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Baugemeinschaften in Stuttgart

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Konditionen SIM Wohnbauförderung:<br />

‣ 20% der (für Wohnen) neu geschaffenen Geschossfläche (GF)<br />

für Wohnbauförderung<br />

Abtretung der Fläche an die Stadt zum verm<strong>in</strong>derten Wert oder Verpflichtung<br />

zum Bau, e<strong>in</strong>e Ablösung <strong>in</strong> Geld ist nicht möglich<br />

‣ Soll:<br />

alternativ:<br />

Preiswertes Wohneigentum<br />

(PWE)<br />

10 Jahre 1/3<br />

MME<br />

PWE<br />

50 %<br />

50 %<br />

Mietwohnungen mittlere<br />

E<strong>in</strong>kommensbezieher (MME)<br />

15 Jahre 1/3<br />

SMW<br />

Sozialmietwohnungen (SMW)<br />

15 Jahre 1/3<br />

50 %<br />

Flexibilität: Ersatzmaßnahme im Radius von 1 km (Förderquote dann 30%).<br />

‣ Schwellenwerte für Förderprogramme:<br />

- Erste geförderte Wohnung ab 450 m² GF<br />

- Erste sozial geförderte Wohnung ab 1.350 m² GF<br />

‣ Bei städt. Grundstücken beträgt die Wohnbauförderquote bis max. 50%

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