Preis- und Leistungsverzeichnis - VR Bank Pinneberg eG
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<strong>Preis</strong>- <strong>und</strong> <strong>Leistungsverzeichnis</strong><br />
<strong>Preis</strong>e für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit privaten K<strong>und</strong>en<br />
<strong>und</strong> bei der Erbringung von Zahlungsdiensten <strong>und</strong> im Scheckverkehr mit Geschäftsk<strong>und</strong>en,<br />
soweit nicht im <strong>Preis</strong>aushang oder anderen Aushängen enthalten<br />
134 200 =UKNP Seite 1 Stand: 01.02.2014
Inhaltsverzeichnis<br />
1 Sparkonto 3<br />
1.1 Allgemeine Entgelte 3<br />
1.2 Vermögenswirksames Sparen 3<br />
1.3 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen 3<br />
2 Zinssätze für Einlagen 3<br />
3 Privatkonto 3<br />
3.1 Kontoführung 3<br />
3.2 Kontoauszug 3<br />
3.3 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen 3<br />
4 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Geschäftsk<strong>und</strong>en 4<br />
4.1 Allgemeine Informationen zur <strong>Bank</strong> 4<br />
4.2 Lastschriftverkehr 4<br />
4.3 Barauszahlung 6<br />
4.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr 7<br />
4.5 Überweisungsverkehr 9<br />
4.6 Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung 15<br />
4.7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren <strong>und</strong> sonstige Beschwerdemöglichkeit 15<br />
4.8 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen 16<br />
5 Scheckverkehr für Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Geschäftsk<strong>und</strong>en 16<br />
5.1 Allgemein 16<br />
5.2 Zahlungen in das Ausland (Scheckvorlage) 16<br />
5.3 Zahlungen aus dem Ausland (Scheckgutschrift, Eingang vorbehalten) 17<br />
5.4 Wertstellungen im Scheckverkehr 17<br />
5.5 Reiseschecks 17<br />
5.6 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen 18<br />
6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdiensten) für Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Geschäftsk<strong>und</strong>en 18<br />
7 Kredite 18<br />
7.1 Sonderleistungen im Kreditgeschäft 18<br />
7.2 Avale 18<br />
7.3 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen 19<br />
8 Auskünfte (im Auftrag des K<strong>und</strong>en eingeholt, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der <strong>Bank</strong> hierzu besteht<br />
oder die <strong>Bank</strong> die Auskunft im eigenen Interesse einholt) 19<br />
9 Schrankfächer/Verwahrstücke 19<br />
10 Wertpapierdienstleistungen <strong>und</strong> Wertpapiernebendienstleistungen 20<br />
10.1 Ausführung <strong>und</strong> Abwicklung von K<strong>und</strong>enaufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren (Kommissionsgeschäft) 21<br />
10.2 Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung 21<br />
10.3 Dienstleistungen außerhalb der Depotverwahrung (Schaltergeschäfte) 22<br />
11 Sonstiges 23<br />
12 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren <strong>und</strong> sonstige Beschwerdemöglichkeit 24<br />
134 200 =UKNP Seite 2 Stand: 01.02.2014
1 Sparkonto<br />
1.1 Allgemeine Entgelte<br />
Kennwortvereinbarung für geb<strong>und</strong>ene Sparurk<strong>und</strong>en<br />
Bereitstellung eines zusätzlichen Kontoauszuges bei Loseblatt-Sparurk<strong>und</strong>en<br />
auf Wunsch des K<strong>und</strong>en (zzgl. Porto)<br />
Ausstellung einer Ersatz-Sparurk<strong>und</strong>e 1<br />
entfällt<br />
entfällt<br />
entfällt<br />
1.2 Vermögenswirksames Sparen<br />
Übertragung eines vermögenswirksamen Sparvertrages auf einen anderen<br />
Anbieter auf Wunsch des K<strong>und</strong>en<br />
Vorzeitige Vertragsauflösung<br />
(kostenlos in den in § 4 Abs. 4 5. VermBG geregelten Fällen)<br />
entfällt<br />
entfällt<br />
1.3 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen<br />
Verlustmeldung eines Sparbuchs<br />
5,00 % des Sparguthabens,<br />
mind. 10,00 EUR, max.<br />
100,00 EUR<br />
2 Zinssätze für Einlagen<br />
Produkt<br />
Zinssatz<br />
Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist p.a. 0,15 %<br />
3 Privatkonto<br />
3.1 Kontoführung<br />
Produkt<br />
EUR<br />
<strong>VR</strong>-Komfort Individual / Internet pro Monat 3,90<br />
<strong>VR</strong>-Komfort Komplett / Internet pro Monat 6,90<br />
<strong>VR</strong>-Direkt / Internet pro Monat 2,90<br />
<strong>VR</strong>-Komfort Plus / Internet pro Monat 7,90<br />
<strong>VR</strong>-Komfort Plus für Berufseinsteiger / junge Leute (befristet für 2 Jahre) pro Monat 3,95<br />
<strong>VR</strong>-Premium / Internet pro Monat 10,90<br />
<strong>VR</strong>-Premium für Berufseinsteiger / junge Leute (befristet für 2 Jahre) pro Monat 5,45<br />
<strong>VR</strong>-MeinKonto young Generation pro Monat 0,00<br />
Pfändungsschutzkonto neu pro Monat 6,90<br />
3.2 Kontoauszug<br />
durch Kontoauszugdrucker 2 / Kontoauszug online 2<br />
Bereitstellung eines Tages-/Wochen-/Monatsauszugs zum Selbstabholen 3<br />
Zusendung der am Kontoauszugdrucker nach 12 Wochen nicht abgerufenen<br />
Kontoauszüge auf gesondertes Verlangen des K<strong>und</strong>en im Einzelfall 3<br />
0,00 EUR<br />
0,30 EUR<br />
nur Porto<br />
1 Wird nur berechnet, wenn der K<strong>und</strong>e den Verlust oder die Beschädigung seiner Sparurk<strong>und</strong>e zu vertreten hat.<br />
2 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem K<strong>und</strong>en vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos.<br />
3 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt <strong>und</strong> versandt.<br />
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Erstellung eines Kontoauszugs-/Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des K<strong>und</strong>en 4<br />
• maschinell (soweit bei Auszügen neueren Datums noch möglich)<br />
5,00 EUR<br />
• manuell (bei Auszügen älteren Datums, wenn systembedingt maschinelle<br />
Erstellung nicht mehr möglich ist)<br />
nach Aufwand pro angefangene ¼ h 15,00 EUR<br />
3.3 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen<br />
SMS-Versand für mobileTAN <strong>und</strong> Mobile <strong>Bank</strong>ing: SMS-Informationsdienst (pro<br />
Monat <strong>und</strong> Belastungskonto)<br />
Chipkartenlesegerät für Sm@rtTANoptic<br />
<strong>VR</strong>-NetWorld-Software für Privatk<strong>und</strong>en auf CD<br />
Hardware-Paket HBCI Chipkarte-u.Leser<br />
<strong>VR</strong>-NetWorld-Software-Installation beim K<strong>und</strong>en (pro St<strong>und</strong>e, inkl. Anfahrt)<br />
<strong>VR</strong>-NetWorld-Card (personalisiert)<br />
FinTS/HBCI-PIN-Erstellung für <strong>VR</strong>-<strong>Bank</strong>Card /<br />
FinTS/HBCI-PUK Nachbestellung für <strong>VR</strong>-<strong>Bank</strong>Card<br />
Chipkartenlesegerät für FinTS <strong>und</strong> Signaturkarte mit RFID-Modul für den neuen<br />
Personalausweis (nPA)<br />
1.-10.SMS: 0,00 EUR; ab 11.<br />
SMS: 0,15 EUR<br />
10,00 EUR<br />
mtl. 2,90 EUR<br />
69,00 EUR<br />
50,00 EUR<br />
30,00 EUR<br />
10,00 EUR<br />
65,00 EUR<br />
4. Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Geschäftsk<strong>und</strong>en<br />
4.1 Allgemeine Informationen zur <strong>Bank</strong><br />
4.1.1 Name <strong>und</strong> Anschrift der <strong>Bank</strong> 5<br />
Name der <strong>Bank</strong> (Zentrale):<br />
<strong>VR</strong> <strong>Bank</strong> <strong>Pinneberg</strong> <strong>eG</strong><br />
Straße: Bismarckstr. 11-13<br />
PLZ/Ort:<br />
25421 <strong>Pinneberg</strong><br />
Telefon: 04101/501-0<br />
Telefax: 04101/501-444<br />
Internet:<br />
http://www.vrpi.de<br />
Hinweis: Zur Übermittlung von Aufträgen per Telefon oder per Internet sind die mit der <strong>Bank</strong> vereinbarten<br />
Kommunikationswege wie z. B. das Online- oder das Telefon-<strong>Bank</strong>ing zu nutzen.<br />
4.1.2 Zuständige Aufsichtsbehörde 6<br />
B<strong>und</strong>esanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn<br />
4.1.3 Eintragung im Handels-(Genossenschafts)register 7<br />
Amtsgericht <strong>Pinneberg</strong>, Gen.-Reg.Nr. 107<br />
4.1.4 Vertragssprache<br />
Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum K<strong>und</strong>en ist Deutsch.<br />
4 Soweit durch vom K<strong>und</strong>en zu vertretende Umstände verursacht.<br />
5 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz <strong>und</strong> dem Kontoauszug.<br />
6 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz <strong>und</strong> dem Kontoauszug.<br />
7 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz <strong>und</strong> dem Kontoauszug.<br />
134 200 =UKNP Seite 4 Stand: 01.02.2014
4.1.5 Geschäftstage der <strong>Bank</strong><br />
Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister<br />
den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die <strong>Bank</strong><br />
unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit<br />
Ausnahme<br />
- Sonnabende<br />
- 24. <strong>und</strong> 31. Dezember<br />
4.2 Lastschriftverkehr<br />
4.2.1 Einzugsermächtigungslastschrift unter Einsatz der Zahlungskarte des Zahlers an einer<br />
Verkaufsstelle (Elektronisches Lastschriftverfahren)<br />
4.2.1.1 Ausführungsfristen<br />
Die <strong>Bank</strong> ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag<br />
beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der <strong>Bank</strong> ergeben<br />
sich aus der Ziffer 4.1.5.<br />
4.2.1.2 Entgelte<br />
Lastschrifteinlösung *<br />
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung<br />
einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung<br />
je nach Kontomodell 0,00 - 0,40 EUR<br />
3,00 EUR<br />
4.2.2 SEPA-Basis-Lastschrift<br />
4.2.2.1 Ausführungsfristen<br />
Die <strong>Bank</strong> ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag<br />
beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der <strong>Bank</strong> ergeben<br />
sich aus der Ziffer 4.1.5.<br />
4.2.2.2 Entgelte<br />
Lastschrifteinlösung *<br />
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung<br />
einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung<br />
je nach Kontomodell 0,00 - 0,40 EUR<br />
3,00 EUR<br />
4.2.3 SEPA-Firmen-Lastschrift<br />
4.2.3.1 Ausführungsfristen<br />
Die <strong>Bank</strong> ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag<br />
beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der <strong>Bank</strong> ergeben<br />
sich aus der Ziffer 4.1.5.<br />
134 200 =UKNP Seite 5 Stand: 01.02.2014
4.2.3.2 Entgelte<br />
Lastschrifteinlösung *<br />
Vormerkung der Bestätigung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats<br />
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung<br />
einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung<br />
je nach Kontomodell 0,00 - 0,40 EUR<br />
5,00 EUR<br />
3,00 EUR<br />
* Wenn vom K<strong>und</strong>en verursacht oder beauftragt, ohne dass eine gesetzliche Verpflichtung der <strong>Bank</strong> hierzu besteht oder die <strong>Bank</strong> den<br />
Buchungsvorgang ausschließlich im eigenen Interesse ausführt.<br />
4.3 Barauszahlung<br />
Barauszahlung an eigene K<strong>und</strong>en am Schalter am Geldautomaten<br />
mit unserer <strong>VR</strong>-<strong>Bank</strong>Card/<strong>VR</strong>-ServiceCard gem. Kontomodell gem. Kontomodell<br />
mit unserer MasterCard entfällt 2,00 % vom Umsatz<br />
mind. 5,00 EUR<br />
mit unserer Visa Card entfällt 2,00 % vom Umsatz<br />
mind. 5,00 EUR<br />
Barauszahlung an eigene K<strong>und</strong>en bei anderen Kreditinstituten (KI)<br />
mit <strong>VR</strong>-<strong>Bank</strong>Card/<strong>VR</strong>-ServiceCard am Schalter am Geldautomaten<br />
- bei teilnehmenden <strong>Bank</strong>en am<br />
<strong>Bank</strong>Card ServiceNetz: entfällt 0,00 EUR<br />
- bei inländischen KI <strong>und</strong> KI in der EU 8 <strong>und</strong><br />
den EWR-Staaten 9 , die ein direktes<br />
K<strong>und</strong>enentgelt erheben können:<br />
- Verfügungen im girocard-System entfällt entfällt<br />
- Verfügungen in anderen Zahlungssystemen<br />
(Maestro/Cirrus/<br />
EAPS/VPAY/Plus) in Euro<br />
- bei inländischen KI <strong>und</strong> KI in der EU 10<br />
<strong>und</strong> den EWR-Staaten 11 , die kein direktes<br />
K<strong>und</strong>enentgelt erheben können:<br />
- Verfügungen in den folgenden Zahlungssystemen<br />
(Maestro/Cirrus/<br />
EAPS/VPAY/Plus) in Euro<br />
- bei KI in der EU <strong>und</strong> den EWR-<br />
Staaten in Fremdwährung<br />
- bei KI außerhalb der EU <strong>und</strong> den<br />
EWR-Staaten<br />
entfällt<br />
entfällt<br />
entfällt<br />
entfällt<br />
entfällt<br />
1,00 % vom Umsatz<br />
mind. 4,50 EUR<br />
1,00 % vom Umsatz<br />
mind. 4,50 EUR<br />
1,00 % vom Umsatz<br />
mind. 4,50 EUR<br />
8 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen,<br />
Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von<br />
Großbritannien <strong>und</strong> Nordirland, Zypern).<br />
9 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein <strong>und</strong> Norwegen).<br />
10 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen,<br />
Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von<br />
Großbritannien <strong>und</strong> Nordirland, Zypern).<br />
11 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein <strong>und</strong> Norwegen).<br />
134 200 =UKNP Seite 6 Stand: 01.02.2014
mit Kreditkarte<br />
(MasterCard/Visa Card) am Schalter am Geldautomaten<br />
- im Inland <strong>und</strong> Ausland 3,00 % vom Umsatz 2,00 % vom Umsatz<br />
mind. 5,00 EUR / 5,11 EUR mind. 5,00 EUR / 5,11 EUR<br />
(zzgl. 1,00 % vom Umsatz für den Auslandseinsatz 12 bei Zahlung in Fremdwährung <strong>und</strong>/oder in einem<br />
Land außerhalb der EU <strong>und</strong> der EWR-Staaten)<br />
Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem zusätzlichen Entgelt belastet.<br />
4.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr<br />
4.4.1 Debit-Karten<br />
4.4.1.1 <strong>VR</strong>-<strong>Bank</strong>Card<br />
- <strong>VR</strong>-<strong>Bank</strong>Card pro Jahr (im Kontomodell <strong>VR</strong>-Direkt, <strong>VR</strong>-Komfort Komplett, <strong>VR</strong>-Komfort Plus,<br />
<strong>VR</strong>-Premium kostenfrei)<br />
6,00 EUR<br />
- Ersatzkarte 13 6,00 EUR<br />
Auslandseinsatz 14<br />
beim Bezahlen von Waren <strong>und</strong> Dienstleistungen in Fremdwährung <strong>und</strong>/oder<br />
bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU 15 <strong>und</strong> der EWR-Staaten 16<br />
1,00 % vom Umsatz mind. 2,00 EUR<br />
4.4.1.2 <strong>VR</strong>-ServiceCard<br />
- <strong>VR</strong>-ServiceCard pro Jahr 0,00 EUR<br />
- Ersatzkarte 17 0,00 EUR<br />
12 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses.<br />
13 Wird nur berechnet, wenn der K<strong>und</strong>e die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat <strong>und</strong> die <strong>Bank</strong> nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte<br />
verpflichtet ist.<br />
14 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses.<br />
15 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen,<br />
Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von<br />
Großbritannien <strong>und</strong> Nordirland, Zypern).<br />
16 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein <strong>und</strong> Norwegen).<br />
17 Wird nur berechnet, wenn der K<strong>und</strong>e die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat <strong>und</strong> die <strong>Bank</strong> nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte<br />
verpflichtet ist.<br />
134 200 =UKNP Seite 7 Stand: 01.02.2014
4.4.2 GeldKarte<br />
- Aufladen unserer GeldKarten<br />
an unseren Ladeterminals<br />
an Ladeterminals von teilnehmenden <strong>Bank</strong>en am <strong>Bank</strong>Card ServiceNetz<br />
an Ladeterminals anderer KI<br />
0,00 EUR<br />
0,00 EUR<br />
1,00 EUR<br />
- Aufladen von GeldKarten anderer Kreditinstitute<br />
Ob <strong>und</strong> gegebenenfalls in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle einen <strong>Preis</strong> verlangt,<br />
kann der K<strong>und</strong>e dort erfragen.<br />
Zur Orientierung:<br />
Wir belasten für das Aufladen der GeldKarte<br />
- Kreditinstituten, die Teilnehmer am <strong>Bank</strong>Card ServiceNetz sind 0,50 EUR<br />
- anderen Kreditinstituten 1,00 EUR<br />
4.4.3 Kreditkarten<br />
• Ersatzkarte 18<br />
je nach Kartenmodell 24,00 – 72,00 EUR<br />
- bei Designwechsel per sofort auf Wunsch des K<strong>und</strong>en je nach Kartenmodell 24,00 – 72,00 EUR<br />
- bei Designwechsel zur nächsten Wiederprägung auf Wunsch des K<strong>und</strong>en 10,00 EUR<br />
- bei nachträglicher PIN-Bestellung auf Wunsch des K<strong>und</strong>en 10,00 EUR<br />
• zzgl. Versandkosten<br />
- bei Versendung im Inland 0,00 EUR<br />
- bei Versendung in Europa 0,00 EUR<br />
- bei Versendung weltweit 0,00 EUR<br />
- bei Versendung per Kurier 25,00 EUR<br />
• Auslandseinsatz 19 bei Zahlung in Fremdwährung <strong>und</strong>/oder bei Zahlung in<br />
einem Land außerhalb der EU 20 <strong>und</strong> der EWR-Staaten 21<br />
1,00 % vom Umsatz<br />
• Sonstige Serviceleistungen<br />
- Bereitstellung Notfall-Bargeldvorschuss weltweit auf Wunsch des K<strong>und</strong>en 10,00 EUR<br />
- Bereitstellung beschleunigte Notfall-Ersatzkarte weltweit auf Wunsch des K<strong>und</strong>en 10,00 EUR<br />
- Duplikatserstellung einer Umsatzaufstellung auf Verlangen des K<strong>und</strong>en 22 10,00 EUR<br />
- Anforderung einer Belegkopie, Inland, auf Verlangen des K<strong>und</strong>en 23 10,00 EUR<br />
- Anforderung einer Belegkopie, Ausland, auf Verlangen des K<strong>und</strong>en 24 10,00 EUR<br />
4.4.3.1 ClassicCard (MasterCard oder Visa)<br />
• pro Jahr (im Kontomodell <strong>VR</strong>-Komfort Plus kostenfrei)<br />
- mit gestaffelter Rückvergütung ab 2.400,00 EUR Umsatz jährlich<br />
• Zusatzkarte pro Jahr<br />
24,00 EUR<br />
24,00 EUR<br />
18 Wird nur berechnet, wenn der K<strong>und</strong>e die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat <strong>und</strong> die <strong>Bank</strong> nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte<br />
verpflichtet ist.<br />
19 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses.<br />
20 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen,<br />
Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von<br />
Großbritannien <strong>und</strong> Nordirland, Zypern).<br />
21 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein <strong>und</strong> Norwegen).<br />
22 Soweit durch vom K<strong>und</strong>en zu vertretende Umstände verursacht.<br />
23 Soweit durch vom K<strong>und</strong>en zu vertretende Umstände verursacht.<br />
24 Soweit durch vom K<strong>und</strong>en zu vertretende Umstände verursacht.<br />
134 200 =UKNP Seite 8 Stand: 01.02.2014
4.4.3.2 GoldCard (MasterCard oder Visa)<br />
• pro Jahr (im Kontomodell <strong>VR</strong>-Premium kostenfrei)<br />
- mit gestaffelter Rückvergütung ab 2.400,00 EUR Umsatz jährlich<br />
• Zusatzkarte pro Jahr<br />
60,00 EUR<br />
60,00 EUR<br />
4.4.3.3 PrepaidCard Generation2Go (MasterCard oder Visa)<br />
• pro Jahr<br />
24,00 EUR<br />
4.4.3.4 ReiseCard (MasterCard oder Visa)<br />
entfällt<br />
4.4.3.5 ShoppingCard (MasterCard oder Visa)<br />
entfällt<br />
4.4.3.6 Kartendoppel <strong>VR</strong>-GoldKombi (MasterCard GOLD <strong>und</strong> Visa Karte Gold zusammen)<br />
• pro Jahr<br />
• Zusatzkarte pro Jahr<br />
120,00 EUR<br />
120,00 EUR<br />
4.4.3.7 Weitere Kartenprodukte<br />
<strong>VR</strong>-SparCard pro Jahr<br />
Kreditkarte young Generation (MasterCard oder Visa) pro Jahr<br />
Firmenkreditkarte (MasterCard BusinessCard oder Visa BusinessCard) pro Jahr<br />
BusinessCard Prepaid pro Jahr<br />
BusinessCard mit Firmenlogo pro Jahr<br />
0,00 EUR<br />
19,00 EUR<br />
48,00 EUR<br />
36,00 EUR<br />
72,00 EUR<br />
4.4.4 Ausführungsfrist<br />
Die <strong>Bank</strong> ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des<br />
Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht:<br />
Kartenzahlungen in Euro innerhalb des<br />
Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)<br />
Kartenzahlungen innerhalb des Europäischen<br />
Wirtschaftsraumes (EWR) in einer anderen EWR-<br />
Währung als Euro<br />
Kartenzahlungen außerhalb des Europäischen<br />
Wirtschaftsraumes (EWR) unabhängig von der<br />
Währung<br />
max. ein Geschäftstag<br />
max. vier Geschäftstage<br />
Die Kartenzahlung wird baldmöglichst<br />
bewirkt<br />
Die Geschäftstage der <strong>Bank</strong> ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5.<br />
4.4.5 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen<br />
Anforderung einer neuen PIN für die <strong>VR</strong>-<strong>Bank</strong>Card<br />
Nachbestellung einer PIN für eine Kreditkarte<br />
3,00 EUR<br />
5,00 EUR<br />
134 200 =UKNP Seite 9 Stand: 01.02.2014
4.5 Überweisungsverkehr<br />
4.5.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands <strong>und</strong> in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums 25<br />
(EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen 26<br />
4.5.1.1 Überweisungsauftrag<br />
4.5.1.1.1 Annahmefrist(en) für Überweisungen<br />
10.00 Uhr, bei SB-/Online-Buchungen 16:00 Uhr an Geschäftstagen der <strong>Bank</strong><br />
Die Geschäftstage der <strong>Bank</strong> ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5.<br />
4.5.1.1.2 Ausführungsfristen<br />
Die <strong>Bank</strong> ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers<br />
spätestens wie folgt eingeht:<br />
- Überweisungen in Euro<br />
belegloser Überweisungsauftrag 27<br />
beleghafter Überweisungsauftrag<br />
max. ein Geschäftstag<br />
max. zwei Geschäftstage<br />
- Überweisungen in anderen EWR-Währungen<br />
belegloser Überweisungsauftrag 28<br />
beleghafter Überweisungsauftrag<br />
max. vier Geschäftstage<br />
max. vier Geschäftstage<br />
Die Geschäftstage der <strong>Bank</strong> ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5.<br />
25 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Italien, Irland, Kroatien,<br />
Griechenland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn,<br />
Vereinigtes Königreich von Großbritannien <strong>und</strong> Nordirland sowie Zypern <strong>und</strong> die Staaten Liechtenstein, Norwegen <strong>und</strong> Island.<br />
26 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pf<strong>und</strong>, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Lettischer Lats, Litauischer<br />
Litas, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint.<br />
27 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-<strong>Bank</strong>ing, Homebanking oder Datenfernübertragung (DFÜ).<br />
28 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-<strong>Bank</strong>ing, Homebanking oder Datenfernübertragung (DFÜ).<br />
134 200 =UKNP Seite 10 Stand: 01.02.2014
4.5.1.1.3 Entgelte für die Ausführung von Überweisungen<br />
Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn <strong>und</strong> soweit die Durchführung<br />
von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe<br />
3.1 "Kontoführung").<br />
4.5.1.1.3.1 Überweisung in der Kontowährung<br />
Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verb<strong>und</strong>en ist, tragen Zahler <strong>und</strong> Zahlungsempfänger<br />
jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte.<br />
Der Zahler trägt die folgenden Entgelte:<br />
beleghafte<br />
Überweis..<br />
Überweisungsmodalitäten<br />
je Überweisung vom Girokonto *<br />
je Überweisung<br />
per<br />
Zahlschein<br />
elektronisch<br />
übermittelte<br />
Überweis. **<br />
per Dauerauftrag<br />
bei formloser<br />
Erteilung<br />
***<br />
als Eilüberweisung<br />
zusätzlich<br />
als telegrafische<br />
Überweisung<br />
zusätzlich<br />
Überweisungsart<br />
Überweisung mit IBAN in<br />
Euro innerhalb der <strong>Bank</strong><br />
je nach<br />
Kontomodell<br />
0,00 – 2,50<br />
EUR<br />
je nach<br />
Kontomodell<br />
0,00 – 2,50<br />
EUR<br />
je nach<br />
Kontomodell<br />
0,00 – 0,40<br />
EUR<br />
2,50 EUR 5,00 EUR 0,00 EUR 12,78 EUR<br />
Überweisung mit<br />
IBAN **** in Euro an einen<br />
anderen Zahlungsdienstleister<br />
je nach<br />
Kontomodell<br />
0,00 – 2,50<br />
EUR<br />
je nach<br />
Kontomodell<br />
0,00 – 2,50<br />
EUR<br />
je nach<br />
Kontomodell<br />
0,00 – 0,40<br />
EUR<br />
2,50 EUR 10,00 EUR 0,00 EUR<br />
Inlandsüberweisung mit<br />
Kontonummer/<strong>Bank</strong>leitzahl<br />
oder BIC, die auf<br />
eine andere Währung<br />
eines EWR-<br />
Mitgliedstaates lautet<br />
mit Swift-<br />
Code: 1,50<br />
%0<br />
(mind. 12,50<br />
EUR, max.<br />
125,00 EUR)<br />
zzgl. 0,25%0<br />
Courtage<br />
(mind. 2,00<br />
EUR); ohne<br />
Swift-Code:<br />
1,50 %0<br />
(mind. 12,50<br />
EUR + 25,00<br />
EUR non-STP-<br />
Zuschlag,<br />
max. 125,00<br />
EUR) zzgl.<br />
0,25 %0<br />
Courtage<br />
(mind. 2,00<br />
EUR)<br />
siehe links siehe links 2,50 EUR 0,00 EUR 7,50 EUR 0,00 EUR<br />
* Wenn vom K<strong>und</strong>en verursacht oder beauftragt, ohne dass eine gesetzliche Verpflichtung der <strong>Bank</strong> hierzu besteht oder die <strong>Bank</strong> den Buchungsvorgang<br />
ausschließlich im eigenen Interesse ausführt<br />
** Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-<strong>Bank</strong>ing, Homebanking oder Datenfernübertragung (DFÜ).<br />
*** z. B. telefonische Erteilung außerhalb des Telefonbanking.<br />
**** Bei grenzüberschreitenden Zahlungen in Euro in anderer EWR-Staaten ist bis 31.Januar 2016 zur Angabe der IBAN zusätzlich die Angabe des BIC erforderlich.<br />
134 200 =UKNP Seite 11 Stand: 01.02.2014
4.5.1.1.3.2 Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung<br />
Entgeltpflichtiger<br />
Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verb<strong>und</strong>en ist, kann der Zahler zwischen folgenden<br />
Entgeltverteilungen wählen:<br />
• 0: Zahler <strong>und</strong> Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte<br />
• 1: Zahler trägt alle Entgelte<br />
Höhe der Entgelte<br />
Zielland<br />
innerhalb <strong>und</strong><br />
außerhalb der<br />
EU/EWR-Staaten<br />
Überweisungsbetrag<br />
ab 0,01 EUR<br />
Konventionelle Abwicklung<br />
Abwicklung im<br />
TIPANET/TARGET<br />
0 1 0 1<br />
EUR EUR EUR EUR<br />
siehe links zzgl. nicht möglich /<br />
fremde Kosten, 12,50 EUR zzgl.<br />
sofern gesetzlich Gebühren aus<br />
zulässig „konventioneller<br />
Abwicklung“<br />
mit Swift-Code:<br />
1,50 %0<br />
(mind. 12,50 EUR,<br />
max. 125,00 EUR)<br />
zzgl. 0,25%0<br />
Courtage<br />
(mind. 2,00 EUR);<br />
ohne Swift-Code:<br />
1,50 %0 (mind.<br />
12,50 EUR + 25,00<br />
EUR non-STP-<br />
Zuschlag, max.<br />
125,00 EUR) zzgl.<br />
0,25 %0 Courtage<br />
(mind. 2,00 EUR)<br />
7,50 EUR / 12,50<br />
EUR + fremde<br />
Kosten zzgl.<br />
Gebühr aus<br />
„konventioneller<br />
Abwicklung“,<br />
sofern gesetzlich<br />
zulässig<br />
4.5.1.1.4 Sonstige Entgelte<br />
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines<br />
Überweisungsauftrags<br />
Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags<br />
Bemühung der <strong>Bank</strong> um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter<br />
Angabe der K<strong>und</strong>enkennung des Zahlungsempfängers durch den K<strong>und</strong>en<br />
5,00 EUR<br />
25,00 EUR<br />
10,00 EUR<br />
Dauerauftrag Einrichtung/Änderung/Aussetzung<br />
auf Wunsch des K<strong>und</strong>en: 3,00 EUR; SB/online 0,00 EUR<br />
134 200 =UKNP Seite 12 Stand: 01.02.2014
4.5.1.2 Entgelte bei Überweisungsgutschriften<br />
Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn <strong>und</strong> soweit die Durchführung<br />
von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist<br />
(siehe 3.1 "Kontoführung").<br />
Bei einem Überweisungseingang werden von der <strong>Bank</strong> folgende Entgelte berechnet:<br />
Überweisungsgutschrift aus Überweisungsbetrag Konventionelle<br />
Abwicklung<br />
Abwicklung im<br />
TIPANET<br />
Überweisung in Euro<br />
innerhalb der <strong>Bank</strong><br />
Überweisung in Euro von<br />
einem anderen<br />
Zahlungsdienstleister<br />
Inlandsüberweisung, die auf<br />
eine andere Währung eines<br />
EWR-Mitgliedstaates lautet<br />
unbegrenzt 0,00 EUR 0,00 EUR<br />
unbegrenzt 0,00 EUR 0,00 EUR<br />
unbegrenzt mit Swift-Code: 1,50 %0<br />
(mind. 12,50 EUR, max.<br />
125,00 EUR) zzgl. 0,25%0<br />
Courtage<br />
(mind. 2,00 EUR); ohne Swift-<br />
Code: 1,50 %0 (mind. 12,50<br />
EUR + 25,00 EUR non-STP-<br />
Zuschlag, max. 125,00 EUR)<br />
zzgl. 0,25 %0 Courtage (mind.<br />
2,00 EUR)<br />
0,00 EUR<br />
Sollte der Zahler die Entgeltweisung vorgegeben haben, dass der Zahlungsempfänger alle Entgelte trägt, fallen<br />
zusätzlich die folgenden Entgelte an (EUR): bei Zahlungseingängen aus dem Ausland: 1,50 %0 (mind. 12,50 EUR,<br />
max. 125,00 EUR) zzgl. 0,25 %0, Courtage (mind. 2,00 EUR)<br />
4.5.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands <strong>und</strong> in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums<br />
(EWR 29 ) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung 30 ) sowie Überweisungen<br />
in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten 31 )<br />
4.5.2.1 Überweisungsaufträge<br />
4.5.2.1.1 Ausführungsfristen<br />
Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt.<br />
4.5.2.1.2 Entgelte für die Ausführung von Überweisungen<br />
Entgeltpflichtiger<br />
Bei einer Überweisung kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen:<br />
• 0: Zahler <strong>und</strong> Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte<br />
• 1: Zahler trägt alle Entgelte<br />
• 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte<br />
29 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Italien, Irland, Kroatien,<br />
Griechenland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn,<br />
Vereinigtes Königreich von Großbritannien <strong>und</strong> Nordirland sowie Zypern <strong>und</strong> die Staaten Liechtenstein, Norwegen <strong>und</strong> Island.<br />
30 Zum Beispiel US-Dollar.<br />
31 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (derzeit: Die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland,<br />
Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden,<br />
Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien <strong>und</strong> Nordirland, Zypern <strong>und</strong> die Staaten Island, Liechtenstein <strong>und</strong><br />
Norwegen).<br />
134 200 =UKNP Seite 13 Stand: 01.02.2014
Hinweis:<br />
• Bei der Entgeltweisung "0" können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister <strong>und</strong> den Zahlungsdienstleister<br />
des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.<br />
• Bei der Entgeltweisung "2" können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag<br />
gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.<br />
Höhe der Entgelte<br />
Zielland/Währung<br />
innerhalb <strong>und</strong><br />
außerhalb der<br />
EU/EWR-Staaten<br />
Übrige Länder<br />
Überweisungsbetrag<br />
ab 0,00 EUR<br />
Konventionelle Abwicklung<br />
Abwicklung im<br />
TIPANET/TARGET<br />
0 1 0 1<br />
EUR EUR EUR EUR<br />
siehe links zzgl. nicht möglich /<br />
fremde Kosten, 12,50 EUR zzgl.<br />
sofern gesetzlich Gebühren aus<br />
zulässig „konventioneller<br />
Abwicklung“<br />
mit Swift-Code:<br />
1,50 %0<br />
(mind.12,50 EUR,<br />
max.125,00 EUR)<br />
zzgl. 0,25%0<br />
Courtage<br />
(mind. 2,00 EUR);<br />
ohne Swift-Code:<br />
1,50 %0 (mind.12,50<br />
EUR + 25,00 EUR<br />
non-STP-Zuschlag,<br />
max. 125,00 EUR)<br />
zzgl. 0,25 %0<br />
Courtage (mind.<br />
2,00 EUR)<br />
<strong>Preis</strong> auf Nachfrage<br />
7,50 EUR / 12,50<br />
EUR + fremde<br />
Kosten zzgl.<br />
Gebühr aus<br />
„konventioneller<br />
Abwicklung“,<br />
sofern gesetzlich<br />
zulässig<br />
4.5.2.1.3 Sonstige Entgelte<br />
Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags<br />
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines<br />
Überweisungsauftrags<br />
Bemühung der <strong>Bank</strong> um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter<br />
Angabe der K<strong>und</strong>enkennung des Zahlungsempfängers durch den K<strong>und</strong>en<br />
25,00 EUR<br />
5,00 EUR<br />
10,00 EUR<br />
Dauerauftrag Einrichtung/Änderung/Aussetzung im Auftrag des K<strong>und</strong>en 3,00 EUR<br />
4.5.2.2 Überweisungsgutschriften<br />
Entgeltpflichtiger<br />
Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche<br />
Entgeltregelung zwischen dem Zahler <strong>und</strong> dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen<br />
sind möglich:<br />
• 0: Zahler <strong>und</strong> Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte<br />
• 1: Zahler trägt alle Entgelte<br />
• 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte<br />
Hinweis:<br />
• Bei der Entgeltweisung "0" können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister <strong>und</strong> den Zahlungsdienstleister<br />
des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.<br />
• Bei der Entgeltweisung "2" können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag<br />
gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.<br />
134 200 =UKNP Seite 14 Stand: 01.02.2014
Höhe der Entgelte<br />
Bei einer Entgeltweisung "0" oder "2" werden von der <strong>Bank</strong> folgende Entgelte berechnet:<br />
Absenderland/Währung<br />
Überweisungsbetrag<br />
Konventionelle<br />
Abwicklung<br />
außerhalb der EU/EWR-Staaten ab 0,00 EUR mit Swift-Code: 1,50 %0<br />
(mind. 12,50 EUR, max. 125,00<br />
EUR) zzgl. 0,25 %0 Courtage<br />
(mind. 2,00 EUR); ohne Swift-<br />
Code: 1,50 %0 (mind.12,50 EUR<br />
+ 25,00 EUR non-STP-Zuschlag,<br />
max. 125,00 EUR) zzgl. 0,25 %0<br />
Courtage (mind. 2,00 EUR)<br />
Übrige Länder<br />
<strong>Preis</strong> auf Nachfrage<br />
EUR<br />
Abwicklung im<br />
TIPANET<br />
EUR<br />
0,00 EUR<br />
4.6 Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung<br />
Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen <strong>und</strong> von Fremdwährungen in Euro erfolgen zum Beispiel auf der<br />
Basis der von EuroFX festgestellten Kurse des <strong>Bank</strong>geschäftstages der Buchung. Der EuroFX ist im Internet unter<br />
www.eurofx.de veröffentlicht. Liegt ein solcher Kurs nicht vor, erfolgt die Umrechnung zu einem anderen<br />
Marktkurs.<br />
Bei Zahlungsvorgängen in fremder Währung aus dem Einsatz von Karten rechnet gr<strong>und</strong>sätzlich die jeweilige<br />
internationale Kartenorganisation den Betrag zu dem von ihr für die jeweilige Abrechnung festgesetzten<br />
Wechselkurs in Euro um <strong>und</strong> belastet der <strong>Bank</strong> einen Euro-Betrag. Der Karteninhaber hat der <strong>Bank</strong> diesen Betrag<br />
zu ersetzen. Der Fremdwährungsumsatz, der Euro-Betrag <strong>und</strong> der sich daraus ergebende Kurs werden dem<br />
Karteninhaber mitgeteilt. Dieser Kurs stellt zugleich den Referenzwechselkurs dar. Änderungen der von den Kartenorganisationen<br />
festgesetzten Wechselkurse werden unmittelbar <strong>und</strong> ohne vorherige Benachrichtigung<br />
wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Abrechnung des Fremdwährungsumsatzes ist der von der Einreichung<br />
des Umsatzes durch die Kartenakzeptanzstelle bei der <strong>Bank</strong> abhängige nächstmögliche Abrechnungstag der<br />
jeweiligen internationalen Kartenorganisation.<br />
4.7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren <strong>und</strong> sonstige Beschwerdemöglichkeit<br />
Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der <strong>Bank</strong> besteht für Privatk<strong>und</strong>en, Firmenk<strong>und</strong>en sowie im<br />
Zusammenhang mit der Erklärung der Deutschen Kreditwirtschaft zum „Girokonto für jedermann“ für<br />
Nichtk<strong>und</strong>en die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche <strong>Bank</strong>engruppe anzurufen. Näheres<br />
regelt die „Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von K<strong>und</strong>enbeschwerden im Bereich der<br />
deutschen genossenschaftlichen <strong>Bank</strong>engruppe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde<br />
ist schriftlich an die K<strong>und</strong>enbeschwerdestelle beim B<strong>und</strong>esverband der Deutschen Volksbanken <strong>und</strong><br />
Raiffeisenbanken - B<strong>VR</strong>, Schellingstraße 4, 10785 Berlin, zu richten.<br />
Bei Streitigkeiten aus der Anwendung<br />
(1) der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen,<br />
(2) der §§ 491 bis 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs,<br />
(3) der Vorschriften betreffend Zahlungsdiensteverträge in<br />
(a) den §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs,<br />
(b) der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments <strong>und</strong> des Rates vom 16. September 2009<br />
über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft <strong>und</strong> zur Aufhebung der Verordnung (EG)<br />
Nr 2560/2001 (ABl. EU L 226 vom 9.10.2009, S. 11), die durch Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des<br />
Europäischen Parlaments <strong>und</strong> des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften <strong>und</strong><br />
der Geschäftsanforderungen für Überweisungen <strong>und</strong> Lastschriften in Euro <strong>und</strong> zur Änderung der Verordnung<br />
(EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) geändert worden ist, <strong>und</strong><br />
(c) der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments <strong>und</strong> des Rates vom 14. März 2012 zur<br />
Festlegung der technischen Vorschriften <strong>und</strong> der Geschäftsanforderungen für Überweisungen <strong>und</strong> Lastschriften<br />
in Euro <strong>und</strong> zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) oder<br />
(4) des § 2 Absatz 1a Satz 3 <strong>und</strong> des § 23b des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes zwischen E-Geld-Emittenten<br />
<strong>und</strong> ihren K<strong>und</strong>en kann sich der K<strong>und</strong>e an die bei der Deutschen B<strong>und</strong>esbank eingerichtete Schlichtungsstelle<br />
wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen B<strong>und</strong>esbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche<br />
B<strong>und</strong>esbank, Wilhelm-Epstein-Straße 14, 60431 Frankfurt.<br />
134 200 =UKNP Seite 15 Stand: 01.02.2014
Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts<br />
(§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen<br />
Gesetzbuch <strong>und</strong> Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine<br />
Beschwerde bei der B<strong>und</strong>esanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei<br />
der B<strong>und</strong>esanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: B<strong>und</strong>esanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,<br />
Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn.<br />
4.8 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen<br />
Schriftliche Zahlungsbestätigung über die Ausführung von Inlands-<br />
/Auslandsüberweisungen<br />
Sortenverkauf (Standardsorten: Dänische, Norwegische <strong>und</strong> Schwedische<br />
Kronen, Schweizer Franken, Britische Pf<strong>und</strong>, US-Dollar) bis 500,00 EUR<br />
Gegenwert <strong>und</strong> Sortenankäufe<br />
Im Mail-Order Verfahren (Reise<strong>Bank</strong>):<br />
-Versandkostenpauschale bei Sortenbestellung ab 50,00 EUR:10,75 EUR<br />
-Versandkostenpauschale bei Sortenbestellung ab 200,00 EUR:5,75 EUR<br />
Geldwechselgeschäfte an der Kasse (nur von K<strong>und</strong>en)<br />
Durchführung Eilüberweisungsgeschäft (Blitzgiro):<br />
- Barauszahlung an Nichtk<strong>und</strong>en, die sich das Geld auf unser CpD-Konto von<br />
ihrer Hausbank überweisen lassen<br />
Zahlscheingeschäft (Einzahlungen zugunsten Dritter auf K<strong>und</strong>enkonten unserer<br />
<strong>Bank</strong> / anderer <strong>Bank</strong>en)<br />
An- <strong>und</strong> Verkauf von Edelmetallen (Ankauf nur von K<strong>und</strong>en)<br />
Beschaffung von Rollgeld/Münzen am Automaten sowie an der Kasse (pro<br />
Rolle) für Nichtk<strong>und</strong>en/K<strong>und</strong>en<br />
15,00 EUR<br />
zum Netto-Schalterkurs<br />
0,00 EUR<br />
10,00 EUR<br />
5,00 EUR / 10,00 EUR<br />
3,50 % des Gegenwertes,<br />
mind. 15,00 EUR, max.<br />
150,00 EUR<br />
1,00 EUR / 0,00 EUR<br />
5 Scheckverkehr für Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Geschäftsk<strong>und</strong>en<br />
5.1 Allgemein<br />
Scheckvordrucke (pro Stück)<br />
Zusendung von Scheckvordrucken auf Wunsch des K<strong>und</strong>en (zzgl. Porto)<br />
Vormerkung einer Schecksperre auf Wunsch des K<strong>und</strong>en<br />
Verlängerung einer Schecksperre auf Wunsch des K<strong>und</strong>en<br />
Bereitstellung eines bestätigten B<strong>und</strong>esbankschecks<br />
Einlösung eines vom K<strong>und</strong>en ausgestellten Schecks<br />
Einzug eines vom K<strong>und</strong>en eingereichten inländischen Schecks<br />
Einholung einer fehlenden Scheckunterschrift des Ausstellers<br />
0,00 EUR<br />
0,00 EUR<br />
10,00 EUR<br />
10,00 EUR<br />
20,00 EUR<br />
je nach Kontomodell 0,00 – 0,40 EUR<br />
je nach Kontomodell 0,00 – 2,50 EUR<br />
10,00 EUR<br />
5.2 Zahlungen in das Ausland (Scheckvorlage)<br />
5.2.1 per Verrechnungsscheck<br />
in Euro: 1,50 ‰, mindestens 12,50 EUR<br />
maximal<br />
125,00 EUR<br />
in Fremdwährung: 1,50 ‰, mindestens 12,50 EUR<br />
maximal<br />
125,00 EUR<br />
zzgl. Courtage: 0,25 ‰, mindestens 2,00 EUR<br />
134 200 =UKNP Seite 16 Stand: 01.02.2014
5.2.2 per <strong>Bank</strong>scheck<br />
in Euro: 1,50 ‰, mindestens 12,50 EUR<br />
maximal<br />
125,00 EUR<br />
in Fremdwährung: 1,50 ‰, mindestens 12,50 EUR<br />
maximal<br />
125,00 EUR<br />
zzgl. Courtage: 0,25 ‰, mindestens 2,00 EUR<br />
5.3 Zahlungen aus dem Ausland (Scheckgutschrift, Eingang vorbehalten)<br />
in Euro: 1,50 ‰, mindestens 12,50 EUR<br />
maximal<br />
125,00 EUR<br />
in Fremdwährung: 1,50 ‰, mindestens 12,50 EUR<br />
maximal<br />
125,00 EUR<br />
zzgl. Courtage: 0,25 ‰, mindestens 2,00 EUR<br />
5.4 Wertstellungen im Scheckverkehr<br />
5.4.1 bei Gutschriften<br />
Scheckeinreichung eigenes Kreditinstitut<br />
Scheckeinreichung fremdes Kreditinstitut 32<br />
am Tag der Buchung<br />
üblicherweise am Tag der Gutschriftsbuchung für die <strong>Bank</strong><br />
aus Scheckrückgabe wegen fehlender Deckung auf dem Konto<br />
des Scheckausstellers bzw. Zahlungspflichtigen<br />
am Tag der Belastung<br />
5.4.2 bei Belastungen<br />
Scheck<br />
Scheckrückgabe zulasten des Zahlungsempfängers<br />
am Tag der Belastungsbuchung<br />
für die <strong>Bank</strong><br />
am Tag der Wertstellung<br />
der ursprünglichen<br />
Gutschrift<br />
5.5 Reiseschecks<br />
• auf Euro lautende Reiseschecks<br />
Verkauf von Euro-Reiseschecks über die Reisebank 1,50 %, mindestens 7,50 EUR,<br />
zzgl.Versandkostenpauschale der Reisebank<br />
ab EUR 50,00: 10,75 EUR<br />
ab EUR 200,00: 5,75 EUR<br />
Barauszahlung von Euro-Reiseschecks (nur American-Express) 0,50 %, mindestens 5,00 EUR<br />
Rücknahme von Euro-Reiseschecks zur Kontogutschrift<br />
gebührenfrei<br />
• auf Fremdwährung lautende Reiseschecks<br />
Verkauf von Fremdwährungs-Reiseschecks über die Reisebank 1,50 %, mindestens 7,50 EUR<br />
zzgl.Versandkostenpauschale der Reisebank<br />
ab EUR 50,00: 10,75 EUR<br />
ab EUR 200,00: 5,75 EUR<br />
Barauszahlung von Fremdwährungs-Reiseschecks 0,50 %, mindestens 5,00 EUR<br />
(nur American-Express)<br />
Rücknahme von Fremdwährungs-Reiseschecks<br />
gebührenfrei<br />
zur Kontogutschrift<br />
32 Kann nach Sitz der bezogenen <strong>Bank</strong> unterschiedlich sein.<br />
134 200 =UKNP Seite 17 Stand: 01.02.2014
5.6 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen<br />
Scheckrückgabe (wenn durch den K<strong>und</strong>en zu vertreten)<br />
Anforderung Scheckkopien<br />
Anforderung Originalschecks<br />
Nachträgliche Änderungen, Schecksperren, Rückrufe von Aufträgen/Zahlungen<br />
an/über andere <strong>Bank</strong>en<br />
5,00 EUR<br />
nach Aufwand, pro<br />
angefangene ¼ h<br />
15,00 EUR<br />
nach Aufwand, pro<br />
angefangene ¼ h<br />
15,00 EUR<br />
40,00 EUR<br />
(zzgl. fremder <strong>und</strong> eigener<br />
Kosten, soweit gesetzlich<br />
zulässig)<br />
6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdiensten) für Privatk<strong>und</strong>en <strong>und</strong><br />
Geschäftsk<strong>und</strong>en<br />
Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen <strong>und</strong> von Fremdwährungen in Euro erfolgen zum Beispiel auf der<br />
Basis der von EuroFX festgestellten Kurse des <strong>Bank</strong>geschäftstages der Buchung. Der EuroFX ist im Internet unter<br />
www.eurofx.de veröffentlicht. Liegt ein solcher Kurs nicht vor, erfolgt die Umrechnung zu einem anderen<br />
Marktkurs.<br />
7 Kredite<br />
7.1 Sonderleistungen im Kreditgeschäft<br />
7.1.1 bei der Kreditbearbeitung<br />
Umwandlung in eine andere Kredit-/Darlehensart<br />
Zinsbescheinigung<br />
zusätzlicher Zins-/Tilgungsplan 33<br />
außerplanmäßige Kreditlinien-/Saldobescheinigung<br />
Ratenänderung auf Wunsch des K<strong>und</strong>en<br />
Verlängerung von befristeten Darlehen<br />
Finanzierungsbestätigung gegenüber Dritten<br />
0,00 EUR<br />
nach Aufwand, pro angefangene ¼ h 15,00 EUR<br />
10,00 EUR<br />
nach Aufwand, pro angefangene ¼ h 15,00 EUR<br />
0,00 EUR<br />
0,00 EUR<br />
0,50 % einmalig, mind. 100,00 EUR<br />
Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung je Darlehenskonto 34<br />
50,00 EUR<br />
33 Wird nicht berechnet bei befristeten Verbraucherdarlehen.<br />
34 Bei Nichtimmobiliardarlehen ist die Höhe des angegebenen Berechnungsentgelts nach § 502 Abs. 1 BGB begrenzt. Dem K<strong>und</strong>en bleibt in jedem Fall der Gegenbeweis<br />
vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden verursacht wurde. Wird auf der Gr<strong>und</strong>lage der vorgenommenen Berechnung das Darlehen abgelöst, wird<br />
das Entgelt auf die Vorfälligkeitsentschädigung angerechnet.<br />
134 200 =UKNP Seite 18 Stand: 01.02.2014
7.1.2 bei der Sicherheitenbearbeitung<br />
Einsichtnahme in das Gr<strong>und</strong>buch oder Einholung eines Gr<strong>und</strong>buchauszugs<br />
im Auftrag des K<strong>und</strong>en (zzgl. anfallender Gr<strong>und</strong>buchgebühren, soweit gesetzlich zulässig) Kostenweitergabe<br />
Einsichtnahme in ein Register (z. B. Handelsregister, Vereinsregister,<br />
Güterstandsregister) oder Einholung eines Registerauszugs im Auftrag des<br />
K<strong>und</strong>en (zzgl. anfallender Registergebühren, soweit gesetzlich zulässig)<br />
Austausch von Sicherheiten im Auftrag des K<strong>und</strong>en (wird im Einzelfall nach<br />
Aufwand berechnet, zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig)<br />
Rangänderung bei einem Gr<strong>und</strong>pfandrecht im Auftrag des K<strong>und</strong>en (zzgl. Auslagen,<br />
soweit gesetzlich zulässig)<br />
sonstige Erklärungen im Zusammenhang mit Gr<strong>und</strong>pfandrechten, ohne<br />
dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der <strong>Bank</strong> dazu besteht<br />
Erteilung von Treuhandaufträgen<br />
Abwicklung von Treuhandaufträgen<br />
Kostenweitergabe<br />
60,00 EUR/St<strong>und</strong>e<br />
60,00 EUR/St<strong>und</strong>e<br />
60,00 EUR/St<strong>und</strong>e<br />
0,00 EUR<br />
0,00 EUR<br />
7.2 Avale<br />
Bearbeitungsentgelt 0,00 – 2,00 %<br />
Provision p.a. 3,00 %<br />
7.3 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen<br />
Abtretungserklärung<br />
Kostenweitergabe<br />
Löschungsbewilligung<br />
Kostenweitergabe<br />
Pfandhaftentlassungserklärung<br />
Kostenweitergabe<br />
Anforderung Flurkarte im K<strong>und</strong>enauftrag<br />
Kostenweitergabe<br />
Darlehensübertragung 0,50 – 1,00 %, mind. 10,00<br />
EUR<br />
Bearbeitungsentgelt für vorzeitige Darlehensrückzahlung<br />
180,00 EUR<br />
Erstellung von Urk<strong>und</strong>en für <strong>Bank</strong>bürgschaften/<br />
Mietbürgschaften<br />
20,00 – 25,00 EUR/<br />
55,00 EUR<br />
Erstellung von Kontokorrentverträgen 0,00 – 2,00 %<br />
Zinsanpassung / Prolongation 0,00 – 2,00 %<br />
8 Auskünfte (im Auftrag des K<strong>und</strong>en eingeholt, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung<br />
der <strong>Bank</strong> hierzu besteht oder die <strong>Bank</strong> die Auskunft im eigenen Interesse einholt)<br />
<strong>Bank</strong>auskunft im Inland einholen<br />
<strong>Bank</strong>auskunft im Ausland einholen<br />
sonstige eingeholte Auskünfte (zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig)<br />
25,00 EUR<br />
Kostenweitergabe<br />
25,00 EUR<br />
9 Schrankfächer/Verwahrstücke<br />
Mietpreis für Schrankfach (inkl. USt) für 1 Jahr<br />
je nach Größe<br />
Einlagerung von Verwahrstücken (inkl. USt) für 1 Monat<br />
je nach Größe<br />
Mietpreis für Sparbuchschließfächer (inkl. USt) für 1 Jahr<br />
von 23,61 EUR bis 143,62 EUR<br />
12,78 EUR, mind. 39,34 EUR<br />
5,11EUR<br />
134 200 =UKNP Seite 19 Stand: 01.02.2014
Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen<br />
Mietpreis Teilzeitverträge für Schrankfächer<br />
Mietpreis für Schrankfächer, die im laufenden Jahr vermietet werden (inkl.Ust)<br />
Höherversicherung (normale Versicherungssumme)<br />
mind. ¼ der Jahresgebühr<br />
zzgl. 15,39 EUR<br />
mind. 15,39 EUR<br />
1,40 %0, mind. 36,00 EUR<br />
10 Wertpapierdienstleistungen <strong>und</strong> Wertpapiernebendienstleistungen<br />
10.1 Ausführung <strong>und</strong> Abwicklung von K<strong>und</strong>enaufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren<br />
(Kommissionsgeschäft)<br />
10.1.1 Kauf <strong>und</strong> Verkauf (Provision)<br />
Wertpapierart<br />
Provision:<br />
% vom<br />
Kurswert/Minimum<br />
in EUR<br />
Ausführung im Inland<br />
Online-Brokerage<br />
Provision:<br />
% vom<br />
Kurswert/Minimum<br />
in EUR<br />
Ausführung im Ausland<br />
Provision:<br />
% vom<br />
Kurswert/Minimum<br />
in EUR<br />
Online-Brokerage<br />
Provision:<br />
% vom<br />
Kurswert/Minimum<br />
in EUR<br />
Aktien 1,00 %, mind. 20,00 0,50 %, mind. 13,00 1,00 %, mind. 40,00 1,00 %, mind. 40,00<br />
Optionsscheine 1,00 %, mind. 20,00 0,50 %, mind. 13,00 1,00 %, mind. 40,00 1,00 %, mind. 40,00<br />
Verzinsliche Wertpapiere 0,50 %, mind. 17,50 0,25 %, mind. 10,00 0,50 %, mind. 30,00 0,50 %, mind. 30,00<br />
Wandelanleihen/Optionsanleihen 0,50 %, mind. 17,50 0,25 %, mind. 10,00 0,50 %, mind. 30,00 0,50 %, mind. 30,00<br />
Zero Bonds 0,50 %, mind. 17,50 0,25 %, mind. 10,00 0,50 %, mind. 30,00 0,50 %, mind. 30,00<br />
Genussscheine/Genussrechte 0,50 %, mind. 17,50 0,25 %, mind. 10,00 0,50 %, mind. 30,00 0,50 %, mind. 30,00<br />
Investmentanteile über Börse 1,00 %, mind. 20,00 0,50 %, mind. 13,00 1,00 %, mind. 40,00 1,00 %, mind. 40,00<br />
Bezugsrechte/Teilrechte bis 10,00 EUR: 1,00<br />
ab 10,01 EUR: 3,50<br />
bis 10,00 EUR: 1,00<br />
ab 10,01 EUR: 3,50<br />
bis 10,00 EUR: 1,00<br />
ab 10,01 EUR: 7,00<br />
bis 10,00 EUR: 1,00<br />
ab 10,01 EUR: 7,00<br />
Zusätzlich wird die <strong>Bank</strong> die ihr bei der Auftragsausführung <strong>und</strong> -abwicklung von Dritten berechneten Auslagen <strong>und</strong> fremden<br />
Kosten (jeweils soweit gesetzlich zulässig) in Rechnung stellen. Auf Anfrage ist die <strong>Bank</strong> bereit, soweit möglich, die<br />
Aufgliederung der fremden Kosten mitzuteilen.<br />
Sofern bei einem Wertpapiergeschäft ein Teil des <strong>Preis</strong>es in einer Fremdwährung zu bezahlen ist, wird der Wechselkurs<br />
durch ein Verfahren ermittelt, bei dem die Marktgerechtigkeit des Wechselkurses sichergestellt ist. Auf Anfrage ist die <strong>Bank</strong><br />
bereit, Einzelheiten zum Wechselkurs zu erläutern.<br />
Kommt es infolge enger Marktverhältnisse zu Teilausführungen an unterschiedlichen Tagen, so wird jede Teilausführung<br />
wie ein gesonderter Auftrag abgerechnet.<br />
Limitvormerkung 36 -änderung <strong>und</strong> -streichung<br />
5,00 EUR pro Auftrag<br />
10.1.2 Erwerb <strong>und</strong> Rückgabe von Investmentanteilen (außerbörslich)<br />
Provision:<br />
% vom Ausgabepreis (ggf. inkl.<br />
Ausgabeaufschlag) bzw.<br />
Rücknahmepreis (ggf. inkl.<br />
Rücknahmeentgelt)/Minimum<br />
Online-Brokerage<br />
Provision:<br />
% vom Ausgabepreis (ggf. inkl.<br />
Ausgabeaufschlag) bzw.<br />
Rücknahmepreis (ggf. inkl.<br />
Rücknahmeentgelt)/Minimum<br />
Erwerb von Investmentanteilen ohne Ausgabeaufschlag<br />
Investmentanteile des Verb<strong>und</strong>es 0,00 EUR 0,00 EUR<br />
Sonstige Gesellschaften pauschal 20,00 EUR pauschal 20,00 EUR<br />
Erwerb von Investmentanteilen mit Ausgabeaufschlag<br />
Investmentanteile des Verb<strong>und</strong>es 0,00 EUR 0,00 EUR<br />
Sonstige Gesellschaften pauschal 20,00 EUR pauschal 20,00 EUR<br />
Rückgabe von Investmentanteilen<br />
Investmentanteile des Verb<strong>und</strong>es 0,00 EUR 0,00 EUR<br />
Sonstige Gesellschaften pauschal 20,00 EUR pauschal 20,00 EUR<br />
134 200 =UKNP Seite 20 Stand: 01.02.2014
Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen<br />
Nichtausführung von Zeichnungsaufträgen<br />
Teilausführung (pro Ausführung in % vom Kurswert)<br />
Änderung / Streichung eines Auftrags auf Wunsch des K<strong>und</strong>en<br />
Ausbuchung wertloser Wertpapiere<br />
10,00 EUR<br />
1,00 %, mind. 20,00 EUR<br />
5,00 EUR<br />
5,00 EUR<br />
10.2 Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung<br />
10.2.1 Entgelt für die Verwahrung von Wertpapieren (inkl. USt)<br />
Die Berechnung erfolgt vierteljährlich für den vorangegangenen Berechnungszeitraum auf den Depotbestand<br />
per 31.03., 30.06., 30.09., 31.12. 35<br />
Aktien<br />
Berechnungsmodus<br />
bis 20.000 EUR: 5,95 EUR<br />
20.001 bis 50.000 EUR: 17,85 EUR<br />
ab 50.001 EUR: 35,70 EUR<br />
Girosammelverwahrung<br />
Streifbandverwahrung<br />
Wertpapierrechnung<br />
s.o. s.o. s.o.<br />
Optionsscheine s.o. s.o. s.o. s.o.<br />
Verzinsliche Wertpapiere s.o. s.o. s.o. s.o.<br />
Inhaberschuldverschreibungen<br />
eigene s.o. s.o. s.o. s.o.<br />
Verb<strong>und</strong> s.o. s.o. s.o. s.o.<br />
fremd s.o. s.o. s.o. s.o.<br />
Wandelanleihen s.o. s.o. s.o. s.o.<br />
Optionsanleihen s.o. s.o. s.o. s.o.<br />
Zero Bonds s.o. s.o. s.o. s.o.<br />
Genussscheine s.o. s.o. s.o. s.o.<br />
Investmentanteile<br />
Verb<strong>und</strong> s.o. s.o. s.o. s.o.<br />
fremd s.o. s.o. s.o. s.o.<br />
Bezugsrechte/Teilrechte s.o. s.o. s.o. s.o.<br />
Sonstige Wertpapiere s.o. s.o. s.o. s.o.<br />
Bestände ohne Kurswert s.o. s.o. s.o. s.o.<br />
- Mindestpreis pro Depot (inkl. USt) 5,95 EUR<br />
- Depots ohne Bestand (inkl. USt) 5,95 EUR<br />
10.2.2 Einlieferung effektiver Stücke (inkl. USt)<br />
Girosammelverwahrung<br />
Streifbandverwahrung<br />
Wertpapierrechnung<br />
zzgl. fremder Gebühren, soweit gesetzlich zulässig 61,55 EUR<br />
zzgl. fremder Gebühren, soweit gesetzlich zulässig 61,55 EUR<br />
zzgl. fremder Gebühren, soweit gesetzlich zulässig 61,55 EUR<br />
10.2.3 Kapitalveränderungen<br />
Bezug von<br />
Inland<br />
Ausland<br />
EUR<br />
EUR<br />
jungen Aktien 1,00 %, mind. 20,00 1,00 %, mind. 40,00<br />
Options-, Wandelanleihen 0,50 %, mind. 40,00 0,50 %, mind. 30,00<br />
Genussscheinen 0,50 %, mind. 17,50 0,50 %, mind. 30,00<br />
Ausgabe von Bonus-<strong>und</strong> Berichtigungsaktien,<br />
Stockdividenden, Split <strong>und</strong> Umtausch, Spin off, Reserve Split<br />
1,00 %, mind. 20,00 0,50 %, mind. 40,00<br />
35 Bei unterjähriger Depotauflösung entsprechende Berechnung pro rata temporis.<br />
134 200 =UKNP Seite 21 Stand: 01.02.2014
10.2.4 Ausübung von Options- <strong>und</strong> Wandelrechten<br />
Trennung von Optionsscheinen gemäß K<strong>und</strong>enauftrag (inkl. USt) Kostenweitergabe analog Pkt. 10.1.1<br />
zzgl. fremder Spesen, soweit gesetzlich zulässig<br />
Ausübung von Rechten aus Optionsscheinen Kostenweitergabe analog Pkt. 10.1.1<br />
zzgl. fremder Spesen, soweit gesetzlich zulässig<br />
Ausübung von Wandelrechten Kostenweitergabe analog Pkt. 10.1.1<br />
zzgl. fremder Spesen, soweit gesetzlich zulässig<br />
10.2.5 Umschreibung <strong>und</strong> Neueintragung von Namensaktien (inkl. USt) 36<br />
pro Auftrag<br />
nur Weitergabe fremder Kosten, soweit gesetzlich zulässig<br />
10.2.6 Bearbeitung von K<strong>und</strong>enaufträgen im Zusammenhang mit Kapitalertrag- <strong>und</strong> Körperschaftsteuern sowie<br />
ausländischen Quellensteuern (zzgl. USt)<br />
Antrag zur Rückforderung gezahlter ausländischer Quellensteuer:<br />
pro Antrag: 50,00 EUR zzgl. pro Position (WKN) 5,00 EUR zzgl. Druck-u. Versandkosten (gem. <strong>Preis</strong>verzeichnis DZ<br />
<strong>Bank</strong>) zzgl. Ust zzgl. Fremdkosten<br />
Steuerkorrekturen (bei Zinsabschlag-, Kapitalertrags-oder Körperschaftssteuer) wg. Nachversteuerung nach<br />
Reduzierung oder Widerrufs eines Freistellungsauftrages auf K<strong>und</strong>enwunsch<br />
20,00 EUR<br />
10.2.7 Auf K<strong>und</strong>enwunsch Erstellen von:<br />
Depotaufstellung (inkl. USt)<br />
Zweitschriften (inkl. USt)<br />
jährlich (automatisch) 0,00; Nacherstellung (Duplikat) 5,00 EUR<br />
nach Aufwand, pro angefangene ¼ h 15,00 EUR<br />
10.2.8 entfällt<br />
10.2.9 Weitere Dienstleistungen<br />
Verpfändung/Sperren zugunsten Dritter (inkl. USt) zzgl. fremder Spesen, soweit gesetzlich zulässig 12,31 EUR<br />
10.3 Dienstleistungen außerhalb der Depotverwahrung (Schaltergeschäfte)<br />
10.3.1 Hereinnahme von fälligen Wertpapieren <strong>und</strong> Kupons zum Inkasso (sofern einlösende Stelle nicht<br />
Zahlstelle ist) (inkl. USt)<br />
EUR/DEM-Kupons<br />
EUR-Gutschrift<br />
0,62 % zzgl. fremder Spesen <strong>und</strong> Auslagen, soweit gesetzlich zulässig, mind. 12,31 EUR<br />
0,31 % zzgl. fremder Spesen <strong>und</strong> Auslagen, soweit gesetzlich zulässig,<br />
mind. 35,91EUR, max. 123,10 EUR<br />
10.3.2 Hereinnahme von Wertpapieren zum Umtausch/Stücketausch (inkl. USt) 12,31 EUR<br />
zzgl. fremder Spesen <strong>und</strong> Auslagen, soweit gesetzlich zulässig<br />
36 Entfällt im Fall eines Kaufs <strong>und</strong> Verkaufs sowie bei einem Wertpapierausgang.<br />
134 200 =UKNP Seite 22 Stand: 01.02.2014
10.3.3 Bogenerneuerung (sofern Kreditinstitut nicht Umtauschstelle ist)<br />
Inland<br />
zzgl. fremder Spesen <strong>und</strong> Auslagen, soweit gesetzlich zulässig<br />
Ausland<br />
zzgl. fremder Spesen <strong>und</strong> Auslagen, soweit gesetzlich zulässig<br />
12,31 EUR<br />
12,31 EUR<br />
10.3.4 entfällt<br />
11 Sonstiges<br />
Saldenbestätigung, außerhalb der Quartalsabrechnung<br />
- inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft)<br />
nach Aufwand, pro angefangene 1/4 h<br />
- ansonsten<br />
nach Aufwand, pro angefangene 1/4 h<br />
Telefonat (im Auftrag des K<strong>und</strong>en ausgeführt, inkl. USt)<br />
Telefax (im Auftrag des K<strong>und</strong>en ausgeführt, inkl. USt)<br />
Fotokopie (im Auftrag des K<strong>und</strong>en ausgeführt, inkl. USt)<br />
15,00 EUR<br />
15,00 EUR<br />
entfällt<br />
entfällt<br />
entfällt<br />
Nachforschung (im Auftrag des K<strong>und</strong>en ausgeführt),<br />
wenn die Nachforschung durch vom K<strong>und</strong>en zu vertretende Umstände verursacht wurde<br />
- inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft)<br />
nach Aufwand, pro angefangene 1/4 h<br />
- ansonsten<br />
nach Aufwand, pro angefangene 1/4 h<br />
Vertrag zugunsten Dritter<br />
- inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft)<br />
zzgl. fremder Spesen <strong>und</strong> Auslagen, soweit gesetzlich zulässig<br />
15,00 EUR<br />
15,00 EUR<br />
12,31 EUR<br />
Aufgebotsverfahren (zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig)<br />
- inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) Kostenweitergabe<br />
- ansonsten Kostenweitergabe<br />
Erträgnisaufstellung<br />
- inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) ohne Wertpapiererträge: 5,00 EUR<br />
mit Wertpapiererträgen: 5,95 EUR<br />
Kontosperre im Auftrag des K<strong>und</strong>en<br />
- inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) entfällt<br />
- ansonsten 15,00 EUR<br />
Adressennachforschung (soweit durch vom K<strong>und</strong>en zu vertretende Umstände verursacht)<br />
- inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) entfällt<br />
- ansonsten 15,00 EUR<br />
Mahnung 37<br />
- inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) entfällt<br />
- ansonsten 1.Mahnung: 0,00 EUR; 2.Mahnung: 3,00 EUR; 3.Mahnung: 3,00 EUR<br />
37 Kostenlos, wenn bei einem Verbraucherkreditvertrag dem Kreditnehmer während seines Vertrages der gesetzliche Verzugszinssatz berechnet wird oder der K<strong>und</strong>e<br />
erst durch die Mahnung in Verzug gerät.<br />
Dem K<strong>und</strong>en bleibt der Gegenbeweis vorbehalten, dass in seinem Fall kein oder nur ein geringerer Schaden durch die Mahnung verursacht wurde.<br />
134 200 =UKNP Seite 23 Stand: 01.02.2014
St<strong>und</strong>ensatz für nach Zeitaufwand abzurechnende Sonderleistungen<br />
(im Auftrag des K<strong>und</strong>en ausgeführt, ohne dass eine gesetzliche<br />
Verpflichtung der <strong>Bank</strong> dazu besteht)<br />
- inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) entfällt<br />
- ansonsten entfällt<br />
Entgelt für umfangreichere Beratungen nach Absprache mit dem K<strong>und</strong>en<br />
- inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) entfällt<br />
- ansonsten entfällt<br />
Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen<br />
Nacherstellung von Einzel-<strong>und</strong> Jahressteuerbescheinigung <strong>und</strong><br />
Erträgnisaufstellungen ab 2009<br />
Nacherstellung von Einzel-<strong>und</strong> Jahressteuerbescheinigung <strong>und</strong><br />
Erträgnisaufstellungen vor 2009, sowie Mitglieds-Dividenden-Steuerbelegen<br />
<strong>und</strong> Zinsbescheinigungen<br />
5,00 EUR<br />
nach Aufwand, pro<br />
angefangene ¼ h<br />
15,00 EUR<br />
12 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren <strong>und</strong> sonstige Beschwerdemöglichkeit<br />
Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der <strong>Bank</strong> besteht für Privatk<strong>und</strong>en, Firmenk<strong>und</strong>en sowie im Zusammenhang<br />
mit der Erklärung der Deutschen Kreditwirtschaft zum „Girokonto für jedermann“ für Nichtk<strong>und</strong>en<br />
die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche <strong>Bank</strong>engruppe anzurufen. Näheres regelt die<br />
„Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von K<strong>und</strong>enbeschwerden im Bereich der deutschen<br />
genossenschaftlichen <strong>Bank</strong>engruppe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist schriftlich<br />
an die K<strong>und</strong>enbeschwerdestelle beim B<strong>und</strong>esverband der Deutschen Volksbanken <strong>und</strong> Raiffeisenbanken - B<strong>VR</strong>,<br />
Schellingstraße 4, 10785 Berlin, zu richten.<br />
Bei Streitigkeiten aus der Anwendung<br />
(1) der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen,<br />
(2) der §§ 491 bis 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs,<br />
(3) der Vorschriften betreffend Zahlungsdiensteverträge in<br />
(a) den §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs,<br />
(b) der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments <strong>und</strong> des Rates vom 16. September 2009<br />
über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft <strong>und</strong> zur Aufhebung der Verordnung (EG)<br />
Nr. 2560/2001 (ABl. EU L 226 vom 9.10.2009, S. 11), die durch Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des<br />
Europäischen Parlaments <strong>und</strong> des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften <strong>und</strong><br />
der Geschäftsanforderungen für Überweisungen <strong>und</strong> Lastschriften in Euro <strong>und</strong> zur Änderung der Verordnung<br />
(EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) geändert worden ist, <strong>und</strong><br />
(c) der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments <strong>und</strong> des Rates vom 14. März 2012 zur<br />
Festlegung der technischen Vorschriften <strong>und</strong> der Geschäftsanforderungen für Überweisungen <strong>und</strong> Lastschriften<br />
in Euro <strong>und</strong> zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) oder<br />
(4) des § 2 Absatz 1a Satz 3 <strong>und</strong> des § 23b des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes zwischen E-Geld-Emittenten<br />
<strong>und</strong> ihren K<strong>und</strong>en kann sich der K<strong>und</strong>e an die bei der Deutschen B<strong>und</strong>esbank eingerichtete Schlichtungsstelle<br />
wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen B<strong>und</strong>esbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche<br />
B<strong>und</strong>esbank, Wilhelm-Epstein-Straße 14, 60431 Frankfurt.<br />
Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts<br />
(§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch<br />
<strong>und</strong> Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde<br />
bei der B<strong>und</strong>esanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der B<strong>und</strong>esanstalt<br />
für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: B<strong>und</strong>esanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,<br />
Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn.<br />
134 200 =UKNP Seite 24 Stand: 01.02.2014