TRBS 3145 / TRGS 725 Ortsbewegliche ... - Gewerbeaufsicht
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Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin - www.baua.de BetrSich 5.<strong>3145</strong><br />
<strong>TRBS</strong> <strong>3145</strong>/<strong>TRGS</strong> <strong>725</strong> Seite -21-<br />
Abb. 3<br />
Bereich mit möglicher Gefährdung für einzelne Druckgasflaschen<br />
Abb. 4<br />
Bereich mit möglicher Gefährdung für mehrere Druckgasflaschen<br />
(6) Ausgewiesene Aufstellungsräume für die Entleerung von Acetylenflaschen und<br />
für den Hochdruckteil von Batterieanlagen dürfen nicht<br />
1. unter Erdgleiche und nicht<br />
2. unter anderen Räumen liegen.<br />
(7) Dächer von ausgewiesenen Aufstellungsräumen für die Entleerung von Acetylenflaschen<br />
müssen so beschaffen sein, dass sie bei Überdruck im Aufstellungsraum<br />
leicht abheben. Decken zwischen Dach und Aufstellungsraum sind nicht zulässig.<br />
– Ausschuss für Betriebssicherheit – ABS-Geschäftsführung –<br />
– Ausschuss für Gefahrstoffe – AGS-Geschäftsführung –<br />
– BAuA - www.baua.de –<br />
Version 03/2013 Vorschriftensammlung der <strong>Gewerbeaufsicht</strong> Baden-Württemberg<br />
www.gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de 21