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Steuer<br />

20 21<br />

Steuer<br />

Ehrenamtliche Tätigkeit wird bessergestellt<br />

Rentensteuer ist in aller Munde<br />

Der Gesetzgeber ist einer häufig in Sonntagsreden erhobenen Forderung<br />

nachgekommen und hat das Ehrenamt gestärkt. Rückwirkend<br />

zum 1. Januar 2013 werden einzelne Regelungen flexibilisiert<br />

und Pauschalen angehoben.<br />

Sie kümmern sich bei der Lebensmitteltafel um Bedürftige, helfen<br />

bei der Feuerwehr, im Technischen Hilfswerk und in Rettungsdiensten,<br />

sind in gemeinnützigen Vereinen zur Stelle, entscheiden auf<br />

dem Fußballplatz <strong>als</strong> Schiedsrichter und im Gericht <strong>als</strong> Schöffen<br />

und tragen öffentliche Verantwortung im Gemeinderat: Rund ein<br />

Drittel der Bevölkerung in Deutschland, etwa 27 Millionen Menschen,<br />

leisten ihren individuellen Beitrag zum Gemeinwohl – ohne<br />

finanzielle Gegenleistung.<br />

Das ehrenamtliche Engagement ist von hohem ethischem, aber<br />

auch volkswirtschaftlichem Wert und für die Gesellschaft unverzichtbar.<br />

Deshalb hat der Gesetzgeber rückwirkend zum 1. Januar<br />

2013 eine Reihe von Fördermaßnahmen beschlossen. So wird<br />

der Übungsleiter-Freibetrag von jährlich 2.100 Euro auf 2.400<br />

Euro erhöht. Der Ehrenamts-Freibetrag steigt von 500 Euro auf<br />

720 Euro. Bei Sportveranstaltungen, die körperschaft- und gewerbesteuerfrei<br />

sind, wird die sogenannte Zweckbetriebsgrenze<br />

von 35.000 Euro auf 45.000 Euro Jahresumsatz (einschließlich Umsatzsteuer)<br />

angehoben. Darüber hinaus erhalten jetzt gemeinnützige<br />

Organisationen mehr Gestaltungsspielraum und können zeitlich<br />

und auch inhaltlich flexibler über die Verwendung ihrer Mittel entscheiden.<br />

„Das Gesetz bringt auch eine wichtige Neuerung, was die<br />

persönliche Haftung bei Spenden betrifft“, erklärt Dr. Angret Rozanski,<br />

Steuerberaterin bei Ecovis. „Denn ehrenamtlich Tätige werden<br />

künftig nur noch dann persönlich zur Haftung herangezogen,<br />

wenn sie die ihnen übertragenen Spendengelder vorsätzlich oder<br />

grob fahrlässig zweckwidrig verwenden.“<br />

WWS Steuerberatungsgesellschaft<br />

Leiterin der Kanzlei: Angela Pestner, Steuerberaterin<br />

• Buchführung / Jahresabschlüsse<br />

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Niederlassung <strong>Borna</strong><br />

Witznitzer Werkstraße 22<br />

04552 <strong>Borna</strong><br />

Tel.: 0 34 33 - 2 03 69 4<br />

E-Mail: borna@ecovis.com<br />

www.ecovis.com/borna<br />

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Niederlassung Groitzsch<br />

Bahnhofstraße 44<br />

04539 Groitzsch<br />

Tel.: 03 42 96 - 43 866<br />

E-Mail: groitzsch@ecovis.com<br />

www.ecovis.com/groitzsch<br />

Steueränderungen für Kapitalanleger<br />

Als nimmermüde Produzenten neuer Regeln haben sich auch im<br />

vergangenen Jahr wieder Gesetzgeber und Rechtsprechung betätigt.<br />

Kapitalanleger, die wissen möchten, was auf sie zukommt<br />

und was es zu beachten gilt, können sich jetzt mit der Broschüre<br />

„Steueränderungen für Kapitalanleger 2013“ einen Überblick<br />

verschaffen. Die Broschüre umfasst die wesentlichen Gesetzesänderungen<br />

sowie neue Bestimmungen, die für die Abgabe der<br />

Einkommensteuererklärung 2012 zu beachten sind.<br />

Wer gehofft hatte, dass sich die Fülle von Änderungen rund um<br />

Einkommensteuer und Vorsorge reduzieren würde, sieht sich eher<br />

mit dem Gegenteil konfrontiert. Überdies streiten sich derzeit<br />

Steuerbürger und Finanzbehörden um auffallend viele Regelungen.<br />

Die Folge ist eine hohe Zahl an schwebenden Gerichtsverfahren,<br />

die in nächster Zeit weitere Entscheidungen und damit<br />

neue Maßstäbe für Kapitalanleger bringen werden.<br />

Nur bis Ende 2013 sind Altverluste aus privaten Veräußerungsgeschäften<br />

– insbesondere von Wertpapieren und Immobilien<br />

– mit Veräußerungsgewinnen aus Kapitalanlagen verrechenbar.<br />

Investoren sollten diese Möglichkeit dieses Jahr unbedingt noch<br />

nutzen. Strengere Meldepflichten gelten für Kreditinstitute, die<br />

nun das Bundeszentralamt für Steuern informieren müssen,<br />

wenn die Kapitalerträge ihrer Kunden aufgrund einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung<br />

freigestellt worden sind oder bereits<br />

gezahlte Kapitalertragsteuer erstattet wurde. Für Erleichterung<br />

sorgen zwei Maßnahmen: die Anhebung des Einkommensteuer-Grundfreibetrags<br />

auf 8.130 Euro und die Ausweitung der Befreiung<br />

von Kapitalertragsteuer auf Erträge aus Genussrechten<br />

und auf Erträge aus von Kapitalgesellschaften gewährten Arbeitnehmerbeteiligungen.<br />

Wer seinen Wohnsitz in Spanien hat,<br />

sollte auf die Vorschriften des neuen Doppelbesteuerungsabkommens<br />

achten. Bei der Altersvorsorge plant der Gesetzgeber<br />

ebenfalls Verbesserungen. So sollen Altersvorsorgeaufwendungen<br />

statt bisher mit 20.000 Euro bzw. 40.000 Euro für Verheiratete<br />

ab 2013 mit bis zu 24.000/48.000 Euro <strong>als</strong> Sonderausgaben<br />

abgezogen werden können. Allerdings hat der Bundesrat der<br />

Neuerung nicht zugestimmt. Nun soll der Vermittlungsausschuss<br />

eine Lösung finden. Dasselbe gilt für geplante Erleichterungen im<br />

Bereich der Riester-Rente.<br />

Die Broschüre „Steueränderungen für Kapitalanleger 2013“ wurde<br />

von den Ecovis-Experten Steuerberater Ulf Knorr und Steuerberaterin<br />

Susanne Bentz verfasst und ist im Deutschen Sparkassenverlag<br />

erschienen.<br />

Quelle: Ecovis<br />

Mehr Informationen erhalten Sie unter www.ecovis.com/borna<br />

Am Riff 1 • 04651 Bad Lausick<br />

Telefon: 034345/500-0<br />

Telefax: 034345/500-55<br />

info@deisenroth-partner.de<br />

www.deisenroth-partner.de<br />

Zertifikat Nr. DE6000276<br />

Die Besteuerung der Renten hat sich ab 2005 mit dem Alterseinkünftegesetz<br />

geändert. Seit dieser Zeit ist die „Rentensteuer“<br />

in aller Munde: Muss ich eine Steuererklärung abgeben?<br />

Was passiert, wenn ich keine Erklärung einreiche? Wie erfährt<br />

das Finanzamt von meiner Rente? – Fragen, die sich viele Rentner<br />

verunsichert stellen.<br />

Hört man sich in den Beratungsstellen um, wird schnell deutlich:<br />

Etliche Ruheständler sind mit der neuen Regelung überfordert …<br />

oder haben sich mit ihr noch nicht beschäftigt. Wir möchten Ihnen<br />

in einem kurzen Frage-Antwort-Spiel die wichtigsten Informationen<br />

geben. Denn Tatsache ist: Nach den uns vorliegenden<br />

Zahlen müssen aufgrund der veränderten Besteuerung rund 1,3<br />

Millionen mehr Rentner Steuern zahlen – und jedes Jahr kommen<br />

weitere steuerpflichtige Rentner dazu. Warten Sie <strong>als</strong>o nicht auf<br />

Post vom Finanzamt!<br />

Wie hoch darf meine Rente sein, damit ich keine Steuererklärung<br />

abgeben muss?<br />

Als Richtwert gelten für Alleinstehende 19.000 Euro pro Jahr, bei<br />

Ehepaaren liegt die Grenze bei 38.000 Euro. Aber Achtung: Begann<br />

die Rentenzahlung erst nach 2005 oder liegen noch andere<br />

Einkommen (z. B. Betriebsrente, Einnahmen aus Vermietung) vor,<br />

kann schon bei niedrigeren Jahresbeträgen eine Steuererklärung<br />

nötig sein.<br />

Muss ich zwangsläufig Steuern zahlen, wenn ich eine Einkommensteuererklärung<br />

einreiche?<br />

Nein. Die Pflicht, eine Steuererklärung abzugeben bedeutet nicht<br />

automatisch, dass auch Steuern gezahlt werden müssen. In manchen<br />

Fällen kann es sogar sein, dass Steuern wieder erstattet<br />

werden – z. B. wenn man bei Banken Steuern auf Kapitalerträge<br />

gezahlt hat.<br />

Warum kann es sich lohnen, eine Steuererklärung abzugeben?<br />

Viele Aufwendungen des alltäglichen Rentnerlebens können geltend<br />

gemacht werden. Das sind zum Beispiel Zuzahlungen für<br />

Medikamente, Pauschbeträge für Behinderungen und Spenden.<br />

Außerdem kann für Pflegedienstleistungen, Handwerker- und andere<br />

Dienstleistungen eine Steuerermäßigung gewährt werden.<br />

Bis wann muss ich meine Einkommensteuererklärung abgeben?<br />

Abgabetermin für die Steuererklärung ist immer der 31.5. des Folgejahres.<br />

Sind Sie bei uns Mitglied gilt eine automatische Fristverlängerung<br />

bis zum 31.12.<br />

Was passiert, wenn ich trotz Abgabepflicht keine Steuererklärung<br />

einreiche?<br />

Dann kann das Finanzamt zur Steuernachzahlung auffordern.<br />

Und es werden – je nach Höhe der Nachzahlung – eventuell<br />

Zwangsgelder und Verspätungszuschläge verhängt. Steuernachzahlungen<br />

werden mit 6% jährlich verzinst.<br />

Wie erfährt das Finanzamt davon, dass ich eine Steuererklärung<br />

abgeben muss?<br />

Die Finanzämter erhalten seit 2009 von den Rentenversicherungsträgern<br />

jährlich alle Daten über Rentenzahlungen. Mit diesen<br />

Daten können die Finanzämter prüfen, ob die Rentner eine<br />

Steuererklärung abgeben müssen. Rentner, die keine Steuererklärung<br />

eingereicht haben, obwohl sie dazu verpflichtet waren,<br />

werden vom Finanzamt angeschrieben.<br />

Quelle: www.steuerring.de<br />

BERATUNGSSTELLE<br />

SABINE MÄDING<br />

Tel. / Fax: (03433) 900878<br />

E-Mail: Sabine.Maeding@vlh.de<br />

Am Weinberg 1a • 04552 <strong>Borna</strong>/OT Zedtlitz<br />

Hausbesuche sind möglich!<br />

Bürozeiten:<br />

Mo.: 15.00 - 17.00 Uhr und nach tel. Absprache<br />

Steuererklärung: Befreiung von der Abgabepflicht<br />

Wenn im Erläuterungsteil eines Einkommensteuerbescheids festgestellt<br />

wird, dass der Steuerpflichtige keine Steuererklärung<br />

mehr abgeben muss, gilt das nicht für immer.<br />

Das Finanzgericht Düsseldorf beschäftigte sich am 24. Oktober<br />

2012 mit folgendem Fall: Die Kläger sind Rentner. Ihr Einkommensteuerbescheid<br />

von 1997 enthielt im Erläuterungsteil den<br />

Hinweis: „Besonders wichtig: Die Steuerakte wurde zum 1.1.1998<br />

gelöscht. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie von der Abgabe der Steuererklärungen<br />

befreit.“ In der Folgezeit reichten die Kläger keine<br />

Steuererklärungen ein. Die Meinung der Kläger, sie seien doch von<br />

der Abgabe der Steuererklärung befreit, teilte das Gericht nicht.<br />

Wir sagen: vorsicht! Lassen Sie sich von Ihren Steuerexperten<br />

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Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V.<br />

(Lohnsteuerhilfeverein)<br />

Beratungsstellenleiter Torsten Winkler<br />

An der Mauer 10 | 04552 <strong>Borna</strong><br />

Tel. 03433–2432816<br />

buero-borna@steuerring.de<br />

www.steuerring.de/buero-borna<br />

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