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Amtsblatt - Warstein

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<strong>Amtsblatt</strong><br />

der Stadt <strong>Warstein</strong><br />

39. Jahrgang 2. Oktober 2013 Nr. 14 / S. 17<br />

§ 7<br />

Sonstige Gebühren<br />

(1) Zustimmung zur Errichtung eines Grabmales 18,00 Euro<br />

(2) Zustimmung zur Änderung eines Grabmals, einer Grabeinfassung 18,00 Euro<br />

oder einer sonstigen baulichen Anlage<br />

(3) Überlassung eines Exemplars der Friedhofssatzung (Schutzgebühr) 5,00 Euro<br />

(4) Ausstellung von sonstigen Urkunden/Bescheinigungen der 15,00 Euro<br />

Friedhofsverwaltung<br />

§ 8<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

(1) Diese Friedhofsgebührensatzung und alle Änderungen hierzu bedürfen zu ihrer Gültigkeit der<br />

öffentlichen Bekanntmachung.<br />

(2) Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen gemäß § 34 der Friedhofssatzung der Kirchengemeinde<br />

vom 30.04.2013.<br />

§ 9<br />

In-Kraft-Treten<br />

(1) Diese Friedhofsgebührensatzung und alle Änderungen treten gemäß § 35 der Friedhofssatzung der<br />

Kirchengemeinde vom 30.04.2013 in Kraft.<br />

(2) Mit In-Kraft-Treten dieser Friedhofsgebührensatzung tritt die Friedhofsgebührensatzung vom<br />

23.03.2010 außer Kraft.<br />

<strong>Warstein</strong>, den 30.04.2013<br />

Die Friedhofsträgerin<br />

Uwe Müller<br />

Carl-Heinz Hilker<br />

Steffen Hohlfeld

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