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Stellungnahme Nr. 03/2013 ... - EASA - Europa

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Europäische Agentur für Flugsicherheit <strong>Stellungnahme</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>03</strong>/<strong>2013</strong><br />

2 Erläuterung<br />

Fluglehrer“ verwendet, um die Ausbildungsstunden mit einem autorisierten Fluglehrer zu<br />

betonen.<br />

Bezüglich der bisherigen Instrumentenflugerfahrung des Bewerbers wird jetzt der Ausdruck<br />

„Flugzeit unter IFR“ verwendet, wenn von IFR-Flugzeiten unter IMC oder VMC die Rede ist. Der<br />

Ausdruck ist in FCL.010 klar definiert.<br />

2.4.3 Strecken-Instrumentenflugberechtigung<br />

2.4.3.1 Allgemeines<br />

Derzeit sind einige MS skeptisch bezüglich der vorgeschlagenen EIR und haben auf einige<br />

potenzielle Gefahren oder Risiken verwiesen. Die Agentur, die diesbezüglich von vielen<br />

Beteiligten unterstützt wird, teilt diese Haltung in keiner Weise und ist vielmehr der Meinung,<br />

dass die EIR insgesamt eine positive Auswirkung auf die Sicherheit haben wird. Außerdem wird<br />

die EIR einen Anreiz für Piloten der allgemeinen Luftfahrt mit VFR-Berechtigung bieten, die<br />

IR(A)-Berechtigung zu einem späteren Zeitpunkt zu erwerben. Darüber hinaus möchte die<br />

Agentur betonen, dass derzeit Hunderte von Flughäfen der allgemeinen Luftfahrt in <strong>Europa</strong><br />

nicht IFR-fähig sind. Es gibt in vielen Regionen und Städten für den allgemeinen Flugverkehr<br />

keinen praktikablen Zugang zu einem IFR-Flughafen. Daher nutzt derzeit ein erheblicher Teil<br />

der IFR-Bewegungen der allgemeinen Luftfahrt bereits Übergänge von IFR auf VFR, um in ganz<br />

ähnlicher Weise wie bei der vorgeschlagenen EIR von VFR-Flughäfen abzufliegen und diese<br />

anfliegen zu können.<br />

2.4.3.2 Flugplatzreferenzpunkt in FCL.825 Buchstabe a Absatz 3<br />

FCL.825 Buchstabe a Absatz 3 verwies auf den Flugplatz-Referenzpunkt. Die Agentur hat die<br />

Vorschrift entsprechend mehreren eingegangenen Reaktionen und nach einer gezielten<br />

Beratung mit Flugverkehrsmanagement-(ATM-)Fachleuten überprüft. Da die vorgeschriebene<br />

Verwendung eines solchen Bezugspunkts verwirrend war und unnötig restriktiv wäre, hat die<br />

Agentur beschlossen, FCL.825 Buchstabe a Absatz 3 komplett zu streichen. Allerdings wurde<br />

das zugehörige AMC geändert, um die VFR/IFR/VFR-Übergangspunkte weiter zu erläutern und<br />

zusätzlich zu den anwendbaren Betriebsvorschriften für die Planung von IFR- und VFR-Flügen<br />

weitere Flugplanungskriterien festzulegen.<br />

2.4.3.3 Verlängerung einer EIR<br />

FCL.825 Buchstabe g Absatz 3 befasst sich mit der Verlängerung der EIR. Die Agentur hat mit<br />

dem CRD eine Befähigungsüberprüfung alle zwei Jahre vorgeschlagen. Die Agentur hält diese<br />

Vorgehensweise für angemessen und sieht keine Notwendigkeit, die erforderliche Überprüfung<br />

überhaupt zu streichen, wie ein Beteiligter während des Zeitraums, in dem auf das CRD<br />

reagiert werden konnte, vorschlug. Ein anderer Beteiligter schlug vor, den Schulungsflug dazu<br />

zu nutzen, einen EIR-Inhaber nochmals eine simulierte Umleitung und einen<br />

Instrumentenanflug in einer Notsituation während der Strecken-Instrumentenflugphase unter<br />

IFR durchführen zu lassen. Die Agentur hält dies für eine positive Ergänzung und hat diesen<br />

Vorschlag in das AMC aufgenommen. In jedem Fall möchte die Agentur nochmals betonen,<br />

dass der EIR-Inhaber keine Berechtigung zur Durchführung eines Instrumentenanfluges besitzt<br />

und deshalb nur der Fluglehrer den Nachweis hierüber führen kann.<br />

2.4.3.4 Anforderungen an den Flugprüfer<br />

FCL.1005.FE schreibt vor, dass der Flugprüfer auch die Anforderungen in FCL.1010.IRE erfüllen<br />

muss. Da die EIR-Berechtigungen im Vergleich mit den IR-Berechtigungen beschränkt sind,<br />

hielt ein Beteiligter die damit verbundenen Anforderungen an den Flugprüfer für übertrieben<br />

und unverhältnismäßig. Die Agentur setzte sich mit dieser Frage auseinander und ist damit<br />

TE.RPRO.00<strong>03</strong>6-002 © European Aviation Safety Agency. Alle Rechte vorbehalten.<br />

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