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Erläuterungen zum neuen Tourismusgesetz der ... - Gemeinde Flims

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Diese gesetzlichen Bestimmungen, die mit dem <strong>neuen</strong> TAG aufgehoben worden wären, gelten somit weiter. Dies<br />

heisst für die <strong>Gemeinde</strong>n, dass sie weiterhin auch zukünftig KTX und eine TFA erheben können. Diese Abgaben<br />

kennen unterschiedliche Steuersubjekte und Steuerobjekte, was bei <strong>der</strong> Ausgestaltung <strong>der</strong> <strong>neuen</strong> kommunalen Gesetzlichen<br />

Regelungen zu beachten ist. Ebenso sind auch die vom kantonalen Recht vorgegebenen Verwendungseinschränkungen<br />

für diese Abgaben zu beachten. Die <strong>neuen</strong> Gesetze <strong>der</strong> drei <strong>Gemeinde</strong>n haben diese Rahmenbedingungen<br />

zu berücksichtigen.<br />

Im Sinne einer vollständigen Information ist abschliessend zu erwähnen, dass die Arbeitsgruppe die verschiedenen<br />

ausserkantonalen Beispiele für sog. Pauschallösungen, wie sie An<strong>der</strong>matt o<strong>der</strong> Engelberg kennen, auch geprüft hat.<br />

Diese können aber im Kanton Graubünden wegen <strong>der</strong> vorstehend erwähnten Regelungen im GKStG nicht als Beispiele<br />

herangezogen werden, da in den erwähnten <strong>Gemeinde</strong>n an<strong>der</strong>e kantonale Gesetzesgrundlagen gelten, die<br />

den <strong>Gemeinde</strong>n entsprechende Möglichkeiten zur praktisch vollständigen pauschalierten Ausgestaltung ihrer Tourismusabgaben<br />

einräumen.<br />

2. Zielsetzungen <strong>der</strong> vorliegenden Gesetzesrevision<br />

Aufgrund <strong>der</strong> vorstehend erwähnten gesetzlichen Rahmenbedingungen, die eingehalten werden müssen, um eine<br />

hohe Rechtssicherheit bei <strong>der</strong> Einführung und Anwendung <strong>der</strong> <strong>neuen</strong> Normen zu erreichen, haben sich die <strong>neuen</strong><br />

Erlasse an folgenden Zielsetzungen orientiert:<br />

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Eine Differenzierung zwischen den beiden Abgaben ist weiterhin nötig, weil das GKStG unmissverständlich<br />

von zwei Abgaben, <strong>der</strong> KTX und <strong>der</strong> TFA, spricht. Auch ein Gesetzesentwurf, <strong>der</strong> diese Abgaben pauschaliert,<br />

muss dem übergeordneten Recht entsprechen.<br />

Das neue Gesetz und die <strong>neuen</strong> Ausführungsbestimmungen nehmen die unter Ziffer I gemachten Vorgaben<br />

des kantonalen Rechts auf und führen, wie verschiedene an<strong>der</strong>e <strong>Gemeinde</strong>n im Kanton, eine weitgehende<br />

Pauschalierung <strong>der</strong> beiden Abgaben ein.<br />

Mit <strong>der</strong> Vereinfachung, Vereinheitlichung und <strong>der</strong> möglichst weitgehende Pauschalierung sollen folgende<br />

Ziele erreicht werden:<br />

o Damit soll die Abrechnung vereinfacht werden<br />

o Die Pflichtigen wissen, welche Abgaben sie erwarten<br />

o Die Möglichkeit, Kurtaxen bei <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> nicht zu deklarieren, wird reduziert<br />

Mit <strong>der</strong> Pauschalierung werden erfolgreiche Vermieter und Hotelbetreiber belohnt: Ein Betrieb zahlt den<br />

gleichen Betrag, unabhängig von <strong>der</strong> tatsächlichen Auslastung. Wer gut arbeitet und ein hohe Auslastung<br />

seines Betriebes erreicht, zahlt pro Übernachtung weniger.<br />

Die Tourismustaxe wird beim Gewerbe in allen drei <strong>Gemeinde</strong>n auf Basis <strong>der</strong> AHV-Lohnsumme erhoben<br />

(neu auch bei den Bergbahnen): personalintensive Betriebe werden entlastet, Betriebe mit hoher Wertschöpfung<br />

gerechter veranlagt.<br />

Es wird eine Vereinheitlichung <strong>der</strong> Tourismusabgaben für die ganze Destination (alle drei <strong>Gemeinde</strong>n) vorgenommen,<br />

d.h. eine Abgabepflichtiger (Beherberger und Gewerbebetrieb), <strong>der</strong> in mehr als einer <strong>der</strong> Destinationsgemeinde<br />

tätig ist, soll für die gleiche Tätigkeit die gleiche Abgabe entrichten.<br />

Und es sollen auch mehr Mittel generiert werden, um einen Mehrwert für die Gäste schaffen zu können.<br />

Was den Vollzug betrifft, enthält <strong>der</strong> vorliegende Gesetzesentwurf auch die Grundlagen für einen einheitlichen Vol l-<br />

zug in <strong>der</strong> gesamten Destination. Damit sind die Grundlagen geschaffen, die Gäste- und die Tourismustaxen zentral<br />

und gesamthaft für alle drei <strong>Gemeinde</strong>n zu erheben. Dies würde es ermöglichen, den Vollzug professionell und effizient<br />

zu organisieren, was auch zu einer erhöhten Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit im Vollzug führen würde.<br />

Das Gesetz sieht die die entsprechenden Grundlagen vor. Die Entscheide für einen zentralen Vollzug können die<br />

<strong>Gemeinde</strong>vorstände aber auch noch zu einem späteren Zeitpunkt treffen.

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