2013_10+11 - Kirche Demmin Wotenick Nossendorf
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Freud & Leid 19<br />
Aus Gründen des Datenschutz stehen<br />
in der Internet-Ausgabe unseres <strong>Kirche</strong>nboten<br />
keine Geburtstage und Amtshandlungen<br />
Bekanntmachung des Friedhofs <strong>Demmin</strong><br />
Entsprechend der Friedhofsordnung der Evangelischen <strong>Kirche</strong>ngemeinde<br />
St. Bartholomaei <strong>Demmin</strong> werden alle auf dem <strong>Demmin</strong>er<br />
Friedhof befindlichen Reihengräber nach Ablauf der Ruhefrist von<br />
30 Jahren (1983 und davor) eingeebnet.<br />
Eine Verlängerung der Ruhefrist für Reihengrabstellen ist nicht<br />
möglich.<br />
Außerdem geben wir bekannt, dass die zwei- und mehrstelligen<br />
Wahlstellen bzw. Erbbegräbnisse nach Ablauf der Ruhefrist von 30<br />
Jahren (1983 und davor) ebenfalls eingeebnet werden müssen,<br />
wenn nicht die Verlängerung der Ruhefrist bis zum 31.10.<strong>2013</strong> gegen<br />
Zahlung der festgesetzten Gebühr beantragt wird.<br />
Der <strong>Kirche</strong>ngemeinderat