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Mitteilungsblatt KW 49/2013 - Gemeinde Winterbach

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Informationen über die Verpflichtung<br />

der Straßenanlieger zum<br />

Reinigen, Schneeräumen und<br />

Bestreuen der Gehwege<br />

Freie Ausbildungsplätze<br />

<strong>Winterbach</strong>er Firmen<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Winterbach</strong> unterstützt die Bemühungen der<br />

Firmen, freie Ausbildungsplätze besetzen zu können, da dies<br />

eine immer wichtiger werdende Aufgabe, sowie eine wichtige<br />

Voraussetzung für ein erfolgreiches Wirtschaften darstellt.<br />

Folgende aufgeführten Firmen bieten Ausbildungsstellen an.<br />

Bei Interesse können Sie sich direkt an die Betriebe wenden.<br />

Werner Maurer GmbH<br />

Ausbildungsstellen für<br />

Bäcker/in, Konditor/in und Bäckereifachverkäufer/in<br />

Kontakt:<br />

Werner Maurer GmbH<br />

Frau Angelika Kölz<br />

Linsenhalde 11<br />

71364 Winnenden<br />

Tel.: 07195/1804-18, Fax: 07195/1804-52<br />

Mail: akoelz@baecker-maurer.de<br />

Homepage: www.baecker-maurer.de<br />

KARL SCHNELL GmbH & Co.KG<br />

Ausbildungsstellen (Standort <strong>Winterbach</strong>) für<br />

Industriemechaniker/in,<br />

Elektroniker/in für Automatisierungstechnik<br />

Kontakt:<br />

KARL SCHNELL GmbH & Co.KG<br />

Frau Cornelia Schnell<br />

Mühlstraße 30<br />

73650 <strong>Winterbach</strong><br />

Tel.: 07181/962-113<br />

Mail: cornelia.schnell@karlschnell.de<br />

Homepage: www.karlschnell.de<br />

Facebook: https://www.facebook.com/karlschnellausbildung<br />

Merkt Garten- und Landschaftsbau<br />

Ausbildungsstelle für<br />

Landschaftsgärtner<br />

Kontakt:<br />

Merkt, Garten- und Landschaftsbau<br />

Spanninger Straße 15<br />

73650 <strong>Winterbach</strong><br />

Tel.: 07181/42475<br />

Landgasthaus Hirsch<br />

Ausbildungsstellen für<br />

Restaurantfachmann/frau<br />

Kontakt:<br />

Landgasthaus Hirsch<br />

Simone und Sven Waldenmaier<br />

Kaiserstraße 8<br />

Tel.: 07181/41515<br />

Fax: 07181/4<strong>49</strong>37<br />

Mail: simone.waldenmaier@hirsch-manolzweiler.de<br />

Homepage: www.landgasthaus-hirsch.de<br />

Da die Winterzeit nun eingekehrt ist, möchten wir über die wesentlichen<br />

Inhalte der „Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger<br />

zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege“<br />

informieren. Diese sind im Folgenden aufgezählt:<br />

Bei Schnee- und Eisglätte haben die Straßenanlieger die Gehwege<br />

sowie die Zugänge zur Fahrbahn rechtzeitig so zu bestreuen, dass sie<br />

von Fußgängern bei Beachtung der nach den Umständen gebotenen<br />

Sorgfalt möglichst gefahrlos benutzt werden können. Zum Bestreuen<br />

ist möglichst abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche zu<br />

verwenden. Die Verwendung von Salz oder salzhaltigen Stoffen ist<br />

auf ein unumgängliches Mindestmaß zu beschränken.<br />

Straßenanlieger im Sinne der Streupflichtsatzung sind die Eigentümer<br />

und Besitzer (z.B. Mieter und Pächter) von Grundstücken, die an einer<br />

Straße liegen oder von ihr eine Zufahrt oder einen Zugang haben. Sind<br />

mehrere Straßenanlieger für dieselbe Fläche verpflichtet, besteht eine<br />

gesamtschuldnerische Verantwortung. Bei einseitigen Gehwegen sind<br />

nur diejenigen verpflichtet, auf deren Seite der Gehweg verläuft.<br />

Die Gehwege müssen werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags<br />

bis 8 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt<br />

Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich bei<br />

Bedarf auch wiederholt zu räumen und zu bestreuen. Diese Pflicht<br />

endet um 21 Uhr.<br />

Wer dieser Aufgabe persönlich nicht nachkommen kann, muss eine<br />

Person beauftragen, die an Ihrer Stelle der Verpflichtung nachkommt.<br />

Die zu räumende Fläche darf nicht beschädigt werden. Geräumter Schnee<br />

oder auftauendes Eis darf dem Nachbarn nicht zugeführt werden.<br />

Um Unfälle zu vermeiden, bitten wir um Beachtung und Einhaltung<br />

der Regelungen.<br />

Ordnungsamt <strong>Winterbach</strong><br />

Änderung der Verkehrsführung<br />

im Oberdorf wegen der Baustelle<br />

Ortsmitte<br />

Seit dieser Woche ist die Einmündung Westergasse aufgrund von Kanal-,<br />

Wasserleitungs- und Gasleitungsarbeiten voll gesperrt. Die Brunnengasse<br />

ist weiterhin über die Westergasse anfahrbar.<br />

Die Läden, Geschäfte, Arztpraxen und die Apotheke können von der<br />

Engelberger Straße und vom Oberdorf her angefahren werden. Für den<br />

12.12. und 13.12.<strong>2013</strong> sind Asphaltarbeiten im gesamten Bereich der<br />

Baustelle (Kronenbergele, Bachstraße, Marktplatz, Einmündung Westergasse,<br />

Oberdorf) vorgesehen, so dass an mindestens einem dieser<br />

beiden Tage die Ortsmitte aus allen Richtungen voll gesperrt sein wird.<br />

Die Parkplätze vor den Geschäften und Arztpraxen im Oberdorf können<br />

somit an diesem Tag nicht angefahren werden.<br />

Ab Samstag, 14.12.<strong>2013</strong> bis 08.00 Uhr werden Bachstraße, Kronenbergele,<br />

Marktplatz, Westergasse und Oberdorf für den Verkehr wieder<br />

in alle Richtungen geöffnet. Zwischen Baustelle Regenüberlauf<br />

vor der <strong>Winterbach</strong>er Bank und Marktbrunnen wird hierfür ein provisorischer<br />

Asphaltbelag aufgebracht. An dieser Engstelle ist dann<br />

eine Begegnung P<strong>KW</strong>-P<strong>KW</strong> möglich, für L<strong>KW</strong> wird hier eine Vorfahrtsregelung<br />

eingerichtet. Diese Verkehrsführung gilt dann bis voraussichtlich<br />

12.01.2014.<br />

Bitte unterstützen Sie auch weiterhin durch Ihren Einkauf und Besuch<br />

die Läden, Geschäfte und Restaurants in der Ortsmitte.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung bittet um Beachtung und Verständnis.<br />

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