige Entgelte<br />

Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags<br />

Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines<br />

Überweisungsauftrags<br />

Bemühung der <strong>Bank</strong> um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter<br />

Angabe der K<strong>und</strong>enkennung des Zahlungsempfängers durch den K<strong>und</strong>en<br />

25,00 EUR<br />

5,00 EUR<br />

10,00 EUR<br />

Dauerauftrag Einrichtung/Änderung/Aussetzung im Auftrag des K<strong>und</strong>en 3,00 EUR<br />

4.5.2.2 Überweisungsgutschriften<br />

Entgeltpflichtiger<br />

Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche<br />

Entgeltregelung zwischen dem Zahler <strong>und</strong> dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen<br />

sind möglich:<br />

• 0: Zahler <strong>und</strong> Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte<br />

• 1: Zahler trägt alle Entgelte<br />

• 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte<br />

Hinweis:<br />

• Bei der Entgeltweisung "0" können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister <strong>und</strong> den Zahlungsdienstleister<br />

des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.<br />

• Bei der Entgeltweisung "2" können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag<br />

gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.<br />

134 200 =UKNP Seite 14 Stand: 01.02.2014


Höhe der Entgelte<br />

Bei einer Entgeltweisung "0" oder "2" werden von der <strong>Bank</strong> folgende Entgelte berechnet:<br />

Absenderland/Währung<br />

Überweisungsbetrag<br />

Konventionelle<br />

Abwicklung<br />

außerhalb der EU/EWR-Staaten ab 0,00 EUR mit Swift-Code: 1,50 %0<br />

(mind. 12,50 EUR, max. 125,00<br />

EUR) zzgl. 0,25 %0 Courtage<br />

(mind. 2,00 EUR); ohne Swift-<br />

Code: 1,50 %0 (mind.12,50 EUR<br />

+ 25,00 EUR non-STP-Zuschlag,<br />

max. 125,00 EUR) zzgl. 0,25 %0<br />

Courtage (mind. 2,00 EUR)<br />

Übrige Länder<br />

<strong>Preis</strong> auf Nachfrage<br />

EUR<br />

Abwicklung im<br />

TIPANET<br />

EUR<br />

0,00 EUR<br />

4.6 Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung<br />

Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen <strong>und</strong> von Fremdwährungen in Euro erfolgen zum Beispiel auf der<br />

Basis der von EuroFX festgestellten Kurse des <strong>Bank</strong>geschäftstages der Buchung. Der EuroFX ist im Internet unter<br />

www.eurofx.de veröffentlicht. Liegt ein solcher Kurs nicht vor, erfolgt die Umrechnung zu einem anderen<br />

Marktkurs.<br />

Bei Zahlungsvorgängen in fremder Währung aus dem Einsatz von Karten rechnet gr<strong>und</strong>sätzlich die jeweilige<br />

internationale Kartenorganisation den Betrag zu dem von ihr für die jeweilige Abrechnung festgesetzten<br />

Wechselkurs in Euro um <strong>und</strong> belastet der <strong>Bank</strong> einen Euro-Betrag. Der Karteninhaber hat der <strong>Bank</strong> diesen Betrag<br />

zu ersetzen. Der Fremdwährungsumsatz, der Euro-Betrag <strong>und</strong> der sich daraus ergebende Kurs werden dem<br />

Karteninhaber mitgeteilt. Dieser Kurs stellt zugleich den Referenzwechselkurs dar. Änderungen der von den Kartenorganisationen<br />

festgesetzten Wechselkurse werden unmittelbar <strong>und</strong> ohne vorherige Benachrichtigung<br />

wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Abrechnung des Fremdwährungsumsatzes ist der von der Einreichung<br />

des Umsatzes durch die Kartenakzeptanzstelle bei der <strong>Bank</strong> abhängige nächstmögliche Abrechnungstag der<br />

jeweiligen internationalen Kartenorganisation.<br />

4.7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren <strong>und</strong> sonstige Beschwerdemöglichkeit<br />

Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der <strong>Bank</strong> besteht für Privatk<strong>und</strong>en, Firmenk<strong>und</strong>en sowie im<br />

Zusammenhang mit der Erklärung der Deutschen Kreditwirtschaft zum „Girokonto für jedermann“ für<br />

Nichtk<strong>und</strong>en die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche <strong>Bank</strong>engruppe anzurufen. Näheres<br />

regelt die „Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von K<strong>und</strong>enbeschwerden im Bereich der<br />

deutschen genossenschaftlichen <strong>Bank</strong>engruppe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde<br />

ist schriftlich an die K<strong>und</strong>enbeschwerdestelle beim B<strong>und</strong>esverband der Deutschen Volksbanken <strong>und</strong><br />

Raiffeisenbanken - B<strong>VR</strong>, Schellingstraße 4, 10785 Berlin, zu richten.<br />

Bei Streitigkeiten aus der Anwendung<br />

(1) der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen,<br />

(2) der §§ 491 bis 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs,<br />

(3) der Vorschriften betreffend Zahlungsdiensteverträge in<br />

(a) den §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs,<br />

(b) der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments <strong>und</strong> des Rates vom 16. September 2009<br />

über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft <strong>und</strong> zur Aufhebung der Verordnung (EG)<br />

Nr 2560/2001 (ABl. EU L 226 vom 9.10.2009, S. 11), die durch Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des<br />

Europäischen Parlaments <strong>und</strong> des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften <strong>und</strong><br />

der Geschäftsanforderungen für Überweisungen <strong>und</strong> Lastschriften in Euro <strong>und</strong> zur Änderung der Verordnung<br />

(EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) geändert worden ist, <strong>und</strong><br />

(c) der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments <strong>und</strong> des Rates vom 14. März 2012 zur<br />

Festlegung der technischen Vorschriften <strong>und</strong> der Geschäftsanforderungen für Überweisungen <strong>und</strong> Lastschriften<br />

in Euro <strong>und</strong> zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) oder<br />

(4) des § 2 Absatz 1a Satz 3 <strong>und</strong> des § 23b des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes zwischen E-Geld-Emittenten<br />

<strong>und</strong> ihren K<strong>und</strong>en kann sich der K<strong>und</strong>e an die bei der Deutschen B<strong>und</strong>esbank eingerichtete Schlichtungsstelle<br />

wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen B<strong>und</strong>esbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche<br />

B<strong>und</strong>esbank, Wilhelm-Epstein-Straße 14, 60431 Frankfurt.<br />

134 200 =UKNP Seite 15 Stand: 01.02.2014


Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts<br />

(§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen<br />

Gesetzbuch <strong>und</strong> Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine<br />

Beschwerde bei der B<strong>und</strong>esanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei<br />

der B<strong>und</strong>esanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: B<strong>und</strong>esanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,<br />

Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn.<br />

4.8 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen<br />

Schriftliche Zahlungsbestätigung über die Ausführung von Inlands-<br />

/Auslandsüberweisungen<br />

Sortenverkauf (Standardsorten: Dänische, Norwegische <strong>und</strong> Schwedische<br />

Kronen, Schweizer Franken, Britische Pf<strong>und</strong>, US-Dollar) bis 500,00 EUR<br />

Gegenwert <strong>und</strong> Sortenankäufe<br />

Im Mail-Order Verfahren (Reise<strong>Bank</strong>):<br />

-Versandkostenpauschale bei Sortenbestellung ab 50,00 EUR:10,75 EUR<br />

-Versandkostenpauschale bei Sortenbestellung ab 200,00 EUR:5,75 EUR<br />

Geldwechselgeschäfte an der Kasse (nur von K<strong>und</strong>en)<br />

Durchführung Eilüberweisungsgeschäft (Blitzgiro):<br />

- Barauszahlung an Nichtk<strong>und</strong>en, die sich das Geld auf unser CpD-Konto von<br />

ihrer Hausbank überweisen lassen<br />

Zahlscheingeschäft (Einzahlungen zugunsten Dritter auf K<strong>und</strong>enkonten unserer<br />

<strong>Bank</strong> / anderer <strong>Bank</strong>en)<br />

An- <strong>und</strong> Verkauf von Edelmetallen (Ankauf nur von K<strong>und</strong>en)<br />

Beschaffung von Rollgeld/Münzen am Automaten sowie an der Kasse (pro<br />

Rolle) für Nichtk<strong>und</strong>en/K<strong>und</strong>en<br />

15,00 EUR<br />

zum Netto-Schalterkurs<br />

0,00 EUR<br />

10,00 EUR<br />

5,00 EUR / 10,00 EUR<br />

3,50 % des Gegenwertes,<br />

mind. 15,00 EUR, max.<br />

150,00 EUR<br />

1,00 EUR / 0,00 EUR<br />

5 Scheckverkehr für Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Geschäftsk<strong>und</strong>en<br />

5.1 Allgemein<br />

Scheckvordrucke (pro Stück)<br />

Zusendung von Scheckvordrucken auf Wunsch des K<strong>und</strong>en (zzgl. Porto)<br />

Vormerkung einer Schecksperre auf Wunsch des K<strong>und</strong>en<br />

Verlängerung einer Schecksperre auf Wunsch des K<strong>und</strong>en<br />

Bereitstellung eines bestätigten B<strong>und</strong>esbankschecks<br />

Einlösung eines vom K<strong>und</strong>en ausgestellten Schecks<br />

Einzug eines vom K<strong>und</strong>en eingereichten inländischen Schecks<br />

Einholung einer fehlenden Scheckunterschrift des Ausstellers<br />

0,00 EUR<br />

0,00 EUR<br />

10,00 EUR<br />

10,00 EUR<br />

20,00 EUR<br />

je nach Kontomodell 0,00 – 0,40 EUR<br />

je nach Kontomodell 0,00 – 2,50 EUR<br />

10,00 EUR<br />

5.2 Zahlungen in das Ausland (Scheckvorlage)<br />

5.2.1 per Verrechnungsscheck<br />

in Euro: 1,50 ‰, mindestens 12,50 EUR<br />

maximal<br />

125,00 EUR<br />

in Fremdwährung: 1,50 ‰, mindestens 12,50 EUR<br />

maximal<br />

125,00 EUR<br />

zzgl. Courtage: 0,25 ‰, mindestens 2,00 EUR<br />

134 200 =UKNP Seite 16 Stand: 01.02.2014


5.2.2 per <strong>Bank</strong>scheck<br />

in Euro: 1,50 ‰, mindestens 12,50 EUR<br />

maximal<br />

125,00 EUR<br />

in Fremdwährung: 1,50 ‰, mindestens 12,50 EUR<br />

maximal<br />

125,00 EUR<br />

zzgl. Courtage: 0,25 ‰, mindestens 2,00 EUR<br />

5.3 Zahlungen aus dem Ausland (Scheckgutschrift, Eingang vorbehalten)<br />

in Euro: 1,50 ‰, mindestens 12,50 EUR<br />

maximal<br />

125,00 EUR<br />

in Fremdwährung: 1,50 ‰, mindestens 12,50 EUR<br />

maximal<br />

125,00 EUR<br />

zzgl. Courtage: 0,25 ‰, mindestens 2,00 EUR<br />

5.4 Wertstellungen im Scheckverkehr<br />

5.4.1 bei Gutschriften<br />

Scheckeinreichung eigenes Kreditinstitut<br />

Scheckeinreichung fremdes Kreditinstitut 32<br />

am Tag der Buchung<br />

üblicherweise am Tag der Gutschriftsbuchung für die <strong>Bank</strong><br />

aus Scheckrückgabe wegen fehlender Deckung auf dem Konto<br />

des Scheckausstellers bzw. Zahlungspflichtigen<br />

am Tag der Belastung<br />

5.4.2 bei Belastungen<br />

Scheck<br />

Scheckrückgabe zulasten des Zahlungsempfängers<br />

am Tag der Belastungsbuchung<br />

für die <strong>Bank</strong><br />

am Tag der Wertstellung<br />

der ursprünglichen<br />

Gutschrift<br />

5.5 Reiseschecks<br />

• auf Euro lautende Reiseschecks<br />

Verkauf von Euro-Reiseschecks über die Reisebank 1,50 %, mindestens 7,50 EUR,<br />

zzgl.Versandkostenpauschale der Reisebank<br />

ab EUR 50,00: 10,75 EUR<br />

ab EUR 200,00: 5,75 EUR<br />

Barauszahlung von Euro-Reiseschecks (nur American-Express) 0,50 %, mindestens 5,00 EUR<br />

Rücknahme von Euro-Reiseschecks zur Kontogutschrift<br />

gebührenfrei<br />

• auf Fremdwährung lautende Reiseschecks<br />

Verkauf von Fremdwährungs-Reiseschecks über die Reisebank 1,50 %, mindestens 7,50 EUR<br />

zzgl.Versandkostenpauschale der Reisebank<br />

ab EUR 50,00: 10,75 EUR<br />

ab EUR 200,00: 5,75 EUR<br />

Barauszahlung von Fremdwährungs-Reiseschecks 0,50 %, mindestens 5,00 EUR<br />

(nur American-Express)<br />

Rücknahme von Fremdwährungs-Reiseschecks<br />

gebührenfrei<br />

zur Kontogutschrift<br />

32 Kann nach Sitz der bezogenen <strong>Bank</strong> unterschiedlich sein.<br />

134 200 =UKNP Seite 17 Stand: 01.02.2014


5.6 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen<br />

Scheckrückgabe (wenn durch den K<strong>und</strong>en zu vertreten)<br />

Anforderung Scheckkopien<br />

Anforderung Originalschecks<br />

Nachträgliche Änderungen, Schecksperren, Rückrufe von Aufträgen/Zahlungen<br />

an/über andere <strong>Bank</strong>en<br />

5,00 EUR<br />

nach Aufwand, pro<br />

angefangene ¼ h<br />

15,00 EUR<br />

nach Aufwand, pro<br />

angefangene ¼ h<br />

15,00 EUR<br />

40,00 EUR<br />

(zzgl. fremder <strong>und</strong> eigener<br />

Kosten, soweit gesetzlich<br />

zulässig)<br />

6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdiensten) für Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong><br />

Geschäftsk<strong>und</strong>en<br />

Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen <strong>und</strong> von Fremdwährungen in Euro erfolgen zum Beispiel auf der<br />

Basis der von EuroFX festgestellten Kurse des <strong>Bank</strong>geschäftstages der Buchung. Der EuroFX ist im Internet unter<br />

www.eurofx.de veröffentlicht. Liegt ein solcher Kurs nicht vor, erfolgt die Umrechnung zu einem anderen<br />

Marktkurs.<br />

7 Kredite<br />

7.1 Sonderleistungen im Kreditgeschäft<br />

7.1.1 bei der Kreditbearbeitung<br />

Umwandlung in eine andere Kredit-/Darlehensart<br />

Zinsbescheinigung<br />

zusätzlicher Zins-/Tilgungsplan 33<br />

außerplanmäßige Kreditlinien-/Saldobescheinigung<br />

Ratenänderung auf Wunsch des K<strong>und</strong>en<br />

Verlängerung von befristeten Darlehen<br />

Finanzierungsbestätigung gegenüber Dritten<br />

0,00 EUR<br />

nach Aufwand, pro angefangene ¼ h 15,00 EUR<br />

10,00 EUR<br />

nach Aufwand, pro angefangene ¼ h 15,00 EUR<br />

0,00 EUR<br />

0,00 EUR<br />

0,50 % einmalig, mind. 100,00 EUR<br />

Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung je Darlehenskonto 34<br />

50,00 EUR<br />

33 Wird nicht berechnet bei befristeten Verbraucherdarlehen.<br />

34 Bei Nichtimmobiliardarlehen ist die Höhe des angegebenen Berechnungsentgelts nach § 502 Abs. 1 BGB begrenzt. Dem K<strong>und</strong>en bleibt in jedem Fall der Gegenbeweis<br />

vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden verursacht wurde. Wird auf der Gr<strong>und</strong>lage der vorgenommenen Berechnung das Darlehen abgelöst, wird<br />

das Entgelt auf die Vorfälligkeitsentschädigung angerechnet.<br />

134 200 =UKNP Seite 18 Stand: 01.02.2014


7.1.2 bei der Sicherheitenbearbeitung<br />

Einsichtnahme in das Gr<strong>und</strong>buch oder Einholung eines Gr<strong>und</strong>buchauszugs<br />

im Auftrag des K<strong>und</strong>en (zzgl. anfallender Gr<strong>und</strong>buchgebühren, soweit gesetzlich zulässig) Kostenweitergabe<br />

Einsichtnahme in ein Register (z. B. Handelsregister, Vereinsregister,<br />

Güterstandsregister) oder Einholung eines Registerauszugs im Auftrag des<br />

K<strong>und</strong>en (zzgl. anfallender Registergebühren, soweit gesetzlich zulässig)<br />

Austausch von Sicherheiten im Auftrag des K<strong>und</strong>en (wird im Einzelfall nach<br />

Aufwand berechnet, zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig)<br />

Rangänderung bei einem Gr<strong>und</strong>pfandrecht im Auftrag des K<strong>und</strong>en (zzgl. Auslagen,<br />

soweit gesetzlich zulässig)<br />

sonstige Erklärungen im Zusammenhang mit Gr<strong>und</strong>pfandrechten, ohne<br />

dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der <strong>Bank</strong> dazu besteht<br />

Erteilung von Treuhandaufträgen<br />

Abwicklung von Treuhandaufträgen<br />

Kostenweitergabe<br />

60,00 EUR/St<strong>und</strong>e<br />

60,00 EUR/St<strong>und</strong>e<br />

60,00 EUR/St<strong>und</strong>e<br />

0,00 EUR<br />

0,00 EUR<br />

7.2 Avale<br />

Bearbeitungsentgelt 0,00 – 2,00 %<br />

Provision p.a. 3,00 %<br />

7.3 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen<br />

Abtretungserklärung<br />

Kostenweitergabe<br />

Löschungsbewilligung<br />

Kostenweitergabe<br />

Pfandhaftentlassungserklärung<br />

Kostenweitergabe<br />

Anforderung Flurkarte im K<strong>und</strong>enauftrag<br />

Kostenweitergabe<br />

Darlehensübertragung 0,50 – 1,00 %, mind. 10,00<br />

EUR<br />

Bearbeitungsentgelt für vorzeitige Darlehensrückzahlung<br />

180,00 EUR<br />

Erstellung von Urk<strong>und</strong>en für <strong>Bank</strong>bürgschaften/<br />

Mietbürgschaften<br />

20,00 – 25,00 EUR/<br />

55,00 EUR<br />

Erstellung von Kontokorrentverträgen 0,00 – 2,00 %<br />

Zinsanpassung / Prolongation 0,00 – 2,00 %<br />

8 Auskünfte (im Auftrag des K<strong>und</strong>en eingeholt, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung<br />

der <strong>Bank</strong> hierzu besteht oder die <strong>Bank</strong> die Auskunft im eigenen Interesse einholt)<br />

<strong>Bank</strong>auskunft im Inland einholen<br />

<strong>Bank</strong>auskunft im Ausland einholen<br />

sonstige eingeholte Auskünfte (zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig)<br />

25,00 EUR<br />

Kostenweitergabe<br />

25,00 EUR<br />

9 Schrankfächer/Verwahrstücke<br />

Mietpreis für Schrankfach (inkl. USt) für 1 Jahr<br />

je nach Größe<br />

Einlagerung von Verwahrstücken (inkl. USt) für 1 Monat<br />

je nach Größe<br />

Mietpreis für Sparbuchschließfächer (inkl. USt) für 1 Jahr<br />

von 23,61 EUR bis 143,62 EUR<br />

12,78 EUR, mind. 39,34 EUR<br />

5,11EUR<br />

134 200 =UKNP Seite 19 Stand: 01.02.2014


Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen<br />

Mietpreis Teilzeitverträge für Schrankfächer<br />

Mietpreis für Schrankfächer, die im laufenden Jahr vermietet werden (inkl.Ust)<br />

Höherversicherung (normale Versicherungssumme)<br />

mind. ¼ der Jahresgebühr<br />

zzgl. 15,39 EUR<br />

mind. 15,39 EUR<br />

1,40 %0, mind. 36,00 EUR<br />

10 Wertpapierdienstleistungen <strong>und</strong> Wertpapiernebendienstleistungen<br />

10.1 Ausführung <strong>und</strong> Abwicklung von K<strong>und</strong>enaufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren<br />

(Kommissionsgeschäft)<br />

10.1.1 Kauf <strong>und</strong> Verkauf (Provision)<br />

Wertpapierart<br />

Provision:<br />

% vom<br />

Kurswert/Minimum<br />

in EUR<br />

Ausführung im Inland<br />

Online-Brokerage<br />

Provision:<br />

% vom<br />

Kurswert/Minimum<br />

in EUR<br />

Ausführung im Ausland<br />

Provision:<br />

% vom<br />

Kurswert/Minimum<br />

in EUR<br />

Online-Brokerage<br />

Provision:<br />

% vom<br />

Kurswert/Minimum<br />

in EUR<br />

Aktien 1,00 %, mind. 20,00 0,50 %, mind. 13,00 1,00 %, mind. 40,00 1,00 %, mind. 40,00<br />

Optionsscheine 1,00 %, mind. 20,00 0,50 %, mind. 13,00 1,00 %, mind. 40,00 1,00 %, mind. 40,00<br />

Verzinsliche Wertpapiere 0,50 %, mind. 17,50 0,25 %, mind. 10,00 0,50 %, mind. 30,00 0,50 %, mind. 30,00<br />

Wandelanleihen/Optionsanleihen 0,50 %, mind. 17,50 0,25 %, mind. 10,00 0,50 %, mind. 30,00 0,50 %, mind. 30,00<br />

Zero Bonds 0,50 %, mind. 17,50 0,25 %, mind. 10,00 0,50 %, mind. 30,00 0,50 %, mind. 30,00<br />

Genussscheine/Genussrechte 0,50 %, mind. 17,50 0,25 %, mind. 10,00 0,50 %, mind. 30,00 0,50 %, mind. 30,00<br />

Investmentanteile über Börse 1,00 %, mind. 20,00 0,50 %, mind. 13,00 1,00 %, mind. 40,00 1,00 %, mind. 40,00<br />

Bezugsrechte/Teilrechte bis 10,00 EUR: 1,00<br />

ab 10,01 EUR: 3,50<br />

bis 10,00 EUR: 1,00<br />

ab 10,01 EUR: 3,50<br />

bis 10,00 EUR: 1,00<br />

ab 10,01 EUR: 7,00<br />

bis 10,00 EUR: 1,00<br />

ab 10,01 EUR: 7,00<br />

Zusätzlich wird die <strong>Bank</strong> die ihr bei der Auftragsausführung <strong>und</strong> -abwicklung von Dritten berechneten Auslagen <strong>und</strong> fremden<br />

Kosten (jeweils soweit gesetzlich zulässig) in Rechnung stellen. Auf Anfrage ist die <strong>Bank</strong> bereit, soweit möglich, die<br />

Aufgliederung der fremden Kosten mitzuteilen.<br />

Sofern bei einem Wertpapiergeschäft ein Teil des <strong>Preis</strong>es in einer Fremdwährung zu bezahlen ist, wird der Wechselkurs<br />

durch ein Verfahren ermittelt, bei dem die Marktgerechtigkeit des Wechselkurses sichergestellt ist. Auf Anfrage ist die <strong>Bank</strong><br />

bereit, Einzelheiten zum Wechselkurs zu erläutern.<br />

Kommt es infolge enger Marktverhältnisse zu Teilausführungen an unterschiedlichen Tagen, so wird jede Teilausführung<br />

wie ein gesonderter Auftrag abgerechnet.<br />

Limitvormerkung 36 -änderung <strong>und</strong> -streichung<br />

5,00 EUR pro Auftrag<br />

10.1.2 Erwerb <strong>und</strong> Rückgabe von Investmentanteilen (außerbörslich)<br />

Provision:<br />

% vom Ausgabepreis (ggf. inkl.<br />

Ausgabeaufschlag) bzw.<br />

Rücknahmepreis (ggf. inkl.<br />

Rücknahmeentgelt)/Minimum<br />

Online-Brokerage<br />

Provision:<br />

% vom Ausgabepreis (ggf. inkl.<br />

Ausgabeaufschlag) bzw.<br />

Rücknahmepreis (ggf. inkl.<br />

Rücknahmeentgelt)/Minimum<br />

Erwerb von Investmentanteilen ohne Ausgabeaufschlag<br />

Investmentanteile des Verb<strong>und</strong>es 0,00 EUR 0,00 EUR<br />

Sonstige Gesellschaften pauschal 20,00 EUR pauschal 20,00 EUR<br />

Erwerb von Investmentanteilen mit Ausgabeaufschlag<br />

Investmentanteile des Verb<strong>und</strong>es 0,00 EUR 0,00 EUR<br />

Sonstige Gesellschaften pauschal 20,00 EUR pauschal 20,00 EUR<br />

Rückgabe von Investmentanteilen<br />

Investmentanteile des Verb<strong>und</strong>es 0,00 EUR 0,00 EUR<br />

Sonstige Gesellschaften pauschal 20,00 EUR pauschal 20,00 EUR<br />

134 200 =UKNP Seite 20 Stand: 01.02.2014


Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen<br />

Nichtausführung von Zeichnungsaufträgen<br />

Teilausführung (pro Ausführung in % vom Kurswert)<br />

Änderung / Streichung eines Auftrags auf Wunsch des K<strong>und</strong>en<br />

Ausbuchung wertloser Wertpapiere<br />

10,00 EUR<br />

1,00 %, mind. 20,00 EUR<br />

5,00 EUR<br />

5,00 EUR<br />

10.2 Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung<br />

10.2.1 Entgelt für die Verwahrung von Wertpapieren (inkl. USt)<br />

Die Berechnung erfolgt vierteljährlich für den vorangegangenen Berechnungszeitraum auf den Depotbestand<br />

per 31.03., 30.06., 30.09., 31.12. 35<br />

Aktien<br />

Berechnungsmodus<br />

bis 20.000 EUR: 5,95 EUR<br />

20.001 bis 50.000 EUR: 17,85 EUR<br />

ab 50.001 EUR: 35,70 EUR<br />

Girosammelverwahrung<br />

Streifbandverwahrung<br />

Wertpapierrechnung<br />

s.o. s.o. s.o.<br />

Optionsscheine s.o. s.o. s.o. s.o.<br />

Verzinsliche Wertpapiere s.o. s.o. s.o. s.o.<br />

Inhaberschuldverschreibungen<br />

eigene s.o. s.o. s.o. s.o.<br />

Verb<strong>und</strong> s.o. s.o. s.o. s.o.<br />

fremd s.o. s.o. s.o. s.o.<br />

Wandelanleihen s.o. s.o. s.o. s.o.<br />

Optionsanleihen s.o. s.o. s.o. s.o.<br />

Zero Bonds s.o. s.o. s.o. s.o.<br />

Genussscheine s.o. s.o. s.o. s.o.<br />

Investmentanteile<br />

Verb<strong>und</strong> s.o. s.o. s.o. s.o.<br />

fremd s.o. s.o. s.o. s.o.<br />

Bezugsrechte/Teilrechte s.o. s.o. s.o. s.o.<br />

Sonstige Wertpapiere s.o. s.o. s.o. s.o.<br />

Bestände ohne Kurswert s.o. s.o. s.o. s.o.<br />

- Mindestpreis pro Depot (inkl. USt) 5,95 EUR<br />

- Depots ohne Bestand (inkl. USt) 5,95 EUR<br />

10.2.2 Einlieferung effektiver Stücke (inkl. USt)<br />

Girosammelverwahrung<br />

Streifbandverwahrung<br />

Wertpapierrechnung<br />

zzgl. fremder Gebühren, soweit gesetzlich zulässig 61,55 EUR<br />

zzgl. fremder Gebühren, soweit gesetzlich zulässig 61,55 EUR<br />

zzgl. fremder Gebühren, soweit gesetzlich zulässig 61,55 EUR<br />

10.2.3 Kapitalveränderungen<br />

Bezug von<br />

Inland<br />

Ausland<br />

EUR<br />

EUR<br />

jungen Aktien 1,00 %, mind. 20,00 1,00 %, mind. 40,00<br />

Options-, Wandelanleihen 0,50 %, mind. 40,00 0,50 %, mind. 30,00<br />

Genussscheinen 0,50 %, mind. 17,50 0,50 %, mind. 30,00<br />

Ausgabe von Bonus-<strong>und</strong> Berichtigungsaktien,<br />

Stockdividenden, Split <strong>und</strong> Umtausch, Spin off, Reserve Split<br />

1,00 %, mind. 20,00 0,50 %, mind. 40,00<br />

35 Bei unterjähriger Depotauflösung entsprechende Berechnung pro rata temporis.<br />

134 200 =UKNP Seite 21 Stand: 01.02.2014


10.2.4 Ausübung von Options- <strong>und</strong> Wandelrechten<br />

Trennung von Optionsscheinen gemäß K<strong>und</strong>enauftrag (inkl. USt) Kostenweitergabe analog Pkt. 10.1.1<br />

zzgl. fremder Spesen, soweit gesetzlich zulässig<br />

Ausübung von Rechten aus Optionsscheinen Kostenweitergabe analog Pkt. 10.1.1<br />

zzgl. fremder Spesen, soweit gesetzlich zulässig<br />

Ausübung von Wandelrechten Kostenweitergabe analog Pkt. 10.1.1<br />

zzgl. fremder Spesen, soweit gesetzlich zulässig<br />

10.2.5 Umschreibung <strong>und</strong> Neueintragung von Namensaktien (inkl. USt) 36<br />

pro Auftrag<br />

nur Weitergabe fremder Kosten, soweit gesetzlich zulässig<br />

10.2.6 Bearbeitung von K<strong>und</strong>enaufträgen im Zusammenhang mit Kapitalertrag- <strong>und</strong> Körperschaftsteuern sowie<br />

ausländischen Quellensteuern (zzgl. USt)<br />

Antrag zur Rückforderung gezahlter ausländischer Quellensteuer:<br />

pro Antrag: 50,00 EUR zzgl. pro Position (WKN) 5,00 EUR zzgl. Druck-u. Versandkosten (gem. <strong>Preis</strong>verzeichnis DZ<br />

<strong>Bank</strong>) zzgl. Ust zzgl. Fremdkosten<br />

Steuerkorrekturen (bei Zinsabschlag-, Kapitalertrags-oder Körperschaftssteuer) wg. Nachversteuerung nach<br />

Reduzierung oder Widerrufs eines Freistellungsauftrages auf K<strong>und</strong>enwunsch<br />

20,00 EUR<br />

10.2.7 Auf K<strong>und</strong>enwunsch Erstellen von:<br />

Depotaufstellung (inkl. USt)<br />

Zweitschriften (inkl. USt)<br />

jährlich (automatisch) 0,00; Nacherstellung (Duplikat) 5,00 EUR<br />

nach Aufwand, pro angefangene ¼ h 15,00 EUR<br />

10.2.8 entfällt<br />

10.2.9 Weitere Dienstleistungen<br />

Verpfändung/Sperren zugunsten Dritter (inkl. USt) zzgl. fremder Spesen, soweit gesetzlich zulässig 12,31 EUR<br />

10.3 Dienstleistungen außerhalb der Depotverwahrung (Schaltergeschäfte)<br />

10.3.1 Hereinnahme von fälligen Wertpapieren <strong>und</strong> Kupons zum Inkasso (sofern einlösende Stelle nicht<br />

Zahlstelle ist) (inkl. USt)<br />

EUR/DEM-Kupons<br />

EUR-Gutschrift<br />

0,62 % zzgl. fremder Spesen <strong>und</strong> Auslagen, soweit gesetzlich zulässig, mind. 12,31 EUR<br />

0,31 % zzgl. fremder Spesen <strong>und</strong> Auslagen, soweit gesetzlich zulässig,<br />

mind. 35,91EUR, max. 123,10 EUR<br />

10.3.2 Hereinnahme von Wertpapieren zum Umtausch/Stücketausch (inkl. USt) 12,31 EUR<br />

zzgl. fremder Spesen <strong>und</strong> Auslagen, soweit gesetzlich zulässig<br />

36 Entfällt im Fall eines Kaufs <strong>und</strong> Verkaufs sowie bei einem Wertpapierausgang.<br />

134 200 =UKNP Seite 22 Stand: 01.02.2014


10.3.3 Bogenerneuerung (sofern Kreditinstitut nicht Umtauschstelle ist)<br />

Inland<br />

zzgl. fremder Spesen <strong>und</strong> Auslagen, soweit gesetzlich zulässig<br />

Ausland<br />

zzgl. fremder Spesen <strong>und</strong> Auslagen, soweit gesetzlich zulässig<br />

12,31 EUR<br />

12,31 EUR<br />

10.3.4 entfällt<br />

11 Sonstiges<br />

Saldenbestätigung, außerhalb der Quartalsabrechnung<br />

- inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft)<br />

nach Aufwand, pro angefangene 1/4 h<br />

- ansonsten<br />

nach Aufwand, pro angefangene 1/4 h<br />

Telefonat (im Auftrag des K<strong>und</strong>en ausgeführt, inkl. USt)<br />

Telefax (im Auftrag des K<strong>und</strong>en ausgeführt, inkl. USt)<br />

Fotokopie (im Auftrag des K<strong>und</strong>en ausgeführt, inkl. USt)<br />

15,00 EUR<br />

15,00 EUR<br />

entfällt<br />

entfällt<br />

entfällt<br />

Nachforschung (im Auftrag des K<strong>und</strong>en ausgeführt),<br />

wenn die Nachforschung durch vom K<strong>und</strong>en zu vertretende Umstände verursacht wurde<br />

- inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft)<br />

nach Aufwand, pro angefangene 1/4 h<br />

- ansonsten<br />

nach Aufwand, pro angefangene 1/4 h<br />

Vertrag zugunsten Dritter<br />

- inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft)<br />

zzgl. fremder Spesen <strong>und</strong> Auslagen, soweit gesetzlich zulässig<br />

15,00 EUR<br />

15,00 EUR<br />

12,31 EUR<br />

Aufgebotsverfahren (zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig)<br />

- inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) Kostenweitergabe<br />

- ansonsten Kostenweitergabe<br />

Erträgnisaufstellung<br />

- inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) ohne Wertpapiererträge: 5,00 EUR<br />

mit Wertpapiererträgen: 5,95 EUR<br />

Kontosperre im Auftrag des K<strong>und</strong>en<br />

- inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) entfällt<br />

- ansonsten 15,00 EUR<br />

Adressennachforschung (soweit durch vom K<strong>und</strong>en zu vertretende Umstände verursacht)<br />

- inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) entfällt<br />

- ansonsten 15,00 EUR<br />

Mahnung 37<br />

- inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) entfällt<br />

- ansonsten 1.Mahnung: 0,00 EUR; 2.Mahnung: 3,00 EUR; 3.Mahnung: 3,00 EUR<br />

37 Kostenlos, wenn bei einem Verbraucherkreditvertrag dem Kreditnehmer während seines Vertrages der gesetzliche Verzugszinssatz berechnet wird oder der K<strong>und</strong>e<br />

erst durch die Mahnung in Verzug gerät.<br />

Dem K<strong>und</strong>en bleibt der Gegenbeweis vorbehalten, dass in seinem Fall kein oder nur ein geringerer Schaden durch die Mahnung verursacht wurde.<br />

134 200 =UKNP Seite 23 Stand: 01.02.2014


St<strong>und</strong>ensatz für nach Zeitaufwand abzurechnende Sonderleistungen<br />

(im Auftrag des K<strong>und</strong>en ausgeführt, ohne dass eine gesetzliche<br />

Verpflichtung der <strong>Bank</strong> dazu besteht)<br />

- inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) entfällt<br />

- ansonsten entfällt<br />

Entgelt für umfangreichere Beratungen nach Absprache mit dem K<strong>und</strong>en<br />

- inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) entfällt<br />

- ansonsten entfällt<br />

Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen<br />

Nacherstellung von Einzel-<strong>und</strong> Jahressteuerbescheinigung <strong>und</strong><br />

Erträgnisaufstellungen ab 2009<br />

Nacherstellung von Einzel-<strong>und</strong> Jahressteuerbescheinigung <strong>und</strong><br />

Erträgnisaufstellungen vor 2009, sowie Mitglieds-Dividenden-Steuerbelegen<br />

<strong>und</strong> Zinsbescheinigungen<br />

5,00 EUR<br />

nach Aufwand, pro<br />

angefangene ¼ h<br />

15,00 EUR<br />

12 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren <strong>und</strong> sonstige Beschwerdemöglichkeit<br />

Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der <strong>Bank</strong> besteht für Privatk<strong>und</strong>en, Firmenk<strong>und</strong>en sowie im Zusammenhang<br />

mit der Erklärung der Deutschen Kreditwirtschaft zum „Girokonto für jedermann“ für Nichtk<strong>und</strong>en<br />

die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche <strong>Bank</strong>engruppe anzurufen. Näheres regelt die<br />

„Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von K<strong>und</strong>enbeschwerden im Bereich der deutschen<br />

genossenschaftlichen <strong>Bank</strong>engruppe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist schriftlich<br />

an die K<strong>und</strong>enbeschwerdestelle beim B<strong>und</strong>esverband der Deutschen Volksbanken <strong>und</strong> Raiffeisenbanken - B<strong>VR</strong>,<br />

Schellingstraße 4, 10785 Berlin, zu richten.<br />

Bei Streitigkeiten aus der Anwendung<br />

(1) der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen,<br />

(2) der §§ 491 bis 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs,<br />

(3) der Vorschriften betreffend Zahlungsdiensteverträge in<br />

(a) den §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs,<br />

(b) der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments <strong>und</strong> des Rates vom 16. September 2009<br />

über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft <strong>und</strong> zur Aufhebung der Verordnung (EG)<br />

Nr. 2560/2001 (ABl. EU L 226 vom 9.10.2009, S. 11), die durch Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des<br />

Europäischen Parlaments <strong>und</strong> des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften <strong>und</strong><br />

der Geschäftsanforderungen für Überweisungen <strong>und</strong> Lastschriften in Euro <strong>und</strong> zur Änderung der Verordnung<br />

(EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) geändert worden ist, <strong>und</strong><br />

(c) der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments <strong>und</strong> des Rates vom 14. März 2012 zur<br />

Festlegung der technischen Vorschriften <strong>und</strong> der Geschäftsanforderungen für Überweisungen <strong>und</strong> Lastschriften<br />

in Euro <strong>und</strong> zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) oder<br />

(4) des § 2 Absatz 1a Satz 3 <strong>und</strong> des § 23b des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes zwischen E-Geld-Emittenten<br />

<strong>und</strong> ihren K<strong>und</strong>en kann sich der K<strong>und</strong>e an die bei der Deutschen B<strong>und</strong>esbank eingerichtete Schlichtungsstelle<br />

wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen B<strong>und</strong>esbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche<br />

B<strong>und</strong>esbank, Wilhelm-Epstein-Straße 14, 60431 Frankfurt.<br />

Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts<br />

(§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch<br />

<strong>und</strong> Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde<br />

bei der B<strong>und</strong>esanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der B<strong>und</strong>esanstalt<br />

für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: B<strong>und</strong>esanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,<br />

Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn.<br />

134 200 =UKNP Seite 24 Stand: 01.02.2014

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