01.03.2014 Aufrufe

4 Nr. 1 Buchstabe b, § 6a - Bundesministerium der Finanzen

4 Nr. 1 Buchstabe b, § 6a - Bundesministerium der Finanzen

4 Nr. 1 Buchstabe b, § 6a - Bundesministerium der Finanzen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

- 12 -<br />

bb) Die bisherigen Sätze 2 und 3 werden Sätze 3 und 4.<br />

11. Nach Abschnitt 29.2 werden folgende Anlagen angefügt:

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!