Amtsblatt - Warstein
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<strong>Amtsblatt</strong><br />
der Stadt <strong>Warstein</strong><br />
39. Jahrgang 13. Juni 2013 Nr. 7 / S. 1<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Auflegung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Strafkammern<br />
des Landgerichts Arnsberg und für die gemeinsamen Schöffengerichte im Landgerichtsbezirk<br />
Arnsberg für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018<br />
Der Rat der Stadt <strong>Warstein</strong> hat in seiner Sitzung am 29.04.2013 die aufgestellte Vorschlagsliste für die<br />
Wahl der Schöffinnen und Schöffen beschlossen.<br />
Nach § 36 Abs. 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) vom 09.05.1975, in der zurzeit gültigen<br />
Fassung, ist die Vorschlagsliste in der Stadt <strong>Warstein</strong> eine Woche zu jedermanns Einsicht<br />
aufzulegen.<br />
Die Vorschlagsliste liegt im Sachgebiet Sicherheit und Ordnung der Stadt <strong>Warstein</strong> in der Zeit vom<br />
17.06.2013 bis zum 21.06.2013 aus. Die Vorschlagsliste ist im Raum 20 des Sachgebietes Sicherheit<br />
und Ordnung, Dieplohstraße 1, 59581 <strong>Warstein</strong>, während der Dienstzeiten,<br />
Montag - Freitag<br />
Dienstag:<br />
Donnerstag:<br />
08.30 - 12.30 Uhr<br />
14.00 - 16.00 Uhr<br />
14.00 - 17.00 Uhr<br />
einzusehen.<br />
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Ablauf der Auflegung bei<br />
der Stadt <strong>Warstein</strong>, Dieplohstraße 1, 59581 <strong>Warstein</strong>, schriftlich oder zu Protokoll Einspruch mit der<br />
Begründung erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen wurden, die nach §§<br />
32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.<br />
<strong>Warstein</strong>, den 11.06.2013<br />
Stadt <strong>Warstein</strong><br />
Der Bürgermeister<br />
gez.<br />
( Gödde )