28.02.2014 Aufrufe

2013_10+11 - Kirche Demmin Wotenick Nossendorf

2013_10+11 - Kirche Demmin Wotenick Nossendorf

2013_10+11 - Kirche Demmin Wotenick Nossendorf

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Freud & Leid 19<br />

Aus Gründen des Datenschutz stehen<br />

in der Internet-Ausgabe unseres <strong>Kirche</strong>nboten<br />

keine Geburtstage und Amtshandlungen<br />

Bekanntmachung des Friedhofs <strong>Demmin</strong><br />

Entsprechend der Friedhofsordnung der Evangelischen <strong>Kirche</strong>ngemeinde<br />

St. Bartholomaei <strong>Demmin</strong> werden alle auf dem <strong>Demmin</strong>er<br />

Friedhof befindlichen Reihengräber nach Ablauf der Ruhefrist von<br />

30 Jahren (1983 und davor) eingeebnet.<br />

Eine Verlängerung der Ruhefrist für Reihengrabstellen ist nicht<br />

möglich.<br />

Außerdem geben wir bekannt, dass die zwei- und mehrstelligen<br />

Wahlstellen bzw. Erbbegräbnisse nach Ablauf der Ruhefrist von 30<br />

Jahren (1983 und davor) ebenfalls eingeebnet werden müssen,<br />

wenn nicht die Verlängerung der Ruhefrist bis zum 31.10.<strong>2013</strong> gegen<br />

Zahlung der festgesetzten Gebühr beantragt wird.<br />

Der <strong>Kirche</strong>ngemeinderat

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!