Mitteilungsblatt KW 49/2013 - Gemeinde Winterbach
Mitteilungsblatt KW 49/2013 - Gemeinde Winterbach
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Informationen über die Verpflichtung<br />
der Straßenanlieger zum<br />
Reinigen, Schneeräumen und<br />
Bestreuen der Gehwege<br />
Freie Ausbildungsplätze<br />
<strong>Winterbach</strong>er Firmen<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Winterbach</strong> unterstützt die Bemühungen der<br />
Firmen, freie Ausbildungsplätze besetzen zu können, da dies<br />
eine immer wichtiger werdende Aufgabe, sowie eine wichtige<br />
Voraussetzung für ein erfolgreiches Wirtschaften darstellt.<br />
Folgende aufgeführten Firmen bieten Ausbildungsstellen an.<br />
Bei Interesse können Sie sich direkt an die Betriebe wenden.<br />
Werner Maurer GmbH<br />
Ausbildungsstellen für<br />
Bäcker/in, Konditor/in und Bäckereifachverkäufer/in<br />
Kontakt:<br />
Werner Maurer GmbH<br />
Frau Angelika Kölz<br />
Linsenhalde 11<br />
71364 Winnenden<br />
Tel.: 07195/1804-18, Fax: 07195/1804-52<br />
Mail: akoelz@baecker-maurer.de<br />
Homepage: www.baecker-maurer.de<br />
KARL SCHNELL GmbH & Co.KG<br />
Ausbildungsstellen (Standort <strong>Winterbach</strong>) für<br />
Industriemechaniker/in,<br />
Elektroniker/in für Automatisierungstechnik<br />
Kontakt:<br />
KARL SCHNELL GmbH & Co.KG<br />
Frau Cornelia Schnell<br />
Mühlstraße 30<br />
73650 <strong>Winterbach</strong><br />
Tel.: 07181/962-113<br />
Mail: cornelia.schnell@karlschnell.de<br />
Homepage: www.karlschnell.de<br />
Facebook: https://www.facebook.com/karlschnellausbildung<br />
Merkt Garten- und Landschaftsbau<br />
Ausbildungsstelle für<br />
Landschaftsgärtner<br />
Kontakt:<br />
Merkt, Garten- und Landschaftsbau<br />
Spanninger Straße 15<br />
73650 <strong>Winterbach</strong><br />
Tel.: 07181/42475<br />
Landgasthaus Hirsch<br />
Ausbildungsstellen für<br />
Restaurantfachmann/frau<br />
Kontakt:<br />
Landgasthaus Hirsch<br />
Simone und Sven Waldenmaier<br />
Kaiserstraße 8<br />
Tel.: 07181/41515<br />
Fax: 07181/4<strong>49</strong>37<br />
Mail: simone.waldenmaier@hirsch-manolzweiler.de<br />
Homepage: www.landgasthaus-hirsch.de<br />
Da die Winterzeit nun eingekehrt ist, möchten wir über die wesentlichen<br />
Inhalte der „Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger<br />
zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege“<br />
informieren. Diese sind im Folgenden aufgezählt:<br />
Bei Schnee- und Eisglätte haben die Straßenanlieger die Gehwege<br />
sowie die Zugänge zur Fahrbahn rechtzeitig so zu bestreuen, dass sie<br />
von Fußgängern bei Beachtung der nach den Umständen gebotenen<br />
Sorgfalt möglichst gefahrlos benutzt werden können. Zum Bestreuen<br />
ist möglichst abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche zu<br />
verwenden. Die Verwendung von Salz oder salzhaltigen Stoffen ist<br />
auf ein unumgängliches Mindestmaß zu beschränken.<br />
Straßenanlieger im Sinne der Streupflichtsatzung sind die Eigentümer<br />
und Besitzer (z.B. Mieter und Pächter) von Grundstücken, die an einer<br />
Straße liegen oder von ihr eine Zufahrt oder einen Zugang haben. Sind<br />
mehrere Straßenanlieger für dieselbe Fläche verpflichtet, besteht eine<br />
gesamtschuldnerische Verantwortung. Bei einseitigen Gehwegen sind<br />
nur diejenigen verpflichtet, auf deren Seite der Gehweg verläuft.<br />
Die Gehwege müssen werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags<br />
bis 8 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt<br />
Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich bei<br />
Bedarf auch wiederholt zu räumen und zu bestreuen. Diese Pflicht<br />
endet um 21 Uhr.<br />
Wer dieser Aufgabe persönlich nicht nachkommen kann, muss eine<br />
Person beauftragen, die an Ihrer Stelle der Verpflichtung nachkommt.<br />
Die zu räumende Fläche darf nicht beschädigt werden. Geräumter Schnee<br />
oder auftauendes Eis darf dem Nachbarn nicht zugeführt werden.<br />
Um Unfälle zu vermeiden, bitten wir um Beachtung und Einhaltung<br />
der Regelungen.<br />
Ordnungsamt <strong>Winterbach</strong><br />
Änderung der Verkehrsführung<br />
im Oberdorf wegen der Baustelle<br />
Ortsmitte<br />
Seit dieser Woche ist die Einmündung Westergasse aufgrund von Kanal-,<br />
Wasserleitungs- und Gasleitungsarbeiten voll gesperrt. Die Brunnengasse<br />
ist weiterhin über die Westergasse anfahrbar.<br />
Die Läden, Geschäfte, Arztpraxen und die Apotheke können von der<br />
Engelberger Straße und vom Oberdorf her angefahren werden. Für den<br />
12.12. und 13.12.<strong>2013</strong> sind Asphaltarbeiten im gesamten Bereich der<br />
Baustelle (Kronenbergele, Bachstraße, Marktplatz, Einmündung Westergasse,<br />
Oberdorf) vorgesehen, so dass an mindestens einem dieser<br />
beiden Tage die Ortsmitte aus allen Richtungen voll gesperrt sein wird.<br />
Die Parkplätze vor den Geschäften und Arztpraxen im Oberdorf können<br />
somit an diesem Tag nicht angefahren werden.<br />
Ab Samstag, 14.12.<strong>2013</strong> bis 08.00 Uhr werden Bachstraße, Kronenbergele,<br />
Marktplatz, Westergasse und Oberdorf für den Verkehr wieder<br />
in alle Richtungen geöffnet. Zwischen Baustelle Regenüberlauf<br />
vor der <strong>Winterbach</strong>er Bank und Marktbrunnen wird hierfür ein provisorischer<br />
Asphaltbelag aufgebracht. An dieser Engstelle ist dann<br />
eine Begegnung P<strong>KW</strong>-P<strong>KW</strong> möglich, für L<strong>KW</strong> wird hier eine Vorfahrtsregelung<br />
eingerichtet. Diese Verkehrsführung gilt dann bis voraussichtlich<br />
12.01.2014.<br />
Bitte unterstützen Sie auch weiterhin durch Ihren Einkauf und Besuch<br />
die Läden, Geschäfte und Restaurants in der Ortsmitte.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung bittet um Beachtung und Verständnis.<br />
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