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ner egion. - Gemeinde Baiersbronn

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der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong> mit den Ortsteilen<br />

<strong>Baiersbronn</strong>-Dorf, der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong> Mitteltal, Obertal, mit den Tonbach, Ortsteilen<br />

Friedrichstal, <strong>Baiersbronn</strong>-Dorf, Schönmünz, Mitteltal, Klosterreichenbach,<br />

Obertal, Tonbach,<br />

Röt, Friedrichstal, Huzenbach Schönmünz, und Schwarzenberg Klosterreichenbach,<br />

Röt, Huzenbach und Schwarzenberg<br />

Herausgeber <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong>. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich<br />

Herausgeber der Sitzungsberichte <strong>Gemeinde</strong> der <strong>Baiersbronn</strong>. <strong>Gemeinde</strong>organe Verantwortlich und anderen für den Veröffentlichungen amtlichen Inhalt einschließlich<br />

der Sitzungsberichte <strong>Baiersbronn</strong> der <strong>Gemeinde</strong>organe ist Amtsverweser und Michael anderen Ruf Veröffentlichungen oder sein Vertreter, der für den<br />

der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

übrigen <strong>Gemeinde</strong>verwaltung Inhalt Horst Peters <strong>Baiersbronn</strong> im Verlag ist Peters. Bürgermeister Michael Ruf oder sein Vertreter, für<br />

Druck den übrigen und Verlag Inhalt Horst Peters, im Lindenstraße Verlag Peters. 20, Postfach 749, 72237 Freudenstadt,<br />

Telefon Druck und 0 74 Verlag 41 / 83 Horst 339, Peters, Telefax Lindenstraße 84 267, e-Mail: 20, murgtalbote@peters-druck.de<br />

Postfach 749, 72237 Freudenstadt,<br />

Bezugspreis Telefon 0 744,50 41 / EUR 83 339, vierteljährlich Telefax 84 einschließlich 267, e-Mail: murgtalbote@peters-druck.de<br />

Zustellgebühr durch Austräger<br />

Bezugspreis 4,50 EUR vierteljährlich einschließlich Zustellgebühr durch Austräger<br />

Jahrgang 2011 Freitag, 16. Dezember 2011 Nummer 1711<br />

Jahrgang 2013 Freitag, den 25. Oktober 2013 Nummer 1799<br />

Aktuelles vom Rathaus<br />

GEMEINDE BAIERSBRONN<br />

Landkreis Freudenstadt<br />

Wir suchen zum Eintritt Anfang 2014<br />

einen/eine Ingenieur(in) / Techniker(in)<br />

Fachrichtung „Hochbau“<br />

oder vergleichbare Fachrichtung<br />

für den Bereich des gemeindlichen Gebäudemanagements<br />

mit einem Arbeitsumfang von 100%<br />

Folgende Tätigkeiten erwarten Sie u.a.:<br />

- die Unterhaltung aller gemeindeeigenen Gebäude und<br />

Anlagen inkl. der Freibäder und der Eislaufhalle<br />

- die Durchführung von Ausschreibungen nach VOB und VOL<br />

(Ausschreibungsunterlagen, Vergabe und Bauleitung…)<br />

- Personalverantwortung für Reinigungspersonal, Hausmeister<br />

und Schwimmbadpersonal<br />

- Mitwirkung bei der Aufstellung des Haushaltsplanes und der<br />

Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe<br />

- Sicherheitsbeauftrage(r) für gemeindeeigene Gebäude<br />

Wir erwarten von Ihnen:<br />

- möglichst Erfahrung in den o.g. Bereichen<br />

- fundierte PC-Kenntnisse<br />

- Führerschein Klasse B (bzw. 3 alt) und eige<strong>ner</strong> PKW<br />

Aktuelles<br />

vom Rathaus<br />

Wir bieten:<br />

- einen sicheren Arbeitsplatz<br />

- eine interessante, verantwortungsvolle Tätigkeit<br />

Amts-<br />

Amtsund<br />

und<br />

Nachrichtenblatt<br />

Nachrichtenblatt<br />

im Rosensaal des Dienstleistungszentrums<br />

<strong>Baiersbronn</strong><br />

Tagesordnung<br />

A Öffentliche Sitzung<br />

1. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 22.11.2011 und Auflegung der<br />

Niederschrift über die Verhandlung des <strong>Gemeinde</strong>rates vom<br />

22.11.2011<br />

2. Prüfung des Jahresabschlusses 2010 der <strong>Gemeinde</strong>werke<br />

<strong>Baiersbronn</strong><br />

3. Jahresabschluss 2010 der <strong>Gemeinde</strong>werke<br />

4. Neufassung der Verwaltungsanweisung für die Versorgung des<br />

<strong>Gemeinde</strong>gebiets mit Strom, Erdgas und Wasser durch die<br />

Bürgermeister<br />

<strong>Gemeinde</strong>werke<br />

Michael<br />

<strong>Baiersbronn</strong><br />

Ruf (hinten, dritter von links) und Bauamtsleiter<br />

5. Rolf Feststellung Günther (auf des dem Jahresabschlusses Trampolin) bedankten und des sich Lageberichts bei Sponsoren, der<br />

die durch <strong>Baiersbronn</strong> ihre Spenden Touristik zur für das Attraktivitätssteigerung Jahr 2010 des Aktivspielplatzes<br />

6. Haushaltsplan<br />

„Schelklewiese“<br />

2012<br />

beigetragen<br />

und mittelfristige<br />

haben.<br />

Finanzplanung<br />

Die Gruppen<br />

bis<br />

„Räumle“<br />

2015<br />

und<br />

der<br />

„Bauwagen‘08“<br />

<strong>Gemeinde</strong>, Wirtschaftspläne<br />

sowie Familie Fritz<br />

2012<br />

Kalmbach<br />

der Eigenbetriebe<br />

spendeten der<br />

<strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Baiersbronn</strong><br />

Geld<br />

Touristik<br />

zur Beschaffung<br />

und <strong>Gemeinde</strong>werke<br />

eines Trampolins. Im nächsten<br />

Jahr<br />

hier:<br />

sollen<br />

Einbringung<br />

noch ein Sonnensegel<br />

der Planentwürfe<br />

und eine Sponsorentafel aufgestellt<br />

werden. Laut Bürgermeister Michael Ruf sind für dieses Sonnensegel<br />

7. Bekanntgaben weitere Spenden erwünscht.<br />

B Nichtöffentliche Sitzung<br />

- mit 7 Tagesordnungspunkten -<br />

Verkauf von Restmüllsäcken<br />

Nach der Abfallsatzung des Landkreises Freudenstadt dürfen Müllsäcke<br />

nur zusätzlich zu einem Abfallbehälter verwendet werden.<br />

- umfassende Einarbeitungszeit<br />

Diese Müllsäcke sind in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong> bei folgenden<br />

- leistungsgerechte Bezahlung<br />

Geschäften zum Preis von 5,60 € je Stück erhältlich:<br />

Haben Sie noch Fragen?<br />

<strong>Baiersbronn</strong><br />

Diese beantwortet Ihnen gerne Haupt- und Personalamtsleiter<br />

Einladung zur <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung Bäckerei Rundblick, Oberdorfstraße 37<br />

Marc Hinzer (07442/8421-250).<br />

Bücher-Burkard, Freudenstädter Straße 12<br />

Haben Sie Interesse?<br />

am<br />

Bitte<br />

Dienstag,<br />

bewerben Sie<br />

dem<br />

sich<br />

20.<br />

schriftlich<br />

Dezember<br />

bis spätestens<br />

2011 –<br />

08.<br />

18.00<br />

November<br />

Uhr – Die <strong>Baiersbronn</strong>-Mitteltal<br />

AOK Nordschwarzwald, vertreten durch Michael Mast (rechts),<br />

2013 mit den üblichen Unterlagen und unter Angabe Ihrer Gehaltsvorstellungen<br />

beim Personalamt des Bürgermeisteramtes, ten der Turnverein <strong>Baiersbronn</strong> in Kooperation mit der AOK Nord-<br />

bezahlte Züfle das Matthias, Schild Bäckerei, des AOK Ruhesteinstraße Fitnesspark. Im Sommer 304 2014 möch-<br />

_______________________________________________________________________________________________________<br />

Oberdorfstraße 46, 72270 <strong>Baiersbronn</strong>.<br />

schwarzwald Outdoor-Fitnesskurse anbieten. Fotos: Bauamt<br />

_______________________________________________________________________________________________________<br />

1<br />

1


2<br />

Jahrgang 2013 Mitteilungsblatt Murgtalbote Nr. 1799 vom 25. Oktober 2013<br />

Glückwünsche aus dem Rathaus<br />

Das Fest der Goldenen Hochzeit<br />

(50jähriges Ehejubiläum)<br />

feiern am 25. Oktober 2013 die Ehegatten<br />

Hartmut und Hannelore<br />

FORSTREUTER<br />

Schönegründer Str. 16 in <strong>Baiersbronn</strong>-Röt<br />

Herzlichen Glückwunsch!<br />

Touristische Sonderaufgaben<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass die Rechnungen für Touristische<br />

Sonderaufgaben 2013 bis zum 1. November 2013 beim Bürgermeisteramt<br />

<strong>Baiersbronn</strong>, Steueramt, Zimmer 10, Oberdorfstr. 67, 72270<br />

<strong>Baiersbronn</strong>, abzugeben sind.<br />

-Steueramt-<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong> · Landkreis Freudenstadt<br />

BEKANNTMACHUNG<br />

Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung<br />

- AbwS) der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong> vom 22.10.2013<br />

Inhaltsübersicht<br />

I. Allgemeine Bestimmungen<br />

§ 1 Öffentliche Einrichtung<br />

§ 2 Begriffsbestimmungen<br />

II. Anschluss und Benutzung<br />

§ 3 Berechtigung und Verpflichtung zum Anschluss und zur<br />

Benutzung<br />

§ 4 Anschlussstelle, vorläufiger Anschluss<br />

§ 5 Befreiungen<br />

§ 6 Allgemeine Ausschlüsse<br />

§ 7 Ausschlüsse im Einzelfall, Mehrkostenvereinbarung<br />

§ 8 Einleitungsbeschränkungen<br />

§ 9 Eigenkontrolle<br />

§ 10 Abwasseruntersuchungen<br />

§ 11 Grundstücksbenutzung<br />

III. Grundstücksanschlüsse,<br />

Grundstücksentwässerungsanlagen<br />

§ 12 Grundstücksanschlüsse<br />

§ 13 Sonstige Anschlüsse<br />

§ 14 Private Grundstücksanschlüsse<br />

§ 15 Genehmigungen<br />

§ 16 Regeln der Technik<br />

§ 17 Herstellung, Änderung und Unterhaltung der Grundstücksentwässerungsanlagen<br />

§ 18 Abscheider, Hebeanlagen, Pumpen, Zerklei<strong>ner</strong>ungsgeräte<br />

§ 19 Außerbetriebsetzung von Kleinkläranlagen<br />

§ 20 Sicherung gegen Rückstau<br />

§ 21 Abnahme und Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen,<br />

Zutrittsrecht, Indirekteinleiterkataster<br />

IV. Abwasserbeitrag<br />

§ 22 Erhebungsgrundsatz<br />

§ 23 Gegenstand der Beitragspflicht<br />

§ 24 Beitragsschuld<strong>ner</strong><br />

§ 25 Beitragsmaßstab<br />

§ 26 Grundstücksfläche<br />

§ 27 Nutzungsfaktor<br />

§ 28 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein<br />

Bebauungsplan die Geschosszahl festsetzt<br />

§ 29 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein<br />

Bebauungsplan eine Baumassenzahl festsetzt<br />

§ 30 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein<br />

Bebauungsplan die Höhe baulicher Anlagen festsetzt<br />

§ 31 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die<br />

keine Planfestsetzung im Sinne der §§ 28 bis 30 bestehen<br />

§ 32 Nachveranlagung, weitere Beitragspflicht<br />

§ 33 Beitragssatz<br />

§ 34 Entstehung der Beitragsschuld<br />

§ 35 Vorauszahlungen, Fälligkeit<br />

§ 36 Ablösung<br />

V. Abwassergebühren<br />

§ 37 Erhebungsgrundsatz<br />

§ 38 Gebührenmaßstab<br />

§ 39 Gebührenschuld<strong>ner</strong><br />

§ 40 Bemessung der Schmutzwassergebühr<br />

§ 40a Bemessung der Niederschlagswassergebühr<br />

§ 41 Absetzungen<br />

§ 42 Höhe der Abwassergebühren<br />

§ 42a Zählergebühr<br />

§ 43 Entstehung der Gebührenschuld<br />

§ 44 Vorauszahlungen<br />

§ 45 Fälligkeit<br />

VI. Anzeigepflicht, Haftung, Ordnungswidrigkeiten<br />

§ 46 Anzeigepflicht<br />

§ 47 Haftung der <strong>Gemeinde</strong><br />

§ 48 Haftung der Grundstückseigentümer<br />

§ 48a Datenweitergabe<br />

§ 49 Ordnungswidrigkeiten<br />

VII. Übergangs- und Schlussbestimmungen<br />

§ 50 Übergangsregelung Zwischenzähler<br />

§ 51 In-Kraft-Treten<br />

Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung<br />

- AbwS) der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong> vom 22.10.2013<br />

Aufgrund von § 45b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg<br />

(WG), §§ 4 und 11 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für Baden-<br />

Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des<br />

Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong> am 22.10.2013 folgende<br />

Satzung beschlossen:<br />

I. Allgemeine Bestimmungen<br />

§ 1<br />

Öffentliche Einrichtung<br />

(1) Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong> betreibt die Beseitigung des in ihrem<br />

Gebiet angefallenen Abwassers in jeweils selbständigen öffentlichen<br />

Einrichtungen<br />

a) zur zentralen Abwasserbeseitigung,<br />

b) zur dezentralen Abwasserbeseitigung.<br />

Die dezentrale Abwasserbeseitigung wird durch besondere Satzung<br />

der <strong>Gemeinde</strong> über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen<br />

Gruben vom 17.11.1998 geregelt.<br />

(2) Die <strong>Gemeinde</strong> kann die Abwasserbeseitigung ganz oder teilweise<br />

durch Dritte vornehmen lassen.<br />

(3) Ein Rechtsanspruch auf Herstellung, Erweiterung oder Änderung<br />

der öffentlichen Abwasseranlagen besteht nicht.<br />

§ 2<br />

Begriffsbestimmungen<br />

(1) Abwasser ist das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen<br />

oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften verändertes<br />

Wasser und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende<br />

Wasser (Schmutzwasser) sowie das von Niederschlägen<br />

aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt<br />

abfließende Wasser (Niederschlagswasser). Als Schmutzwasser<br />

gelten auch die aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern<br />

von Abfällen austretenden und gesammelten Flüssigkeiten.<br />

(2) Die zentrale öffentliche Abwasserbeseitigung umfasst alle Abwasseranlagen<br />

mit dem Zweck, das im <strong>Gemeinde</strong>gebiet angefallene<br />

Abwasser zu sammeln, den Abwasserbehandlungsanlagen zuzuleiten<br />

und zu reinigen. Öffentliche (zentrale) Abwasseranlagen sind<br />

insbesondere die öffentlichen Kanäle, Anlagen zur Ableitung von<br />

Grund- und Drainagewasser, durch die die öffentlichen Abwasseranlagen<br />

entlastet werden, Regenrückhaltebecken, Regenüberlaufund<br />

Regenklärbecken, Retentionsbodenfilter, Abwasserpumpwerke,<br />

Kläranlagen und Versickerungs- und Rückhalteanlagen für Niederschlagswasser<br />

(u. a. Mulden- und Rigolensysteme, Sickermulden/-<br />

teiche/-schächte), soweit sie nicht Teil der Grundstücksentwässerungsanlage<br />

sind sowie offene und geschlossene Gräben, soweit


3<br />

Jahrgang 2013 Mitteilungsblatt Murgtalbote Nr. 1799 vom 25. Oktober 2013<br />

sie von der <strong>Gemeinde</strong> zur öffentlichen Abwasserbeseitigung benutzt<br />

werden. Zu den öffentlichen (zentralen) Abwasseranlagen gehört<br />

auch der Teil der Hausanschlussleitung, der im Bereich der öffentlichen<br />

Verkehrs- und Grünflächen verläuft (Grundstücksanschluss).<br />

(3) Die dezentrale Abwasserbeseitigung umfasst die Abfuhr und die<br />

Beseitigung des Schlamms aus Kleinkläranlagen sowie des Inhalts<br />

von geschlossenen Gruben einschließlich der Überwachung des<br />

ordnungsgemäßen Betriebs dieser Anlagen durch die <strong>Gemeinde</strong><br />

oder durch den von ihr nach § 45 b Abs. 1 Satz 3 WG beauftragten<br />

Dritten. Zu den öffentlichen (dezentralen) Abwasseranlagen gehören<br />

alle Vorkehrungen und Einrichtungen für die Abfuhr und die Behandlung<br />

von Abwasser aus geschlossenen Gruben und Fäkalschlamm<br />

aus Kleinkläranlagen (Hauskläranlagen) außerhalb des zu entwässernden<br />

Grundstücks.<br />

(4) Grundstücksentwässerungsanlagen sind alle Einrichtungen, die<br />

der Sammlung, Vorbehandlung, Prüfung und Ableitung des Abwassers<br />

bis zur öffentlichen Abwasseranlage dienen. Für den Bereich<br />

der zentralen Abwasserbeseitigung gehören hierzu insbesondere<br />

Leitungen, die im Erdreich oder im Fundamentbereich verlegt sind<br />

und das Abwasser dem Grundstücksanschluss zuführen (Grundleitungen),<br />

Prüfschächte sowie Pumpanlagen bei ei<strong>ner</strong> Abwasserdruckentwässerung<br />

und Versickerungs- und Rückhalteanlagen für<br />

Niederschlagswasser, soweit sie sich auf privaten Grundstücken<br />

befinden. Für den Bereich der dezentralen Abwasserbeseitigung<br />

gehören hierzu insbesondere Kleinkläranlagen (Hauskläranlagen)<br />

und geschlossene Gruben, einschließlich Zubehör, in<strong>ner</strong>halb des zu<br />

entwässernden Grundstücks.<br />

(5) Notüberläufe sind Entlastungsbauwerke für außerplanmäßige<br />

Ableitungen in den öffentlichen Kanal. Drosseleinrichtungen dienen<br />

der vergleichmäßigten und reduzierten (gedrosselten) Ableitung von<br />

Abwasser in den öffentlichen Kanal; sie sind so anzulegen, dass<br />

eine Einleitung nur in Ausnahmesituationen (zum Beispiel Starkregen)<br />

erfolgt.<br />

II. Anschluss und Benutzung<br />

§ 3<br />

Berechtigung und Verpflichtung zum Anschluss<br />

und zur Benutzung<br />

(1) Die Eigentümer von Grundstücken, auf denen Abwasser anfällt,<br />

sind nach näherer Bestimmung dieser Satzung berechtigt und verpflichtet,<br />

ihre Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen anzuschließen,<br />

diese zu benutzen und das gesamte auf den Grundstücken<br />

anfallende Abwasser der <strong>Gemeinde</strong> im Rahmen des § 45b<br />

Abs. 1 und Abs. 2 WG zu überlassen. Der Erbbauberechtigte oder<br />

sonst dinglich zur baulichen Nutzung des Grundstücks Berechtigte<br />

tritt an die Stelle des Eigentümers.<br />

(2) Die Benutzungs- und Überlassungspflicht nach Abs. 1 trifft auch<br />

die sonst zur Nutzung eines Grundstücks oder ei<strong>ner</strong> Wohnung berechtigten<br />

Personen.<br />

(3) Bebaute Grundstücke sind anzuschließen, sobald die für sie<br />

bestimmten öffentlichen Abwasseranlagen betriebsfertig hergestellt<br />

sind. Wird die öffentliche Abwasseranlage erst nach Errichtung ei<strong>ner</strong><br />

baulichen Anlage hergestellt, so ist das Grundstück in<strong>ner</strong>halb von<br />

sechs Monaten nach der betriebsfertigen Herstellung anzuschließen.<br />

(4) Unbebaute Grundstücke sind anzuschließen, wenn der Anschluss<br />

im Interesse der öffentlichen Gesundheitspflege, des Verkehrs<br />

oder aus anderen Gründen des öffentlichen Wohls geboten ist.<br />

§ 4<br />

Anschlussstelle, vorläufiger Anschluss<br />

(1) Wenn der Anschluss eines Grundstücks an die nächste öffentliche<br />

Abwasseranlage technisch unzweckmäßig oder die Ableitung<br />

des Abwassers über diesen Anschluss für die öffentliche Abwasseranlage<br />

nachteilig wäre, kann die <strong>Gemeinde</strong> verlangen oder gestatten,<br />

dass das Grundstück an eine andere öffentliche Abwasseranlage<br />

angeschlossen wird.<br />

(2) Ist die für ein Grundstück bestimmte öffentliche Abwasseranlage<br />

noch nicht hergestellt, kann die <strong>Gemeinde</strong> den vorläufigen Anschluss<br />

an eine andere öffentliche Abwasseranlage gestatten oder<br />

verlangen.<br />

§ 5<br />

Befreiungen<br />

Von der Verpflichtung zum Anschluss seines Grundstücks an die<br />

öffentliche Abwasserbeseitigung und von der Pflicht zur Benutzung<br />

deren Einrichtungen ist aufgrund § 45 b Abs. 4 Satz 3 WG der nach<br />

§ 3 Abs. 1 und 2 Verpflichtete auf Antrag insoweit und solange zu<br />

befreien, als ihm der Anschluss bzw. die Benutzung wegen seines<br />

die öffentlichen Belange überwiegenden privaten Interesses an der<br />

eigenen Beseitigung des Abwassers nicht zugemutet werden kann<br />

und die Befreiung wasserwirtschaftlich unbedenklich ist.<br />

§ 6<br />

Allgemeine Ausschlüsse<br />

(1) Von der öffentlichen Abwasserbeseitigung sind sämtliche Stoffe<br />

ausgeschlossen, die die Reinigungswirkung der Klärwerke, den<br />

Betrieb der Schlammbehandlungsanlagen, die Schlammbeseitigung<br />

oder die Schlammverwertung beeinträchtigen, die öffentlichen Abwasseranlagen<br />

angreifen, ihre Funktionsfähigkeit oder Unterhaltung<br />

behindern, erschweren oder gefährden können, oder die den in öffentlichen<br />

Abwasseranlagen arbeitenden Personen oder dem Vorfluter<br />

schaden können. Dies gilt auch für Flüssigkeiten, Gase und<br />

Dämpfe.<br />

(2) Insbesondere sind ausgeschlossen:<br />

1. Stoffe - auch im zerklei<strong>ner</strong>ten Zustand -, die zu Ablagerungen oder<br />

Verstopfungen in den öffentlichen Abwasseranlagen führen können<br />

(zum Beispiel Kehricht, Schutt, Asche, Zellstoffe, Mist, Schlamm,<br />

Sand, Glas, Kunststoffe, Textilien, Küchenabfälle, Schlachtabfälle,<br />

Haut- und Lederabfälle, Tierkörper, Panseninhalt, Schlempe, Trub,<br />

Trester und hefehaltige Rückstände);<br />

2. feuergefährliche, explosive, giftige, fett- oder ölhaltige Stoffe (zum<br />

Beispiel Benzin, Heizöl, Karbid, Phenole, Öle und Fette, Öl/Wasseremulsionen,<br />

Säuren, Laugen, Salze, Reste von Pflanzenschutzmitteln<br />

oder vergleichbaren Chemikalien, Blut aus Schlachtungen,<br />

mit Krankheitskeimen behaftete oder radioaktive Stoffe) sowie Arzneimittel;<br />

3. Jauche, Gülle, Abgänge aus Tierhaltungen, Silosickersaft und<br />

Molke;<br />

4. faulendes und sonst übelriechendes Abwasser (zum Beispiel<br />

milchsaure Konzentrate, Krautwasser);<br />

5. Abwasser, das schädliche oder belästigende Gase oder Dämpfe<br />

verbreiten kann;<br />

6. Abwasser, das einem wasserrechtlichen Bescheid nicht entspricht;<br />

7. Abwasser, dessen Beschaffenheit oder Inhaltsstoffe über den<br />

Richtwerten des Anhangs A. 1 des Merkblatts DWA-M 115-2 vom<br />

Juli 2005 (Herausgeber/Vertrieb: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft,<br />

Abwasser und Abfall e. V. - DWA -, Theodor-Heuss-<br />

Allee 17, 53773 Hennef) liegen.<br />

(3) Die <strong>Gemeinde</strong> kann im Einzelfall über die nach Absatz 2 einzuhaltenden<br />

Anforderungen hinausgehende Anforderungen stellen,<br />

wenn dies für den Betrieb der öffentlichen Abwasseranlagen erforderlich<br />

ist.<br />

(4) Die <strong>Gemeinde</strong> kann im Einzelfall Ausnahmen von den Bestimmungen<br />

der Absätze 1 und 2 zulassen, wenn öffentliche Belange<br />

nicht entgegenstehen, die Versagung der Ausnahme im Einzelfall<br />

eine unbillige Härte bedeuten würde und der Antragsteller eventuell<br />

entstehende Mehrkosten übernimmt.<br />

§ 7<br />

Ausschlüsse im Einzelfall, Mehrkostenvereinbarung<br />

(1) Die <strong>Gemeinde</strong> kann im Einzelfall Abwasser von der öffentlichen<br />

Abwasserbeseitigung ausschließen,<br />

a) dessen Sammlung, Fortleitung oder Behandlung im Hinblick auf<br />

den Anfallort oder wegen der Art oder Menge des Abwassers unverhältnismäßig<br />

hohen Aufwand verursachen würde;<br />

b) das nach den allgemein a<strong>ner</strong>kannten Regeln der Abwassertechnik<br />

nicht mit häuslichen Abwässern gesammelt, fortgeleitet oder behandelt<br />

werden kann.<br />

(2) Die <strong>Gemeinde</strong> kann im Falle des Absatzes 1 den Anschluss<br />

und die Benutzung gestatten, wenn der Grundstückseigentümer<br />

die für den Bau und Betrieb der öffentlichen Abwasseranlagen<br />

entstehenden Mehrkosten übernimmt und auf Verlangen angemessene<br />

Sicherheit leistet.<br />

(3) Schließt die <strong>Gemeinde</strong> in Einzelfällen Abwasser von der Beseitigung<br />

aus, bedarf dies der Zustimmung der Wasserbehörde (§ 45 b<br />

Abs. 4 Satz 2 WG).<br />

§ 8<br />

Einleitungsbeschränkungen<br />

(1) Die <strong>Gemeinde</strong> kann im Einzelfall die Einleitung von Abwasser<br />

von ei<strong>ner</strong> Vorbehandlung oder Speicherung abhängig machen, wenn


4<br />

Jahrgang 2013 Mitteilungsblatt Murgtalbote Nr. 1799 vom 25. Oktober 2013<br />

seine Beschaffenheit oder Menge dies insbesondere im Hinblick auf<br />

den Betrieb der öffentlichen Abwasseranlagen oder auf sonstige öffentliche<br />

Belange erfordert.<br />

(2) Fäkalienhaltiges Abwasser darf in öffentliche Abwasseranlagen,<br />

die nicht an eine öffentliche Kläranlage angeschlossen sind, nur<br />

nach ausreichender Vorbehandlung eingeleitet werden.<br />

(3) Die Einleitung von Abwasser, das der Beseitigungspflicht nicht<br />

unterliegt, bedarf der schriftlichen Genehmigung der <strong>Gemeinde</strong>. Die<br />

Einleitung von sonstigem Wasser (zum Beispiel Drainagewässer,<br />

Grundwasser) ist untersagt. Soweit die Einleitung von sonstigem<br />

Wasser nach der bisherigen Abwassersatzung mit schriftlicher Genehmigung<br />

der <strong>Gemeinde</strong> zulässig war, darf diese im genehmigten<br />

Umfang weitergeführt werden. Die Weiterführung ist ausgeschlossen,<br />

wenn sich die <strong>Gemeinde</strong> in der schriftlichen Genehmigung eine<br />

Kündigungs-/ Widerrufsmöglichkeit eingeräumt hat und von dieser<br />

Gebrauch macht.<br />

§ 9<br />

Eigenkontrolle<br />

(1) Die <strong>Gemeinde</strong> kann verlangen, dass auf Kosten des Verpflichteten<br />

(nach § 3 Absätze 1 und 2) Vorrichtungen zur Messung und<br />

Registrierung der Abflüsse und der Beschaffenheit der Abwässer<br />

sowie zur Bestimmung der Schadstofffracht in die Grundstücksentwässerungsanlage<br />

eingebaut oder an sonst geeigneter Stelle auf<br />

dem Grundstück angebracht, betrieben und in ordnungsgemäßem<br />

Zustand gehalten werden.<br />

(2) Die <strong>Gemeinde</strong> kann auch verlangen, dass eine Person bestimmt<br />

wird, die für die Bedienung der Anlage und für die Führung des Betriebstagebuchs<br />

verantwortlich ist. Das Betriebstagebuch ist mindestens<br />

drei Jahre lang, vom Datum der letzten Eintragung oder des<br />

letzten Beleges an gerechnet, aufzubewahren und der <strong>Gemeinde</strong><br />

auf Verlangen vorzulegen.<br />

§ 10<br />

Abwasseruntersuchungen<br />

(1) Die <strong>Gemeinde</strong> kann beim Verpflichteten Abwasseruntersuchungen<br />

vornehmen. Sie bestimmt, in welchen Abständen die Proben zu<br />

entnehmen sind, durch wen sie zu entnehmen sind und wer sie untersucht.<br />

Für das Zutrittsrecht gilt § 21 Abs. 2 entsprechend.<br />

(2) Wenn bei ei<strong>ner</strong> Untersuchung des Abwassers Mängel festgestellt<br />

werden, hat der Verpflichtete diese unverzüglich zu beseitigen.<br />

§ 11<br />

Grundstücksbenutzung<br />

Die Grundstückseigentümer können bei Vorliegen der Voraussetzungen<br />

des § 93 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) durch die <strong>Gemeinde</strong><br />

verpflichtet werden, für Zwecke der öffentlichen Abwasserbeseitigung<br />

das Verlegen von Kanälen einschließlich Zubehör zur<br />

Ab- und Fortleitung von Abwasser über ihre Grundstücke zu dulden.<br />

Die Grundstückseigentümer haben insbesondere den Anschluss anderer<br />

Grundstücke an die Anschlussleitung zu ihren Grundstücken<br />

zu dulden.<br />

III. Grundstücksanschlüsse,<br />

Grundstücksentwässerungsanlagen<br />

§ 12<br />

Grundstücksanschlüsse<br />

(1) Grundstücksanschlüsse (§ 2 Abs. 2) werden ausschließlich von<br />

der <strong>Gemeinde</strong> hergestellt, unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt<br />

und beseitigt.<br />

(2) Art, Zahl und Lage der Grundstücksanschlüsse sowie deren Änderung<br />

werden nach Anhörung des Grundstückseigentümers und<br />

unter Wahrung sei<strong>ner</strong> berechtigten Interessen von der <strong>Gemeinde</strong><br />

bestimmt. Die <strong>Gemeinde</strong> stellt die für den erstmaligen Anschluss eines<br />

Grundstücks notwendigen Grundstücksanschlüsse bereit; diese<br />

Kosten sind durch den Teilbetrag für den öffentlichen Abwasserkanal<br />

(§ 33 Nr. 1a) abgegolten.<br />

(3) Jedes Grundstück, das erstmalig an die öffentlichen Abwasseranlagen<br />

angeschlossen wird, erhält einen Grundstücksanschluss;<br />

werden Grundstücke im Trennverfahren entwässert, gelten die beiden<br />

Anschlüsse als ein Grundstücksanschluss. Die <strong>Gemeinde</strong> kann<br />

mehr als einen Grundstücksanschluss herstellen, soweit sie es für<br />

technisch notwendig hält. In besonders begründeten Fällen (zum<br />

Beispiel Sammelgaragen, Reihenhäuser) kann die <strong>Gemeinde</strong> den<br />

Anschluss mehrerer Grundstücke über einen gemeinsamen Grundstücksanschluss<br />

vorschreiben oder auf Antrag zulassen.<br />

§ 13<br />

Sonstige Anschlüsse<br />

(1) Die <strong>Gemeinde</strong> kann auf Antrag des Grundstückseigentümers<br />

weitere Grundstücksanschlüsse sowie vorläufige oder vorübergehende<br />

Anschlüsse herstellen. Als weitere Grundstücksanschlüsse<br />

gelten auch Anschlüsse für Grundstücke, die nach Entstehen der<br />

Beitragsschuld (§ 34) neu gebildet werden.<br />

(2) Die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung<br />

und Beseitigung der in Absatz 1 genannten Grundstücksanschlüsse<br />

hat der Grundstückseigentümer der <strong>Gemeinde</strong> zu erstatten.<br />

(3) Der Erstattungsanspruch entsteht mit der endgültigen Herstellung<br />

des Grundstücksanschlusses, im Übrigen mit der Beendigung<br />

der Maßnahme. Der Erstattungsanspruch wird binnen eines Monats<br />

nach Bekanntgabe des Abgabenbescheids fällig.<br />

§ 14<br />

Private Grundstücksanschlüsse<br />

(1) Private Grundstücksanschlüsse sind vom Grundstückseigentümer<br />

auf eigene Kosten zu unterhalten, zu ändern, zu erneuern und<br />

zu beseitigen.<br />

(2) Entspricht ein Grundstücksanschluss nach Beschaffenheit und<br />

Art der Verlegung den allgemein a<strong>ner</strong>kannten Regeln der Technik<br />

und etwaigen zusätzlichen Bestimmungen der <strong>Gemeinde</strong> und verzichtet<br />

der Grundstückseigentümer schriftlich auf seine Rechte an<br />

der Leitung, so ist der Grundstücksanschluss auf sein Verlangen von<br />

der <strong>Gemeinde</strong> zu übernehmen. Dies gilt nicht für Leitungen im Außenbereich<br />

(§ 35 BauGB).<br />

(3) Unterhaltungs-, Änderungs-, Erneuerungs- und Beseitigungsarbeiten<br />

an privaten Grundstücksanschlüssen (Abs. 1) sind der <strong>Gemeinde</strong><br />

vom Grundstückseigentümer mindestens 14 Tage vorher<br />

anzuzeigen.<br />

§ 15<br />

Genehmigungen<br />

(1) Der schriftlichen Genehmigung der <strong>Gemeinde</strong> bedürfen<br />

a) die Herstellung der Grundstücksentwässerungsanlagen, deren<br />

Anschluss sowie deren Änderung;<br />

b) die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Änderung<br />

der Benutzung. Bei vorübergehenden oder vorläufigen Anschlüssen<br />

wird die Genehmigung widerruflich oder befristet ausgesprochen.<br />

(2) Einem unmittelbaren Anschluss steht der mittelbare Anschluss<br />

(z. B. über bestehende Grundstücksentwässerungsanlagen) gleich.<br />

(3) Aus dem Antrag müssen auch Art, Zusammensetzung und Menge<br />

der anfallenden Abwässer, die vorgesehene Behandlung der Abwässer<br />

und die Bemessung der Anlagen ersichtlich sein. Außerdem<br />

sind dem Antrag folgende Unterlagen beizufügen:<br />

- Lageplan im Maßstab 1: 500 mit Einzeichnung sämtlicher auf dem<br />

Grundstück bestehender Gebäude, der Straße, der Schmutz- und<br />

Regenwasseranschlussleitungen, der vor dem Grundstück liegenden<br />

Straßenkanäle und der etwa vorhandenen weiteren Entwässerungsanlagen,<br />

Brunnen, Gruben, usw.;<br />

- Grundrisse des Untergeschosses (Kellergeschosses) der einzelnen<br />

anzuschließenden Gebäude im Maßstab 1 : 100, mit Einzeichnung<br />

der anzuschließenden Entwässerungsteile, der Dachableitung<br />

und aller Entwässerungsleitungen unter Angabe des Materials, der<br />

lichten Weite und der Absperrschieber oder Rückstauverschlüsse;<br />

- Systemschnitte der zu entwässernden Gebäudeteile im Maßstab<br />

1: 100 in der Richtung der Hauptleitungen (mit Angabe der Hauptleitungen<br />

und der Fallrohre, der Dimensionen und der Gefällverhältnisse,<br />

der Höhenlage, der Entwässerungsanlage und des Straßenkanals,<br />

bezogen auf Normalnull).<br />

Die zur Anfertigung der Pläne erforderlichen Angaben (Höhenlage<br />

des Straßenkanals, Lage der Anschlussstelle und Höhenfestpunkte)<br />

sind bei der <strong>Gemeinde</strong> einzuholen. Dort sind auch Formulare für die<br />

Entwässerungsanträge erhältlich.<br />

§ 16<br />

Regeln der Technik<br />

Grundstücksentwässerungsanlagen sind nach den allgemein a<strong>ner</strong>kannten<br />

Regeln der Technik herzustellen, zu unterhalten und zu betreiben.<br />

Allgemein a<strong>ner</strong>kannte Regeln der Technik sind insbesondere<br />

die technischen Bestimmungen für den Bau, den Betrieb und die<br />

Unterhaltung von Abwasseranlagen und die Einleitungsstandards,


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Jahrgang 2013 Mitteilungsblatt Murgtalbote Nr. 1799 vom 25. Oktober 2013<br />

die die oberste Wasserbehörde durch öffentliche Bekanntmachung<br />

einführt. Von den allgemein a<strong>ner</strong>kannten Regeln der Technik kann<br />

abgewichen werden, wenn den Anforderungen auf andere Weise<br />

ebenso wirksam entsprochen wird.<br />

§ 17<br />

Herstellung, Änderung und Unterhaltung<br />

der Grundstücksentwässerungsanlagen<br />

(1) Die Grundstücksentwässerungsanlagen sind vom Grundstückseigentümer<br />

auf seine Kosten herzustellen, zu unterhalten, zu ändern,<br />

zu erneuern und nach Bedarf gründlich zu reinigen.<br />

(2) Die <strong>Gemeinde</strong> kann, zusammen mit dem Grundstücksanschluss,<br />

einen Teil der Grundstücksentwässerungsanlage, vom Grundstücksanschluss<br />

bis einschließlich des Prüfschachts, herstellen oder erneuern.<br />

Die insoweit entstehenden Kosten hat der Grundstückseigentümer<br />

zu tragen. § 13 Abs. 3 gilt entsprechend.<br />

(3) Grundleitungen sind in der Regel mit mindestens 150 mm<br />

Nennweite auszuführen. Der letzte Schacht mit Reinigungsrohr<br />

(Prüfschacht) ist so nahe wie technisch möglich an die öffentliche<br />

Abwasseranlage zu setzen; er muss stets zugänglich und bis auf<br />

Rückstauebene (§ 20) wasserdicht ausgeführt sein.<br />

(4) Wird eine Grundstücksentwässerungsanlage - auch vorübergehend<br />

- außer Betrieb gesetzt, so kann die <strong>Gemeinde</strong> den Grundstücksanschluss<br />

verschließen oder beseitigen. Die Kosten trägt der<br />

Grundstückseigentümer. § 13 Abs. 3 gilt entsprechend. Die <strong>Gemeinde</strong><br />

kann die in Satz 1 genannten Maßnahmen auf den Grundstückseigentümer<br />

übertragen.<br />

§ 18<br />

Abscheider, Hebeanlagen, Pumpen, Zerklei<strong>ner</strong>ungsgeräte<br />

(1) Auf Grundstücken, auf denen Fette, Leichtflüssigkeiten wie Benzin<br />

und Benzol sowie Öle oder Ölrückstände in das Abwasser gelangen<br />

können, sind Vorrichtungen zur Abscheidung dieser Stoffe aus<br />

dem Abwasser (Abscheider mit dazugehörenden Schlammfängen)<br />

einzubauen, zu betreiben, zu unterhalten und zu erneuern. Die Abscheider<br />

mit den dazugehörenden Schlammfängen sind vom Grundstückseigentümer<br />

in regelmäßigen Zeitabständen, darüber hinaus<br />

bei besonderem Bedarf zu leeren und zu reinigen. Bei schuldhafter<br />

Säumnis ist er der <strong>Gemeinde</strong> gegenüber schadensersatzpflichtig.<br />

Für die Beseitigung/Verwertung der anfallenden Stoffe gelten die<br />

Vorschriften über die Abfallentsorgung.<br />

(2) Die <strong>Gemeinde</strong> kann vom Grundstückseigentümer im Einzelfall<br />

den Einbau und den Betrieb ei<strong>ner</strong> Abwasserhebeanlage verlangen,<br />

wenn dies für die Ableitung des Abwassers notwendig ist; dasselbe<br />

gilt für Pumpanlagen auf Grundstücken, die an Abwasserdruckleitungen<br />

angeschlossen werden. § 16 bleibt unberührt.<br />

(3) Zerklei<strong>ner</strong>ungsgeräte für Küchenabfälle, Müll, Papier und dergleichen<br />

sowie Handtuchspender mit Spülvorrichtung dürfen nicht<br />

an Grundstücksentwässerungsanlagen angeschlossen werden.<br />

§ 19<br />

Außerbetriebsetzung von Kleinkläranlagen<br />

Kleinkläranlagen, geschlossene Gruben und Sickeranlagen sind<br />

unverzüglich außer Betrieb zu setzen, sobald das Grundstück über<br />

eine Abwasserleitung an eine öffentliche Kläranlage angeschlossen<br />

ist. Die Kosten für die Stilllegung trägt der Grundstückseigentümer<br />

selbst.<br />

§ 20<br />

Sicherung gegen Rückstau<br />

Abwasseraufnahmeeinrichtungen der Grundstücksentwässerungsanlagen,<br />

insbesondere Toiletten mit Wasserspülung, Bodenabläufe,<br />

Ausgüsse, Spülen, Waschbecken, die tiefer als die Straßenoberfläche<br />

an der Anschlussstelle der Grundstücksentwässerung (Rückstauebene)<br />

liegen, müssen vom Grundstückseigentümer auf seine<br />

Kosten gegen Rückstau gesichert werden. Im Übrigen hat der<br />

Grundstückseigentümer für rückstaufreien Abfluss des Abwassers<br />

zu sorgen.<br />

§ 21<br />

Abnahme und Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen,<br />

Zutrittsrecht, Indirekteinleiterkataster<br />

(1) Vor der Abnahme durch die <strong>Gemeinde</strong> darf die Grundstücksentwässerungsanlage<br />

nicht in Betrieb genommen werden. Die Abnahme<br />

der Grundstücksentwässerungsanlage befreit den Bauherrn,<br />

den Planverfasser, den Bauleiter und den ausführenden Unternehmer<br />

nicht von ihrer Verantwortlichkeit für die vorschriftsmäßige und<br />

fehlerfreie Ausführung der Arbeiten.<br />

(2) Die <strong>Gemeinde</strong> ist berechtigt, die Grundstücksentwässerungsanlagen<br />

zu prüfen. Die Grundstückseigentümer und Besitzer (nach §<br />

3 Absätze 1 und 2) sind verpflichtet, die Prüfungen zu dulden und<br />

dabei Hilfe zu leisten. Sie haben den zur Prüfung des Abwassers<br />

notwendigen Einblick in die Betriebsvorgänge zu gewähren und die<br />

sonst erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Von der <strong>Gemeinde</strong> beauftragte<br />

Personen dürfen Grundstücke zur Überwachung der Einhaltung<br />

der satzungsrechtlichen Vorschriften und der Erfüllung danach<br />

auferlegter Verpflichtungen betreten.<br />

(3) Werden bei der Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen<br />

Mängel festgestellt, hat sie der Grundstückseigentümer unverzüglich<br />

zu beseitigen.<br />

(4) Die <strong>Gemeinde</strong> ist nach § 83 Abs. 3 WG in Verbindung mit der<br />

Eigenkontrollverordnung des Landes verpflichtet, Betriebe, von deren<br />

Abwasseranfall nach Beschaffenheit und Menge ein erheblicher<br />

Einfluss auf die öffentliche Abwasserbehandlungsanlage zu erwarten<br />

ist, in einem so genannten Indirekteinleiterkataster zu erfassen.<br />

Dieses wird bei der <strong>Gemeinde</strong> geführt und wird auf Verlangen der<br />

Wasserbehörde vorgelegt. Die Verantwortlichen dieser Betriebe sind<br />

verpflichtet, der <strong>Gemeinde</strong>, auf deren Anforderung hin, die für die<br />

Erstellung des Indirekteinleiterkatasters erforderlichen Angaben zu<br />

machen. Dabei handelt es sich um folgende Angaben: Namen des<br />

Betriebs und der Verantwortlichen, Art und Umfang der Produktion,<br />

eingeleitete Abwassermenge, Art der Abwasservorbehandlungsanlage<br />

sowie Hauptabwasserinhaltsstoffe. Die <strong>Gemeinde</strong> wird dabei<br />

die Geheimhaltungspflicht von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen<br />

sowie die Belange des Datenschutzes beachten.<br />

IV. Abwasserbeitrag<br />

§ 22<br />

Erhebungsgrundsatz<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> erhebt zur teilweisen Deckung ihres Aufwands für<br />

die Anschaffung, Herstellung und den Ausbau der öffentlichen Abwasseranlagen<br />

einen Abwasserbeitrag. Der Abwasserbeitrag wird in<br />

Teilbeträgen (§ 33) erhoben.<br />

§ 23<br />

Gegenstand der Beitragspflicht<br />

(1) Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, für die eine bauliche<br />

oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist, wenn sie bebaut oder<br />

gewerblich genutzt werden können. Erschlossene Grundstücke, für<br />

die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung nicht festgesetzt ist, unterliegen<br />

der Beitragspflicht, wenn sie nach der Verkehrsauffassung<br />

Bauland sind und nach der geordneten baulichen Entwicklung der<br />

<strong>Gemeinde</strong> zur Bebauung anstehen.<br />

(2) Wird ein Grundstück an die öffentlichen Abwasseranlagen tatsächlich<br />

angeschlossen, so unterliegt es der Beitragspflicht auch<br />

dann, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 nicht erfüllt sind.<br />

§ 24<br />

Beitragsschuld<strong>ner</strong><br />

(1) Beitragsschuld<strong>ner</strong> bzw. Schuld<strong>ner</strong> der Vorauszahlung ist, wer im<br />

Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitrags- bzw. Vorauszahlungsbescheids<br />

Eigentümer des Grundstücks ist.<br />

(2) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so ist der<br />

Erbbauberechtigte an Stelle des Eigentümers beitragspflichtig. Mehrere<br />

Beitragsschuld<strong>ner</strong> sind Gesamtschuld<strong>ner</strong>; bei Wohnungs- und<br />

Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer nur<br />

entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig.<br />

(3) Steht das Grundstück, Erbbaurecht, Wohnungs- oder Teileigentum<br />

im Eigentum mehrerer Personen zur gesamten Hand, ist die<br />

Gesamthandsgemeinschaft beitragspflichtig.<br />

§ 25<br />

Beitragsmaßstab<br />

Maßstab für den Abwasserbeitrag ist die Nutzungsfläche. Diese ergibt<br />

sich durch Vervielfachung der Grundstücksfläche (§ 26) mit einem<br />

Nutzungsfaktor (§ 27).<br />

§ 26<br />

Grundstücksfläche<br />

(1) Als Grundstücksfläche gilt:<br />

1. bei Grundstücken im Bereich eines Bebauungsplans die Fläche,<br />

die der Ermittlung der zulässigen Nutzung zugrunde zu legen ist;<br />

2. soweit ein Bebauungsplan oder eine Satzung nach § 34 Abs. 4<br />

S. 1 BauGB nicht besteht oder die erforderliche Festsetzung nicht


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Jahrgang 2013 Mitteilungsblatt Murgtalbote Nr. 1799 vom 25. Oktober 2013<br />

enthält, die tatsächliche Grundstücksfläche bis zu ei<strong>ner</strong> Tiefe von<br />

30 Meter von der der Erschließungsanlage zugewandten Grundstücksgrenze.<br />

Reicht die bauliche oder gewerbliche Nutzung über<br />

diese Begrenzung hinaus oder sind Flächen tatsächlich angeschlossen,<br />

so ist die Grundstückstiefe maßgebend, die durch die hintere<br />

Grenze der Nutzung, zuzüglich der baurechtlichen Abstandsflächen,<br />

bestimmt wird. Grundstücksteile, die lediglich die wegemäßige Verbindung<br />

zur Erschließungsanlage herstellen, bleiben bei der Bestimmung<br />

der Grundstückstiefe unberücksichtigt. Zur Nutzung zählen<br />

auch angelegte Grünflächen oder gärt<strong>ner</strong>isch genutzte Flächen.<br />

(2) Teilflächenabgrenzungen gemäß § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG bleiben<br />

unberührt.<br />

§ 27<br />

Nutzungsfaktor<br />

(1) Entsprechend der Ausnutzbarkeit wird die Grundstücksfläche (§<br />

26) mit einem Nutzungsfaktor vervielfacht, der im Einzelnen beträgt:<br />

1. bei eingeschossiger Bebaubarkeit 1,00<br />

2. bei zweigeschossiger Bebaubarkeit 1,25<br />

3. bei dreigeschossiger Bebaubarkeit 1,50<br />

4. bei vier- und fünfgeschossiger Bebaubarkeit 1,75<br />

5. bei sechs- und mehrgeschossiger Bebaubarkeit 2,00<br />

(2) Bei Stellplatzgrundstücken und bei Grundstücken, für die nur<br />

eine Nutzung ohne Bebauung zulässig ist oder bei denen die Bebauung<br />

nur untergeordnete Bedeutung hat, wird ein Nutzungsfaktor<br />

von 0,5 zugrunde gelegt. Dasselbe gilt für Gemeinbedarfs- oder<br />

Grünflächengrundstücke, deren Grundstücksflächen aufgrund ihrer<br />

Zweckbestimmung nicht oder nur zu einem untergeordneten Teil mit<br />

Gebäuden überdeckt werden sollen bzw. überdeckt sind (zum Beispiel<br />

Friedhöfe, Sportplätze, Freibäder, Kleingartenanlagen). Die §§<br />

28 bis 31 finden keine Anwendung.<br />

§ 28<br />

Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken,<br />

für die ein Bebauungsplan die Geschosszahl festsetzt<br />

Als Geschosszahl gilt die im Bebauungsplan festgesetzte höchstzulässige<br />

Zahl der Vollgeschosse. Ist im Einzelfall eine größere Geschosszahl<br />

genehmigt, so ist diese zugrunde zu legen. Als Geschosse<br />

gelten Vollgeschosse i. S. der Landesbauordnung (LBO) in der im<br />

Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Bebauungsplan geltenden<br />

Fassung. Sind auf einem Grundstück mehrere bauliche Anlagen mit<br />

unterschiedlicher Geschosszahl zulässig, ist die höchste Zahl der<br />

Vollgeschosse maßgebend.<br />

§ 29<br />

Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken,<br />

für die ein Bebauungsplan eine Baumassenzahl festsetzt<br />

(1) Weist der Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse eine<br />

Baumassenzahl aus, so gilt als Geschosszahl die Baumassenzahl<br />

geteilt durch 3,5; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet,<br />

wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl<br />

aufgerundet und Nachkommastellen, die klei<strong>ner</strong> als 0,5 sind, auf die<br />

vorausgehende volle Zahl abgerundet werden.<br />

(2) Ist eine größere als die nach Abs. 1 bei Anwendung der Baumassenzahl<br />

zulässige Baumasse genehmigt, so ergibt sich die<br />

Geschosszahl aus der Teilung dieser Baumasse durch die Grundstücksfläche<br />

und nochmaliger Teilung des Ergebnisses durch 3,5;<br />

das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen<br />

ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und<br />

Nachkommastellen, die klei<strong>ner</strong> als 0,5 sind, auf die vorausgehende<br />

volle Zahl abgerundet werden.<br />

§ 30<br />

Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die<br />

ein Bebauungsplan die Höhe baulicher Anlagen festsetzt<br />

(1) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung<br />

nicht durch die Zahl der Vollgeschosse oder eine Baumassenzahl,<br />

sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen in Gestalt der maximalen<br />

Gebäudehöhe (Firsthöhe) fest, so gilt als Geschosszahl das festgesetzte<br />

Höchstmaß der Höhe der baulichen Anlage geteilt durch<br />

1. 3,0 für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine<br />

Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), Ferienhausgebiete,<br />

Wochenendhausgebiete und besondere Wohngebiete (WB)<br />

festgesetzten Gebiete und<br />

2. 4,0 für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD), Mischgebiete<br />

(MI), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete (GI)<br />

und sonstige Sondergebiete (SO) festgesetzten Gebiete;<br />

das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen<br />

ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und<br />

Nachkommastellen, die klei<strong>ner</strong> als 0,5 sind, auf die vorausgehende<br />

volle Zahl abgerundet werden.<br />

(2) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung<br />

nicht durch die Zahl der Vollgeschosse oder eine Baumassenzahl,<br />

sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen in Gestalt der maximalen<br />

Traufhöhe (Schnittpunkt der senkrechten, traufseitigen Außenwand<br />

mit der Dachhaut) fest, so gilt als Geschosszahl das festgesetzte<br />

Höchstmaß der Höhe der baulichen Anlage geteilt durch<br />

1. 2,7 für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine<br />

Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), Ferienhausgebiete,<br />

Wochenendhausgebiete und besondere Wohngebiete (WB)<br />

festgesetzten Gebiete und<br />

2. 3,5 für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD), Mischgebiete<br />

(MI), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete (GI)<br />

und sonstige Sondergebiete (SO) festgesetzten Gebiete;<br />

das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen<br />

ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und<br />

Nachkommastellen, die klei<strong>ner</strong> als 0,5 sind, auf die vorausgehende<br />

volle Zahl abgerundet werden.<br />

(3) Ist im Einzelfall eine größere als die im Bebauungsplan festgesetzte<br />

Höhe baulicher Anlagen genehmigt, so ist diese gemäß Abs.<br />

1 oder 2 in eine Geschosszahl umzurechnen.<br />

(4) Weist der Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse oder<br />

ei<strong>ner</strong> Baumassenzahl sowohl die zulässige Firsthöhe als auch die<br />

zulässige Traufhöhe der baulichen Anlage aus, so ist die Firsthöhe<br />

gemäß Abs. 1 und 3 in eine Geschosszahl umzurechnen.<br />

§ 31<br />

Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die<br />

keine Planfestsetzung im Sinne der §§ 28 bis 30 bestehen<br />

(1) Bei Grundstücken in unbeplanten Gebieten bzw. in beplanten<br />

Gebieten, für die der Bebauungsplan keine Festsetzungen nach den<br />

§§ 28 bis 30 enthält, ist maßgebend:<br />

1. bei bebauten Grundstücken die Zahl der tatsächlich vorhandenen<br />

Geschosse,<br />

2. bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken die Zahl der auf<br />

den Grundstücken der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen<br />

Geschosse.<br />

(2) Bei Grundstücken im Außenbereich (§ 35 BauGB) ist maßgebend:<br />

1. bei bebauten Grundstücken die Zahl der tatsächlich vorhandenen<br />

Geschosse;<br />

2. bei unbebauten Grundstücken, für die ein Bauvorhaben genehmigt<br />

ist, die Zahl der genehmigten Geschosse.<br />

(3) Als Geschosse gelten Vollgeschosse i. S. der LBO in der im Entstehungszeitpunkt<br />

(§ 34) geltenden Fassung. Sind auf einem Grundstück<br />

mehrere bauliche Anlagen mit unterschiedlicher Geschosszahl<br />

vorhanden, ist die höchste Zahl der Vollgeschosse maßgebend.<br />

(4) Bei Grundstücken mit Gebäuden ohne ein Vollgeschoss i. S.<br />

der LBO, gilt als Geschosszahl die Baumasse des Bauwerks geteilt<br />

durch die überbaute Grundstücksfläche und nochmals geteilt durch<br />

3,5, mindestens jedoch die nach Abs. 1 maßgebende Geschosszahl;<br />

das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen<br />

ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und<br />

Nachkommastellen, die klei<strong>ner</strong> als 0,5 sind, auf die vorausgehende<br />

volle Zahl abgerundet werden.<br />

§ 32<br />

Nachveranlagung, weitere Beitragspflicht<br />

(1) Von Grundstückseigentümern, für deren Grundstück eine Beitragsschuld<br />

bereits entstanden ist oder deren Grundstücke beitragsfrei<br />

angeschlossen worden sind, werden weitere Beiträge erhoben,<br />

1. soweit die bis zum In-Kraft-Treten dieser Satzung zulässige Zahl<br />

bzw. genehmigte höhere Zahl der Vollgeschosse überschritten oder<br />

eine größere Zahl von Vollgeschossen allgemein zugelassen wird;<br />

2. soweit in den Fällen des § 31 Abs. 2 Nr. 1 und 2 eine höhere Zahl<br />

der Vollgeschosse zugelassen wird;<br />

3. wenn das Grundstück mit Grundstücksflächen vereinigt wird, für<br />

die eine Beitragsschuld bisher nicht entstanden ist;<br />

4. soweit Grundstücke unter Einbeziehung von Teilflächen, für die<br />

eine Beitragsschuld bereits entstanden ist, neu gebildet werden.


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Jahrgang 2013 Mitteilungsblatt Murgtalbote Nr. 1799 vom 25. Oktober 2013<br />

(2) Wenn bei der Veranlagung von Grundstücken Teilflächen gem.<br />

§ 26 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung und § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG unberücksichtigt<br />

geblieben sind, entsteht eine weitere Beitragspflicht, soweit<br />

die Voraussetzungen für eine Teilflächenabgrenzung entfallen.<br />

§ 33<br />

Beitragssatz<br />

Der Abwasserbeitrag setzt sich zusammen aus:<br />

Teilbeiträge je m² Nutzungsfläche (§ 25)<br />

1. Für Kanal- und Klärsystem „Oberes Murgtal“ und „Unteres Murgtal“<br />

a) für den öffentlichen Abwasserkanal 3,00 EURO<br />

b) für das Klärwerk 1,44 EURO<br />

§ 34<br />

Entstehung der Beitragsschuld<br />

(1) Die Beitragsschuld entsteht:<br />

1. In den Fällen des § 23 Abs. 1, sobald das Grundstück an den<br />

öffentlichen Kanal angeschlossen werden kann.<br />

2. In den Fällen des § 23 Abs. 2 mit dem Anschluss, frühestens jedoch<br />

mit dessen Genehmigung.<br />

3. In den Fällen des § 33 Nr. 2 bis 3, sobald die Teile der Abwasseranlagen<br />

für das Grundstück genutzt werden können.<br />

4. In den Fällen des § 32 Abs. 1 Nr. 1 und 2 mit der Erteilung der<br />

Baugenehmigung bzw. dem In-Kraft-Treten des Bebauungsplans<br />

oder ei<strong>ner</strong> Satzung i. S. von § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB.<br />

5. In den Fällen des § 32 Abs. 1 Nr. 3, wenn die Vergrößerung des<br />

Grundstücks im Grundbuch eingetragen ist.<br />

6. In den Fällen des § 32 Abs. 1 Nr. 4, wenn das neugebildete Grundstück<br />

im Grundbuch eingetragen ist.<br />

7. In den Fällen des § 32 Abs. 2, mit dem Wegfall der Voraussetzungen<br />

für eine Teilflächenabgrenzung nach § 26 Abs. 1 Nr. 2 dieser<br />

Satzung und § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG, insbesondere mit dem Inkrafttreten<br />

eines Bebauungsplanes oder ei<strong>ner</strong> Satzung gem. § 34 Abs. 4<br />

Satz. 1 BauGB, der Bebauung, der gewerblichen Nutzung oder des<br />

tatsächlichen Anschlusses von abgegrenzten Teilflächen jedoch frühestens<br />

mit der Anzeige ei<strong>ner</strong> Nutzungsänderung gem. § 46 Abs. 7.<br />

(2) Für Grundstücke, die schon vor dem 01.04.1964 an die öffentliche<br />

Abwasseranlagen hätten angeschlossen werden können, jedoch<br />

noch nicht angeschlossen worden sind, entsteht die Beitragsschuld<br />

mit dem tatsächlichen Anschluss, frühestens mit dessen Genehmigung.<br />

(3) Für mittelbare Anschlüsse gilt § 15 Abs. 2 entsprechend.<br />

§ 35<br />

Vorauszahlungen, Fälligkeit<br />

(1) Die <strong>Gemeinde</strong> kann Vorauszahlungen auf die Teilbeiträge nach §<br />

33 Nr. 2 und 3 in Höhe von 70 v.H. der voraussichtlichen Teilbeitragsschuld<br />

erheben, sobald mit der Herstellung des Teils der öffentlichen<br />

Abwasseranlagen begonnen wird.<br />

(2) Der Abwasserbeitrag (Teilbeitrag) und die Vorauszahlungen werden<br />

jeweils einen Monat nach Bekanntgabe des Abgabebescheids<br />

fällig.<br />

§ 36<br />

Ablösung<br />

(1) Die <strong>Gemeinde</strong> kann, solange die Beitragsschuld noch nicht entstanden<br />

ist, mit dem Beitragsschuld<strong>ner</strong> die Ablösung des Abwasserbeitrags<br />

(Teilbeitrags) vereinbaren.<br />

(2) Der Betrag ei<strong>ner</strong> Ablösung bestimmt sich nach der Höhe der voraussichtlich<br />

entstehenden Beitragsschuld (Teilbeitragsschuld); die<br />

Ermittlung erfolgt nach den Bestimmungen dieser Satzung.<br />

(3) Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht.<br />

V. Abwassergebühren<br />

§ 37<br />

Erhebungsgrundsatz<br />

(1) Die <strong>Gemeinde</strong> erhebt für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen<br />

Abwassergebühren.<br />

(2) Für die Bereitstellung eines Zwischenzählers gemäß § 41 Abs. 2<br />

wird eine Zählergebühr gem. § 42 a erhoben.<br />

§ 38<br />

Gebührenmaßstab<br />

(1) Die Abwassergebühren werden getrennt für die auf den Grundstücken<br />

anfallende Schmutzwassermenge (Schmutzwassergebühr,<br />

§ 40) und für die anfallende Niederschlagswassermenge (Niederschlagswassergebühr,<br />

§ 40 a) erhoben.<br />

(2) Bei sonstigen Einleitungen (§ 8 Abs. 3) bemisst sich die Abwassergebühr<br />

nach der eingeleiteten Schmutzwasser- bzw. Wassermenge.<br />

(3) Wird Abwasser zu ei<strong>ner</strong> öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage<br />

gebracht, bemisst sich die Abwassergebühr nach der Menge<br />

des angelieferten Abwassers.<br />

§ 39<br />

Gebührenschuld<strong>ner</strong><br />

(1) Schuld<strong>ner</strong> der Abwassergebühr (§ 37 Abs. 1) und der Zählergebühr<br />

(§ 37 Abs. 2) ist der Grundstückseigentümer. Der Erbbauberechtigte<br />

ist anstelle des Grundstückseigentümers Gebührenschuld<strong>ner</strong>.<br />

Beim Wechsel des Gebührenschuld<strong>ner</strong>s geht die Gebührenpflicht<br />

mit Beginn des auf den Übergang folgenden Kalendermonats auf<br />

den neuen Gebührenschuld<strong>ner</strong> über.<br />

(2) Gebührenschuld<strong>ner</strong> für die Gebühr nach § 38 Absatz 3 ist derjenige,<br />

der das Abwasser anliefert.<br />

(3) Mehrere Gebührenschuld<strong>ner</strong> sind Gesamtschuld<strong>ner</strong>.<br />

§ 40<br />

Bemessung der Schmutzwassergebühr<br />

(1) Bemessungsgrundlage für die Schmutzwassergebühr im Sinne<br />

von § 38 Abs. 1 ist:<br />

1. die dem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgung zugeführte<br />

Wassermenge;<br />

2. bei nichtöffentlicher Trink- oder Brauchwasserversorgung die dieser<br />

entnommene Wassermenge;<br />

3. im Übrigen das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser,<br />

soweit es als Brauchwasser im Haushalt oder im Betrieb<br />

genutzt wird.<br />

Bei sonstigen Einleitungen (§ 8 Abs. 3) ist Bemessungsgrundlage<br />

die eingeleitete Wasser-/Schmutzwassermenge.<br />

(2) Auf Verlangen der <strong>Gemeinde</strong> hat der Gebührenschuld<strong>ner</strong> bei<br />

sonstigen Einleitungen (§ 8 Abs. 3) sowie bei nichtöffentlicher<br />

Wasserversorgung (Abs. 1 Nr. 2) und bei der Nutzung von Niederschlagswasser<br />

als Brauchwasser (Abs. 1 Nr. 3) geeignete Messeinrichtungen<br />

auf seine Kosten anzubringen und zu unterhalten.<br />

§ 40a<br />

Bemessung der Niederschlagswassergebühr<br />

(1) Bemessungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr (§ 38<br />

Abs. 1) sind die bebauten und befestigten (versiegelten) Flächen, in<br />

Abhängigkeit ihrer Oberflächenbeschaffenheit, des an die öffentliche<br />

Abwasserbeseitigung angeschlossenen Grundstücks, von denen<br />

Niederschlagswasser unmittelbar oder mittelbar den öffentlichen<br />

Abwasseranlagen zugeführt wird. Maßgebend für die Flächenberechnung<br />

ist der Zustand zu Beginn des Veranlagungszeitraumes;<br />

bei erstmaliger Entstehung der Gebührenpflicht, der Zustand zum<br />

Zeitpunkt des Beginns des Benutzungsverhältnisses.<br />

(2) Die versiegelten Flächen werden mit einem Faktor (Versiegelungsfaktor)<br />

multipliziert, der unter Berücksichtigung des Grades der<br />

Wasserdurchlässigkeit und der Verdunstung für die einzelnen Versiegelungsarten<br />

wie folgt festgesetzt wird:<br />

a) Vollständig versiegelte Flächen, z. B. Dachflächen, Asphalt, Beton,<br />

Bitumen, Pflaster mit Fugenverguss 1,0<br />

b) Stark versiegelte Flächen, z. B. Pflaster, Platten, Verbundsteine,<br />

Porenpflaster, Gründächer bis 12 cm Schichtstärke 0,6<br />

c) Wenig versiegelte Flächen, z. B. Rasengittersteine, Rasenfugenpflaster,<br />

Splittfugenpflaster, Schotterrasen, Kies, Schotter, Gründächer<br />

über 12 cm Schichtstärke 0,3<br />

Für versiegelte Flächen anderer Art gilt der Faktor derjenigen Versiegelungsart<br />

nach Buchstaben a) bis c), die der vorliegenden Versiegelung<br />

in Abhängigkeit vom Wasserdurchlässigkeitsgrad am nächsten<br />

kommt.<br />

(3) Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser über eine<br />

Sickermulde mit gedrosseltem Ablauf oder mit Notüberlauf den öffentlichen<br />

Abwasseranlagen zugeführt wird, bleiben im Rahmen der


8<br />

Jahrgang 2013 Mitteilungsblatt Murgtalbote Nr. 1799 vom 25. Oktober 2013<br />

Gebührenbemessung unberücksichtigt. Das Gleiche gilt bei Mulden-<br />

Rigolen-Systemen mit Notüberlauf in die öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen.<br />

(4) Flächen, die an Zisternen ohne Überlauf in die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen<br />

angeschlossen sind, bleiben im Rahmen<br />

der Gebührenbemessung unberücksichtigt. Für Flächen, die an<br />

Zisternen mit Überlauf angeschlossen sind gilt folgendes:<br />

a) bei Regenwassernutzung, ausschließlich zur Gartenbewässerung,<br />

werden die Flächen um 8 m² je m³ Fassungsvolumen reduziert;<br />

b) bei Regenwassernutzung im Haushalt oder Betrieb werden die<br />

Flächen um 15 m² je m³ Fassungsvolumen reduziert. Sätze 1 und 2<br />

gelten nur für Zisternen, die fest installiert und mit dem Boden verbunden<br />

sind (sowie ein Mindestfassungsvolumen von 3 m³ aufweisen).<br />

§ 41<br />

Absetzungen<br />

(1) Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen<br />

eingeleitet wurden, werden auf Antrag des Gebührenschuld<strong>ner</strong>s<br />

bei der Bemessung der Schmutzwassergebühr (§ 40)<br />

abgesetzt. In den Fällen des Abs. 2 erfolgt die Absetzung von Amts<br />

wegen.<br />

(2) Der Nachweis der nicht eingeleiteten Frischwassermengen soll<br />

durch Messung eines besonderen Wasserzählers (Zwischenzähler)<br />

erbracht werden, der den eichrechtlichen Vorschriften entspricht.<br />

Zwischenzähler werden auf Antrag des Grundstückseigentümers<br />

ausschließlich von der <strong>Gemeinde</strong> eingebaut, unterhalten und entfernt;<br />

sie stehen im Eigentum der <strong>Gemeinde</strong> und werden von ihr<br />

abgelesen. Die §§ 21 Abs. 2 und 3, 22 und 23 der Wasserversorgungssatzung<br />

vom 28. März 2000 in der jeweils gültigen Fassung<br />

finden entsprechend Anwendung.<br />

(3) Wird der Nachweis über die abzusetzende Wassermenge nicht<br />

durch einen Zwischenzähler gemäß Absatz 2 erbracht, bleibt von<br />

der Absetzung eine Wassermenge von 20 m³/Jahr ausgenommen.<br />

(4) Wird bei landwirtschaftlichen Betrieben die abzusetzende Wassermenge<br />

nicht durch einen Zwischenzähler nach Absatz 2 festgestellt,<br />

werden die nichteingeleiteten Wassermengen pauschal ermittelt.<br />

Dabei gilt als nichteingeleitete Wassermenge im Sinne von<br />

Absatz 1<br />

1. je Vieheinheit bei Pferden, Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen<br />

15 m³/Jahr,<br />

2. je Vieheinheit bei Geflügel 5 m³/Jahr.<br />

Diese pauschal ermittelte nicht eingeleitete Wassermenge wird um<br />

die gemäß Absatz 3 von der Absetzung ausgenommene Wassermenge<br />

gekürzt und von der gesamten verbrauchten Wassermenge<br />

abgesetzt. Die dabei verbleibende Wassermenge muss für jede für<br />

das Betriebsanwesen polizeilich gemeldete Person, die sich dort<br />

während des Veranlagungszeitraums nicht nur vorübergehend aufhält,<br />

mindestens 40 m³/Jahr für die erste Person und für jede weitere<br />

Person mindestens 25 m³/Jahr betragen. Der Umrechnungsschlüssel<br />

für Tierbestände in Vieheinheiten zu § 51 des Bewertungsgesetzes<br />

ist entsprechend anzuwenden. Für den Viehbestand ist der<br />

Stichtag maßgebend, nach dem sich die Erhebung der Tierseuchenbeiträge<br />

für das laufende Jahr richtet.<br />

(5) Anträge auf Absetzung nicht eingeleiteter Wassermengen sind<br />

bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids<br />

zu stellen.<br />

§ 42<br />

Höhe der Abwassergebühren<br />

(1) Die Schmutzwassergebühr (§ 40) beträgt<br />

je m³ Abwasser: 1,88 €.<br />

(2) Die Niederschlagswassergebühr (§ 40a)<br />

beträgt je m² versiegelte Fläche: 0,51 €.<br />

(3) Die Gebühr für sonstige Einleitungen (§ 8 Abs. 3)<br />

beträgt je m³ Abwasser oder Wasser: 1,88 €.<br />

(4) Wird Abwasser in öffentliche Kanäle eingeleitet,<br />

die nicht an ein Klärwerk angeschlossen sind,<br />

beträgt die Gebühr je m³ Abwasser 0,62 €.<br />

(5) Die Abwassergebühr für Abwasser, das zu ei<strong>ner</strong> öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage<br />

gebracht wird (§ 38 Abs. 3), beträgt je m³<br />

Abwasser:<br />

a) Abwasser normal verschmutztem<br />

häuslichen Abwasser 1,26 €,<br />

b) Abwasser aus geschlossenen Gruben 2,52 €,<br />

c) Abwasser aus Mehrkammersystemen 25,20 €,<br />

d) Abwasser aus Tropfkörperanlagen 25,20 €,<br />

e) Abwasser aus Belebungsanlagen 25,20 €.<br />

(6) Beginnt oder endet die gebührenpflichtige Benutzung in den Fällen<br />

des § 40 a während des Veranlagungszeitraumes, wird für jeden<br />

Kalendermonat, in dem die Gebührenpflicht besteht, ein Zwölftel der<br />

Jahresgebühr angesetzt.<br />

§ 42a<br />

Zählergebühr<br />

(1) Die Zählergebühr gemäß § 37 Abs. 2 wird gestaffelt nach der<br />

Zählergröße erhoben. Sie beträgt bei Wasserzählern mit ei<strong>ner</strong> Nenngröße<br />

von Maximaldurchfluss m³/h (Qmax):<br />

a) Qmax Monatliche Zählergebühr<br />

3 und 5 3,57 €<br />

7 und 10 3,87 €<br />

20 4,52 €<br />

50 59,08 €<br />

80 59,08 €<br />

100 64,20 €<br />

(2) Bei der Berechnung der Zählergebühr wird der Monat, in dem der<br />

Zwischenzähler erstmals eingebaut oder endgültig ausgebaut wird,<br />

je als voller Monat gerechnet.<br />

§ 43<br />

Entstehung der Gebührenschuld<br />

(1) In den Fällen des § 38 Abs. 1 und § 42 a Abs. 1 entsteht die<br />

Gebührenschuld für ein Kalenderjahr mit Ablauf des Kalenderjahres<br />

(Veranlagungszeitraum). Endet ein Benutzungsverhältnis vor<br />

Ablauf des Veranlagungszeitraumes, entsteht die Gebührenschuld<br />

mit Ende des Benutzungsverhältnisses. Die Zählergebühr gemäß §<br />

42 a wird für jeden angefangenen Kalendermonat, in dem auf dem<br />

Grundstück ein Zwischenzähler vorhanden ist, erhoben.<br />

(2) In den Fällen des § 39 Abs. 1 Satz 3 entsteht die Gebührenschuld<br />

für den bisherigen Grundstückseigentümer mit Beginn des auf den<br />

Übergang folgenden Kalendermonats, für den neuen Grundstückseigentümer<br />

mit Ablauf des Kalenderjahres.<br />

(3) In den Fällen des § 38 Abs. 2 entsteht die Gebührenschuld bei<br />

vorübergehender Einleitung mit Beendigung der Einleitung, im Übrigen<br />

mit Ablauf des Veranlagungszeitraumes.<br />

(4) In den Fällen des § 38 Abs. 3 entsteht die Gebührenschuld mit<br />

der Anlieferung des Abwassers.<br />

(5) Die Gebührenschuld gem. § 38 Abs. 1 ruht auf dem Grundstück<br />

bzw. dem Erbbaurecht als öffentliche Last (§ 13 Abs. 3 i.V. mit § 27<br />

KAG).<br />

§ 44<br />

Vorauszahlungen<br />

(1) Solange die Gebührenschuld noch nicht entstanden ist, sind vom<br />

Gebührenschuld<strong>ner</strong> Vorauszahlungen zu leisten. Die Vorauszahlungen<br />

entstehen mit Beginn des Kalendermonats. Beginnt die Gebührenpflicht<br />

während des Veranlagungszeitraumes, entstehen die Vorauszahlungen<br />

mit Beginn des folgenden Kalendermonats.<br />

(2) Jeder Vorauszahlung ist ein Zwölftel des zuletzt festgestellten<br />

Jahreswasserverbrauchs, ein Zwölftel der zuletzt festgestellten versiegelten<br />

abflussrelevanten Grundstücksfläche bzw. ein Zwölftel der<br />

Jahreszählergebühr (§42a) zugrunde zu legen. Bei erstmaligem Beginn<br />

der Gebührenpflicht werden der voraussichtliche Jahreswasserverbrauch<br />

und der Zwölftelanteil der Jahresniederschlagswassergebühr<br />

geschätzt.<br />

(3) Die für den Veranlagungszeitraum entrichteten Vorauszahlungen<br />

werden auf die Gebührenschuld für diesen Zeitraum angerechnet.<br />

(4) In den Fällen des § 38 Abs. 2 und Abs. 3 entfällt die Pflicht zur<br />

Vorauszahlung.<br />

§ 45<br />

Fälligkeit<br />

(1) Die Benutzungsgebühren sind in<strong>ner</strong>halb eines Monats nach<br />

Bekanntgabe des Gebührenbescheids zur Zahlung fällig. Sind Vorauszahlungen<br />

(§ 44) geleistet worden, gilt dies nur, soweit die Gebührenschuld<br />

die geleisteten Vorauszahlungen übersteigt. Ist die<br />

Gebührenschuld klei<strong>ner</strong> als die geleisteten Vorauszahlungen, wird<br />

der Unterschiedsbetrag nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids<br />

durch Aufrechnung oder Zurückzahlung ausgeglichen.


9<br />

Jahrgang 2013 Mitteilungsblatt Murgtalbote Nr. 1799 vom 25. Oktober 2013<br />

(2) Die Vorauszahlungen gemäß § 44 werden mit Ende des Kalendermonats<br />

zur Zahlung fällig.<br />

VI. Anzeigepflicht, Haftung, Ordnungswidrigkeiten<br />

§ 46<br />

Anzeigepflicht<br />

(1) Binnen eines Monats sind der <strong>Gemeinde</strong> der Erwerb oder die<br />

Veräußerung eines an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossenen<br />

Grundstücks anzuzeigen. Entsprechendes gilt beim<br />

Erbbaurecht oder einem sonstigen dinglichen baulichen Nutzungsrecht.<br />

Anzeigepflichtig sind der Veräußerer und der Erwerber.<br />

(2) Binnen eines Monats nach Ablauf des Veranlagungszeitraumes<br />

hat der Gebührenschuld<strong>ner</strong> der <strong>Gemeinde</strong> anzuzeigen:<br />

a) die Menge des Wasserverbrauchs aus ei<strong>ner</strong> nichtöffentlichen<br />

Wasserversorgungsanlage;<br />

b) das auf dem Grundstück gesammelte und als Brauchwasser genutzte<br />

Niederschlagswasser (§ 40 Abs. 1 Nr. 3);<br />

c) die Menge der Einleitungen aufgrund besonderer Genehmigung<br />

(§ 8 Abs. 3).<br />

(3) Binnen eines Monats nach dem tatsächlichen Anschluss des<br />

Grundstücks an die öffentliche Abwasserbeseitigung, hat der Gebührenschuld<strong>ner</strong><br />

die Lage und Größe der Grundstücksflächen, von<br />

denen Niederschlagswasser den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt<br />

wird (§ 40a Abs. 1) der <strong>Gemeinde</strong> in prüffähiger Form mitzuteilen.<br />

Kommt der Gebührenschuld<strong>ner</strong> seinen Mitteilungspflichten<br />

nicht fristgerecht nach, werden die Berechnungsgrundlagen für die<br />

Niederschlagswassergebühr von der <strong>Gemeinde</strong> geschätzt.<br />

(4) Prüffähige Unterlagen sind Lagepläne im Maßstab 1:250, 1:500<br />

oder 1:1000 mit Eintrag der Flurstücks-Nummer. Die an die öffentlichen<br />

Abwasseranlagen angeschlossenen Grundstücksflächen sind<br />

unter Angabe der in § 40a Abs. 2 aufgeführten Versiegelungsarten<br />

und der für die Berechnung der Flächen notwendigen Maße zu<br />

kennzeichnen. Die <strong>Gemeinde</strong> stellt auf Anforderung einen Anzeigevordruck<br />

zur Verfügung.<br />

(5) Ändert sich die abflussrelevante Grundstücksfläche um mehr als<br />

10m² ist die Änderung in<strong>ner</strong>halb eines Monats der <strong>Gemeinde</strong> anzuzeigen.<br />

(6) Unverzüglich haben der Grundstückseigentümer und die sonst<br />

zur Nutzung eines Grundstücks oder ei<strong>ner</strong> Wohnung berechtigten<br />

Personen der <strong>Gemeinde</strong> mitzuteilen:<br />

a) Änderungen der Beschaffenheit, der Menge und des zeitlichen<br />

Anfalls des Abwassers;<br />

b) wenn gefährliche oder schädliche Stoffe in die öffentlichen Abwasseranlagen<br />

gelangen oder damit zu rechnen ist.<br />

(7) Binnen eines Monats hat der Grundstückseigentümer der <strong>Gemeinde</strong><br />

mitzuteilen, wenn die Voraussetzungen für Teilflächenabgrenzungen<br />

gem. § 26 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung und § 31 Abs.<br />

1 Satz 2 KAG entfallen sind, insbesondere abgegrenzte Teilflächen<br />

gewerblich oder als Hausgarten genutzt, tatsächlich an die öffentliche<br />

Abwasserbeseitigung angeschlossen oder auf ihnen genehmigungsfreie<br />

bauliche Anlagen errichtet werden.<br />

(8) Wird eine Grundstücksentwässerungsanlage, auch nur vorübergehend,<br />

außer Betrieb gesetzt, hat der Grundstückeigentümer diese<br />

Absicht so frühzeitig mitzuteilen, dass der Grundstücksanschluss<br />

rechtzeitig verschlossen oder beseitigt werden kann.<br />

(9) Wird die rechtzeitige Anzeige schuldhaft versäumt, so haftet im<br />

Falle des Absatzes 1 der bisherige Gebührenschuld<strong>ner</strong> für die Benutzungsgebühren,<br />

die auf den Zeitpunkt bis zum Eingang der Anzeige<br />

bei der <strong>Gemeinde</strong> entfallen.<br />

§ 47<br />

Haftung der <strong>Gemeinde</strong><br />

(1) Werden die öffentlichen Abwasseranlagen durch Betriebsstörungen,<br />

die die <strong>Gemeinde</strong> nicht zu vertreten hat, vorübergehend ganz<br />

oder teilweise außer Betrieb gesetzt oder treten Mängel oder Schäden<br />

auf, die durch Rückstau infolge von Naturereignissen wie Hochwasser,<br />

Starkregen oder Schneeschmelze oder durch Hemmungen<br />

im Abwasserablauf verursacht sind, so erwächst daraus kein Anspruch<br />

auf Schade<strong>ner</strong>satz. Ein Anspruch auf Ermäßigung oder auf<br />

Erlass von Beiträgen oder Gebühren entsteht in keinem Fall.<br />

(2) Die Verpflichtung des Grundstückseigentümers zur Sicherung<br />

gegen Rückstau (§ 20) bleibt unberührt.<br />

(3) Unbeschadet des § 2 des Haftpflichtgesetzes haftet die <strong>Gemeinde</strong><br />

nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.<br />

§ 48<br />

Haftung der Grundstückseigentümer<br />

Die Grundstückseigentümer und die Benutzer haften für schuldhaft<br />

verursachte Schäden, die infolge ei<strong>ner</strong> unsachgemäßen oder den<br />

Bestimmungen dieser Satzung widersprechenden Benutzung oder<br />

infolge eines mangelhaften Zustands der Grundstücksentwässerungsanlagen<br />

entstehen. Sie haben die <strong>Gemeinde</strong> von Ersatzansprüchen<br />

Dritter freizustellen, die wegen solcher Schäden geltend<br />

gemacht werden.<br />

§ 48 a<br />

Datenweitergabe<br />

Der Eigenbetrieb „<strong>Gemeinde</strong>werke <strong>Baiersbronn</strong>“ wird verpflichtet, an<br />

die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong> die zur Erhebung der Abwassergebühren<br />

erforderlichen Daten (Name, Vorname, Adresse des Grundstückseigentümers/Erbbauberechtigten<br />

gem. § 38 sowie die im jeweiligen<br />

Veranlagungszeitraum - Kalenderjahr - verbrauchte Wassermenge),<br />

gegen Erstattung der für die Datenübermittlung anfallenden (Zusatz)<br />

Kosten, zu übermitteln.<br />

§ 49<br />

Ordnungswidrigkeiten<br />

(1) Ordnungswidrig im Sinne von § 142 Abs. 1 GemO handelt, wer<br />

vorsätzlich oder fahrlässig<br />

1. entgegen § 3 Abs. 1 das Abwasser nicht der <strong>Gemeinde</strong> überlässt;<br />

2. entgegen § 6 Absätze 1, 2 oder 3 von der Einleitung ausgeschlossene<br />

Abwässer oder Stoffe in die öffentlichen Abwasseranlagen einleitet<br />

oder die für einleitbares Abwasser vorgegebenen Richtwerte<br />

überschreitet;<br />

3. entgegen § 8 Abs. 1 Abwasser ohne Vorbehandlung oder Speicherung<br />

in öffentliche Abwasseranlagen einleitet;<br />

4. entgegen § 8 Abs. 2 fäkalienhaltiges Abwasser ohne ausreichende<br />

Vorbehandlung in öffentliche Abwasseranlagen einleitet, die nicht<br />

an eine öffentliche Kläranlage angeschlossen sind;<br />

5. entgegen § 8 Abs. 3 sonstiges Wasser oder Abwasser, das der<br />

Beseitigungspflicht nicht unterliegt, ohne besondere Genehmigung<br />

der <strong>Gemeinde</strong> in öffentliche Abwasseranlagen einleitet;<br />

6. entgegen § 12 Abs. 1 Grundstücksanschlüsse nicht ausschließlich<br />

von der <strong>Gemeinde</strong> herstellen, unterhalten, erneuern, ändern, abtrennen<br />

oder beseitigen lässt;<br />

7. entgegen § 15 Abs. 1 ohne schriftliche Genehmigung der <strong>Gemeinde</strong><br />

eine Grundstücksentwässerungsanlage herstellt, anschließt oder<br />

ändert oder eine öffentliche Abwasseranlage benutzt oder die Benutzung<br />

ändert;<br />

8. die Grundstücksentwässerungsanlage nicht nach den Vorschriften<br />

des § 16 und des § 17 Absätze 1 und 3 herstellt, unterhält oder<br />

betreibt;<br />

9. entgegen § 18 Abs. 1 die notwendige Entleerung und Reinigung<br />

der Abscheider nicht rechtzeitig vornimmt;<br />

10. entgegen § 18 Abs. 3 Zerklei<strong>ner</strong>ungsgeräte für Küchenabfälle,<br />

Müll, Papier und dergleichen oder Handtuchspender mit Spülvorrichtungen<br />

an seine Grundstücksentwässerungsanlage anschließt;<br />

11. entgegen § 21 Abs. 1 die Grundstücksentwässerungsanlage vor<br />

der Abnahme in Betrieb nimmt.<br />

(2) Ordnungswidrig im Sinne von § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 KAG handelt,<br />

wer vorsätzlich oder leichtfertig den Anzeigepflichten nach § 46<br />

Absätze 1 bis 7 nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nachkommt.<br />

VII. Übergangs- und Schlussbestimmungen<br />

§ 50<br />

Übergangsregelung Zwischenzähler<br />

Sind auf Grundstücken zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser<br />

Satzung Zwischenzähler gemäß § 41 Abs. 2 vorhanden, sind diese<br />

bei der <strong>Gemeinde</strong> unter Angabe des Zählerstandes und eines<br />

Nachweises über die Eichung des Zählers in<strong>ner</strong>halb von 1 Monat<br />

anzuzeigen. Zwischenzähler, die den eichrechtlichen Vorschriften<br />

entsprechen, werden von der <strong>Gemeinde</strong> auf Antrag des Gebührenschuld<strong>ner</strong>s<br />

in ihr Eigentum entschädigungslos übernommen. § 41<br />

Abs. 2 gilt entsprechend.


10<br />

Jahrgang 2013 Mitteilungsblatt Murgtalbote Nr. 1799 vom 25. Oktober 2013<br />

§ 51<br />

In-Kraft-Treten<br />

(1) Soweit Abgabenansprüche nach dem bisherigen Satzungsrecht<br />

bereits entstanden sind, gelten anstelle dieser Satzung die Satzungsbestimmungen,<br />

die im Zeitpunkt des Entstehens der Abgabeschuld<br />

gegolten haben.<br />

(2) Diese Satzung tritt am 01.01.2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt die<br />

Abwassersatzung vom 23.06.1998 außer Kraft.<br />

Hinweis:<br />

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der<br />

<strong>Gemeinde</strong>ordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund<br />

der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4<br />

Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich in<strong>ner</strong>halb eines<br />

Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der<br />

<strong>Gemeinde</strong> geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung<br />

begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die<br />

Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung<br />

oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.<br />

Ausgefertigt!<br />

<strong>Baiersbronn</strong>, den 22. Oktober 2013<br />

(gez.) R u f<br />

Bürgermeister<br />

Öffentliche Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

vom 22. Oktober 2013<br />

Anwesend:<br />

Vorsitzender Bürgermeister Ruf<br />

und 21 <strong>Gemeinde</strong>räte<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat Metin Dagistanli ab § 126<br />

<strong>Gemeinde</strong>rätin Dr. Beate Schaible bis einschl. § 127<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat Ernst Schleh ab § 123<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat Dr. Ludwig Wäckers ab § 123<br />

Entschuldigt: <strong>Gemeinde</strong>rätin Friederike Schneider<br />

§ 122<br />

Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 24.09.2013 und Auflegung der<br />

Niederschrift über die Verhandlung des <strong>Gemeinde</strong>rates vom<br />

24.09.2013<br />

Der Vorsitzende sagt:<br />

1. Die Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

vom 24.09.2013 seien im „Murgtalbote“ in der Ausgabe vom<br />

27.09.2013 bekannt gegeben worden; diese Ausgabe liege im Sitzungsraum<br />

zur Einsichtnahme auf.<br />

2. Die Niederschrift über die Verhandlung des <strong>Gemeinde</strong>rates vom<br />

24.09.2013 werde durch Auflegung in der heutigen Sitzung zur<br />

Kenntnis gebracht. Die Niederschrift liege hier auf und könne von<br />

den <strong>Gemeinde</strong>räten eingesehen werden.<br />

§ 123<br />

Einwoh<strong>ner</strong>fragestunde<br />

Herr Jörg Marx berichtet über einen Pressebericht, welchen er unlängst<br />

in der Verdi-Zeitung gelesen habe. Demnach gebe es ein<br />

Ende Mai ergangenes Urteil des Staatsgerichtshofs Hessen, dass<br />

die Landesregierung Hessen ihre Kommunen finanziell angemessen<br />

ausstatten müsse. Herr Marx möchte wissen, ob dieses Urteil<br />

bekannt sei und dies unter Umständen auch Auswirkungen auf die<br />

finanzielle Ausstattung der Kommunen in Baden-Württemberg haben<br />

könne.<br />

Hierzu sagt der Vorsitzende, dass dies der Verwaltung nicht bekannt<br />

sei. Gerne werde man sich über dieses Urteil informieren.<br />

Herr Martin Schuler spricht zum wiederholten Male in ei<strong>ner</strong> Einwoh<strong>ner</strong>fragestunde<br />

die Neophytenbekämpfung an und fragt nach dem<br />

Stand der aktuellen Maßnahmen.<br />

Hierzu berichtet <strong>Gemeinde</strong>rat Ritt<strong>ner</strong> als Revierleiter über aktuell<br />

durchgeführte Maßnahmen in der Bekämpfung des Knöterichs. Er<br />

könne hierbei allerdings nur für sein Revier sprechen. Auf die Nachfrage<br />

von Herrn Schuler, ob diese Maßnahmen erfolgreich seien,<br />

sagt <strong>Gemeinde</strong>rat Ritt<strong>ner</strong>, dass man so zumindest an den dort bearbeiteten<br />

Plätzen die Vermehrung verhindere.<br />

Zur Frage von Herrn Schuler sagt Bauamtsleiter Günther, dass die<br />

<strong>Gemeinde</strong>gärt<strong>ner</strong>ei vereinzelt Maßnahmen durchgeführt habe. So<br />

umfangreich wie in Mitteltal, wo unter der Federführung von Herrn<br />

Schuler gearbeitet werde, gehe man allerdings nicht in allen Teilorten<br />

vor. Ge<strong>ner</strong>ell müsse man festhalten, dass es in diesem Bereich<br />

nicht ohne den Einsatz freiwilliger Helfer gehe.<br />

Herr Matthias Lind<strong>ner</strong> fragt nach, wie die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung sich<br />

die Schulentwicklung in der <strong>Gemeinde</strong> vorstelle und ob unter Umständen<br />

schon Gedanken und Planungen zu ei<strong>ner</strong> möglichen Gemeinschaftsschule<br />

durchgeführt worden seien.<br />

Hierzu verweist der Vorsitzende auf die aktuell vorgelegte R<strong>egion</strong>ale<br />

Schulentwicklungsplanung. In diesem Planwerk sei die <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Baiersbronn</strong> aufgrund ihrer Größe als einzelne Schulr<strong>egion</strong> ausgewiesen,<br />

was grundsätzlich von Vorteil sei. Unter Berücksichtigung<br />

der aktuellen und künftig vermuteten Schülerzahlen mache man sich<br />

natürlich intern intensiv Gedanken über dieses Thema. Zu gegebe<strong>ner</strong><br />

Zeit werde man dann im <strong>Gemeinde</strong>rat diskutieren, in welche<br />

Richtung man hier in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong> gehen werde.<br />

§ 124<br />

Fragestunde des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat Kalmbach sagt, dass im Bereich der Liftanlage Stöckerkopf<br />

verschiedene Fluchtlichtmasten umgestürzt seien. Hier<br />

gehe eine Gefährdung für Wanderer, Gleitschirmflieger und im Winter<br />

sicherlich auch für Skifahrer aus. Er ist der Meinung, dass die<br />

<strong>Gemeinde</strong> hier aktiv auf den Betreiber zugehen müsse, damit dieser<br />

Zustand behoben werde.<br />

Hierzu sagt der Vorsitzende, dass dieses Thema grundsätzlich bekannt<br />

sei. Auch mit den Betreibern habe man entsprechende Gespräche<br />

bereits geführt. Von deren Seite habe man die Aussage<br />

bekommen, dass in dieser Sache mit Versicherungen noch nicht<br />

abschließend alles geklärt sei, weshalb man die Masten nicht entfernen<br />

könne.<br />

Hierzu ergänzt <strong>Gemeinde</strong>rat Kalmbach nochmals, dass er diese<br />

Masten für eine konkrete Gefahr halte. Wenn etwas passiere, würden<br />

diese Masten auf <strong>Gemeinde</strong>grund liegen und die <strong>Gemeinde</strong><br />

könne eventuell haftbar gemacht werden. Hierzu wird von Seiten<br />

des Vorsitzenden eine entsprechende Prüfung zugesagt.<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat Zepf sagt, dass die <strong>Gemeinde</strong> in der Vergangenheit<br />

sich bekannterweise an einem Kraftwerksprojekt in Brunsbüttel beteiligt<br />

habe. In dieser Sache habe er schon lange keinen aktuellen<br />

Stand mehr gehört und bittet hierüber um Informationen.<br />

Hierzu sagt der Vorsitzende, dass dieses Projekt zwischenzeitlich<br />

von Südweststrom aufgegeben worden sei. Das Projekt befinde sich<br />

aktuell in der Rückabwicklung. Mit dem Verkauf von bereits erworbenen<br />

Grundstücken und Verwertung der Planungen wolle man nun<br />

versuchen, dass alle Beteiligten ihr eingebrachtes Geld weitgehend<br />

wieder zurückerhalten. Für die <strong>Gemeinde</strong> gehe er daher nur von einem<br />

sehr geringen Verlust aus.<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat Dieter Schleh spricht Schäden im Bereich des Seehaldensträßchens<br />

von Mitteltal in Richtung Kniebis an. Er wolle wissen,<br />

inwieweit man beabsichtige, diese Schäden zu beheben.<br />

Hierzu sagt Bauamtsleiter Günther, dass Schäden im Bereich von 2<br />

Durchlässen bekannt seien. Hier seien die Maßnahmen vergeben<br />

und man gehe davon aus, dass im Herbst 2013 noch der Zustand<br />

verbessert werden könne.<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat Pfau sagt, dass in ei<strong>ner</strong> Verkehrsschau besprochen<br />

worden sei, im Bereich der Ellbachstraße die Parksituation durch<br />

entsprechende Maßnahmen zu verbessern. Sei<strong>ner</strong> Meinung nach<br />

sei hier noch nichts passiert.<br />

Hierzu sagt Ordnungsamtsleiter Seefried, dass man das Protokoll<br />

der Verkehrsschau zwischenzeitlich vorliegen habe. In den nächsten<br />

Tagen werde man einen Termin mit dem Bauhofleiter machen, so<br />

dass vermutlich im Laufe der nächsten Wochen hier die notwendigen<br />

Maßnahmen vorgenommen werden können.<br />

Auf die Nachfrage von <strong>Gemeinde</strong>rat Gerhard Gaiser, wie die aktuell<br />

zurückliegende Freibadsaison verlaufen sei, sagt der Vorsitzende,


11<br />

Jahrgang 2013 Mitteilungsblatt Murgtalbote Nr. 1799 vom 25. Oktober 2013<br />

dass man hier noch keine aktuellen Zahlen bzw. Vergleiche zum Vorjahr<br />

habe. Diese werde man aber sehr gerne nachliefern.<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat Gerhard Gaiser spricht ebenfalls das Kraftwerksprojekt<br />

in Brunsbüttel an. Sei<strong>ner</strong> Meinung nach habe es bereits vor einiger<br />

Zeit Kommunen gegeben, die vorzeitig aus diesem Projekt ausgestiegen<br />

seien. Diese seien vermutlich mit einem besseren Ergebnis<br />

aus dieser „Nummer“ wieder herausgekommen.<br />

Der Vorsitzende sagt nochmals, dass aktuell das Projekt in der Auflösung<br />

sei. Alle Anteilseig<strong>ner</strong> sollten aus der verbliebenen Masse<br />

entsprechend entschädigt werden. Er gehe davon aus, dass man<br />

so besser aus diesem Projekt herausgehe als die Kommunen, die<br />

vorab ausgestiegen seien. Diese hätten ihre Anteile nur zu sehr geringen<br />

Preisen veräußert.<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat Dr. Wäckers spricht den Straßenschaden auf der L 401<br />

zwischen Obertal und Ruhestein an. Bereits in der Vergangenheit<br />

habe man gehört, dass hier nicht mit ei<strong>ner</strong> schnellen Behebung zu<br />

rechnen sei. Er wolle allerdings wissen, ob man hier einen aktuellen<br />

Stand habe.<br />

Hierzu sagt Bauamtsleiter Günther, dass die Planungen wohl fertiggestellt<br />

seien. Nun würde es seitens des Landes entsprechende<br />

Ausschreibungen geben. Ein Baubeginn noch in diesem Jahr sei allerdings<br />

utopisch. Bezüglich der Größe der geplanten Maßnahme<br />

sagt Bauamtsleiter Günther, dass hier Kosten in Höhe von 300.000<br />

bis 400.000 € auf das Land zukommen würden. Von Seiten der<br />

Verwaltung habe man aber immer auf eine schnelle Umsetzung gedrängt.<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat Dr. Wäckers bemängelt, dass bei Veranstaltungen in<br />

der Sporthalle Klosterreichenbach die Straße Im Wiesenrain regelmäßig<br />

beidseitig zugeparkt sei. Dies führe zu erheblichen Behinderungen<br />

u.a. der Anlieger, aber auch möglicher Rettungskräfte auf<br />

der Zufahrt zur Halle. Er bittet daher das Ordnungsamt hier verstärkt<br />

vorzugehen.<br />

Hierzu sagt Ordnungsamtsleiter Seefried, dass diese Problematik<br />

vermehrt am Wochenende auftrete. Hier sei der gemeindliche Vollzugsdienst<br />

natürlich nicht im Einsatz. Es gebe hier für die Anlieger<br />

nur die Möglichkeit die Polizei zu rufen. Selbstverständlich sei dies<br />

Problem bekannt und man mache sich intern Gedanken, wie man<br />

hier Abhilfe schaffen könne. Eine Beschilderung führe hier zu keinem<br />

Ergebnis. Eventuell müsste man sich Gedanken darüber machen,<br />

die Straße in diesem Bereich ganz zu sperren.<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat Dr. Wäckers spricht dann aktuell laufende Waldwegeinstandsetzungen<br />

im Röter Wald an. Den <strong>Gemeinde</strong>räten sei<br />

hierzu auch ein Anschreiben des Herrn Karl Frey aus Röt zugegangen.<br />

Herr Frey sowie auch weitere Betroffene hätten sich sehr kritisch<br />

über diese Durchführung ausgesprochen. Nach Meinung von<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat Dr. Wäckers seien die Wege falsch dimensioniert, so<br />

dass kein Begegnungsverkehr möglich sei und auch kein Abstellen<br />

des Fahrzeuges am Wegesrand. Da hier Mittel der <strong>Gemeinde</strong> in<br />

Höhe von ca. 200.000 € eingebracht werden, wolle er, dass sich der<br />

Technische Ausschuss mit dieser Maßnahme befasse. Er sagt, dass<br />

er eine entsprechende Unterschriftsliste im Gremium herumreichen<br />

werde, um über diesen Punkt diskutieren zu können.<br />

Hierzu erklärt der Vorsitzende, dass die Damen und Herren des<br />

<strong>Gemeinde</strong>rates das Schreiben des Herrn Frey erhalten hätten. Ein<br />

entsprechendes Antwortschreiben des Kreisforstamtsleiters, Herrn<br />

Jehle, auf die Stellungnahmen des Herrn Frey habe man ebenfalls<br />

aktuell verteilt. Zu dieser Maßnahme sagt der Vorsitzende, dass die<br />

<strong>Gemeinde</strong> zur Unterhaltung dieser Wege verpflichtet sei. Das Forstamt<br />

mache hierzu die entsprechende Planung und führe letztendlich<br />

aus, dass dies nach dem Stand der aktuellen Technik durchgeführt<br />

werde. Auch müsse man sehen, dass bereits ein Unternehmer mit<br />

dieser Maßnahme betraut sei, weshalb es wenig Sinn mache, wenn<br />

sich der Technische Ausschuss nochmals mit diesem Thema befasse.<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat Dr. Wäckers kritisiert, dass hier Gelder der <strong>Gemeinde</strong><br />

für eine Maßnahme verwendet werden, deren Umfang die Damen<br />

und Herren des <strong>Gemeinde</strong>rates so noch nicht zu Gesicht bekommen<br />

hätten. Er weist außerdem darauf hin, dass er durch die Instandsetzung<br />

der Wege eine größere Hochwassergefahr für den Ortsteil Röt<br />

sehe und bittet abschließend die Damen und Herren des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

ihn in diesem Ansinnen zu unterstützen.<br />

Auf Nachfrage von <strong>Gemeinde</strong>rat Thomas Gaiser wird von <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

Ernst Schleh berichtet, dass im Bereich der barrierefreien<br />

Plattform am Ellbachseeblick die Werbeplanen der ausführenden<br />

Baufirmen entfernt seien.<br />

Tourismusdirektor Schreib ergänzt, dass man, wie zugesagt, mit<br />

Hinweistafeln über diese Maßnahme informieren werde. Diese seien<br />

noch in Arbeit.<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat Büh<strong>ner</strong> sagt, dass es in Tonbach vermehrt zu Problemen<br />

mit Schwerlastfahrzeugen komme, welche durch ihre Navigationssysteme<br />

fehlgeleitet würden. Teilweise seien in der Vergangenheit<br />

große Lkw über die Häslergasse nach Tonbach gelotst worden.<br />

Hierzu sagt Ordnungsamtsleiter Seefried, dass dieses Thema bekannt<br />

sei. Man habe noch weitere Punkte, wo es durch Navigationssysteme<br />

zu Problemen komme. Den Vorschlag von <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

Büh<strong>ner</strong>, im Bereich der Einmündung der Häslergasse eine entsprechende<br />

Beschilderung anzubringen, halte er für nicht geeignet. Hier<br />

sei die Verkehrssituation u.a. bedingt durch den Fußgängerüberweg<br />

so übersichtlich, dass ein weiteres Schild nicht zur Kenntnis<br />

genommen werde. Gerne werde er dieses Thema in der nächsten<br />

Verkehrsschau wieder behandeln.<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat Nestle bittet die Verwaltung darum, über einen aktuellen<br />

Stand zum Ausbau der L 409 zu informieren.<br />

Hierzu sagt Bauamtsleiter Günther, dass in dieser Maßnahme aktuell<br />

wieder Bewegung sei. Zur Historie dieser Maßnahme sagt er,<br />

dass man bereits im Frühsommer 2009 die Planfeststellung erhalten<br />

habe. Danach sei eine Klage gegen diese Planung eingegangen. Es<br />

sei zu keinem Urteil gekommen und ein gütlicher Einigungstermin sei<br />

bislang gescheitert. In 2013 habe es einen neuen Termin mit ei<strong>ner</strong><br />

neuen Richterin gegeben und im Oktober 2013 habe sich nunmehr<br />

abgezeichnet, dass eine gemeinsame Einigung möglich erscheine.<br />

Der damalige Kläger habe nun bis November Zeit, seine Vorstellungen<br />

zu äußern. Grundsätzlich stimme dieser Entwicklungsstand positiv<br />

und man hoffe auf eine gute Lösung. Selbstverständlich könne<br />

man bis zu der entsprechenden Rechtskraft ei<strong>ner</strong> Einigung in dieser<br />

Maßnahme nicht weiter vorangehen.<br />

§ 125<br />

Nachrücken des Herrn Metin Dagistanli in den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

<strong>Baiersbronn</strong><br />

a) Feststellung, dass keine Hinderungsgründe des § 29 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung<br />

für Baden-Württemberg vorliegen<br />

b) Verpflichtung zum <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

Der Vorsitzende verweist auf die Sitzungsvorlage Nr. 136/2013, in<br />

der Folgendes ausgeführt ist:<br />

„Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Baiersbronn</strong> hat in sei<strong>ner</strong> Sitzung am 24. September<br />

2013 dem Antrag von <strong>Gemeinde</strong>rat Jörg Marx auf Ausscheiden<br />

aus dem <strong>Gemeinde</strong>rat zugestimmt.<br />

Aus der Wahl der <strong>Gemeinde</strong>räte am 07. Juni 2009 ging<br />

Herr Metin Dagistanli<br />

Wilhelm-Heusel-Straße 11 - Friedrichstal<br />

72270 <strong>Baiersbronn</strong><br />

als erster Ersatzbewerber des Wahlvorschlages der SPD hervor.<br />

Herr Dagistanli wurde vom Hauptamt angeschrieben und es wurde<br />

ihm mitgeteilt, dass er in den <strong>Gemeinde</strong>rat nachrücke. Gleichzeitig<br />

wurde ihm ein Formular mit der Aufforderung übersandt, sich hierin<br />

zu erklären, ob er das Amt annehme. Diese Erklärung ist zwischenzeitlich<br />

eingegangen. Er wurde weiter darüber belehrt, eventuelle<br />

Hinderungsgründe für den Einzug in den <strong>Gemeinde</strong>rat angeben zu<br />

müssen. Solche sind von ihm nicht vorgetragen worden.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung sind auch keine Hinderungsgründe des §<br />

29 Abs. 1 – 4 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung bekannt, die einen Einzug in<br />

den <strong>Gemeinde</strong>rat nicht zulassen würden.<br />

Die Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates werden aufgefordert, eventuelle<br />

ihnen bekannte Hinderungsgründe vorzutragen.“<br />

Auf Nachfrage des Vorsitzenden äußert kein Mitglied des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

Hinderungsgründe, welche ei<strong>ner</strong> Verpflichtung des Herrn<br />

Metin Dagistanli zum <strong>Gemeinde</strong>rat entgegenstehen würden.<br />

Daraufhin ergeht der einstimmige<br />

B e s c h l u s s:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat stellt fest, dass für den Einzug von Herrn Metin<br />

Dagistanli in den <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Baiersbronn</strong> keine Hinderungsgründe<br />

des § 29 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für Baden-Württemberg vorliegen<br />

und Herr Dagistanli zum <strong>Gemeinde</strong>rat verpflichtet werden kann.


12<br />

Jahrgang 2013 Mitteilungsblatt Murgtalbote Nr. 1799 vom 25. Oktober 2013<br />

Anschließend dankt der Vorsitzende Herrn Dagistanli herzlich für<br />

seine Bereitschaft, dieses wichtige Ehrenamt zu übernehmen. Er<br />

erläutert Herrn Dagistanli insbesondere die Rechte und Pflichten,<br />

welche mit diesem Amt einhergehen.<br />

Per Handschlag und mit der Verpflichtungsformel:<br />

„Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte<br />

Erfüllung mei<strong>ner</strong> Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die<br />

Rechte der <strong>Gemeinde</strong> gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das<br />

ihrer Einwoh<strong>ner</strong> nach Kräften zu fördern.“<br />

verpflichtet der Vorsitzende Herrn Metin Dagistanli zum neuen Mitglied<br />

des Baiersbron<strong>ner</strong> <strong>Gemeinde</strong>rates.<br />

Im Anschluss wird eine Niederschrift über die Verpflichtung unterzeichnet.<br />

§ 126<br />

Nachwahl in gemeindliche Gremien nach dem Ausscheiden von<br />

Herrn Jörg Marx aus dem <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

Der Vorsitzende verweist auf die Sitzungsvorlage Nr. 137/2013, in<br />

der Folgendes ausgeführt ist:<br />

„Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Baiersbronn</strong> hat in sei<strong>ner</strong> Sitzung am 24. September<br />

2013 dem Antrag von <strong>Gemeinde</strong>rat Jörg Marx auf Ausscheiden<br />

aus dem <strong>Gemeinde</strong>rat zugestimmt.<br />

In der heutigen Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates steht die Verpflichtung<br />

des nachrückenden Ersatzbewerbers zum <strong>Gemeinde</strong>rat auf der Tagesordnung.<br />

Nach Vollzug dieses Tagesordnungspunktes wäre der<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat dann wieder vollzählig.<br />

Mit dem Ausscheiden des Herrn Marx aus dem <strong>Gemeinde</strong>rat ist<br />

auch das Ausscheiden aus den verschiedenen gemeindlichen Gremien,<br />

in die er vom <strong>Gemeinde</strong>rat gewählt worden ist, verbunden.<br />

Herr Marx war<br />

- Mitglied im Verwaltungsausschusses<br />

- Vertreter der SPD-Fraktion im Gemeinsamen Beirat des Jugendzentrums<br />

<strong>Baiersbronn</strong><br />

Es gilt nun diese frei gewordenen Sitze wiederzubesetzen.<br />

Entsprechend der seit Jahrzehnten bei der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong><br />

geübten Praxis steht der Fraktion bzw. Wählervereinigung das Vorschlagsrecht<br />

für die Wiederbesetzung zu, aus deren Mitte der bisherige<br />

Sitzinhaber ausgeschieden ist. Herr Jörg Marx gehörte der<br />

SPD-Fraktion an. Die SPD-Fraktion wurde mit der Bitte angeschrieben,<br />

ihre Vorschläge für die Wiederbesetzung der oben genannten<br />

Sitze in der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vorzutragen.“<br />

Auf Nachfrage des Vorsitzenden erklärt <strong>Gemeinde</strong>rat Gerhard Gaiser<br />

für die SPD-Fraktion, dass man für beide Gremien Herrn Metin<br />

Dagistanli vorschlage.<br />

Daraufhin ergeht der einstimmige<br />

B e s c h l u s s:<br />

Dem Vorschlag der SPD-Fraktion für die Wiederbesetzung der oben<br />

genannten Sitze in den einzelnen gemeindlichen Gremien mit Herrn<br />

Metin Dagistanli wird zugestimmt.<br />

§ 127<br />

Gründung der Schwarzwald+ GmbH gemeinsam mit<br />

Freudenstadt<br />

Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn<br />

Feustel und verweist auf die Vorberatung im Verwaltungsausschuss<br />

am 08.10.2013, § 46, auf die gemeinsame Sitzung mit Freudenstadt<br />

am 01.10.2013 sowie auf die Sitzungsvorlage Nr. 135/2013, in der<br />

Folgendes ausgeführt ist:<br />

„Wie in der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am 24.09. und in der gemeinsamen<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratssitzung mit Freudenstadt am 1.10.2013 vorgestellt<br />

wurde, plant die <strong>Baiersbronn</strong> Touristik zum Betrieb der r<strong>egion</strong>alen<br />

Mehrwertgästekarte und für die zukünftige Vermarktung der R<strong>egion</strong><br />

die Gründung ei<strong>ner</strong> gemeinsamen Betreiber GmbH, die unter dem<br />

Namen Schwarzwald+ GmbH firmieren soll.<br />

Nach über einem Jahr Vorarbeit seitens der <strong>Baiersbronn</strong> Touristik<br />

und Freudenstadt Tourismus soll die Schwarzwald+ Card (ehemaliger<br />

Arbeitstitel GenussCard Schwarzwald) zum Februar 2014 auf<br />

den Markt kommen. Über 80 Leistungspart<strong>ner</strong> und rund 40 Gastgeber<br />

aus der R<strong>egion</strong> konnten für die Teilnahme an diesem innovativen<br />

Mehrwert-System für die Gäste gewonnen werden.<br />

Die beiden Gebietskörperschaften <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong> und<br />

Stadt Freudenstadt planen vor dem Hintergrund der Einführung<br />

der Schwarzwald+ Card, eine Betreibergesellschaft zur organisatorischen,<br />

wirtschaftlichen wie technischen Umsetzung des Projekts<br />

zu gründen. Die Betreibergesellschaft ist damit ein rechtlich eigenständiges<br />

Unternehmen mit den beiden Gesellschaftern <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Baiersbronn</strong> und Stadt Freudenstadt. In der weiteren Folge des<br />

Projekts soll Schwarzwald+ auf die R<strong>egion</strong> ausgedehnt werden und<br />

insbesondere weitere Gastgeber- und <strong>Gemeinde</strong>-Part<strong>ner</strong> für die Teilnahme<br />

gewonnen werden.“<br />

Der Vorsitzende ergänzt, dass die Hinweise des Verwaltungsausschusses,<br />

insbesondere zu Sitz, Aufsichtsrat, Vorsitzenden und<br />

Geschäftsführern in dem nun vorgelegten Satzungsentwurf der<br />

Schwarzwald+ GmbH eingearbeitet worden wären. Dieser Entwurf<br />

sei auch mit den beiden Aufsichtsbehörden, dem Regierungspräsidium<br />

Karlsruhe und dem Landratsamt Freudenstadt abgestimmt.<br />

Wenn auch der <strong>Gemeinde</strong>rat der Stadt Freudenstadt diesem Satzungsentwurf<br />

zustimmt, könnte die Gründung der Gesellschaft am<br />

08. November erfolgen.<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat Gerhard Gaiser spricht die Regelung des § 9 Ziffer 2 c)<br />

an, nach der zwei Mitglieder aus dem <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Baiersbronn</strong> in<br />

den Aufsichtsrat entsandt werden würden. Er ist der Meinung, dass<br />

hier jede der vier Fraktionen vertreten sein sollte. Aus diesem Grund<br />

stellt er den Antrag, § 9 Ziffer 2 c) des Satzungsentwurfes wie folgt<br />

zu ändern:<br />

Der Gesellschafter <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong> entsendet aus jeder<br />

Fraktion des <strong>Gemeinde</strong>rats mindestens 1 Mitglied.<br />

Der Vorsitzende zeigt sich von diesem Antrag überrascht, da diese<br />

Forderung nun zum ersten Mal gestellt werde und eine zeitnahe Abstimmung<br />

mit der Stadt Freudenstadt nun nicht möglich sei.<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat Nestle ergänzt, dass die beiden großen Fraktionen<br />

nicht zwingend Anspruch auf die beiden Plätze im Aufsichtsrat erheben<br />

würden. Sei<strong>ner</strong> Meinung nach müsse hier der Sachverstand<br />

maßgeblich sein.<br />

Nach kurzer Aussprache wird der Antrag von <strong>Gemeinde</strong>rat Gerhard<br />

Gaiser bei 16 Gegenstimmen und zwei Enthaltungen abgelehnt.<br />

<strong>Gemeinde</strong>rätin Günter macht auf eine Unrichtigkeit in der Gesellschafterliste<br />

aufmerksam, wonach beide Gesellschafter nicht zu<br />

gleichen Teilen berücksichtigt werden würden. Der Vorsitzende sagt<br />

eine Korrektur zu.<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat Ruoss fragt, ob nicht die Notwendigkeit eines kaufmännischen<br />

Geschäftsführers gesehen werde. Dies vor dem Hintergrund,<br />

dass beide nun vorgesehenen Geschäftsführer aus dem<br />

Touristikbereich kommen würden und es sehr wichtig sei, dass der<br />

Aufsichtsrat über etwaige Fehlentwicklungen schnell unterrichtet<br />

werden würde.<br />

Hierzu antwortet Herr Feustel, dass die vorgesehenen Geschäftsführer<br />

auch den kaufmännischen Bereich abdecken würden. Um<br />

diese zu entlasten, sei auch schon vorgeschlagen worden, die Buchhaltung<br />

auszulagern.<br />

Nach kurzer Aussprache ergeht bei 6 Enthaltungen der<br />

B e s c h l u s s:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt der Satzung der Schwarzwald + GmbH zu.<br />

Weiter ergeht ebenfalls bei 6 Enthaltungen der<br />

B e s c h l u s s:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt der Gründung der Schwarzwald+ GmbH<br />

gemeinsam mit Freudenstadt zu.<br />

§ 128<br />

Beratungskampagne „E<strong>ner</strong>giekarawane <strong>Baiersbronn</strong>“<br />

Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Vogel<br />

vom Institut für innovatives Bauen und verweist auf die Sitzungsvorlage<br />

Nr. 107/2013, in der Folgendes ausgeführt ist:<br />

„Das institut innovatives bauen (iib) aus Schwetzingen hat eine<br />

„E<strong>ner</strong>gie Beratungskampagne“ für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong> einschließlich<br />

Teilorte durchgeführt. Für dieses „e<strong>ner</strong>getische Quartierskonzept<br />

<strong>Baiersbronn</strong>“ einschl. der e<strong>ner</strong>getischen Einzelberatung von<br />

Hausbesitzern wurde ein Zuschuss in Höhe von 22.230.000 € von<br />

der KFW-Bank gewährt (Fördersatz 65 %).<br />

Die Gesamtkosten der Konzepterstellung beliefen sich auf 34.200 €.<br />

Bedingt durch zusätzliche Einnahmen aus der Einzelberatung und<br />

durch Kostenübernahme der iib für die Datenbeschaffung betrug der<br />

Eigenanteil der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong> nur 5.130 € brutto.<br />

Vertreter der iib werden dem <strong>Gemeinde</strong>rat den Abschlussbericht des<br />

Quartierkonzeptes <strong>Baiersbronn</strong> im Detail vorstellen, Sie stehen auch<br />

für Fragen des Gremiums zur Verfügung.“


13<br />

Jahrgang 2013 Mitteilungsblatt Murgtalbote Nr. 1799 vom 25. Oktober 2013<br />

Herr Vogel zeigt anhand ei<strong>ner</strong> Power-Point-Präsentation den Abschlussbericht<br />

vom 17.06.2013. Einleitend führt er die an der Beratungskampagne<br />

beteiligten Institutionen auf wie z.B. Kreishandwerkerschaft,<br />

Kreissparkasse Freudenstadt, Volksbank <strong>Baiersbronn</strong><br />

Murgtal, die <strong>Gemeinde</strong>werke <strong>Baiersbronn</strong> und auch die Kreditanstalt<br />

für Wiederaufbau.<br />

Das Quartier der Kampagne sei nahezu identisch mit dem geplanten<br />

Bereich für die Unterdorfsanierung gewesen.<br />

Er beleuchtet sodann weiter 4 Themenbereiche:<br />

1. <strong>Gemeinde</strong>struktur<br />

Hier verweist er auf die aus der demografischen Entwicklung und<br />

dem Zensus 2011 bekannten zunehmenden Einwoh<strong>ner</strong>verluste,<br />

einhergehend mit ei<strong>ner</strong> Überalterung der Bevölkerung. <strong>Baiersbronn</strong><br />

habe auch insgesamt eine etwas geringere Bedeutung als Arbeitsort<br />

und weise auch nur sehr wenige Arbeitsplätze für Hochqualifizierte<br />

aus. Andererseits sei die Einkommenssituation der Bewoh<strong>ner</strong> sehr<br />

solide; es gebe wenig Einkommensarmut. Insgesamt lebe man in<br />

<strong>Baiersbronn</strong> recht ordentlich vom Tourismus. Als weiteren positiven<br />

Indikator bezeichnet er den in den letzten Jahren relativ stabil gebliebenen<br />

Quadratmeterpreis für gebrauchte Immobilien.<br />

2. E<strong>ner</strong>gie<br />

Hier verweist Herr Vogel auf die Verdoppelung der e<strong>ner</strong>getischen<br />

Erneuerungsquote von 10 auf 20 % in <strong>Baiersbronn</strong> (20 bis 30 % im<br />

Beispielquartier Unterdorf).<br />

Aus den Beratungsgesprächen hätten sich zunächst als Priorität<br />

mögliche Maßnahmen für die Erneuerung von Heizungsanlagen<br />

mit erneuerbarem Anteil (Wärmepumpe) vor der Erneuerung bzw.<br />

dem Austausch von Fenstern ergeben. Er führ dies auf den günstigeren<br />

Effekt bei der Reduzierung des CO2-Ausstosses bei der Renovierung<br />

von Heizungsanlagen im Gegensatz zu den doch teuren<br />

Austauschmaßnahmen bei Fenstern zurück. An den Fassaden der<br />

Häuser sei wenig nachzubessern, da sie grundsätzlich recht gut gepflegt<br />

seien. Die vom Bund vorgegebenen ökologischen Ziele seien<br />

grundsätzlich erreichbar, wenn die Eigentümer über die möglichen<br />

Unterstützungen informiert und erreicht seien. Die E<strong>ner</strong>gieform der<br />

Nahwärme sei in 95 % der Beratungsfälle u<strong>ner</strong>wünscht gewesen.<br />

Das Streben nach „E<strong>ner</strong>gieautonomie“ sei in <strong>Baiersbronn</strong> sehr stark<br />

ausgeprägt.<br />

3. Ergebnis aus den Beratungen<br />

Von den Gebäudeeigentümern würden fast ausschließlich Einzelmaßnahmen<br />

geplant. Das Interesse an Effizienzhäusern sei nicht<br />

gegeben. Zinsgünstige Darlehen wurden nicht nachgefragt. Die sanierungswilligen<br />

Gebäudeeigentümer bevorzugen vorrangig eine Eigenkapitalfinanzierung<br />

mit der möglichen 10 %igen Bezuschussung.<br />

Durchschnittlich sei in den nächsten 1 bis 3 Jahren pro Eigentümer<br />

der Einsatz von ca. 20.000 € Investitionsmitteln (insgesamt etwas<br />

mehr als 750.000 €) angestrebt. Gerade der Personenkreis der 50<br />

bis 60-jährigen sei stark an e<strong>ner</strong>getischen Verbesserungsmaßnahmen<br />

interessiert.<br />

4. Förderinstrumente/Fortführung<br />

Hier verweist Herr Vogel auf die Notwendigkeit der kontinuierlichen<br />

Umsetzung von Einzelmaßnahmen, gemeinsam mit den Handwerkern.<br />

Die Zuschussberatung (ohne Info zu den möglichen Krediten) sei<br />

nicht systemtisch geregelt. Sanierungswillige Eigentümer hätten dafür<br />

noch keine konkreten Ansprechpart<strong>ner</strong>. Hier müsse noch eine<br />

bessere Einbindung und Information über die kommunale Wirtschaftsförderung<br />

aber auch über die Handwerkerschaft angestrebt<br />

werden. Dies gelte auch für die informatorische und beratende Kommunikation,<br />

die kontinuierlich und kostengünstig 4 Mal im Jahr weitergeführt<br />

werden sollte.<br />

Der Vorsitzende ergänzt hierzu, die Kreishandwerkerschaft habe<br />

mittlerweile Beratungen ihrer infrage kommenden Handwerksbetriebe<br />

angeboten und durchgeführt, so dass man auch hier auf einem<br />

gute Wege sei.<br />

Abschließend stellt Herr Vogel fest, Heizanlagen mit Holz würden<br />

in <strong>Baiersbronn</strong> traditionsgemäß eine große Rolle spielen, auch bei<br />

beabsichtigten Renovierungen der Heizanlagen.<br />

Er gibt noch einige Vergleichszahlen von weiteren teilnehmenden<br />

Kommunen wie z.B. Bad Schussenried, Leingarten und Murrhardt<br />

bekannt. Der Viergemeindevergleich zeige auf, dass die Investition<br />

pro Tonne CO2 in <strong>Baiersbronn</strong> mit 5.649 € durchschnittlich sei. Mit<br />

zu erwartenden insgesamt 760.000 € Folgeinvestitionen sei <strong>Baiersbronn</strong><br />

im Vergleich der <strong>Gemeinde</strong>n Spitze. Die pro Eigentümer vorgesehene<br />

Investition ist mit mehr als 20.000 € in <strong>Baiersbronn</strong> mit am<br />

höchsten.<br />

Der Vorsitzende dankt abschließend Herrn Vogel für die Zusammenfassung<br />

des Abschlussberichtes, der vom <strong>Gemeinde</strong>rat zur Kenntnis<br />

genommen wird.<br />

§ 129<br />

Abwasserbeitrag<br />

I. Überarbeitung der Globalberechnung Abwasser zur Ermittlung<br />

der Beitragsobergrenze für den Abwasserbeitrag<br />

II. Beschluss ei<strong>ner</strong> neuen Satzung über die öffentliche<br />

Abwasserbeseitigung – Abwassersatzung (AbwS)<br />

Der Vorsitzende verweist auf die Vorberatung im Verwaltungsausschuss<br />

am 08.10.2013, § 47, sowie auf die Sitzungsvorlage Nr.<br />

121/2013 die von <strong>Gemeinde</strong>amtfrau Marohn folgendermaßen erläutert<br />

wird.<br />

I. Überarbeitung der Globalberechnungen zur Ermittlung der<br />

Beitragsobergrenze für den Abwasserbeitrag<br />

1. Allgemeines<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong> erhebt gemäß § 20 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz<br />

(KAG) Beiträge zur teilweisen Deckung der Kosten für<br />

die Anschaffung und die Herstellung öffentlicher Einrichtungen. Die<br />

Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg<br />

fordert für die Ermittlung der Beitragsobergrenze im Bereich Abwasser<br />

eine sogenannte Globalberechnung. Sie ist der Nachweis dafür,<br />

dass der <strong>Gemeinde</strong>rat das ihm bei der Beschlussfassung über den<br />

Beitragssatz eingeräumte Ermessen fehlerfrei ausgeübt hat. Insbesondere<br />

stellt sie den rech<strong>ner</strong>ischen Nachweis dar, dass bei der<br />

Beschlussfassung über den jeweiligen Beitragssatz nicht gegen das<br />

Kostenüberdeckungsverbot verstoßen wurde.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat am 26.07.2005 in öffentlicher Sitzung über die<br />

Überarbeitung der Globalberechnungen „Unteres Murgtal“ und die<br />

Ermittlung der Beitragsobergrenze für den Abwasserbeitrag Kanalnetz<br />

und Klärwerk „Unteres Murgtal“ beraten. Grund für die damalige<br />

Überarbeitung der Globalberechnungen war die Stilllegung der Kläranlage<br />

Zwickgabel. Zuvor gab es drei technisch getrennte Klärsysteme.<br />

Nach der Stilllegung der Kläranlage Zwickgabel im Jahr 2004<br />

gibt es in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong> lediglich noch zwei technisch<br />

getrennte Systeme:<br />

1. Kanalnetz „Oberes Murgtal“ mit Klärwerk des Zweckverbandes<br />

„Abwasserreinigung Freudenstadt-<strong>Baiersbronn</strong>“ in <strong>Baiersbronn</strong><br />

2. Kanalnetz „Unteres Murgtal“ mit Klärwerk der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong><br />

in Schönmünzach<br />

Da die einzelnen Kalkulationsergebnisse der technisch getrennten<br />

Systeme sehr weit auseinander lagen, wurde in der Vergangenheit<br />

vom <strong>Gemeinde</strong>rat für jedes technisch getrennte System ein getrennter<br />

Beitragssatz festgesetzt.<br />

In öffentlicher Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates am 26. Juli 2005 wurde<br />

der Antrag gestellt, dass die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung die Globalberechnungen<br />

„Oberes Murgtal“ und „Unteres Murgtal“ dem <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

neu vorlegen solle, um über einen einheitlichen oder getrennten<br />

Beitragssatz zu beschließen. Dieser Antrag wurde mehrheitlich vom<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat beschlossen.<br />

Die Erhebungen vor allem im Bereich „Oberes Murgtal“ dauerten allerdings<br />

bis 2010. Durch den Stellenwechsel im SG Bauverwaltung<br />

gab es zusätzliche Verzögerungen, so dass erst 2013 die Erhebung<br />

abgeschlossen werden konnte.<br />

Nach ständiger Rechtsprechung muss die Globalberechnung dem<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat komplett vorliegen. Dargestellt sind die Ermessensund<br />

Prognoseentscheidungen, die der <strong>Gemeinde</strong>rat im Rahmen des<br />

Verfahrensablaufs zur Festsetzung des jeweiligen Beitragssatzes<br />

treffen muss. Die Grenzen der ermessenspflichtigen Entscheidung<br />

zur Festsetzung des Beitragssatzes bilden das Vorteilsprinzip, das<br />

Kostenüberdeckungsverbot und der Gleichheitssatz.<br />

Grundgedanke der Globalberechnung ist, dass alle gegenwärtigen<br />

und künftigen Benutzer der öffentlichen Einrichtungen gleichermaßen<br />

zu den Kosten der Einrichtung beizutragen haben. Zu ermitteln<br />

sind die gesamten gegenwärtigen und künftigen Herstellungskosten<br />

sowie die Summe der gegenüberzustellenden Flächen. Der höchstzulässige<br />

Beitragssatz ergibt sich somit aus der Division der bei-


14<br />

Jahrgang 2013 Mitteilungsblatt Murgtalbote Nr. 1799 vom 25. Oktober 2013<br />

tragsfähigen Gesamtkosten durch die Gesamtheit der angeschlossenen<br />

Flächen (Nutzungsflächen).<br />

Entsprechend diesem Grundgedanken besteht die Globalberechnung<br />

aus zwei Bereichen:<br />

a) der Kostenseite und<br />

b) der Flächenseite.<br />

Auf die beigefügten Globalberechnungen „Oberes Murgtal“ und<br />

„Unteres Murgtal“ mit umfangreichen Erläuterungen wird verwiesen<br />

(Anlage 2).<br />

2. Ermessens- und Prognoseentscheidungen des<br />

<strong>Gemeinde</strong>rates<br />

2.1. Beitragsmaßstab<br />

Als Beitragsmaßstab ist in Anlehnung an die bisherige Regelung die<br />

Nutzungsfläche (= Grundstücksfläche x Nutzungsfaktor) vorgesehen.<br />

Der Nutzungsfaktor ist von der Anzahl der Vollgeschosse abhängig.<br />

Der Vollgeschossmaßstab ist von der Rechtsprechung neben der<br />

zulässigen Geschossfläche als vorteilsbezoge<strong>ner</strong> Beitragsmaßstab<br />

a<strong>ner</strong>kannt. Die Nutzungsfläche gilt als einheitlicher Maßstab für alle<br />

Beiträge auf dem Gebiet der Gesamtgemeinde <strong>Baiersbronn</strong>.<br />

Es ergeht der einheitliche<br />

B e s c h l u s s :<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt als Beitragsmaßstab die Nutzungsfläche.<br />

2.2. Erhebung von einheitlichen oder von nach Ortsteilen<br />

getrennten Beitragssätzen<br />

Dieser Punkt wird zunächst hinten angestellt.<br />

2.3 Erhebung von Teilbeitragssätzen für Einrichtungsteile der<br />

Abwasserbeseitigung / Zuordnung der Teilanlagen<br />

Nach § 29 Abs. 1 KAG besteht auch weiterhin die Möglichkeit, Teilbeitragssätze<br />

für nutzbare Teileinrichtungen in der Satzung vorzusehen.<br />

In den Globalberechnungen wurde beim „Oberen Murgtal“ und<br />

„Unteren Murgtal“ eine Aufteilung nach Kanal- und Klärbeitrag vorgenommen.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat entscheidet nach Ausübung seines<br />

pflichtgemäßen Ermessens über die Zuordnung von Teilanlagen. In<br />

den Globalberechnungen werden die Hauptsammler dem Kanalbeitrag<br />

zugerechnet und die Regenwasserbehandlungsanlagen dem<br />

Klärbeitrag. Jeder Teilbeitrag ist Ergebnis ei<strong>ner</strong> selbständigen Globalberechnung.<br />

Es ergeht der einheitliche<br />

B e s c h l u s s:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt für das „Obere Murgtal“ und das „Untere<br />

Murgtal“ die Erhebung von Teilbeitragssätzen. Dabei werden die<br />

Zuleitungssammler dem Kanalbeitrag zugeordnet und die Regenwasserbehandlungsanlagen<br />

dem Klärbeitrag.<br />

2.4 Preissteigerungsrate<br />

Bei den Zukunftsinvestitionen wird anhand der amtlichen Indexwerte<br />

eine jährliche Preissteigerungsrate von 1,08 % angenommen. Bezogen<br />

auf den Bezugszeitpunkt 2028 sollte mit ei<strong>ner</strong> gewissen Preissteigerung<br />

gerechnet werden. Es wird daher vorgeschlagen, eine<br />

jährliche Preissteigerung von 1,08 % vorzusehen.<br />

Es ergeht der einheitliche<br />

B e s c h l u s s:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt eine anzusetzende Preissteigerung in<br />

Höhe von 1,08 % p.a..<br />

2.5 Zuweisungen und Zuschüsse<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong> erfüllt seit 2005 die Voraussetzungen<br />

der Förderrichtlinien „Wasserwirtschaft“ nicht mehr, da der Schwellenwert<br />

(Summe Gebühren Wasser und Abwasser) auf 5,90 Euro<br />

angehoben wurde. Bei der Kanalsanierung liegt der Schwellenwert<br />

bei 6,90 Euro. Die Schmutzwassergebühren der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong><br />

liegen bei 1,88 Euro/m³, die Niederschlagswassergebühren<br />

bei 0,51 Euro/m² und die Wassergebühren liegen bei 2,70 Euro/m³.<br />

Anhand der aktuellen Berechnung des fiktiven Entgeltes für 2011<br />

liegt die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong> weit unterhalb des Schwellenwertes.<br />

Für 2015 sind Änderungen der Förderrichtlinien FrWw geplant<br />

mit erneuter Erhöhung des Schwellenwertes. Somit ist langfristig<br />

nicht damit zu rechnen, dass für geplante Maßnahmen eine Förderung<br />

bewilligt wird.<br />

Es ergeht der einheitliche<br />

B e s c h l u s s:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat billigt, dass keine Förderquote der Anschaffungsund<br />

Herstellkosten angesetzt wurde, außer den bereits erhaltenen<br />

Zuwendungen.<br />

2.6 Straßenentwässerungsanteil<br />

Gemäß § 30 Abs. 2 KAG sind von den ermittelten Anschaffungs- und<br />

Herstellungskosten die Kosten abzusetzen, welche den Teilaufwand<br />

betreffen, der auf den Anschluss von öffentlichen Straßen, Wegen<br />

und Plätzen entfällt.<br />

Für den Kanalbeitrag sowie für die Regenwasserbehandlungsanlagen<br />

kann die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong> auf die kostenorientierte Vergleichsberechnung<br />

der VEDEWA (heutiger Name WAVE) zurückgreifen.<br />

Die Rechtsprechung hat diese Übernahme der VEDEWA<br />

/ WAVE Modellberechnung ausdrücklich gebilligt, wenn im Schnitt<br />

in der Kommune gleiche Verhältnisse bestehen. Das Ingenieurbüro<br />

Gaisser aus <strong>Baiersbronn</strong> hat die Vergleichbarkeit der dem VEDEWA<br />

/ WAVE Modell zugrunde gelegten Verhältnisse mit denen in <strong>Baiersbronn</strong><br />

überprüft und bejaht.<br />

Für die Flächenkanalisation Zwickgabel gilt das reine Trennsystem.<br />

Deshalb wird hier kein Straßenentwässerungsanteil abgezogen.<br />

Beim Klärbeitrag wird von der Rechtsprechung ein Anteil von 5 %<br />

(Erfahrungswert) akzeptiert. In den Globalberechnungen werden daher<br />

folgende Straßenentwässerungskostenanteile abgezogen:<br />

1.a Flächenkanalisation Zwickgabel / Leimiß (Kanalbeitrag) 0 %<br />

1.b Restliche Flächenkanalisation und Zuleitungssammler<br />

(Kanalbeitrag) 25 %<br />

2. Klärwerke (Klärbeitrag) 5 %<br />

3. Regenwasserbehandlungsanlagen (Klärbeitrag) 25 %<br />

Es ergeht der einheitliche<br />

B e s c h l u s s:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt die Festsetzung der Straßenentwässerungsanteile<br />

für die Flächenkanalisation Zwickgabel auf 0% und<br />

für die restliche Flächenkanalisation, die Zuleitungssammler und die<br />

Regenwasserbehandlungsanlagen auf 25 % und für die Klärwerke<br />

auf 5 %.<br />

2.7 Eigenanteile (öffentliches Interesse)<br />

Eine 100%ige Finanzierung über Beiträge ist nicht möglich. In § 20<br />

Abs. 1 KAG ist geregelt, dass die <strong>Gemeinde</strong> mindestens 5 % der<br />

beitragsfähigen Kosten selbst zu tragen hat, nach Abzug des Straßenentwässerungsanteils<br />

und dem öffentlichen Interessenanteil. In<br />

der Globalberechnung aus dem Jahre 1991 waren als Anteil des<br />

öffentlichen Interesses noch 10 % der beitragsfähigen Kosten angesetzt.<br />

Nachdem bereits das KAG 1996 eine Reduzierung dieses<br />

Anteiles zuließ, hat der <strong>Gemeinde</strong>rat bei den Globalberechnungen<br />

im April 1998 beschlossen, den Anteil des öffentlichen Interesses auf<br />

5 % der beitragsfähigen Aufwendungen festzusetzen. Es wird von<br />

der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung empfohlen, daran festzuhalten.<br />

Es ergeht der einheitliche<br />

B e s c h l u s s:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat setzt den Anteil des öffentlichen Interesses, bei<br />

dem Kanalbeitrag und beim Klärbeitrag auf 5 % der beitragsfähigen<br />

Aufwendungen fest.<br />

2.8 Gebührenfinanzierungsanteil<br />

§ 20 Abs. 1 KAG legt fest, dass die <strong>Gemeinde</strong>n Beiträge nur zur teilweisen<br />

Deckung der Anschaffungs- und Herstellungskosten erheben<br />

können. Das heißt, ein Teil der Anschaffungs- und Herstellungskosten<br />

muss über Gebühren finanziert werden. Dies wird erreicht, indem<br />

in der Beitragskalkulation ein Gebührenfinanzierungsanteil von<br />

mind. 5 % von den beitragsfähigen Kosten abgezogen wird. In den<br />

Globalberechnungen wurde dieser Mindestanteil in Höhe von 5 %<br />

berücksichtigt.<br />

Es ergeht der einheitliche<br />

B e s c h l u s s:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat setzt die Gebührenfinanzierungsanteile auf 5 %<br />

der beitragsfähigen Aufwendungen fest.<br />

2.9 Zeitplan der Zukunftsinvestitionen<br />

<strong>Gemeinde</strong>amtfrau Marohn verweist hier auf die Beratung im Verwaltungsausschuss<br />

am 08.10.2013, § 47. Sie führt aus, dass in den


15<br />

Jahrgang 2013 Mitteilungsblatt Murgtalbote Nr. 1799 vom 25. Oktober 2013<br />

Globalberechnungen zukünftige Investitionen für die Erschließung<br />

von Neubaugebieten sowie für den Anschluss im Innen- und Außenbereich<br />

in einem Zeitplan bis zum Jahre 2028 festgelegt wurden. Der<br />

Bezugszeitraum orientiert sich an der Flächennutzungsplanung der<br />

<strong>Gemeinde</strong>. Eine Überarbeitung des Flächennutzungsplanes steht<br />

zeitnah an.<br />

Die Kapazität der Kläranlage <strong>Baiersbronn</strong> reicht für den Anschluss<br />

der zukünftigen Flächen im „Oberen Murgtal“ von 88.818,71 m² bis<br />

zum Jahr 2028 aus. Eine detaillierte Kapazitätsberechnung (Anlage<br />

d) wurde im Verwaltungsausschuss nachgereicht.<br />

Die Kapazität der Kläranlage Schönmünzach reicht für den Anschluss<br />

künftiger Flächen von 157.455,75 m² bis zum Jahr 2028 aus.<br />

Eine detaillierte Kapazitätsberechnung (Anlage d) wurde im Verwaltungsausschuss<br />

nachgereicht.<br />

Laut Urteil des VGH vom 18.12.1997 AZ: 2S 3285/95 hat die <strong>Gemeinde</strong><br />

bei der Festlegung der Kapazität der Kläranlage ein weitgespanntes<br />

pla<strong>ner</strong>isches Ermessen, in dessen Rahmen sich die vorstehende<br />

Abweichung bewegt. Nach o.g. Vorgaben kann bis 2028<br />

bei beiden Klärwerken von ei<strong>ner</strong> Auslastung von nahezu 100 % ausgegangen<br />

werden.<br />

<strong>Gemeinde</strong>amtfrau Marohn führt aus, dass die Kapazität der Kläranlage<br />

<strong>Baiersbronn</strong> derzeit bei ei<strong>ner</strong> organischen Auslastung von<br />

zeitweise 100 % liege. Die Einwoh<strong>ner</strong>werte von 38.600 wurden bei<br />

der Genehmigung des Klärwerks im Jahr 1977 festgestellt. Planzeitraum<br />

war damals das Jahr 2000. Seit dieser Zeit ist Einwoh<strong>ner</strong>zahl<br />

in <strong>Baiersbronn</strong> um 800 Einwoh<strong>ner</strong> zurückgegangen. Auch der Mikrozensus<br />

habe weitere sinkende Einwoh<strong>ner</strong>zahlen ermittelt. Darüberhinaus<br />

hat sich in der Zeit seit Genehmigung der Kläranlage<br />

<strong>Baiersbronn</strong> der Wasserverbrauch pro Kopf stark reduziert von ursprünglich<br />

220 l pro Einwoh<strong>ner</strong> pro Tag auf ca. 130 l pro Einwoh<strong>ner</strong><br />

pro Tag. Nach Einführung der gesplitteten Abwassergebühr reduziere<br />

sich die eingeleitete Regenwassermenge ständig durch Einleitung<br />

in Gewässer, Versickerung auf dem Grundstück, Zisternen usw.<br />

Zudem seien bei der damaligen Genehmigung noch Brauereien,<br />

Schlachthöfe einbezogen worden, die weggefallen sind. Auch gibt es<br />

weniger Tierhaltungsbetriebe mit Einleitung von Jauche und weniger<br />

Fremdenbetten gegenüber dem Jahr 2000.<br />

Somit wird erläutert, dass die Kapazität des Klärwerks Oberes Murgtal<br />

in <strong>Baiersbronn</strong> für den Anschluss künftiger Flächen bis zum Jahr<br />

2028 (88.818,71 m²) ausreiche. Dies wurde auch vom Landratsamt<br />

Freudenstadt, Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz, mit Schreiben<br />

vom 16.09.2013 bestätigt.<br />

Beim Klärwerk „Unteres Murgtal“ in Schönmünzach stammen die<br />

Einwoh<strong>ner</strong>werte aus der Genehmigung vom Jahr 1982. Der Auslastungsgrad<br />

organisch lag im Jahr 2012 bei 77 %, ca. 14 % der<br />

Kapazität sind als Einwoh<strong>ner</strong>werte für die Belegung von Kliniken,<br />

Hotels und Pensionen im unteren Murgtal anzusetzen. Somit stehen<br />

noch 1.350 Einwoh<strong>ner</strong>werte als freie Kapazität zur Verfügung.<br />

Bezüglich des Einwoh<strong>ner</strong>rückganges, der Schlachthöfe, der Tierhaltungsbetrieb<br />

mit Einleitung von Jauche, der Fremdenverkehrsbetten<br />

und des Wasserverbrauches gilt das oben ausgeführte. Insgesamt<br />

muss festgestellt werden, dass auch mit dieser noch vorhandenen<br />

Kapazität des Klärwerks „Unteres Murgtal“ in Schönmünzach die<br />

157.445,75 m² zukünftige Flächen bis zum Jahr 2028 abgedeckt<br />

werden können. Dies hat ebenfalls das Landratsamt Freudenstadt<br />

bestätigt.<br />

Daraufhin ergehen weiter einstimmig<br />

B e s c h l u s s:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat bestätigt den Bezugszeitraum bis zum Jahre 2028<br />

und die den Globalberechnungen zugrunde liegenden Zeitpläne.<br />

2.10 Künftige Kosten / künftige Flächen<br />

Die künftigen Kosten sowie die künftigen Flächen sind vom <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

im Wege ei<strong>ner</strong> prognostischen Schätzung festzulegen.<br />

a) Künftige Kosten:<br />

Hier wurden vom Bauamtsleiter und dem Sachgebiet Tiefbau und<br />

Baubetriebshof für die einzelnen künftigen Neubaugebiete sowie für<br />

noch zu bauende Kanäle für den Anschluss von Grundstücken im<br />

Innen- und Außenbereich jeweils Kostenschätzungen erstellt, die in<br />

die Globalberechnungen mit aufgenommen wurden. Die Koste<strong>ner</strong>mittlungen<br />

erfolgten auf der Grundlage der Kostensituation im September<br />

2013.<br />

b) Künftige Flächen:<br />

Die künftig noch zu erschließenden Flächen sind vom <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

festzulegen. Als Grundlage der Globalberechnungen wurden die<br />

vorhandenen Bebauungspläne bzw. Bebauungsplanentwürfe und<br />

der Flächennutzungsplan (Stand: 2. Fortschreibung 1993) verwendet.<br />

Der Flächennutzungsplan soll zeitnah überarbeitet werden. Der<br />

Bezugszeitraum wurde an der Geltungsdauer dieser Überarbeitung<br />

angepasst und für 15 Jahre bis 2028 angesetzt. In die Flächenberechnung<br />

wurden nur zukünftige Flächen, wie im künftigen Flächennutzungsplanentwurf<br />

vorgesehen, in<strong>ner</strong>halb des Bezugszeitraumes<br />

bis 2028 einbezogen. Diese Aufstellung ist entsprechend den vorgenommenen<br />

Abzügen für öffentliche Straßen, Wege und für Grünflächen<br />

gegliedert (s. Ziffer IV Fläche<strong>ner</strong>mittlung).<br />

Es ergeht der einstimmige<br />

B e s c h l u s s:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat die künftig anzuschließenden Flächen und die<br />

dazugehörigen künftigen Kosten durchgesprochen und diese gebilligt.<br />

Außerdem werden die dargestellten Flächenabzüge für öffentliche<br />

Straßen und für Grünflächen beschlossen.<br />

2.11 Bewertung mit dem Maßstab der baulichen Nutzung<br />

Wie oben bereits aufgeführt, ist der Maßstab für die Beitragsberechnung<br />

die Nutzungsfläche. Diese ergibt sich durch Vervielfachung<br />

der Grundstücksfläche mit dem Nutzungsfaktor. Für den Begriff des<br />

Vollgeschosses ist die Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.V.m. der<br />

Landesbauordnung (LBO) maßgebend.<br />

Die Vollgeschosszahl wurde im Einzelfall ermittelt. Bei Innenbereichsgrundstücken<br />

(§ 34 BauGB) gibt es die Möglichkeit, das Maß<br />

der baulichen Nutzung durch tatsächliche Ermittlung (indem Grundstück<br />

für Grundstück erhoben wird) oder durch Schätzung zu ermitteln.<br />

Dabei wird das zulässige Maß der Ausnutzbarkeit entsprechend<br />

der Umgebungsbebauung für einzelne Gebäude ermittelt.<br />

Im Bereich „Oberes Murgtal“ und „Unteres Murgtal“ wurde für jedes<br />

bebaute Grundstück der <strong>Gemeinde</strong> die Beitragsakte herangezogen<br />

und so die zugehörige Geschoßzahl ermittelt. In den Ortskernen<br />

wurde eine Pauschalierung in der Weise vorgenommen, dass Baublöcke<br />

mit gleicher Geschosszahl gebildet wurden. Dabei wurden<br />

Grundstücke mit geringerer Geschosszahl mit der in der näheren<br />

Umgebung überwiegenden höheren Geschosszahl bewertet. Grundstücke,<br />

auf denen eine höhere Geschosszahl als die pauschalierte<br />

vorhanden war, wurden mit der höheren Geschosszahl bewertet.<br />

Bei Flächen, die im Flächennutzungsplan als zukünftige Baufläche<br />

vorgesehen sind, wurde die Gesamtfläche unter Abzug eines Anteils<br />

für öffentliche Straßen- und Grünflächen und unter Berücksichtigung<br />

eines Nutzungsmaßes der bisher vorliegenden pla<strong>ner</strong>ischen Entscheidungen<br />

prognostiziert.<br />

Es ergeht der einstimmige<br />

B e s c h l u s s:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat billigt die Ermittlung der Flächen im unbeplanten<br />

Innenbereich und die Schätzung der Vollgeschosse.<br />

2.12 dezentrale Grundstücke<br />

Diese sogenannten dezentralen Grundstücke haben keine Anschlussmöglichkeit<br />

an den öffentlichen Abwasserkanal und somit<br />

keinen Vorteil vom Kanal. Deshalb sind diese nicht bei der beitragspflichtigen<br />

Fläche zum Teilbeitrag Kanal einzubeziehen. Die zu entsorgenden<br />

Abwässer dieser dezentralen Grundstücke werden in<br />

der Kläranlage des Zweckverbandes in <strong>Baiersbronn</strong> angeliefert und<br />

gereinigt. Bei der Ermittlung des Beitragssatzes für den Klärbeitrag<br />

„Oberes Murgtal“ sind diese Flächen einzubeziehen.<br />

Es ergeht der einstimmige<br />

B e s c h l u s s:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat billigt die Ermittlung der dezentralen Flächen und<br />

deren Hinzurechnung zur Fläche Klärwerk „Oberes Murgtal“.<br />

2.13 Grundstücke mit Anschluss nur an den<br />

Schmutzwasserkanal:<br />

Die Zahl der Grundstücke, die nur einen Anschluss an den Schmutzwasserkanal<br />

haben, liegt in <strong>Baiersbronn</strong> unter 10% der gesamten<br />

Grundstücke. Der Grundsatz der Typengerechtigkeit ist somit eingehalten<br />

und ein eige<strong>ner</strong> Beitragssatz muss anhand der Globalberechnung<br />

nicht kalkuliert werden.<br />

Es ergeht der einstimmige<br />

B e s c h l u s s:


16<br />

Jahrgang 2013 Mitteilungsblatt Murgtalbote Nr. 1799 vom 25. Oktober 2013<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat stellt fest, dass bei Grundstücken, die nur einen<br />

Anschluss an den Schmutzwasserkanal haben, der Grundsatz der<br />

Typengerechtigkeit eingehalten wird und ein getrennter Beitrag nicht<br />

zu kalkulieren ist.<br />

Frau Marohn erläutert die Besonderheiten bei den Globalberechnungen<br />

und erläutert die Unterschiede zwischen getrennter Beitragssatzermittlung<br />

und einheitlicher Beitragssatzermittlung/Beitragsobergrenze.<br />

Daraufhin wird der zuvor unter Ziffer 2.2 zurückgestellte Punkt erörtert.<br />

Bei ebenfalls 1 Enthaltung ergeht der<br />

B e s c h l u s s:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt, die Globalberechnung „Oberes Murgtal“<br />

und „Unteres Murgtal“ unter Festlegung der folgenden Teilbeitragssätze:<br />

einheitlicher Beitragssatz<br />

je m² NF<br />

Für Kanal- und Klärsystem<br />

a) für den öffentlichen Abwasserkanal 3,00 €<br />

b) für das Klärwerk 1,44 €<br />

2.2. Erhebung von einheitlichen oder von nach Ortsteilen<br />

getrennten Beitragssätzen<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> kann für technisch getrennte Anlagen, die der Erfüllung<br />

derselben Aufgabe dienen, einen einheitlichen oder einen getrennten<br />

Beitragssatz erheben.<br />

In der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong> gibt es nach der Stilllegung der Kläranlage<br />

Zwickgabel nur noch zwei technisch getrennte Systeme:<br />

1. Kanalnetz „Oberes Murgtal“ mit Klärwerk des<br />

Zweckverbandes „Abwasserreinigung“ Freudenstadt-<br />

<strong>Baiersbronn</strong> in <strong>Baiersbronn</strong><br />

2. Kanalnetz „Unteres Murgtal“ mit Klärwerk in Schönmünzach<br />

Da die einzelnen Kalkulationsergebnisse der damals drei technisch<br />

getrennten Systeme auseinander lagen, wurde in der Vergangenheit<br />

vom <strong>Gemeinde</strong>rat für jedes technisch getrennte System ein getrennter<br />

Beitragssatz festgesetzt. Insbesondere das Kalkulationsergebnis<br />

für Zwickgabel wich stark ab. Nach dem Wegfall der Kläranlage<br />

Zwickgabel und mit dieser Neukalkulation könnten die Gründe für<br />

eine Trennung entfallen. Die Überarbeitung der Globalberechnungen<br />

ergibt für die einzelnen Systeme wiederum unterschiedliche Ergebnisse.<br />

Die Fläche „Oberes Murgtal“ beträgt rund 70% und die<br />

Fläche „Unteres Murgtal“ rund 30%. Die Beitragssätze liegen mit<br />

3,88 Euro/m² Nutzungsfläche (NF) „Oberes Murgtal“ und 5,62 Euro/<br />

m² NF „Unteres Murgtal“ nicht so weit auseinander. Hier könnte ein<br />

einheitlicher Beitrag vom <strong>Gemeinde</strong>rat beschlossen werden. Dieser<br />

würde bei 4,44 Euro/m² NF liegen. Nach § 29 Abs.2 in Verb. mit §<br />

16 KAG 2005 sind technisch getrennte Anlagen grundsätzlich bei<br />

der Beitragsermittlung zusammenzufassen. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong><br />

ist die einzige <strong>Gemeinde</strong> im Landkreis mit noch getrennten<br />

Beitragssätzen wegen verschiede<strong>ner</strong> Systeme. Andere Kreisgemeinden<br />

haben ebenfalls verschiedene Systeme und verschiedene<br />

Zweckverbände. Deshalb würde viel für eine Zusammenfassung der<br />

Beitragssätze stimmen. Die Verwaltung schlägt vor, einen einheitlichen<br />

Beitragssatz zu wählen.<br />

Dem <strong>Gemeinde</strong>rat wird empfohlen, sich für eine Erhebung eines einheitlichen<br />

Beitragssatzes zu entscheiden.<br />

Bei 1 Enthaltung ergeht der<br />

B e s c h l u s s:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong> übt sein pflichtgemäßes<br />

Ermessen dahingehend aus, dass für das Kanal- und Klärsystem<br />

„Oberes Murgtal“ und für das Kanal- und Klärsystem „Unteres<br />

Murgtal“ der Beitrag einheitlich ermittelt werden soll. Eine Zusammenfassung<br />

der zwei Systeme zur Berechnung eines einheitlichen<br />

Beitrages erfolgt.<br />

3. Beschluss des <strong>Gemeinde</strong>rats zur Beitragsobergrenze und zur<br />

Festsetzung der Beitragssätze über die Globalberechnungen<br />

„Oberes Murgtal“ und „Unteres Murgtal“<br />

Die oben aufgeführte Ermessens- und Prognoseentscheidungen<br />

sind vom <strong>Gemeinde</strong>rat vor der Beschlussfassung über die Beitragssätze<br />

zu fassen. Die vorliegenden Globalberechnungen „Oberes<br />

Murgtal“ und „„Unteres Murgtal“ wurden unter Zugrundelegung dieser<br />

Ermessens- und Prognoseentscheidungen aufgestellt. Aufgrund<br />

dieser Globalberechnungen kann der <strong>Gemeinde</strong>rat unter fehlerfreier<br />

Ausübung seines Ermessens die Teilbeitragssätze festlegen. Die<br />

Beitragsobergrenze beträgt für die Teilbeiträge:<br />

je m² NF<br />

a) Kanalbeitrag einheitlich 3,00 Euro<br />

Klärbeitrag einheitlich<br />

1,44 Euro<br />

b) Kanalbeitrag Oberes Murgtal 2,50 Euro<br />

Klärbeitrag Oberes Murgtal 1,38 Euro<br />

Kanalbeitrag Unteres Murgtal 4,06 Euro<br />

Klärbeitrag Unteres Murgtal 1,56 Euro<br />

II. Beschluss ei<strong>ner</strong> neuen Satzung über die öffentliche<br />

Abwasserbeseitigung Abwassersatzung (AbwS)<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>tag Baden-Württemberg hat in der BWGZ Nr. 22/2012<br />

eine überarbeitete Musterabwassersatzung veröffentlicht. Die Überarbeitung<br />

und Neufassung der mittlerweile schon 15 Jahre alten Abwasseratzung<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong> war erforderlich geworden<br />

und sollte nun im Zuge der Globalberechnungen erfolgen. Die meisten<br />

Änderungen sind redaktioneller Art oder durch Neuregelungen<br />

des KAG oder Wasserhaushaltsgesetzes bedingt. Die Satzung über<br />

die öffentliche Abwasserbeseitigung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong> vom<br />

23.06.1998, zuletzt geändert am 20.11.2012 wurde durch die Sachgebiete<br />

Kämmerei und Bauverwaltung an die Mustersatzung angepasst.<br />

Die neue Abwassersatzung liegt bei (Anlage Nr. 3).<br />

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:<br />

Bei den §§ 1 „Öffentliche Einrichtung“ und 2 „Begriffsbestimmungen“<br />

wurde wie bisher bereits der Alternativtext verwendet, weil<br />

in der Alternative zwischen der zentralen und dezentralen Abwasserbeseitigung<br />

unterschieden wird. Die dezentrale Abwasserbeseitigung<br />

ist in <strong>Baiersbronn</strong> separat in der Satzung über die Entsorgung<br />

von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben geregelt. Zusätzlich<br />

ist in § 2 eine Regelung über offene Gräben enthalten, die so in<br />

<strong>Baiersbronn</strong> zum Zuge kommen kann.<br />

Bei § 8 „Einleitungsbeschränkungen“ Abs. 3 zur Einleitung von<br />

Abwasser, das der Beseitigungspflicht nicht unterliegt und von sonstigem<br />

Wasser hat sich die Verwaltung ebenfalls für den detaillierteren<br />

Alternativtext entschieden.<br />

§ 24 „Beitragsschuld<strong>ner</strong>“ Abs. 2 und 3 kommen vom neuen KAG<br />

her und regeln die Beitragspflicht bei Erbbauberechtigten, Gesamtschuld<strong>ner</strong>n,<br />

Wohnungs- und Teileigentum sowie Gesamthandsgemeinschaft.<br />

§ 25 „Beitragsmaßstab“: Laut Mustersatzung sollte die Nutzungsfläche<br />

künftig auf- oder abgerundet werden. Bei einem durchschnittlichen<br />

Beitragsfall würde es gegenüber der exakten Berechnung<br />

circa 1 Euro Unterschied machen. Dennoch schlägt die Verwaltung<br />

vor, die Rundungsregelung der Mustersatzung hier nicht zu übernehmen.<br />

Bei § 26 „Grundstücksfläche“ wurde die bisherige Tiefenbegrenzungsregelung<br />

mit 30 m beibehalten.<br />

Die §§ 28 bis 30 regeln das Nutzungsmaß bei Grundstücken, je<br />

nach Festsetzung des Bebauungsplanes. Die Paragraphen wurden<br />

der Rechtsentwicklung angepasst. Die jeweilige Ermittlung des Nutzungsmaßes<br />

wird nun detaillierter beschrieben als bisher. Bei § 30<br />

Abs. 4 wurde die Firsthöhe zur Umrechnung in eine Geschoßzahl<br />

ausgewählt, da diese in der Praxis besser anzuwenden ist.<br />

§ 33 „Beitragssatz“: Nach Beschluss der Globalberechnung Abwasser<br />

sind die beschlossenen Teilbeiträge für Kanal- und Klärwerk<br />

in § 33 anzupassen.<br />

§ 35 „Vorauszahlungen“: es handelt sich hierbei um eine Kann-<br />

Bestimmung. Im Text der Mustersatzung war dies allerdings als<br />

Muss-Bestimmung formuliert, so dass hier geringfügig von der Mustersatzung<br />

abgewichen wird. Eine Pflicht zur Vorausleistung wäre in<br />

der Praxis gar nicht realisierbar. Die Höhe der Vorausleistung wurde<br />

auf 70 v.H. angesetzt und nicht wie bei der Erschließungsbeitragssatzung<br />

(bis zum voraussichtlichen Endbetrag) formuliert.<br />

§ 37 „Erhebungsgrundsatz“, § 39 „Gebührenschulder“, § 42 a<br />

„Zählergebühr“, § 43 „Entstehung der Gebührenschuld“, § 44<br />

„Vorauszahlungen“ und § 50 „Übergangsregelungen Zwischenzähler“:<br />

hier wurde die Alternativregelung mit der Variante „Zwischenzähler“<br />

gewählt.<br />

§ 40 Abs. 2 „Bemessung der Schmutzwassergebühr“: hier hatte<br />

die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong> bisher schon auf geeichte Zähler verwie-


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Jahrgang 2013 Mitteilungsblatt Murgtalbote Nr. 1799 vom 25. Oktober 2013<br />

sen. Die Mustersatzung hat dies nun in § 41 Abs. 2 ebenfalls aufgenommen.<br />

Somit kann bei § 40 Abs. 2 ein weiterer Hinweis entfallen.<br />

§ 40 a) „Bemessung der Niederschlagswassergebühr“: Bei der<br />

letzten Satzungsänderung im Dezember 2012 wurde eine Unterscheidung<br />

gemacht zwischen Absatz 3 „keine Gebühr für Sickermulden<br />

mit gedrosseltem Ablauf oder Notüberlauf“ und Absatz 5 „Gebührenpflicht<br />

bei Mulden-Rigolen-Systemen mit Notüberlauf“. Die<br />

unterschiedliche Behandlung der beiden Systeme war fragwürdig.<br />

Im neuen § 40 a) wurden nun beide Fälle im Absatz 3 erfasst ohne<br />

Gebühre<strong>ner</strong>hebung. Dies ist damit zu begründen, dass in den Fällen,<br />

in denen der Notüberlauf anspringt, das Regenwasser ohnehin<br />

über das Regenüberlaufbecken dem Vorfluter zugeführt wird. Zudem<br />

wird gebührenrechtlich a<strong>ner</strong>kannt, dass eine sinnvolle Regenbewirtschaftung<br />

vorhanden ist. Der Wegfall der Gebührenpflicht für<br />

Mulden-Rigolen-Systeme betrifft derzeit eine Fläche von rund 240<br />

m² (797m² x 0,3 Versiegelungsfaktor) in insgesamt 3 Fällen. Diese<br />

3 Fälle sind in der Flächenberechnung der gesplitteten Abwassergebühr<br />

bisher enthalten und es wurden bisher Niederschlagswassergebühren<br />

erhoben. Diese Fläche bzw. Fallzahl ist in Bezug auf<br />

die Kalkulation der gesplitteten Abwassergebühr zu vernachlässigen<br />

und hat keine Auswirkungen auf die Obergrenze bei den kalkulierten<br />

Abwassergebühren. Ab 01.01.2014 wird nun für diese 3 Fälle keine<br />

Gebühr mehr veranlagt. Eine erneute Kalkulation der gesplitteten<br />

Abwassergebühr ist allerdings dadurch nicht erforderlich.<br />

§ 48 a „Datenweitergabe“: Dieser Text wurde eingeführt wegen des<br />

Abrechnungssystems der <strong>Gemeinde</strong>werke, welche hier für die <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Baiersbronn</strong> tätig werden und die Bescheide über Abwassergebühren,<br />

Wassergebühren und Stromgebühren erstellen.<br />

§ 50 „Übergangsregelung Zwischenzähler“: Hier wurde anstelle<br />

der in der Mustersatzung vorgesehenen 4 Wochen die Monatsfrist<br />

eingesetzt.“<br />

<strong>Gemeinde</strong>amtfrau Marohn führt aus, dass in die Abwassersatzung<br />

keine spezielle Änderung für sogenanntes Ökopflaster mit aufgenommen<br />

wurde. Nach Rücksprache mit dem <strong>Gemeinde</strong>tag, dem<br />

Landratsamt Freudenstadt und anderen Kreisgemeinden wird dieses<br />

Ökopflaster bei der Bemessung der Niederschlagswassergebühr<br />

mit einem Versiegelungsfaktor von 0,3 behandelt. Eine spezielle<br />

Satzungsänderung erfolgt hier nicht.<br />

Es ergeht der einstimmige<br />

B e s c h l u s s:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt die Abwassersatzung in der neu gefassten<br />

Form.<br />

Der vollständige Wortlaut dieser Satzung ist als öffentliche Bekanntmachung<br />

in der heutigen Ausgabe des „Murgtalboten“<br />

abgedruckt.<br />

§ 130<br />

Umgestaltung und Sanierung des Dorfplatzes Schwarzenberg<br />

Vorstellung der mit dem Ortschaftsrat abgestimmten Planung<br />

Der Vorsitzende verweist auf die Vorberatung im Technischen Ausschuss<br />

am 08.10.2013, § 66, sowie auf die Sitzungsvorlage Nr.<br />

130/2013, in der Folgendes ausgeführt ist:<br />

„Bereits am 09. April.2013 hat der Technische Ausschuss über<br />

die Umgestaltung des Dorfplatzes in Schwarzenberg beraten. Am<br />

03. Juni 2013 gab es danach einen Vororttermin, bei welchem die<br />

Planung den direkt betroffenen Anliegern und den Mitgliedern des<br />

Ortschaftrates nochmals erläutert wurde. Änderungswünsche der<br />

Bürger bezüglich der Straßenbreiten und Kurvenradien wurden vom<br />

Ortschaftsrat aufgegriffen und in der anschließenden Ortschaftsratssitzung<br />

beschlossen. Der Ortschaftsrat war sich einig, dass im Zuge<br />

der Dorfplatzumgestaltung auf dem ehemaligen Friedhof oberhalb<br />

des Reitplatzes zusätzliche Parkmöglichkeiten geschaffen werden<br />

müssen. Er hat deshalb beantragt, die Investitionssumme im Haushalt<br />

2014 entsprechend anzupassen.<br />

Zwischenzeitlich hat die EnBW den Wunsch geäußert, im Zuge der<br />

geplanten Maßnahmen im Bereich des Dorfplatzes eine Kompaktumspannstation<br />

zu errichten. 2 mögliche Standorte wurden in die<br />

Planung mit aufgenommen, bedürfen aber noch der weiteren Abstimmung.<br />

Das Bauamt hat die auserwählte Planvariante 2 inzwischen entsprechend<br />

den Wünschen der Bürger überarbeitet und die Kosten für<br />

die zusätzlich geforderten Parkplätze beim Reitplatz ermittelt. Die<br />

Kosten belaufen sich bei üblichem Ausbaustandard auf rund 59.000<br />

€ und erhöhen die Maßnahmenkosten auf 269.000 €.“<br />

Anschließend erläutert Ortsbaumeister Warth die Maßnahme und<br />

den nunmehr in ei<strong>ner</strong> weiteren Besprechung am 21.10.2013 mit den<br />

Bürgern und dem Ortschaftsrat abgestimmten Planungsentwurf im<br />

Detail.<br />

Ortsvorsteher Zepf bedankt sich bei den Herren Warth und Graus für<br />

die umfangreiche Planung und die Geduld und bestätigt ausdrücklich,<br />

dass jetzt alles mit den Bürgern und dem Ortschaftsrat abgestimmt<br />

sei. Er betont nochmals, dass er diese Maßnahmen für den<br />

Ortsteil Schwarzenberg für dringend notwendig erachtet und bittet<br />

um Zustimmung des <strong>Gemeinde</strong>rats und Ausführung der Maßnahme<br />

im Jahr 2014. Bezüglich der Trafostation werde er nochmals mit der<br />

EnBW sprechen und diese in den Ortschaftsrat zur abschließenden<br />

Abklärung einladen.<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat Gerhard Gaiser ist der Ansicht, dass es sich um eine<br />

gelungene Planung handle. Er bittet nochmals ausdrücklich um Bestätigung,<br />

dass diese nunmehr vorliegende Planung mit der Mehrheit<br />

der Einwoh<strong>ner</strong> von Schwarzenberg vorgestellt und abgeklärt wurde.<br />

<strong>Gemeinde</strong>rätin Günter und Ortsvorsteher Zepf bestätigen nochmals<br />

ausdrücklich, dass es sich in diesem Fall um eine vorbildliche Bürgerbeteiligung<br />

gehandelt habe und die Planung mit vielen Bürgern<br />

und vor allem den Betroffenen, die am Dorfplatz wohnen, abgestimmt<br />

sei.<br />

Auf die von <strong>Gemeinde</strong>rat Kalmbach geäußerte Befürchtung, dass<br />

die nunmehr geplanten Stellplätze unterhalb der Kirche vor allem<br />

durch Dauerparker belegt werden, sagt Ortsbaumeister Warth, dass<br />

dies sei<strong>ner</strong> Meinung nach aufgrund der Lage der Stellplätze und der<br />

Tatsache, dass die Anwoh<strong>ner</strong> alle selbst genügend Stellplätze hätten,<br />

nicht gegeben sei.<br />

Anschließend bringt <strong>Gemeinde</strong>rat Dr. Wäckers nochmals seinen<br />

Frust zum Ausdruck, dass die Anlegung der Stellplätze unterhalb der<br />

Kirche ein Drittel der Kosten ausmache, die für die gesamte Dorfplatzgestaltung<br />

anfallen würden. Er bittet den Vorsitzenden über die<br />

Dorfgestaltung und die Anlegung der Stellplätze unterhalb der Kirche<br />

getrennt abzustimmen.<br />

<strong>Gemeinde</strong>rätin Günter verweist nochmals darauf, dass die Anlegung<br />

dieser zusätzlichen Stellplätze unterhalb der Kirche für Schwarzenberg<br />

notwendig und auch von den Bürgern gewünscht sei. Sie bittet<br />

den <strong>Gemeinde</strong>rat auch um Zustimmung zu diesen Stellplätzen.<br />

Daraufhin ergeht der einstimmige<br />

B e s c h l u s s:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat befürwortet die Planung zur Umgestaltung des<br />

Dorfplatzes Schwarzenberg in der überarbeiteten Entwurfsvariante<br />

2a und stellt die hierfür erforderlichen Finanzmittel im Haushaltsplan<br />

2014 ein.<br />

Weiterhin ergeht bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung der mehrheitliche<br />

B e s c h l u s s:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat befürwortet die Planung der zusätzlichen Parkplatzanlage<br />

beim Reitplatz und stellt die hierfür erforderlichen Finanzmittel<br />

im Haushaltsplan 2014 ein.<br />

§ 131<br />

Neubau ei<strong>ner</strong> Salzlagerhalle für den Baubetriebshof<br />

Vorstellung der Planung<br />

Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn<br />

Opferkuch als Leiter des Bauhofes und verweist auf die Vorberatung<br />

im Technischen Ausschuss am 08.10.2013, § 67, sowie auf<br />

die Sitzungsvorlage Nr. 131/2013, in der Folgendes ausgeführt ist:<br />

„Bei der Besichtigung des Baubetriebshofes durch den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

am 24.07.2013 wurde das Vorhaben zum Neubau ei<strong>ner</strong> Salzlagerhalle<br />

bereits erstmals vorgestellt. Von den Herren Baubetriebshofleiter<br />

Maichele und Bauhofleiter Opferkuch wurde dabei die Notwendigkeit<br />

der Maßnahme dargelegt.<br />

Das Bauamt SG Hochbau hat entsprechend den Anforderungen des<br />

Baubetriebshofes eine eingeschossige Lagergehalle für eine Lagerkapazität<br />

von rd. 500 Tonnen Schüttsalz entworfen und einen außen<br />

an die Halle angebauten Raum zur Unterbringung ei<strong>ner</strong> Soleanlage<br />

für Feuchtsalz geplant.<br />

Die Maßnahmenkosten belaufen sich. lt. Kostenschätzung des Bauamtes<br />

auf 400.000 €.<br />

Die Ausführung der Maßnahme ist bei Bereitstellung der Finanzmittel<br />

im Frühsommer 2014 bis Spätjahr 2014 geplant.“


18<br />

Jahrgang 2013 Mitteilungsblatt Murgtalbote Nr. 1799 vom 25. Oktober 2013<br />

Anschließend erläutert Ortsbaumeister Warth die Maßnahme und<br />

den nunmehr vorliegenden Planentwurf anhand ei<strong>ner</strong> Power-Point-<br />

Präsentation.<br />

Der Vorsitzende weist auf die Notwendigkeit dieser Salzlagerhalle<br />

hin, so dass im Winter zu jeder Zeit ein ausreichender Salzvorrat<br />

gewährleistet werden kann.<br />

Auf Frage von <strong>Gemeinde</strong>rat Gerhard Gaiser stellt Bauhofleiter<br />

Opferkuch fest, dass nach der möglichen Erstellung der Salzlagerhalle<br />

auf jeden Fall, wie auch bisher, mit allen <strong>Gemeinde</strong>n in der<br />

Umgebung versucht werde, gemeinsame Salzeinkäufe zu tätigen.<br />

Daraufhin ergeht der einstimmige<br />

B e s c h l u s s:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat befürwortet die Planung zum Neubau ei<strong>ner</strong> Salzlagerhalle<br />

und stellt die hierfür erforderlichen Finanzmittel im Haushaltsplan<br />

2014 ein.<br />

Bauamtsleiter Günther stellt fest, dass sei<strong>ner</strong> Meinung nach die<br />

Hängebrücke 4 bis 5 Meter über dem Wasserspiegel verlaufe und<br />

bewusst über den vorderen Teil des Sees gespannt werden solle.<br />

Daraufhin ergeht der einstimmige<br />

B e s c h l u s s:<br />

1.) Beide Maßnahmen werden in den entsprechenden Haushaltsplänen<br />

2014 eingestellt.<br />

2.) Die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung wird ermächtigt, die notwendigen Ingenieurleistungen<br />

zu vergeben, damit mit den Plänen die notwendigen<br />

Genehmigungen und Vereinbarungen eingeholt werden können.<br />

§ 133<br />

Neufassung der Zweitwohnungssteuer<br />

Eventuelle Erhöhung der Zweitwohnungssteuer<br />

Der Vorsitzende verweist auf die Vorberatung im Verwaltungsausschuss<br />

am 08.10.2013, § 48 sowie auf die Sitzungsvorlage Nr.<br />

§ 132<br />

126/2013, in der Folgendes ausgeführt ist:<br />

Barrierefreies Reichenbachtal in Klosterreichenbach und „Die Zweitwohnungssteuersatzung ist noch aus dem Jahr 1984 und<br />

barrierefreie Rampen über die Rotmurg in Obertal<br />

muss überarbeitet und neu gefasst werden, da sich mittlerweile verschiedene<br />

Der Vorsitzende verweist auf die Vorberatung im Technischen Ausschuss<br />

Rechtsgrundlagen geändert haben.<br />

am 08.10.2013, § 68, sowie auf die Sitzungsvorlage Nr. Im Zuge dessen sollte auch darüber beraten werden, ob die Zweitwohnungssteuer<br />

erhöht werden sollte.<br />

133/2013, in der Folgendes ausgeführt ist:<br />

„Bei der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am 23.07.2013 wurde seitens der Inhaltlich sind bei der Neufassung der Satzung keine wesentlichen<br />

Verwaltung vorgetragen, dass die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung zwei barrierefreie<br />

Maßnahmen für 2014 plant:<br />

Vorjahren bereits in den Änderungssatzungen berücksichtigt wurde.<br />

Änderungen vorgesehen, da die aktuelle Rechtsprechung in den<br />

1.) barrierefreies Reichenbachtal in Klosterreichenbach<br />

2.) barrierefreie Gestaltung des Rotmurgsteges in Obertal<br />

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat zwischenzeitlich mitgeteilt,<br />

Bei der Überarbeitung der Satzung mussten einige Paragraphen<br />

und Daten geändert werden.<br />

In der beiliegenden Satzung wurden alle Änderungen blau markiert.<br />

dass für beide Maßnahmen aus dem ILAG Sonderprogramm ein In § 2 Abs. 6 wird das Wort „ausschließlich“ aus Rechtssicherheitsgründen<br />

hinzugefügt.<br />

Leaderzuschuss in Höhe von 75 % von den Nettobaukosten gewährt<br />

werden kann. Der Bescheid muss noch 2013 ausgestellt werden,<br />

da die derzeitige Leaderförderperiode 2013 ausläuft. Die Abrechnung<br />

muss bis spätestens Mai 2015 vorliegen. Zur Ausstellung des<br />

Ein Verheirateter oder Lebenspart<strong>ner</strong> mit eingetrage<strong>ner</strong> Lebenspart<strong>ner</strong>schaft,<br />

der eine Zweitwohnung aus beruflichen Gründen innehat,<br />

Zuwendungsbescheides müssen allerdings Detailpläne, schriftliche<br />

wird nur dann von der Zweitwohnungssteuer befreit, wenn er die<br />

Genehmigungen, z.B. wasserrechtliche Entscheidungen sowie Vereinbarungen<br />

mit privaten oder öffentlichen Stellen vorliegen.<br />

Zweitwohnung ausschließlich aus beruflichen Gründen innehat und<br />

sei<strong>ner</strong> Arbeit nicht vom Familienwohnsitz aus nachgehen kann.<br />

Die Kosten wurden beim barrierefreien Reichenbachtal auf<br />

Da der frühere § 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in § 8<br />

226.200,00 € netto und beim Rotmurgsteg auf rund 22.600,00 €<br />

des KAG geändert wurde, muss § 7 Ordnungswidrigkeiten der Satzung<br />

geändert werden.<br />

netto geschätzt. Das barrierefreie Reichenbachtal soll im Haushalt<br />

der <strong>Baiersbronn</strong> Touristik finanziert werden und der Rotmurgsteg im<br />

<strong>Gemeinde</strong>haushalt.“<br />

Die Zweitwohnungssteuer wurde seit ihrer Einführung im Jahr 1982<br />

nicht mehr erhöht. Lediglich wegen der Euro-Umstellung wurden die<br />

Anschließend erläutert Bauamtsleiter Günther die Maßnahmen in<br />

Beträge umgerechnet und so angepasst, dass sie durch vier teilbar<br />

sind, da die Zweitwohnungssteuer kalendervierteljährlich abge-<br />

Obertal und Klosterreichenbach anhand ei<strong>ner</strong> Power-Point-Präsentation<br />

im Detail. Er stellt fest, dass die Maßnahmen im nächsten Jahr<br />

rechnet wird.<br />

Sitzung vom 22. Oktober 2013<br />

Blatt 2<br />

verwirklicht werden sollen.<br />

Die Zweitwohnungssteuer der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong> wird seit der<br />

Der Vorsitzende sagt nochmals, dass sich die <strong>Gemeinde</strong> sehr stark<br />

Euro-Umstellung zum 01.01.2002<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

mit den gleichen Zweitwohnungssteuersätzen<br />

erhoben und beträgt:<br />

im Programm Schwarzwald Barrierefrei engagiert und hierbei insbesondere<br />

die Zuschusshöhe von 75 % einen großen Anreiz bieten a) bei einem jährlichen Mietaufwand bis zu 1.880,00 € 188,00 €<br />

auch weitere Maßnahmen im Rahmen dieses Programmes auszuführen.<br />

1.880,00 € aber nicht mehr als 2.800,00 € 280,00 €<br />

aber b) nicht bei einem mehr als jährlichen 2.800,00 Mietaufwand € von mehr als 280,00 €<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat Schmelzle spricht sich ausdrücklich für die Maßnahme c) bei c) einem bei einem jährlichen jährlichen Mietaufwand Mietaufwand von mehr von als 2.800,00 mehr als €<br />

in Obertal aus und hält diese für notwendig, da inzwischen an dieser aber nicht 2.800,00 mehr € als aber 3.720,00 nicht € mehr als 3.720,00 € 372,00 372,00 € €<br />

Brücke ca. 10 Familien mit Kleinkindern wohnen. Er hofft, dass der<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat dieser Maßnahme zustimmt und hofft, dass die Maßnahme<br />

auch verwirklicht werde.<br />

d) bei<br />

d)<br />

einem<br />

bei einem<br />

jährlichen<br />

jährlichen<br />

Mietaufwand<br />

Mietaufwand<br />

von mehr<br />

von<br />

als 3.720,00<br />

mehr als<br />

€ 492,00 €<br />

3.720,00 € 492,00 €<br />

Auch <strong>Gemeinde</strong>rat Gerhard Gaiser ist der Ansicht, dass die <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Baiersbronn</strong> bezüglich der Barrierefreiheit eine Vorbildwirkung<br />

Das Zweitwohnungssteueraufkommen Das Zweitwohnungssteueraufkommen ist in den letzten ist Jahren in den rückläufig letzten Jahren und hat rückläufig<br />

und hat sich wie folgt entwickelt:<br />

sich wie<br />

folgt entwickelt:<br />

habe und bittet um Auskunft, in wie weit bei der geplanten Hängebrücke<br />

eine Rutschgefahr bestehe und wie lange die Garantie sei.<br />

235.000,00 €<br />

230.000,00 €<br />

Bauamtsleiter Günther sagt, dass er davon ausgehe, dass es 5 bis<br />

10 Jahre Garantie geben werde und für den Belag verschiedene<br />

Ausführungen möglich seien. Auf jeden Fall werde er bis zur Beratung<br />

225.000,00 €<br />

220.000,00 €<br />

im Technischen Ausschuss die Antworten in Erfahrung bringen.<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat Nestle bedauert, dass nicht der gesamte Rundweg in<br />

Klosterreichenbach aufgrund der hohen Kosten hergestellt werden<br />

könne. Er gibt bekannt, dass die Dorfgemeinschaft sich bereit erklärt<br />

habe, einen Ruheplatz auf ihre Kosten einzurichten und dankt in diesem<br />

Zusammenhang dem Vorsitzenden Bernd Schneider.<br />

215.000,00 €<br />

210.000,00 €<br />

205.000,00 €<br />

200.000,00 €<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat Medel ist der Ansicht, dass die geplante Hängebrücke<br />

keine Attraktion sei, da diese nur 1 bis 2 Meter über den Boden verlaufe<br />

und sehr teuer sei. Man müsse auch an die späteren Unterhaltungskosten<br />

denken, die dann nicht mehr bezuschusst würden. Seit 2005 ist lich auffallend, stetig angestiegen. dass das Aufkommen Seit 2005 weniger ist auffallend, wird. dass das Aufkom-<br />

Bis zum Jahr Bis zum 2002 Jahr ist das 2002 Zweitwohnungssteueraufkommen ist das Zweitwohnungssteueraufkommen ziemlich stetig angestiegen. ziemmen<br />

weniger wird.<br />

Die Erfahrung auf dem Steueramt zeigt, dass viele große Wohnanlagen mit Zweitwohnungen,<br />

die vor ca. 30-45 Jahren gebaut wurden, mittlerweile in die Jahre gekommen sind und<br />

zum Teil sanierungsbedürftig sind.<br />

Die Eigentümer sind inzwischen oftmals mehr als 80 Jahre alt und können aus gesundheit-


19<br />

Sitzung vom 22. Oktober 2013<br />

Blatt 3<br />

Jahrgang 2013 Mitteilungsblatt Murgtalbote Nr. 1799 vom 25. Oktober 2013<br />

Die Erfahrung auf dem Steueramt zeigt, dass viele große Wohnanlagen<br />

mit Zweitwohnungen, die vor ca. 30-45 Jahren gebaut wurden,<br />

mittlerweile in die Jahre gekommen sind und zum Teil sanierungsbedürftig<br />

sind.<br />

Die Eigentümer sind inzwischen oftmals mehr als 80 Jahre alt und<br />

können aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr nach <strong>Baiersbronn</strong><br />

kommen. Ihre Kinder haben häufig kein Interesse an ei<strong>ner</strong><br />

Zweitwohnung in <strong>Baiersbronn</strong>. Deshalb werden die Wohnungen<br />

mittlerweile oft dauervermietet, verkauft oder stehen leer.<br />

Im Jahr 2013 ging das Zweitwohnungssteueraufkommen aus folgenden<br />

Gründen extrem zurück:<br />

- Wegzug von Personen, die mit Nebenwohnsitz gemeldet waren<br />

- Zweitwohnungsinhaber haben den Hauptwohnsitz angemeldet<br />

- da die Eigentümer die Wohnung nicht mehr selbst nutzen<br />

konnten, wurden die Wohnungen an Dauermieter vermietet,<br />

die wiederum den Hauptwohnsitz angemeldet haben<br />

- Verkauf der Wohnungen an Personen, die sich mit Hauptwohnsitz<br />

angemeldet haben<br />

Dies zeigt, dass ein Rückgang der Zweitwohnungssteuer nicht unbedingt<br />

nachteilig für die Finanzen der <strong>Gemeinde</strong> ist, da wir über die<br />

Finanzzuweisungen vom Land für jemanden der mit Hauptwohnsitz<br />

gemeldet ist, mehr bekommen als wenn er Zweitwohnungssteuer<br />

be-zahlt.<br />

In der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong> gibt es mehr als 1.240 Zweit- bzw. Ferienwohnungen.<br />

Diese werden z. Zt. wie folgt genutzt und zur Zweitwohnungssteuer<br />

veranlagt:<br />

- Ferienwohnung, wird zur Zweitwohnungssteuer veranlagt<br />

638 Wohnungen<br />

- Vertrag mit Ausschluss Eigennutzung, Zwst befreit<br />

54 Wohnungen<br />

Mietauf-<br />

- Dauervermietet, <strong>Gemeinde</strong> Mieter mit Hauptwohnsitz wand bis gemeldet Stufe a<br />

436 Wohnungen<br />

- soll vermietet werden, steht leer<br />

50 Wohnungen<br />

- soll verkauft Bad werden, Rippoldsau- steht leer<br />

31 Wohnungen<br />

- Wohnung wird z.Zt. renoviert bzw. ist nicht bewohnbar<br />

34 Wohnungen<br />

Tabelle 1<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

Bei ei<strong>ner</strong> Erhöhung der Zweitwohnungssteuer besteht die Gefahr,<br />

dass die Wohnungen wegen der hohen Nebenforderungen nicht<br />

mehr verkauft werden können und künftig noch mehr Wohnungen<br />

leer stehen. Insgesamt stehen mittlerweile mehr als 100 Wohnungen<br />

leer, da sie vermietet oder verkauft werden sollen, bzw. zur Zeit<br />

renoviert werden oder sich in einem nicht bewohnbaren Zustand befinden.<br />

In den umliegenden <strong>Gemeinde</strong>n werden folgende Zweitwohnungssteuersätze<br />

erhoben: (siehe Tabelle 1 unten)<br />

In den <strong>Gemeinde</strong>n am Bodensee, in einigen Bäder-<strong>Gemeinde</strong>n sowie<br />

in einigen <strong>Gemeinde</strong>n im Südschwarzwald liegt der Zweitwohnungssteuersatz<br />

in Stufe d zwischen 700,00 € und Blatt max. 32.080,00<br />

€, wobei die extrem hohen Zweitwohnungssteuersätze auch andere<br />

Mietwerte haben (z. B. 12.500 € Stufe d Stadt Überlingen).<br />

Eine Erhöhung der Zweitwohnungssteuer mit den nachfolgend aufgeführten<br />

Stufen, würde zu folgendem Zweitwohnungssteueraufkommen<br />

führen. (siehe Tabelle 2 unten)<br />

Von Seiten der Verwaltung wird auf einen Beschlussvorschlag zur<br />

Erhöhung der Zweitwohnungssteuer verzichtet.“<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat Zepf ist der Ansicht, dass die Zweitwohnungsinhaber<br />

insbesondere deshalb keine Steuererhöhung verdient haben, da sie<br />

KONUS mit ihrer Jahreskurkarte nicht nutzen können.<br />

Die Zweitwohnungssteuer sei vor vielen Jahren eingeführt worden,<br />

um ei<strong>ner</strong> Zersiedelung der Landschaft entgegen zu wirken, so <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

Gerhard Gaiser. Die Zweitwohnungs-inhaber seien oft<br />

finanzkräftige Eigentümer, für die die <strong>Gemeinde</strong> viel Infrastruktur<br />

vorhal-ten müsse, weshalb eine Erhöhung der Zweitwohnungssteuer<br />

nach so langer Zeit angemes-sen sei. Er könne sich sogar<br />

noch höhere Sätze vorstellen. Ihm sei es wichtig, dass die Zweitwohnungsinhaber,<br />

insbesondere die Auszubildenden des Hotel- und<br />

Mietauf-<br />

Mietaufwand<br />

Gaststättenge-werbes Stufe b wand darauf bis hingewiesen Stufe c werden, mehr dass als die Zweitwohnungssteuer<br />

entfalle, sofern sie den Hauptwohnsitz anmelden.<br />

Hierzu bemerkt <strong>Gemeinde</strong>amtfrau Ben<strong>ner</strong>, dass die Zweitwohnungsinhaber<br />

und die Auszubildenden, die mit Nebenwohnsitz gemeldet<br />

sind, vom Steueramt angeschrieben werden, dass sie nicht<br />

zur Zweitwohnungssteuer veranlagt werden, wenn sie den Hauptwohnsitz<br />

in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong> anmelden. Hierbei wird auch<br />

eng mit dem Bürgerbüro zusammen gearbeitet.<br />

- Ferienwohnung, wird zur Zweitwohnungssteuer veranlagt 638 Wohnungen<br />

- Vertrag mit Ausschluss Eigennutzung, Zwst befreit 54 Wohnungen<br />

- Dauervermietet, Mieter mit Hauptwohnsitz gemeldet 436 Wohnungen<br />

- soll vermietet werden, steht leer 50 Wohnungen<br />

- soll verkauft Sitzung werden, vom steht 22. Oktober leer 2013<br />

31 Wohnungen<br />

- Wohnung wird z.Zt. renoviert bzw. ist nicht bewohnbar 34 Wohnungen<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

Bei ei<strong>ner</strong> Erhöhung der Zweitwohnungssteuer besteht die Gefahr, dass die Wohnungen wegen<br />

der hohen Nebenforderungen nicht mehr verkauft werden können und künftig noch<br />

mehr Wohnungen leer stehen. Insgesamt stehen mittlerweile mehr als 100 Wohnungen leer,<br />

- Ferienwohnung, wird zur Zweitwohnungssteuer veranlagt 638 Wohnungen<br />

da<br />

-<br />

sie<br />

Vertrag<br />

vermietet<br />

mit<br />

oder<br />

Ausschluss<br />

verkauft<br />

Eigennutzung,<br />

werden sollen,<br />

Zwst<br />

bzw.<br />

befreit<br />

zur Zeit renoviert<br />

54 Wohnungen<br />

werden oder sich in<br />

einem - Dauervermietet, nicht bewohnbaren Mieter Zustand mit Hauptwohnsitz befinden. gemeldet 436 Wohnungen<br />

- soll vermietet werden, steht leer 50 Wohnungen<br />

In den - soll umliegenden verkauft werden, <strong>Gemeinde</strong>n steht leer werden folgende Zweitwohnungssteuersätze 31 Wohnungen erhoben:<br />

- Wohnung wird z.Zt. renoviert bzw. ist nicht bewohnbar 34 Wohnungen<br />

Mietauf-<br />

Bei ei<strong>ner</strong> Erhöhung der Zweitwohnungssteuer wand bis besteht die Gefahr, dass die Wohnungen wegen<br />

Alpirsbach der hohen Nebenforderungen 1.800,00 € 220,00 € nicht 2.700,00 mehr € verkauft 275,00 € werden 3.600,00 € können 375,00 und € künftig 3.600,00 noch € 450,00 €<br />

Stufe d<br />

mehr Wohnungen leer stehen. Insgesamt stehen mittlerweile mehr als 100 Wohnungen leer,<br />

da sie vermietet oder verkauft werden sollen, bzw. zur Zeit renoviert werden oder sich in<br />

Schapbach 2.000,00 € 200,00 € 3.000,00 € 300,00 € 4.000,00 € 400,00 € 4.000,00 € 500,00 €<br />

einem nicht bewohnbaren Zustand befinden.<br />

<strong>Baiersbronn</strong> 1.880,00 € 188,00 € 2.800,00 € 280,00 € 3.720,00 € 372,00 € 3.720,00 € 492,00 €<br />

Freudenstadt 2.040,00 € 230,00 € 2.940,00 € 340,00 € 3.840,00 € 450,00 € 3.840,00 € 600,00 €<br />

Loßburg 1.800,00 € 220,00 € 2.700,00 € 280,00 € 3.600,00 € 380,00 € 3.600,00 € 500,00 €<br />

Seewald Mietauf- 920,00 € 140,00 € Mietauf- 1.220,00 € 200,00 Mietauf- € 2.450,00 € 260,00 Mietaufwand<br />

€ 2.450,00 € 375,00 €<br />

Waldachtal <strong>Gemeinde</strong> wand 2.700,00 bis € Stufe 200,00 a € wand 4.700,00 bis € Stufe 270,00 b wand € bis Stufe c mehr als 4.700,00 Stufe € d 380,00 €<br />

Alpirsbach 1.800,00 € 220,00 € 2.700,00 € 275,00 € 3.600,00 € 375,00 € 3.600,00 € 450,00 €<br />

In den umliegenden <strong>Gemeinde</strong>n werden folgende Zweitwohnungssteuersätze erhoben:<br />

Bad In den Rippoldsau- <strong>Gemeinde</strong>n am Bodensee, in einigen Bäder-<strong>Gemeinde</strong>n sowie in einigen <strong>Gemeinde</strong>n<br />

im Südschwarzwald liegt der Zweitwohnungssteuersatz in Stufe d zwischen 700,00 €<br />

Schapbach 2.000,00 € 200,00 € 3.000,00 € 300,00 € 4.000,00 € 400,00 € 4.000,00 € 500,00 €<br />

und <strong>Baiersbronn</strong> max. 2.080,00 1.880,00 €, € wobei 188,00 die € extrem 2.800,00 € hohen 280,00 Zweitwohnungssteuersätze € 3.720,00 € 372,00 € 3.720,00 auch andere € 492,00 €<br />

Mietwerte Freudenstadt haben 2.040,00 (z. B. € 12.500 230,00 € € 2.940,00 Stufe d € Stadt 340,00 Überlingen).<br />

€ 3.840,00 € 450,00 € 3.840,00 € 600,00 €<br />

Loßburg 1.800,00 € 220,00 € 2.700,00 € 280,00 € 3.600,00 € 380,00 € 3.600,00 € 500,00 €<br />

Seewald 920,00 € 140,00 € 1.220,00 € 200,00 € 2.450,00 € 260,00 € 2.450,00 € 375,00 €<br />

zu Waldachtal folgendem Zweitwohnungssteueraufkommen 2.700,00 € 200,00 € 4.700,00 € 270,00 € führen.<br />

4.700,00 € 380,00 €<br />

Eine Erhöhung der Zweitwohnungssteuer mit den nachfolgend aufgeführten Stufen, würde<br />

Tabelle 2<br />

In den <strong>Gemeinde</strong>n am Bodensee, in einigen Bäder-<strong>Gemeinde</strong>n sowie in einigen <strong>Gemeinde</strong>n<br />

im Südschwarzwald liegt der Zweitwohnungssteuersatz in Stufe d zwischen 700,00 €<br />

und Mietauf- max. 2.080,00 €, wobei Mietauf- die extrem hohen Mietauf- Zweitwohnungssteuersätze Mietauf- auch andere<br />

Mietwerte<br />

wand<br />

haben (z. B. 12.500<br />

wand<br />

€ Stufe d Stadt<br />

wand<br />

Überlingen).<br />

bis<br />

Stufe a<br />

bis<br />

Stufe b<br />

Eine Erhöhung der Zweitwohnungssteuer mit den nachfolgend aufgeführten Stufen, würde<br />

zu folgendem Zweitwohnungssteueraufkommen führen.<br />

1.880,00 € 240,00 € 2.800,00 € 340,00 € 3.720,00 € 440,00 € 3.720,00 € 560,00 € 249.760,00 €<br />

voraussichtl.<br />

1.880,00 € 240,00 € 2.800,00 € 360,00 € 3.720,00 € 480,00 € 3.720,00 € 600,00 € 266.520,00 €<br />

Mietauf-<br />

Mietauf-<br />

Mietauf-<br />

Mietauf-<br />

ZWST-<br />

1.880,00 wand € 240,00 € wand 2.800,00 € 400,00 € wand 3.720,00 € 500,00 € wand 3.720,00 € 640,00 aufkommen € 286.320,00 €<br />

bis Stufe a bis Stufe b bis Stufe c mehr als Stufe d 2013<br />

1.880,00 € 188,00 € 2.800,00 € 280,00 € 3.720,00 € 372,00 € 3.720,00 € 492,00 € 210.400,00 €<br />

bis<br />

Stufe c<br />

wand<br />

mehr als<br />

Stufe d<br />

voraussichtl.<br />

ZWSTaufkommen<br />

2013<br />

1.880,00 € 188,00 € 2.800,00 € 280,00 € 3.720,00 € 372,00 € 3.720,00 € 492,00 € 210.400,00 €<br />

1.880,00 € 200,00 € 2.800,00 € 300,00 € 3.720,00 € 400,00 € 3.720,00 € 500,00 € 222.100,00 €<br />

1.880,00 € 220,00 € 2.800,00 € 320,00 € 3.720,00 € 420,00 € 3.720,00 € 520,00 € 234.660,00 €


20<br />

Jahrgang 2013 Mitteilungsblatt Murgtalbote Nr. 1799 vom 25. Oktober 2013<br />

Nach kurzer Beratung ergeht folgender<br />

B e s c h l u s s:<br />

1. Bei 5 Gegenstimmen und 1 Enthaltung werden die Steuersätze<br />

in § 4 Abs. 1 der Zweitwohnungssteuersatzung wie folgt festgesetzt:<br />

a) bei einem jährlichen Mietaufwand bis zu 1.880,00 € 220,00 €<br />

b) bei einem jährlichen Mietaufwand von mehr als<br />

1.880,00 € aber nicht mehr als 2.800,00 € 320,00 €<br />

c) bei einem jährlichen Mietaufwand von mehr als<br />

2.800,00 € aber nicht mehr als 3.720,00 € 420,00 €<br />

d) bei einem jährlichen Mietaufwand von mehr als<br />

3.720,00 € 520,00 €<br />

2. Bei 3 Gegenstimmen und 1 Enthaltung beschließt der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

die Neufassung der Zweitwohnungssteuersatzung.<br />

Der vollständige Wortlaut dieser Satzung ist als öffentliche Bekanntmachung<br />

in der heutigen Ausgabe des „Murgtalboten“<br />

abgedruckt.<br />

§ 134<br />

Aktualisierter Konzessionsvertrag mit der EnBW<br />

Der Vorsitzende verweist auf die Vorberatung im Verwaltungsausschuss<br />

am 08.10.2013, § 49 sowie auf die Sitzungsvorlage Nr.<br />

118/2013, in der Folgendes ausgeführt ist:<br />

„Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong> hat am 21.12.2009 nach Beschlussfassung<br />

durch den <strong>Gemeinde</strong>rat vom 15.12.2009 (§ 139) mit den EnBW<br />

einen neuen Konzessionsvertrag abgeschlossen. Der <strong>Gemeinde</strong>tag<br />

Baden-Württemberg und der Städtetag Baden-Württemberg haben<br />

seit langem mit der EnBW über einen neuen Stromkonzessionsvertrag<br />

verhandelt. Dieser Mustervertrag liegt nun seit 2012 vor. Nach<br />

Aussage des <strong>Gemeinde</strong>tags fallen die Änderungen im neuen Vertragsmuster<br />

zugunsten der <strong>Gemeinde</strong> aus, weshalb den <strong>Gemeinde</strong>n<br />

dieses neue Vertragsmuster empfohlen wird. Das Innenministerium<br />

hat in seinem beil. Schreiben vom 23.07.2012 bestätigt, dass die<br />

verhandelten Änderungen in allen Einzelpunkten für die <strong>Gemeinde</strong>n<br />

vorteilhaft sind. Die EnBW hat allen betroffenen <strong>Gemeinde</strong>n einen<br />

Ergänzungsvertrag zur Unterschrift übersandt (siehe Anlage).<br />

In der beil. Übersicht ist gegenübergestellt, was gegenüber den bisherigen<br />

Vertragsformulierungen geändert und was neu eingefügt<br />

wurde. Danach kann festgestellt werden, dass diese neuen vertraglichen<br />

Regelungen auch für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong> vorteilhaft<br />

sind, weshalb die Vertragsergänzung unterschrieben werden sollte.<br />

Die von der EnBW außerhalb des Konzessionsvertrags gemachten<br />

Zusagen gegenüber der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong> müssen bei ei<strong>ner</strong><br />

Vertragsänderung jedoch weiterhin Gültigkeit haben.“<br />

Der Vorsitzende erwähnt, dass die Stellungnahme der EnBW noch<br />

nicht vorliege.<br />

Ohne weitere Beratung ergeht der einstimmige<br />

B e s c h l u s s:<br />

Dem Abschluss der angebotenen Nachtragsvereinbarung zum Konzessionsvertrag<br />

Strom mit der EnBW wird vorbehaltlich der schriftlichen<br />

Zusage der EnBW, zugestimmt.<br />

§ 135<br />

Feststellung der Ergebnisse der Jahresrechnung 2012<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong>,<br />

Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben<br />

sowie Bekanntgabe des Beteiligungsberichts<br />

Die Jahresrechnung 2012 mit Rechenschafts- und Beteiligungsbericht<br />

ist den <strong>Gemeinde</strong>räten vor kurzem zugegangen. Gemäß<br />

§ 95 Abs. 2 GemO hat der <strong>Gemeinde</strong>rat die Ergebnisse der Jahresrechnung<br />

festzustellen. Fer<strong>ner</strong> sind die noch nicht genehmigten<br />

erheblichen überplanmäßigen Ausgaben über 12.500 € und außerplanmäßigen<br />

Ausgaben über 7.500 € zu genehmigen. Die zu bildenden<br />

Haushaltsreste sind bereits in der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom<br />

25.06.2012 - § 72 - beschlossen worden.<br />

Der Jahresrechnung ist als Anlage der Beteiligungsbericht der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Baiersbronn</strong> beigefügt. Nach § 105 Abs. 2 GemO ist zur Information<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rats und der Einwoh<strong>ner</strong> ein jährlicher Bericht<br />

über die Unternehmen in ei<strong>ner</strong> Rechtsform des privaten Rechts,<br />

an denen die <strong>Gemeinde</strong> unmittelbar oder mit mehr als 50 v.H. mittelbar<br />

beteiligt ist, zu erstellen.<br />

Nach dem Nachtragshaushaltsplan 2012 waren an Einnahmen und<br />

Ausgaben geplant:<br />

im Verwaltungshaushalt 38.279.091 €<br />

im Vermögenshaushalt 4.751.385 €<br />

Das Rechnungsergebnis ergab in Einnahmen und Ausgaben:<br />

im Verwaltungshaushalt 39.116.877,45 €<br />

im Vermögenshaushalt 5.440.089,10 €<br />

Gegenüber den Planzahlen ergaben sich somit noch folgende Abweichungen:<br />

im Verwaltungshaushalt +) 2,19 %<br />

im Vermögenshaushalt +) 14,07 %<br />

Im Verwaltungshaushalt war eine Zuführung an den Vermögenshaushalt<br />

mit 2.281.615 € geplant. Beim Rechnungsabschluss ergab<br />

sich jedoch eine Zuführung des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt<br />

von 3.989.959,84 € (10,20 % des Volumens des<br />

Verwaltungshaushalts; Vorjahr 12,65 %), also eine Verbesserung<br />

um rd. 1.708.344 € gegenüber dem Nachtragshaushalt. Dies ist vor<br />

allem auf Mehreinnahmen bei der Grundsteuer A, der Gewerbesteuer,<br />

den Finanzausgleichsleistungen, den Gebühren, den Zuweisungen<br />

und Zuschüssen und den Erstattungen von Verwaltungs- und<br />

Betriebsaufwand sowie auf Wenigerausgaben bei den Personalkosten,<br />

dem sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand, den laufenden<br />

Zuweisungen, den sonstigen Finanzausgaben und den allgemeinen<br />

Zuweisungen und Umlagen zurückzuführen. Diesen stehen<br />

hauptsächlich Wenigereinnahmen bei den Einnahmen aus Verkauf,<br />

Mieten, Pachten usw., den Zinseinnahmen und den Konzessionsabgaben<br />

sowie Mehrausgaben bei den kalkulatorischen Kosten und<br />

der Gewerbesteuerumlage gegenüber. Entgegen den Erwartungen<br />

bei der Aufstellung des Nachtragshaushaltsplans hat sich das Ergebnis<br />

danach im Jahr 2012 erheblich verbessert.<br />

Durch diese u<strong>ner</strong>wartet hohe Zuführung des Verwaltungs- an<br />

den Vermögenshaushalt konnten der Allgemeinen Rücklage rd.<br />

1.730.700 € zugeführt werden, eine Verbesserung gegenüber dem<br />

Plan um rd. 1.045.800 €. Der Stand der Allgemeinen Rücklage hat<br />

sich dadurch zum Jahresende 2012 auf rd. 6.105.300 € einschließlich<br />

der zweckgebundenen Anteilen aus zwei Nachlässen erhöht.<br />

Die Mindestreserve der Allgemeinen Rücklage beträgt ca. 735.000<br />

€, so dass der Restbetrag mit rd. 5,37 Mio. € damit für die folgenden<br />

Jahre zur Verfügung steht.<br />

Die Haushaltsplanung für 2012 hat keine Darlehensaufnahme vorgesehen.<br />

Der Schuldenstand der <strong>Gemeinde</strong> betrug Anfang 2012 rd.<br />

rd. 7,81 Mio. € (503,23 € je Einwoh<strong>ner</strong>) und reduzierte sich durch<br />

die Tilgungen mit rd. 811.300 € auf rd. 6,99 Mio. € (455,93 € je Einwoh<strong>ner</strong>).<br />

Der Landesdurchschnitt je Einwoh<strong>ner</strong> beträgt 406 € und<br />

wird um rd. 50 € (Vorjahr 94 €) überschritten. Bei Berücksichtigung<br />

des Schuldenstands des Eigenbetriebs „<strong>Gemeinde</strong>werke“ beträgt<br />

der Schuldenstand je Einwoh<strong>ner</strong> der <strong>Gemeinde</strong> 730,84 € (Landesdurchschnitt:<br />

1.078 €/EW). Zu beachten ist dabei aber, dass dieser<br />

Schuldenstand nur eingeschränkt vergleichbar ist, da die <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Baiersbronn</strong> im Gegensatz zu vielen anderen Kommunen die Abwasserbeseitigung<br />

und damit die darauf entfallenden anteiligen Darlehen<br />

nicht in einen Eigenbetrieb ausgelagert hat.<br />

Zu den Prognosen für die folgenden Haushalte wird auf die Beratung<br />

des kommenden Haushalts 2013 verwiesen. Die vom <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

noch zu genehmigenden Mehrausgaben sind auf den Seiten 278<br />

und 289 ff. dargelegt und erläutert.<br />

Nach kurzer Aussprache erfolgt der einstimmige<br />

B e s c h l u s s:<br />

I.) Der <strong>Gemeinde</strong>rat stellt gemäß § 95 Abs. 2 GemO das Ergebnis<br />

der Jahresrechnung 2012 wie folgt fest:<br />

1. Die Einnahmen und Ausgaben betragen<br />

im Verwaltungshaushalt 39.116.877,45 €<br />

im Vermögenshaushalt 5.440.089,10 €<br />

2. Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt<br />

an den Vermögenshaushalt beträgt 3.989.959,84 €<br />

3. der Überschuss des Vermögenshaushalts<br />

beträgt 1.730.652,17 €<br />

und wird gemäß § 41 Abs. 3 GemHVO der Allgemeinen Rücklage<br />

zugeführt.<br />

4. Die überplanmäßigen Ausgaben über 12.500,00 € und außerplanmäßigen<br />

Ausgaben über 7.500,00 € werden genehmigt, soweit diese<br />

Genehmigung nicht schon bereits erteilt ist.


21<br />

Jahrgang 2013 Mitteilungsblatt Murgtalbote Nr. 1799 vom 25. Oktober 2013<br />

Im Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge betragen die<br />

Einnahmen und Ausgaben je 37.461.890,43 €<br />

Auf der Einnahmeseite ergibt sich<br />

ein Zugang mit 5.690.068,29 €<br />

und auf der Ausgabenseite<br />

ein Zugang mit 4.629.022,77 €<br />

6. Der kassenmäßige Abschluss (§ 40 GemHVO)<br />

schließt mit ei<strong>ner</strong> Ist-Mehreinnahme ab mit 7.266.609,90 €<br />

II.) Der <strong>Gemeinde</strong>rat nimmt von dem Beteiligungsbericht zustimmend<br />

Kenntnis. Der Beteiligungsbericht ist ortsüblich bekanntzugeben.<br />

§ 136<br />

Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013 und Feststellung<br />

des 1. Nachtraghaushaltsplanes 2013<br />

Der Haushaltsplan 2013 wurde vom <strong>Gemeinde</strong>rat am 29. Januar<br />

2013 in Einnahmen und Ausgaben von je 40.923.220 € festgestellt.<br />

Davon entfielen<br />

auf den Verwaltungshaushalt 36.526.220 €<br />

auf den Vermögenshaushalt 4.397.000 €<br />

Im vorliegenden 1. Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen<br />

und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes um je<br />

1.860.200 € (+ 5,1 %) auf 38.386.420 € erhöht und<br />

des Vermögenshaushaltes um je<br />

33.200 € (- 0,8%) auf 4.363.800 € vermindert.<br />

Auf eine Kreditaufnahme kann weiterhin verzichtet werden. Die Verpflichtungsermächtigungen<br />

betragen 380.000 € (bisher 0 €) und betreffen<br />

das neue Feuerwehrfahrzeug der Abteilung <strong>Baiersbronn</strong>.<br />

Im Verwaltungshaushalt sind Mehreinnahmen<br />

und Wenigerausgaben mit 2.484.300 €<br />

ausgewiesen, denen Mehrausgaben und<br />

Wenigereinnahmen von - 2.452.850 €<br />

gegenüberstehen. Dies ergibt eine<br />

Verbesserung um 31.450 €<br />

Hierdurch erhöht sich die geplante Zuführung des Verwaltungshaushalts<br />

an den Vermögenshaushalt von ursprünglich 817.015 €<br />

auf 848.465 €. Die vorgeschriebene Mindestzuführung des Verwaltungshaushalts<br />

an den Vermögenshaushalt in Höhe der ordentlichen<br />

Schuldentilgungen (ca. 811.000 €) wird dadurch um rd. 37.000 €<br />

überschritten, d.h. es ergibt sich eine geringe Nettoinvestitionsrate<br />

in dieser Höhe bzw. von rd. 2,50 €/EW.<br />

Im Vergleich zum Haushaltsplan 2013 sind im Verwaltungshaushalt<br />

vor allem folgende Planänderungen zu erwähnen:<br />

• Geringeres Aufkommen der Grundsteuer A und B um 43.000 €<br />

• Höheres Gewerbesteueraufkommen um 100.000 €, wodurch der<br />

Planansatz auf 5,0 Mio. € steigert.<br />

• Mehreinnahmen beim Einkommen- und Umsatzsteueranteil sowie<br />

Familienleistungsausgleich aus der Abrechnung 2012 mit saldiert<br />

44.700 €<br />

• Mehreinnahmen bei der Vergnügungssteuer mit 20.000 €<br />

• Höhere Einnahmen bei den Gebühren und Entgelten mit 15.000 €<br />

• Gestiegene Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten, sonstige<br />

Verwaltungs- und Betriebseinnahmen um 1.538.000 €, vor allem<br />

aus Holzerlösen.<br />

• Zuweisungen/Zuschüsse, z.B. Sachkostenbeiträge für die<br />

Schulen - Mehreinnahme rd. 23.800 €.<br />

• Mehreinnahmen für Erstattungen mit 204.000 €<br />

• Höhere sonstige Finanzeinnahmen (insbes. Zinsen) mit 10.000 €<br />

• Rückgang bei den Konzessionsabgaben um 49.300 €<br />

• Geringerer Personalaufwand (Entschädigung für ehrenamtlich<br />

Tätige) mit 10.000 €<br />

• Gestiegene Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke<br />

(Ausgaben) mit 260.200 €, vor allem für Kindergärten<br />

• Mehraufwendungen beim Sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand<br />

mit 2.000.850 €, vor allem im <strong>Gemeinde</strong>forstbetrieb<br />

in Folge des Sturmereignisses.<br />

• Erhöhung der Gewerbesteuerumlage um rd. 86.700 € wegen der<br />

Nachzahlung für 2011 und des höheren Aufkommens 2013<br />

• Wenigerausgaben bei den sonstigen Finanzausgaben, vor allem<br />

bei der Kreisumlage, mit 509.000 €<br />

Im Vermögenshaushalt sind insbesondere folgende Planänderungen<br />

zu erwähnen:<br />

• Eine um 31.450 € höhere Zuführung vom Verwaltungshaushalt<br />

• Höhere Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage um 332.350 €<br />

• Die Verkaufserlöse vermindern sich um 113.300 €, vor allem<br />

wegen nicht realisierter Grundstücksverkäufen<br />

• Um 56.000 € höhere Erschließungs- und Abwasserbeiträge<br />

• Geringere Zuweisungen für Investitionen (Einnahmen) um<br />

339.700 €, vor allem bei Hochwasserschutzmaßnahmen<br />

• Wenigerausgaben bei den Baumaßnahmen mit saldiert rd. 52.200<br />

• Verminderte Ausgaben beim Vermögenserwerb mit rd. 67.500 €.<br />

• Höhere Zuweisungen für Investitionen (Ausgaben) um 86.500 €<br />

Im Nachtragshaushalt 2013 wurden lediglich die wesentlichen Veränderungen<br />

aufgenommen. Inwieweit sich die jetzigen Planzahlen<br />

bis Jahresende erfüllen werden, ist mit mancherlei Unwägbarkeiten<br />

verbunden.<br />

Im Vorbericht zum Haushaltsplan 2013 wurde der Haushaltserlass<br />

2013 des Innen- und Finanzministeriums vom 24.09.2012 zitiert, auf<br />

dem die der Haushaltsplanung zugrunde liegenden Orientierungsdaten<br />

für 2013 beruhen. Es wurde damals entsprechend dem Erlass<br />

davon ausgegangen, dass die wirtschaftlichen Auftriebskräfte<br />

- nach ei<strong>ner</strong> konjunkturellen Schwächephase im Schlussquartal des<br />

vergangenen Jahres - im Verlauf dieses Jahres wieder die Oberhand<br />

gewinnen. Dies hat sich im weiteren Verlauf bisher so für die<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong> nicht unbedingt bestätigt. Lediglich die um<br />

100.000 € auf jetzt 5,0 Mio. € erhöhte Prognose für das Gewerbesteueraufkommen<br />

entspricht in etwa diesen damaligen Erwartungen.<br />

Im Finanzausgleich sind bisher keine Aussagen erkennbar, die<br />

eine Verbesserung erwarten lassen, von denen die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong><br />

profitieren könnte.<br />

Vor allem das auch in diesem Jahr durch das Sturmereignis verbesserte<br />

Ergebnis des Teilhaushaltes „Wald“ führt zu dieser Planverbesserung,<br />

wodurch es möglich geworden ist, die Mindereinnahmen<br />

und Mehrausgaben im Verwaltungshaushalt zu decken. Der<br />

allgemeinen Rücklage muss jedoch dennoch ein Betrag mit rd. 2,26<br />

Mio. € (0,36 Mio. € mehr) zum Ausgleich des Vermögenshaushalts<br />

entnommen werden. Nach Berücksichtigung des vorgeschriebenen<br />

Mindestbetrages (rd. 677.000 €) und des Ergebnisses des Haushaltsjahres<br />

2012 wird damit für den Vermögenshaushalt der nächsten<br />

Jahre ein Rücklagenbestand mit rd. 3,1 Mio. € verbleiben. Sofern<br />

es die Darlehensverträge zulassen und es finanzierbar ist, sollen in<br />

den nächsten Jahren möglichst weitere Sondertilgungen für Darlehen<br />

vorgenommen werden, um den Schuldenstand von rd. 6,1 Mio.<br />

€ über die ordentlichen Tilgungen hinaus weiter zu reduzieren und<br />

dadurch auch in künftigen Jahren handlungsfähig zu sein.<br />

Wie sich die Wirtschaftsituation und infolge dessen die Finanzsituation<br />

der öffentlichen Hand angesichts der derzeitigen unklaren Wirtschaftsprognosen<br />

und immer noch bestehenden Euro-Problemen<br />

weiter entwickelt und welche Auswirkungen dies künftig auf die<br />

Finanzsituation der <strong>Gemeinde</strong> hat, lässt sich heute noch nicht abschätzen.<br />

Es bleibt zu hoffen, dass auch im nächsten Jahr sich die<br />

wirtschaftliche und damit finanzielle Lage nicht verschlechtert und<br />

zumindest gleich bleibt.<br />

Nach kurzer Aussprache ergeht einstimmig der<br />

Beschluss:<br />

1. Nachtragssatzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong> für das<br />

Haushaltsjahr 2013<br />

Aufgrund von § 79 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für Baden-Württemberg in<br />

der Fassung vom 3. Oktober 1983 (GBl.S. 578) wird folgende Nachtragssatzung<br />

für das Haushaltsjahr 2013 beschlossen:<br />

§ 1<br />

Der Haushaltsplan wird wie folgt geändert:<br />

Es erhöhen sich<br />

die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes<br />

je um<br />

1.860.200 € auf<br />

38.386.420 €<br />

und es vermindern sich<br />

die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes<br />

je um<br />

33.200 € auf<br />

4.363.800 €<br />

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beträgt<br />

380.000 €.<br />

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen<br />

und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) -<br />

ohne Umschuldungen - bleibt unverändert bei 0 €<br />

§ 2<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird unverändert auf 1.500.000<br />

€ festgesetzt.


22<br />

Jahrgang 2013 Mitteilungsblatt Murgtalbote Nr. 1799 vom 25. Oktober 2013<br />

§ 140<br />

Bekanntgaben der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 22.10.2013<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat in sei<strong>ner</strong> nichtöffentlichen Sitzung beschlossen:<br />

1. Bei der Beschaffung des Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs<br />

das Fahrgestell (Los 1) an den Bieter Iveco Magirus Brandschutz<br />

GmbH mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu vergeben. Den feuerwehrtechnischen<br />

Aufbau (Los 2) an den Bieter Iveco Magirus Brandschutztechnik<br />

Görlitz GmbH mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu<br />

vergeben. Die feuerwehrtechnische Beladung (Los 3) an den Bieter<br />

Bastian Feuerwehrtechnik OHG mit dem wirtschaftlichsten Angebot<br />

zu vergeben.<br />

2. Das an 2 (Hauptsaison) bzw. 3 (Nebensaison) in der Mensa des<br />

Gymnasiums <strong>Baiersbronn</strong> an die Schüler ausgegebene Essen mit<br />

1 Euro pro Essen zu bezuschussen.<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong> · Landkreis Freudenstadt<br />

BEKANNTMACHUNG<br />

S a t z u n g<br />

zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung)<br />

vom 22. Oktober 2013<br />

Aufgrund von § 4 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für Baden-Württemberg<br />

(Gemo) in Verbindung mit §§ 2, 8 Abs. 2 Nr. 2 und 9 Abs. 4 des<br />

Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong> am 22. Oktober 2013 folgende<br />

Satzung beschlossen:<br />

§ 1 - Steuererhebung<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong> erhebt eine Zweitwohnungssteuer für<br />

das Innehaben ei<strong>ner</strong> Zweitwohnung im <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Baiersbronn</strong>.<br />

§ 2 - Steuerschuld<strong>ner</strong><br />

(1) Steuerschuld<strong>ner</strong> ist, wer im <strong>Gemeinde</strong>gebiet für einen nicht nur<br />

vorübergehenden Zeitraum eine Zweitwohnung innehat.<br />

(2) Eine Zweitwohnung ist jede Wohnung, die jemand neben sei<strong>ner</strong><br />

in<strong>ner</strong>halb oder außerhalb des <strong>Gemeinde</strong>gebiets gelegenen Hauptwohnung<br />

im <strong>Gemeinde</strong>gebiet zu Zwecken der Erholung, der Berufsausübung,<br />

der Ausbildung oder des sonstigen persönlichen Lebensbedarfs<br />

innehat.<br />

(3) Hauptwohnung ist diejenige von mehreren im In- oder Ausland<br />

gelegenen Wohnungen eines Einwoh<strong>ner</strong>s, die er vorwiegend benutzt.<br />

Hauptwohnung eines verheirateten Einwoh<strong>ner</strong>s, der nicht<br />

dauernd von sei<strong>ner</strong> Familie getrennt lebt, ist die vorwiegend benutzte<br />

Wohnung der Familie. In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte<br />

Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehung des<br />

Einwoh<strong>ner</strong>s liegt.<br />

(4) Inhaber ei<strong>ner</strong> Zweitwohnung im Sinne dieser Satzung ist nicht<br />

der reine Kapitalanleger. Mangelnde Eigennutzung hat der Zweitwohnungsinhaber<br />

nachzuweisen.<br />

(5) Sind mehrere Personen gemeinschaftlich Inhaber ei<strong>ner</strong> Zweitwohnung,<br />

so sind sie Gesamtschuld<strong>ner</strong>.<br />

(6) Die Zweitwohnungssteuer wird nicht erhoben für das Innehaben<br />

ei<strong>ner</strong> ausschließlich aus beruflichen Gründen vorgehaltenen Wohnung<br />

eines nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten oder Lebenspart<strong>ner</strong>s<br />

im Sinne des Lebenspart<strong>ner</strong>schaftsgesetzes, dessen<br />

eheliche bzw. gemeinsame Wohnung sich in ei<strong>ner</strong> anderen <strong>Gemeinde</strong><br />

befindet.<br />

§ 3 - Steuermaßstab<br />

(1) Die Steuer wird nach dem jährlichen Mietaufwand berechnet.<br />

(2) Der jährliche Mietaufwand ist das Gesamtentgelt, das der Steuerschuld<strong>ner</strong><br />

für die Benutzung der Wohnung aufgrund vertraglicher<br />

Vereinbarungen nach dem Stand im Zeitpunkt der Entstehung der<br />

Steuerschuld für ein Jahr zu entrichten hat (Jahresrohmiete).<br />

(3) Statt des Betrages nach Abs. 2 gilt als jährlicher Mietaufwand<br />

die übliche Miete für solche Wohnungen, die eigengenutzt, ungenutzt,<br />

zu vorübergehendem Gebrauch oder unentgeltlich überlassen<br />

sind. Die übliche Miete wird in Anlehnung an die Jahresrohmiete geschätzt,<br />

die für Räume gleicher oder ähnlicher Art, Lage und Ausstattung<br />

regelmäßig gezahlt wird.<br />

(4) Die Vorschriften des § 79 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes in der<br />

Fassung vom 01.02.1991 (BGBl. I S. 230) finden entsprechende Anwendung.<br />

§ 4 - Steuersatz<br />

(1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr<br />

a) bei einem jährlichen Mietaufwand bis zu 1.880,00 € 220,00 €<br />

b) bei einem jährlichen Mietaufwand von mehr als<br />

1.880,00 € aber nicht mehr als 2.800,00 € 320,00 €<br />

c) bei einem jährlichen Mietaufwand von mehr als<br />

2.800,00 € aber nicht mehr als 3.720,00 € 420,00 €<br />

d) bei einem jährlichen Mietaufwand von mehr als<br />

3.720,00 € 520,00 €<br />

(2) In den Fällen des § 5 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 ermäßigt sich die<br />

Steuer auf den der Dauer der Steuerpflicht entsprechenden Teilbetrag.<br />

(3) Ist zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld die Verfügbarkeit<br />

der Zweitwohnung für Zwecke der persönlichen Lebensführung<br />

aufgrund eines Vertrages mit ei<strong>ner</strong> Vermietungsagentur oder<br />

einem Hotelbetrieb zwecks Weitervermietung zeitlich begrenzt, beträgt<br />

die Steuerschuld bei ei<strong>ner</strong> Eigennutzungsmöglichkeit im Veranlagungszeitraum<br />

von<br />

a) bis zu einem Monat 25 v.H. der Sätze nach Abs. (1)<br />

b) bis zu drei Monaten 50 v.H. der Sätze nach Abs. (1)<br />

c) bis zu sechs Monaten 75 v.H. der Sätze nach Abs. (1).<br />

§ 5 – Entstehung und Fälligkeit der Steuerschuld<br />

(1) Die Steuerschuld für ein Kalenderjahr entsteht am 1. Januar. Wird<br />

eine Wohnung erst nach dem 1. Januar bezogen, so entsteht die<br />

Steuerschuld am ersten Tag des folgenden Kalendervierteljahres.<br />

(2) Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendervierteljahres, in<br />

dem der Steuerschuld<strong>ner</strong> aus der Wohnung auszieht.<br />

(3) Die Steuer wird einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides<br />

fällig.<br />

(4) In den Fällen des Abs. 2 ist die zu viel bezahlte Steuer auf Antrag<br />

zu erstatten.<br />

§ 6 - Anzeigepflicht<br />

(1) Wer im <strong>Gemeinde</strong>gebiet eine Zweitwohnung bezieht, hat der<br />

<strong>Gemeinde</strong>verwaltung dies in<strong>ner</strong>halb ei<strong>ner</strong> Woche nach dem Einzug<br />

anzuzeigen.<br />

(2) Endet die Wohnungshaltung, so gilt die Vorschrift des Abs. 1 entsprechend.<br />

§ 7 – Ordnungswidrigkeiten<br />

Ordnungswidrig i.S. von § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des Kommunalabgabengesetzes<br />

für Baden-Württemberg (KAG) handelt, wer vorsätzlich<br />

oder leichtfertig den Anzeigepflichten nach § 6 dieser Satzung<br />

nicht nachkommt.<br />

§ 8 - Inkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt am 01. Januar 2014 in Kraft. Die Satzung über<br />

die Erhebung ei<strong>ner</strong> Zweitwohnungssteuer vom 28. Februar 1984 tritt<br />

mit Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft.<br />

Hinweis:<br />

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der<br />

<strong>Gemeinde</strong>ordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund<br />

der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4<br />

Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich in<strong>ner</strong>halb eines<br />

Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der<br />

<strong>Gemeinde</strong> geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung<br />

begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die<br />

Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung<br />

oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.<br />

Ausgefertigt!<br />

<strong>Baiersbronn</strong>, den 22. Oktober 2013<br />

(gez.) R u f<br />

Bürgermeister


23<br />

Jahrgang 2013 Mitteilungsblatt Murgtalbote Nr. 1799 vom 25. Oktober 2013<br />

Ortschaftsverwaltung<br />

<strong>Baiersbronn</strong>-Huzenbach<br />

Niederschrift über die Sitzung des<br />

Ortschaftsrat Huzenbach vom<br />

21.Oktober 2013<br />

Anwesend: Ortsvorsteher Wahr und 7 Mitglieder<br />

§ 1<br />

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass zur Sitzung<br />

form- und fristgerecht eingeladen wurde. Die Niederschrift über die<br />

Sitzung des Ortschaftsrats vom 15. Juli 2013 liegt zur Einsichtnahme<br />

und Beurkundung auf. Das Protokoll wurde im Murgtalbote in der<br />

Ausgabe vom 19.07.2013 veröffentlicht.<br />

§ 2<br />

Einwoh<strong>ner</strong>fragestunde<br />

Es waren keine Einwoh<strong>ner</strong> anwesend<br />

§ 3<br />

Blutspenderehrung<br />

In diesem Jahr waren insgesamt 4 langjährige Blutspender zu ehren<br />

und zwar drei für 10-maliges und ei<strong>ner</strong> für 50-maliges Blutspenden.<br />

Trotz Einladung war leider kei<strong>ner</strong> der zu ehrenden bei der Sitzung<br />

anwesend. Die Urkunden werden durch den Vorsitzenden bzw. den<br />

Vertreter des DRK überbracht.<br />

§ 4<br />

Bausachen<br />

Im Juli 2013 sind zwei Bauanträge für Huzenbach bei der <strong>Gemeinde</strong><br />

eingegangen. Es handelt sich zum einen um die Errichtung ei<strong>ner</strong><br />

Dachterrasse auf der vorhandenen PKW-Garage, Murgtalstraße 552<br />

und zum zweiten um den Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung<br />

und Carport, Murgtalstraße, Fl.St.Nr. 218. An Baugenehmigungen<br />

ist im Juli eine erteilt worden für Huzenbach. Es<br />

handelt sich dabei um den Neubau eines Carports, Murgtalstr. 518.<br />

Im August ist ein Bauantrag eingegangen und zwar auf Versetzung<br />

von zwei Werbeanlagen, Murgtalstraße 509. Genehmigungen sind<br />

im August zwei erteilt worden. Zum einen der Neubau eines Einfamilienhauses<br />

mit Carport, Silberberg 102 und zum anderen um<br />

die Anbringung von beleuchteten Werbeanlagen, Murgtalstraße 509.<br />

Im September 2013 ging ein Bauantrag ein, es handelt sich um die<br />

Erstellung eines PKW-Doppelcarportes, Murgtalstraße 516. Genehmigung<br />

ist im September ebenfalls eine erteilt worden und zwar der<br />

Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Carport,<br />

Murgtalstraße 548/1, Fl.St. Nr. 218<br />

§ 5<br />

Anfragen und Bekanntgaben<br />

Bekanntgaben<br />

• Ablagerung von Gartenabfällen und Rasenschnitt<br />

Auf dem Roter Rain gibt es den alten Müllabladeplatz ganz hinten im<br />

Holdersbach. Durch den zuständigen Revierleiter wurde der Vorsitzende<br />

angesprochen, da dort Gartenabfälle, Rasenschnitt, Hecken,<br />

Sträucher und ähnliche Dinge abgelagert werden. Dies sei dort ganz<br />

eindeutig nicht erlaubt, auch bei Gartenabfällen oder Rasenschnitt<br />

handelt es sich um eine u<strong>ner</strong>laubte Müllablagerung.<br />

Lt. dem Revierleiter werden zukünftig alle festgestellten Verstöße<br />

durch die Forstverwaltung angezeigt.<br />

• Zensus 2011<br />

Nach dem durchgeführten Zensus im Jahr 2011 liegen nun Zusammenfassungen<br />

über Daten, die sich unter anderem auf die <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Baiersbronn</strong> beziehen, vor. Es werden zwei Broschüren aufgelegt,<br />

die sich zum einen mit der Bevölkerung und zum anderen mit<br />

Gebäuden und Wohnungen befassen. Die Broschüren können vom<br />

Gremium eingesehen werden.<br />

• Spielplatz am Kurhaus<br />

Es wird noch informiert, dass die Schaukel am Spielplatz hinter dem<br />

Kurhaus durch den Bauhof abgebaut worden ist. Gründe liegen in<br />

der Verkehrssicherheit. Im Frühjahr wird dann wieder eine entsprechende<br />

Anlage hergestellt.<br />

• Schwarzwaldverfahren<br />

Im Rahmen des Schwarzwaldverfahrens wurde nun der hintere Teil<br />

des Weges zwischen der Holdersbachstraße und der alten Müllkippe<br />

auf dem Roter Rain noch ausgebaut bzw. gerichtet, nachdem dies<br />

im vorderen Teil bereits vor einigen Jahren erfolgt war.<br />

• Bundestagswahl 2013<br />

Der Vorsitzende bedankt sich nochmals bei den Mitgliedern des Ortschaftsrates<br />

für die Unterstützung als Wahlhelfer bei der Bundestagswahl<br />

im September<br />

• Kommunalwahl 2014<br />

Nachdem im Mai 2014 die Kommunalwahlen stattfinden, ist sich der<br />

Ortschaftsrat Huzenbach einig, dass für die Wahl zum Ortschaftsrat<br />

wieder zwei Listen mit Bewerbern aufgestellt werden sollen. Hierzu<br />

werden noch Mitbürgerinnen und Mitbürger von Huzenbach gesucht,<br />

die bereit wären, sich für das Amt als Ortschaftsrat aufstellen<br />

zu lassen. Wer Interesse hat kann sich gerne beim Ortsvorsteher<br />

oder bei einem Mitglied des Ortschaftsrates Huzenbach melden und<br />

sich informieren.<br />

• Entbuschungsaktion<br />

Der Ortschaftsrat entschließt sich noch in diesem Herbst eine Entbuschungsaktion<br />

durchzuführen. Dabei sollen entlang des Weges<br />

am Eckkopf auf dem Silberberg, zwischen Wassertretstelle und<br />

Silberbergstraße, Sträucher und Hecken ausgelichtet werden. Des<br />

weiteren soll auch am Brähhaldenwegle, Verbindungsweg zwischen<br />

Dobelbachtal und Roter-Rain, ausgelichtet werden. Der Termin für<br />

diese beiden Maßnahmen wird festgelegt auf Samstag, 09.11.2013<br />

um 08.00 Uhr. Treffpunkt an der Wassertretstelle auf dem Silberberg<br />

bzw. im Dobelbachtal am Beginn des Brähhaldenwegle.<br />

Der Ortschaftsrat Huzenbach würde sich über eine rege Teilnahme<br />

der Mitbürger freuen. Das Mitbringen von Motorsägen und Arbeitsgeräten<br />

wäre gut, soweit vorhanden. Für die Arbeiten werden auch<br />

mind. 2 Schlepper mit Seilwinde benötigt, wer sich hiermit einbringen<br />

möchte, sollte sich kurz bei Ortsvorsteher Wahr melden.<br />

Anfragen<br />

OR Thiel bemängelt eine defekte Straßenlaterne in Höhe Tobelweg<br />

27.<br />

Lt. OR Spissinger sind nach dem letzten Unwetter zwei Dohlen entlang<br />

der Liebbergstraße verstopft.<br />

ORin Finkbei<strong>ner</strong> fragt nach, ob die Schächte noch vor dem Winter<br />

gereinigt werden. Der Bauhof der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong> führt diese<br />

Reinigungen momentan aus.<br />

ORin Finkbei<strong>ner</strong> bemängelt das „Tour de Murg“-Schild an der Einmündung<br />

des Dobelbachtales in die Murgtalstraße, welches kaum<br />

noch lesbar ist.<br />

Ortschaftsverwaltung<br />

Bbr.-Klosterreichenbach<br />

Am Don<strong>ner</strong>stag, 31. Oktober ist die Ortschaftsverwaltung<br />

Klosterreichenbach nachmittags geschlossen.<br />

Die Sprechzeit des Ortsvorstehers entfällt ebenfalls.<br />

Ortschaftsverwaltung<br />

<strong>Baiersbronn</strong>-Röt<br />

Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrates<br />

am Montag, 28. Okt. 2013 um 20.00 Uhr im Lesesaal im Kurhaus Röt<br />

Tagesordnung:<br />

1. Auflegung der Niederschrift über die Sitzung vom 22.07.2013<br />

2. Einwoh<strong>ner</strong>fragestunde<br />

3. Blutspender-Ehrung<br />

4. Festlegung der Benutzungs- und Belegungszeiten im Kurhaus Röt<br />

5. Baugesuche<br />

6. Bekanntgaben/Verschiedenes<br />

Andrea Heinsohn, Ortsvorsteherin


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Fundsachen<br />

Am 27. Dezember 2011 wurde auf dem Koronarweg ein Bartschlüssel<br />

mit einem grünen Anhänger gefunden.<br />

24<br />

Jahrgang Der Eigentümer 2013 kann die Fundsache während der Mitteilungsblatt üblichen Murgtalbote Nr. 1799 vom 25. Oktober 2013<br />

Sprechzeiten beim Bürgerbüro Salzstetten abholen.<br />

Unsere<br />

Geburtstagsjubilare<br />

Tag Name Anschrift Alter<br />

22.01. Johanna Lutz, Forchenwaldstraße 20 81 Jahre<br />

26.10. Barbara Lützenhardt Mendler <strong>Baiersbronn</strong> 90<br />

Pappelweg 38<br />

22.01. Marija Milosevic, Forchenwaldstr. 23 75 Jahre<br />

26.10. Mina Lützenhardt Morlok <strong>Baiersbronn</strong> 88<br />

Am Bühl 19<br />

22.01. Hartmut König, Hauptstraße 10 72 Jahre<br />

26.10. Ferdinand<br />

Lützenhardt<br />

Haist <strong>Baiersbronn</strong> 79<br />

Bergergrundweg 8<br />

22.01. Else Schillinger, Oberdorfstr. 1/1 70 Jahre<br />

26.10. Irmgard Pilling <strong>Baiersbronn</strong> 78<br />

Salzstetten<br />

Am Rechen 12<br />

24.01. Walburga Kammer, Horber Str. 9 80 Jahre<br />

27.10. Gertrud Mohrlok Tonbach 82<br />

Salzstetten<br />

Jägerbuckel 20<br />

27.10.<br />

24.01.<br />

Therese<br />

Hedwig<br />

Frey<br />

Kreidler, Kreuzackerstr.<br />

Klosterreichenbach<br />

1 70 Jahre<br />

79<br />

Salzstetten<br />

Baiersbron<strong>ner</strong> Straße 27<br />

27.10.<br />

24.01.<br />

Friedrich<br />

Piroschka<br />

Gaiser<br />

Telegdi, Im Martinskirchle<br />

Mitteltal<br />

26 70 Jahre<br />

78<br />

Tumlingen<br />

Weg zum Weißenbach 6<br />

27.10. 25.01. Gertrud Gertrud Bauer Rothfuß, Theodor-Heuss-Str. <strong>Baiersbronn</strong> 23 83 Jahre 77<br />

Tumlingen<br />

Hornschuchweg 4<br />

27.10. 26.01. Wer<strong>ner</strong> Christa Weidenbach Kaupp, Breitenbachstr. Obertal 18 70 Jahre 76<br />

Lützenhardt<br />

Ruhesteinstraße 525<br />

27.10. 27.01. Gerda Maria Steinbis Oelke, Dornstetter Reichenbacher Str. 41 Höfe 73 Jahre 75<br />

Hörschweiler Tonbachstraße 59<br />

28.10. 27.01. Hannelore Gertrud Schittenhelm, Bleckmann Steinbühlstr. <strong>Baiersbronn</strong> 21 73 Jahre 80<br />

Cresbach-Oberwaldach Im Vogelsang 25<br />

28.10. Die <strong>Gemeinde</strong> Elisabeth gratuliert Wein diesen und Mitteltal den hier nicht 75<br />

aufgeführten Jubilaren recht herzlich. Alfredstraße 1<br />

29.10. Siegfried Wurster Obertal 75<br />

Weiherweg 1<br />

Ende des amtlichen Teiles!<br />

30.10. Blandina Spang Tonbach 76<br />

Untere Sonnenhalde 22<br />

31.10. Karl Beilharz Schwarzenberg 84<br />

Karl-Frey-Weg 7<br />

31.10. Notfalldienste<br />

Margot Hoffmann Klosterreichenbach 79<br />

Murgstraße 10<br />

Ärztlicher Bereitschaftsdienst Dornstetten – Pfalzgrafenweiler –<br />

31.10.<br />

Waldachtal<br />

Helene<br />

automatische<br />

Haist<br />

Telefonvermittlung<br />

Mitteltal<br />

01805/19 292-116.<br />

78<br />

Im Oberrain 18<br />

Zahnärzte. Auskunft erteilt DRK Freudenstadt, Tel. 0 74 41/ 867-14<br />

31.10. Rudi Pfau Mitteltal 71<br />

Sozialstation: Hauptstraße 5, Pfalzgrafenweiler, Härle-Ferrwies 11 werktäglich von<br />

8.00 bis 12.00 Uhr besetzt. Tel. 0 74 45 / 63 36, Fax 5 16 13.<br />

01.11. Ernst Gaiser Mitteltal 83<br />

Außerhalb der Bürozeiten sind wir in dringenden Angelegenheiten<br />

Ellbachstraße 55<br />

durch Rufweiterleitung unter der gleichen Nummer zu erreichen.<br />

01.11. Johannes Grensemann Klosterreichenbach 71<br />

Baiersbron<strong>ner</strong> Straße 27<br />

_________________________________________________________<br />

chtal / Freitag, 20.01.2012 / Seite 18<br />

Jugendmusikschule <strong>Baiersbronn</strong><br />

Hänsel und Gretel am Klavier<br />

Große und kleine Künstler der Jugendmusikschule <strong>Baiersbronn</strong><br />

als Märche<strong>ner</strong>zähler<br />

Das Märchen von den beiden Geschwistern, die im Wald die böse<br />

Hexe treffen, wurde vergangenen Freitag in musikalischer Form auf<br />

der Baiersbron<strong>ner</strong> Rosensaalbühne wieder lebendig. 43 Vortragende<br />

hatten sich zur Märchenstunde eingefunden: Die Klavierklasse<br />

von Frau Lilli Heinle der Jugendmusikschule bat zu ihrem diesjährigen<br />

Schülerkonzert. Und das war ganz unter das Motto des Grimmschen<br />

Märchens gestellt. Hat doch dazu der Komponist Engelbert<br />

Humperdinck 1893 der Welt die unvergesslichen Melodien, wie zum<br />

Beispiel „Brüderchen, komm tanz mit mir“ und „Ein Männlein steht<br />

im Walde“ geschenkt.<br />

Im Zentrum der Geschichte stand das Klavier, geschickt arrangiert<br />

und bunt ergänzt von weiteren Klängen wie Gesang, Flöten, Cello,<br />

Klarinette, Geige und Schlaginstrumenten. Eingerahmt wurde<br />

der musikalische Märchenteil von Einzelbeiträgen großer und (auch<br />

sehr) klei<strong>ner</strong> Künstler, von denen hier nur Magnus Reichel, weil mit<br />

ei<strong>ner</strong> Eigenkomposition aufwartend, stellvertretend für alle erwähnt<br />

sein soll. Mit seinem auch selbst gespielten Titel „Quest für the unknown“<br />

ist er demnächst beim Workshop „Jugend komponiert“ des<br />

Landesmusikrats in Karlsruhe vertreten.<br />

Frau Heinle dankte abschließend allen Mitwirkenden für das gelungene<br />

Konzert und den großen Erfolg, den zahlreichen Besuchern für<br />

den reichen Beifall und endete, passend zum Motto des Vortrags:<br />

„… und wenn sie nicht gestorben sind, dann leben sie noch heute.“<br />

– Wie wahr und wie lebendig!<br />

Musiklehrerin Frau Lilli Heinle (links) mit den musikalischen Märche<strong>ner</strong>zählern<br />

der Jugendmusikschule <strong>Baiersbronn</strong>.<br />

(Foto: Violetta Heinle)<br />

Ende des amtlichen Teiles!<br />

Notfalldienste<br />

Ärztlicher Bereitschaftsdienst: Notfallpraxis Freudenstadt am<br />

Krankenhaus, Karl-von-Hahn-Straße 120, 72250 Freudenstadt.<br />

Öffnungszeiten: Samstag, Sonn- und Feiertag von 9.00 bis 22.00<br />

Uhr. Bei akuten Erkrankungen können Patienten ohne vorherige<br />

Anmeldung direkt in die Notfallpraxis kommen.<br />

Der Ärztliche Bereitschaftsdienst ist am Wochenende und an<br />

Feiertagen über die Rufnummer 01805 19292 118* zu erreichen.<br />

Über diese Rufnummer werden auch die medizinisch notwendigen<br />

Hausbesuche koordiniert. Werktags erreichen Sie den Arzt im<br />

Bereitschaftsdienst wie bisher auch über die Rufnummer: 01805<br />

19292 115* (*3,9 Cent aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise<br />

können abweichen).<br />

Zahnärzte: Auskunft erteilt DRK Freudenstadt, Tel. 07441 / 867-14<br />

Krankentransporte: Deutsches Rotes Kreuz, Tel. 07441 / 19 222<br />

Apothekenbereitschaft: Der 24-Stunden-Notdienst beginnt jeweils<br />

für die Apotheken morgens um 8.30 Uhr und endet am darauf<br />

folgenden Morgen um 8.30 Uhr.<br />

Freitag, 25. Oktober 2013<br />

Apotheke Klosterreichenbach, Baiersbron<strong>ner</strong> Str. 1, <strong>Baiersbronn</strong>-<br />

Klosterreichenbach<br />

Samstag, 26. Oktober 2013<br />

Euilen-Apotheke, Ruhesteinstr. 300, <strong>Baiersbronn</strong><br />

Sonntag, 27. Oktober 2013<br />

Kur-Apotheke, Freudenstädter Str. 38, <strong>Baiersbronn</strong><br />

Montag, 28. Oktober 2013<br />

Jahn-Apotheke, Ludwig-Jahn-Str. 16 Freudenstadt<br />

Dienstag, 29. Oktober 2013<br />

Adler-Apotheke, Marktplatz 55, Freudenstadt<br />

Mittwoch, 30. Oktober 2013<br />

Kienberg-Apotheke, Straßburger Str. 57, Freudenstadt<br />

Don<strong>ner</strong>stag, 31. Oktober 2013<br />

Rappen-Apotheke, Lauterbadstr. 4, Freudenstadt<br />

Freitag, 01. November 2013<br />

Adler-Apotheke, Marktplatz 55, Freudenstadt<br />

Alle Angaben ohne Gewähr


25<br />

Jahrgang 2013 Mitteilungsblatt Murgtalbote Nr. 1799 vom 25. Oktober 2013<br />

Kirchliche<br />

Nachrichten<br />

Evang. Kirchengemeinde <strong>Baiersbronn</strong><br />

Kirchliche Nachrichten vom 25. Oktober bis 01. November 2013<br />

Schulferien ab 25.10.2013 bis 03.11.2013<br />

<strong>Baiersbronn</strong>:<br />

Sonntag 10.00 Uhr Gottesdienst Marienkirche<br />

Chor der Marienkirche (Pfr. Vögele)<br />

10.00 Uhr Kinderkirche Marienkirche<br />

Montag 20.00 Uhr Probe „Chor der Marienkirche“<br />

<strong>Gemeinde</strong>haus (M. Frieß)<br />

Freitag 19.00 Uhr Gebetskreis (Pfarrhaus Oberdorf)<br />

20.00 Uhr Probe Posaunenchor, <strong>Gemeinde</strong>haus<br />

(Agnes Steudinger)<br />

20.00 Uhr Israelabend mit Jakobus Hartmann<br />

im Mariensaal<br />

Friedrichstal:<br />

Sonntag 09.00 Uhr Gottesdienst Michaelskirche mit Taufen<br />

(Pfr. Strohhäcker)<br />

Tonbach:<br />

Sonntag<br />

Dienstag<br />

09.30 Uhr Gottesdienst Johanneskirche<br />

(Prädikant Rehfuss)<br />

20.00 Uhr Chorprobe Kirchenchor Tonbach<br />

Haus des Gastes (Agnes Steudinger)<br />

............................................................................................................<br />

ISRAEL-Abend im Mariensaal<br />

Freitag, 01.11.2013, 20.00 Uhr<br />

Herzliche Einladung zu einem interessanten Vortrag von<br />

Jakobus Hartmann über seinen 1-jährigen Aufenthalt in Israel.<br />

............................................................................................................<br />

Frauenfrühstück im <strong>Gemeinde</strong>haus<br />

Herzliche Einladung zu einem besonderen Frauenfrühstück am<br />

Don<strong>ner</strong>stag, 14.11.2013, 9.00 Uhr im Evangelischen <strong>Gemeinde</strong>haus<br />

<strong>Baiersbronn</strong><br />

Nach einem gemütlichen Frühstück werden Monika Bugala und Petra<br />

Bütt<strong>ner</strong> das Thema „Träume dein Leben – lebe deinen Traum“ mit<br />

verschiedenen Theaterszenen darbringen.<br />

Die Referentinnen kommen aus dem Kreis Rottweil und sind beide<br />

in der Frauenarbeit tätig. Ihre besondere Begabung ist es, ihre Referate<br />

mit Anspielen zu verdeutlichen. Ein Unkostenbeitrag von 6 €<br />

wird erbeten.<br />

Anmeldungen bitte bis 12.11. bei Anja Gaiser (122997) oder Kathrin<br />

Kulajew (121034).<br />

Evang. Kirchengemeinde<br />

Klosterreichenbach<br />

Kirchliche Nachrichten vom 25. Oktober bis 01. November 2013<br />

Klosterreichenbach<br />

Samstag 17.00 Uhr Hubertusmesse in der Münsterkirche mit<br />

Jagdhornbläsergruppe aus Freudenstadt<br />

(Pfrin. Heike Hauber)<br />

Sonntag 09.30 Uhr Gottesdienst/Präd. Robbe<br />

09.30 Uhr Kinderkirche / <strong>Gemeinde</strong>haus<br />

19.00 Uhr ökum. Monatsschluß-Andacht<br />

(Münsterkirche)<br />

Montag 14.00 Uhr Kinderbibelwoche KiBiWo / <strong>Gemeinde</strong>haus<br />

Dienstag 14.00 Uhr Kinderbibelwoche KiBiWo / <strong>Gemeinde</strong>haus<br />

Mittwoch 14.00 Uhr Kinderbibelwoche KiBiWo / <strong>Gemeinde</strong>haus<br />

Don<strong>ner</strong>stag 17.00 Uhr Konzert für kleine und große Leute mit<br />

Jonathan Böttcher / <strong>Gemeinde</strong>haus<br />

Röt/Schönegründ<br />

Samstag 16.00Uhr Gottesdienst zur goldenen Hochzeit<br />

Eheleute Forstreuter/Jakobuskirche<br />

Sonntag 09.30 Uhr Gottesdienst / Präd. Becker,<br />

Heselbach<br />

Sonntag<br />

10.30 Uhr Gottesdienst / Präd. Robbe<br />

Hubertusmesse in der Münsterkirche Klosterreichenbach<br />

Am Samstag, 26. Oktober 2013 um 17.00 Uhr lädt die Evang. Gesamtkirchengemeinde<br />

Klosterreichenbach/Röt zu ei<strong>ner</strong> besonderen<br />

musikalischen Messe in die Münsterkirche nach Klosterreichenbach<br />

ein. Die Jagdhornbläsergruppe Freudenstadt wird der Messe, gehalten<br />

von Pfarrerin Heike Hauber, einen festlichen Rahmen geben.<br />

Der Eintritt ist frei.<br />

Evangelische Kirchengemeinde<br />

Mitteltal<br />

Kirchliche Nachrichten vom 25. Oktober bis 01. November 2013<br />

Wochenspruch: „Bei dir ist die Vergebung, dass man dich fürchte.“<br />

Ps. 130,4<br />

Samstag 14.00 Uhr Trauung von Björn Licht<strong>ner</strong> und Ulrike Hill,<br />

Zürich<br />

Sonntag 10.00 Uhr Gottesdienst<br />

19.00 Uhr Gemeinschaftsstunde: Bibelkreis für jedermann.<br />

Montag 14.00 Uhr Aufbau für Kinderbibelwoche für Mitarbeiter<br />

Dienstag 14.00 Uhr Kinderbibelwoche im <strong>Gemeinde</strong>haus<br />

20.00 Uhr Posaunenchor<br />

Mittwoch 14.00 Uhr Kinderbibelwoche im <strong>Gemeinde</strong>haus<br />

20.00 Uhr Chorprobe „Lichtblicke“<br />

Don<strong>ner</strong>stag 14.00 Uhr Kinderbibelwoche im <strong>Gemeinde</strong>haus<br />

Freitag 10.30 Uhr Familiengottesdient zum Abschluss der<br />

Kinderbibelwoche im <strong>Gemeinde</strong>haus<br />

Sonntag 10.30 Uhr Gottesdienst „PLUS“ zum Thema<br />

„Neuer Himmel und neue Erde“.<br />

Das Opfer ist für die Bibelverbreitung in der<br />

Welt bestimmt. Anschl. Familientag im<br />

<strong>Gemeinde</strong>haus mit Mittagessen und<br />

Bastelnachmittag<br />

19.00 Uhr Gemeinschaftsstunde: Bibelkreis für jedermann.<br />

Evangelische Kirchengemeinde<br />

Obertal<br />

Kirchliche Nachrichten vom 25. Oktober bis 01. November 2013<br />

Sonntag 09.30 Uhr Gottesdienst mit Pfarrerin Iris Sönning<br />

anschließend Mitarbeiterfest<br />

Dienstag 09.30 Uhr Krabbelgruppe „Gummibärenbande“<br />

(bis 3 Jahre) im <strong>Gemeinde</strong>haus<br />

(nach Absprache)<br />

14.00 Uhr Beginn der Kinderbibeltage in Mitteltal<br />

18.45 Uhr Blockflötengruppe<br />

20.00 Uhr Kirchenchor<br />

Don<strong>ner</strong>stag 20.00 Uhr Posaunenchorprobe<br />

Freitag 10.30 Uhr Abschlussgottesdienst zur Kinderbibelwoche<br />

in Mitteltal<br />

Evangelische Kirchengemeinde<br />

Schwarzenberg<br />

Kirchliche Nachrichten vom 25. Oktober bis 01. November 2013<br />

Schwarzenberg<br />

Samstag<br />

Sonntag<br />

14.00 Uhr Kirchliche Trauung von Oliver Abele und<br />

Ramona geb. Burgstett, wohnhaft in Huzenbach<br />

(Pfarrer Schäfer)<br />

10.00 Uhr Gottesdienst (Pfarrer Sältzer)


26<br />

Jahrgang 2013 Mitteilungsblatt Murgtalbote Nr. 1799 vom 25. Oktober 2013<br />

Zwickgabel<br />

Sonntag 11.00 Uhr Gottesdienst (Pfarrer Sältzer)<br />

Huzenbach<br />

Dienstag<br />

19.30 Uhr Bibelstunde im Kurhaus<br />

Katholische Kirchengemeinde<br />

Kirchliche Nachrichten vom 25. Oktober bis 01. November 2013<br />

<strong>Baiersbronn</strong> (Maria Königin der Apostel, Pappelweg)<br />

Samstag 14.00 Uhr Kindergruppe Regenbogen, Jugendräume<br />

Sonntag 09.30 Uhr Wortgottesfeier mit Kommunionfeier<br />

Missio-Kollekte<br />

Dienstag 09.30 Uhr Rosenkranzgebet, <strong>Gemeinde</strong>saal<br />

10.00 Uhr Eucharistiefeier, Unterkirche<br />

Freitag 09.30 Uhr Eucharistiefeier zum Fest Allerheiligen<br />

Obertal (Markuskirche, Ruhesteinstraße)<br />

Samstag 17.15 Uhr Wortgottesfeier mit Kommunionfeier<br />

Missio-Kollekte<br />

Schönmünzach (Johanneskirche, Schifferstraße)<br />

Sonntag 11.00 Uhr Wortgottesfeier mit Kommunionfeier<br />

Missio-Kollekte<br />

Evangelisch-methodistische Kirche<br />

Termine vom 26. Oktober bis 01. November 2013<br />

<strong>Baiersbronn</strong> (Auferstehungskirche, Lochweg 4)<br />

Freitag + Samstag: Studienfahrt des kirchlichen Unterrichts<br />

Freitag: 20:00 Uhr Posaunenchor<br />

Sonntag:<br />

Montag:<br />

Dienstag:<br />

09:30 Uhr Gottesdienst<br />

16:00 Uhr Kinderfreizeit-Nachtreffen<br />

18:30 Uhr Bezirksgebetskreis<br />

19:30 Uhr Chorprobe<br />

Tonbach (Viktoriakapelle, Am Härlisberg 48)<br />

Sonntag: 09:15 Uhr Sonntagsschule<br />

10:15 Uhr Gottesdienst<br />

Don<strong>ner</strong>stag: 16:00 Uhr Bibelstunde<br />

Klosterreichenbach (Friedenskirche, Im Ochsengut 10)<br />

Sonntag: 09:00 Uhr Gottesdienst und Sonntagsschule<br />

Don<strong>ner</strong>stag: 19:30 Uhr Jugendkreis<br />

Röt (Eben-Ezer-Kapelle, Lichtenberg 2)<br />

Sonntag: 10:00 Uhr Gottesdienst und Sonntagsschule<br />

ChristusZentrum Klosterreichenbach<br />

Termine vom 26. Oktober bis 01. November 2013<br />

Sonntag 10.00 UhrGottesdienst<br />

Dienstag 20.00 Uhr TATORT – der besondere Bibelabend<br />

16.45 Uhr Jubile<br />

18.15 Uhr Mädelskreis<br />

Don<strong>ner</strong>stag 19.00 Uhr Lobpreisprobe<br />

Neuapostolische Kirche<br />

Termine vom 26. Oktober bis 01. November 2013<br />

<strong>Baiersbronn</strong><br />

Sonntag:<br />

Dienstag:<br />

Mittwoch:<br />

Mitteltal<br />

Sonntag:<br />

09.30 Uhr Gottesdienst,<br />

Vorsonntagsschule/Sonntagsschule<br />

20.00 Uhr Chorprobe<br />

20.00 Uhr Gottesdienst.<br />

09.30 Uhr Gottesdienst,<br />

Vorsonntagsschule/Sonntagsschule<br />

Dienstag: 20.00 Uhr Chorprobe<br />

Don<strong>ner</strong>stag: 20.00 Uhr Gottesdienst.<br />

Tonbach<br />

Sonntag:<br />

Dienstag:<br />

Mittwoch:<br />

09.30 Uhr Gottesdienst,<br />

Vorsonntagsschule/Sonntagsschule<br />

20.00 Uhr Chorprobe<br />

20.00 Uhr Gottesdienst.<br />

Klosterreichenbach<br />

Sonntag: 09.30 Uhr Gottesdienst,<br />

Vorsonntagsschule/Sonntagsschule<br />

Dienstag: 20.00 Uhr Chorprobe<br />

Mittwoch: 20.00 Uhr Gottesdienst.<br />

Röt<br />

Sonntag:<br />

Dienstag:<br />

Mittwoch:<br />

09.30 Uhr Gottesdienst,<br />

Vorsonntagsschule/Sonntagsschule<br />

20.00 Uhr Chorprobe<br />

20.00 Uhr Gottesdienst.<br />

Mittellangenbach<br />

Sonntag: 09.30 Uhr Gottesdienst,<br />

Vorsonntagsschule/Sonntagsschule<br />

Dienstag: 20.00 Uhr Chorprobe<br />

Mittwoch: 20.00 Uhr Gottesdienst.<br />

Sonstiges<br />

Montag: 20.00 Uhr Örtliche Jugendzusammenkunft in Röt<br />

Freitag mehrtägiger Jugendausflug bis zum 03.11.<br />

Aktuelles<br />

<strong>Gemeinde</strong>geschehen<br />

Mit „Weihnachten im Schuhkarton®“<br />

Freude schenken<br />

Bis zum 15. November Päckchen für Kinder in Not packen<br />

<strong>Baiersbronn</strong>. Unter dem Motto „Mit kleinen Dingen Großes bewirken“<br />

startet die weltweit größte Geschenkaktion für Kinder in Not,<br />

„Weihnachten im Schuhkarton“, in ihre 18. Saison. Bis zum 15. November<br />

ruft der christliche Verein Geschenke der Hoffnung auch in<br />

<strong>Baiersbronn</strong> dazu auf, einen mit neuen Geschenken gefüllten Schuhkarton<br />

abzugeben. Mit „Weihnachten im Schuhkarton“ kann jeder<br />

Bürger ganz einfach einem Kind Freude schenken und Perspektiven<br />

eröffnen. „Oft leiden die Kinder nicht nur materielle, sondern auch<br />

emotionale Not: Vielen fehlt die so wichtige Liebe und Zuneigung<br />

von Vater und Mutter – entweder weil die Eltern nicht mehr leben, alkoholkrank<br />

sind oder aus anderen Gründen ihrem Nachwuchs nicht<br />

die nötige Aufmerksamkeit widmen können.“ In dieser Situation sei<br />

„Weihnachten im Schuhkarton“ ein besonderer Lichtblick: Denn die<br />

Aktion eröffne den Kindern Kontakt zu Menschen vor Ort und biete<br />

häufig die Möglichkeit, Hilfe und Begleitung in Anspruch zu nehmen.<br />

Jeder kann mitmachen!<br />

Mitmachen ist ganz einfach: Deckel und Boden eines Schuhkartons<br />

separat mit Geschenkpapier bekleben und das Päckchen mit Geschenken<br />

für einen Jungen oder ein Mädchen der Altersklasse zwei<br />

bis vier, fünf bis neun oder zehn bis 14 Jahren füllen. Bewährt hat<br />

sich eine Mischung aus Kleidung, Spielsachen, Schulmaterialien,<br />

Hygieneartikeln und Süßigkeiten. Eingepackt werden dürfen nur<br />

Geschenke, die zollrechtlich in allen Empfängerländern erlaubt sind.<br />

Eine Packanleitung ist im Aktionsflyer zu finden, der an vielen Stellen<br />

ausliegt. Ist der Karton gepackt, kann er zusammen mit ei<strong>ner</strong> empfohlenen<br />

Spende von sechs Euro für Abwicklung und Transport zu<br />

ei<strong>ner</strong> der sieben Abgabestellen gebracht werden.<br />

Wo diese zu finden sind, ist unter www.weihnachten-im-schuhkarton.org<br />

veröffentlicht. Alle Informationen erhält man auch unter der<br />

Hotline 030-76 883 883. Wer die Aktion finanziell unterstützen möch-


27<br />

Jahrgang 2013 Mitteilungsblatt Murgtalbote Nr. 1799 vom 25. Oktober 2013<br />

te, findet auf der Website des Vereins ein sicheres Online-Spendenformular<br />

oder kann klassisch per Überweisung spenden (Geschenke<br />

der Hoffnung, Konto: 104102, BLZ: 10010010 (Postbank Berlin),<br />

Verwendungszweck: 300501/Weihnachten im Schuhkarton).<br />

Verteilungen in Osteuropa und Zentralasien<br />

Nach Sammlung der Päckchen werden diese von geschulten Verteilpart<strong>ner</strong>n<br />

in den Empfängerländern verteilt. Kirchengemeinden<br />

unterschiedlicher Konfessionen in Osteuropa und Zentralasien wählen<br />

die Empfänger häufig in Zusammenarbeit mit Sozialbehörden<br />

aus. Oft wird im Rahmen ei<strong>ner</strong> Weihnachtsfeier der Hintergrund des<br />

christlichen Festes erläutert und den Kindern neben dem Schuhkarton<br />

auch ein Heft mit biblischen Geschichten angeboten.<br />

Über 100 Millionen beschenkte Kinder<br />

Seit 1993 wurden bereits über 100 Millionen Kinder in rund 150<br />

Ländern beschenkt. Allein 2012 wurden weltweit etwa 9,1 Millionen<br />

Päckchen gesammelt, davon 490.868 im deutschsprachigen Raum.<br />

2013 wird von Deutschland aus das sechsmillionste Päckchen auf<br />

die Reise gehen. Wir hoffen, dass sich auch in <strong>Baiersbronn</strong> wieder<br />

viele Menschen begeistern lassen, ein Kind in Not zu beschenken<br />

und ihm so eine unvergessliche Freude zu bereiten.<br />

Abgabestellen für Schuhkartons in <strong>Baiersbronn</strong> sind:<br />

Alte Markthalle<br />

Kreativo-Shop<br />

Frau Gisela Lehre<br />

Frau Gabi Gaiser<br />

Uferweg 2 Freudenstädter Str. 18<br />

Martin und Christa Gaiser Jochen und Christa Bischoff<br />

Oberdorfstraße 170 Bildstöckleweg 23<br />

Eugen und Sigrid Stoll Margret Finkbei<strong>ner</strong><br />

Heselbacher Weg 30 Ödenhofweg 5<br />

Klosterreichenbach<br />

Mitteltal<br />

Katrin Zwenger<br />

Tannenfels 27<br />

Obertal<br />

Geschenke der Hoffnung ist ein christliches Werk, das in über 20<br />

Ländern tätig ist. Auftrag des Werks ist es, ei<strong>ner</strong> bedürftigen Welt<br />

Hilfe und Hoffnung zu bieten. Dazu braucht es Menschen, die mit<br />

Begeisterung gemeinsam daran arbeiten, damit besonders Kinder<br />

und ihr Umfeld Freude erleben und Perspektive gewinnen. Als<br />

christliches Werk will Geschenke der Hoffnung mit „Weihnachten im<br />

Schuhkarton“ dazu beitragen, dass Menschen den Grund für Weihnachten<br />

entdecken: Jesus Christus. Weiterer Bestandteil der Arbeit<br />

sind Förderprogramme für benachteiligte Kinder, Projekte der Entwicklungszusammenarbeit<br />

und humanitäre Hilfe.<br />

Kontakt: Christa Gaiser, Oberdorfstraße 170, 72270 <strong>Baiersbronn</strong>,<br />

Tel.: 07442-2438<br />

Schwarzwaldverein <strong>Baiersbronn</strong><br />

<strong>Baiersbronn</strong>. Der Schwarzwaldverein <strong>Baiersbronn</strong> wandert am<br />

Samstag, 26. Oktober auf dem Nordrandweg. Mit der S-Bahn geht<br />

es über Karlsruhe nach Langensteinbach. Hier beginnt die ca. 17 km<br />

lange Wanderung mit 170 Hm im Aufstieg und 300 Hm im Abstieg.<br />

Der Abstieg kann auch teilweise mit der Turmbergbahn bewältigt<br />

werden. Die Wanderroute ist folgende: Langensteinbach – Bocksbachtal<br />

– Stupferich mit Wasserbehälter (höchster Punkt der Wanderung)<br />

– Thomashof mit Blick zum Mahlberg und nach Pforzheim<br />

– Ritt<strong>ner</strong>hof mit Blick ins Pfinztal – Turmberg bei Durlach – Abstieg<br />

mit 528 Stufen oder der Turmbergbahn. Einkehr. Die Wanderung ist<br />

als leicht eingestuft. Rucksackvesper und festes Schuhwerk sind<br />

empfehlenswert.<br />

Treffpunkt ist um 8.30 Uhr am Bahnhof <strong>Baiersbronn</strong> S-Bahn<br />

Wanderführung und Infos bei Irmgard Lutz-Taschinsky, Tel. 07442<br />

- 6851<br />

Feuerwehren üben den Ernstfall<br />

<strong>Baiersbronn</strong>. Mehr als sechzig Feuerwehrangehörige nahmen an<br />

der Verbundübung der Gesamtfeuerwehr <strong>Baiersbronn</strong> am vergangenen<br />

Samstagnachmittag teil. Eine fast hundert Meter lange Ölsperre<br />

am Stauwehr Rauhfelsen in der Murg wurde errichtet. Sieben Feuerwehrfahrzeuge<br />

waren bei der Übung im Einsatz.<br />

An der jährlichen Verbundübung der Feuerwehren in der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Baiersbronn</strong> unter Leitung des Gesamtkommandanten Martin Frey<br />

nahmen die Feuerwehren aus Besenfeld, Obertal, Klosterreichenbach,<br />

Tonbach und <strong>Baiersbronn</strong> mit über sechzig Feuerwehrangehörigen<br />

teil. Bei der Übung ging man davon aus, dass bei Bauarbeiten<br />

in einem Waldstück die unterirdisch verlaufende Nato-Pipeline<br />

beschädigt wurde und dadurch Kerosin in das Erdreich floss. Durch<br />

die verzweigten Bachläufe gelangte das Kerosin sehr schnell in die<br />

Murg.<br />

Um 15.00 Uhr wurden die beteiligten Feuerwehren einzeln alarmiert.<br />

Die Gesamtkoordination der Verbundübung übernahm die<br />

Führungsgruppe der Baiersbron<strong>ner</strong> Feuerwehr unter Leitung von<br />

Martin Frey. Die Abteilungen aus Klosterreichenbach, Obertal und<br />

Tonbach übernahmen den Aufbau der Ölsperre. Die routinemäßigen<br />

Handgriffe beim Aufbau der Ölsperre saßen: Sehr schnell konnte die<br />

fast hundert Meter lange Sperre mittels Schlauchbooten ins Wasser<br />

gelassen werden. Auf der gegenüber liegenden Seite positionierten<br />

sich die Abteilungen aus Besenfeld und <strong>Baiersbronn</strong>, die die Auffangbecken,<br />

die je 30000 Liter fassen können, in Stellung brachten.<br />

Nachdem die Sperre erfolgreich gelegt war, wurde von der anderen<br />

Murgseite der Skimmer ins Wasser gelassen: eine Absaugvorrichtung<br />

mit der das Kerosin-Wasser-Gemisch von der Wasseroberfläche<br />

abgesaugt und in die aufgebauten Auffangbecken gepumpt<br />

wurde.<br />

Diese Übungen sind sehr wichtig, um das Zusammenspiel mehrerer<br />

Abteilungen zu optimieren und etwa Schwachstellen in der Kommunikation<br />

herauszufinden, damit bei größeren Einsätzen mit mehreren<br />

Abteilungen die Zusammenarbeit klappt. Die Teilnahme der Feuerwehr<br />

Besenfeld bei der Übung zeigt auch, dass Übungen gemeindeübergreifend<br />

stattfinden und gut zusammengearbeitet wird, so<br />

Martin Frey ergänzend.<br />

Das schöne Wetter nutzten viele Bürger der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong>,<br />

um der Feuerwehr über die Schulter zu schauen. Bürgermeister<br />

Michael Ruf ließ es sich nicht nehmen, persönlich die Schlagkraft<br />

sei<strong>ner</strong> Feuerwehr in Augenschein zu nehmen. Er wurde über den<br />

Führungsstab über die einzelnen Schritte informiert.<br />

Bei der Schlussbesprechung dankte Gesamtkommandant Martin<br />

Frey allen Feuerwehrangehörigen für den reibungslosen Ablauf.<br />

Ebenso danke Frey dem Kommandanten aus Tonbach, Jörg Burkhardt,<br />

und dem stellv. Abteilungskommandanten von Klosterreichenbach,<br />

Volker Kallfass, für die Koordinierung der Ölsperre. Dem Kommandanten<br />

aus Besenfeld, Peter Hartmann sowie dem Abteilungskommandanten<br />

von <strong>Baiersbronn</strong>, Hermann Eberhard und dem Baiersbron<strong>ner</strong><br />

Gruppenführer Sven Höhn danke er für die Koordination<br />

des Aufbaus der beiden Auffangbecken auf der gegenüberliegenden


28<br />

Jahrgang 2013 Mitteilungsblatt Murgtalbote Nr. 1799 vom 25. Oktober 2013<br />

Murgseite, sowie dem gesamten Führungsteam der Baiersbron<strong>ner</strong><br />

Feuerwehr, mit dem Abteilungskommandanten von Obertal, Hermann<br />

Köhler.<br />

Die Übung zeigte, dass man mit guter Ausrüstung und geschulten<br />

Feuerwehrmän<strong>ner</strong>n und -frauen eine solche Verbundübung durchführen<br />

kann, so Martin Frey abschießend.<br />

Dietlinde Ellsässer mit schwäbischer<br />

Mundart im Kulturpark Glashütte<br />

Buhlbach<br />

„Der Viereckig oder die amerikanische Kiste“<br />

Dietlinde Ellsässer liest am Sonntag,<br />

3. November 2013 ab 17:00<br />

Uhr aus Auerbachs Dorfgeschichten<br />

im Kulturpark Glashütte Buhlbach<br />

.<br />

„Der Viereckig oder die amerikanische<br />

Kiste“, das ist die Geschichte<br />

des Xaveri, die man tragisch nennen<br />

könnte, wenn sie nicht so alltäglich<br />

wäre: er ist ei<strong>ner</strong> von denen,<br />

die immer den richtigen Zeitpunkt<br />

verpassen, um aufzubrechen.<br />

Auf dem Markt kein Hut, beim Militär<br />

kein Helm, der dem Dickkopf<br />

Xaveri auf seinen Quadratschädel passt. Schon als junger Bursche<br />

trägt ihm sein „jenseits Riebel“ den verhassten Spitznamen „dr Viereckig“<br />

ein. „Der Viereckig“ ist auch eine Geschichte von einem, der<br />

auszog, um die Heimat lieben zu lernen, oder „Daheim ist´s doch am<br />

schönsten“ als Moral der schwäbischen Dorfgeschichte? So ist der<br />

Schluss interpretierbar, aber wohl nicht gemeint. Die Sogwirkung des<br />

schwäbischen Traums von Amerika verweigert die alte Lachenbäuerin<br />

von Anfang an, sie sagt nämlich: „Ich glaub‘ nicht an Amerika.<br />

Berthold Auerbach, „Einst fast eine Weltberühmtheit“<br />

Der Autor des Stücks, Berthold Auerbach, wurde 1812 in Nordstetten<br />

geboren. In Dresden, wo der Volksschriftsteller und Herausgeber<br />

erbaulicher Familienkalender 20 Jahre lang lebte, packte ihn immer<br />

wieder das Heimweh nach Schwaben, wo sei<strong>ner</strong> Meinung nach<br />

„noch Kalifornien von Poesien zu entdecken seien“. Unter dem Titel<br />

„Schwarzwälder Dorfgeschichten“ erschienen in mehreren Bänden<br />

seine idyllisierenden Erin<strong>ner</strong>ungen an seine Jugendzeit in Nordstetten,<br />

die damals so populär waren wie in den 80er die Schwarzwaldklinik.<br />

Dietlinde Ellsässer, auch bekannt als Teil der Gruppe „Die Drei vom<br />

Dohlengässle“, ist ein r<strong>egion</strong>ales Kleinod, geboren in Tübingen, aufgewachsen<br />

im schönen umhügelten Hemmendorf. Während ihrer<br />

Erzieherinnen-Tätigkeit hat sie schon das Theater entdeckt, schon<br />

immer faszinierte sie die Verwandlung, dennoch bewegt sie sich im<br />

vertrauten, im schwäbischen Dialekt, der sie beheimatet. Seit 10<br />

Jahren ist sie freischaffend tätig als Schauspielerin, Kabarettistin,<br />

Regisseurin und Autorin. Das Theater Lindenhof in Melchingen, das<br />

sie mitgegründet hat, ist ihr „Mutterhaus“, in dem sie immer wieder<br />

auf der Bühne sichtbar ist. Querfeldein durchs Ländle tingelnd<br />

kommt sie rum wie ein bunter Hund.<br />

Das besondere Ambiente der Glashütte Buhlbach im historischen<br />

Turbinenhaus, gepaart mit ei<strong>ner</strong> heiteren Mundartlesung, verspricht<br />

ein Erlebnis mit einmaligem Charakter zu werden. Nach bewährter<br />

Art werden die Gäste um 16:00 Uhr begrüßt und durch das Turbinenhaus<br />

und damit die Geschichte der Glashütte Buhlbach geführt.<br />

Um 17:00 Uhr beginnt dann Dietlinde Ellsässer mit ihrer bestechlich<br />

flinken und sehr lebendigen Lesung der Geschichte. In der Pause<br />

werden Häppchen und Getränke gereicht und nach der Vorstellung<br />

kann der Abend bei Gesprächen ausklingen.<br />

Führung durch das Turbinenhaus um 16:00 Uhr<br />

Beginn des Theaterstücks um 17:00 Uhr<br />

In der Pause Verköstigung<br />

Das Ticket kostet pro Person 15,00 € und umfasst: Eintritt Kulturpark<br />

Glashütte Buhlbach, Teilnahme an der Führung, Theaterkarte,<br />

Schwäbisches Fingerfood in der Pause (zzgl. Getränkekosten)<br />

Anmeldung und Reservierung beim Kulturpark Glashütte Buhlbach,<br />

Schliffkopfstraße 46, 72270 <strong>Baiersbronn</strong>, Tel. 07449 – 92 99 0 20<br />

und Kartenverkauf, sofern noch vorhanden, an der Abendkasse.<br />

Garda Brass zum 90-jährigen Jubiläum<br />

des Posaunenchor Klosterreichenbach<br />

Bläsermusik von Barock bis Pop<br />

Baiersbonn-Klosterreichenbach. Am 9. November 2013 findet<br />

um 19.30 Uhr in der Münsterkirche Klosterreichenbach eine Abendmusik<br />

anlässlich des 90-jährigen Jubiläums des Posaunenchor Klosterreichenbach<br />

mit dem Ensemble ›Garda Brass‹ statt. Dabei stehen<br />

Werke vergange<strong>ner</strong> Epochen ebenso auf dem Programm wie<br />

zeitgenössische Kompositionen mit Elementen aus dem Jazz- und<br />

Popbereich. Neben Bearbeitungen für Blechbläser von Giovanni<br />

Gabrieli, Johann Sebastian Bach und Georg Friedrich Händel erklingen<br />

auch altvertraute Choräle in zeitgenössischem Gewand und<br />

neuere Bläserbearbeitungen u.a. von Michael Schütz, Ingo Luis und<br />

Chris Woods.<br />

Ergänzt wird das Programm durch Orgelwerke, interpretiert von<br />

Hans-Peter Morlock und Alexandra Barth. Zu Gehör kommen Toccata<br />

XI von Georg Muffat (1645 – 1704) und Sortie von Cesar Franck<br />

(1822-1890).<br />

Das Ensemble ›Garda Brass‹ entstand vor 16 Jahren aus Bläserinnen<br />

und Bläsern, die sich durch das Musizieren beim Campingdienst<br />

am Gardasee kennengelernt haben. Sie treffen sich mindestens einmal<br />

im Monat zu gemeinsamen Proben und blasen die übrige Zeit<br />

in verschiedenen Posaunenchören in Württemberg. Die Leitung des<br />

Ensembles hat Albrecht Schuler, Landesjugendreferent für Posaunenarbeit<br />

beim Evangelischen Jugendwerk in Württemberg.<br />

RAVE-FESTIVAL in Mitteltal<br />

Mutige Veranstaltung der Naturbadjugend<br />

<strong>Baiersbronn</strong>-Mitteltal. Als vor 34 Jahren eine Gruppe junger Menschen,<br />

die sich „Top-Twens-Freunde“ nannten, zum ersten Mal eine<br />

Tanzveranstaltung organisierten, waren die meisten der heutigen<br />

Veranstalter noch gar nicht geboren. Nun geht die Naturbadjugend<br />

den gleichen Weg, nach dem Motto „Nicht immer nur fordern und<br />

motzen, sondern selbst etwas auf die Beine stellen“, hat eine Gruppe<br />

junger Leute um Benjamin Bukenberger die Chance beim Schopf<br />

gepackt, mit dem Naturbadverein im Rücken das 1. RAVE-FESTI-<br />

VAL am kommenden Samstag, 26. Oktober 2013, ab 18.00 Uhr zu<br />

organisieren und durchzuführen. Veranstaltungsort ist die legendäre<br />

Weissenbachhalle, die schon viele spektakuläre musikalische Leckerbissen<br />

erlebt hat und einen guten Ruf in der R<strong>egion</strong> hat.<br />

Der musikalische Part<strong>ner</strong> der Naturbadjugend sind die ELECTRO-<br />

CLUBBERS aus Freudenstadt, die sich um Musik– und Lichtanlage<br />

kümmern, sowie die Auswahl der DJ´s treffen. Damit das RAVE-FE-<br />

STIVAL auch etwas internationales Flair bekommt, ist es gelungen,<br />

als Topact D´jane REBEKAH von CLRmusic, aus BIRMINGHAM einzufliegen<br />

und auf die Bühne zu bekommen. Für RAVE-Freunde ein<br />

absoluter Kracher. Weiter treten auf: Sandro Marques/B.U.D./Error /<br />

Addi Huber/D!e Zwe! und Frieder Pilz.<br />

Für das RAVE-FESTIVAL gibt es im Vorverkauf Karten für 8,-- € beim<br />

Kreativladen in Mitteltal, im Gasthaus Kreuz Mitteltal, bei der <strong>Baiersbronn</strong><br />

Touristik und im Bahnhofscafé Freudenstadt. Auch an der<br />

Abendkasse werden noch Tickets verkauft. Einlass ist ab 17.00 Uhr,<br />

Musik ab 18.00 Uhr.<br />

Seit Monaten plant und organisiert das Team um Benjamin Bukenberger,<br />

der im Naturbadverein als Technischer Leiter im Vorstand<br />

sitzt, damit das 1. RAVE-FESTIVAL in der Weißenbachhalle ein Er-


29<br />

Jahrgang 2013 Mitteilungsblatt Murgtalbote Nr. 1799 vom 25. Oktober 2013<br />

folg wird. Die Truppe ist schon etwas aufgeregt, denn durch die Kultveranstaltung<br />

„MEGA-PARTY“ liegt die Messlatte sehr hoch. Doch<br />

beim ersten Mal darf man auch ein paar kleine Fehler machen.<br />

Benjamin Bukenberger sagt: „Wir wollen die MEGA-PARTY nicht<br />

kopieren und ganz bewusst bei Bewirtung und Musik neue Wege<br />

gehen.“<br />

Dieser Mut gehört belohnt, also auf geht´s Jugend der R<strong>egion</strong>,<br />

strömt am Samstag, 26. Oktober 2013 zum ersten RAVE-FESTIVAL<br />

in die Weissenbachhalle Mitteltal und wandelt auf den Spuren der<br />

„Top-Twens-Freunde“.<br />

Weitere Info´s auch im Facebook und Internet.<br />

Bitte öffentliche Verkehrsmittel nutzen.<br />

sich gerne unter www.schwäbisch-böhmisch-gut.de oder bei Stephanie<br />

Klumpp unter der Nummer 07443/173591 informieren. Der<br />

Musikverein freut sich auf viele neue Gesichter.<br />

Gottesdienst „PLUS“ und Familientag<br />

in Mitteltal<br />

<strong>Baiersbronn</strong>-Mitteltal. Die Evang. Kirchengemeinde Mitteltal lädt<br />

herzlich ein zum Gottesdienst „Plus“ am Sonntag, 03.11.2013, um<br />

10.30 Uhr in der Christuskirche in Mitteltal. Das Thema lautet: „Neuer<br />

Himmel und neue Erde“. Anschließend laden wir ein zum Familientag<br />

ins <strong>Gemeinde</strong>haus mit gemeinsamem Mittagessen und Bastelnachmittag.<br />

Weitere Infos erhalten Sie bei Birgit Faisst. Tel. 604711.<br />

Reine Män<strong>ner</strong>sache<br />

<strong>Baiersbronn</strong>-Röt. „Reine Män<strong>ner</strong>sache“ lautet das Motto für ein<br />

musikalisches Event der besonderen Art, zu dem der Sängerbezirk<br />

Murgtal des Chorverbandes Kniebis-Nagold am Samstag, 9. November<br />

2013, ins Kurhaus Röt einlädt.<br />

Bei den Gesangvereinen, deren Män<strong>ner</strong>chöre an diesem Abend ihr<br />

Bestes geben werden, laufen die Proben und Vorbereitungen bereits<br />

auf Hochtouren. Die Chorleiterinnen und Chorleiter der Vereine Sängerbund<br />

<strong>Baiersbronn</strong>, MGV Obertal, Gesangverein Tonbach, MGV<br />

Besenfeld, MGV Klosterreichenbach und MGV Röt-Schönegründ<br />

haben in ihren Programmen sowohl klassisches und traditionelles<br />

als auch modernes Liedgut zusammengestellt. Es wird also für jeden<br />

Zuschauer etwas dabei sein. Nach den Auftritten der einzelnen<br />

Chöre werden die über 80 aktiven Sänger des Bezirks gemeinsam<br />

mehrere Lieder zum Besten geben.<br />

Wie das Motto „Reine Män<strong>ner</strong>sache“ bereits verkündet, zeigen an<br />

diesem Abend lediglich die Herren der Schöpfung ihr gesangliches<br />

Können. Um Missverständnissen vorzubeugen, wird an dieser Stelle<br />

ausdrücklich darauf hingewiesen, dass selbstverständlich auch Damen<br />

besonders herzlich bei dem Män<strong>ner</strong>konzert willkommen sind.<br />

Nach Ende des Konzerts ist Gelegenheit zum gemütlichen Beisammensein<br />

mit Bewirtung.<br />

Beginn des Konzertes ist um 19.30 Uhr, Einlass um 19.00 Uhr.<br />

Kartenvorverkauf (€ 5,00) in allen Teilorten siehe Plakataushang;<br />

Abendkasse € 6,00.<br />

Musikalische Schüler zeigen Erlerntes<br />

beim Jugendinformationstag in Röt<br />

<strong>Baiersbronn</strong>-Röt/Schönegründ. Der Musikverein Röt-Schönegründ<br />

veranstaltete am 19. Oktober 2013 wieder einen Jugendinformationstag<br />

im Kurhaus in Röt. Nachdem der Musikverein vor<br />

einigen Jahren mit seinem Jugendkonzept neue Wege gegangen<br />

ist, kann heute ein sehr positives Zwischenfazit gezogen werden.<br />

Am Samstagnachmittag konnten 16 der 18 Kinder, die sich in der<br />

Jugendausbildung des Musikvereins befinden, das bisher Erlernte<br />

den Besuchern präsentieren. Zudem wurde allen interessierten Eltern<br />

und Kindern die Ausbildung in Kooperation mit der Jugendmusikschule<br />

<strong>Baiersbronn</strong> vorgestellt. Hierzu nahm der Leiter der Jugendmusikschule,<br />

Tobias Deuringer, an der Veranstaltung teil und<br />

präsentierte seine Einrichtung. Zum Schluss hatten dann alle interessierten<br />

Kinder und Jugendlichen die Möglichkeit, ihr Geschick an<br />

den jeweiligen Instrumenten auszuprobieren.<br />

Bei entsprechender Nachfrage wird der Musikverein Röt-Schönegründ<br />

auch dieses Jahr wieder eine Einsteiger-Gruppe zum erlernen<br />

der musikalischen Grundkenntnisse beginnen. Wer hierzu noch<br />

aufspringen will bzw. ein Blechblasinstrument erlernen möchte, darf<br />

Gruppenbild: Leiter der Jugendmusikschule Tobias Deuringer<br />

(rechts), 1. Vorstand Stephanie Klumpp (1. v.l.), Jugendleiter Florian<br />

Frey (2. v.l.) mit interessierten Kindern und den Jugendmusikern.<br />

Öffentlicher Singabend<br />

<strong>Baiersbronn</strong>-Schwarzenberg. Der nächste öffentliche Singabend<br />

findet am Freitag, 1.11.2013 um 19.30 Uhr im Cafe Frey in Schwarzenberg<br />

statt.<br />

Eingeladen sind alle, die Spaß daran haben, gemeinsam alte Volkslieder<br />

und Schlager zu singen. Am Akkordeon begleitet uns Marianne<br />

Maulbetsch.<br />

Altpapier in Tonbach gefragt<br />

<strong>Baiersbronn</strong>-Tonbach. Am Samstag, 26. Oktober 2013, sammelt<br />

der CVJM <strong>Baiersbronn</strong> e.V. in Tonbach wieder Altpapier. Das Altpapier<br />

ist ab 9 Uhr gebündelt und gut sichtbar an der Straße bereitzulegen.<br />

Treffpunkt ist für die Helfer um 9.00 Uhr am Parkplatz<br />

Keckenteich beim Contai<strong>ner</strong>. Trotz der Einführung der blauen Papiertonne<br />

im Landkreis Freudenstadt wird der CVJM auch weiterhin<br />

4x im Jahr in Tonbach Altpapier sammeln. Der nächste Termin ist der<br />

25. Januar 2014.<br />

Mittwochstreff im „Pflug“<br />

<strong>Baiersbronn</strong>-Tonbach. Herzlich laden wir Sie wieder zum „Mittwochstreff<br />

im Pflug“ ein. Immer am letzten Mittwoch im Monat ist der<br />

ehemalige Gasthof Pflug in Tonbach geöffnet. Ab 15.00 Uhr können<br />

Sie Leute treffen, gute Gespräche führen. Geselliges Beisammensein<br />

steht bei Kaffee, und Kuchen im Vordergrund. Jeder kann kommen.<br />

Alter und Geschlecht spielt keine Rolle. Der Eintritt ist frei und<br />

Kaffee mit Kuchen werden sehr günstig angeboten. Liedblätter und<br />

Gitarre sind dabei, deshalb kann auf Wunsch auch gesungen werden.<br />

Wir freuen uns auf Ihr Kommen!<br />

Sport im Murgtal<br />

SV Röt-Schönegründ<br />

Skigymnastik ab Montag 18. November 2013<br />

Ab Montag, 18. November 2013 von 19.00 - 20.00 Uhr bietet die<br />

Sportvereinigung Röt-Schönegründ wieder einen Skigymnastikkurs<br />

an. Der Kurs findet in der Sporthalle in Klosterreichenbach statt.<br />

An 10 Abenden sollen die Teilnehmer durch gezielte Konditionsgymnastik<br />

optimal auf die kommende Winter- und Skisaison vorbereitet<br />

werden. Die Leitung des Kurses hat Sandra Frey.<br />

Verbindliche Anmeldungen bei der Übungsleiterin Sandra Frey, Tel.<br />

Nr. 07442/3376


30<br />

Jahrgang 2013 Mitteilungsblatt Murgtalbote Nr. 1799 vom 25. Oktober 2013<br />

Fehlstart abgewendet<br />

<strong>Baiersbronn</strong>. Die Baiersbron<strong>ner</strong> Volleyballer feiern ihren ersten<br />

Sieg in der laufenden Saison und halten somit Anschluss an das Mittelfeld<br />

der Tabelle. Mit ei<strong>ner</strong> starken Vorstellung bezwang der TVB<br />

den VC Nagold verdient mit 3:0.<br />

Nach der Auftaktniederlage gegen Tübingen hatten sich die Murgtäler<br />

einiges vorgenommen und bewiesen dies auch von Anfang an.<br />

Die Annahme war zu Beginn zwar nicht optimal, doch war man den<br />

Nagoldern am Netz überlegen. Folglich konnte sich der TVB absetzen<br />

und ungefährdet mit 25:16 Satz eins für sich entscheiden. Dann<br />

der Schock des Spiels aus Sicht der Baiersbron<strong>ner</strong>. Spielertrai<strong>ner</strong><br />

Klaus Gaiser knickte zu Beginn des zweiten Satzes um und hatte<br />

sichtlich Schmerzen. Da der TVB nur mit 6 Mann anreiste, drohte<br />

eine Niederlage wegen zu wenig Spielern. Mit Schiene ging es bei<br />

Gaiser weiter, doch der TVB war aus dem Spiel. Beim Stand von<br />

20:11 für Nagold schien der Satz verloren. Bewundernswert die Moral<br />

des TVB, die sich nie aufgaben. Mit einem hervorragenden Tag<br />

im Zuspiel brachte Kapitän Michael Frey seine Mannen wieder heran<br />

und nach zwei abgewehrten Satzbällen holten sich die Murgtäler<br />

noch den zweiten Durchgang mit 28:26. Im dritten Satz zog der TVB<br />

sein Ding durch und gelang souverän den Satz- und Spielgewinn.<br />

Die Baiersbron<strong>ner</strong> sind in der Liga angekommen. Nun kann man<br />

sich auch auf andere Bereiche konzentrieren, denn durch die gute<br />

Pokalleistung in der letzten Saison sind die Baiersbron<strong>ner</strong> für den<br />

Verbandspokal qualifiziert. Am kommenden Freitag treffen die Murgtäler<br />

im Verbandspokal auf den TSV Rottweil. Anpfiff ist um 20.15<br />

Uhr in der Baiersbron<strong>ner</strong> Murgtalhalle. TVB: Imanuel Braun (12<br />

Punkte), Klaus Gaiser (15), Benjamin Faisst (7), Michael Frey (10),<br />

Daniel Meyer (2) und Dennis Letzgus (6).<br />

Elementewettkampf im<br />

Geräteturnen 2013<br />

Elf Tur<strong>ner</strong>innen aus Freudenstadt und <strong>Baiersbronn</strong> beim<br />

Elementewettkampf in Villingen-Schwenningen<br />

<strong>Baiersbronn</strong>. Beim Elementewettkampf der Kunsttur<strong>ner</strong>innen gilt<br />

es, vier Elemente pro Gerät aus verschiedenen Schwierigkeitsstufen<br />

der P-Übungen zu zeigen. Für die Trai<strong>ner</strong>innen Sonja Weinläder und<br />

Ursula Stern war es nicht einfach, mit jeder Tur<strong>ner</strong>in abzuwägen,<br />

welche Elemente für sie die richtigen sind. Natürlich waren für höhere<br />

Schwierigkeiten mehr Punkte zu holen aber das Risiko, alle<br />

Punkte für ein Element zu verlieren, wenn es nicht ausschreibungskonform<br />

geturnt wird, war nicht außer Acht zu lassen. Für den TV<br />

<strong>Baiersbronn</strong> gingen in Villingen-Schwenningen vier und für den TSV<br />

Freudenstadt sieben Tur<strong>ner</strong>innen an den Start. Der Lohn für das<br />

harte Training war ein Medaillenregen für die Mädchen der beiden<br />

Vereine: zwei Goldmedaillen, vier Silbermedaillen und eine Bronzemedaille.<br />

Für die Juti D 10 traten Alexa Günter und Leonie Würth aus <strong>Baiersbronn</strong><br />

an. Alexa Günter holte sich an jedem Gerät die höchste Bewertung<br />

ihrer Altersklasse. Damit war sie am Ende des Wettkampfes<br />

mit großem Vorsprung auf dem ersten Platz mit 85,00 Punkten und<br />

durfte eine Goldmedaille mit nach Hause nehmen. Ihre Teamkameradin<br />

Leonie Würth sicherte sich mit 79,55 Punkten Rang zwei und<br />

damit die Silbermedaille.<br />

Bei den Juti D 11 sorgten drei Mädchen aus Freudenstadt für Aufsehen.<br />

Vanessa Blehm und Lu-Ann Schweizer machten die Sache<br />

unter sich aus. Vanessa hatte bei Sprung und Reck die Nase vorn,<br />

wobei Lu-Ann am Schwebebalken und am Boden dominierte. Am<br />

Ende gewann Vanessa Blehm mit 93,60 Punkten die Goldmedaille<br />

und Lu-Ann Schweizer mit 92,40 Punkten die Silbermedaille. Das<br />

übrige Teilnehmerfeld lag über 10 Punkte hinter den beiden zurück,<br />

wobei sich noch eine weitere Tur<strong>ner</strong>in aus Freudenstadt, Angelina<br />

Plat, mit 79,20 Punkten den vierten Platz sichern konnte.<br />

Beim zweiten Durchgang gingen die Juti C an den Start. Bei den<br />

12jährigen holte sich Jacqueline Herdt aus Freudenstadt mit 88,25<br />

Punkten die Silbermedaille, Rosi Bross aus <strong>Baiersbronn</strong> erreichte<br />

81,55 Punkte und damit den vierten Platz. Melanie Bogomolov aus<br />

Freudenstadt verlor vier wertvolle Punkte am Boden, weil sie die Elemente<br />

verwechselte und statt eines Schrittüberschlags einen Überschlag<br />

turnte. Trotzdem konnte sie mit 79,15 Punkten den 7. Rang<br />

erzielen.<br />

Die 13jährigen waren bei diesem Wettkampf die Ältesten, die ihr<br />

Können unter Beweis stellen durften. In diesem Teilnehmerfeld<br />

konnte man die höchsten Schwierigkeiten sehen. Am Boden war<br />

das zum Beispiel ein Rondat mit anschließendem zweifachen Flick-<br />

Flack oder die Riesenfelge am Stufenbarren. Tina Bross vom TV<br />

<strong>Baiersbronn</strong> holte sich mit 99,45 Punkten lediglich 0,90 hinter der<br />

Erstplatzierten die Silbermedaille. Alexandra Volkov (TSV Freudenstadt)<br />

konnte sich über die Bronzemedaille und 96,9 Punkte freuen<br />

und Coralie Gort, ebenfalls vom TSV Freudenstadt, landete nach<br />

einem unglücklichen Sturz am Boden, der sie 4,0 Punkte kostete, mit<br />

95,80 Punkten auf dem vierten Platz.<br />

Mit sieben Medaillen im Gepäck reisten die Tur<strong>ner</strong>innen von Villingen-Schwenningen<br />

aus nach Dunningen zur Turnschau des Turngaus<br />

Schwarzwald. Hier durften sie bei einem fließenden Bodenturnen<br />

ihr ganzes Können vor einem großen Publikum zeigen. Außerdem<br />

wurden Coralie Gort, Alexandra Volkov, Vanessa Blehm und<br />

Alexa Günter für ihre guten Platzierungen bei diversen Landesfinals<br />

ausgezeichnet.<br />

Von links vorne Alexa Günter und Vanessa Blehm, Mitte: Alexandra<br />

Volkov, Jacqueline Herdt, Tina Broß, Leonie Würth, Hinten: Angelina<br />

Plat, Coralie Gort, Melanie Bogomolov und Rosi Broß, Lu-Ann<br />

Schweizer fehlt<br />

Zahlreiche Aufgaben in den Vereinen<br />

<strong>Baiersbronn</strong>-Schönmünzach. Die beiden Vereine SSV Schönmünzach<br />

und der Turnverein <strong>Baiersbronn</strong> haben seit diesem Jahr<br />

mit David Ramsaier und Florian Müller zwei junge Sportler gefunden,<br />

die beide Vereine unterstützen und dort ein freiwilliges soziales<br />

Jahr ableisten.<br />

Während der 18-jährige David Ramsaier den sogenannten Bundesfreiwilligendienst<br />

(BuFDi) leistet, hat sich der 19-jährige Florian Müller<br />

für ein freiwilliges soziales Jahr (FSJ) entschieden. Hinzu kommt<br />

eine enge Kooperation mit den örtlichen Grundschulen, so dass die<br />

beiden Abiturienten neben administrativen Aufgaben in den jeweiligen<br />

Vereinen auch die sozialen Kontakte pflegen und den Umgang<br />

mit Kindern proben können. Der SSV Schönmünzach und der TV<br />

<strong>Baiersbronn</strong> sind neben dem TSV Freudenstadt die ersten und einzigen<br />

Vereine, die im gesamten Land- bzw. Sportkreis Freudenstadt<br />

im Sportbereich diese Stellen anbieten.<br />

Rolf Günther, der zweite Vorsitzende des TV <strong>Baiersbronn</strong>, fungiert<br />

dabei als Einsatzstellenleiter und hat mit Florian Müller einen engagierten<br />

jungen Handballer bekommen, der dem Verein und der<br />

Wilhelm-Münster-Grundschule <strong>Baiersbronn</strong> hilfreich zur Seite steht.<br />

Neben einigen Verwaltungsaufgaben wie zum Beispiel die Pflege<br />

der Vereinshomepage oder Kursanmeldungen und Mitwirkung bei<br />

der Aufstellung der Vereinszeitung (TV-Report) ist er begleitend in<br />

der Leichtathletik-, Turn- und Handballabteilung tätig und leitet auch<br />

Kooperationen „Schule/Verein“.<br />

An der Wilhelm-Münster-Grundschule werden von ihm in enger Zusammenarbeit<br />

mit einigen Lehrern AG´s im Handball und im Bewegungsbereich<br />

angeboten, die von Anfang an auf großes Interesse<br />

stießen. „Es waren so viele Anmeldungen, dass ich sogar auslosen<br />

musste“, so Florian Müller, der in sogenannten „Team-Teachingstunden“<br />

zusammen mit den Lehrern unterrichtet. Nach dem Abschluss<br />

der Übungsleiter C-Lizenz, die er aktuell gerade absolviert, kann er<br />

auch alleine die Leitung übernehmen. „Es ist schon anstrengend,


31<br />

Jahrgang 2013 Mitteilungsblatt Murgtalbote Nr. 1799 vom 25. Oktober 2013<br />

aber es macht auch viel Spaß“ so sein erstes Fazit, denn bei ei<strong>ner</strong><br />

38,5 Stunde Woche muss schon etwas geleistet werden.<br />

Ähnlich gelagert ist der Aufgabenbereich von David Ramsaier, der<br />

den Bundesfreiwilligendienst als Vorstufe und Probelauf für ein Lehramtsstudium<br />

sieht. Der aktive Tischtennisspieler hat im SSV Schönmünzach<br />

in Ute Walkenhorst und dem ersten Vereinsvorsitzenden<br />

Klaus Frey ebenfalls zwei kompetente Einsatzstellenleiter gefunden,<br />

die ihn entsprechend unterstützen. Neben dem Jugendtraining<br />

in Mitteltal sind es die Grundschulen in <strong>Baiersbronn</strong>, Besenfeld,<br />

Klosterreichenbach und Schönmünzach sowie der Kindergarten<br />

Schwarzenberg, in denen spezielle AG´s im Tischtennis sowie Bewegungsmöglichkeiten<br />

angeboten werden. „Wir möchten Kinder für<br />

den Tischtennissport begeistern und die Sportart mehr verbreiten“<br />

so Klaus Frey über den Beweggrund die Stelle zu schaffen.<br />

„Für uns ist es ein ganz tolles Angebot und die Rückmeldung der Kinder<br />

war durchweg positiv. Gerade die Grundschule in <strong>Baiersbronn</strong><br />

hat ihren Schwerpunkt auf die Bewegung gelegt und im Hinblick<br />

auf die Ganztagesschule wäre es mehr als wünschenswert, wenn<br />

verstärkt Sportmöglichkeiten angeboten werden könnten“, so Tanja<br />

Wildermann, die kommissarische Schulleiterin. Erst kürzlich sei die<br />

Einladung zu „Jugend trainiert für Olympia“ im Handballbereich gekommen<br />

und man wolle die Teilnahme anvisieren, auch kleine Turniere<br />

und sportliche Veranstaltungen könne sie sich gut vorstellen.<br />

Von Vereinsseite sind für die geschaffenen Stellen Kosten in Höhe<br />

von 390,- € im Monat zu tragen, wobei die Sozialabgaben vom Bund<br />

oder Land übernommen werden. Einen Sonderzuschuss durch das<br />

Förderprojekt „Schule und Sport“ erhält der TV <strong>Baiersbronn</strong>, so dass<br />

am Ende von Vereinsseite monatlich rund 150,- € getragen werden<br />

müssen. „Erstaunlich ist, dass in den Städten diese Stellen so begehrt<br />

sind und im ländlichen Bereich kaum Bewerber zu finden sind“,<br />

so Klaus Frey, der von Vereinen in Ballungsräumen berichtet, die<br />

bis zu 30 Bewerbungen hätten. Mit einem Verdienst von 300,- € im<br />

Monat und der Vergütung der gefahrenen Kilometer könnte es für<br />

manchen Schulabgänger ein erster Schritt in Richtung Selbständigkeit<br />

sein. Rolf Günther und Klaus Frey sind sich einig, diese Stellen<br />

auch weiterhin zu besetzen und hoffen auch für das kommende Jahr<br />

auf entsprechende qualifizierte Bewerbungen.<br />

Bild von links: Klaus Frey, David Ramsaier, Florian Müller, Rolf Günther<br />

und Tanja Wildermann<br />

Leichtathleten des SV Mitteltal-Obertal<br />

bedanken sich<br />

<strong>Baiersbronn</strong>-Mitteltal/Obertal. Am Dienstag trafen sich die Sportler<br />

der Abteilung Leichtathletik in der Weißenbachhalle, um sich bei den<br />

Sponsoren für die neuen, apfelgrünen Funktionsshirts zu bedanken.<br />

Ohne die Sponsoren Volksbank Horb-Freudenstadt, Eulen-Apotheke<br />

Mitteltal und Sport Faisst Mitteltal wäre eine solche Anschaffung<br />

nicht möglich gewesen.<br />

Der Vorstand des SV Mitteltal-Obertal, Erich Uihlein (im Bild ganz<br />

links), forderte die Sportler dazu auf, bei vielen Wettkämpfen mitzumachen<br />

und die Vereinsfarbe grün zu vertreten.<br />

Unter tobendem Applaus der Kinder bekam Bernd Günther, Filialleiter<br />

der Geschäftsstelle Mitteltal, Volksbank Horb-Freudenstadt ein<br />

eigenes Wettkampftrikot überreicht.<br />

Erich Uihlein, Vorstand des SV Mitteltal-Obertal (ganz links), Christoph<br />

Faisst, Firma Sport Faisst (hinten links) Bernd Günter Volksbank<br />

Horb-Freudenstadt (Zweiter von rechts stehend), Thomas<br />

Gross Eulen-Apotheke Mitteltal (ganz rechts stehend).<br />

Übungsstunden fallen aus<br />

<strong>Baiersbronn</strong>. Am Freitag, 25. Oktober, fallen beim Turnverein <strong>Baiersbronn</strong><br />

wegen den Herbstferien folgende Übungsstunden aus: von<br />

17 bis 18 Uhr das Vorschulturnen und das „Bewegung, Spiel- und<br />

Spaßangebot“ für die Erst- bis Viertklässler sowie ab 18 Uhr das<br />

Schülerinnenturnen<br />

<strong>Baiersbronn</strong> Touristik<br />

8. Festival der Märche<strong>ner</strong>zähler<br />

Das 8. Internationale Festival der Märche<strong>ner</strong>zähler fand am Samstag<br />

- trotz des wunderschönen Herbstwetters - wiederum in einem<br />

vollbesetzten kleinen Saal des Wilhelm Hauff Museum seinen Abschluss.<br />

Auf eine auch in diesem Jahre rundum gelungene Veranstaltung<br />

dürfen die Verantwortlichen des Heimat- und Kulturvereins<br />

und der <strong>Baiersbronn</strong> Touristik mit großer Freude und ei<strong>ner</strong> gewissen<br />

Erleichterung zurückblicken, denn auch an den beiden Vortagen<br />

blieb kein Stuhl unbesetzt. Die Besucher, Freunde der Märchen,<br />

waren - wie man aus vieler Munde hörte - mit den dargebotenen<br />

Leistungen der 20 Akteure sehr zufrieden, wenn auch die Kriterien,<br />

nach denen die Zuhörer ihre Sympathien und Bewertungen verteilen,<br />

nicht immer deckungsgleich sein können. Die Vielfalt der Erzählweisen,<br />

die unterschiedlichsten Märchen aus den vielen verschiedenen<br />

Kulturen, die Qualität und Unterschiedlichkeit der Sprache,<br />

wobei auch das Schwäbische seinen berechtigten Platz erhielt, all<br />

das gab den Märchentagen die besondere Note, machte sie zu ei<strong>ner</strong><br />

kulturellen Veranstaltung <strong>Baiersbronn</strong>s von besonderem Wert.<br />

Das unterstrich auch die Anwesenheit der Abendschau des SWR<br />

am Don<strong>ner</strong>stag und die Berichterstattung der lokalen und r<strong>egion</strong>alen<br />

Printmedien wie der r<strong>egion</strong>alen Radiosender.<br />

So dürfte auch für die Zukunft diese Veranstaltung ihren festen Platz<br />

im kulturellen Leben der <strong>Gemeinde</strong> und R<strong>egion</strong> behalten, wie auch<br />

Bürgermeister Michael Ruf bei der Eröffnung ausdrücklich bemerkte.<br />

Dies umso mehr, da auch in diesem Jahre wieder viele Kindergärten<br />

und Schulen und auch ein Seniorenheim von den Erzählerinnen und<br />

Erzählern besucht wurden und viele hundert Kinder und ältere, pflegebedürftige<br />

Mitbürger sich in die Fantasiewelt der Märchen entführen<br />

ließen. Auch für die Märche<strong>ner</strong>zähler von Zürich bis Berlin und<br />

von Graz bis Straßburg ist das Festival in <strong>Baiersbronn</strong> inzwischen<br />

eine sehr interessante und bedeutende Veranstaltung, bietet sie<br />

doch den vielen Akteuren eine seltene Gelegenheit zum fachlichen<br />

Austausch und so auch zur eigenen Weiterentwicklung.<br />

„Endstation“<br />

Krimi-Lesung mit Ulrike und Michael Wan<strong>ner</strong><br />

Am Freitag, 25. Oktober 2013, 20.00 Uhr, präsentieren die Autoren<br />

Ulrike und Michael Wan<strong>ner</strong> im Café Rundblick in <strong>Baiersbronn</strong> ihr<br />

neues Buch „Endstation“.


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Jahrgang 2013 Mitteilungsblatt Murgtalbote Nr. 1799 vom 25. Oktober 2013<br />

Auf ei<strong>ner</strong> virtuellen Bahnfahrt von Herrenberg nach Tübingen lernt<br />

der Leser an den einzelnen Stationen die vermeintlich biederen<br />

Schwaben von ei<strong>ner</strong> ungewohnten Seite kennen. Die Erzählungen<br />

sind teils dramatisch und tragisch, teils lustig und amüsant. Der Leser<br />

erlebt Rechtsreferendare und alte Jungfern, alte Ehepaare und<br />

junge Möchtegernaufreißer, Vermieterinnen und Versicherungsbetrüger.<br />

In den Geschichten wird gemordet und betrogen, angehimmelt,<br />

geliebt und gelacht. Die Akteure begehen ihre Morde mit<br />

Grabegabeln oder bloßen Händen, werfen ihre Opfer vor Züge oder<br />

ausgehungerte Bestien, legen Feuer oder mischen Gift.<br />

Tickets gibt es an der Abendkasse für 6 €. Während der eineinhalbstündigen<br />

Lesung ist bestens für das leibliche Wohl gesorgt.<br />

Benjamin Blümchen „Törööö im Zoo!“<br />

Die Lieder-Show zum Mitmachen<br />

Zusammen mit Benjamin Blümchen und seinen Freunden singen,<br />

tanzen und lachen … und einen ganzen Tag im Neustädter Zoo<br />

erleben. Das Cocomico Theater Köln präsentiert dieses einmalige<br />

Show-Event anlässlich des 35jährigen Jubiläums (2012) des beliebtesten<br />

sprechenden Elefanten Deutschlands mit viel Tanz, Musik<br />

und einem kräftigen Törööö!<br />

Wer, außer den Tieren, lebt noch im Neustädter Zoo? Muss Wärter<br />

Karl schon vor den Tieren wach sein? Was machen die Zootiere eigentlich,<br />

bevor die Besucher kommen? Gibt es im Zoo von Neustadt<br />

auch einen schönen Kinder-Spielplatz? Wenn ein neues Zootier ankommt,<br />

wer bereitet das neue Gehege vor? Was macht Benjamin<br />

Blümchen eigentlich, wenn die Zoobesucher nach Hause gehen?<br />

Ob er wohl liest oder lieber Fußball spielt?<br />

Diese und viele andere – bisher noch nie gestellte Fragen – werden<br />

in der Show mit elefantastischen neuen Songs und mitreißenden<br />

Tanzeinlagen beantwortet. Ein unvergessliches Erlebnis für die ganze<br />

Familie!<br />

Schwarzwaldhalle <strong>Baiersbronn</strong>, Sonntag, 27. Oktober, 15 Uhr, Einlass<br />

ab 14 Uhr, Tickets ab 8,90 €. Karten gibt es bei der <strong>Baiersbronn</strong><br />

Touristik unter 07442/8414-0 oder www.baiersbronn.de sowie bei allen<br />

bekannten Reservix und Eventim Vorverkaufsstellen unter www.<br />

reservix.de oder www.eventim.de<br />

Veranstaltungen in<br />

<strong>Baiersbronn</strong><br />

Jeden Montag, Dienstag, Don<strong>ner</strong>stag und Freitag<br />

16.00 Romantische Waldfahrt mit der Pferdekutsche<br />

Anmeldung: 0173 - 2 14 43 34<br />

(TP: Obertal, <strong>Baiersbronn</strong>-Obertal)<br />

Jeden Montag, Dienstag, Mittwoch und Don<strong>ner</strong>stag<br />

19.45 Gesund bleiben oder gesund werden<br />

Vorträge zu Themen wie Osteoporose, Rheuma, Arthrose,<br />

Gefäßleiden, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Bluthochdruck<br />

und andere chronische Erkrankungen. Eintritt frei.<br />

(TP: Schwarzwald MedicalResort, <strong>Baiersbronn</strong>-Obertal)<br />

Jeden Mittwoch, Samstag und Sonntag:<br />

14.00 Märchenmuseum geöffnet<br />

(Hauffs Märchenmuseum, <strong>Baiersbronn</strong>)<br />

Jeden Montag:<br />

10.30 Gästebegrüßung<br />

mit Bildern und Impressionen von <strong>Baiersbronn</strong><br />

(TP: Rosensaal, <strong>Baiersbronn</strong>)<br />

Jeden Mittwoch, Don<strong>ner</strong>stag, Freitag, Samstag und Sonntag<br />

Kulturpark Glashütte Buhlbach geöffnet von 11:00 bis 18:00 Uhr<br />

(Kassenschluss um 17:00 Uhr)<br />

Führungen jeweils um 14:30 Uhr, mittwochs offene Ambienteführung<br />

mit der Glasmacherfrau.<br />

Eintrittspreis für Erwachsene: ohne Führung 4,00 Euro, mit Führung<br />

(ausgenommen Ambienteführung) 8,00 Euro.<br />

Anfragen und Buchungen für Gruppen unter Tel 07449 / 929 90 20<br />

oder über info@kulturpark-glashuette-buhlbach.de.<br />

Freitag, 25.10.2013<br />

09:00 Hausmesse Café Erle<br />

Winterliche Dekorationen stilvoll in Szene gesetzt.<br />

Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt.<br />

Das Café hat zu diesem Anlass von 09:00 - 20:00 Uhr geöffnet<br />

Weitere Informationen unter Tel. 07442/122374.<br />

(TP: Erle Florales-Café-Ambiente, <strong>Baiersbronn</strong>-Klosterreichenbach)<br />

09.15 Köstlich Wandern<br />

Gibt es etwas Schö<strong>ner</strong>es, als den Genuss des Wanderns<br />

in traumhafter Natur mit einem guten Vesper zu verbinden?<br />

Nutzen Sie die Möglichkeit, an ei<strong>ner</strong> geführten Wanderung<br />

teilzunehmen, die unterwegs mit r<strong>egion</strong>alen Gaumenfreuden<br />

überrascht. 15 EUR<br />

Anmeldung unter Tel. 07442/84140 oder 07442/180080.<br />

(TP: Wander-Informationszentrum, Bahnhof <strong>Baiersbronn</strong>)<br />

15:30 Unterhaltungskonzert mit Piano und Keyboard<br />

Andreas Bindig oder Friedrich Pazeller spielen für Sie Stücke<br />

aus Evergreens.<br />

(TP: Hotel Café Ödenhof Mitteltal, <strong>Baiersbronn</strong>-Mitteltal)<br />

20:00 ‚Endstation‘<br />

Krimi-Lesung mit Ulrike und Michael Wan<strong>ner</strong>.<br />

Die Autoren präsentieren ihr neues Buch ‚Endstation‘.<br />

Mit Bewirtung.<br />

6,- EUR, Karten gibt es an der Tageskasse.<br />

(TP: 19:00 Café Rundblick, <strong>Baiersbronn</strong>)<br />

Samstag, 26.10.2013<br />

09:00 Hausmesse Café Erle<br />

Winterliche Dekorationen stilvoll in Szene gesetzt.<br />

Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt.<br />

Das Café hat zu diesem Anlass von 09:00 - 20:00 Uhr geöffnet<br />

Weitere Informationen unter Tel. 07442/122374.<br />

(TP: Erle Florales-Café-Ambiente, <strong>Baiersbronn</strong>-Klosterreichenbach)<br />

Jeden Abend<br />

ab 18 Uhr<br />

MO: Fondue<br />

„Bourguignonne“<br />

14,50 E<br />

DI: Raclette<br />

mit 1/4 Grauburgunder<br />

p.P. (tischweise ab 2<br />

Personen) 21,00 E<br />

MI: Hüttenabend<br />

mit Akkordeonmusik<br />

Ab<br />

11 Uhr<br />

täglich<br />

Herrlicher Blick<br />

über den Schwarzwald!<br />

Tagesgerichte je 11,50 E<br />

Samstag, 26.10.2013<br />

Saiblingsfilet auf Lauchbett,<br />

Basilikumsauce und Nudeln<br />

oder<br />

Gekochte Rinderschulter mit<br />

Bouillonkartoffeln, Rote Bete-<br />

Salat und Meerrettichsauce<br />

Sonntag, 27.10.2013<br />

Kaiserbarschfilet auf<br />

Gemüsestreifen, Rieslingsauce<br />

und breiten Nudeln<br />

oder<br />

Kalbsbraten in Rahmsauce mit<br />

abgeschmelzten Nudeln<br />

Montag, 28.10.2013<br />

Gebackenes Rotbarschfilet<br />

auf Kartoffelsalat mit<br />

Sauce Remoulade<br />

oder Kassler Rippenspeer mit Apfelrotkraut<br />

und Kartoffelpüree<br />

Dienstag, 29.10.2013<br />

Forellenfilet auf Blattspinat<br />

mit Tomatenschaum und Nudeln<br />

oder Kalbsgeschnetzeltes in Klingelbergerrahmsauce<br />

mit frischen<br />

Champignons und Nudeln<br />

Mittwoch, 30.10.2013<br />

Zanderfilet auf Sauerkraut mit<br />

Speck, glasierten Trauben und<br />

Dampfkartoffeln oder<br />

Burgunderbraten mit bürgerlichem<br />

Gemüse und Semmelknödel<br />

Don<strong>ner</strong>stag, 31.10.2013<br />

Hechtklößchen auf Wurzelgemüse<br />

mit Dillsauce und<br />

Tagliatelle<br />

oder Paniertes Schweineschnitzel<br />

“Napolitaine“ mit Spaghetti<br />

Freitag, 01.11.2013<br />

Lachsschnitzel auf Lauchbett<br />

mit Rieslingsauce und<br />

abgeschmelzten Nudeln<br />

oder Rehsahnefleisch in<br />

Cognacrahmsauce mit Preiselbeeren<br />

und breiten Nudeln<br />

Und täglich frische<br />

Schwarzwälder Kirschtorte<br />

Familie Schmiederer · 77740 Bad Peterstal-Griesbach · T (49) 078 06 / 78-0 · Fax 12 72 · www.dollenberg.de


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Jahrgang 2013 Mitteilungsblatt Murgtalbote Nr. 1799 vom 25. Oktober 2013<br />

Sonntag, 27.10.2013<br />

15:00 Benjamin Blümchen ‚Törööö im Zoo!‘ - die Lieder-Show<br />

zum Mitmachen!<br />

Das Cocomico Erfolgsmusical ist zu Gast in <strong>Baiersbronn</strong>.<br />

Ein unvergessliches Erlebnis für die ganze Familie!<br />

Im Vorverkauf: Kat. 1: 14,90 EUR Kat. 2: 11,90 EUR<br />

Kat. 3: 8,90 EUR, an der Tageskasse ab 11 EUR erhältlich.<br />

<strong>Baiersbronn</strong> Touristik, Tel. 07442/8414-0,<br />

www.baiersbronn.de und bei allen bekannten Reservix und<br />

Eventim Vorverkaufsstellen.<br />

(TP: 14:30 Uhr Schwarzwaldhalle, <strong>Baiersbronn</strong>)<br />

Montag, 28.10.2013<br />

13:30 Geführte Halbtageswanderung ins Sankenbachtal<br />

Erleben Sie die Idylle des Sankenbachtals. ca. 9 km, 130 hm,<br />

ohne Anmeldung.<br />

(TP: Wander-Informationszentrum, Bahnhof, <strong>Baiersbronn</strong>)<br />

Dienstag, 29.10.2013<br />

07.30 Frühwanderung<br />

durch das romantische Reichenbachtal mit Ursula Walter<br />

Streckenlänge 5 km, Dauer ca. 1,5 Stunden.<br />

(TP: Parkplatz Schwimmbad, Klosterreichenbach)<br />

10.00 Geführter Ortsrundgang<br />

Mit ei<strong>ner</strong> Wanderstrecke von ca. 2,5 km und nur leichten<br />

Steigungen ist dies auch für ungeübte Wanderer eine schöne<br />

Gelegenheit, <strong>Baiersbronn</strong> zu Fuß kennen zu lernen.<br />

(TP: <strong>Baiersbronn</strong> Touristik, <strong>Baiersbronn</strong>)<br />

10.30 Nordic Walking für Anfänger und Fortgeschrittene<br />

mit wertvollen Tipps von ausgebildeten Trai<strong>ner</strong>n in Theorie<br />

und Praxis. Keine Anmeldung erforderlich. Stockverleih vor<br />

Ort möglich (3 EUR). Auf S-Bahn-Anreisende wird gerne<br />

gewartet! Mit Gästekarte gratis.<br />

(TP: <strong>Baiersbronn</strong> Touristik, <strong>Baiersbronn</strong>-Schönmünzach)<br />

Mittwoch, 30.10.2013<br />

08.00 Wochenmarkt<br />

(TP: Rosenplatz <strong>Baiersbronn</strong>, <strong>Baiersbronn</strong>)<br />

13:45 Naturerlebniswanderung<br />

mit Aufstieg über den Verlobungsfelsen nach Schwarzenberg.<br />

Einkehrmöglichkeit im Löwen`s Panoramastüble. ca. 6<br />

km, 150 hm<br />

(TP: <strong>Baiersbronn</strong> Touristik, <strong>Baiersbronn</strong>-Schönmünzach)<br />

14:00- Waldgeräte-Ausstellung geöffnet<br />

16.30 Info-Tel. 07442-8 42 00 18. Gruppenführungen nach Vereinbarung<br />

(Tel. Karlheinz Schwab 0171-9740677), Eintritt frei.<br />

(Spende möglich).<br />

(TP: Kutscherhaus, <strong>Baiersbronn</strong>-Klosterreichenbach)<br />

14.30 Der Kulturpark Glashütte Buhlbach<br />

Eine Glasmacherfrau erzählt Geschichte und Geschichten<br />

aus dem Leben der Glasmacher vor 100 Jahren.<br />

Gemütliches Liedersingen und Kaffeetrinken.<br />

Voranmeldung bis zum Abend davor erforderlich<br />

07449/9299020.<br />

www.kulturpark-glashuette-buhlbach.com<br />

(TP: Kulturpark Glashütte Buhlbach, <strong>Baiersbronn</strong>-Obertal)<br />

Freitag, 01.11.2013<br />

19:30 Alte Volkslieder für Jedermann und -frau<br />

Öffentlicher Singabend<br />

(TP: Café Frey, <strong>Baiersbronn</strong>-Schwarzenberg)<br />

Kinderprogramm<br />

Am Freitag, 25. Oktober von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr werden die<br />

Kinder ab 10 Jahren unter professioneller Betreuung ins Bogenschießen<br />

eingeführt. Es ist ein Sport der Konzentration, Bewegung<br />

und Entspannung und auch Erwachsene sind willkommen. Treffpunkt<br />

und Anmeldung ist bei Sport Frey in Klosterreichenbach, Tel.<br />

07442/6468.<br />

Am Nachmittag werden für Kinder ab 5 Jahren von 14.30 Uhr bis<br />

17.00 Uhr bunte Stablaternen in Murgels Spielhaus gebastelt.<br />

Anmeldung bei der <strong>Baiersbronn</strong> Touristik, Tel. 07442/84140<br />

Wir backen leckere Kekse und trinken dazu Kaba lautet das Thema<br />

für Kinder ab 5 Jahren von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr in Murgels Spielhaus<br />

am Samstag, 26. Oktober. Hierzu ist eine Anmeldung bei der<br />

<strong>Baiersbronn</strong> Touristik Tel. 07442/84140 erforderlich<br />

Mit Waldpädagogin Tanja Straub wird am Montag, 28. Oktober von<br />

14.00 Uhr bis 16.30 Uhr der Waldboden erforscht. Für Kinder ab 9<br />

Jahren wird der Boden rund um den Holzweg unter die Lupe genommen<br />

und spannende Entdeckungen gemacht. Bitte festes Schuhwerk<br />

und regenfeste Kleidung mitbringen.<br />

Treffpunkt oberer Parkplatz Heuberghof. Anmeldung <strong>Baiersbronn</strong><br />

Touristik, Tel. 07442/84140<br />

Spannend wird es am Abend bei einem Laternenlauf mit den Ponys<br />

für Kinder ab 5 Jahren von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr. Spaß beim Putzen,<br />

Satteln und Reiten mit gebastelten Laternen zum mitnehmen<br />

stehen im Vordergrund. Treffpunkt ist am Ende der Liebbergstraße<br />

in Huzenbach bei den Stallungen von Frau Zifle, wo auch eine Anmeldung<br />

unter Tel. 0171652865 notwendig ist.<br />

Im Umgang mit Naturmaterialien werden die Kinder ab 6 Jahren von<br />

der Naturfloristin Ute Krafczyk geschult. Am Dienstag 29. Oktober<br />

wird von 15.00 Uhr bis 16.30 Uhr ein Heustern-Mobile gebastelt. Die<br />

Kinder erhalten Informationen und Tipps zu den Materialien. Das<br />

Gebastelte darf natürlich mit nach Hause genommen werden. Treffpunkt<br />

ist beim Blumenladen, Eulengrundweg 1 in Mitteltal.<br />

Eine Anmeldung bei der <strong>Baiersbronn</strong> Touristik, Tel. 07442/84140 ist<br />

notwendig.<br />

Am Mittwoch, 30. Oktober wird von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr ein<br />

Erlebnistag im Seilgarten in Klosterreichenbach angeboten. Hierbei<br />

geht es um erlebnispädagogische Aktivitäten wie Schaffen von<br />

Vertrauen untereinander, Grenzerfahrungen erleben, Hilfestellungen<br />

für Problemlösungen geben und vieles mehr. Diese erlebnisreiche<br />

Veranstaltung richtet sich an Kinder ab 12 Jahren und an die Eltern.<br />

Treffpunkt und Anmeldung ist bei Sport Frey, Tel. 07442/6468.<br />

Was wächst und blüht denn da? Die Kinder ab 3 Jahren Jahren<br />

sammeln unter Anleitung von Naturpädagogin Ingrid Gaisser viele<br />

Wildpflanzen und bestimmen Sie. Anschließend werden mit den<br />

Naturprodukten farbige Lesezeichen und Grußkarten gedruckt. Die<br />

Veranstaltung findet am Nachmittag von 14.00 Uhr bis 18.00 in Murgels<br />

Spielhaus statt. Eine Anmeldung bei der <strong>Baiersbronn</strong> Touristik<br />

unter Tel. 07442/84140 ist erforderlich.<br />

Gruselige Bastelarbeiten zu Halloween wird den Kindern ab 5 Jahren<br />

in der Glashütte im Kulturpark Obertal-Buhlbach von 15.00-18.00<br />

Uhr angeboten. Hierzu ist eine Anmeldung in der Glashütte unter Tel.<br />

07449/9299020 erforderlich.<br />

Halloween Pony lautet das Programm am Nachmittag von 16.30<br />

Uhr bis 18.00 Uhr für Kinder ab 5 Jahren. Hierbei dürfen die Kinder<br />

gerne verkleidet kommen. Die Ponys werden zu Gruselponys, die<br />

sich auf gruselige Reiter freuen. Auf ei<strong>ner</strong> kleinen Rundtour ist Spaß<br />

garantiert. Treffpunkt ist am Ende der Liebbergstr. In Huzenbach bei<br />

den Stallungen. Eine Anmeldung bei Frau Zifle, Tel.01716525865 ist<br />

erforderlich.<br />

Vom „Baum zum Holzhäusle“ lautet das Thema am Don<strong>ner</strong>stag,<br />

31. Oktober von 14:30 Uhr bis 17:30 Uhr für Kinder ab 9 Jahren.<br />

Hierbei dürfen die Kinder beim Fällen eines Baumes zusehen und<br />

die großen Maschinen bewundern. Anschließend werden die Bretter<br />

zu einem Holzhäusle weiterverarbeitet. Festes Schuhwerk und<br />

regenfeste Kleidung mitbringen. Treffpunkt und Anmeldung ist bei<br />

der <strong>Baiersbronn</strong> Touristik am Rosenplatz, Tel. 07442/84140<br />

Am Sonntag, 3. November, ist die Puppenklinik Spechthausen von<br />

13.00 Uhr -17.00 Uhr zu Gast im Kulturpark Glashütte. Die Klinik<br />

kümmert sich liebevoll um mitgebrachte kranke Puppen und Teddys<br />

zur Reparatur. Das Angebot richtet sich an alle Kinder, die ihre liebsten<br />

Plüschtiere wieder restauriert bekommen möchten.<br />

Ohne Anmeldung.<br />

Halloween-Party im Kurhaus Huzenbach<br />

<strong>Baiersbronn</strong>-Huzenbach. Die Dorfgemeinschaft Huzenbach veranstaltet<br />

am Don<strong>ner</strong>stag, 31.10.2013, eine Halloween-Party im Kurhaus<br />

Huzenbach. Die Veranstaltung beginnt um 20.00 Uhr. Die DJ‘s<br />

Christian und Michael legen auf und sorgen für die Stimmung im<br />

Saal. Halloween-Verkleidungen sind wieder gerne gesehen.

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