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158-12 Vorhaben und Erschließungsplan ... - Dachau

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GROSSE KREISSTADT DACHAU<br />

BEBAUUNGSPLAN NR. <strong>158</strong>/<strong>12</strong> “V+E-PLAN ZIEGELSTADELÄCKER SÜDWEST“<br />

gewährleisteter Belüftbarkeit der Räume einen Innenraumpegel von L I = 30 dB(A) während<br />

der Nachtzeit <strong>und</strong> von L I = 35 dB(A) während der Tagzeit nicht zu überschreiten. Der<br />

Nachweis des Schallschutzes gegen Außenlärm hat entsprechend der VDI-Richtlinie 2719 1 zu<br />

erfolgen.<br />

Nebenzeichnung Immissionsschutz 2<br />

Für die Festlegung der erforderlichen Luftschalldämmung von Außenbauteilen sind für die<br />

genannten Bereiche folgende Lärmpegelwerte festgesetzt:<br />

IV<br />

III<br />

II<br />

I-I-II-IV<br />

I-I-II-II<br />

An den in der Nebenzeichnung Immissionsschutz 2 gekennzeichneten<br />

Fassaden (rot) ist in allen Geschossen der Lärmpegelbereich IV zugr<strong>und</strong>egelegt.<br />

An den in der Nebenzeichnung Immissionsschutz 2 gekennzeichneten<br />

Fassaden (blau) ist in allen Geschossen der Lärmpegelbereich III<br />

zugr<strong>und</strong>egelegt.<br />

An den in der Nebenzeichnung Immissionsschutz 2 gekennzeichneten<br />

Fassaden (grün) ist in allen Geschossen der Lärmpegelbereich II<br />

zugr<strong>und</strong>egelegt.<br />

An den in der Nebenzeichnung Immissionsschutz 2 gekennzeichneten<br />

Fassaden (orange) ist im 2. Obergeschoss (3. Geschoss) der<br />

Lärmpegelbereich II im 3. Obergeschoss (4. Geschoss) der Lärmpegelbereich<br />

IV in den übrigen Geschossen Lärmpegelbereich I zugr<strong>und</strong>egelegt.<br />

An den, in der Nebenzeichnung Immissionsschutz 2 gekennzeichneten<br />

Fassaden (violett) ist im 2. Obergeschoss (3.Geschoss) <strong>und</strong> 3.<br />

Obergeschoss (4. Geschoss) der Lärmpegelbereich II in den übrigen<br />

Geschossen Lärmpegelbereich I zugr<strong>und</strong>egelegt.<br />

1.3.2 Aktive Schallschutzmaßnahmen<br />

- Entlang der südwestlichen Grenze des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist eine<br />

Lärmschutzwand (Ziffer 3.7) entsprechend der in der Planzeichnung festgesetzten<br />

Mindesthöhen ü.NN als Wand zu errichten.<br />

- Lärmschutzwände sind so auszuführen, dass eine Schalldämmung von mehr als<br />

DL R 2 = 24 dB, entsprechend Punkt 2.1 der ZTV-Lsw06 3 , erreicht wird.<br />

1<br />

VDI 2719 "Schalldämmung von Fenstern <strong>und</strong> deren Zusatzeinrichtungen", Ausgabe 1987-08, Beuth Verlag,<br />

Berlin<br />

2<br />

DL R: Luftschalldämmung<br />

FRANK BERNHARD REIMANN 19.03.2013<br />

DIPL.-ING. UNIV. ARCHITEKT+STADTPLANER SEITE 4/26

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