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Präsentation Dr. Vögl als PDF runterladen - Die Fachgruppe Wien ...

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„FÜHRUNGEN“ IN ÖSTERREICH<br />

FREMDENFÜHRERGEWERBE, ANDERE „FÜHRUNGS“—<br />

BERECHTIGUNGEN UND ABGRENZUNGEN<br />

„Das Fremdenführergewerbe im Spannungsfeld zu<br />

nahestehenden <strong>Die</strong>nstleistungen“<br />

Fremdenführersymposium / <strong>Dr</strong>. Klaus <strong>Vögl</strong>


Das Fremdenführergewerbe (§ 108 GewO)<br />

Rechts‐Status: Reglementiertes Gewerbe (Befähigungsnachweis) Bundeskompetenz<br />

EU‐Status: Berufsanerkennungsrichtlinie<br />

Definierter Berechtigungsumfang g gim Gesetz:<br />

„Einer Gewerbeberechtigung für die Ausübung des Fremdenführergewerbes (§ 94 Z 21)<br />

bedarf es für die Führung von Personen, um ihnen<br />

Fremdenführersymposium / <strong>Dr</strong>. Klaus <strong>Vögl</strong>


1.<br />

die historischen Reichtümer und das künstlerische und kulturelle Erbe<br />

Österreichs (öffentliche Plätze und Gebäude, Sammlungen,<br />

Ausstellungen, Museen, Denkmäler und Erinnerungsstätten, Kirchen,<br />

Klöster, Theater und Vergnügungsstätten, Industrie‐ und<br />

Wirtschaftsanlagen, Brauchtumsveranstaltungen sowie Besonderheiten<br />

von Landschaft, Flora und Fauna),<br />

2.<br />

die gesellschaftliche, soziale und politische Situation im nationalen und<br />

internationalen Zusammenhalt,<br />

3.<br />

sportliche und gesellschaftliche Veranstaltungen<br />

zu zeigen und zu erklären.<br />

Fremdenführersymposium / <strong>Dr</strong>. Klaus <strong>Vögl</strong>


FAZIT: Umfassende Berechtigung für Führungen (Zeigen, Erklären) von<br />

allem aus touristischer (!) Sicht Sehenswertem.<br />

Kompetenzen: Tätigkeitsbereich der Reiseleiter ist enthalten<br />

Zusatzmöglichkeiten:<br />

Szenisch inszenierte Fremdenführungen mit „Erlebnischarakter“<br />

(zB „gewandete“ Führungen, in denen historische Persönlichkeiten<br />

bzw Ereignisse nachgestellt werden Abgrenzung zum Event‐<br />

Bereich beachten!<br />

(!) keine „Nebenrechte“ aus dem landesgesetzlichen Bereich ,<br />

sofern nicht freier Beruf ohne gesetzliche Grundlage<br />

Fremdenführersymposium / <strong>Dr</strong>. Klaus <strong>Vögl</strong>


Andere bundesgesetzlich geregelte g „Kollegen“<br />

• Reisebetreuer (Reiseleiter, i Reisebegleiter)<br />

i Rechts‐Status: freies Gewerbe (§§ 108 Abs 3 Z 3, 126 Abs 4 GewO)<br />

EU‐Status: <strong>Die</strong>nstleistungsrichtlinie<br />

l<br />

Fremdenführersymposium / <strong>Dr</strong>. Klaus <strong>Vögl</strong>


Definierte Kompetenzen im Gesetz:<br />

„Kein reglementiertes Gewerbe sind unbeschadet der Rechte der Fremdenführer<br />

1.<br />

die nur in den Fahrzeugen des Ausflugswagen‐Gewerbes, Mietwagen‐Gewerbes,<br />

Taxi‐Gewerbes und Fiaker‐Gewerbes gegebenen Erläuterungen,<br />

2.<br />

Führungen, die in Gebäuden oder im Gelände von den dort<br />

Verfügungsberechtigten oder deren nachweislich Beauftragten durchgeführt<br />

werden („Hausführungen Hausführungen“) ),<br />

3.<br />

die vom Reisebetreuer (§ 126 Abs4) bid bei der Betreuung von Reisenden gegebenen<br />

Hinweise; in diesem Sinne darf der Reisebetreuer in Ausübung seiner Tätigkeit die<br />

Gäste auf Sehenswürdigkeiten aufmerksam machen.<br />

Fremdenführersymposium / <strong>Dr</strong>. Klaus <strong>Vögl</strong>


Gewerbetreibende, die Gesellschaftsfahrten veranstalten oder Reisende<br />

betreuen, haben bei den von ihnen veranstalteten Gesellschaftsfahrten<br />

und bei der Betreuung der Reisenden dafür zu sorgen, dass eine<br />

geeignete Person die Reisenden betreut (Reisebetreuer). Der<br />

Reisebetreuer ist nach Maßgabe des § 108 Abs 3 Z 3 auch berechtigt,<br />

Hinweise auf Sehenswürdigkeiten zu geben.“<br />

FAZIT: Umfassende Berechtigung IN den genannten Fahrzeugen und<br />

bei Hausführungen (nur Reisende!)– stark eingeschränkte Berechtigung<br />

auf öffentlichem Grund<br />

Fremdenführersymposium / <strong>Dr</strong>. Klaus <strong>Vögl</strong>


• Hausführungen –siehe oben<br />

Eigene Gewerbeberechtigung<br />

Rechts‐Status: freies Gewerbe<br />

Fremdenführersymposium / <strong>Dr</strong>. Klaus <strong>Vögl</strong>


‐ Landesgesetzliche Berufe<br />

Natur‐ und Landschaftsvermittlung<br />

Dazu Zertifikatslehrgänge g des LFI (Ländliches Fortbildungsinstitut) in mehreren<br />

Bundesländern<br />

(aktuelles Angebot zB Oö unter http://www.lfi.at/?+Natur‐<br />

+und+Landschaftsvermittlung+&id=2500%2C1059083%2C%2C%2Cc1F1PSUyMCZj<br />

dD03JmJhY2s9MQ%3D%3D)<br />

Fremdenführersymposium / <strong>Dr</strong>. Klaus <strong>Vögl</strong>


Berufsvereinigung der „Natur‐ und Landschaftsführer“: http://vereinnaturfuehrer.at/ueber‐nlf/wie‐wird‐man‐nlf/<br />

f/ f/<br />

Rechts‐Status: ?, siehe Bergführer; landesgesetzl. nicht geregelt = freier Beruf<br />

iwS („neuer Selbständiger“) – nicht WKO‐Mitglied<br />

Kompetenzen: siehe Bezeichnung keine Überschneidung mit Ff, wenn nicht<br />

aus touristischer Sicht gearbeitet wird = diese ist Ff vorbehalten<br />

Fremdenführersymposium / <strong>Dr</strong>. Klaus <strong>Vögl</strong>


Naturpark/Nationalparkführer<br />

Rechtsstatus: Gewerbeberechtigung für Hausführungen (FG Freizeit‐ und<br />

Sportbetriebe), ausdrückliche Ermächtigung des Verfügungsberechtigten<br />

erforderlich; Tätigkeit auch <strong>als</strong> <strong>Die</strong>nstnehmer ausübbar!<br />

Ausbildung/Tätigkeitsbereiche: http://www.naturparkakademie.at<br />

Fremdenführersymposium / <strong>Dr</strong>. Klaus <strong>Vögl</strong>


Tätigkeitsbereich: w.o., auch Naturschutz‐ und Landschaftsschutzgebiete,<br />

Kulturlandschaften<br />

(vgl zB die vom Naturschutzressort des Landes Oö getragene Aktion<br />

„Naturschauspiel“ http://www.naturschauspiel.at)<br />

p// p )<br />

Kompetenzen: Führung von allem Sehenswertem in abgegrenztem, unter einer<br />

Verfügungsberechtigung stehendem Bereich – Abgrenzung zum Ff unbestimmt<br />

(räumliche Ausdehnung?)<br />

Fremdenführersymposium / <strong>Dr</strong>. Klaus <strong>Vögl</strong>


Berg‐ und Wanderführer<br />

Rechtsstatus: Ausnahme gemäß § 2 1 19 GewO Landeskompetenz<br />

Reglementierung in allen Bundesländern d außer <strong>Wien</strong> und Burgenland d(hier neuer<br />

Selbständiger); Grundlage zB in Oö ist das oö. Sportgesetz (in vielen anderen<br />

Bundesländern „Berg‐ und Schiführergesetz“, S BergsportführerG)<br />

Kompetenz: Führen und Begleiten im Alpinsport keine Überschneidung mit Ff<br />

Fremdenführersymposium / <strong>Dr</strong>. Klaus <strong>Vögl</strong>


Museumspädagogen, Waldpädagogen, etc.<br />

Rechtsstatus: <strong>Die</strong>nstnehmer, Gewerbetreibender oder neuer Selbständiger; evt.<br />

Gewerbeberechtigung für Hausführungen in geschlossenen Arealen oder<br />

Kulturmanagement<br />

Kompetenz: Im Rahmen von Hausführungen umfassende Erklärungen; darüber<br />

hinaus KEINE touristischen ti Erklärungen Eklä von „Sehenswertem“<br />

Sh zB Museumspädagogik: http://www.bic.at/berufsinformation.php?brfid=1903<br />

Ausbildungsangebot: http://www.kulturvermittlerinnen.at/Lehrgang_Sbg.pdf<br />

Waldpädagogik: http://bfw.ac.at/rz/bfwcms2.web?dok=5820<br />

at/rz/bfwcms2 web?dok=5820<br />

Fremdenführersymposium / <strong>Dr</strong>. Klaus <strong>Vögl</strong>


Andere Tätigkeiten mit „Wechselwirkungen“ zur Tätigkeit der Fremdenführer:<br />

Exemplarisch (der Fantasie sind hier (leider) (fast) keine Grenzen gesetzt:<br />

‐ Nachtwächter h (und andere „historische i h Berufe“)<br />

Rechtsstatus: möglich <strong>als</strong> Ff; ferner mit Reisebetreuerberechtigung, dabei aber<br />

nur Hinweise i auf Sehenswürdigkeiten Sh üdikit erlaubt; oder „Organisation von<br />

Veranstaltungen, Märkten und Messen“<br />

Kompetenz: Inszenierte Darstellung historischer Berufe im Rahmen von<br />

Rundgängen<br />

„Überschneidung Überschneidung“ mit Ff‐Gewerbe möglich = nicht zulässig<br />

Fremdenführersymposium / <strong>Dr</strong>. Klaus <strong>Vögl</strong>


‐ Pilgerbegleiter<br />

Möglich <strong>als</strong> Reiseleiter; i Hinweise i auf Sehenswürdigkeiten i erlaubt<br />

‐ Kll Kellergassenführer<br />

Starkes Überschneidungspotential mit Ff, wenn Führung aus touristischer Sicht =<br />

Kellergasse <strong>als</strong> Sehenswürdigkeit = unzulässig ohne Ff‐Berechtigung<br />

Eingeschränkte Möglichkeiten im Rahmen des Hausrechts<br />

Fremdenführersymposium / <strong>Dr</strong>. Klaus <strong>Vögl</strong>

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