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Steuer<br />
20 21<br />
Steuer<br />
Ehrenamtliche Tätigkeit wird bessergestellt<br />
Rentensteuer ist in aller Munde<br />
Der Gesetzgeber ist einer häufig in Sonntagsreden erhobenen Forderung<br />
nachgekommen und hat das Ehrenamt gestärkt. Rückwirkend<br />
zum 1. Januar 2013 werden einzelne Regelungen flexibilisiert<br />
und Pauschalen angehoben.<br />
Sie kümmern sich bei der Lebensmitteltafel um Bedürftige, helfen<br />
bei der Feuerwehr, im Technischen Hilfswerk und in Rettungsdiensten,<br />
sind in gemeinnützigen Vereinen zur Stelle, entscheiden auf<br />
dem Fußballplatz <strong>als</strong> Schiedsrichter und im Gericht <strong>als</strong> Schöffen<br />
und tragen öffentliche Verantwortung im Gemeinderat: Rund ein<br />
Drittel der Bevölkerung in Deutschland, etwa 27 Millionen Menschen,<br />
leisten ihren individuellen Beitrag zum Gemeinwohl – ohne<br />
finanzielle Gegenleistung.<br />
Das ehrenamtliche Engagement ist von hohem ethischem, aber<br />
auch volkswirtschaftlichem Wert und für die Gesellschaft unverzichtbar.<br />
Deshalb hat der Gesetzgeber rückwirkend zum 1. Januar<br />
2013 eine Reihe von Fördermaßnahmen beschlossen. So wird<br />
der Übungsleiter-Freibetrag von jährlich 2.100 Euro auf 2.400<br />
Euro erhöht. Der Ehrenamts-Freibetrag steigt von 500 Euro auf<br />
720 Euro. Bei Sportveranstaltungen, die körperschaft- und gewerbesteuerfrei<br />
sind, wird die sogenannte Zweckbetriebsgrenze<br />
von 35.000 Euro auf 45.000 Euro Jahresumsatz (einschließlich Umsatzsteuer)<br />
angehoben. Darüber hinaus erhalten jetzt gemeinnützige<br />
Organisationen mehr Gestaltungsspielraum und können zeitlich<br />
und auch inhaltlich flexibler über die Verwendung ihrer Mittel entscheiden.<br />
„Das Gesetz bringt auch eine wichtige Neuerung, was die<br />
persönliche Haftung bei Spenden betrifft“, erklärt Dr. Angret Rozanski,<br />
Steuerberaterin bei Ecovis. „Denn ehrenamtlich Tätige werden<br />
künftig nur noch dann persönlich zur Haftung herangezogen,<br />
wenn sie die ihnen übertragenen Spendengelder vorsätzlich oder<br />
grob fahrlässig zweckwidrig verwenden.“<br />
WWS Steuerberatungsgesellschaft<br />
Leiterin der Kanzlei: Angela Pestner, Steuerberaterin<br />
• Buchführung / Jahresabschlüsse<br />
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• steuerliche Beratung<br />
Niederlassung <strong>Borna</strong><br />
Witznitzer Werkstraße 22<br />
04552 <strong>Borna</strong><br />
Tel.: 0 34 33 - 2 03 69 4<br />
E-Mail: borna@ecovis.com<br />
www.ecovis.com/borna<br />
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Niederlassung Groitzsch<br />
Bahnhofstraße 44<br />
04539 Groitzsch<br />
Tel.: 03 42 96 - 43 866<br />
E-Mail: groitzsch@ecovis.com<br />
www.ecovis.com/groitzsch<br />
Steueränderungen für Kapitalanleger<br />
Als nimmermüde Produzenten neuer Regeln haben sich auch im<br />
vergangenen Jahr wieder Gesetzgeber und Rechtsprechung betätigt.<br />
Kapitalanleger, die wissen möchten, was auf sie zukommt<br />
und was es zu beachten gilt, können sich jetzt mit der Broschüre<br />
„Steueränderungen für Kapitalanleger 2013“ einen Überblick<br />
verschaffen. Die Broschüre umfasst die wesentlichen Gesetzesänderungen<br />
sowie neue Bestimmungen, die für die Abgabe der<br />
Einkommensteuererklärung 2012 zu beachten sind.<br />
Wer gehofft hatte, dass sich die Fülle von Änderungen rund um<br />
Einkommensteuer und Vorsorge reduzieren würde, sieht sich eher<br />
mit dem Gegenteil konfrontiert. Überdies streiten sich derzeit<br />
Steuerbürger und Finanzbehörden um auffallend viele Regelungen.<br />
Die Folge ist eine hohe Zahl an schwebenden Gerichtsverfahren,<br />
die in nächster Zeit weitere Entscheidungen und damit<br />
neue Maßstäbe für Kapitalanleger bringen werden.<br />
Nur bis Ende 2013 sind Altverluste aus privaten Veräußerungsgeschäften<br />
– insbesondere von Wertpapieren und Immobilien<br />
– mit Veräußerungsgewinnen aus Kapitalanlagen verrechenbar.<br />
Investoren sollten diese Möglichkeit dieses Jahr unbedingt noch<br />
nutzen. Strengere Meldepflichten gelten für Kreditinstitute, die<br />
nun das Bundeszentralamt für Steuern informieren müssen,<br />
wenn die Kapitalerträge ihrer Kunden aufgrund einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung<br />
freigestellt worden sind oder bereits<br />
gezahlte Kapitalertragsteuer erstattet wurde. Für Erleichterung<br />
sorgen zwei Maßnahmen: die Anhebung des Einkommensteuer-Grundfreibetrags<br />
auf 8.130 Euro und die Ausweitung der Befreiung<br />
von Kapitalertragsteuer auf Erträge aus Genussrechten<br />
und auf Erträge aus von Kapitalgesellschaften gewährten Arbeitnehmerbeteiligungen.<br />
Wer seinen Wohnsitz in Spanien hat,<br />
sollte auf die Vorschriften des neuen Doppelbesteuerungsabkommens<br />
achten. Bei der Altersvorsorge plant der Gesetzgeber<br />
ebenfalls Verbesserungen. So sollen Altersvorsorgeaufwendungen<br />
statt bisher mit 20.000 Euro bzw. 40.000 Euro für Verheiratete<br />
ab 2013 mit bis zu 24.000/48.000 Euro <strong>als</strong> Sonderausgaben<br />
abgezogen werden können. Allerdings hat der Bundesrat der<br />
Neuerung nicht zugestimmt. Nun soll der Vermittlungsausschuss<br />
eine Lösung finden. Dasselbe gilt für geplante Erleichterungen im<br />
Bereich der Riester-Rente.<br />
Die Broschüre „Steueränderungen für Kapitalanleger 2013“ wurde<br />
von den Ecovis-Experten Steuerberater Ulf Knorr und Steuerberaterin<br />
Susanne Bentz verfasst und ist im Deutschen Sparkassenverlag<br />
erschienen.<br />
Quelle: Ecovis<br />
Mehr Informationen erhalten Sie unter www.ecovis.com/borna<br />
Am Riff 1 • 04651 Bad Lausick<br />
Telefon: 034345/500-0<br />
Telefax: 034345/500-55<br />
info@deisenroth-partner.de<br />
www.deisenroth-partner.de<br />
Zertifikat Nr. DE6000276<br />
Die Besteuerung der Renten hat sich ab 2005 mit dem Alterseinkünftegesetz<br />
geändert. Seit dieser Zeit ist die „Rentensteuer“<br />
in aller Munde: Muss ich eine Steuererklärung abgeben?<br />
Was passiert, wenn ich keine Erklärung einreiche? Wie erfährt<br />
das Finanzamt von meiner Rente? – Fragen, die sich viele Rentner<br />
verunsichert stellen.<br />
Hört man sich in den Beratungsstellen um, wird schnell deutlich:<br />
Etliche Ruheständler sind mit der neuen Regelung überfordert …<br />
oder haben sich mit ihr noch nicht beschäftigt. Wir möchten Ihnen<br />
in einem kurzen Frage-Antwort-Spiel die wichtigsten Informationen<br />
geben. Denn Tatsache ist: Nach den uns vorliegenden<br />
Zahlen müssen aufgrund der veränderten Besteuerung rund 1,3<br />
Millionen mehr Rentner Steuern zahlen – und jedes Jahr kommen<br />
weitere steuerpflichtige Rentner dazu. Warten Sie <strong>als</strong>o nicht auf<br />
Post vom Finanzamt!<br />
Wie hoch darf meine Rente sein, damit ich keine Steuererklärung<br />
abgeben muss?<br />
Als Richtwert gelten für Alleinstehende 19.000 Euro pro Jahr, bei<br />
Ehepaaren liegt die Grenze bei 38.000 Euro. Aber Achtung: Begann<br />
die Rentenzahlung erst nach 2005 oder liegen noch andere<br />
Einkommen (z. B. Betriebsrente, Einnahmen aus Vermietung) vor,<br />
kann schon bei niedrigeren Jahresbeträgen eine Steuererklärung<br />
nötig sein.<br />
Muss ich zwangsläufig Steuern zahlen, wenn ich eine Einkommensteuererklärung<br />
einreiche?<br />
Nein. Die Pflicht, eine Steuererklärung abzugeben bedeutet nicht<br />
automatisch, dass auch Steuern gezahlt werden müssen. In manchen<br />
Fällen kann es sogar sein, dass Steuern wieder erstattet<br />
werden – z. B. wenn man bei Banken Steuern auf Kapitalerträge<br />
gezahlt hat.<br />
Warum kann es sich lohnen, eine Steuererklärung abzugeben?<br />
Viele Aufwendungen des alltäglichen Rentnerlebens können geltend<br />
gemacht werden. Das sind zum Beispiel Zuzahlungen für<br />
Medikamente, Pauschbeträge für Behinderungen und Spenden.<br />
Außerdem kann für Pflegedienstleistungen, Handwerker- und andere<br />
Dienstleistungen eine Steuerermäßigung gewährt werden.<br />
Bis wann muss ich meine Einkommensteuererklärung abgeben?<br />
Abgabetermin für die Steuererklärung ist immer der 31.5. des Folgejahres.<br />
Sind Sie bei uns Mitglied gilt eine automatische Fristverlängerung<br />
bis zum 31.12.<br />
Was passiert, wenn ich trotz Abgabepflicht keine Steuererklärung<br />
einreiche?<br />
Dann kann das Finanzamt zur Steuernachzahlung auffordern.<br />
Und es werden – je nach Höhe der Nachzahlung – eventuell<br />
Zwangsgelder und Verspätungszuschläge verhängt. Steuernachzahlungen<br />
werden mit 6% jährlich verzinst.<br />
Wie erfährt das Finanzamt davon, dass ich eine Steuererklärung<br />
abgeben muss?<br />
Die Finanzämter erhalten seit 2009 von den Rentenversicherungsträgern<br />
jährlich alle Daten über Rentenzahlungen. Mit diesen<br />
Daten können die Finanzämter prüfen, ob die Rentner eine<br />
Steuererklärung abgeben müssen. Rentner, die keine Steuererklärung<br />
eingereicht haben, obwohl sie dazu verpflichtet waren,<br />
werden vom Finanzamt angeschrieben.<br />
Quelle: www.steuerring.de<br />
BERATUNGSSTELLE<br />
SABINE MÄDING<br />
Tel. / Fax: (03433) 900878<br />
E-Mail: Sabine.Maeding@vlh.de<br />
Am Weinberg 1a • 04552 <strong>Borna</strong>/OT Zedtlitz<br />
Hausbesuche sind möglich!<br />
Bürozeiten:<br />
Mo.: 15.00 - 17.00 Uhr und nach tel. Absprache<br />
Steuererklärung: Befreiung von der Abgabepflicht<br />
Wenn im Erläuterungsteil eines Einkommensteuerbescheids festgestellt<br />
wird, dass der Steuerpflichtige keine Steuererklärung<br />
mehr abgeben muss, gilt das nicht für immer.<br />
Das Finanzgericht Düsseldorf beschäftigte sich am 24. Oktober<br />
2012 mit folgendem Fall: Die Kläger sind Rentner. Ihr Einkommensteuerbescheid<br />
von 1997 enthielt im Erläuterungsteil den<br />
Hinweis: „Besonders wichtig: Die Steuerakte wurde zum 1.1.1998<br />
gelöscht. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie von der Abgabe der Steuererklärungen<br />
befreit.“ In der Folgezeit reichten die Kläger keine<br />
Steuererklärungen ein. Die Meinung der Kläger, sie seien doch von<br />
der Abgabe der Steuererklärung befreit, teilte das Gericht nicht.<br />
Wir sagen: vorsicht! Lassen Sie sich von Ihren Steuerexperten<br />
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Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V.<br />
(Lohnsteuerhilfeverein)<br />
Beratungsstellenleiter Torsten Winkler<br />
An der Mauer 10 | 04552 <strong>Borna</strong><br />
Tel. 03433–2432816<br />
buero-borna@steuerring.de<br />
www.steuerring.de/buero-borna<br />
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