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Öffentliche Angebotseinholung - Stuttgart

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13. Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: Abschlagszahlungen erfolgen zu 90% der für die nachgewiesene<br />

Leistung zustehenden Vergütung.<br />

14. Rechtsform bei Bietergemeinschaften: Arbeitsgemeinschaft gesamtschuldnerisch haftend mit<br />

bevollmächtigtem Vertreter.<br />

15. Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung: Für die Auftragserteilung kommen nur Firmen infrage,<br />

die nachweisbar vergleichbare Arbeiten nach Art und Umfang bereits durchgeführt haben. Zudem sind von<br />

Bietern sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe<br />

bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß § 3 und § 4 Tariftreue- und Mindestlohngesetz<br />

für öffentliche Aufträge in Baden Württemberg (LTMG) abzugeben.<br />

16. Angebotsbindefrist: 10. Januar 2014

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