3 Urbane Böden
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Kap. 3 <strong>Urbane</strong> <strong>Böden</strong> S. 21<br />
Tab. 5: Bodenfunktionen nach dem Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG 1998)<br />
1. Natürliche Funktionen als a) Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen<br />
und Bodenorganismen,<br />
b) Bestandteil des Naturhaushaltes, insbesondere mit seinen Wasserund<br />
Nährstoffkreisläufen,<br />
c) Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen<br />
auf Grund der Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften,<br />
insbesondere auch zum Schutz des Grundwassers<br />
2. Funktionen als Archiv... der Natur- und Kulturgeschichte<br />
3. Nutzungsfunktionen als a) Rohstofflagerstätte,<br />
b) Fläche für Siedlung und Erholung,<br />
c) Standort für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung,<br />
d) Standort für sonstige wirtschaftliche und öffentliche Nutzungen,<br />
Verkehr, Ver- und Entsorgung.“<br />
Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass urbane <strong>Böden</strong> auch im städtischen Geoökosystem eine<br />
zentrale Bedeutung haben, denn sie sind nicht nur bzgl. des Stoffhaushaltes das Gedächtnis der<br />
(Stadt-) Landschaftsentwicklung, sondern sie sind auch historisch und aktuell eine wichtige Schnittstelle<br />
zwischen den Ökosystemkompartimenten.