158-12 Vorhaben und Erschließungsplan ... - Dachau
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GROSSE KREISSTADT DACHAU<br />
BEBAUUNGSPLAN NR. <strong>158</strong>/<strong>12</strong> “V+E-PLAN ZIEGELSTADELÄCKER SÜDWEST“<br />
gewährleisteter Belüftbarkeit der Räume einen Innenraumpegel von L I = 30 dB(A) während<br />
der Nachtzeit <strong>und</strong> von L I = 35 dB(A) während der Tagzeit nicht zu überschreiten. Der<br />
Nachweis des Schallschutzes gegen Außenlärm hat entsprechend der VDI-Richtlinie 2719 1 zu<br />
erfolgen.<br />
Nebenzeichnung Immissionsschutz 2<br />
Für die Festlegung der erforderlichen Luftschalldämmung von Außenbauteilen sind für die<br />
genannten Bereiche folgende Lärmpegelwerte festgesetzt:<br />
IV<br />
III<br />
II<br />
I-I-II-IV<br />
I-I-II-II<br />
An den in der Nebenzeichnung Immissionsschutz 2 gekennzeichneten<br />
Fassaden (rot) ist in allen Geschossen der Lärmpegelbereich IV zugr<strong>und</strong>egelegt.<br />
An den in der Nebenzeichnung Immissionsschutz 2 gekennzeichneten<br />
Fassaden (blau) ist in allen Geschossen der Lärmpegelbereich III<br />
zugr<strong>und</strong>egelegt.<br />
An den in der Nebenzeichnung Immissionsschutz 2 gekennzeichneten<br />
Fassaden (grün) ist in allen Geschossen der Lärmpegelbereich II<br />
zugr<strong>und</strong>egelegt.<br />
An den in der Nebenzeichnung Immissionsschutz 2 gekennzeichneten<br />
Fassaden (orange) ist im 2. Obergeschoss (3. Geschoss) der<br />
Lärmpegelbereich II im 3. Obergeschoss (4. Geschoss) der Lärmpegelbereich<br />
IV in den übrigen Geschossen Lärmpegelbereich I zugr<strong>und</strong>egelegt.<br />
An den, in der Nebenzeichnung Immissionsschutz 2 gekennzeichneten<br />
Fassaden (violett) ist im 2. Obergeschoss (3.Geschoss) <strong>und</strong> 3.<br />
Obergeschoss (4. Geschoss) der Lärmpegelbereich II in den übrigen<br />
Geschossen Lärmpegelbereich I zugr<strong>und</strong>egelegt.<br />
1.3.2 Aktive Schallschutzmaßnahmen<br />
- Entlang der südwestlichen Grenze des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist eine<br />
Lärmschutzwand (Ziffer 3.7) entsprechend der in der Planzeichnung festgesetzten<br />
Mindesthöhen ü.NN als Wand zu errichten.<br />
- Lärmschutzwände sind so auszuführen, dass eine Schalldämmung von mehr als<br />
DL R 2 = 24 dB, entsprechend Punkt 2.1 der ZTV-Lsw06 3 , erreicht wird.<br />
1<br />
VDI 2719 "Schalldämmung von Fenstern <strong>und</strong> deren Zusatzeinrichtungen", Ausgabe 1987-08, Beuth Verlag,<br />
Berlin<br />
2<br />
DL R: Luftschalldämmung<br />
FRANK BERNHARD REIMANN 19.03.2013<br />
DIPL.-ING. UNIV. ARCHITEKT+STADTPLANER SEITE 4/26