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Ausnahmen von Verkehrsverboten in der Umweltzone des ...

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<strong>Ausnahmen</strong> <strong>von</strong> <strong>Verkehrsverboten</strong> <strong>in</strong> Luftre<strong>in</strong>haltepläne im Regierungsbezirk Düsseldorf<br />

C<br />

Ausnahmeregelung für Bewohner bzw. ansässiges Gewerbe<br />

bei erstmaliger E<strong>in</strong>richtung o<strong>der</strong> Erweiterung e<strong>in</strong>er<br />

<strong>Umweltzone</strong><br />

1. Erstmalige E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>er <strong>Umweltzone</strong><br />

Ausnahmeregelung für Bewohner/ansässiges Gewerbe e<strong>in</strong>er neu e<strong>in</strong>gerichteten<br />

<strong>Umweltzone</strong><br />

Kraftfahrzeuge können auf Antrag für e<strong>in</strong>en Zeitraum <strong>von</strong> 6 Monaten ab Inkrafttreten<br />

<strong>der</strong> neu e<strong>in</strong>gerichteten <strong>Umweltzone</strong> <strong>von</strong> e<strong>in</strong>em Verkehrsverbot <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltzone</strong><br />

<strong>des</strong> Luftre<strong>in</strong>halteplans befreit werden, wenn<br />

<strong>der</strong>en Halter<strong>in</strong> o<strong>der</strong> Halter im Gebiet <strong>der</strong> <strong>Umweltzone</strong> se<strong>in</strong>en Hauptwohnsitz<br />

hat („Bewohner-Ausnahmegenehmigung“) o<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong>en Halter<strong>in</strong> o<strong>der</strong> Halter im Gebiet <strong>der</strong> <strong>Umweltzone</strong> den Geschäftssitz e<strong>in</strong>es<br />

Gewerbebetriebes führt und das Kraftfahrzeug zum Betriebsvermögen gehört<br />

(„Gewerbe-Ausnahmegenehmigung“).<br />

Für die Erteilung <strong>der</strong> Ausnahmegenehmigung genügt <strong>der</strong> Nachweis über den Hauptwohnsitz<br />

bzw. den Geschäftssitz. Die Ausnahmegenehmigung ist gebührenpflichtig.<br />

Anstelle e<strong>in</strong>er Bewohner-Ausnahmegenehmigung wird <strong>von</strong> den Kontrollkräften auch<br />

e<strong>in</strong> h<strong>in</strong>ter <strong>der</strong> W<strong>in</strong>dschutzscheibe <strong>des</strong> Kraftfahrzeugs ausgelegter gültiger Bewohnerparkausweis<br />

akzeptiert.<br />

Die Bewohner-Ausnahmegenehmigung und die Gewerbe-Ausnahmegenehmigung<br />

können auf Antrag um bis zu weitere sechs Monate verlängert werden, wenn zum<br />

Austausch <strong>des</strong> Kraftfahrzeugs e<strong>in</strong> für die <strong>Umweltzone</strong> aktuell zugelassenes Neuo<strong>der</strong><br />

Gebrauchtfahrzeug verb<strong>in</strong>dlich bestellt, aber noch nicht geliefert worden ist, sofern<br />

die Auslieferungsverzögerung nicht <strong>in</strong> den Verantwortungsbereich <strong>des</strong> Bestellers<br />

fällt. Gleiches gilt für die Nachrüstung <strong>des</strong> Kraftfahrzeugs mit e<strong>in</strong>em zur Höherstufung<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>e bessere Schadstoffklasse anerkannten Schadstoffm<strong>in</strong><strong>der</strong>ungssystem.<br />

2. Erweiterung <strong>der</strong> <strong>Umweltzone</strong><br />

Ausnahmeregelung für Bewohner/ansässiges Gewerbe neu zur <strong>Umweltzone</strong><br />

h<strong>in</strong>zukommen<strong>der</strong> Gebiete<br />

Kraftfahrzeuge können auf Antrag für e<strong>in</strong>en Zeitraum <strong>von</strong> 6 Monaten ab Inkrafttreten<br />

<strong>der</strong> erweiterten <strong>Umweltzone</strong> <strong>von</strong> e<strong>in</strong>em Verkehrsverbot <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Umweltzone</strong> <strong>des</strong> Luftre<strong>in</strong>halteplans<br />

befreit werden, wenn<br />

Stand: 2013 Seite 8 <strong>von</strong> 10

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