Öffentliche Angebotseinholung - Stuttgart
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13. Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: Abschlagszahlungen erfolgen zu 90% der für die nachgewiesene<br />
Leistung zustehenden Vergütung.<br />
14. Rechtsform bei Bietergemeinschaften: Arbeitsgemeinschaft gesamtschuldnerisch haftend mit<br />
bevollmächtigtem Vertreter.<br />
15. Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung: Für die Auftragserteilung kommen nur Firmen infrage,<br />
die nachweisbar vergleichbare Arbeiten nach Art und Umfang bereits durchgeführt haben. Zudem sind von<br />
Bietern sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe<br />
bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß § 3 und § 4 Tariftreue- und Mindestlohngesetz<br />
für öffentliche Aufträge in Baden Württemberg (LTMG) abzugeben.<br />
16. Angebotsbindefrist: 10. Januar 2014