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Amtsblatt - Warstein

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<strong>Amtsblatt</strong><br />

der Stadt <strong>Warstein</strong><br />

39. Jahrgang 13. Juni 2013 Nr. 7 / S. 1<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Auflegung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Strafkammern<br />

des Landgerichts Arnsberg und für die gemeinsamen Schöffengerichte im Landgerichtsbezirk<br />

Arnsberg für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018<br />

Der Rat der Stadt <strong>Warstein</strong> hat in seiner Sitzung am 29.04.2013 die aufgestellte Vorschlagsliste für die<br />

Wahl der Schöffinnen und Schöffen beschlossen.<br />

Nach § 36 Abs. 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) vom 09.05.1975, in der zurzeit gültigen<br />

Fassung, ist die Vorschlagsliste in der Stadt <strong>Warstein</strong> eine Woche zu jedermanns Einsicht<br />

aufzulegen.<br />

Die Vorschlagsliste liegt im Sachgebiet Sicherheit und Ordnung der Stadt <strong>Warstein</strong> in der Zeit vom<br />

17.06.2013 bis zum 21.06.2013 aus. Die Vorschlagsliste ist im Raum 20 des Sachgebietes Sicherheit<br />

und Ordnung, Dieplohstraße 1, 59581 <strong>Warstein</strong>, während der Dienstzeiten,<br />

Montag - Freitag<br />

Dienstag:<br />

Donnerstag:<br />

08.30 - 12.30 Uhr<br />

14.00 - 16.00 Uhr<br />

14.00 - 17.00 Uhr<br />

einzusehen.<br />

Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Ablauf der Auflegung bei<br />

der Stadt <strong>Warstein</strong>, Dieplohstraße 1, 59581 <strong>Warstein</strong>, schriftlich oder zu Protokoll Einspruch mit der<br />

Begründung erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen wurden, die nach §§<br />

32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.<br />

<strong>Warstein</strong>, den 11.06.2013<br />

Stadt <strong>Warstein</strong><br />

Der Bürgermeister<br />

gez.<br />

( Gödde )

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