Präsentation Dr. Vögl als PDF runterladen - Die Fachgruppe Wien ...
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„FÜHRUNGEN“ IN ÖSTERREICH<br />
FREMDENFÜHRERGEWERBE, ANDERE „FÜHRUNGS“—<br />
BERECHTIGUNGEN UND ABGRENZUNGEN<br />
„Das Fremdenführergewerbe im Spannungsfeld zu<br />
nahestehenden <strong>Die</strong>nstleistungen“<br />
Fremdenführersymposium / <strong>Dr</strong>. Klaus <strong>Vögl</strong>
Das Fremdenführergewerbe (§ 108 GewO)<br />
Rechts‐Status: Reglementiertes Gewerbe (Befähigungsnachweis) Bundeskompetenz<br />
EU‐Status: Berufsanerkennungsrichtlinie<br />
Definierter Berechtigungsumfang g gim Gesetz:<br />
„Einer Gewerbeberechtigung für die Ausübung des Fremdenführergewerbes (§ 94 Z 21)<br />
bedarf es für die Führung von Personen, um ihnen<br />
Fremdenführersymposium / <strong>Dr</strong>. Klaus <strong>Vögl</strong>
1.<br />
die historischen Reichtümer und das künstlerische und kulturelle Erbe<br />
Österreichs (öffentliche Plätze und Gebäude, Sammlungen,<br />
Ausstellungen, Museen, Denkmäler und Erinnerungsstätten, Kirchen,<br />
Klöster, Theater und Vergnügungsstätten, Industrie‐ und<br />
Wirtschaftsanlagen, Brauchtumsveranstaltungen sowie Besonderheiten<br />
von Landschaft, Flora und Fauna),<br />
2.<br />
die gesellschaftliche, soziale und politische Situation im nationalen und<br />
internationalen Zusammenhalt,<br />
3.<br />
sportliche und gesellschaftliche Veranstaltungen<br />
zu zeigen und zu erklären.<br />
Fremdenführersymposium / <strong>Dr</strong>. Klaus <strong>Vögl</strong>
FAZIT: Umfassende Berechtigung für Führungen (Zeigen, Erklären) von<br />
allem aus touristischer (!) Sicht Sehenswertem.<br />
Kompetenzen: Tätigkeitsbereich der Reiseleiter ist enthalten<br />
Zusatzmöglichkeiten:<br />
Szenisch inszenierte Fremdenführungen mit „Erlebnischarakter“<br />
(zB „gewandete“ Führungen, in denen historische Persönlichkeiten<br />
bzw Ereignisse nachgestellt werden Abgrenzung zum Event‐<br />
Bereich beachten!<br />
(!) keine „Nebenrechte“ aus dem landesgesetzlichen Bereich ,<br />
sofern nicht freier Beruf ohne gesetzliche Grundlage<br />
Fremdenführersymposium / <strong>Dr</strong>. Klaus <strong>Vögl</strong>
Andere bundesgesetzlich geregelte g „Kollegen“<br />
• Reisebetreuer (Reiseleiter, i Reisebegleiter)<br />
i Rechts‐Status: freies Gewerbe (§§ 108 Abs 3 Z 3, 126 Abs 4 GewO)<br />
EU‐Status: <strong>Die</strong>nstleistungsrichtlinie<br />
l<br />
Fremdenführersymposium / <strong>Dr</strong>. Klaus <strong>Vögl</strong>
Definierte Kompetenzen im Gesetz:<br />
„Kein reglementiertes Gewerbe sind unbeschadet der Rechte der Fremdenführer<br />
1.<br />
die nur in den Fahrzeugen des Ausflugswagen‐Gewerbes, Mietwagen‐Gewerbes,<br />
Taxi‐Gewerbes und Fiaker‐Gewerbes gegebenen Erläuterungen,<br />
2.<br />
Führungen, die in Gebäuden oder im Gelände von den dort<br />
Verfügungsberechtigten oder deren nachweislich Beauftragten durchgeführt<br />
werden („Hausführungen Hausführungen“) ),<br />
3.<br />
die vom Reisebetreuer (§ 126 Abs4) bid bei der Betreuung von Reisenden gegebenen<br />
Hinweise; in diesem Sinne darf der Reisebetreuer in Ausübung seiner Tätigkeit die<br />
Gäste auf Sehenswürdigkeiten aufmerksam machen.<br />
Fremdenführersymposium / <strong>Dr</strong>. Klaus <strong>Vögl</strong>
Gewerbetreibende, die Gesellschaftsfahrten veranstalten oder Reisende<br />
betreuen, haben bei den von ihnen veranstalteten Gesellschaftsfahrten<br />
und bei der Betreuung der Reisenden dafür zu sorgen, dass eine<br />
geeignete Person die Reisenden betreut (Reisebetreuer). Der<br />
Reisebetreuer ist nach Maßgabe des § 108 Abs 3 Z 3 auch berechtigt,<br />
Hinweise auf Sehenswürdigkeiten zu geben.“<br />
FAZIT: Umfassende Berechtigung IN den genannten Fahrzeugen und<br />
bei Hausführungen (nur Reisende!)– stark eingeschränkte Berechtigung<br />
auf öffentlichem Grund<br />
Fremdenführersymposium / <strong>Dr</strong>. Klaus <strong>Vögl</strong>
• Hausführungen –siehe oben<br />
Eigene Gewerbeberechtigung<br />
Rechts‐Status: freies Gewerbe<br />
Fremdenführersymposium / <strong>Dr</strong>. Klaus <strong>Vögl</strong>
‐ Landesgesetzliche Berufe<br />
Natur‐ und Landschaftsvermittlung<br />
Dazu Zertifikatslehrgänge g des LFI (Ländliches Fortbildungsinstitut) in mehreren<br />
Bundesländern<br />
(aktuelles Angebot zB Oö unter http://www.lfi.at/?+Natur‐<br />
+und+Landschaftsvermittlung+&id=2500%2C1059083%2C%2C%2Cc1F1PSUyMCZj<br />
dD03JmJhY2s9MQ%3D%3D)<br />
Fremdenführersymposium / <strong>Dr</strong>. Klaus <strong>Vögl</strong>
Berufsvereinigung der „Natur‐ und Landschaftsführer“: http://vereinnaturfuehrer.at/ueber‐nlf/wie‐wird‐man‐nlf/<br />
f/ f/<br />
Rechts‐Status: ?, siehe Bergführer; landesgesetzl. nicht geregelt = freier Beruf<br />
iwS („neuer Selbständiger“) – nicht WKO‐Mitglied<br />
Kompetenzen: siehe Bezeichnung keine Überschneidung mit Ff, wenn nicht<br />
aus touristischer Sicht gearbeitet wird = diese ist Ff vorbehalten<br />
Fremdenführersymposium / <strong>Dr</strong>. Klaus <strong>Vögl</strong>
Naturpark/Nationalparkführer<br />
Rechtsstatus: Gewerbeberechtigung für Hausführungen (FG Freizeit‐ und<br />
Sportbetriebe), ausdrückliche Ermächtigung des Verfügungsberechtigten<br />
erforderlich; Tätigkeit auch <strong>als</strong> <strong>Die</strong>nstnehmer ausübbar!<br />
Ausbildung/Tätigkeitsbereiche: http://www.naturparkakademie.at<br />
Fremdenführersymposium / <strong>Dr</strong>. Klaus <strong>Vögl</strong>
Tätigkeitsbereich: w.o., auch Naturschutz‐ und Landschaftsschutzgebiete,<br />
Kulturlandschaften<br />
(vgl zB die vom Naturschutzressort des Landes Oö getragene Aktion<br />
„Naturschauspiel“ http://www.naturschauspiel.at)<br />
p// p )<br />
Kompetenzen: Führung von allem Sehenswertem in abgegrenztem, unter einer<br />
Verfügungsberechtigung stehendem Bereich – Abgrenzung zum Ff unbestimmt<br />
(räumliche Ausdehnung?)<br />
Fremdenführersymposium / <strong>Dr</strong>. Klaus <strong>Vögl</strong>
Berg‐ und Wanderführer<br />
Rechtsstatus: Ausnahme gemäß § 2 1 19 GewO Landeskompetenz<br />
Reglementierung in allen Bundesländern d außer <strong>Wien</strong> und Burgenland d(hier neuer<br />
Selbständiger); Grundlage zB in Oö ist das oö. Sportgesetz (in vielen anderen<br />
Bundesländern „Berg‐ und Schiführergesetz“, S BergsportführerG)<br />
Kompetenz: Führen und Begleiten im Alpinsport keine Überschneidung mit Ff<br />
Fremdenführersymposium / <strong>Dr</strong>. Klaus <strong>Vögl</strong>
Museumspädagogen, Waldpädagogen, etc.<br />
Rechtsstatus: <strong>Die</strong>nstnehmer, Gewerbetreibender oder neuer Selbständiger; evt.<br />
Gewerbeberechtigung für Hausführungen in geschlossenen Arealen oder<br />
Kulturmanagement<br />
Kompetenz: Im Rahmen von Hausführungen umfassende Erklärungen; darüber<br />
hinaus KEINE touristischen ti Erklärungen Eklä von „Sehenswertem“<br />
Sh zB Museumspädagogik: http://www.bic.at/berufsinformation.php?brfid=1903<br />
Ausbildungsangebot: http://www.kulturvermittlerinnen.at/Lehrgang_Sbg.pdf<br />
Waldpädagogik: http://bfw.ac.at/rz/bfwcms2.web?dok=5820<br />
at/rz/bfwcms2 web?dok=5820<br />
Fremdenführersymposium / <strong>Dr</strong>. Klaus <strong>Vögl</strong>
Andere Tätigkeiten mit „Wechselwirkungen“ zur Tätigkeit der Fremdenführer:<br />
Exemplarisch (der Fantasie sind hier (leider) (fast) keine Grenzen gesetzt:<br />
‐ Nachtwächter h (und andere „historische i h Berufe“)<br />
Rechtsstatus: möglich <strong>als</strong> Ff; ferner mit Reisebetreuerberechtigung, dabei aber<br />
nur Hinweise i auf Sehenswürdigkeiten Sh üdikit erlaubt; oder „Organisation von<br />
Veranstaltungen, Märkten und Messen“<br />
Kompetenz: Inszenierte Darstellung historischer Berufe im Rahmen von<br />
Rundgängen<br />
„Überschneidung Überschneidung“ mit Ff‐Gewerbe möglich = nicht zulässig<br />
Fremdenführersymposium / <strong>Dr</strong>. Klaus <strong>Vögl</strong>
‐ Pilgerbegleiter<br />
Möglich <strong>als</strong> Reiseleiter; i Hinweise i auf Sehenswürdigkeiten i erlaubt<br />
‐ Kll Kellergassenführer<br />
Starkes Überschneidungspotential mit Ff, wenn Führung aus touristischer Sicht =<br />
Kellergasse <strong>als</strong> Sehenswürdigkeit = unzulässig ohne Ff‐Berechtigung<br />
Eingeschränkte Möglichkeiten im Rahmen des Hausrechts<br />
Fremdenführersymposium / <strong>Dr</strong>. Klaus <strong>Vögl</strong>