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TRBS 3145 / TRGS 725 Ortsbewegliche ... - Gewerbeaufsicht

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Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin - www.baua.de BetrSich 5.<strong>3145</strong><br />

<strong>TRBS</strong> <strong>3145</strong>/<strong>TRGS</strong> <strong>725</strong> Seite -21-<br />

Abb. 3<br />

Bereich mit möglicher Gefährdung für einzelne Druckgasflaschen<br />

Abb. 4<br />

Bereich mit möglicher Gefährdung für mehrere Druckgasflaschen<br />

(6) Ausgewiesene Aufstellungsräume für die Entleerung von Acetylenflaschen und<br />

für den Hochdruckteil von Batterieanlagen dürfen nicht<br />

1. unter Erdgleiche und nicht<br />

2. unter anderen Räumen liegen.<br />

(7) Dächer von ausgewiesenen Aufstellungsräumen für die Entleerung von Acetylenflaschen<br />

müssen so beschaffen sein, dass sie bei Überdruck im Aufstellungsraum<br />

leicht abheben. Decken zwischen Dach und Aufstellungsraum sind nicht zulässig.<br />

– Ausschuss für Betriebssicherheit – ABS-Geschäftsführung –<br />

– Ausschuss für Gefahrstoffe – AGS-Geschäftsführung –<br />

– BAuA - www.baua.de –<br />

Version 03/2013 Vorschriftensammlung der <strong>Gewerbeaufsicht</strong> Baden-Württemberg<br />

www.gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de 21

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