ner egion. - Gemeinde Baiersbronn
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der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong> mit den Ortsteilen<br />
<strong>Baiersbronn</strong>-Dorf, der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong> Mitteltal, Obertal, mit den Tonbach, Ortsteilen<br />
Friedrichstal, <strong>Baiersbronn</strong>-Dorf, Schönmünz, Mitteltal, Klosterreichenbach,<br />
Obertal, Tonbach,<br />
Röt, Friedrichstal, Huzenbach Schönmünz, und Schwarzenberg Klosterreichenbach,<br />
Röt, Huzenbach und Schwarzenberg<br />
Herausgeber <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong>. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich<br />
Herausgeber der Sitzungsberichte <strong>Gemeinde</strong> der <strong>Baiersbronn</strong>. <strong>Gemeinde</strong>organe Verantwortlich und anderen für den Veröffentlichungen amtlichen Inhalt einschließlich<br />
der Sitzungsberichte <strong>Baiersbronn</strong> der <strong>Gemeinde</strong>organe ist Amtsverweser und Michael anderen Ruf Veröffentlichungen oder sein Vertreter, der für den<br />
der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
übrigen <strong>Gemeinde</strong>verwaltung Inhalt Horst Peters <strong>Baiersbronn</strong> im Verlag ist Peters. Bürgermeister Michael Ruf oder sein Vertreter, für<br />
Druck den übrigen und Verlag Inhalt Horst Peters, im Lindenstraße Verlag Peters. 20, Postfach 749, 72237 Freudenstadt,<br />
Telefon Druck und 0 74 Verlag 41 / 83 Horst 339, Peters, Telefax Lindenstraße 84 267, e-Mail: 20, murgtalbote@peters-druck.de<br />
Postfach 749, 72237 Freudenstadt,<br />
Bezugspreis Telefon 0 744,50 41 / EUR 83 339, vierteljährlich Telefax 84 einschließlich 267, e-Mail: murgtalbote@peters-druck.de<br />
Zustellgebühr durch Austräger<br />
Bezugspreis 4,50 EUR vierteljährlich einschließlich Zustellgebühr durch Austräger<br />
Jahrgang 2011 Freitag, 16. Dezember 2011 Nummer 1711<br />
Jahrgang 2013 Freitag, den 25. Oktober 2013 Nummer 1799<br />
Aktuelles vom Rathaus<br />
GEMEINDE BAIERSBRONN<br />
Landkreis Freudenstadt<br />
Wir suchen zum Eintritt Anfang 2014<br />
einen/eine Ingenieur(in) / Techniker(in)<br />
Fachrichtung „Hochbau“<br />
oder vergleichbare Fachrichtung<br />
für den Bereich des gemeindlichen Gebäudemanagements<br />
mit einem Arbeitsumfang von 100%<br />
Folgende Tätigkeiten erwarten Sie u.a.:<br />
- die Unterhaltung aller gemeindeeigenen Gebäude und<br />
Anlagen inkl. der Freibäder und der Eislaufhalle<br />
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(Ausschreibungsunterlagen, Vergabe und Bauleitung…)<br />
- Personalverantwortung für Reinigungspersonal, Hausmeister<br />
und Schwimmbadpersonal<br />
- Mitwirkung bei der Aufstellung des Haushaltsplanes und der<br />
Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe<br />
- Sicherheitsbeauftrage(r) für gemeindeeigene Gebäude<br />
Wir erwarten von Ihnen:<br />
- möglichst Erfahrung in den o.g. Bereichen<br />
- fundierte PC-Kenntnisse<br />
- Führerschein Klasse B (bzw. 3 alt) und eige<strong>ner</strong> PKW<br />
Aktuelles<br />
vom Rathaus<br />
Wir bieten:<br />
- einen sicheren Arbeitsplatz<br />
- eine interessante, verantwortungsvolle Tätigkeit<br />
Amts-<br />
Amtsund<br />
und<br />
Nachrichtenblatt<br />
Nachrichtenblatt<br />
im Rosensaal des Dienstleistungszentrums<br />
<strong>Baiersbronn</strong><br />
Tagesordnung<br />
A Öffentliche Sitzung<br />
1. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 22.11.2011 und Auflegung der<br />
Niederschrift über die Verhandlung des <strong>Gemeinde</strong>rates vom<br />
22.11.2011<br />
2. Prüfung des Jahresabschlusses 2010 der <strong>Gemeinde</strong>werke<br />
<strong>Baiersbronn</strong><br />
3. Jahresabschluss 2010 der <strong>Gemeinde</strong>werke<br />
4. Neufassung der Verwaltungsanweisung für die Versorgung des<br />
<strong>Gemeinde</strong>gebiets mit Strom, Erdgas und Wasser durch die<br />
Bürgermeister<br />
<strong>Gemeinde</strong>werke<br />
Michael<br />
<strong>Baiersbronn</strong><br />
Ruf (hinten, dritter von links) und Bauamtsleiter<br />
5. Rolf Feststellung Günther (auf des dem Jahresabschlusses Trampolin) bedankten und des sich Lageberichts bei Sponsoren, der<br />
die durch <strong>Baiersbronn</strong> ihre Spenden Touristik zur für das Attraktivitätssteigerung Jahr 2010 des Aktivspielplatzes<br />
6. Haushaltsplan<br />
„Schelklewiese“<br />
2012<br />
beigetragen<br />
und mittelfristige<br />
haben.<br />
Finanzplanung<br />
Die Gruppen<br />
bis<br />
„Räumle“<br />
2015<br />
und<br />
der<br />
„Bauwagen‘08“<br />
<strong>Gemeinde</strong>, Wirtschaftspläne<br />
sowie Familie Fritz<br />
2012<br />
Kalmbach<br />
der Eigenbetriebe<br />
spendeten der<br />
<strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Baiersbronn</strong><br />
Geld<br />
Touristik<br />
zur Beschaffung<br />
und <strong>Gemeinde</strong>werke<br />
eines Trampolins. Im nächsten<br />
Jahr<br />
hier:<br />
sollen<br />
Einbringung<br />
noch ein Sonnensegel<br />
der Planentwürfe<br />
und eine Sponsorentafel aufgestellt<br />
werden. Laut Bürgermeister Michael Ruf sind für dieses Sonnensegel<br />
7. Bekanntgaben weitere Spenden erwünscht.<br />
B Nichtöffentliche Sitzung<br />
- mit 7 Tagesordnungspunkten -<br />
Verkauf von Restmüllsäcken<br />
Nach der Abfallsatzung des Landkreises Freudenstadt dürfen Müllsäcke<br />
nur zusätzlich zu einem Abfallbehälter verwendet werden.<br />
- umfassende Einarbeitungszeit<br />
Diese Müllsäcke sind in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong> bei folgenden<br />
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<strong>Baiersbronn</strong><br />
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20.<br />
schriftlich<br />
Dezember<br />
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2011 –<br />
08.<br />
18.00<br />
November<br />
Uhr – Die <strong>Baiersbronn</strong>-Mitteltal<br />
AOK Nordschwarzwald, vertreten durch Michael Mast (rechts),<br />
2013 mit den üblichen Unterlagen und unter Angabe Ihrer Gehaltsvorstellungen<br />
beim Personalamt des Bürgermeisteramtes, ten der Turnverein <strong>Baiersbronn</strong> in Kooperation mit der AOK Nord-<br />
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Oberdorfstraße 46, 72270 <strong>Baiersbronn</strong>.<br />
schwarzwald Outdoor-Fitnesskurse anbieten. Fotos: Bauamt<br />
_______________________________________________________________________________________________________<br />
1<br />
1
2<br />
Jahrgang 2013 Mitteilungsblatt Murgtalbote Nr. 1799 vom 25. Oktober 2013<br />
Glückwünsche aus dem Rathaus<br />
Das Fest der Goldenen Hochzeit<br />
(50jähriges Ehejubiläum)<br />
feiern am 25. Oktober 2013 die Ehegatten<br />
Hartmut und Hannelore<br />
FORSTREUTER<br />
Schönegründer Str. 16 in <strong>Baiersbronn</strong>-Röt<br />
Herzlichen Glückwunsch!<br />
Touristische Sonderaufgaben<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass die Rechnungen für Touristische<br />
Sonderaufgaben 2013 bis zum 1. November 2013 beim Bürgermeisteramt<br />
<strong>Baiersbronn</strong>, Steueramt, Zimmer 10, Oberdorfstr. 67, 72270<br />
<strong>Baiersbronn</strong>, abzugeben sind.<br />
-Steueramt-<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong> · Landkreis Freudenstadt<br />
BEKANNTMACHUNG<br />
Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung<br />
- AbwS) der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong> vom 22.10.2013<br />
Inhaltsübersicht<br />
I. Allgemeine Bestimmungen<br />
§ 1 Öffentliche Einrichtung<br />
§ 2 Begriffsbestimmungen<br />
II. Anschluss und Benutzung<br />
§ 3 Berechtigung und Verpflichtung zum Anschluss und zur<br />
Benutzung<br />
§ 4 Anschlussstelle, vorläufiger Anschluss<br />
§ 5 Befreiungen<br />
§ 6 Allgemeine Ausschlüsse<br />
§ 7 Ausschlüsse im Einzelfall, Mehrkostenvereinbarung<br />
§ 8 Einleitungsbeschränkungen<br />
§ 9 Eigenkontrolle<br />
§ 10 Abwasseruntersuchungen<br />
§ 11 Grundstücksbenutzung<br />
III. Grundstücksanschlüsse,<br />
Grundstücksentwässerungsanlagen<br />
§ 12 Grundstücksanschlüsse<br />
§ 13 Sonstige Anschlüsse<br />
§ 14 Private Grundstücksanschlüsse<br />
§ 15 Genehmigungen<br />
§ 16 Regeln der Technik<br />
§ 17 Herstellung, Änderung und Unterhaltung der Grundstücksentwässerungsanlagen<br />
§ 18 Abscheider, Hebeanlagen, Pumpen, Zerklei<strong>ner</strong>ungsgeräte<br />
§ 19 Außerbetriebsetzung von Kleinkläranlagen<br />
§ 20 Sicherung gegen Rückstau<br />
§ 21 Abnahme und Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen,<br />
Zutrittsrecht, Indirekteinleiterkataster<br />
IV. Abwasserbeitrag<br />
§ 22 Erhebungsgrundsatz<br />
§ 23 Gegenstand der Beitragspflicht<br />
§ 24 Beitragsschuld<strong>ner</strong><br />
§ 25 Beitragsmaßstab<br />
§ 26 Grundstücksfläche<br />
§ 27 Nutzungsfaktor<br />
§ 28 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein<br />
Bebauungsplan die Geschosszahl festsetzt<br />
§ 29 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein<br />
Bebauungsplan eine Baumassenzahl festsetzt<br />
§ 30 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein<br />
Bebauungsplan die Höhe baulicher Anlagen festsetzt<br />
§ 31 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die<br />
keine Planfestsetzung im Sinne der §§ 28 bis 30 bestehen<br />
§ 32 Nachveranlagung, weitere Beitragspflicht<br />
§ 33 Beitragssatz<br />
§ 34 Entstehung der Beitragsschuld<br />
§ 35 Vorauszahlungen, Fälligkeit<br />
§ 36 Ablösung<br />
V. Abwassergebühren<br />
§ 37 Erhebungsgrundsatz<br />
§ 38 Gebührenmaßstab<br />
§ 39 Gebührenschuld<strong>ner</strong><br />
§ 40 Bemessung der Schmutzwassergebühr<br />
§ 40a Bemessung der Niederschlagswassergebühr<br />
§ 41 Absetzungen<br />
§ 42 Höhe der Abwassergebühren<br />
§ 42a Zählergebühr<br />
§ 43 Entstehung der Gebührenschuld<br />
§ 44 Vorauszahlungen<br />
§ 45 Fälligkeit<br />
VI. Anzeigepflicht, Haftung, Ordnungswidrigkeiten<br />
§ 46 Anzeigepflicht<br />
§ 47 Haftung der <strong>Gemeinde</strong><br />
§ 48 Haftung der Grundstückseigentümer<br />
§ 48a Datenweitergabe<br />
§ 49 Ordnungswidrigkeiten<br />
VII. Übergangs- und Schlussbestimmungen<br />
§ 50 Übergangsregelung Zwischenzähler<br />
§ 51 In-Kraft-Treten<br />
Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung<br />
- AbwS) der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong> vom 22.10.2013<br />
Aufgrund von § 45b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg<br />
(WG), §§ 4 und 11 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für Baden-<br />
Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des<br />
Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong> am 22.10.2013 folgende<br />
Satzung beschlossen:<br />
I. Allgemeine Bestimmungen<br />
§ 1<br />
Öffentliche Einrichtung<br />
(1) Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong> betreibt die Beseitigung des in ihrem<br />
Gebiet angefallenen Abwassers in jeweils selbständigen öffentlichen<br />
Einrichtungen<br />
a) zur zentralen Abwasserbeseitigung,<br />
b) zur dezentralen Abwasserbeseitigung.<br />
Die dezentrale Abwasserbeseitigung wird durch besondere Satzung<br />
der <strong>Gemeinde</strong> über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen<br />
Gruben vom 17.11.1998 geregelt.<br />
(2) Die <strong>Gemeinde</strong> kann die Abwasserbeseitigung ganz oder teilweise<br />
durch Dritte vornehmen lassen.<br />
(3) Ein Rechtsanspruch auf Herstellung, Erweiterung oder Änderung<br />
der öffentlichen Abwasseranlagen besteht nicht.<br />
§ 2<br />
Begriffsbestimmungen<br />
(1) Abwasser ist das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen<br />
oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften verändertes<br />
Wasser und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende<br />
Wasser (Schmutzwasser) sowie das von Niederschlägen<br />
aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt<br />
abfließende Wasser (Niederschlagswasser). Als Schmutzwasser<br />
gelten auch die aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern<br />
von Abfällen austretenden und gesammelten Flüssigkeiten.<br />
(2) Die zentrale öffentliche Abwasserbeseitigung umfasst alle Abwasseranlagen<br />
mit dem Zweck, das im <strong>Gemeinde</strong>gebiet angefallene<br />
Abwasser zu sammeln, den Abwasserbehandlungsanlagen zuzuleiten<br />
und zu reinigen. Öffentliche (zentrale) Abwasseranlagen sind<br />
insbesondere die öffentlichen Kanäle, Anlagen zur Ableitung von<br />
Grund- und Drainagewasser, durch die die öffentlichen Abwasseranlagen<br />
entlastet werden, Regenrückhaltebecken, Regenüberlaufund<br />
Regenklärbecken, Retentionsbodenfilter, Abwasserpumpwerke,<br />
Kläranlagen und Versickerungs- und Rückhalteanlagen für Niederschlagswasser<br />
(u. a. Mulden- und Rigolensysteme, Sickermulden/-<br />
teiche/-schächte), soweit sie nicht Teil der Grundstücksentwässerungsanlage<br />
sind sowie offene und geschlossene Gräben, soweit
3<br />
Jahrgang 2013 Mitteilungsblatt Murgtalbote Nr. 1799 vom 25. Oktober 2013<br />
sie von der <strong>Gemeinde</strong> zur öffentlichen Abwasserbeseitigung benutzt<br />
werden. Zu den öffentlichen (zentralen) Abwasseranlagen gehört<br />
auch der Teil der Hausanschlussleitung, der im Bereich der öffentlichen<br />
Verkehrs- und Grünflächen verläuft (Grundstücksanschluss).<br />
(3) Die dezentrale Abwasserbeseitigung umfasst die Abfuhr und die<br />
Beseitigung des Schlamms aus Kleinkläranlagen sowie des Inhalts<br />
von geschlossenen Gruben einschließlich der Überwachung des<br />
ordnungsgemäßen Betriebs dieser Anlagen durch die <strong>Gemeinde</strong><br />
oder durch den von ihr nach § 45 b Abs. 1 Satz 3 WG beauftragten<br />
Dritten. Zu den öffentlichen (dezentralen) Abwasseranlagen gehören<br />
alle Vorkehrungen und Einrichtungen für die Abfuhr und die Behandlung<br />
von Abwasser aus geschlossenen Gruben und Fäkalschlamm<br />
aus Kleinkläranlagen (Hauskläranlagen) außerhalb des zu entwässernden<br />
Grundstücks.<br />
(4) Grundstücksentwässerungsanlagen sind alle Einrichtungen, die<br />
der Sammlung, Vorbehandlung, Prüfung und Ableitung des Abwassers<br />
bis zur öffentlichen Abwasseranlage dienen. Für den Bereich<br />
der zentralen Abwasserbeseitigung gehören hierzu insbesondere<br />
Leitungen, die im Erdreich oder im Fundamentbereich verlegt sind<br />
und das Abwasser dem Grundstücksanschluss zuführen (Grundleitungen),<br />
Prüfschächte sowie Pumpanlagen bei ei<strong>ner</strong> Abwasserdruckentwässerung<br />
und Versickerungs- und Rückhalteanlagen für<br />
Niederschlagswasser, soweit sie sich auf privaten Grundstücken<br />
befinden. Für den Bereich der dezentralen Abwasserbeseitigung<br />
gehören hierzu insbesondere Kleinkläranlagen (Hauskläranlagen)<br />
und geschlossene Gruben, einschließlich Zubehör, in<strong>ner</strong>halb des zu<br />
entwässernden Grundstücks.<br />
(5) Notüberläufe sind Entlastungsbauwerke für außerplanmäßige<br />
Ableitungen in den öffentlichen Kanal. Drosseleinrichtungen dienen<br />
der vergleichmäßigten und reduzierten (gedrosselten) Ableitung von<br />
Abwasser in den öffentlichen Kanal; sie sind so anzulegen, dass<br />
eine Einleitung nur in Ausnahmesituationen (zum Beispiel Starkregen)<br />
erfolgt.<br />
II. Anschluss und Benutzung<br />
§ 3<br />
Berechtigung und Verpflichtung zum Anschluss<br />
und zur Benutzung<br />
(1) Die Eigentümer von Grundstücken, auf denen Abwasser anfällt,<br />
sind nach näherer Bestimmung dieser Satzung berechtigt und verpflichtet,<br />
ihre Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen anzuschließen,<br />
diese zu benutzen und das gesamte auf den Grundstücken<br />
anfallende Abwasser der <strong>Gemeinde</strong> im Rahmen des § 45b<br />
Abs. 1 und Abs. 2 WG zu überlassen. Der Erbbauberechtigte oder<br />
sonst dinglich zur baulichen Nutzung des Grundstücks Berechtigte<br />
tritt an die Stelle des Eigentümers.<br />
(2) Die Benutzungs- und Überlassungspflicht nach Abs. 1 trifft auch<br />
die sonst zur Nutzung eines Grundstücks oder ei<strong>ner</strong> Wohnung berechtigten<br />
Personen.<br />
(3) Bebaute Grundstücke sind anzuschließen, sobald die für sie<br />
bestimmten öffentlichen Abwasseranlagen betriebsfertig hergestellt<br />
sind. Wird die öffentliche Abwasseranlage erst nach Errichtung ei<strong>ner</strong><br />
baulichen Anlage hergestellt, so ist das Grundstück in<strong>ner</strong>halb von<br />
sechs Monaten nach der betriebsfertigen Herstellung anzuschließen.<br />
(4) Unbebaute Grundstücke sind anzuschließen, wenn der Anschluss<br />
im Interesse der öffentlichen Gesundheitspflege, des Verkehrs<br />
oder aus anderen Gründen des öffentlichen Wohls geboten ist.<br />
§ 4<br />
Anschlussstelle, vorläufiger Anschluss<br />
(1) Wenn der Anschluss eines Grundstücks an die nächste öffentliche<br />
Abwasseranlage technisch unzweckmäßig oder die Ableitung<br />
des Abwassers über diesen Anschluss für die öffentliche Abwasseranlage<br />
nachteilig wäre, kann die <strong>Gemeinde</strong> verlangen oder gestatten,<br />
dass das Grundstück an eine andere öffentliche Abwasseranlage<br />
angeschlossen wird.<br />
(2) Ist die für ein Grundstück bestimmte öffentliche Abwasseranlage<br />
noch nicht hergestellt, kann die <strong>Gemeinde</strong> den vorläufigen Anschluss<br />
an eine andere öffentliche Abwasseranlage gestatten oder<br />
verlangen.<br />
§ 5<br />
Befreiungen<br />
Von der Verpflichtung zum Anschluss seines Grundstücks an die<br />
öffentliche Abwasserbeseitigung und von der Pflicht zur Benutzung<br />
deren Einrichtungen ist aufgrund § 45 b Abs. 4 Satz 3 WG der nach<br />
§ 3 Abs. 1 und 2 Verpflichtete auf Antrag insoweit und solange zu<br />
befreien, als ihm der Anschluss bzw. die Benutzung wegen seines<br />
die öffentlichen Belange überwiegenden privaten Interesses an der<br />
eigenen Beseitigung des Abwassers nicht zugemutet werden kann<br />
und die Befreiung wasserwirtschaftlich unbedenklich ist.<br />
§ 6<br />
Allgemeine Ausschlüsse<br />
(1) Von der öffentlichen Abwasserbeseitigung sind sämtliche Stoffe<br />
ausgeschlossen, die die Reinigungswirkung der Klärwerke, den<br />
Betrieb der Schlammbehandlungsanlagen, die Schlammbeseitigung<br />
oder die Schlammverwertung beeinträchtigen, die öffentlichen Abwasseranlagen<br />
angreifen, ihre Funktionsfähigkeit oder Unterhaltung<br />
behindern, erschweren oder gefährden können, oder die den in öffentlichen<br />
Abwasseranlagen arbeitenden Personen oder dem Vorfluter<br />
schaden können. Dies gilt auch für Flüssigkeiten, Gase und<br />
Dämpfe.<br />
(2) Insbesondere sind ausgeschlossen:<br />
1. Stoffe - auch im zerklei<strong>ner</strong>ten Zustand -, die zu Ablagerungen oder<br />
Verstopfungen in den öffentlichen Abwasseranlagen führen können<br />
(zum Beispiel Kehricht, Schutt, Asche, Zellstoffe, Mist, Schlamm,<br />
Sand, Glas, Kunststoffe, Textilien, Küchenabfälle, Schlachtabfälle,<br />
Haut- und Lederabfälle, Tierkörper, Panseninhalt, Schlempe, Trub,<br />
Trester und hefehaltige Rückstände);<br />
2. feuergefährliche, explosive, giftige, fett- oder ölhaltige Stoffe (zum<br />
Beispiel Benzin, Heizöl, Karbid, Phenole, Öle und Fette, Öl/Wasseremulsionen,<br />
Säuren, Laugen, Salze, Reste von Pflanzenschutzmitteln<br />
oder vergleichbaren Chemikalien, Blut aus Schlachtungen,<br />
mit Krankheitskeimen behaftete oder radioaktive Stoffe) sowie Arzneimittel;<br />
3. Jauche, Gülle, Abgänge aus Tierhaltungen, Silosickersaft und<br />
Molke;<br />
4. faulendes und sonst übelriechendes Abwasser (zum Beispiel<br />
milchsaure Konzentrate, Krautwasser);<br />
5. Abwasser, das schädliche oder belästigende Gase oder Dämpfe<br />
verbreiten kann;<br />
6. Abwasser, das einem wasserrechtlichen Bescheid nicht entspricht;<br />
7. Abwasser, dessen Beschaffenheit oder Inhaltsstoffe über den<br />
Richtwerten des Anhangs A. 1 des Merkblatts DWA-M 115-2 vom<br />
Juli 2005 (Herausgeber/Vertrieb: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft,<br />
Abwasser und Abfall e. V. - DWA -, Theodor-Heuss-<br />
Allee 17, 53773 Hennef) liegen.<br />
(3) Die <strong>Gemeinde</strong> kann im Einzelfall über die nach Absatz 2 einzuhaltenden<br />
Anforderungen hinausgehende Anforderungen stellen,<br />
wenn dies für den Betrieb der öffentlichen Abwasseranlagen erforderlich<br />
ist.<br />
(4) Die <strong>Gemeinde</strong> kann im Einzelfall Ausnahmen von den Bestimmungen<br />
der Absätze 1 und 2 zulassen, wenn öffentliche Belange<br />
nicht entgegenstehen, die Versagung der Ausnahme im Einzelfall<br />
eine unbillige Härte bedeuten würde und der Antragsteller eventuell<br />
entstehende Mehrkosten übernimmt.<br />
§ 7<br />
Ausschlüsse im Einzelfall, Mehrkostenvereinbarung<br />
(1) Die <strong>Gemeinde</strong> kann im Einzelfall Abwasser von der öffentlichen<br />
Abwasserbeseitigung ausschließen,<br />
a) dessen Sammlung, Fortleitung oder Behandlung im Hinblick auf<br />
den Anfallort oder wegen der Art oder Menge des Abwassers unverhältnismäßig<br />
hohen Aufwand verursachen würde;<br />
b) das nach den allgemein a<strong>ner</strong>kannten Regeln der Abwassertechnik<br />
nicht mit häuslichen Abwässern gesammelt, fortgeleitet oder behandelt<br />
werden kann.<br />
(2) Die <strong>Gemeinde</strong> kann im Falle des Absatzes 1 den Anschluss<br />
und die Benutzung gestatten, wenn der Grundstückseigentümer<br />
die für den Bau und Betrieb der öffentlichen Abwasseranlagen<br />
entstehenden Mehrkosten übernimmt und auf Verlangen angemessene<br />
Sicherheit leistet.<br />
(3) Schließt die <strong>Gemeinde</strong> in Einzelfällen Abwasser von der Beseitigung<br />
aus, bedarf dies der Zustimmung der Wasserbehörde (§ 45 b<br />
Abs. 4 Satz 2 WG).<br />
§ 8<br />
Einleitungsbeschränkungen<br />
(1) Die <strong>Gemeinde</strong> kann im Einzelfall die Einleitung von Abwasser<br />
von ei<strong>ner</strong> Vorbehandlung oder Speicherung abhängig machen, wenn
4<br />
Jahrgang 2013 Mitteilungsblatt Murgtalbote Nr. 1799 vom 25. Oktober 2013<br />
seine Beschaffenheit oder Menge dies insbesondere im Hinblick auf<br />
den Betrieb der öffentlichen Abwasseranlagen oder auf sonstige öffentliche<br />
Belange erfordert.<br />
(2) Fäkalienhaltiges Abwasser darf in öffentliche Abwasseranlagen,<br />
die nicht an eine öffentliche Kläranlage angeschlossen sind, nur<br />
nach ausreichender Vorbehandlung eingeleitet werden.<br />
(3) Die Einleitung von Abwasser, das der Beseitigungspflicht nicht<br />
unterliegt, bedarf der schriftlichen Genehmigung der <strong>Gemeinde</strong>. Die<br />
Einleitung von sonstigem Wasser (zum Beispiel Drainagewässer,<br />
Grundwasser) ist untersagt. Soweit die Einleitung von sonstigem<br />
Wasser nach der bisherigen Abwassersatzung mit schriftlicher Genehmigung<br />
der <strong>Gemeinde</strong> zulässig war, darf diese im genehmigten<br />
Umfang weitergeführt werden. Die Weiterführung ist ausgeschlossen,<br />
wenn sich die <strong>Gemeinde</strong> in der schriftlichen Genehmigung eine<br />
Kündigungs-/ Widerrufsmöglichkeit eingeräumt hat und von dieser<br />
Gebrauch macht.<br />
§ 9<br />
Eigenkontrolle<br />
(1) Die <strong>Gemeinde</strong> kann verlangen, dass auf Kosten des Verpflichteten<br />
(nach § 3 Absätze 1 und 2) Vorrichtungen zur Messung und<br />
Registrierung der Abflüsse und der Beschaffenheit der Abwässer<br />
sowie zur Bestimmung der Schadstofffracht in die Grundstücksentwässerungsanlage<br />
eingebaut oder an sonst geeigneter Stelle auf<br />
dem Grundstück angebracht, betrieben und in ordnungsgemäßem<br />
Zustand gehalten werden.<br />
(2) Die <strong>Gemeinde</strong> kann auch verlangen, dass eine Person bestimmt<br />
wird, die für die Bedienung der Anlage und für die Führung des Betriebstagebuchs<br />
verantwortlich ist. Das Betriebstagebuch ist mindestens<br />
drei Jahre lang, vom Datum der letzten Eintragung oder des<br />
letzten Beleges an gerechnet, aufzubewahren und der <strong>Gemeinde</strong><br />
auf Verlangen vorzulegen.<br />
§ 10<br />
Abwasseruntersuchungen<br />
(1) Die <strong>Gemeinde</strong> kann beim Verpflichteten Abwasseruntersuchungen<br />
vornehmen. Sie bestimmt, in welchen Abständen die Proben zu<br />
entnehmen sind, durch wen sie zu entnehmen sind und wer sie untersucht.<br />
Für das Zutrittsrecht gilt § 21 Abs. 2 entsprechend.<br />
(2) Wenn bei ei<strong>ner</strong> Untersuchung des Abwassers Mängel festgestellt<br />
werden, hat der Verpflichtete diese unverzüglich zu beseitigen.<br />
§ 11<br />
Grundstücksbenutzung<br />
Die Grundstückseigentümer können bei Vorliegen der Voraussetzungen<br />
des § 93 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) durch die <strong>Gemeinde</strong><br />
verpflichtet werden, für Zwecke der öffentlichen Abwasserbeseitigung<br />
das Verlegen von Kanälen einschließlich Zubehör zur<br />
Ab- und Fortleitung von Abwasser über ihre Grundstücke zu dulden.<br />
Die Grundstückseigentümer haben insbesondere den Anschluss anderer<br />
Grundstücke an die Anschlussleitung zu ihren Grundstücken<br />
zu dulden.<br />
III. Grundstücksanschlüsse,<br />
Grundstücksentwässerungsanlagen<br />
§ 12<br />
Grundstücksanschlüsse<br />
(1) Grundstücksanschlüsse (§ 2 Abs. 2) werden ausschließlich von<br />
der <strong>Gemeinde</strong> hergestellt, unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt<br />
und beseitigt.<br />
(2) Art, Zahl und Lage der Grundstücksanschlüsse sowie deren Änderung<br />
werden nach Anhörung des Grundstückseigentümers und<br />
unter Wahrung sei<strong>ner</strong> berechtigten Interessen von der <strong>Gemeinde</strong><br />
bestimmt. Die <strong>Gemeinde</strong> stellt die für den erstmaligen Anschluss eines<br />
Grundstücks notwendigen Grundstücksanschlüsse bereit; diese<br />
Kosten sind durch den Teilbetrag für den öffentlichen Abwasserkanal<br />
(§ 33 Nr. 1a) abgegolten.<br />
(3) Jedes Grundstück, das erstmalig an die öffentlichen Abwasseranlagen<br />
angeschlossen wird, erhält einen Grundstücksanschluss;<br />
werden Grundstücke im Trennverfahren entwässert, gelten die beiden<br />
Anschlüsse als ein Grundstücksanschluss. Die <strong>Gemeinde</strong> kann<br />
mehr als einen Grundstücksanschluss herstellen, soweit sie es für<br />
technisch notwendig hält. In besonders begründeten Fällen (zum<br />
Beispiel Sammelgaragen, Reihenhäuser) kann die <strong>Gemeinde</strong> den<br />
Anschluss mehrerer Grundstücke über einen gemeinsamen Grundstücksanschluss<br />
vorschreiben oder auf Antrag zulassen.<br />
§ 13<br />
Sonstige Anschlüsse<br />
(1) Die <strong>Gemeinde</strong> kann auf Antrag des Grundstückseigentümers<br />
weitere Grundstücksanschlüsse sowie vorläufige oder vorübergehende<br />
Anschlüsse herstellen. Als weitere Grundstücksanschlüsse<br />
gelten auch Anschlüsse für Grundstücke, die nach Entstehen der<br />
Beitragsschuld (§ 34) neu gebildet werden.<br />
(2) Die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung<br />
und Beseitigung der in Absatz 1 genannten Grundstücksanschlüsse<br />
hat der Grundstückseigentümer der <strong>Gemeinde</strong> zu erstatten.<br />
(3) Der Erstattungsanspruch entsteht mit der endgültigen Herstellung<br />
des Grundstücksanschlusses, im Übrigen mit der Beendigung<br />
der Maßnahme. Der Erstattungsanspruch wird binnen eines Monats<br />
nach Bekanntgabe des Abgabenbescheids fällig.<br />
§ 14<br />
Private Grundstücksanschlüsse<br />
(1) Private Grundstücksanschlüsse sind vom Grundstückseigentümer<br />
auf eigene Kosten zu unterhalten, zu ändern, zu erneuern und<br />
zu beseitigen.<br />
(2) Entspricht ein Grundstücksanschluss nach Beschaffenheit und<br />
Art der Verlegung den allgemein a<strong>ner</strong>kannten Regeln der Technik<br />
und etwaigen zusätzlichen Bestimmungen der <strong>Gemeinde</strong> und verzichtet<br />
der Grundstückseigentümer schriftlich auf seine Rechte an<br />
der Leitung, so ist der Grundstücksanschluss auf sein Verlangen von<br />
der <strong>Gemeinde</strong> zu übernehmen. Dies gilt nicht für Leitungen im Außenbereich<br />
(§ 35 BauGB).<br />
(3) Unterhaltungs-, Änderungs-, Erneuerungs- und Beseitigungsarbeiten<br />
an privaten Grundstücksanschlüssen (Abs. 1) sind der <strong>Gemeinde</strong><br />
vom Grundstückseigentümer mindestens 14 Tage vorher<br />
anzuzeigen.<br />
§ 15<br />
Genehmigungen<br />
(1) Der schriftlichen Genehmigung der <strong>Gemeinde</strong> bedürfen<br />
a) die Herstellung der Grundstücksentwässerungsanlagen, deren<br />
Anschluss sowie deren Änderung;<br />
b) die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Änderung<br />
der Benutzung. Bei vorübergehenden oder vorläufigen Anschlüssen<br />
wird die Genehmigung widerruflich oder befristet ausgesprochen.<br />
(2) Einem unmittelbaren Anschluss steht der mittelbare Anschluss<br />
(z. B. über bestehende Grundstücksentwässerungsanlagen) gleich.<br />
(3) Aus dem Antrag müssen auch Art, Zusammensetzung und Menge<br />
der anfallenden Abwässer, die vorgesehene Behandlung der Abwässer<br />
und die Bemessung der Anlagen ersichtlich sein. Außerdem<br />
sind dem Antrag folgende Unterlagen beizufügen:<br />
- Lageplan im Maßstab 1: 500 mit Einzeichnung sämtlicher auf dem<br />
Grundstück bestehender Gebäude, der Straße, der Schmutz- und<br />
Regenwasseranschlussleitungen, der vor dem Grundstück liegenden<br />
Straßenkanäle und der etwa vorhandenen weiteren Entwässerungsanlagen,<br />
Brunnen, Gruben, usw.;<br />
- Grundrisse des Untergeschosses (Kellergeschosses) der einzelnen<br />
anzuschließenden Gebäude im Maßstab 1 : 100, mit Einzeichnung<br />
der anzuschließenden Entwässerungsteile, der Dachableitung<br />
und aller Entwässerungsleitungen unter Angabe des Materials, der<br />
lichten Weite und der Absperrschieber oder Rückstauverschlüsse;<br />
- Systemschnitte der zu entwässernden Gebäudeteile im Maßstab<br />
1: 100 in der Richtung der Hauptleitungen (mit Angabe der Hauptleitungen<br />
und der Fallrohre, der Dimensionen und der Gefällverhältnisse,<br />
der Höhenlage, der Entwässerungsanlage und des Straßenkanals,<br />
bezogen auf Normalnull).<br />
Die zur Anfertigung der Pläne erforderlichen Angaben (Höhenlage<br />
des Straßenkanals, Lage der Anschlussstelle und Höhenfestpunkte)<br />
sind bei der <strong>Gemeinde</strong> einzuholen. Dort sind auch Formulare für die<br />
Entwässerungsanträge erhältlich.<br />
§ 16<br />
Regeln der Technik<br />
Grundstücksentwässerungsanlagen sind nach den allgemein a<strong>ner</strong>kannten<br />
Regeln der Technik herzustellen, zu unterhalten und zu betreiben.<br />
Allgemein a<strong>ner</strong>kannte Regeln der Technik sind insbesondere<br />
die technischen Bestimmungen für den Bau, den Betrieb und die<br />
Unterhaltung von Abwasseranlagen und die Einleitungsstandards,
5<br />
Jahrgang 2013 Mitteilungsblatt Murgtalbote Nr. 1799 vom 25. Oktober 2013<br />
die die oberste Wasserbehörde durch öffentliche Bekanntmachung<br />
einführt. Von den allgemein a<strong>ner</strong>kannten Regeln der Technik kann<br />
abgewichen werden, wenn den Anforderungen auf andere Weise<br />
ebenso wirksam entsprochen wird.<br />
§ 17<br />
Herstellung, Änderung und Unterhaltung<br />
der Grundstücksentwässerungsanlagen<br />
(1) Die Grundstücksentwässerungsanlagen sind vom Grundstückseigentümer<br />
auf seine Kosten herzustellen, zu unterhalten, zu ändern,<br />
zu erneuern und nach Bedarf gründlich zu reinigen.<br />
(2) Die <strong>Gemeinde</strong> kann, zusammen mit dem Grundstücksanschluss,<br />
einen Teil der Grundstücksentwässerungsanlage, vom Grundstücksanschluss<br />
bis einschließlich des Prüfschachts, herstellen oder erneuern.<br />
Die insoweit entstehenden Kosten hat der Grundstückseigentümer<br />
zu tragen. § 13 Abs. 3 gilt entsprechend.<br />
(3) Grundleitungen sind in der Regel mit mindestens 150 mm<br />
Nennweite auszuführen. Der letzte Schacht mit Reinigungsrohr<br />
(Prüfschacht) ist so nahe wie technisch möglich an die öffentliche<br />
Abwasseranlage zu setzen; er muss stets zugänglich und bis auf<br />
Rückstauebene (§ 20) wasserdicht ausgeführt sein.<br />
(4) Wird eine Grundstücksentwässerungsanlage - auch vorübergehend<br />
- außer Betrieb gesetzt, so kann die <strong>Gemeinde</strong> den Grundstücksanschluss<br />
verschließen oder beseitigen. Die Kosten trägt der<br />
Grundstückseigentümer. § 13 Abs. 3 gilt entsprechend. Die <strong>Gemeinde</strong><br />
kann die in Satz 1 genannten Maßnahmen auf den Grundstückseigentümer<br />
übertragen.<br />
§ 18<br />
Abscheider, Hebeanlagen, Pumpen, Zerklei<strong>ner</strong>ungsgeräte<br />
(1) Auf Grundstücken, auf denen Fette, Leichtflüssigkeiten wie Benzin<br />
und Benzol sowie Öle oder Ölrückstände in das Abwasser gelangen<br />
können, sind Vorrichtungen zur Abscheidung dieser Stoffe aus<br />
dem Abwasser (Abscheider mit dazugehörenden Schlammfängen)<br />
einzubauen, zu betreiben, zu unterhalten und zu erneuern. Die Abscheider<br />
mit den dazugehörenden Schlammfängen sind vom Grundstückseigentümer<br />
in regelmäßigen Zeitabständen, darüber hinaus<br />
bei besonderem Bedarf zu leeren und zu reinigen. Bei schuldhafter<br />
Säumnis ist er der <strong>Gemeinde</strong> gegenüber schadensersatzpflichtig.<br />
Für die Beseitigung/Verwertung der anfallenden Stoffe gelten die<br />
Vorschriften über die Abfallentsorgung.<br />
(2) Die <strong>Gemeinde</strong> kann vom Grundstückseigentümer im Einzelfall<br />
den Einbau und den Betrieb ei<strong>ner</strong> Abwasserhebeanlage verlangen,<br />
wenn dies für die Ableitung des Abwassers notwendig ist; dasselbe<br />
gilt für Pumpanlagen auf Grundstücken, die an Abwasserdruckleitungen<br />
angeschlossen werden. § 16 bleibt unberührt.<br />
(3) Zerklei<strong>ner</strong>ungsgeräte für Küchenabfälle, Müll, Papier und dergleichen<br />
sowie Handtuchspender mit Spülvorrichtung dürfen nicht<br />
an Grundstücksentwässerungsanlagen angeschlossen werden.<br />
§ 19<br />
Außerbetriebsetzung von Kleinkläranlagen<br />
Kleinkläranlagen, geschlossene Gruben und Sickeranlagen sind<br />
unverzüglich außer Betrieb zu setzen, sobald das Grundstück über<br />
eine Abwasserleitung an eine öffentliche Kläranlage angeschlossen<br />
ist. Die Kosten für die Stilllegung trägt der Grundstückseigentümer<br />
selbst.<br />
§ 20<br />
Sicherung gegen Rückstau<br />
Abwasseraufnahmeeinrichtungen der Grundstücksentwässerungsanlagen,<br />
insbesondere Toiletten mit Wasserspülung, Bodenabläufe,<br />
Ausgüsse, Spülen, Waschbecken, die tiefer als die Straßenoberfläche<br />
an der Anschlussstelle der Grundstücksentwässerung (Rückstauebene)<br />
liegen, müssen vom Grundstückseigentümer auf seine<br />
Kosten gegen Rückstau gesichert werden. Im Übrigen hat der<br />
Grundstückseigentümer für rückstaufreien Abfluss des Abwassers<br />
zu sorgen.<br />
§ 21<br />
Abnahme und Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen,<br />
Zutrittsrecht, Indirekteinleiterkataster<br />
(1) Vor der Abnahme durch die <strong>Gemeinde</strong> darf die Grundstücksentwässerungsanlage<br />
nicht in Betrieb genommen werden. Die Abnahme<br />
der Grundstücksentwässerungsanlage befreit den Bauherrn,<br />
den Planverfasser, den Bauleiter und den ausführenden Unternehmer<br />
nicht von ihrer Verantwortlichkeit für die vorschriftsmäßige und<br />
fehlerfreie Ausführung der Arbeiten.<br />
(2) Die <strong>Gemeinde</strong> ist berechtigt, die Grundstücksentwässerungsanlagen<br />
zu prüfen. Die Grundstückseigentümer und Besitzer (nach §<br />
3 Absätze 1 und 2) sind verpflichtet, die Prüfungen zu dulden und<br />
dabei Hilfe zu leisten. Sie haben den zur Prüfung des Abwassers<br />
notwendigen Einblick in die Betriebsvorgänge zu gewähren und die<br />
sonst erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Von der <strong>Gemeinde</strong> beauftragte<br />
Personen dürfen Grundstücke zur Überwachung der Einhaltung<br />
der satzungsrechtlichen Vorschriften und der Erfüllung danach<br />
auferlegter Verpflichtungen betreten.<br />
(3) Werden bei der Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen<br />
Mängel festgestellt, hat sie der Grundstückseigentümer unverzüglich<br />
zu beseitigen.<br />
(4) Die <strong>Gemeinde</strong> ist nach § 83 Abs. 3 WG in Verbindung mit der<br />
Eigenkontrollverordnung des Landes verpflichtet, Betriebe, von deren<br />
Abwasseranfall nach Beschaffenheit und Menge ein erheblicher<br />
Einfluss auf die öffentliche Abwasserbehandlungsanlage zu erwarten<br />
ist, in einem so genannten Indirekteinleiterkataster zu erfassen.<br />
Dieses wird bei der <strong>Gemeinde</strong> geführt und wird auf Verlangen der<br />
Wasserbehörde vorgelegt. Die Verantwortlichen dieser Betriebe sind<br />
verpflichtet, der <strong>Gemeinde</strong>, auf deren Anforderung hin, die für die<br />
Erstellung des Indirekteinleiterkatasters erforderlichen Angaben zu<br />
machen. Dabei handelt es sich um folgende Angaben: Namen des<br />
Betriebs und der Verantwortlichen, Art und Umfang der Produktion,<br />
eingeleitete Abwassermenge, Art der Abwasservorbehandlungsanlage<br />
sowie Hauptabwasserinhaltsstoffe. Die <strong>Gemeinde</strong> wird dabei<br />
die Geheimhaltungspflicht von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen<br />
sowie die Belange des Datenschutzes beachten.<br />
IV. Abwasserbeitrag<br />
§ 22<br />
Erhebungsgrundsatz<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> erhebt zur teilweisen Deckung ihres Aufwands für<br />
die Anschaffung, Herstellung und den Ausbau der öffentlichen Abwasseranlagen<br />
einen Abwasserbeitrag. Der Abwasserbeitrag wird in<br />
Teilbeträgen (§ 33) erhoben.<br />
§ 23<br />
Gegenstand der Beitragspflicht<br />
(1) Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, für die eine bauliche<br />
oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist, wenn sie bebaut oder<br />
gewerblich genutzt werden können. Erschlossene Grundstücke, für<br />
die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung nicht festgesetzt ist, unterliegen<br />
der Beitragspflicht, wenn sie nach der Verkehrsauffassung<br />
Bauland sind und nach der geordneten baulichen Entwicklung der<br />
<strong>Gemeinde</strong> zur Bebauung anstehen.<br />
(2) Wird ein Grundstück an die öffentlichen Abwasseranlagen tatsächlich<br />
angeschlossen, so unterliegt es der Beitragspflicht auch<br />
dann, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 nicht erfüllt sind.<br />
§ 24<br />
Beitragsschuld<strong>ner</strong><br />
(1) Beitragsschuld<strong>ner</strong> bzw. Schuld<strong>ner</strong> der Vorauszahlung ist, wer im<br />
Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitrags- bzw. Vorauszahlungsbescheids<br />
Eigentümer des Grundstücks ist.<br />
(2) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so ist der<br />
Erbbauberechtigte an Stelle des Eigentümers beitragspflichtig. Mehrere<br />
Beitragsschuld<strong>ner</strong> sind Gesamtschuld<strong>ner</strong>; bei Wohnungs- und<br />
Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer nur<br />
entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig.<br />
(3) Steht das Grundstück, Erbbaurecht, Wohnungs- oder Teileigentum<br />
im Eigentum mehrerer Personen zur gesamten Hand, ist die<br />
Gesamthandsgemeinschaft beitragspflichtig.<br />
§ 25<br />
Beitragsmaßstab<br />
Maßstab für den Abwasserbeitrag ist die Nutzungsfläche. Diese ergibt<br />
sich durch Vervielfachung der Grundstücksfläche (§ 26) mit einem<br />
Nutzungsfaktor (§ 27).<br />
§ 26<br />
Grundstücksfläche<br />
(1) Als Grundstücksfläche gilt:<br />
1. bei Grundstücken im Bereich eines Bebauungsplans die Fläche,<br />
die der Ermittlung der zulässigen Nutzung zugrunde zu legen ist;<br />
2. soweit ein Bebauungsplan oder eine Satzung nach § 34 Abs. 4<br />
S. 1 BauGB nicht besteht oder die erforderliche Festsetzung nicht
6<br />
Jahrgang 2013 Mitteilungsblatt Murgtalbote Nr. 1799 vom 25. Oktober 2013<br />
enthält, die tatsächliche Grundstücksfläche bis zu ei<strong>ner</strong> Tiefe von<br />
30 Meter von der der Erschließungsanlage zugewandten Grundstücksgrenze.<br />
Reicht die bauliche oder gewerbliche Nutzung über<br />
diese Begrenzung hinaus oder sind Flächen tatsächlich angeschlossen,<br />
so ist die Grundstückstiefe maßgebend, die durch die hintere<br />
Grenze der Nutzung, zuzüglich der baurechtlichen Abstandsflächen,<br />
bestimmt wird. Grundstücksteile, die lediglich die wegemäßige Verbindung<br />
zur Erschließungsanlage herstellen, bleiben bei der Bestimmung<br />
der Grundstückstiefe unberücksichtigt. Zur Nutzung zählen<br />
auch angelegte Grünflächen oder gärt<strong>ner</strong>isch genutzte Flächen.<br />
(2) Teilflächenabgrenzungen gemäß § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG bleiben<br />
unberührt.<br />
§ 27<br />
Nutzungsfaktor<br />
(1) Entsprechend der Ausnutzbarkeit wird die Grundstücksfläche (§<br />
26) mit einem Nutzungsfaktor vervielfacht, der im Einzelnen beträgt:<br />
1. bei eingeschossiger Bebaubarkeit 1,00<br />
2. bei zweigeschossiger Bebaubarkeit 1,25<br />
3. bei dreigeschossiger Bebaubarkeit 1,50<br />
4. bei vier- und fünfgeschossiger Bebaubarkeit 1,75<br />
5. bei sechs- und mehrgeschossiger Bebaubarkeit 2,00<br />
(2) Bei Stellplatzgrundstücken und bei Grundstücken, für die nur<br />
eine Nutzung ohne Bebauung zulässig ist oder bei denen die Bebauung<br />
nur untergeordnete Bedeutung hat, wird ein Nutzungsfaktor<br />
von 0,5 zugrunde gelegt. Dasselbe gilt für Gemeinbedarfs- oder<br />
Grünflächengrundstücke, deren Grundstücksflächen aufgrund ihrer<br />
Zweckbestimmung nicht oder nur zu einem untergeordneten Teil mit<br />
Gebäuden überdeckt werden sollen bzw. überdeckt sind (zum Beispiel<br />
Friedhöfe, Sportplätze, Freibäder, Kleingartenanlagen). Die §§<br />
28 bis 31 finden keine Anwendung.<br />
§ 28<br />
Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken,<br />
für die ein Bebauungsplan die Geschosszahl festsetzt<br />
Als Geschosszahl gilt die im Bebauungsplan festgesetzte höchstzulässige<br />
Zahl der Vollgeschosse. Ist im Einzelfall eine größere Geschosszahl<br />
genehmigt, so ist diese zugrunde zu legen. Als Geschosse<br />
gelten Vollgeschosse i. S. der Landesbauordnung (LBO) in der im<br />
Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Bebauungsplan geltenden<br />
Fassung. Sind auf einem Grundstück mehrere bauliche Anlagen mit<br />
unterschiedlicher Geschosszahl zulässig, ist die höchste Zahl der<br />
Vollgeschosse maßgebend.<br />
§ 29<br />
Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken,<br />
für die ein Bebauungsplan eine Baumassenzahl festsetzt<br />
(1) Weist der Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse eine<br />
Baumassenzahl aus, so gilt als Geschosszahl die Baumassenzahl<br />
geteilt durch 3,5; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet,<br />
wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl<br />
aufgerundet und Nachkommastellen, die klei<strong>ner</strong> als 0,5 sind, auf die<br />
vorausgehende volle Zahl abgerundet werden.<br />
(2) Ist eine größere als die nach Abs. 1 bei Anwendung der Baumassenzahl<br />
zulässige Baumasse genehmigt, so ergibt sich die<br />
Geschosszahl aus der Teilung dieser Baumasse durch die Grundstücksfläche<br />
und nochmaliger Teilung des Ergebnisses durch 3,5;<br />
das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen<br />
ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und<br />
Nachkommastellen, die klei<strong>ner</strong> als 0,5 sind, auf die vorausgehende<br />
volle Zahl abgerundet werden.<br />
§ 30<br />
Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die<br />
ein Bebauungsplan die Höhe baulicher Anlagen festsetzt<br />
(1) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung<br />
nicht durch die Zahl der Vollgeschosse oder eine Baumassenzahl,<br />
sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen in Gestalt der maximalen<br />
Gebäudehöhe (Firsthöhe) fest, so gilt als Geschosszahl das festgesetzte<br />
Höchstmaß der Höhe der baulichen Anlage geteilt durch<br />
1. 3,0 für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine<br />
Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), Ferienhausgebiete,<br />
Wochenendhausgebiete und besondere Wohngebiete (WB)<br />
festgesetzten Gebiete und<br />
2. 4,0 für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD), Mischgebiete<br />
(MI), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete (GI)<br />
und sonstige Sondergebiete (SO) festgesetzten Gebiete;<br />
das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen<br />
ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und<br />
Nachkommastellen, die klei<strong>ner</strong> als 0,5 sind, auf die vorausgehende<br />
volle Zahl abgerundet werden.<br />
(2) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung<br />
nicht durch die Zahl der Vollgeschosse oder eine Baumassenzahl,<br />
sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen in Gestalt der maximalen<br />
Traufhöhe (Schnittpunkt der senkrechten, traufseitigen Außenwand<br />
mit der Dachhaut) fest, so gilt als Geschosszahl das festgesetzte<br />
Höchstmaß der Höhe der baulichen Anlage geteilt durch<br />
1. 2,7 für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine<br />
Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), Ferienhausgebiete,<br />
Wochenendhausgebiete und besondere Wohngebiete (WB)<br />
festgesetzten Gebiete und<br />
2. 3,5 für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD), Mischgebiete<br />
(MI), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete (GI)<br />
und sonstige Sondergebiete (SO) festgesetzten Gebiete;<br />
das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen<br />
ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und<br />
Nachkommastellen, die klei<strong>ner</strong> als 0,5 sind, auf die vorausgehende<br />
volle Zahl abgerundet werden.<br />
(3) Ist im Einzelfall eine größere als die im Bebauungsplan festgesetzte<br />
Höhe baulicher Anlagen genehmigt, so ist diese gemäß Abs.<br />
1 oder 2 in eine Geschosszahl umzurechnen.<br />
(4) Weist der Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse oder<br />
ei<strong>ner</strong> Baumassenzahl sowohl die zulässige Firsthöhe als auch die<br />
zulässige Traufhöhe der baulichen Anlage aus, so ist die Firsthöhe<br />
gemäß Abs. 1 und 3 in eine Geschosszahl umzurechnen.<br />
§ 31<br />
Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die<br />
keine Planfestsetzung im Sinne der §§ 28 bis 30 bestehen<br />
(1) Bei Grundstücken in unbeplanten Gebieten bzw. in beplanten<br />
Gebieten, für die der Bebauungsplan keine Festsetzungen nach den<br />
§§ 28 bis 30 enthält, ist maßgebend:<br />
1. bei bebauten Grundstücken die Zahl der tatsächlich vorhandenen<br />
Geschosse,<br />
2. bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken die Zahl der auf<br />
den Grundstücken der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen<br />
Geschosse.<br />
(2) Bei Grundstücken im Außenbereich (§ 35 BauGB) ist maßgebend:<br />
1. bei bebauten Grundstücken die Zahl der tatsächlich vorhandenen<br />
Geschosse;<br />
2. bei unbebauten Grundstücken, für die ein Bauvorhaben genehmigt<br />
ist, die Zahl der genehmigten Geschosse.<br />
(3) Als Geschosse gelten Vollgeschosse i. S. der LBO in der im Entstehungszeitpunkt<br />
(§ 34) geltenden Fassung. Sind auf einem Grundstück<br />
mehrere bauliche Anlagen mit unterschiedlicher Geschosszahl<br />
vorhanden, ist die höchste Zahl der Vollgeschosse maßgebend.<br />
(4) Bei Grundstücken mit Gebäuden ohne ein Vollgeschoss i. S.<br />
der LBO, gilt als Geschosszahl die Baumasse des Bauwerks geteilt<br />
durch die überbaute Grundstücksfläche und nochmals geteilt durch<br />
3,5, mindestens jedoch die nach Abs. 1 maßgebende Geschosszahl;<br />
das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen<br />
ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und<br />
Nachkommastellen, die klei<strong>ner</strong> als 0,5 sind, auf die vorausgehende<br />
volle Zahl abgerundet werden.<br />
§ 32<br />
Nachveranlagung, weitere Beitragspflicht<br />
(1) Von Grundstückseigentümern, für deren Grundstück eine Beitragsschuld<br />
bereits entstanden ist oder deren Grundstücke beitragsfrei<br />
angeschlossen worden sind, werden weitere Beiträge erhoben,<br />
1. soweit die bis zum In-Kraft-Treten dieser Satzung zulässige Zahl<br />
bzw. genehmigte höhere Zahl der Vollgeschosse überschritten oder<br />
eine größere Zahl von Vollgeschossen allgemein zugelassen wird;<br />
2. soweit in den Fällen des § 31 Abs. 2 Nr. 1 und 2 eine höhere Zahl<br />
der Vollgeschosse zugelassen wird;<br />
3. wenn das Grundstück mit Grundstücksflächen vereinigt wird, für<br />
die eine Beitragsschuld bisher nicht entstanden ist;<br />
4. soweit Grundstücke unter Einbeziehung von Teilflächen, für die<br />
eine Beitragsschuld bereits entstanden ist, neu gebildet werden.
7<br />
Jahrgang 2013 Mitteilungsblatt Murgtalbote Nr. 1799 vom 25. Oktober 2013<br />
(2) Wenn bei der Veranlagung von Grundstücken Teilflächen gem.<br />
§ 26 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung und § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG unberücksichtigt<br />
geblieben sind, entsteht eine weitere Beitragspflicht, soweit<br />
die Voraussetzungen für eine Teilflächenabgrenzung entfallen.<br />
§ 33<br />
Beitragssatz<br />
Der Abwasserbeitrag setzt sich zusammen aus:<br />
Teilbeiträge je m² Nutzungsfläche (§ 25)<br />
1. Für Kanal- und Klärsystem „Oberes Murgtal“ und „Unteres Murgtal“<br />
a) für den öffentlichen Abwasserkanal 3,00 EURO<br />
b) für das Klärwerk 1,44 EURO<br />
§ 34<br />
Entstehung der Beitragsschuld<br />
(1) Die Beitragsschuld entsteht:<br />
1. In den Fällen des § 23 Abs. 1, sobald das Grundstück an den<br />
öffentlichen Kanal angeschlossen werden kann.<br />
2. In den Fällen des § 23 Abs. 2 mit dem Anschluss, frühestens jedoch<br />
mit dessen Genehmigung.<br />
3. In den Fällen des § 33 Nr. 2 bis 3, sobald die Teile der Abwasseranlagen<br />
für das Grundstück genutzt werden können.<br />
4. In den Fällen des § 32 Abs. 1 Nr. 1 und 2 mit der Erteilung der<br />
Baugenehmigung bzw. dem In-Kraft-Treten des Bebauungsplans<br />
oder ei<strong>ner</strong> Satzung i. S. von § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB.<br />
5. In den Fällen des § 32 Abs. 1 Nr. 3, wenn die Vergrößerung des<br />
Grundstücks im Grundbuch eingetragen ist.<br />
6. In den Fällen des § 32 Abs. 1 Nr. 4, wenn das neugebildete Grundstück<br />
im Grundbuch eingetragen ist.<br />
7. In den Fällen des § 32 Abs. 2, mit dem Wegfall der Voraussetzungen<br />
für eine Teilflächenabgrenzung nach § 26 Abs. 1 Nr. 2 dieser<br />
Satzung und § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG, insbesondere mit dem Inkrafttreten<br />
eines Bebauungsplanes oder ei<strong>ner</strong> Satzung gem. § 34 Abs. 4<br />
Satz. 1 BauGB, der Bebauung, der gewerblichen Nutzung oder des<br />
tatsächlichen Anschlusses von abgegrenzten Teilflächen jedoch frühestens<br />
mit der Anzeige ei<strong>ner</strong> Nutzungsänderung gem. § 46 Abs. 7.<br />
(2) Für Grundstücke, die schon vor dem 01.04.1964 an die öffentliche<br />
Abwasseranlagen hätten angeschlossen werden können, jedoch<br />
noch nicht angeschlossen worden sind, entsteht die Beitragsschuld<br />
mit dem tatsächlichen Anschluss, frühestens mit dessen Genehmigung.<br />
(3) Für mittelbare Anschlüsse gilt § 15 Abs. 2 entsprechend.<br />
§ 35<br />
Vorauszahlungen, Fälligkeit<br />
(1) Die <strong>Gemeinde</strong> kann Vorauszahlungen auf die Teilbeiträge nach §<br />
33 Nr. 2 und 3 in Höhe von 70 v.H. der voraussichtlichen Teilbeitragsschuld<br />
erheben, sobald mit der Herstellung des Teils der öffentlichen<br />
Abwasseranlagen begonnen wird.<br />
(2) Der Abwasserbeitrag (Teilbeitrag) und die Vorauszahlungen werden<br />
jeweils einen Monat nach Bekanntgabe des Abgabebescheids<br />
fällig.<br />
§ 36<br />
Ablösung<br />
(1) Die <strong>Gemeinde</strong> kann, solange die Beitragsschuld noch nicht entstanden<br />
ist, mit dem Beitragsschuld<strong>ner</strong> die Ablösung des Abwasserbeitrags<br />
(Teilbeitrags) vereinbaren.<br />
(2) Der Betrag ei<strong>ner</strong> Ablösung bestimmt sich nach der Höhe der voraussichtlich<br />
entstehenden Beitragsschuld (Teilbeitragsschuld); die<br />
Ermittlung erfolgt nach den Bestimmungen dieser Satzung.<br />
(3) Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht.<br />
V. Abwassergebühren<br />
§ 37<br />
Erhebungsgrundsatz<br />
(1) Die <strong>Gemeinde</strong> erhebt für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen<br />
Abwassergebühren.<br />
(2) Für die Bereitstellung eines Zwischenzählers gemäß § 41 Abs. 2<br />
wird eine Zählergebühr gem. § 42 a erhoben.<br />
§ 38<br />
Gebührenmaßstab<br />
(1) Die Abwassergebühren werden getrennt für die auf den Grundstücken<br />
anfallende Schmutzwassermenge (Schmutzwassergebühr,<br />
§ 40) und für die anfallende Niederschlagswassermenge (Niederschlagswassergebühr,<br />
§ 40 a) erhoben.<br />
(2) Bei sonstigen Einleitungen (§ 8 Abs. 3) bemisst sich die Abwassergebühr<br />
nach der eingeleiteten Schmutzwasser- bzw. Wassermenge.<br />
(3) Wird Abwasser zu ei<strong>ner</strong> öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage<br />
gebracht, bemisst sich die Abwassergebühr nach der Menge<br />
des angelieferten Abwassers.<br />
§ 39<br />
Gebührenschuld<strong>ner</strong><br />
(1) Schuld<strong>ner</strong> der Abwassergebühr (§ 37 Abs. 1) und der Zählergebühr<br />
(§ 37 Abs. 2) ist der Grundstückseigentümer. Der Erbbauberechtigte<br />
ist anstelle des Grundstückseigentümers Gebührenschuld<strong>ner</strong>.<br />
Beim Wechsel des Gebührenschuld<strong>ner</strong>s geht die Gebührenpflicht<br />
mit Beginn des auf den Übergang folgenden Kalendermonats auf<br />
den neuen Gebührenschuld<strong>ner</strong> über.<br />
(2) Gebührenschuld<strong>ner</strong> für die Gebühr nach § 38 Absatz 3 ist derjenige,<br />
der das Abwasser anliefert.<br />
(3) Mehrere Gebührenschuld<strong>ner</strong> sind Gesamtschuld<strong>ner</strong>.<br />
§ 40<br />
Bemessung der Schmutzwassergebühr<br />
(1) Bemessungsgrundlage für die Schmutzwassergebühr im Sinne<br />
von § 38 Abs. 1 ist:<br />
1. die dem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgung zugeführte<br />
Wassermenge;<br />
2. bei nichtöffentlicher Trink- oder Brauchwasserversorgung die dieser<br />
entnommene Wassermenge;<br />
3. im Übrigen das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser,<br />
soweit es als Brauchwasser im Haushalt oder im Betrieb<br />
genutzt wird.<br />
Bei sonstigen Einleitungen (§ 8 Abs. 3) ist Bemessungsgrundlage<br />
die eingeleitete Wasser-/Schmutzwassermenge.<br />
(2) Auf Verlangen der <strong>Gemeinde</strong> hat der Gebührenschuld<strong>ner</strong> bei<br />
sonstigen Einleitungen (§ 8 Abs. 3) sowie bei nichtöffentlicher<br />
Wasserversorgung (Abs. 1 Nr. 2) und bei der Nutzung von Niederschlagswasser<br />
als Brauchwasser (Abs. 1 Nr. 3) geeignete Messeinrichtungen<br />
auf seine Kosten anzubringen und zu unterhalten.<br />
§ 40a<br />
Bemessung der Niederschlagswassergebühr<br />
(1) Bemessungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr (§ 38<br />
Abs. 1) sind die bebauten und befestigten (versiegelten) Flächen, in<br />
Abhängigkeit ihrer Oberflächenbeschaffenheit, des an die öffentliche<br />
Abwasserbeseitigung angeschlossenen Grundstücks, von denen<br />
Niederschlagswasser unmittelbar oder mittelbar den öffentlichen<br />
Abwasseranlagen zugeführt wird. Maßgebend für die Flächenberechnung<br />
ist der Zustand zu Beginn des Veranlagungszeitraumes;<br />
bei erstmaliger Entstehung der Gebührenpflicht, der Zustand zum<br />
Zeitpunkt des Beginns des Benutzungsverhältnisses.<br />
(2) Die versiegelten Flächen werden mit einem Faktor (Versiegelungsfaktor)<br />
multipliziert, der unter Berücksichtigung des Grades der<br />
Wasserdurchlässigkeit und der Verdunstung für die einzelnen Versiegelungsarten<br />
wie folgt festgesetzt wird:<br />
a) Vollständig versiegelte Flächen, z. B. Dachflächen, Asphalt, Beton,<br />
Bitumen, Pflaster mit Fugenverguss 1,0<br />
b) Stark versiegelte Flächen, z. B. Pflaster, Platten, Verbundsteine,<br />
Porenpflaster, Gründächer bis 12 cm Schichtstärke 0,6<br />
c) Wenig versiegelte Flächen, z. B. Rasengittersteine, Rasenfugenpflaster,<br />
Splittfugenpflaster, Schotterrasen, Kies, Schotter, Gründächer<br />
über 12 cm Schichtstärke 0,3<br />
Für versiegelte Flächen anderer Art gilt der Faktor derjenigen Versiegelungsart<br />
nach Buchstaben a) bis c), die der vorliegenden Versiegelung<br />
in Abhängigkeit vom Wasserdurchlässigkeitsgrad am nächsten<br />
kommt.<br />
(3) Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser über eine<br />
Sickermulde mit gedrosseltem Ablauf oder mit Notüberlauf den öffentlichen<br />
Abwasseranlagen zugeführt wird, bleiben im Rahmen der
8<br />
Jahrgang 2013 Mitteilungsblatt Murgtalbote Nr. 1799 vom 25. Oktober 2013<br />
Gebührenbemessung unberücksichtigt. Das Gleiche gilt bei Mulden-<br />
Rigolen-Systemen mit Notüberlauf in die öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen.<br />
(4) Flächen, die an Zisternen ohne Überlauf in die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen<br />
angeschlossen sind, bleiben im Rahmen<br />
der Gebührenbemessung unberücksichtigt. Für Flächen, die an<br />
Zisternen mit Überlauf angeschlossen sind gilt folgendes:<br />
a) bei Regenwassernutzung, ausschließlich zur Gartenbewässerung,<br />
werden die Flächen um 8 m² je m³ Fassungsvolumen reduziert;<br />
b) bei Regenwassernutzung im Haushalt oder Betrieb werden die<br />
Flächen um 15 m² je m³ Fassungsvolumen reduziert. Sätze 1 und 2<br />
gelten nur für Zisternen, die fest installiert und mit dem Boden verbunden<br />
sind (sowie ein Mindestfassungsvolumen von 3 m³ aufweisen).<br />
§ 41<br />
Absetzungen<br />
(1) Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen<br />
eingeleitet wurden, werden auf Antrag des Gebührenschuld<strong>ner</strong>s<br />
bei der Bemessung der Schmutzwassergebühr (§ 40)<br />
abgesetzt. In den Fällen des Abs. 2 erfolgt die Absetzung von Amts<br />
wegen.<br />
(2) Der Nachweis der nicht eingeleiteten Frischwassermengen soll<br />
durch Messung eines besonderen Wasserzählers (Zwischenzähler)<br />
erbracht werden, der den eichrechtlichen Vorschriften entspricht.<br />
Zwischenzähler werden auf Antrag des Grundstückseigentümers<br />
ausschließlich von der <strong>Gemeinde</strong> eingebaut, unterhalten und entfernt;<br />
sie stehen im Eigentum der <strong>Gemeinde</strong> und werden von ihr<br />
abgelesen. Die §§ 21 Abs. 2 und 3, 22 und 23 der Wasserversorgungssatzung<br />
vom 28. März 2000 in der jeweils gültigen Fassung<br />
finden entsprechend Anwendung.<br />
(3) Wird der Nachweis über die abzusetzende Wassermenge nicht<br />
durch einen Zwischenzähler gemäß Absatz 2 erbracht, bleibt von<br />
der Absetzung eine Wassermenge von 20 m³/Jahr ausgenommen.<br />
(4) Wird bei landwirtschaftlichen Betrieben die abzusetzende Wassermenge<br />
nicht durch einen Zwischenzähler nach Absatz 2 festgestellt,<br />
werden die nichteingeleiteten Wassermengen pauschal ermittelt.<br />
Dabei gilt als nichteingeleitete Wassermenge im Sinne von<br />
Absatz 1<br />
1. je Vieheinheit bei Pferden, Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen<br />
15 m³/Jahr,<br />
2. je Vieheinheit bei Geflügel 5 m³/Jahr.<br />
Diese pauschal ermittelte nicht eingeleitete Wassermenge wird um<br />
die gemäß Absatz 3 von der Absetzung ausgenommene Wassermenge<br />
gekürzt und von der gesamten verbrauchten Wassermenge<br />
abgesetzt. Die dabei verbleibende Wassermenge muss für jede für<br />
das Betriebsanwesen polizeilich gemeldete Person, die sich dort<br />
während des Veranlagungszeitraums nicht nur vorübergehend aufhält,<br />
mindestens 40 m³/Jahr für die erste Person und für jede weitere<br />
Person mindestens 25 m³/Jahr betragen. Der Umrechnungsschlüssel<br />
für Tierbestände in Vieheinheiten zu § 51 des Bewertungsgesetzes<br />
ist entsprechend anzuwenden. Für den Viehbestand ist der<br />
Stichtag maßgebend, nach dem sich die Erhebung der Tierseuchenbeiträge<br />
für das laufende Jahr richtet.<br />
(5) Anträge auf Absetzung nicht eingeleiteter Wassermengen sind<br />
bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids<br />
zu stellen.<br />
§ 42<br />
Höhe der Abwassergebühren<br />
(1) Die Schmutzwassergebühr (§ 40) beträgt<br />
je m³ Abwasser: 1,88 €.<br />
(2) Die Niederschlagswassergebühr (§ 40a)<br />
beträgt je m² versiegelte Fläche: 0,51 €.<br />
(3) Die Gebühr für sonstige Einleitungen (§ 8 Abs. 3)<br />
beträgt je m³ Abwasser oder Wasser: 1,88 €.<br />
(4) Wird Abwasser in öffentliche Kanäle eingeleitet,<br />
die nicht an ein Klärwerk angeschlossen sind,<br />
beträgt die Gebühr je m³ Abwasser 0,62 €.<br />
(5) Die Abwassergebühr für Abwasser, das zu ei<strong>ner</strong> öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage<br />
gebracht wird (§ 38 Abs. 3), beträgt je m³<br />
Abwasser:<br />
a) Abwasser normal verschmutztem<br />
häuslichen Abwasser 1,26 €,<br />
b) Abwasser aus geschlossenen Gruben 2,52 €,<br />
c) Abwasser aus Mehrkammersystemen 25,20 €,<br />
d) Abwasser aus Tropfkörperanlagen 25,20 €,<br />
e) Abwasser aus Belebungsanlagen 25,20 €.<br />
(6) Beginnt oder endet die gebührenpflichtige Benutzung in den Fällen<br />
des § 40 a während des Veranlagungszeitraumes, wird für jeden<br />
Kalendermonat, in dem die Gebührenpflicht besteht, ein Zwölftel der<br />
Jahresgebühr angesetzt.<br />
§ 42a<br />
Zählergebühr<br />
(1) Die Zählergebühr gemäß § 37 Abs. 2 wird gestaffelt nach der<br />
Zählergröße erhoben. Sie beträgt bei Wasserzählern mit ei<strong>ner</strong> Nenngröße<br />
von Maximaldurchfluss m³/h (Qmax):<br />
a) Qmax Monatliche Zählergebühr<br />
3 und 5 3,57 €<br />
7 und 10 3,87 €<br />
20 4,52 €<br />
50 59,08 €<br />
80 59,08 €<br />
100 64,20 €<br />
(2) Bei der Berechnung der Zählergebühr wird der Monat, in dem der<br />
Zwischenzähler erstmals eingebaut oder endgültig ausgebaut wird,<br />
je als voller Monat gerechnet.<br />
§ 43<br />
Entstehung der Gebührenschuld<br />
(1) In den Fällen des § 38 Abs. 1 und § 42 a Abs. 1 entsteht die<br />
Gebührenschuld für ein Kalenderjahr mit Ablauf des Kalenderjahres<br />
(Veranlagungszeitraum). Endet ein Benutzungsverhältnis vor<br />
Ablauf des Veranlagungszeitraumes, entsteht die Gebührenschuld<br />
mit Ende des Benutzungsverhältnisses. Die Zählergebühr gemäß §<br />
42 a wird für jeden angefangenen Kalendermonat, in dem auf dem<br />
Grundstück ein Zwischenzähler vorhanden ist, erhoben.<br />
(2) In den Fällen des § 39 Abs. 1 Satz 3 entsteht die Gebührenschuld<br />
für den bisherigen Grundstückseigentümer mit Beginn des auf den<br />
Übergang folgenden Kalendermonats, für den neuen Grundstückseigentümer<br />
mit Ablauf des Kalenderjahres.<br />
(3) In den Fällen des § 38 Abs. 2 entsteht die Gebührenschuld bei<br />
vorübergehender Einleitung mit Beendigung der Einleitung, im Übrigen<br />
mit Ablauf des Veranlagungszeitraumes.<br />
(4) In den Fällen des § 38 Abs. 3 entsteht die Gebührenschuld mit<br />
der Anlieferung des Abwassers.<br />
(5) Die Gebührenschuld gem. § 38 Abs. 1 ruht auf dem Grundstück<br />
bzw. dem Erbbaurecht als öffentliche Last (§ 13 Abs. 3 i.V. mit § 27<br />
KAG).<br />
§ 44<br />
Vorauszahlungen<br />
(1) Solange die Gebührenschuld noch nicht entstanden ist, sind vom<br />
Gebührenschuld<strong>ner</strong> Vorauszahlungen zu leisten. Die Vorauszahlungen<br />
entstehen mit Beginn des Kalendermonats. Beginnt die Gebührenpflicht<br />
während des Veranlagungszeitraumes, entstehen die Vorauszahlungen<br />
mit Beginn des folgenden Kalendermonats.<br />
(2) Jeder Vorauszahlung ist ein Zwölftel des zuletzt festgestellten<br />
Jahreswasserverbrauchs, ein Zwölftel der zuletzt festgestellten versiegelten<br />
abflussrelevanten Grundstücksfläche bzw. ein Zwölftel der<br />
Jahreszählergebühr (§42a) zugrunde zu legen. Bei erstmaligem Beginn<br />
der Gebührenpflicht werden der voraussichtliche Jahreswasserverbrauch<br />
und der Zwölftelanteil der Jahresniederschlagswassergebühr<br />
geschätzt.<br />
(3) Die für den Veranlagungszeitraum entrichteten Vorauszahlungen<br />
werden auf die Gebührenschuld für diesen Zeitraum angerechnet.<br />
(4) In den Fällen des § 38 Abs. 2 und Abs. 3 entfällt die Pflicht zur<br />
Vorauszahlung.<br />
§ 45<br />
Fälligkeit<br />
(1) Die Benutzungsgebühren sind in<strong>ner</strong>halb eines Monats nach<br />
Bekanntgabe des Gebührenbescheids zur Zahlung fällig. Sind Vorauszahlungen<br />
(§ 44) geleistet worden, gilt dies nur, soweit die Gebührenschuld<br />
die geleisteten Vorauszahlungen übersteigt. Ist die<br />
Gebührenschuld klei<strong>ner</strong> als die geleisteten Vorauszahlungen, wird<br />
der Unterschiedsbetrag nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids<br />
durch Aufrechnung oder Zurückzahlung ausgeglichen.
9<br />
Jahrgang 2013 Mitteilungsblatt Murgtalbote Nr. 1799 vom 25. Oktober 2013<br />
(2) Die Vorauszahlungen gemäß § 44 werden mit Ende des Kalendermonats<br />
zur Zahlung fällig.<br />
VI. Anzeigepflicht, Haftung, Ordnungswidrigkeiten<br />
§ 46<br />
Anzeigepflicht<br />
(1) Binnen eines Monats sind der <strong>Gemeinde</strong> der Erwerb oder die<br />
Veräußerung eines an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossenen<br />
Grundstücks anzuzeigen. Entsprechendes gilt beim<br />
Erbbaurecht oder einem sonstigen dinglichen baulichen Nutzungsrecht.<br />
Anzeigepflichtig sind der Veräußerer und der Erwerber.<br />
(2) Binnen eines Monats nach Ablauf des Veranlagungszeitraumes<br />
hat der Gebührenschuld<strong>ner</strong> der <strong>Gemeinde</strong> anzuzeigen:<br />
a) die Menge des Wasserverbrauchs aus ei<strong>ner</strong> nichtöffentlichen<br />
Wasserversorgungsanlage;<br />
b) das auf dem Grundstück gesammelte und als Brauchwasser genutzte<br />
Niederschlagswasser (§ 40 Abs. 1 Nr. 3);<br />
c) die Menge der Einleitungen aufgrund besonderer Genehmigung<br />
(§ 8 Abs. 3).<br />
(3) Binnen eines Monats nach dem tatsächlichen Anschluss des<br />
Grundstücks an die öffentliche Abwasserbeseitigung, hat der Gebührenschuld<strong>ner</strong><br />
die Lage und Größe der Grundstücksflächen, von<br />
denen Niederschlagswasser den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt<br />
wird (§ 40a Abs. 1) der <strong>Gemeinde</strong> in prüffähiger Form mitzuteilen.<br />
Kommt der Gebührenschuld<strong>ner</strong> seinen Mitteilungspflichten<br />
nicht fristgerecht nach, werden die Berechnungsgrundlagen für die<br />
Niederschlagswassergebühr von der <strong>Gemeinde</strong> geschätzt.<br />
(4) Prüffähige Unterlagen sind Lagepläne im Maßstab 1:250, 1:500<br />
oder 1:1000 mit Eintrag der Flurstücks-Nummer. Die an die öffentlichen<br />
Abwasseranlagen angeschlossenen Grundstücksflächen sind<br />
unter Angabe der in § 40a Abs. 2 aufgeführten Versiegelungsarten<br />
und der für die Berechnung der Flächen notwendigen Maße zu<br />
kennzeichnen. Die <strong>Gemeinde</strong> stellt auf Anforderung einen Anzeigevordruck<br />
zur Verfügung.<br />
(5) Ändert sich die abflussrelevante Grundstücksfläche um mehr als<br />
10m² ist die Änderung in<strong>ner</strong>halb eines Monats der <strong>Gemeinde</strong> anzuzeigen.<br />
(6) Unverzüglich haben der Grundstückseigentümer und die sonst<br />
zur Nutzung eines Grundstücks oder ei<strong>ner</strong> Wohnung berechtigten<br />
Personen der <strong>Gemeinde</strong> mitzuteilen:<br />
a) Änderungen der Beschaffenheit, der Menge und des zeitlichen<br />
Anfalls des Abwassers;<br />
b) wenn gefährliche oder schädliche Stoffe in die öffentlichen Abwasseranlagen<br />
gelangen oder damit zu rechnen ist.<br />
(7) Binnen eines Monats hat der Grundstückseigentümer der <strong>Gemeinde</strong><br />
mitzuteilen, wenn die Voraussetzungen für Teilflächenabgrenzungen<br />
gem. § 26 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung und § 31 Abs.<br />
1 Satz 2 KAG entfallen sind, insbesondere abgegrenzte Teilflächen<br />
gewerblich oder als Hausgarten genutzt, tatsächlich an die öffentliche<br />
Abwasserbeseitigung angeschlossen oder auf ihnen genehmigungsfreie<br />
bauliche Anlagen errichtet werden.<br />
(8) Wird eine Grundstücksentwässerungsanlage, auch nur vorübergehend,<br />
außer Betrieb gesetzt, hat der Grundstückeigentümer diese<br />
Absicht so frühzeitig mitzuteilen, dass der Grundstücksanschluss<br />
rechtzeitig verschlossen oder beseitigt werden kann.<br />
(9) Wird die rechtzeitige Anzeige schuldhaft versäumt, so haftet im<br />
Falle des Absatzes 1 der bisherige Gebührenschuld<strong>ner</strong> für die Benutzungsgebühren,<br />
die auf den Zeitpunkt bis zum Eingang der Anzeige<br />
bei der <strong>Gemeinde</strong> entfallen.<br />
§ 47<br />
Haftung der <strong>Gemeinde</strong><br />
(1) Werden die öffentlichen Abwasseranlagen durch Betriebsstörungen,<br />
die die <strong>Gemeinde</strong> nicht zu vertreten hat, vorübergehend ganz<br />
oder teilweise außer Betrieb gesetzt oder treten Mängel oder Schäden<br />
auf, die durch Rückstau infolge von Naturereignissen wie Hochwasser,<br />
Starkregen oder Schneeschmelze oder durch Hemmungen<br />
im Abwasserablauf verursacht sind, so erwächst daraus kein Anspruch<br />
auf Schade<strong>ner</strong>satz. Ein Anspruch auf Ermäßigung oder auf<br />
Erlass von Beiträgen oder Gebühren entsteht in keinem Fall.<br />
(2) Die Verpflichtung des Grundstückseigentümers zur Sicherung<br />
gegen Rückstau (§ 20) bleibt unberührt.<br />
(3) Unbeschadet des § 2 des Haftpflichtgesetzes haftet die <strong>Gemeinde</strong><br />
nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.<br />
§ 48<br />
Haftung der Grundstückseigentümer<br />
Die Grundstückseigentümer und die Benutzer haften für schuldhaft<br />
verursachte Schäden, die infolge ei<strong>ner</strong> unsachgemäßen oder den<br />
Bestimmungen dieser Satzung widersprechenden Benutzung oder<br />
infolge eines mangelhaften Zustands der Grundstücksentwässerungsanlagen<br />
entstehen. Sie haben die <strong>Gemeinde</strong> von Ersatzansprüchen<br />
Dritter freizustellen, die wegen solcher Schäden geltend<br />
gemacht werden.<br />
§ 48 a<br />
Datenweitergabe<br />
Der Eigenbetrieb „<strong>Gemeinde</strong>werke <strong>Baiersbronn</strong>“ wird verpflichtet, an<br />
die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong> die zur Erhebung der Abwassergebühren<br />
erforderlichen Daten (Name, Vorname, Adresse des Grundstückseigentümers/Erbbauberechtigten<br />
gem. § 38 sowie die im jeweiligen<br />
Veranlagungszeitraum - Kalenderjahr - verbrauchte Wassermenge),<br />
gegen Erstattung der für die Datenübermittlung anfallenden (Zusatz)<br />
Kosten, zu übermitteln.<br />
§ 49<br />
Ordnungswidrigkeiten<br />
(1) Ordnungswidrig im Sinne von § 142 Abs. 1 GemO handelt, wer<br />
vorsätzlich oder fahrlässig<br />
1. entgegen § 3 Abs. 1 das Abwasser nicht der <strong>Gemeinde</strong> überlässt;<br />
2. entgegen § 6 Absätze 1, 2 oder 3 von der Einleitung ausgeschlossene<br />
Abwässer oder Stoffe in die öffentlichen Abwasseranlagen einleitet<br />
oder die für einleitbares Abwasser vorgegebenen Richtwerte<br />
überschreitet;<br />
3. entgegen § 8 Abs. 1 Abwasser ohne Vorbehandlung oder Speicherung<br />
in öffentliche Abwasseranlagen einleitet;<br />
4. entgegen § 8 Abs. 2 fäkalienhaltiges Abwasser ohne ausreichende<br />
Vorbehandlung in öffentliche Abwasseranlagen einleitet, die nicht<br />
an eine öffentliche Kläranlage angeschlossen sind;<br />
5. entgegen § 8 Abs. 3 sonstiges Wasser oder Abwasser, das der<br />
Beseitigungspflicht nicht unterliegt, ohne besondere Genehmigung<br />
der <strong>Gemeinde</strong> in öffentliche Abwasseranlagen einleitet;<br />
6. entgegen § 12 Abs. 1 Grundstücksanschlüsse nicht ausschließlich<br />
von der <strong>Gemeinde</strong> herstellen, unterhalten, erneuern, ändern, abtrennen<br />
oder beseitigen lässt;<br />
7. entgegen § 15 Abs. 1 ohne schriftliche Genehmigung der <strong>Gemeinde</strong><br />
eine Grundstücksentwässerungsanlage herstellt, anschließt oder<br />
ändert oder eine öffentliche Abwasseranlage benutzt oder die Benutzung<br />
ändert;<br />
8. die Grundstücksentwässerungsanlage nicht nach den Vorschriften<br />
des § 16 und des § 17 Absätze 1 und 3 herstellt, unterhält oder<br />
betreibt;<br />
9. entgegen § 18 Abs. 1 die notwendige Entleerung und Reinigung<br />
der Abscheider nicht rechtzeitig vornimmt;<br />
10. entgegen § 18 Abs. 3 Zerklei<strong>ner</strong>ungsgeräte für Küchenabfälle,<br />
Müll, Papier und dergleichen oder Handtuchspender mit Spülvorrichtungen<br />
an seine Grundstücksentwässerungsanlage anschließt;<br />
11. entgegen § 21 Abs. 1 die Grundstücksentwässerungsanlage vor<br />
der Abnahme in Betrieb nimmt.<br />
(2) Ordnungswidrig im Sinne von § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 KAG handelt,<br />
wer vorsätzlich oder leichtfertig den Anzeigepflichten nach § 46<br />
Absätze 1 bis 7 nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nachkommt.<br />
VII. Übergangs- und Schlussbestimmungen<br />
§ 50<br />
Übergangsregelung Zwischenzähler<br />
Sind auf Grundstücken zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser<br />
Satzung Zwischenzähler gemäß § 41 Abs. 2 vorhanden, sind diese<br />
bei der <strong>Gemeinde</strong> unter Angabe des Zählerstandes und eines<br />
Nachweises über die Eichung des Zählers in<strong>ner</strong>halb von 1 Monat<br />
anzuzeigen. Zwischenzähler, die den eichrechtlichen Vorschriften<br />
entsprechen, werden von der <strong>Gemeinde</strong> auf Antrag des Gebührenschuld<strong>ner</strong>s<br />
in ihr Eigentum entschädigungslos übernommen. § 41<br />
Abs. 2 gilt entsprechend.
10<br />
Jahrgang 2013 Mitteilungsblatt Murgtalbote Nr. 1799 vom 25. Oktober 2013<br />
§ 51<br />
In-Kraft-Treten<br />
(1) Soweit Abgabenansprüche nach dem bisherigen Satzungsrecht<br />
bereits entstanden sind, gelten anstelle dieser Satzung die Satzungsbestimmungen,<br />
die im Zeitpunkt des Entstehens der Abgabeschuld<br />
gegolten haben.<br />
(2) Diese Satzung tritt am 01.01.2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt die<br />
Abwassersatzung vom 23.06.1998 außer Kraft.<br />
Hinweis:<br />
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der<br />
<strong>Gemeinde</strong>ordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund<br />
der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4<br />
Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich in<strong>ner</strong>halb eines<br />
Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der<br />
<strong>Gemeinde</strong> geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung<br />
begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die<br />
Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung<br />
oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.<br />
Ausgefertigt!<br />
<strong>Baiersbronn</strong>, den 22. Oktober 2013<br />
(gez.) R u f<br />
Bürgermeister<br />
Öffentliche Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
vom 22. Oktober 2013<br />
Anwesend:<br />
Vorsitzender Bürgermeister Ruf<br />
und 21 <strong>Gemeinde</strong>räte<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat Metin Dagistanli ab § 126<br />
<strong>Gemeinde</strong>rätin Dr. Beate Schaible bis einschl. § 127<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat Ernst Schleh ab § 123<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat Dr. Ludwig Wäckers ab § 123<br />
Entschuldigt: <strong>Gemeinde</strong>rätin Friederike Schneider<br />
§ 122<br />
Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 24.09.2013 und Auflegung der<br />
Niederschrift über die Verhandlung des <strong>Gemeinde</strong>rates vom<br />
24.09.2013<br />
Der Vorsitzende sagt:<br />
1. Die Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
vom 24.09.2013 seien im „Murgtalbote“ in der Ausgabe vom<br />
27.09.2013 bekannt gegeben worden; diese Ausgabe liege im Sitzungsraum<br />
zur Einsichtnahme auf.<br />
2. Die Niederschrift über die Verhandlung des <strong>Gemeinde</strong>rates vom<br />
24.09.2013 werde durch Auflegung in der heutigen Sitzung zur<br />
Kenntnis gebracht. Die Niederschrift liege hier auf und könne von<br />
den <strong>Gemeinde</strong>räten eingesehen werden.<br />
§ 123<br />
Einwoh<strong>ner</strong>fragestunde<br />
Herr Jörg Marx berichtet über einen Pressebericht, welchen er unlängst<br />
in der Verdi-Zeitung gelesen habe. Demnach gebe es ein<br />
Ende Mai ergangenes Urteil des Staatsgerichtshofs Hessen, dass<br />
die Landesregierung Hessen ihre Kommunen finanziell angemessen<br />
ausstatten müsse. Herr Marx möchte wissen, ob dieses Urteil<br />
bekannt sei und dies unter Umständen auch Auswirkungen auf die<br />
finanzielle Ausstattung der Kommunen in Baden-Württemberg haben<br />
könne.<br />
Hierzu sagt der Vorsitzende, dass dies der Verwaltung nicht bekannt<br />
sei. Gerne werde man sich über dieses Urteil informieren.<br />
Herr Martin Schuler spricht zum wiederholten Male in ei<strong>ner</strong> Einwoh<strong>ner</strong>fragestunde<br />
die Neophytenbekämpfung an und fragt nach dem<br />
Stand der aktuellen Maßnahmen.<br />
Hierzu berichtet <strong>Gemeinde</strong>rat Ritt<strong>ner</strong> als Revierleiter über aktuell<br />
durchgeführte Maßnahmen in der Bekämpfung des Knöterichs. Er<br />
könne hierbei allerdings nur für sein Revier sprechen. Auf die Nachfrage<br />
von Herrn Schuler, ob diese Maßnahmen erfolgreich seien,<br />
sagt <strong>Gemeinde</strong>rat Ritt<strong>ner</strong>, dass man so zumindest an den dort bearbeiteten<br />
Plätzen die Vermehrung verhindere.<br />
Zur Frage von Herrn Schuler sagt Bauamtsleiter Günther, dass die<br />
<strong>Gemeinde</strong>gärt<strong>ner</strong>ei vereinzelt Maßnahmen durchgeführt habe. So<br />
umfangreich wie in Mitteltal, wo unter der Federführung von Herrn<br />
Schuler gearbeitet werde, gehe man allerdings nicht in allen Teilorten<br />
vor. Ge<strong>ner</strong>ell müsse man festhalten, dass es in diesem Bereich<br />
nicht ohne den Einsatz freiwilliger Helfer gehe.<br />
Herr Matthias Lind<strong>ner</strong> fragt nach, wie die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung sich<br />
die Schulentwicklung in der <strong>Gemeinde</strong> vorstelle und ob unter Umständen<br />
schon Gedanken und Planungen zu ei<strong>ner</strong> möglichen Gemeinschaftsschule<br />
durchgeführt worden seien.<br />
Hierzu verweist der Vorsitzende auf die aktuell vorgelegte R<strong>egion</strong>ale<br />
Schulentwicklungsplanung. In diesem Planwerk sei die <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Baiersbronn</strong> aufgrund ihrer Größe als einzelne Schulr<strong>egion</strong> ausgewiesen,<br />
was grundsätzlich von Vorteil sei. Unter Berücksichtigung<br />
der aktuellen und künftig vermuteten Schülerzahlen mache man sich<br />
natürlich intern intensiv Gedanken über dieses Thema. Zu gegebe<strong>ner</strong><br />
Zeit werde man dann im <strong>Gemeinde</strong>rat diskutieren, in welche<br />
Richtung man hier in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong> gehen werde.<br />
§ 124<br />
Fragestunde des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat Kalmbach sagt, dass im Bereich der Liftanlage Stöckerkopf<br />
verschiedene Fluchtlichtmasten umgestürzt seien. Hier<br />
gehe eine Gefährdung für Wanderer, Gleitschirmflieger und im Winter<br />
sicherlich auch für Skifahrer aus. Er ist der Meinung, dass die<br />
<strong>Gemeinde</strong> hier aktiv auf den Betreiber zugehen müsse, damit dieser<br />
Zustand behoben werde.<br />
Hierzu sagt der Vorsitzende, dass dieses Thema grundsätzlich bekannt<br />
sei. Auch mit den Betreibern habe man entsprechende Gespräche<br />
bereits geführt. Von deren Seite habe man die Aussage<br />
bekommen, dass in dieser Sache mit Versicherungen noch nicht<br />
abschließend alles geklärt sei, weshalb man die Masten nicht entfernen<br />
könne.<br />
Hierzu ergänzt <strong>Gemeinde</strong>rat Kalmbach nochmals, dass er diese<br />
Masten für eine konkrete Gefahr halte. Wenn etwas passiere, würden<br />
diese Masten auf <strong>Gemeinde</strong>grund liegen und die <strong>Gemeinde</strong><br />
könne eventuell haftbar gemacht werden. Hierzu wird von Seiten<br />
des Vorsitzenden eine entsprechende Prüfung zugesagt.<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat Zepf sagt, dass die <strong>Gemeinde</strong> in der Vergangenheit<br />
sich bekannterweise an einem Kraftwerksprojekt in Brunsbüttel beteiligt<br />
habe. In dieser Sache habe er schon lange keinen aktuellen<br />
Stand mehr gehört und bittet hierüber um Informationen.<br />
Hierzu sagt der Vorsitzende, dass dieses Projekt zwischenzeitlich<br />
von Südweststrom aufgegeben worden sei. Das Projekt befinde sich<br />
aktuell in der Rückabwicklung. Mit dem Verkauf von bereits erworbenen<br />
Grundstücken und Verwertung der Planungen wolle man nun<br />
versuchen, dass alle Beteiligten ihr eingebrachtes Geld weitgehend<br />
wieder zurückerhalten. Für die <strong>Gemeinde</strong> gehe er daher nur von einem<br />
sehr geringen Verlust aus.<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat Dieter Schleh spricht Schäden im Bereich des Seehaldensträßchens<br />
von Mitteltal in Richtung Kniebis an. Er wolle wissen,<br />
inwieweit man beabsichtige, diese Schäden zu beheben.<br />
Hierzu sagt Bauamtsleiter Günther, dass Schäden im Bereich von 2<br />
Durchlässen bekannt seien. Hier seien die Maßnahmen vergeben<br />
und man gehe davon aus, dass im Herbst 2013 noch der Zustand<br />
verbessert werden könne.<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat Pfau sagt, dass in ei<strong>ner</strong> Verkehrsschau besprochen<br />
worden sei, im Bereich der Ellbachstraße die Parksituation durch<br />
entsprechende Maßnahmen zu verbessern. Sei<strong>ner</strong> Meinung nach<br />
sei hier noch nichts passiert.<br />
Hierzu sagt Ordnungsamtsleiter Seefried, dass man das Protokoll<br />
der Verkehrsschau zwischenzeitlich vorliegen habe. In den nächsten<br />
Tagen werde man einen Termin mit dem Bauhofleiter machen, so<br />
dass vermutlich im Laufe der nächsten Wochen hier die notwendigen<br />
Maßnahmen vorgenommen werden können.<br />
Auf die Nachfrage von <strong>Gemeinde</strong>rat Gerhard Gaiser, wie die aktuell<br />
zurückliegende Freibadsaison verlaufen sei, sagt der Vorsitzende,
11<br />
Jahrgang 2013 Mitteilungsblatt Murgtalbote Nr. 1799 vom 25. Oktober 2013<br />
dass man hier noch keine aktuellen Zahlen bzw. Vergleiche zum Vorjahr<br />
habe. Diese werde man aber sehr gerne nachliefern.<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat Gerhard Gaiser spricht ebenfalls das Kraftwerksprojekt<br />
in Brunsbüttel an. Sei<strong>ner</strong> Meinung nach habe es bereits vor einiger<br />
Zeit Kommunen gegeben, die vorzeitig aus diesem Projekt ausgestiegen<br />
seien. Diese seien vermutlich mit einem besseren Ergebnis<br />
aus dieser „Nummer“ wieder herausgekommen.<br />
Der Vorsitzende sagt nochmals, dass aktuell das Projekt in der Auflösung<br />
sei. Alle Anteilseig<strong>ner</strong> sollten aus der verbliebenen Masse<br />
entsprechend entschädigt werden. Er gehe davon aus, dass man<br />
so besser aus diesem Projekt herausgehe als die Kommunen, die<br />
vorab ausgestiegen seien. Diese hätten ihre Anteile nur zu sehr geringen<br />
Preisen veräußert.<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat Dr. Wäckers spricht den Straßenschaden auf der L 401<br />
zwischen Obertal und Ruhestein an. Bereits in der Vergangenheit<br />
habe man gehört, dass hier nicht mit ei<strong>ner</strong> schnellen Behebung zu<br />
rechnen sei. Er wolle allerdings wissen, ob man hier einen aktuellen<br />
Stand habe.<br />
Hierzu sagt Bauamtsleiter Günther, dass die Planungen wohl fertiggestellt<br />
seien. Nun würde es seitens des Landes entsprechende<br />
Ausschreibungen geben. Ein Baubeginn noch in diesem Jahr sei allerdings<br />
utopisch. Bezüglich der Größe der geplanten Maßnahme<br />
sagt Bauamtsleiter Günther, dass hier Kosten in Höhe von 300.000<br />
bis 400.000 € auf das Land zukommen würden. Von Seiten der<br />
Verwaltung habe man aber immer auf eine schnelle Umsetzung gedrängt.<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat Dr. Wäckers bemängelt, dass bei Veranstaltungen in<br />
der Sporthalle Klosterreichenbach die Straße Im Wiesenrain regelmäßig<br />
beidseitig zugeparkt sei. Dies führe zu erheblichen Behinderungen<br />
u.a. der Anlieger, aber auch möglicher Rettungskräfte auf<br />
der Zufahrt zur Halle. Er bittet daher das Ordnungsamt hier verstärkt<br />
vorzugehen.<br />
Hierzu sagt Ordnungsamtsleiter Seefried, dass diese Problematik<br />
vermehrt am Wochenende auftrete. Hier sei der gemeindliche Vollzugsdienst<br />
natürlich nicht im Einsatz. Es gebe hier für die Anlieger<br />
nur die Möglichkeit die Polizei zu rufen. Selbstverständlich sei dies<br />
Problem bekannt und man mache sich intern Gedanken, wie man<br />
hier Abhilfe schaffen könne. Eine Beschilderung führe hier zu keinem<br />
Ergebnis. Eventuell müsste man sich Gedanken darüber machen,<br />
die Straße in diesem Bereich ganz zu sperren.<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat Dr. Wäckers spricht dann aktuell laufende Waldwegeinstandsetzungen<br />
im Röter Wald an. Den <strong>Gemeinde</strong>räten sei<br />
hierzu auch ein Anschreiben des Herrn Karl Frey aus Röt zugegangen.<br />
Herr Frey sowie auch weitere Betroffene hätten sich sehr kritisch<br />
über diese Durchführung ausgesprochen. Nach Meinung von<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat Dr. Wäckers seien die Wege falsch dimensioniert, so<br />
dass kein Begegnungsverkehr möglich sei und auch kein Abstellen<br />
des Fahrzeuges am Wegesrand. Da hier Mittel der <strong>Gemeinde</strong> in<br />
Höhe von ca. 200.000 € eingebracht werden, wolle er, dass sich der<br />
Technische Ausschuss mit dieser Maßnahme befasse. Er sagt, dass<br />
er eine entsprechende Unterschriftsliste im Gremium herumreichen<br />
werde, um über diesen Punkt diskutieren zu können.<br />
Hierzu erklärt der Vorsitzende, dass die Damen und Herren des<br />
<strong>Gemeinde</strong>rates das Schreiben des Herrn Frey erhalten hätten. Ein<br />
entsprechendes Antwortschreiben des Kreisforstamtsleiters, Herrn<br />
Jehle, auf die Stellungnahmen des Herrn Frey habe man ebenfalls<br />
aktuell verteilt. Zu dieser Maßnahme sagt der Vorsitzende, dass die<br />
<strong>Gemeinde</strong> zur Unterhaltung dieser Wege verpflichtet sei. Das Forstamt<br />
mache hierzu die entsprechende Planung und führe letztendlich<br />
aus, dass dies nach dem Stand der aktuellen Technik durchgeführt<br />
werde. Auch müsse man sehen, dass bereits ein Unternehmer mit<br />
dieser Maßnahme betraut sei, weshalb es wenig Sinn mache, wenn<br />
sich der Technische Ausschuss nochmals mit diesem Thema befasse.<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat Dr. Wäckers kritisiert, dass hier Gelder der <strong>Gemeinde</strong><br />
für eine Maßnahme verwendet werden, deren Umfang die Damen<br />
und Herren des <strong>Gemeinde</strong>rates so noch nicht zu Gesicht bekommen<br />
hätten. Er weist außerdem darauf hin, dass er durch die Instandsetzung<br />
der Wege eine größere Hochwassergefahr für den Ortsteil Röt<br />
sehe und bittet abschließend die Damen und Herren des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
ihn in diesem Ansinnen zu unterstützen.<br />
Auf Nachfrage von <strong>Gemeinde</strong>rat Thomas Gaiser wird von <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
Ernst Schleh berichtet, dass im Bereich der barrierefreien<br />
Plattform am Ellbachseeblick die Werbeplanen der ausführenden<br />
Baufirmen entfernt seien.<br />
Tourismusdirektor Schreib ergänzt, dass man, wie zugesagt, mit<br />
Hinweistafeln über diese Maßnahme informieren werde. Diese seien<br />
noch in Arbeit.<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat Büh<strong>ner</strong> sagt, dass es in Tonbach vermehrt zu Problemen<br />
mit Schwerlastfahrzeugen komme, welche durch ihre Navigationssysteme<br />
fehlgeleitet würden. Teilweise seien in der Vergangenheit<br />
große Lkw über die Häslergasse nach Tonbach gelotst worden.<br />
Hierzu sagt Ordnungsamtsleiter Seefried, dass dieses Thema bekannt<br />
sei. Man habe noch weitere Punkte, wo es durch Navigationssysteme<br />
zu Problemen komme. Den Vorschlag von <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
Büh<strong>ner</strong>, im Bereich der Einmündung der Häslergasse eine entsprechende<br />
Beschilderung anzubringen, halte er für nicht geeignet. Hier<br />
sei die Verkehrssituation u.a. bedingt durch den Fußgängerüberweg<br />
so übersichtlich, dass ein weiteres Schild nicht zur Kenntnis<br />
genommen werde. Gerne werde er dieses Thema in der nächsten<br />
Verkehrsschau wieder behandeln.<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat Nestle bittet die Verwaltung darum, über einen aktuellen<br />
Stand zum Ausbau der L 409 zu informieren.<br />
Hierzu sagt Bauamtsleiter Günther, dass in dieser Maßnahme aktuell<br />
wieder Bewegung sei. Zur Historie dieser Maßnahme sagt er,<br />
dass man bereits im Frühsommer 2009 die Planfeststellung erhalten<br />
habe. Danach sei eine Klage gegen diese Planung eingegangen. Es<br />
sei zu keinem Urteil gekommen und ein gütlicher Einigungstermin sei<br />
bislang gescheitert. In 2013 habe es einen neuen Termin mit ei<strong>ner</strong><br />
neuen Richterin gegeben und im Oktober 2013 habe sich nunmehr<br />
abgezeichnet, dass eine gemeinsame Einigung möglich erscheine.<br />
Der damalige Kläger habe nun bis November Zeit, seine Vorstellungen<br />
zu äußern. Grundsätzlich stimme dieser Entwicklungsstand positiv<br />
und man hoffe auf eine gute Lösung. Selbstverständlich könne<br />
man bis zu der entsprechenden Rechtskraft ei<strong>ner</strong> Einigung in dieser<br />
Maßnahme nicht weiter vorangehen.<br />
§ 125<br />
Nachrücken des Herrn Metin Dagistanli in den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
<strong>Baiersbronn</strong><br />
a) Feststellung, dass keine Hinderungsgründe des § 29 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung<br />
für Baden-Württemberg vorliegen<br />
b) Verpflichtung zum <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
Der Vorsitzende verweist auf die Sitzungsvorlage Nr. 136/2013, in<br />
der Folgendes ausgeführt ist:<br />
„Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Baiersbronn</strong> hat in sei<strong>ner</strong> Sitzung am 24. September<br />
2013 dem Antrag von <strong>Gemeinde</strong>rat Jörg Marx auf Ausscheiden<br />
aus dem <strong>Gemeinde</strong>rat zugestimmt.<br />
Aus der Wahl der <strong>Gemeinde</strong>räte am 07. Juni 2009 ging<br />
Herr Metin Dagistanli<br />
Wilhelm-Heusel-Straße 11 - Friedrichstal<br />
72270 <strong>Baiersbronn</strong><br />
als erster Ersatzbewerber des Wahlvorschlages der SPD hervor.<br />
Herr Dagistanli wurde vom Hauptamt angeschrieben und es wurde<br />
ihm mitgeteilt, dass er in den <strong>Gemeinde</strong>rat nachrücke. Gleichzeitig<br />
wurde ihm ein Formular mit der Aufforderung übersandt, sich hierin<br />
zu erklären, ob er das Amt annehme. Diese Erklärung ist zwischenzeitlich<br />
eingegangen. Er wurde weiter darüber belehrt, eventuelle<br />
Hinderungsgründe für den Einzug in den <strong>Gemeinde</strong>rat angeben zu<br />
müssen. Solche sind von ihm nicht vorgetragen worden.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung sind auch keine Hinderungsgründe des §<br />
29 Abs. 1 – 4 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung bekannt, die einen Einzug in<br />
den <strong>Gemeinde</strong>rat nicht zulassen würden.<br />
Die Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates werden aufgefordert, eventuelle<br />
ihnen bekannte Hinderungsgründe vorzutragen.“<br />
Auf Nachfrage des Vorsitzenden äußert kein Mitglied des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
Hinderungsgründe, welche ei<strong>ner</strong> Verpflichtung des Herrn<br />
Metin Dagistanli zum <strong>Gemeinde</strong>rat entgegenstehen würden.<br />
Daraufhin ergeht der einstimmige<br />
B e s c h l u s s:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat stellt fest, dass für den Einzug von Herrn Metin<br />
Dagistanli in den <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Baiersbronn</strong> keine Hinderungsgründe<br />
des § 29 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für Baden-Württemberg vorliegen<br />
und Herr Dagistanli zum <strong>Gemeinde</strong>rat verpflichtet werden kann.
12<br />
Jahrgang 2013 Mitteilungsblatt Murgtalbote Nr. 1799 vom 25. Oktober 2013<br />
Anschließend dankt der Vorsitzende Herrn Dagistanli herzlich für<br />
seine Bereitschaft, dieses wichtige Ehrenamt zu übernehmen. Er<br />
erläutert Herrn Dagistanli insbesondere die Rechte und Pflichten,<br />
welche mit diesem Amt einhergehen.<br />
Per Handschlag und mit der Verpflichtungsformel:<br />
„Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte<br />
Erfüllung mei<strong>ner</strong> Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die<br />
Rechte der <strong>Gemeinde</strong> gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das<br />
ihrer Einwoh<strong>ner</strong> nach Kräften zu fördern.“<br />
verpflichtet der Vorsitzende Herrn Metin Dagistanli zum neuen Mitglied<br />
des Baiersbron<strong>ner</strong> <strong>Gemeinde</strong>rates.<br />
Im Anschluss wird eine Niederschrift über die Verpflichtung unterzeichnet.<br />
§ 126<br />
Nachwahl in gemeindliche Gremien nach dem Ausscheiden von<br />
Herrn Jörg Marx aus dem <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
Der Vorsitzende verweist auf die Sitzungsvorlage Nr. 137/2013, in<br />
der Folgendes ausgeführt ist:<br />
„Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Baiersbronn</strong> hat in sei<strong>ner</strong> Sitzung am 24. September<br />
2013 dem Antrag von <strong>Gemeinde</strong>rat Jörg Marx auf Ausscheiden<br />
aus dem <strong>Gemeinde</strong>rat zugestimmt.<br />
In der heutigen Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates steht die Verpflichtung<br />
des nachrückenden Ersatzbewerbers zum <strong>Gemeinde</strong>rat auf der Tagesordnung.<br />
Nach Vollzug dieses Tagesordnungspunktes wäre der<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat dann wieder vollzählig.<br />
Mit dem Ausscheiden des Herrn Marx aus dem <strong>Gemeinde</strong>rat ist<br />
auch das Ausscheiden aus den verschiedenen gemeindlichen Gremien,<br />
in die er vom <strong>Gemeinde</strong>rat gewählt worden ist, verbunden.<br />
Herr Marx war<br />
- Mitglied im Verwaltungsausschusses<br />
- Vertreter der SPD-Fraktion im Gemeinsamen Beirat des Jugendzentrums<br />
<strong>Baiersbronn</strong><br />
Es gilt nun diese frei gewordenen Sitze wiederzubesetzen.<br />
Entsprechend der seit Jahrzehnten bei der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong><br />
geübten Praxis steht der Fraktion bzw. Wählervereinigung das Vorschlagsrecht<br />
für die Wiederbesetzung zu, aus deren Mitte der bisherige<br />
Sitzinhaber ausgeschieden ist. Herr Jörg Marx gehörte der<br />
SPD-Fraktion an. Die SPD-Fraktion wurde mit der Bitte angeschrieben,<br />
ihre Vorschläge für die Wiederbesetzung der oben genannten<br />
Sitze in der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vorzutragen.“<br />
Auf Nachfrage des Vorsitzenden erklärt <strong>Gemeinde</strong>rat Gerhard Gaiser<br />
für die SPD-Fraktion, dass man für beide Gremien Herrn Metin<br />
Dagistanli vorschlage.<br />
Daraufhin ergeht der einstimmige<br />
B e s c h l u s s:<br />
Dem Vorschlag der SPD-Fraktion für die Wiederbesetzung der oben<br />
genannten Sitze in den einzelnen gemeindlichen Gremien mit Herrn<br />
Metin Dagistanli wird zugestimmt.<br />
§ 127<br />
Gründung der Schwarzwald+ GmbH gemeinsam mit<br />
Freudenstadt<br />
Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn<br />
Feustel und verweist auf die Vorberatung im Verwaltungsausschuss<br />
am 08.10.2013, § 46, auf die gemeinsame Sitzung mit Freudenstadt<br />
am 01.10.2013 sowie auf die Sitzungsvorlage Nr. 135/2013, in der<br />
Folgendes ausgeführt ist:<br />
„Wie in der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am 24.09. und in der gemeinsamen<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratssitzung mit Freudenstadt am 1.10.2013 vorgestellt<br />
wurde, plant die <strong>Baiersbronn</strong> Touristik zum Betrieb der r<strong>egion</strong>alen<br />
Mehrwertgästekarte und für die zukünftige Vermarktung der R<strong>egion</strong><br />
die Gründung ei<strong>ner</strong> gemeinsamen Betreiber GmbH, die unter dem<br />
Namen Schwarzwald+ GmbH firmieren soll.<br />
Nach über einem Jahr Vorarbeit seitens der <strong>Baiersbronn</strong> Touristik<br />
und Freudenstadt Tourismus soll die Schwarzwald+ Card (ehemaliger<br />
Arbeitstitel GenussCard Schwarzwald) zum Februar 2014 auf<br />
den Markt kommen. Über 80 Leistungspart<strong>ner</strong> und rund 40 Gastgeber<br />
aus der R<strong>egion</strong> konnten für die Teilnahme an diesem innovativen<br />
Mehrwert-System für die Gäste gewonnen werden.<br />
Die beiden Gebietskörperschaften <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong> und<br />
Stadt Freudenstadt planen vor dem Hintergrund der Einführung<br />
der Schwarzwald+ Card, eine Betreibergesellschaft zur organisatorischen,<br />
wirtschaftlichen wie technischen Umsetzung des Projekts<br />
zu gründen. Die Betreibergesellschaft ist damit ein rechtlich eigenständiges<br />
Unternehmen mit den beiden Gesellschaftern <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Baiersbronn</strong> und Stadt Freudenstadt. In der weiteren Folge des<br />
Projekts soll Schwarzwald+ auf die R<strong>egion</strong> ausgedehnt werden und<br />
insbesondere weitere Gastgeber- und <strong>Gemeinde</strong>-Part<strong>ner</strong> für die Teilnahme<br />
gewonnen werden.“<br />
Der Vorsitzende ergänzt, dass die Hinweise des Verwaltungsausschusses,<br />
insbesondere zu Sitz, Aufsichtsrat, Vorsitzenden und<br />
Geschäftsführern in dem nun vorgelegten Satzungsentwurf der<br />
Schwarzwald+ GmbH eingearbeitet worden wären. Dieser Entwurf<br />
sei auch mit den beiden Aufsichtsbehörden, dem Regierungspräsidium<br />
Karlsruhe und dem Landratsamt Freudenstadt abgestimmt.<br />
Wenn auch der <strong>Gemeinde</strong>rat der Stadt Freudenstadt diesem Satzungsentwurf<br />
zustimmt, könnte die Gründung der Gesellschaft am<br />
08. November erfolgen.<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat Gerhard Gaiser spricht die Regelung des § 9 Ziffer 2 c)<br />
an, nach der zwei Mitglieder aus dem <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Baiersbronn</strong> in<br />
den Aufsichtsrat entsandt werden würden. Er ist der Meinung, dass<br />
hier jede der vier Fraktionen vertreten sein sollte. Aus diesem Grund<br />
stellt er den Antrag, § 9 Ziffer 2 c) des Satzungsentwurfes wie folgt<br />
zu ändern:<br />
Der Gesellschafter <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong> entsendet aus jeder<br />
Fraktion des <strong>Gemeinde</strong>rats mindestens 1 Mitglied.<br />
Der Vorsitzende zeigt sich von diesem Antrag überrascht, da diese<br />
Forderung nun zum ersten Mal gestellt werde und eine zeitnahe Abstimmung<br />
mit der Stadt Freudenstadt nun nicht möglich sei.<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat Nestle ergänzt, dass die beiden großen Fraktionen<br />
nicht zwingend Anspruch auf die beiden Plätze im Aufsichtsrat erheben<br />
würden. Sei<strong>ner</strong> Meinung nach müsse hier der Sachverstand<br />
maßgeblich sein.<br />
Nach kurzer Aussprache wird der Antrag von <strong>Gemeinde</strong>rat Gerhard<br />
Gaiser bei 16 Gegenstimmen und zwei Enthaltungen abgelehnt.<br />
<strong>Gemeinde</strong>rätin Günter macht auf eine Unrichtigkeit in der Gesellschafterliste<br />
aufmerksam, wonach beide Gesellschafter nicht zu<br />
gleichen Teilen berücksichtigt werden würden. Der Vorsitzende sagt<br />
eine Korrektur zu.<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat Ruoss fragt, ob nicht die Notwendigkeit eines kaufmännischen<br />
Geschäftsführers gesehen werde. Dies vor dem Hintergrund,<br />
dass beide nun vorgesehenen Geschäftsführer aus dem<br />
Touristikbereich kommen würden und es sehr wichtig sei, dass der<br />
Aufsichtsrat über etwaige Fehlentwicklungen schnell unterrichtet<br />
werden würde.<br />
Hierzu antwortet Herr Feustel, dass die vorgesehenen Geschäftsführer<br />
auch den kaufmännischen Bereich abdecken würden. Um<br />
diese zu entlasten, sei auch schon vorgeschlagen worden, die Buchhaltung<br />
auszulagern.<br />
Nach kurzer Aussprache ergeht bei 6 Enthaltungen der<br />
B e s c h l u s s:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt der Satzung der Schwarzwald + GmbH zu.<br />
Weiter ergeht ebenfalls bei 6 Enthaltungen der<br />
B e s c h l u s s:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt der Gründung der Schwarzwald+ GmbH<br />
gemeinsam mit Freudenstadt zu.<br />
§ 128<br />
Beratungskampagne „E<strong>ner</strong>giekarawane <strong>Baiersbronn</strong>“<br />
Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Vogel<br />
vom Institut für innovatives Bauen und verweist auf die Sitzungsvorlage<br />
Nr. 107/2013, in der Folgendes ausgeführt ist:<br />
„Das institut innovatives bauen (iib) aus Schwetzingen hat eine<br />
„E<strong>ner</strong>gie Beratungskampagne“ für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong> einschließlich<br />
Teilorte durchgeführt. Für dieses „e<strong>ner</strong>getische Quartierskonzept<br />
<strong>Baiersbronn</strong>“ einschl. der e<strong>ner</strong>getischen Einzelberatung von<br />
Hausbesitzern wurde ein Zuschuss in Höhe von 22.230.000 € von<br />
der KFW-Bank gewährt (Fördersatz 65 %).<br />
Die Gesamtkosten der Konzepterstellung beliefen sich auf 34.200 €.<br />
Bedingt durch zusätzliche Einnahmen aus der Einzelberatung und<br />
durch Kostenübernahme der iib für die Datenbeschaffung betrug der<br />
Eigenanteil der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong> nur 5.130 € brutto.<br />
Vertreter der iib werden dem <strong>Gemeinde</strong>rat den Abschlussbericht des<br />
Quartierkonzeptes <strong>Baiersbronn</strong> im Detail vorstellen, Sie stehen auch<br />
für Fragen des Gremiums zur Verfügung.“
13<br />
Jahrgang 2013 Mitteilungsblatt Murgtalbote Nr. 1799 vom 25. Oktober 2013<br />
Herr Vogel zeigt anhand ei<strong>ner</strong> Power-Point-Präsentation den Abschlussbericht<br />
vom 17.06.2013. Einleitend führt er die an der Beratungskampagne<br />
beteiligten Institutionen auf wie z.B. Kreishandwerkerschaft,<br />
Kreissparkasse Freudenstadt, Volksbank <strong>Baiersbronn</strong><br />
Murgtal, die <strong>Gemeinde</strong>werke <strong>Baiersbronn</strong> und auch die Kreditanstalt<br />
für Wiederaufbau.<br />
Das Quartier der Kampagne sei nahezu identisch mit dem geplanten<br />
Bereich für die Unterdorfsanierung gewesen.<br />
Er beleuchtet sodann weiter 4 Themenbereiche:<br />
1. <strong>Gemeinde</strong>struktur<br />
Hier verweist er auf die aus der demografischen Entwicklung und<br />
dem Zensus 2011 bekannten zunehmenden Einwoh<strong>ner</strong>verluste,<br />
einhergehend mit ei<strong>ner</strong> Überalterung der Bevölkerung. <strong>Baiersbronn</strong><br />
habe auch insgesamt eine etwas geringere Bedeutung als Arbeitsort<br />
und weise auch nur sehr wenige Arbeitsplätze für Hochqualifizierte<br />
aus. Andererseits sei die Einkommenssituation der Bewoh<strong>ner</strong> sehr<br />
solide; es gebe wenig Einkommensarmut. Insgesamt lebe man in<br />
<strong>Baiersbronn</strong> recht ordentlich vom Tourismus. Als weiteren positiven<br />
Indikator bezeichnet er den in den letzten Jahren relativ stabil gebliebenen<br />
Quadratmeterpreis für gebrauchte Immobilien.<br />
2. E<strong>ner</strong>gie<br />
Hier verweist Herr Vogel auf die Verdoppelung der e<strong>ner</strong>getischen<br />
Erneuerungsquote von 10 auf 20 % in <strong>Baiersbronn</strong> (20 bis 30 % im<br />
Beispielquartier Unterdorf).<br />
Aus den Beratungsgesprächen hätten sich zunächst als Priorität<br />
mögliche Maßnahmen für die Erneuerung von Heizungsanlagen<br />
mit erneuerbarem Anteil (Wärmepumpe) vor der Erneuerung bzw.<br />
dem Austausch von Fenstern ergeben. Er führ dies auf den günstigeren<br />
Effekt bei der Reduzierung des CO2-Ausstosses bei der Renovierung<br />
von Heizungsanlagen im Gegensatz zu den doch teuren<br />
Austauschmaßnahmen bei Fenstern zurück. An den Fassaden der<br />
Häuser sei wenig nachzubessern, da sie grundsätzlich recht gut gepflegt<br />
seien. Die vom Bund vorgegebenen ökologischen Ziele seien<br />
grundsätzlich erreichbar, wenn die Eigentümer über die möglichen<br />
Unterstützungen informiert und erreicht seien. Die E<strong>ner</strong>gieform der<br />
Nahwärme sei in 95 % der Beratungsfälle u<strong>ner</strong>wünscht gewesen.<br />
Das Streben nach „E<strong>ner</strong>gieautonomie“ sei in <strong>Baiersbronn</strong> sehr stark<br />
ausgeprägt.<br />
3. Ergebnis aus den Beratungen<br />
Von den Gebäudeeigentümern würden fast ausschließlich Einzelmaßnahmen<br />
geplant. Das Interesse an Effizienzhäusern sei nicht<br />
gegeben. Zinsgünstige Darlehen wurden nicht nachgefragt. Die sanierungswilligen<br />
Gebäudeeigentümer bevorzugen vorrangig eine Eigenkapitalfinanzierung<br />
mit der möglichen 10 %igen Bezuschussung.<br />
Durchschnittlich sei in den nächsten 1 bis 3 Jahren pro Eigentümer<br />
der Einsatz von ca. 20.000 € Investitionsmitteln (insgesamt etwas<br />
mehr als 750.000 €) angestrebt. Gerade der Personenkreis der 50<br />
bis 60-jährigen sei stark an e<strong>ner</strong>getischen Verbesserungsmaßnahmen<br />
interessiert.<br />
4. Förderinstrumente/Fortführung<br />
Hier verweist Herr Vogel auf die Notwendigkeit der kontinuierlichen<br />
Umsetzung von Einzelmaßnahmen, gemeinsam mit den Handwerkern.<br />
Die Zuschussberatung (ohne Info zu den möglichen Krediten) sei<br />
nicht systemtisch geregelt. Sanierungswillige Eigentümer hätten dafür<br />
noch keine konkreten Ansprechpart<strong>ner</strong>. Hier müsse noch eine<br />
bessere Einbindung und Information über die kommunale Wirtschaftsförderung<br />
aber auch über die Handwerkerschaft angestrebt<br />
werden. Dies gelte auch für die informatorische und beratende Kommunikation,<br />
die kontinuierlich und kostengünstig 4 Mal im Jahr weitergeführt<br />
werden sollte.<br />
Der Vorsitzende ergänzt hierzu, die Kreishandwerkerschaft habe<br />
mittlerweile Beratungen ihrer infrage kommenden Handwerksbetriebe<br />
angeboten und durchgeführt, so dass man auch hier auf einem<br />
gute Wege sei.<br />
Abschließend stellt Herr Vogel fest, Heizanlagen mit Holz würden<br />
in <strong>Baiersbronn</strong> traditionsgemäß eine große Rolle spielen, auch bei<br />
beabsichtigten Renovierungen der Heizanlagen.<br />
Er gibt noch einige Vergleichszahlen von weiteren teilnehmenden<br />
Kommunen wie z.B. Bad Schussenried, Leingarten und Murrhardt<br />
bekannt. Der Viergemeindevergleich zeige auf, dass die Investition<br />
pro Tonne CO2 in <strong>Baiersbronn</strong> mit 5.649 € durchschnittlich sei. Mit<br />
zu erwartenden insgesamt 760.000 € Folgeinvestitionen sei <strong>Baiersbronn</strong><br />
im Vergleich der <strong>Gemeinde</strong>n Spitze. Die pro Eigentümer vorgesehene<br />
Investition ist mit mehr als 20.000 € in <strong>Baiersbronn</strong> mit am<br />
höchsten.<br />
Der Vorsitzende dankt abschließend Herrn Vogel für die Zusammenfassung<br />
des Abschlussberichtes, der vom <strong>Gemeinde</strong>rat zur Kenntnis<br />
genommen wird.<br />
§ 129<br />
Abwasserbeitrag<br />
I. Überarbeitung der Globalberechnung Abwasser zur Ermittlung<br />
der Beitragsobergrenze für den Abwasserbeitrag<br />
II. Beschluss ei<strong>ner</strong> neuen Satzung über die öffentliche<br />
Abwasserbeseitigung – Abwassersatzung (AbwS)<br />
Der Vorsitzende verweist auf die Vorberatung im Verwaltungsausschuss<br />
am 08.10.2013, § 47, sowie auf die Sitzungsvorlage Nr.<br />
121/2013 die von <strong>Gemeinde</strong>amtfrau Marohn folgendermaßen erläutert<br />
wird.<br />
I. Überarbeitung der Globalberechnungen zur Ermittlung der<br />
Beitragsobergrenze für den Abwasserbeitrag<br />
1. Allgemeines<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong> erhebt gemäß § 20 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz<br />
(KAG) Beiträge zur teilweisen Deckung der Kosten für<br />
die Anschaffung und die Herstellung öffentlicher Einrichtungen. Die<br />
Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg<br />
fordert für die Ermittlung der Beitragsobergrenze im Bereich Abwasser<br />
eine sogenannte Globalberechnung. Sie ist der Nachweis dafür,<br />
dass der <strong>Gemeinde</strong>rat das ihm bei der Beschlussfassung über den<br />
Beitragssatz eingeräumte Ermessen fehlerfrei ausgeübt hat. Insbesondere<br />
stellt sie den rech<strong>ner</strong>ischen Nachweis dar, dass bei der<br />
Beschlussfassung über den jeweiligen Beitragssatz nicht gegen das<br />
Kostenüberdeckungsverbot verstoßen wurde.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat am 26.07.2005 in öffentlicher Sitzung über die<br />
Überarbeitung der Globalberechnungen „Unteres Murgtal“ und die<br />
Ermittlung der Beitragsobergrenze für den Abwasserbeitrag Kanalnetz<br />
und Klärwerk „Unteres Murgtal“ beraten. Grund für die damalige<br />
Überarbeitung der Globalberechnungen war die Stilllegung der Kläranlage<br />
Zwickgabel. Zuvor gab es drei technisch getrennte Klärsysteme.<br />
Nach der Stilllegung der Kläranlage Zwickgabel im Jahr 2004<br />
gibt es in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong> lediglich noch zwei technisch<br />
getrennte Systeme:<br />
1. Kanalnetz „Oberes Murgtal“ mit Klärwerk des Zweckverbandes<br />
„Abwasserreinigung Freudenstadt-<strong>Baiersbronn</strong>“ in <strong>Baiersbronn</strong><br />
2. Kanalnetz „Unteres Murgtal“ mit Klärwerk der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong><br />
in Schönmünzach<br />
Da die einzelnen Kalkulationsergebnisse der technisch getrennten<br />
Systeme sehr weit auseinander lagen, wurde in der Vergangenheit<br />
vom <strong>Gemeinde</strong>rat für jedes technisch getrennte System ein getrennter<br />
Beitragssatz festgesetzt.<br />
In öffentlicher Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates am 26. Juli 2005 wurde<br />
der Antrag gestellt, dass die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung die Globalberechnungen<br />
„Oberes Murgtal“ und „Unteres Murgtal“ dem <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
neu vorlegen solle, um über einen einheitlichen oder getrennten<br />
Beitragssatz zu beschließen. Dieser Antrag wurde mehrheitlich vom<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat beschlossen.<br />
Die Erhebungen vor allem im Bereich „Oberes Murgtal“ dauerten allerdings<br />
bis 2010. Durch den Stellenwechsel im SG Bauverwaltung<br />
gab es zusätzliche Verzögerungen, so dass erst 2013 die Erhebung<br />
abgeschlossen werden konnte.<br />
Nach ständiger Rechtsprechung muss die Globalberechnung dem<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat komplett vorliegen. Dargestellt sind die Ermessensund<br />
Prognoseentscheidungen, die der <strong>Gemeinde</strong>rat im Rahmen des<br />
Verfahrensablaufs zur Festsetzung des jeweiligen Beitragssatzes<br />
treffen muss. Die Grenzen der ermessenspflichtigen Entscheidung<br />
zur Festsetzung des Beitragssatzes bilden das Vorteilsprinzip, das<br />
Kostenüberdeckungsverbot und der Gleichheitssatz.<br />
Grundgedanke der Globalberechnung ist, dass alle gegenwärtigen<br />
und künftigen Benutzer der öffentlichen Einrichtungen gleichermaßen<br />
zu den Kosten der Einrichtung beizutragen haben. Zu ermitteln<br />
sind die gesamten gegenwärtigen und künftigen Herstellungskosten<br />
sowie die Summe der gegenüberzustellenden Flächen. Der höchstzulässige<br />
Beitragssatz ergibt sich somit aus der Division der bei-
14<br />
Jahrgang 2013 Mitteilungsblatt Murgtalbote Nr. 1799 vom 25. Oktober 2013<br />
tragsfähigen Gesamtkosten durch die Gesamtheit der angeschlossenen<br />
Flächen (Nutzungsflächen).<br />
Entsprechend diesem Grundgedanken besteht die Globalberechnung<br />
aus zwei Bereichen:<br />
a) der Kostenseite und<br />
b) der Flächenseite.<br />
Auf die beigefügten Globalberechnungen „Oberes Murgtal“ und<br />
„Unteres Murgtal“ mit umfangreichen Erläuterungen wird verwiesen<br />
(Anlage 2).<br />
2. Ermessens- und Prognoseentscheidungen des<br />
<strong>Gemeinde</strong>rates<br />
2.1. Beitragsmaßstab<br />
Als Beitragsmaßstab ist in Anlehnung an die bisherige Regelung die<br />
Nutzungsfläche (= Grundstücksfläche x Nutzungsfaktor) vorgesehen.<br />
Der Nutzungsfaktor ist von der Anzahl der Vollgeschosse abhängig.<br />
Der Vollgeschossmaßstab ist von der Rechtsprechung neben der<br />
zulässigen Geschossfläche als vorteilsbezoge<strong>ner</strong> Beitragsmaßstab<br />
a<strong>ner</strong>kannt. Die Nutzungsfläche gilt als einheitlicher Maßstab für alle<br />
Beiträge auf dem Gebiet der Gesamtgemeinde <strong>Baiersbronn</strong>.<br />
Es ergeht der einheitliche<br />
B e s c h l u s s :<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt als Beitragsmaßstab die Nutzungsfläche.<br />
2.2. Erhebung von einheitlichen oder von nach Ortsteilen<br />
getrennten Beitragssätzen<br />
Dieser Punkt wird zunächst hinten angestellt.<br />
2.3 Erhebung von Teilbeitragssätzen für Einrichtungsteile der<br />
Abwasserbeseitigung / Zuordnung der Teilanlagen<br />
Nach § 29 Abs. 1 KAG besteht auch weiterhin die Möglichkeit, Teilbeitragssätze<br />
für nutzbare Teileinrichtungen in der Satzung vorzusehen.<br />
In den Globalberechnungen wurde beim „Oberen Murgtal“ und<br />
„Unteren Murgtal“ eine Aufteilung nach Kanal- und Klärbeitrag vorgenommen.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat entscheidet nach Ausübung seines<br />
pflichtgemäßen Ermessens über die Zuordnung von Teilanlagen. In<br />
den Globalberechnungen werden die Hauptsammler dem Kanalbeitrag<br />
zugerechnet und die Regenwasserbehandlungsanlagen dem<br />
Klärbeitrag. Jeder Teilbeitrag ist Ergebnis ei<strong>ner</strong> selbständigen Globalberechnung.<br />
Es ergeht der einheitliche<br />
B e s c h l u s s:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt für das „Obere Murgtal“ und das „Untere<br />
Murgtal“ die Erhebung von Teilbeitragssätzen. Dabei werden die<br />
Zuleitungssammler dem Kanalbeitrag zugeordnet und die Regenwasserbehandlungsanlagen<br />
dem Klärbeitrag.<br />
2.4 Preissteigerungsrate<br />
Bei den Zukunftsinvestitionen wird anhand der amtlichen Indexwerte<br />
eine jährliche Preissteigerungsrate von 1,08 % angenommen. Bezogen<br />
auf den Bezugszeitpunkt 2028 sollte mit ei<strong>ner</strong> gewissen Preissteigerung<br />
gerechnet werden. Es wird daher vorgeschlagen, eine<br />
jährliche Preissteigerung von 1,08 % vorzusehen.<br />
Es ergeht der einheitliche<br />
B e s c h l u s s:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt eine anzusetzende Preissteigerung in<br />
Höhe von 1,08 % p.a..<br />
2.5 Zuweisungen und Zuschüsse<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong> erfüllt seit 2005 die Voraussetzungen<br />
der Förderrichtlinien „Wasserwirtschaft“ nicht mehr, da der Schwellenwert<br />
(Summe Gebühren Wasser und Abwasser) auf 5,90 Euro<br />
angehoben wurde. Bei der Kanalsanierung liegt der Schwellenwert<br />
bei 6,90 Euro. Die Schmutzwassergebühren der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong><br />
liegen bei 1,88 Euro/m³, die Niederschlagswassergebühren<br />
bei 0,51 Euro/m² und die Wassergebühren liegen bei 2,70 Euro/m³.<br />
Anhand der aktuellen Berechnung des fiktiven Entgeltes für 2011<br />
liegt die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong> weit unterhalb des Schwellenwertes.<br />
Für 2015 sind Änderungen der Förderrichtlinien FrWw geplant<br />
mit erneuter Erhöhung des Schwellenwertes. Somit ist langfristig<br />
nicht damit zu rechnen, dass für geplante Maßnahmen eine Förderung<br />
bewilligt wird.<br />
Es ergeht der einheitliche<br />
B e s c h l u s s:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat billigt, dass keine Förderquote der Anschaffungsund<br />
Herstellkosten angesetzt wurde, außer den bereits erhaltenen<br />
Zuwendungen.<br />
2.6 Straßenentwässerungsanteil<br />
Gemäß § 30 Abs. 2 KAG sind von den ermittelten Anschaffungs- und<br />
Herstellungskosten die Kosten abzusetzen, welche den Teilaufwand<br />
betreffen, der auf den Anschluss von öffentlichen Straßen, Wegen<br />
und Plätzen entfällt.<br />
Für den Kanalbeitrag sowie für die Regenwasserbehandlungsanlagen<br />
kann die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong> auf die kostenorientierte Vergleichsberechnung<br />
der VEDEWA (heutiger Name WAVE) zurückgreifen.<br />
Die Rechtsprechung hat diese Übernahme der VEDEWA<br />
/ WAVE Modellberechnung ausdrücklich gebilligt, wenn im Schnitt<br />
in der Kommune gleiche Verhältnisse bestehen. Das Ingenieurbüro<br />
Gaisser aus <strong>Baiersbronn</strong> hat die Vergleichbarkeit der dem VEDEWA<br />
/ WAVE Modell zugrunde gelegten Verhältnisse mit denen in <strong>Baiersbronn</strong><br />
überprüft und bejaht.<br />
Für die Flächenkanalisation Zwickgabel gilt das reine Trennsystem.<br />
Deshalb wird hier kein Straßenentwässerungsanteil abgezogen.<br />
Beim Klärbeitrag wird von der Rechtsprechung ein Anteil von 5 %<br />
(Erfahrungswert) akzeptiert. In den Globalberechnungen werden daher<br />
folgende Straßenentwässerungskostenanteile abgezogen:<br />
1.a Flächenkanalisation Zwickgabel / Leimiß (Kanalbeitrag) 0 %<br />
1.b Restliche Flächenkanalisation und Zuleitungssammler<br />
(Kanalbeitrag) 25 %<br />
2. Klärwerke (Klärbeitrag) 5 %<br />
3. Regenwasserbehandlungsanlagen (Klärbeitrag) 25 %<br />
Es ergeht der einheitliche<br />
B e s c h l u s s:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt die Festsetzung der Straßenentwässerungsanteile<br />
für die Flächenkanalisation Zwickgabel auf 0% und<br />
für die restliche Flächenkanalisation, die Zuleitungssammler und die<br />
Regenwasserbehandlungsanlagen auf 25 % und für die Klärwerke<br />
auf 5 %.<br />
2.7 Eigenanteile (öffentliches Interesse)<br />
Eine 100%ige Finanzierung über Beiträge ist nicht möglich. In § 20<br />
Abs. 1 KAG ist geregelt, dass die <strong>Gemeinde</strong> mindestens 5 % der<br />
beitragsfähigen Kosten selbst zu tragen hat, nach Abzug des Straßenentwässerungsanteils<br />
und dem öffentlichen Interessenanteil. In<br />
der Globalberechnung aus dem Jahre 1991 waren als Anteil des<br />
öffentlichen Interesses noch 10 % der beitragsfähigen Kosten angesetzt.<br />
Nachdem bereits das KAG 1996 eine Reduzierung dieses<br />
Anteiles zuließ, hat der <strong>Gemeinde</strong>rat bei den Globalberechnungen<br />
im April 1998 beschlossen, den Anteil des öffentlichen Interesses auf<br />
5 % der beitragsfähigen Aufwendungen festzusetzen. Es wird von<br />
der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung empfohlen, daran festzuhalten.<br />
Es ergeht der einheitliche<br />
B e s c h l u s s:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat setzt den Anteil des öffentlichen Interesses, bei<br />
dem Kanalbeitrag und beim Klärbeitrag auf 5 % der beitragsfähigen<br />
Aufwendungen fest.<br />
2.8 Gebührenfinanzierungsanteil<br />
§ 20 Abs. 1 KAG legt fest, dass die <strong>Gemeinde</strong>n Beiträge nur zur teilweisen<br />
Deckung der Anschaffungs- und Herstellungskosten erheben<br />
können. Das heißt, ein Teil der Anschaffungs- und Herstellungskosten<br />
muss über Gebühren finanziert werden. Dies wird erreicht, indem<br />
in der Beitragskalkulation ein Gebührenfinanzierungsanteil von<br />
mind. 5 % von den beitragsfähigen Kosten abgezogen wird. In den<br />
Globalberechnungen wurde dieser Mindestanteil in Höhe von 5 %<br />
berücksichtigt.<br />
Es ergeht der einheitliche<br />
B e s c h l u s s:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat setzt die Gebührenfinanzierungsanteile auf 5 %<br />
der beitragsfähigen Aufwendungen fest.<br />
2.9 Zeitplan der Zukunftsinvestitionen<br />
<strong>Gemeinde</strong>amtfrau Marohn verweist hier auf die Beratung im Verwaltungsausschuss<br />
am 08.10.2013, § 47. Sie führt aus, dass in den
15<br />
Jahrgang 2013 Mitteilungsblatt Murgtalbote Nr. 1799 vom 25. Oktober 2013<br />
Globalberechnungen zukünftige Investitionen für die Erschließung<br />
von Neubaugebieten sowie für den Anschluss im Innen- und Außenbereich<br />
in einem Zeitplan bis zum Jahre 2028 festgelegt wurden. Der<br />
Bezugszeitraum orientiert sich an der Flächennutzungsplanung der<br />
<strong>Gemeinde</strong>. Eine Überarbeitung des Flächennutzungsplanes steht<br />
zeitnah an.<br />
Die Kapazität der Kläranlage <strong>Baiersbronn</strong> reicht für den Anschluss<br />
der zukünftigen Flächen im „Oberen Murgtal“ von 88.818,71 m² bis<br />
zum Jahr 2028 aus. Eine detaillierte Kapazitätsberechnung (Anlage<br />
d) wurde im Verwaltungsausschuss nachgereicht.<br />
Die Kapazität der Kläranlage Schönmünzach reicht für den Anschluss<br />
künftiger Flächen von 157.455,75 m² bis zum Jahr 2028 aus.<br />
Eine detaillierte Kapazitätsberechnung (Anlage d) wurde im Verwaltungsausschuss<br />
nachgereicht.<br />
Laut Urteil des VGH vom 18.12.1997 AZ: 2S 3285/95 hat die <strong>Gemeinde</strong><br />
bei der Festlegung der Kapazität der Kläranlage ein weitgespanntes<br />
pla<strong>ner</strong>isches Ermessen, in dessen Rahmen sich die vorstehende<br />
Abweichung bewegt. Nach o.g. Vorgaben kann bis 2028<br />
bei beiden Klärwerken von ei<strong>ner</strong> Auslastung von nahezu 100 % ausgegangen<br />
werden.<br />
<strong>Gemeinde</strong>amtfrau Marohn führt aus, dass die Kapazität der Kläranlage<br />
<strong>Baiersbronn</strong> derzeit bei ei<strong>ner</strong> organischen Auslastung von<br />
zeitweise 100 % liege. Die Einwoh<strong>ner</strong>werte von 38.600 wurden bei<br />
der Genehmigung des Klärwerks im Jahr 1977 festgestellt. Planzeitraum<br />
war damals das Jahr 2000. Seit dieser Zeit ist Einwoh<strong>ner</strong>zahl<br />
in <strong>Baiersbronn</strong> um 800 Einwoh<strong>ner</strong> zurückgegangen. Auch der Mikrozensus<br />
habe weitere sinkende Einwoh<strong>ner</strong>zahlen ermittelt. Darüberhinaus<br />
hat sich in der Zeit seit Genehmigung der Kläranlage<br />
<strong>Baiersbronn</strong> der Wasserverbrauch pro Kopf stark reduziert von ursprünglich<br />
220 l pro Einwoh<strong>ner</strong> pro Tag auf ca. 130 l pro Einwoh<strong>ner</strong><br />
pro Tag. Nach Einführung der gesplitteten Abwassergebühr reduziere<br />
sich die eingeleitete Regenwassermenge ständig durch Einleitung<br />
in Gewässer, Versickerung auf dem Grundstück, Zisternen usw.<br />
Zudem seien bei der damaligen Genehmigung noch Brauereien,<br />
Schlachthöfe einbezogen worden, die weggefallen sind. Auch gibt es<br />
weniger Tierhaltungsbetriebe mit Einleitung von Jauche und weniger<br />
Fremdenbetten gegenüber dem Jahr 2000.<br />
Somit wird erläutert, dass die Kapazität des Klärwerks Oberes Murgtal<br />
in <strong>Baiersbronn</strong> für den Anschluss künftiger Flächen bis zum Jahr<br />
2028 (88.818,71 m²) ausreiche. Dies wurde auch vom Landratsamt<br />
Freudenstadt, Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz, mit Schreiben<br />
vom 16.09.2013 bestätigt.<br />
Beim Klärwerk „Unteres Murgtal“ in Schönmünzach stammen die<br />
Einwoh<strong>ner</strong>werte aus der Genehmigung vom Jahr 1982. Der Auslastungsgrad<br />
organisch lag im Jahr 2012 bei 77 %, ca. 14 % der<br />
Kapazität sind als Einwoh<strong>ner</strong>werte für die Belegung von Kliniken,<br />
Hotels und Pensionen im unteren Murgtal anzusetzen. Somit stehen<br />
noch 1.350 Einwoh<strong>ner</strong>werte als freie Kapazität zur Verfügung.<br />
Bezüglich des Einwoh<strong>ner</strong>rückganges, der Schlachthöfe, der Tierhaltungsbetrieb<br />
mit Einleitung von Jauche, der Fremdenverkehrsbetten<br />
und des Wasserverbrauches gilt das oben ausgeführte. Insgesamt<br />
muss festgestellt werden, dass auch mit dieser noch vorhandenen<br />
Kapazität des Klärwerks „Unteres Murgtal“ in Schönmünzach die<br />
157.445,75 m² zukünftige Flächen bis zum Jahr 2028 abgedeckt<br />
werden können. Dies hat ebenfalls das Landratsamt Freudenstadt<br />
bestätigt.<br />
Daraufhin ergehen weiter einstimmig<br />
B e s c h l u s s:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat bestätigt den Bezugszeitraum bis zum Jahre 2028<br />
und die den Globalberechnungen zugrunde liegenden Zeitpläne.<br />
2.10 Künftige Kosten / künftige Flächen<br />
Die künftigen Kosten sowie die künftigen Flächen sind vom <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
im Wege ei<strong>ner</strong> prognostischen Schätzung festzulegen.<br />
a) Künftige Kosten:<br />
Hier wurden vom Bauamtsleiter und dem Sachgebiet Tiefbau und<br />
Baubetriebshof für die einzelnen künftigen Neubaugebiete sowie für<br />
noch zu bauende Kanäle für den Anschluss von Grundstücken im<br />
Innen- und Außenbereich jeweils Kostenschätzungen erstellt, die in<br />
die Globalberechnungen mit aufgenommen wurden. Die Koste<strong>ner</strong>mittlungen<br />
erfolgten auf der Grundlage der Kostensituation im September<br />
2013.<br />
b) Künftige Flächen:<br />
Die künftig noch zu erschließenden Flächen sind vom <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
festzulegen. Als Grundlage der Globalberechnungen wurden die<br />
vorhandenen Bebauungspläne bzw. Bebauungsplanentwürfe und<br />
der Flächennutzungsplan (Stand: 2. Fortschreibung 1993) verwendet.<br />
Der Flächennutzungsplan soll zeitnah überarbeitet werden. Der<br />
Bezugszeitraum wurde an der Geltungsdauer dieser Überarbeitung<br />
angepasst und für 15 Jahre bis 2028 angesetzt. In die Flächenberechnung<br />
wurden nur zukünftige Flächen, wie im künftigen Flächennutzungsplanentwurf<br />
vorgesehen, in<strong>ner</strong>halb des Bezugszeitraumes<br />
bis 2028 einbezogen. Diese Aufstellung ist entsprechend den vorgenommenen<br />
Abzügen für öffentliche Straßen, Wege und für Grünflächen<br />
gegliedert (s. Ziffer IV Fläche<strong>ner</strong>mittlung).<br />
Es ergeht der einstimmige<br />
B e s c h l u s s:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat die künftig anzuschließenden Flächen und die<br />
dazugehörigen künftigen Kosten durchgesprochen und diese gebilligt.<br />
Außerdem werden die dargestellten Flächenabzüge für öffentliche<br />
Straßen und für Grünflächen beschlossen.<br />
2.11 Bewertung mit dem Maßstab der baulichen Nutzung<br />
Wie oben bereits aufgeführt, ist der Maßstab für die Beitragsberechnung<br />
die Nutzungsfläche. Diese ergibt sich durch Vervielfachung<br />
der Grundstücksfläche mit dem Nutzungsfaktor. Für den Begriff des<br />
Vollgeschosses ist die Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.V.m. der<br />
Landesbauordnung (LBO) maßgebend.<br />
Die Vollgeschosszahl wurde im Einzelfall ermittelt. Bei Innenbereichsgrundstücken<br />
(§ 34 BauGB) gibt es die Möglichkeit, das Maß<br />
der baulichen Nutzung durch tatsächliche Ermittlung (indem Grundstück<br />
für Grundstück erhoben wird) oder durch Schätzung zu ermitteln.<br />
Dabei wird das zulässige Maß der Ausnutzbarkeit entsprechend<br />
der Umgebungsbebauung für einzelne Gebäude ermittelt.<br />
Im Bereich „Oberes Murgtal“ und „Unteres Murgtal“ wurde für jedes<br />
bebaute Grundstück der <strong>Gemeinde</strong> die Beitragsakte herangezogen<br />
und so die zugehörige Geschoßzahl ermittelt. In den Ortskernen<br />
wurde eine Pauschalierung in der Weise vorgenommen, dass Baublöcke<br />
mit gleicher Geschosszahl gebildet wurden. Dabei wurden<br />
Grundstücke mit geringerer Geschosszahl mit der in der näheren<br />
Umgebung überwiegenden höheren Geschosszahl bewertet. Grundstücke,<br />
auf denen eine höhere Geschosszahl als die pauschalierte<br />
vorhanden war, wurden mit der höheren Geschosszahl bewertet.<br />
Bei Flächen, die im Flächennutzungsplan als zukünftige Baufläche<br />
vorgesehen sind, wurde die Gesamtfläche unter Abzug eines Anteils<br />
für öffentliche Straßen- und Grünflächen und unter Berücksichtigung<br />
eines Nutzungsmaßes der bisher vorliegenden pla<strong>ner</strong>ischen Entscheidungen<br />
prognostiziert.<br />
Es ergeht der einstimmige<br />
B e s c h l u s s:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat billigt die Ermittlung der Flächen im unbeplanten<br />
Innenbereich und die Schätzung der Vollgeschosse.<br />
2.12 dezentrale Grundstücke<br />
Diese sogenannten dezentralen Grundstücke haben keine Anschlussmöglichkeit<br />
an den öffentlichen Abwasserkanal und somit<br />
keinen Vorteil vom Kanal. Deshalb sind diese nicht bei der beitragspflichtigen<br />
Fläche zum Teilbeitrag Kanal einzubeziehen. Die zu entsorgenden<br />
Abwässer dieser dezentralen Grundstücke werden in<br />
der Kläranlage des Zweckverbandes in <strong>Baiersbronn</strong> angeliefert und<br />
gereinigt. Bei der Ermittlung des Beitragssatzes für den Klärbeitrag<br />
„Oberes Murgtal“ sind diese Flächen einzubeziehen.<br />
Es ergeht der einstimmige<br />
B e s c h l u s s:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat billigt die Ermittlung der dezentralen Flächen und<br />
deren Hinzurechnung zur Fläche Klärwerk „Oberes Murgtal“.<br />
2.13 Grundstücke mit Anschluss nur an den<br />
Schmutzwasserkanal:<br />
Die Zahl der Grundstücke, die nur einen Anschluss an den Schmutzwasserkanal<br />
haben, liegt in <strong>Baiersbronn</strong> unter 10% der gesamten<br />
Grundstücke. Der Grundsatz der Typengerechtigkeit ist somit eingehalten<br />
und ein eige<strong>ner</strong> Beitragssatz muss anhand der Globalberechnung<br />
nicht kalkuliert werden.<br />
Es ergeht der einstimmige<br />
B e s c h l u s s:
16<br />
Jahrgang 2013 Mitteilungsblatt Murgtalbote Nr. 1799 vom 25. Oktober 2013<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat stellt fest, dass bei Grundstücken, die nur einen<br />
Anschluss an den Schmutzwasserkanal haben, der Grundsatz der<br />
Typengerechtigkeit eingehalten wird und ein getrennter Beitrag nicht<br />
zu kalkulieren ist.<br />
Frau Marohn erläutert die Besonderheiten bei den Globalberechnungen<br />
und erläutert die Unterschiede zwischen getrennter Beitragssatzermittlung<br />
und einheitlicher Beitragssatzermittlung/Beitragsobergrenze.<br />
Daraufhin wird der zuvor unter Ziffer 2.2 zurückgestellte Punkt erörtert.<br />
Bei ebenfalls 1 Enthaltung ergeht der<br />
B e s c h l u s s:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt, die Globalberechnung „Oberes Murgtal“<br />
und „Unteres Murgtal“ unter Festlegung der folgenden Teilbeitragssätze:<br />
einheitlicher Beitragssatz<br />
je m² NF<br />
Für Kanal- und Klärsystem<br />
a) für den öffentlichen Abwasserkanal 3,00 €<br />
b) für das Klärwerk 1,44 €<br />
2.2. Erhebung von einheitlichen oder von nach Ortsteilen<br />
getrennten Beitragssätzen<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> kann für technisch getrennte Anlagen, die der Erfüllung<br />
derselben Aufgabe dienen, einen einheitlichen oder einen getrennten<br />
Beitragssatz erheben.<br />
In der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong> gibt es nach der Stilllegung der Kläranlage<br />
Zwickgabel nur noch zwei technisch getrennte Systeme:<br />
1. Kanalnetz „Oberes Murgtal“ mit Klärwerk des<br />
Zweckverbandes „Abwasserreinigung“ Freudenstadt-<br />
<strong>Baiersbronn</strong> in <strong>Baiersbronn</strong><br />
2. Kanalnetz „Unteres Murgtal“ mit Klärwerk in Schönmünzach<br />
Da die einzelnen Kalkulationsergebnisse der damals drei technisch<br />
getrennten Systeme auseinander lagen, wurde in der Vergangenheit<br />
vom <strong>Gemeinde</strong>rat für jedes technisch getrennte System ein getrennter<br />
Beitragssatz festgesetzt. Insbesondere das Kalkulationsergebnis<br />
für Zwickgabel wich stark ab. Nach dem Wegfall der Kläranlage<br />
Zwickgabel und mit dieser Neukalkulation könnten die Gründe für<br />
eine Trennung entfallen. Die Überarbeitung der Globalberechnungen<br />
ergibt für die einzelnen Systeme wiederum unterschiedliche Ergebnisse.<br />
Die Fläche „Oberes Murgtal“ beträgt rund 70% und die<br />
Fläche „Unteres Murgtal“ rund 30%. Die Beitragssätze liegen mit<br />
3,88 Euro/m² Nutzungsfläche (NF) „Oberes Murgtal“ und 5,62 Euro/<br />
m² NF „Unteres Murgtal“ nicht so weit auseinander. Hier könnte ein<br />
einheitlicher Beitrag vom <strong>Gemeinde</strong>rat beschlossen werden. Dieser<br />
würde bei 4,44 Euro/m² NF liegen. Nach § 29 Abs.2 in Verb. mit §<br />
16 KAG 2005 sind technisch getrennte Anlagen grundsätzlich bei<br />
der Beitragsermittlung zusammenzufassen. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong><br />
ist die einzige <strong>Gemeinde</strong> im Landkreis mit noch getrennten<br />
Beitragssätzen wegen verschiede<strong>ner</strong> Systeme. Andere Kreisgemeinden<br />
haben ebenfalls verschiedene Systeme und verschiedene<br />
Zweckverbände. Deshalb würde viel für eine Zusammenfassung der<br />
Beitragssätze stimmen. Die Verwaltung schlägt vor, einen einheitlichen<br />
Beitragssatz zu wählen.<br />
Dem <strong>Gemeinde</strong>rat wird empfohlen, sich für eine Erhebung eines einheitlichen<br />
Beitragssatzes zu entscheiden.<br />
Bei 1 Enthaltung ergeht der<br />
B e s c h l u s s:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong> übt sein pflichtgemäßes<br />
Ermessen dahingehend aus, dass für das Kanal- und Klärsystem<br />
„Oberes Murgtal“ und für das Kanal- und Klärsystem „Unteres<br />
Murgtal“ der Beitrag einheitlich ermittelt werden soll. Eine Zusammenfassung<br />
der zwei Systeme zur Berechnung eines einheitlichen<br />
Beitrages erfolgt.<br />
3. Beschluss des <strong>Gemeinde</strong>rats zur Beitragsobergrenze und zur<br />
Festsetzung der Beitragssätze über die Globalberechnungen<br />
„Oberes Murgtal“ und „Unteres Murgtal“<br />
Die oben aufgeführte Ermessens- und Prognoseentscheidungen<br />
sind vom <strong>Gemeinde</strong>rat vor der Beschlussfassung über die Beitragssätze<br />
zu fassen. Die vorliegenden Globalberechnungen „Oberes<br />
Murgtal“ und „„Unteres Murgtal“ wurden unter Zugrundelegung dieser<br />
Ermessens- und Prognoseentscheidungen aufgestellt. Aufgrund<br />
dieser Globalberechnungen kann der <strong>Gemeinde</strong>rat unter fehlerfreier<br />
Ausübung seines Ermessens die Teilbeitragssätze festlegen. Die<br />
Beitragsobergrenze beträgt für die Teilbeiträge:<br />
je m² NF<br />
a) Kanalbeitrag einheitlich 3,00 Euro<br />
Klärbeitrag einheitlich<br />
1,44 Euro<br />
b) Kanalbeitrag Oberes Murgtal 2,50 Euro<br />
Klärbeitrag Oberes Murgtal 1,38 Euro<br />
Kanalbeitrag Unteres Murgtal 4,06 Euro<br />
Klärbeitrag Unteres Murgtal 1,56 Euro<br />
II. Beschluss ei<strong>ner</strong> neuen Satzung über die öffentliche<br />
Abwasserbeseitigung Abwassersatzung (AbwS)<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>tag Baden-Württemberg hat in der BWGZ Nr. 22/2012<br />
eine überarbeitete Musterabwassersatzung veröffentlicht. Die Überarbeitung<br />
und Neufassung der mittlerweile schon 15 Jahre alten Abwasseratzung<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong> war erforderlich geworden<br />
und sollte nun im Zuge der Globalberechnungen erfolgen. Die meisten<br />
Änderungen sind redaktioneller Art oder durch Neuregelungen<br />
des KAG oder Wasserhaushaltsgesetzes bedingt. Die Satzung über<br />
die öffentliche Abwasserbeseitigung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong> vom<br />
23.06.1998, zuletzt geändert am 20.11.2012 wurde durch die Sachgebiete<br />
Kämmerei und Bauverwaltung an die Mustersatzung angepasst.<br />
Die neue Abwassersatzung liegt bei (Anlage Nr. 3).<br />
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:<br />
Bei den §§ 1 „Öffentliche Einrichtung“ und 2 „Begriffsbestimmungen“<br />
wurde wie bisher bereits der Alternativtext verwendet, weil<br />
in der Alternative zwischen der zentralen und dezentralen Abwasserbeseitigung<br />
unterschieden wird. Die dezentrale Abwasserbeseitigung<br />
ist in <strong>Baiersbronn</strong> separat in der Satzung über die Entsorgung<br />
von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben geregelt. Zusätzlich<br />
ist in § 2 eine Regelung über offene Gräben enthalten, die so in<br />
<strong>Baiersbronn</strong> zum Zuge kommen kann.<br />
Bei § 8 „Einleitungsbeschränkungen“ Abs. 3 zur Einleitung von<br />
Abwasser, das der Beseitigungspflicht nicht unterliegt und von sonstigem<br />
Wasser hat sich die Verwaltung ebenfalls für den detaillierteren<br />
Alternativtext entschieden.<br />
§ 24 „Beitragsschuld<strong>ner</strong>“ Abs. 2 und 3 kommen vom neuen KAG<br />
her und regeln die Beitragspflicht bei Erbbauberechtigten, Gesamtschuld<strong>ner</strong>n,<br />
Wohnungs- und Teileigentum sowie Gesamthandsgemeinschaft.<br />
§ 25 „Beitragsmaßstab“: Laut Mustersatzung sollte die Nutzungsfläche<br />
künftig auf- oder abgerundet werden. Bei einem durchschnittlichen<br />
Beitragsfall würde es gegenüber der exakten Berechnung<br />
circa 1 Euro Unterschied machen. Dennoch schlägt die Verwaltung<br />
vor, die Rundungsregelung der Mustersatzung hier nicht zu übernehmen.<br />
Bei § 26 „Grundstücksfläche“ wurde die bisherige Tiefenbegrenzungsregelung<br />
mit 30 m beibehalten.<br />
Die §§ 28 bis 30 regeln das Nutzungsmaß bei Grundstücken, je<br />
nach Festsetzung des Bebauungsplanes. Die Paragraphen wurden<br />
der Rechtsentwicklung angepasst. Die jeweilige Ermittlung des Nutzungsmaßes<br />
wird nun detaillierter beschrieben als bisher. Bei § 30<br />
Abs. 4 wurde die Firsthöhe zur Umrechnung in eine Geschoßzahl<br />
ausgewählt, da diese in der Praxis besser anzuwenden ist.<br />
§ 33 „Beitragssatz“: Nach Beschluss der Globalberechnung Abwasser<br />
sind die beschlossenen Teilbeiträge für Kanal- und Klärwerk<br />
in § 33 anzupassen.<br />
§ 35 „Vorauszahlungen“: es handelt sich hierbei um eine Kann-<br />
Bestimmung. Im Text der Mustersatzung war dies allerdings als<br />
Muss-Bestimmung formuliert, so dass hier geringfügig von der Mustersatzung<br />
abgewichen wird. Eine Pflicht zur Vorausleistung wäre in<br />
der Praxis gar nicht realisierbar. Die Höhe der Vorausleistung wurde<br />
auf 70 v.H. angesetzt und nicht wie bei der Erschließungsbeitragssatzung<br />
(bis zum voraussichtlichen Endbetrag) formuliert.<br />
§ 37 „Erhebungsgrundsatz“, § 39 „Gebührenschulder“, § 42 a<br />
„Zählergebühr“, § 43 „Entstehung der Gebührenschuld“, § 44<br />
„Vorauszahlungen“ und § 50 „Übergangsregelungen Zwischenzähler“:<br />
hier wurde die Alternativregelung mit der Variante „Zwischenzähler“<br />
gewählt.<br />
§ 40 Abs. 2 „Bemessung der Schmutzwassergebühr“: hier hatte<br />
die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong> bisher schon auf geeichte Zähler verwie-
17<br />
Jahrgang 2013 Mitteilungsblatt Murgtalbote Nr. 1799 vom 25. Oktober 2013<br />
sen. Die Mustersatzung hat dies nun in § 41 Abs. 2 ebenfalls aufgenommen.<br />
Somit kann bei § 40 Abs. 2 ein weiterer Hinweis entfallen.<br />
§ 40 a) „Bemessung der Niederschlagswassergebühr“: Bei der<br />
letzten Satzungsänderung im Dezember 2012 wurde eine Unterscheidung<br />
gemacht zwischen Absatz 3 „keine Gebühr für Sickermulden<br />
mit gedrosseltem Ablauf oder Notüberlauf“ und Absatz 5 „Gebührenpflicht<br />
bei Mulden-Rigolen-Systemen mit Notüberlauf“. Die<br />
unterschiedliche Behandlung der beiden Systeme war fragwürdig.<br />
Im neuen § 40 a) wurden nun beide Fälle im Absatz 3 erfasst ohne<br />
Gebühre<strong>ner</strong>hebung. Dies ist damit zu begründen, dass in den Fällen,<br />
in denen der Notüberlauf anspringt, das Regenwasser ohnehin<br />
über das Regenüberlaufbecken dem Vorfluter zugeführt wird. Zudem<br />
wird gebührenrechtlich a<strong>ner</strong>kannt, dass eine sinnvolle Regenbewirtschaftung<br />
vorhanden ist. Der Wegfall der Gebührenpflicht für<br />
Mulden-Rigolen-Systeme betrifft derzeit eine Fläche von rund 240<br />
m² (797m² x 0,3 Versiegelungsfaktor) in insgesamt 3 Fällen. Diese<br />
3 Fälle sind in der Flächenberechnung der gesplitteten Abwassergebühr<br />
bisher enthalten und es wurden bisher Niederschlagswassergebühren<br />
erhoben. Diese Fläche bzw. Fallzahl ist in Bezug auf<br />
die Kalkulation der gesplitteten Abwassergebühr zu vernachlässigen<br />
und hat keine Auswirkungen auf die Obergrenze bei den kalkulierten<br />
Abwassergebühren. Ab 01.01.2014 wird nun für diese 3 Fälle keine<br />
Gebühr mehr veranlagt. Eine erneute Kalkulation der gesplitteten<br />
Abwassergebühr ist allerdings dadurch nicht erforderlich.<br />
§ 48 a „Datenweitergabe“: Dieser Text wurde eingeführt wegen des<br />
Abrechnungssystems der <strong>Gemeinde</strong>werke, welche hier für die <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Baiersbronn</strong> tätig werden und die Bescheide über Abwassergebühren,<br />
Wassergebühren und Stromgebühren erstellen.<br />
§ 50 „Übergangsregelung Zwischenzähler“: Hier wurde anstelle<br />
der in der Mustersatzung vorgesehenen 4 Wochen die Monatsfrist<br />
eingesetzt.“<br />
<strong>Gemeinde</strong>amtfrau Marohn führt aus, dass in die Abwassersatzung<br />
keine spezielle Änderung für sogenanntes Ökopflaster mit aufgenommen<br />
wurde. Nach Rücksprache mit dem <strong>Gemeinde</strong>tag, dem<br />
Landratsamt Freudenstadt und anderen Kreisgemeinden wird dieses<br />
Ökopflaster bei der Bemessung der Niederschlagswassergebühr<br />
mit einem Versiegelungsfaktor von 0,3 behandelt. Eine spezielle<br />
Satzungsänderung erfolgt hier nicht.<br />
Es ergeht der einstimmige<br />
B e s c h l u s s:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt die Abwassersatzung in der neu gefassten<br />
Form.<br />
Der vollständige Wortlaut dieser Satzung ist als öffentliche Bekanntmachung<br />
in der heutigen Ausgabe des „Murgtalboten“<br />
abgedruckt.<br />
§ 130<br />
Umgestaltung und Sanierung des Dorfplatzes Schwarzenberg<br />
Vorstellung der mit dem Ortschaftsrat abgestimmten Planung<br />
Der Vorsitzende verweist auf die Vorberatung im Technischen Ausschuss<br />
am 08.10.2013, § 66, sowie auf die Sitzungsvorlage Nr.<br />
130/2013, in der Folgendes ausgeführt ist:<br />
„Bereits am 09. April.2013 hat der Technische Ausschuss über<br />
die Umgestaltung des Dorfplatzes in Schwarzenberg beraten. Am<br />
03. Juni 2013 gab es danach einen Vororttermin, bei welchem die<br />
Planung den direkt betroffenen Anliegern und den Mitgliedern des<br />
Ortschaftrates nochmals erläutert wurde. Änderungswünsche der<br />
Bürger bezüglich der Straßenbreiten und Kurvenradien wurden vom<br />
Ortschaftsrat aufgegriffen und in der anschließenden Ortschaftsratssitzung<br />
beschlossen. Der Ortschaftsrat war sich einig, dass im Zuge<br />
der Dorfplatzumgestaltung auf dem ehemaligen Friedhof oberhalb<br />
des Reitplatzes zusätzliche Parkmöglichkeiten geschaffen werden<br />
müssen. Er hat deshalb beantragt, die Investitionssumme im Haushalt<br />
2014 entsprechend anzupassen.<br />
Zwischenzeitlich hat die EnBW den Wunsch geäußert, im Zuge der<br />
geplanten Maßnahmen im Bereich des Dorfplatzes eine Kompaktumspannstation<br />
zu errichten. 2 mögliche Standorte wurden in die<br />
Planung mit aufgenommen, bedürfen aber noch der weiteren Abstimmung.<br />
Das Bauamt hat die auserwählte Planvariante 2 inzwischen entsprechend<br />
den Wünschen der Bürger überarbeitet und die Kosten für<br />
die zusätzlich geforderten Parkplätze beim Reitplatz ermittelt. Die<br />
Kosten belaufen sich bei üblichem Ausbaustandard auf rund 59.000<br />
€ und erhöhen die Maßnahmenkosten auf 269.000 €.“<br />
Anschließend erläutert Ortsbaumeister Warth die Maßnahme und<br />
den nunmehr in ei<strong>ner</strong> weiteren Besprechung am 21.10.2013 mit den<br />
Bürgern und dem Ortschaftsrat abgestimmten Planungsentwurf im<br />
Detail.<br />
Ortsvorsteher Zepf bedankt sich bei den Herren Warth und Graus für<br />
die umfangreiche Planung und die Geduld und bestätigt ausdrücklich,<br />
dass jetzt alles mit den Bürgern und dem Ortschaftsrat abgestimmt<br />
sei. Er betont nochmals, dass er diese Maßnahmen für den<br />
Ortsteil Schwarzenberg für dringend notwendig erachtet und bittet<br />
um Zustimmung des <strong>Gemeinde</strong>rats und Ausführung der Maßnahme<br />
im Jahr 2014. Bezüglich der Trafostation werde er nochmals mit der<br />
EnBW sprechen und diese in den Ortschaftsrat zur abschließenden<br />
Abklärung einladen.<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat Gerhard Gaiser ist der Ansicht, dass es sich um eine<br />
gelungene Planung handle. Er bittet nochmals ausdrücklich um Bestätigung,<br />
dass diese nunmehr vorliegende Planung mit der Mehrheit<br />
der Einwoh<strong>ner</strong> von Schwarzenberg vorgestellt und abgeklärt wurde.<br />
<strong>Gemeinde</strong>rätin Günter und Ortsvorsteher Zepf bestätigen nochmals<br />
ausdrücklich, dass es sich in diesem Fall um eine vorbildliche Bürgerbeteiligung<br />
gehandelt habe und die Planung mit vielen Bürgern<br />
und vor allem den Betroffenen, die am Dorfplatz wohnen, abgestimmt<br />
sei.<br />
Auf die von <strong>Gemeinde</strong>rat Kalmbach geäußerte Befürchtung, dass<br />
die nunmehr geplanten Stellplätze unterhalb der Kirche vor allem<br />
durch Dauerparker belegt werden, sagt Ortsbaumeister Warth, dass<br />
dies sei<strong>ner</strong> Meinung nach aufgrund der Lage der Stellplätze und der<br />
Tatsache, dass die Anwoh<strong>ner</strong> alle selbst genügend Stellplätze hätten,<br />
nicht gegeben sei.<br />
Anschließend bringt <strong>Gemeinde</strong>rat Dr. Wäckers nochmals seinen<br />
Frust zum Ausdruck, dass die Anlegung der Stellplätze unterhalb der<br />
Kirche ein Drittel der Kosten ausmache, die für die gesamte Dorfplatzgestaltung<br />
anfallen würden. Er bittet den Vorsitzenden über die<br />
Dorfgestaltung und die Anlegung der Stellplätze unterhalb der Kirche<br />
getrennt abzustimmen.<br />
<strong>Gemeinde</strong>rätin Günter verweist nochmals darauf, dass die Anlegung<br />
dieser zusätzlichen Stellplätze unterhalb der Kirche für Schwarzenberg<br />
notwendig und auch von den Bürgern gewünscht sei. Sie bittet<br />
den <strong>Gemeinde</strong>rat auch um Zustimmung zu diesen Stellplätzen.<br />
Daraufhin ergeht der einstimmige<br />
B e s c h l u s s:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat befürwortet die Planung zur Umgestaltung des<br />
Dorfplatzes Schwarzenberg in der überarbeiteten Entwurfsvariante<br />
2a und stellt die hierfür erforderlichen Finanzmittel im Haushaltsplan<br />
2014 ein.<br />
Weiterhin ergeht bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung der mehrheitliche<br />
B e s c h l u s s:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat befürwortet die Planung der zusätzlichen Parkplatzanlage<br />
beim Reitplatz und stellt die hierfür erforderlichen Finanzmittel<br />
im Haushaltsplan 2014 ein.<br />
§ 131<br />
Neubau ei<strong>ner</strong> Salzlagerhalle für den Baubetriebshof<br />
Vorstellung der Planung<br />
Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn<br />
Opferkuch als Leiter des Bauhofes und verweist auf die Vorberatung<br />
im Technischen Ausschuss am 08.10.2013, § 67, sowie auf<br />
die Sitzungsvorlage Nr. 131/2013, in der Folgendes ausgeführt ist:<br />
„Bei der Besichtigung des Baubetriebshofes durch den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
am 24.07.2013 wurde das Vorhaben zum Neubau ei<strong>ner</strong> Salzlagerhalle<br />
bereits erstmals vorgestellt. Von den Herren Baubetriebshofleiter<br />
Maichele und Bauhofleiter Opferkuch wurde dabei die Notwendigkeit<br />
der Maßnahme dargelegt.<br />
Das Bauamt SG Hochbau hat entsprechend den Anforderungen des<br />
Baubetriebshofes eine eingeschossige Lagergehalle für eine Lagerkapazität<br />
von rd. 500 Tonnen Schüttsalz entworfen und einen außen<br />
an die Halle angebauten Raum zur Unterbringung ei<strong>ner</strong> Soleanlage<br />
für Feuchtsalz geplant.<br />
Die Maßnahmenkosten belaufen sich. lt. Kostenschätzung des Bauamtes<br />
auf 400.000 €.<br />
Die Ausführung der Maßnahme ist bei Bereitstellung der Finanzmittel<br />
im Frühsommer 2014 bis Spätjahr 2014 geplant.“
18<br />
Jahrgang 2013 Mitteilungsblatt Murgtalbote Nr. 1799 vom 25. Oktober 2013<br />
Anschließend erläutert Ortsbaumeister Warth die Maßnahme und<br />
den nunmehr vorliegenden Planentwurf anhand ei<strong>ner</strong> Power-Point-<br />
Präsentation.<br />
Der Vorsitzende weist auf die Notwendigkeit dieser Salzlagerhalle<br />
hin, so dass im Winter zu jeder Zeit ein ausreichender Salzvorrat<br />
gewährleistet werden kann.<br />
Auf Frage von <strong>Gemeinde</strong>rat Gerhard Gaiser stellt Bauhofleiter<br />
Opferkuch fest, dass nach der möglichen Erstellung der Salzlagerhalle<br />
auf jeden Fall, wie auch bisher, mit allen <strong>Gemeinde</strong>n in der<br />
Umgebung versucht werde, gemeinsame Salzeinkäufe zu tätigen.<br />
Daraufhin ergeht der einstimmige<br />
B e s c h l u s s:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat befürwortet die Planung zum Neubau ei<strong>ner</strong> Salzlagerhalle<br />
und stellt die hierfür erforderlichen Finanzmittel im Haushaltsplan<br />
2014 ein.<br />
Bauamtsleiter Günther stellt fest, dass sei<strong>ner</strong> Meinung nach die<br />
Hängebrücke 4 bis 5 Meter über dem Wasserspiegel verlaufe und<br />
bewusst über den vorderen Teil des Sees gespannt werden solle.<br />
Daraufhin ergeht der einstimmige<br />
B e s c h l u s s:<br />
1.) Beide Maßnahmen werden in den entsprechenden Haushaltsplänen<br />
2014 eingestellt.<br />
2.) Die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung wird ermächtigt, die notwendigen Ingenieurleistungen<br />
zu vergeben, damit mit den Plänen die notwendigen<br />
Genehmigungen und Vereinbarungen eingeholt werden können.<br />
§ 133<br />
Neufassung der Zweitwohnungssteuer<br />
Eventuelle Erhöhung der Zweitwohnungssteuer<br />
Der Vorsitzende verweist auf die Vorberatung im Verwaltungsausschuss<br />
am 08.10.2013, § 48 sowie auf die Sitzungsvorlage Nr.<br />
§ 132<br />
126/2013, in der Folgendes ausgeführt ist:<br />
Barrierefreies Reichenbachtal in Klosterreichenbach und „Die Zweitwohnungssteuersatzung ist noch aus dem Jahr 1984 und<br />
barrierefreie Rampen über die Rotmurg in Obertal<br />
muss überarbeitet und neu gefasst werden, da sich mittlerweile verschiedene<br />
Der Vorsitzende verweist auf die Vorberatung im Technischen Ausschuss<br />
Rechtsgrundlagen geändert haben.<br />
am 08.10.2013, § 68, sowie auf die Sitzungsvorlage Nr. Im Zuge dessen sollte auch darüber beraten werden, ob die Zweitwohnungssteuer<br />
erhöht werden sollte.<br />
133/2013, in der Folgendes ausgeführt ist:<br />
„Bei der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am 23.07.2013 wurde seitens der Inhaltlich sind bei der Neufassung der Satzung keine wesentlichen<br />
Verwaltung vorgetragen, dass die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung zwei barrierefreie<br />
Maßnahmen für 2014 plant:<br />
Vorjahren bereits in den Änderungssatzungen berücksichtigt wurde.<br />
Änderungen vorgesehen, da die aktuelle Rechtsprechung in den<br />
1.) barrierefreies Reichenbachtal in Klosterreichenbach<br />
2.) barrierefreie Gestaltung des Rotmurgsteges in Obertal<br />
Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat zwischenzeitlich mitgeteilt,<br />
Bei der Überarbeitung der Satzung mussten einige Paragraphen<br />
und Daten geändert werden.<br />
In der beiliegenden Satzung wurden alle Änderungen blau markiert.<br />
dass für beide Maßnahmen aus dem ILAG Sonderprogramm ein In § 2 Abs. 6 wird das Wort „ausschließlich“ aus Rechtssicherheitsgründen<br />
hinzugefügt.<br />
Leaderzuschuss in Höhe von 75 % von den Nettobaukosten gewährt<br />
werden kann. Der Bescheid muss noch 2013 ausgestellt werden,<br />
da die derzeitige Leaderförderperiode 2013 ausläuft. Die Abrechnung<br />
muss bis spätestens Mai 2015 vorliegen. Zur Ausstellung des<br />
Ein Verheirateter oder Lebenspart<strong>ner</strong> mit eingetrage<strong>ner</strong> Lebenspart<strong>ner</strong>schaft,<br />
der eine Zweitwohnung aus beruflichen Gründen innehat,<br />
Zuwendungsbescheides müssen allerdings Detailpläne, schriftliche<br />
wird nur dann von der Zweitwohnungssteuer befreit, wenn er die<br />
Genehmigungen, z.B. wasserrechtliche Entscheidungen sowie Vereinbarungen<br />
mit privaten oder öffentlichen Stellen vorliegen.<br />
Zweitwohnung ausschließlich aus beruflichen Gründen innehat und<br />
sei<strong>ner</strong> Arbeit nicht vom Familienwohnsitz aus nachgehen kann.<br />
Die Kosten wurden beim barrierefreien Reichenbachtal auf<br />
Da der frühere § 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in § 8<br />
226.200,00 € netto und beim Rotmurgsteg auf rund 22.600,00 €<br />
des KAG geändert wurde, muss § 7 Ordnungswidrigkeiten der Satzung<br />
geändert werden.<br />
netto geschätzt. Das barrierefreie Reichenbachtal soll im Haushalt<br />
der <strong>Baiersbronn</strong> Touristik finanziert werden und der Rotmurgsteg im<br />
<strong>Gemeinde</strong>haushalt.“<br />
Die Zweitwohnungssteuer wurde seit ihrer Einführung im Jahr 1982<br />
nicht mehr erhöht. Lediglich wegen der Euro-Umstellung wurden die<br />
Anschließend erläutert Bauamtsleiter Günther die Maßnahmen in<br />
Beträge umgerechnet und so angepasst, dass sie durch vier teilbar<br />
sind, da die Zweitwohnungssteuer kalendervierteljährlich abge-<br />
Obertal und Klosterreichenbach anhand ei<strong>ner</strong> Power-Point-Präsentation<br />
im Detail. Er stellt fest, dass die Maßnahmen im nächsten Jahr<br />
rechnet wird.<br />
Sitzung vom 22. Oktober 2013<br />
Blatt 2<br />
verwirklicht werden sollen.<br />
Die Zweitwohnungssteuer der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong> wird seit der<br />
Der Vorsitzende sagt nochmals, dass sich die <strong>Gemeinde</strong> sehr stark<br />
Euro-Umstellung zum 01.01.2002<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
mit den gleichen Zweitwohnungssteuersätzen<br />
erhoben und beträgt:<br />
im Programm Schwarzwald Barrierefrei engagiert und hierbei insbesondere<br />
die Zuschusshöhe von 75 % einen großen Anreiz bieten a) bei einem jährlichen Mietaufwand bis zu 1.880,00 € 188,00 €<br />
auch weitere Maßnahmen im Rahmen dieses Programmes auszuführen.<br />
1.880,00 € aber nicht mehr als 2.800,00 € 280,00 €<br />
aber b) nicht bei einem mehr als jährlichen 2.800,00 Mietaufwand € von mehr als 280,00 €<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat Schmelzle spricht sich ausdrücklich für die Maßnahme c) bei c) einem bei einem jährlichen jährlichen Mietaufwand Mietaufwand von mehr von als 2.800,00 mehr als €<br />
in Obertal aus und hält diese für notwendig, da inzwischen an dieser aber nicht 2.800,00 mehr € als aber 3.720,00 nicht € mehr als 3.720,00 € 372,00 372,00 € €<br />
Brücke ca. 10 Familien mit Kleinkindern wohnen. Er hofft, dass der<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat dieser Maßnahme zustimmt und hofft, dass die Maßnahme<br />
auch verwirklicht werde.<br />
d) bei<br />
d)<br />
einem<br />
bei einem<br />
jährlichen<br />
jährlichen<br />
Mietaufwand<br />
Mietaufwand<br />
von mehr<br />
von<br />
als 3.720,00<br />
mehr als<br />
€ 492,00 €<br />
3.720,00 € 492,00 €<br />
Auch <strong>Gemeinde</strong>rat Gerhard Gaiser ist der Ansicht, dass die <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Baiersbronn</strong> bezüglich der Barrierefreiheit eine Vorbildwirkung<br />
Das Zweitwohnungssteueraufkommen Das Zweitwohnungssteueraufkommen ist in den letzten ist Jahren in den rückläufig letzten Jahren und hat rückläufig<br />
und hat sich wie folgt entwickelt:<br />
sich wie<br />
folgt entwickelt:<br />
habe und bittet um Auskunft, in wie weit bei der geplanten Hängebrücke<br />
eine Rutschgefahr bestehe und wie lange die Garantie sei.<br />
235.000,00 €<br />
230.000,00 €<br />
Bauamtsleiter Günther sagt, dass er davon ausgehe, dass es 5 bis<br />
10 Jahre Garantie geben werde und für den Belag verschiedene<br />
Ausführungen möglich seien. Auf jeden Fall werde er bis zur Beratung<br />
225.000,00 €<br />
220.000,00 €<br />
im Technischen Ausschuss die Antworten in Erfahrung bringen.<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat Nestle bedauert, dass nicht der gesamte Rundweg in<br />
Klosterreichenbach aufgrund der hohen Kosten hergestellt werden<br />
könne. Er gibt bekannt, dass die Dorfgemeinschaft sich bereit erklärt<br />
habe, einen Ruheplatz auf ihre Kosten einzurichten und dankt in diesem<br />
Zusammenhang dem Vorsitzenden Bernd Schneider.<br />
215.000,00 €<br />
210.000,00 €<br />
205.000,00 €<br />
200.000,00 €<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat Medel ist der Ansicht, dass die geplante Hängebrücke<br />
keine Attraktion sei, da diese nur 1 bis 2 Meter über den Boden verlaufe<br />
und sehr teuer sei. Man müsse auch an die späteren Unterhaltungskosten<br />
denken, die dann nicht mehr bezuschusst würden. Seit 2005 ist lich auffallend, stetig angestiegen. dass das Aufkommen Seit 2005 weniger ist auffallend, wird. dass das Aufkom-<br />
Bis zum Jahr Bis zum 2002 Jahr ist das 2002 Zweitwohnungssteueraufkommen ist das Zweitwohnungssteueraufkommen ziemlich stetig angestiegen. ziemmen<br />
weniger wird.<br />
Die Erfahrung auf dem Steueramt zeigt, dass viele große Wohnanlagen mit Zweitwohnungen,<br />
die vor ca. 30-45 Jahren gebaut wurden, mittlerweile in die Jahre gekommen sind und<br />
zum Teil sanierungsbedürftig sind.<br />
Die Eigentümer sind inzwischen oftmals mehr als 80 Jahre alt und können aus gesundheit-
19<br />
Sitzung vom 22. Oktober 2013<br />
Blatt 3<br />
Jahrgang 2013 Mitteilungsblatt Murgtalbote Nr. 1799 vom 25. Oktober 2013<br />
Die Erfahrung auf dem Steueramt zeigt, dass viele große Wohnanlagen<br />
mit Zweitwohnungen, die vor ca. 30-45 Jahren gebaut wurden,<br />
mittlerweile in die Jahre gekommen sind und zum Teil sanierungsbedürftig<br />
sind.<br />
Die Eigentümer sind inzwischen oftmals mehr als 80 Jahre alt und<br />
können aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr nach <strong>Baiersbronn</strong><br />
kommen. Ihre Kinder haben häufig kein Interesse an ei<strong>ner</strong><br />
Zweitwohnung in <strong>Baiersbronn</strong>. Deshalb werden die Wohnungen<br />
mittlerweile oft dauervermietet, verkauft oder stehen leer.<br />
Im Jahr 2013 ging das Zweitwohnungssteueraufkommen aus folgenden<br />
Gründen extrem zurück:<br />
- Wegzug von Personen, die mit Nebenwohnsitz gemeldet waren<br />
- Zweitwohnungsinhaber haben den Hauptwohnsitz angemeldet<br />
- da die Eigentümer die Wohnung nicht mehr selbst nutzen<br />
konnten, wurden die Wohnungen an Dauermieter vermietet,<br />
die wiederum den Hauptwohnsitz angemeldet haben<br />
- Verkauf der Wohnungen an Personen, die sich mit Hauptwohnsitz<br />
angemeldet haben<br />
Dies zeigt, dass ein Rückgang der Zweitwohnungssteuer nicht unbedingt<br />
nachteilig für die Finanzen der <strong>Gemeinde</strong> ist, da wir über die<br />
Finanzzuweisungen vom Land für jemanden der mit Hauptwohnsitz<br />
gemeldet ist, mehr bekommen als wenn er Zweitwohnungssteuer<br />
be-zahlt.<br />
In der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong> gibt es mehr als 1.240 Zweit- bzw. Ferienwohnungen.<br />
Diese werden z. Zt. wie folgt genutzt und zur Zweitwohnungssteuer<br />
veranlagt:<br />
- Ferienwohnung, wird zur Zweitwohnungssteuer veranlagt<br />
638 Wohnungen<br />
- Vertrag mit Ausschluss Eigennutzung, Zwst befreit<br />
54 Wohnungen<br />
Mietauf-<br />
- Dauervermietet, <strong>Gemeinde</strong> Mieter mit Hauptwohnsitz wand bis gemeldet Stufe a<br />
436 Wohnungen<br />
- soll vermietet werden, steht leer<br />
50 Wohnungen<br />
- soll verkauft Bad werden, Rippoldsau- steht leer<br />
31 Wohnungen<br />
- Wohnung wird z.Zt. renoviert bzw. ist nicht bewohnbar<br />
34 Wohnungen<br />
Tabelle 1<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
Bei ei<strong>ner</strong> Erhöhung der Zweitwohnungssteuer besteht die Gefahr,<br />
dass die Wohnungen wegen der hohen Nebenforderungen nicht<br />
mehr verkauft werden können und künftig noch mehr Wohnungen<br />
leer stehen. Insgesamt stehen mittlerweile mehr als 100 Wohnungen<br />
leer, da sie vermietet oder verkauft werden sollen, bzw. zur Zeit<br />
renoviert werden oder sich in einem nicht bewohnbaren Zustand befinden.<br />
In den umliegenden <strong>Gemeinde</strong>n werden folgende Zweitwohnungssteuersätze<br />
erhoben: (siehe Tabelle 1 unten)<br />
In den <strong>Gemeinde</strong>n am Bodensee, in einigen Bäder-<strong>Gemeinde</strong>n sowie<br />
in einigen <strong>Gemeinde</strong>n im Südschwarzwald liegt der Zweitwohnungssteuersatz<br />
in Stufe d zwischen 700,00 € und Blatt max. 32.080,00<br />
€, wobei die extrem hohen Zweitwohnungssteuersätze auch andere<br />
Mietwerte haben (z. B. 12.500 € Stufe d Stadt Überlingen).<br />
Eine Erhöhung der Zweitwohnungssteuer mit den nachfolgend aufgeführten<br />
Stufen, würde zu folgendem Zweitwohnungssteueraufkommen<br />
führen. (siehe Tabelle 2 unten)<br />
Von Seiten der Verwaltung wird auf einen Beschlussvorschlag zur<br />
Erhöhung der Zweitwohnungssteuer verzichtet.“<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat Zepf ist der Ansicht, dass die Zweitwohnungsinhaber<br />
insbesondere deshalb keine Steuererhöhung verdient haben, da sie<br />
KONUS mit ihrer Jahreskurkarte nicht nutzen können.<br />
Die Zweitwohnungssteuer sei vor vielen Jahren eingeführt worden,<br />
um ei<strong>ner</strong> Zersiedelung der Landschaft entgegen zu wirken, so <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
Gerhard Gaiser. Die Zweitwohnungs-inhaber seien oft<br />
finanzkräftige Eigentümer, für die die <strong>Gemeinde</strong> viel Infrastruktur<br />
vorhal-ten müsse, weshalb eine Erhöhung der Zweitwohnungssteuer<br />
nach so langer Zeit angemes-sen sei. Er könne sich sogar<br />
noch höhere Sätze vorstellen. Ihm sei es wichtig, dass die Zweitwohnungsinhaber,<br />
insbesondere die Auszubildenden des Hotel- und<br />
Mietauf-<br />
Mietaufwand<br />
Gaststättenge-werbes Stufe b wand darauf bis hingewiesen Stufe c werden, mehr dass als die Zweitwohnungssteuer<br />
entfalle, sofern sie den Hauptwohnsitz anmelden.<br />
Hierzu bemerkt <strong>Gemeinde</strong>amtfrau Ben<strong>ner</strong>, dass die Zweitwohnungsinhaber<br />
und die Auszubildenden, die mit Nebenwohnsitz gemeldet<br />
sind, vom Steueramt angeschrieben werden, dass sie nicht<br />
zur Zweitwohnungssteuer veranlagt werden, wenn sie den Hauptwohnsitz<br />
in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong> anmelden. Hierbei wird auch<br />
eng mit dem Bürgerbüro zusammen gearbeitet.<br />
- Ferienwohnung, wird zur Zweitwohnungssteuer veranlagt 638 Wohnungen<br />
- Vertrag mit Ausschluss Eigennutzung, Zwst befreit 54 Wohnungen<br />
- Dauervermietet, Mieter mit Hauptwohnsitz gemeldet 436 Wohnungen<br />
- soll vermietet werden, steht leer 50 Wohnungen<br />
- soll verkauft Sitzung werden, vom steht 22. Oktober leer 2013<br />
31 Wohnungen<br />
- Wohnung wird z.Zt. renoviert bzw. ist nicht bewohnbar 34 Wohnungen<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
Bei ei<strong>ner</strong> Erhöhung der Zweitwohnungssteuer besteht die Gefahr, dass die Wohnungen wegen<br />
der hohen Nebenforderungen nicht mehr verkauft werden können und künftig noch<br />
mehr Wohnungen leer stehen. Insgesamt stehen mittlerweile mehr als 100 Wohnungen leer,<br />
- Ferienwohnung, wird zur Zweitwohnungssteuer veranlagt 638 Wohnungen<br />
da<br />
-<br />
sie<br />
Vertrag<br />
vermietet<br />
mit<br />
oder<br />
Ausschluss<br />
verkauft<br />
Eigennutzung,<br />
werden sollen,<br />
Zwst<br />
bzw.<br />
befreit<br />
zur Zeit renoviert<br />
54 Wohnungen<br />
werden oder sich in<br />
einem - Dauervermietet, nicht bewohnbaren Mieter Zustand mit Hauptwohnsitz befinden. gemeldet 436 Wohnungen<br />
- soll vermietet werden, steht leer 50 Wohnungen<br />
In den - soll umliegenden verkauft werden, <strong>Gemeinde</strong>n steht leer werden folgende Zweitwohnungssteuersätze 31 Wohnungen erhoben:<br />
- Wohnung wird z.Zt. renoviert bzw. ist nicht bewohnbar 34 Wohnungen<br />
Mietauf-<br />
Bei ei<strong>ner</strong> Erhöhung der Zweitwohnungssteuer wand bis besteht die Gefahr, dass die Wohnungen wegen<br />
Alpirsbach der hohen Nebenforderungen 1.800,00 € 220,00 € nicht 2.700,00 mehr € verkauft 275,00 € werden 3.600,00 € können 375,00 und € künftig 3.600,00 noch € 450,00 €<br />
Stufe d<br />
mehr Wohnungen leer stehen. Insgesamt stehen mittlerweile mehr als 100 Wohnungen leer,<br />
da sie vermietet oder verkauft werden sollen, bzw. zur Zeit renoviert werden oder sich in<br />
Schapbach 2.000,00 € 200,00 € 3.000,00 € 300,00 € 4.000,00 € 400,00 € 4.000,00 € 500,00 €<br />
einem nicht bewohnbaren Zustand befinden.<br />
<strong>Baiersbronn</strong> 1.880,00 € 188,00 € 2.800,00 € 280,00 € 3.720,00 € 372,00 € 3.720,00 € 492,00 €<br />
Freudenstadt 2.040,00 € 230,00 € 2.940,00 € 340,00 € 3.840,00 € 450,00 € 3.840,00 € 600,00 €<br />
Loßburg 1.800,00 € 220,00 € 2.700,00 € 280,00 € 3.600,00 € 380,00 € 3.600,00 € 500,00 €<br />
Seewald Mietauf- 920,00 € 140,00 € Mietauf- 1.220,00 € 200,00 Mietauf- € 2.450,00 € 260,00 Mietaufwand<br />
€ 2.450,00 € 375,00 €<br />
Waldachtal <strong>Gemeinde</strong> wand 2.700,00 bis € Stufe 200,00 a € wand 4.700,00 bis € Stufe 270,00 b wand € bis Stufe c mehr als 4.700,00 Stufe € d 380,00 €<br />
Alpirsbach 1.800,00 € 220,00 € 2.700,00 € 275,00 € 3.600,00 € 375,00 € 3.600,00 € 450,00 €<br />
In den umliegenden <strong>Gemeinde</strong>n werden folgende Zweitwohnungssteuersätze erhoben:<br />
Bad In den Rippoldsau- <strong>Gemeinde</strong>n am Bodensee, in einigen Bäder-<strong>Gemeinde</strong>n sowie in einigen <strong>Gemeinde</strong>n<br />
im Südschwarzwald liegt der Zweitwohnungssteuersatz in Stufe d zwischen 700,00 €<br />
Schapbach 2.000,00 € 200,00 € 3.000,00 € 300,00 € 4.000,00 € 400,00 € 4.000,00 € 500,00 €<br />
und <strong>Baiersbronn</strong> max. 2.080,00 1.880,00 €, € wobei 188,00 die € extrem 2.800,00 € hohen 280,00 Zweitwohnungssteuersätze € 3.720,00 € 372,00 € 3.720,00 auch andere € 492,00 €<br />
Mietwerte Freudenstadt haben 2.040,00 (z. B. € 12.500 230,00 € € 2.940,00 Stufe d € Stadt 340,00 Überlingen).<br />
€ 3.840,00 € 450,00 € 3.840,00 € 600,00 €<br />
Loßburg 1.800,00 € 220,00 € 2.700,00 € 280,00 € 3.600,00 € 380,00 € 3.600,00 € 500,00 €<br />
Seewald 920,00 € 140,00 € 1.220,00 € 200,00 € 2.450,00 € 260,00 € 2.450,00 € 375,00 €<br />
zu Waldachtal folgendem Zweitwohnungssteueraufkommen 2.700,00 € 200,00 € 4.700,00 € 270,00 € führen.<br />
4.700,00 € 380,00 €<br />
Eine Erhöhung der Zweitwohnungssteuer mit den nachfolgend aufgeführten Stufen, würde<br />
Tabelle 2<br />
In den <strong>Gemeinde</strong>n am Bodensee, in einigen Bäder-<strong>Gemeinde</strong>n sowie in einigen <strong>Gemeinde</strong>n<br />
im Südschwarzwald liegt der Zweitwohnungssteuersatz in Stufe d zwischen 700,00 €<br />
und Mietauf- max. 2.080,00 €, wobei Mietauf- die extrem hohen Mietauf- Zweitwohnungssteuersätze Mietauf- auch andere<br />
Mietwerte<br />
wand<br />
haben (z. B. 12.500<br />
wand<br />
€ Stufe d Stadt<br />
wand<br />
Überlingen).<br />
bis<br />
Stufe a<br />
bis<br />
Stufe b<br />
Eine Erhöhung der Zweitwohnungssteuer mit den nachfolgend aufgeführten Stufen, würde<br />
zu folgendem Zweitwohnungssteueraufkommen führen.<br />
1.880,00 € 240,00 € 2.800,00 € 340,00 € 3.720,00 € 440,00 € 3.720,00 € 560,00 € 249.760,00 €<br />
voraussichtl.<br />
1.880,00 € 240,00 € 2.800,00 € 360,00 € 3.720,00 € 480,00 € 3.720,00 € 600,00 € 266.520,00 €<br />
Mietauf-<br />
Mietauf-<br />
Mietauf-<br />
Mietauf-<br />
ZWST-<br />
1.880,00 wand € 240,00 € wand 2.800,00 € 400,00 € wand 3.720,00 € 500,00 € wand 3.720,00 € 640,00 aufkommen € 286.320,00 €<br />
bis Stufe a bis Stufe b bis Stufe c mehr als Stufe d 2013<br />
1.880,00 € 188,00 € 2.800,00 € 280,00 € 3.720,00 € 372,00 € 3.720,00 € 492,00 € 210.400,00 €<br />
bis<br />
Stufe c<br />
wand<br />
mehr als<br />
Stufe d<br />
voraussichtl.<br />
ZWSTaufkommen<br />
2013<br />
1.880,00 € 188,00 € 2.800,00 € 280,00 € 3.720,00 € 372,00 € 3.720,00 € 492,00 € 210.400,00 €<br />
1.880,00 € 200,00 € 2.800,00 € 300,00 € 3.720,00 € 400,00 € 3.720,00 € 500,00 € 222.100,00 €<br />
1.880,00 € 220,00 € 2.800,00 € 320,00 € 3.720,00 € 420,00 € 3.720,00 € 520,00 € 234.660,00 €
20<br />
Jahrgang 2013 Mitteilungsblatt Murgtalbote Nr. 1799 vom 25. Oktober 2013<br />
Nach kurzer Beratung ergeht folgender<br />
B e s c h l u s s:<br />
1. Bei 5 Gegenstimmen und 1 Enthaltung werden die Steuersätze<br />
in § 4 Abs. 1 der Zweitwohnungssteuersatzung wie folgt festgesetzt:<br />
a) bei einem jährlichen Mietaufwand bis zu 1.880,00 € 220,00 €<br />
b) bei einem jährlichen Mietaufwand von mehr als<br />
1.880,00 € aber nicht mehr als 2.800,00 € 320,00 €<br />
c) bei einem jährlichen Mietaufwand von mehr als<br />
2.800,00 € aber nicht mehr als 3.720,00 € 420,00 €<br />
d) bei einem jährlichen Mietaufwand von mehr als<br />
3.720,00 € 520,00 €<br />
2. Bei 3 Gegenstimmen und 1 Enthaltung beschließt der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
die Neufassung der Zweitwohnungssteuersatzung.<br />
Der vollständige Wortlaut dieser Satzung ist als öffentliche Bekanntmachung<br />
in der heutigen Ausgabe des „Murgtalboten“<br />
abgedruckt.<br />
§ 134<br />
Aktualisierter Konzessionsvertrag mit der EnBW<br />
Der Vorsitzende verweist auf die Vorberatung im Verwaltungsausschuss<br />
am 08.10.2013, § 49 sowie auf die Sitzungsvorlage Nr.<br />
118/2013, in der Folgendes ausgeführt ist:<br />
„Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong> hat am 21.12.2009 nach Beschlussfassung<br />
durch den <strong>Gemeinde</strong>rat vom 15.12.2009 (§ 139) mit den EnBW<br />
einen neuen Konzessionsvertrag abgeschlossen. Der <strong>Gemeinde</strong>tag<br />
Baden-Württemberg und der Städtetag Baden-Württemberg haben<br />
seit langem mit der EnBW über einen neuen Stromkonzessionsvertrag<br />
verhandelt. Dieser Mustervertrag liegt nun seit 2012 vor. Nach<br />
Aussage des <strong>Gemeinde</strong>tags fallen die Änderungen im neuen Vertragsmuster<br />
zugunsten der <strong>Gemeinde</strong> aus, weshalb den <strong>Gemeinde</strong>n<br />
dieses neue Vertragsmuster empfohlen wird. Das Innenministerium<br />
hat in seinem beil. Schreiben vom 23.07.2012 bestätigt, dass die<br />
verhandelten Änderungen in allen Einzelpunkten für die <strong>Gemeinde</strong>n<br />
vorteilhaft sind. Die EnBW hat allen betroffenen <strong>Gemeinde</strong>n einen<br />
Ergänzungsvertrag zur Unterschrift übersandt (siehe Anlage).<br />
In der beil. Übersicht ist gegenübergestellt, was gegenüber den bisherigen<br />
Vertragsformulierungen geändert und was neu eingefügt<br />
wurde. Danach kann festgestellt werden, dass diese neuen vertraglichen<br />
Regelungen auch für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong> vorteilhaft<br />
sind, weshalb die Vertragsergänzung unterschrieben werden sollte.<br />
Die von der EnBW außerhalb des Konzessionsvertrags gemachten<br />
Zusagen gegenüber der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong> müssen bei ei<strong>ner</strong><br />
Vertragsänderung jedoch weiterhin Gültigkeit haben.“<br />
Der Vorsitzende erwähnt, dass die Stellungnahme der EnBW noch<br />
nicht vorliege.<br />
Ohne weitere Beratung ergeht der einstimmige<br />
B e s c h l u s s:<br />
Dem Abschluss der angebotenen Nachtragsvereinbarung zum Konzessionsvertrag<br />
Strom mit der EnBW wird vorbehaltlich der schriftlichen<br />
Zusage der EnBW, zugestimmt.<br />
§ 135<br />
Feststellung der Ergebnisse der Jahresrechnung 2012<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong>,<br />
Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben<br />
sowie Bekanntgabe des Beteiligungsberichts<br />
Die Jahresrechnung 2012 mit Rechenschafts- und Beteiligungsbericht<br />
ist den <strong>Gemeinde</strong>räten vor kurzem zugegangen. Gemäß<br />
§ 95 Abs. 2 GemO hat der <strong>Gemeinde</strong>rat die Ergebnisse der Jahresrechnung<br />
festzustellen. Fer<strong>ner</strong> sind die noch nicht genehmigten<br />
erheblichen überplanmäßigen Ausgaben über 12.500 € und außerplanmäßigen<br />
Ausgaben über 7.500 € zu genehmigen. Die zu bildenden<br />
Haushaltsreste sind bereits in der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom<br />
25.06.2012 - § 72 - beschlossen worden.<br />
Der Jahresrechnung ist als Anlage der Beteiligungsbericht der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Baiersbronn</strong> beigefügt. Nach § 105 Abs. 2 GemO ist zur Information<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rats und der Einwoh<strong>ner</strong> ein jährlicher Bericht<br />
über die Unternehmen in ei<strong>ner</strong> Rechtsform des privaten Rechts,<br />
an denen die <strong>Gemeinde</strong> unmittelbar oder mit mehr als 50 v.H. mittelbar<br />
beteiligt ist, zu erstellen.<br />
Nach dem Nachtragshaushaltsplan 2012 waren an Einnahmen und<br />
Ausgaben geplant:<br />
im Verwaltungshaushalt 38.279.091 €<br />
im Vermögenshaushalt 4.751.385 €<br />
Das Rechnungsergebnis ergab in Einnahmen und Ausgaben:<br />
im Verwaltungshaushalt 39.116.877,45 €<br />
im Vermögenshaushalt 5.440.089,10 €<br />
Gegenüber den Planzahlen ergaben sich somit noch folgende Abweichungen:<br />
im Verwaltungshaushalt +) 2,19 %<br />
im Vermögenshaushalt +) 14,07 %<br />
Im Verwaltungshaushalt war eine Zuführung an den Vermögenshaushalt<br />
mit 2.281.615 € geplant. Beim Rechnungsabschluss ergab<br />
sich jedoch eine Zuführung des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt<br />
von 3.989.959,84 € (10,20 % des Volumens des<br />
Verwaltungshaushalts; Vorjahr 12,65 %), also eine Verbesserung<br />
um rd. 1.708.344 € gegenüber dem Nachtragshaushalt. Dies ist vor<br />
allem auf Mehreinnahmen bei der Grundsteuer A, der Gewerbesteuer,<br />
den Finanzausgleichsleistungen, den Gebühren, den Zuweisungen<br />
und Zuschüssen und den Erstattungen von Verwaltungs- und<br />
Betriebsaufwand sowie auf Wenigerausgaben bei den Personalkosten,<br />
dem sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand, den laufenden<br />
Zuweisungen, den sonstigen Finanzausgaben und den allgemeinen<br />
Zuweisungen und Umlagen zurückzuführen. Diesen stehen<br />
hauptsächlich Wenigereinnahmen bei den Einnahmen aus Verkauf,<br />
Mieten, Pachten usw., den Zinseinnahmen und den Konzessionsabgaben<br />
sowie Mehrausgaben bei den kalkulatorischen Kosten und<br />
der Gewerbesteuerumlage gegenüber. Entgegen den Erwartungen<br />
bei der Aufstellung des Nachtragshaushaltsplans hat sich das Ergebnis<br />
danach im Jahr 2012 erheblich verbessert.<br />
Durch diese u<strong>ner</strong>wartet hohe Zuführung des Verwaltungs- an<br />
den Vermögenshaushalt konnten der Allgemeinen Rücklage rd.<br />
1.730.700 € zugeführt werden, eine Verbesserung gegenüber dem<br />
Plan um rd. 1.045.800 €. Der Stand der Allgemeinen Rücklage hat<br />
sich dadurch zum Jahresende 2012 auf rd. 6.105.300 € einschließlich<br />
der zweckgebundenen Anteilen aus zwei Nachlässen erhöht.<br />
Die Mindestreserve der Allgemeinen Rücklage beträgt ca. 735.000<br />
€, so dass der Restbetrag mit rd. 5,37 Mio. € damit für die folgenden<br />
Jahre zur Verfügung steht.<br />
Die Haushaltsplanung für 2012 hat keine Darlehensaufnahme vorgesehen.<br />
Der Schuldenstand der <strong>Gemeinde</strong> betrug Anfang 2012 rd.<br />
rd. 7,81 Mio. € (503,23 € je Einwoh<strong>ner</strong>) und reduzierte sich durch<br />
die Tilgungen mit rd. 811.300 € auf rd. 6,99 Mio. € (455,93 € je Einwoh<strong>ner</strong>).<br />
Der Landesdurchschnitt je Einwoh<strong>ner</strong> beträgt 406 € und<br />
wird um rd. 50 € (Vorjahr 94 €) überschritten. Bei Berücksichtigung<br />
des Schuldenstands des Eigenbetriebs „<strong>Gemeinde</strong>werke“ beträgt<br />
der Schuldenstand je Einwoh<strong>ner</strong> der <strong>Gemeinde</strong> 730,84 € (Landesdurchschnitt:<br />
1.078 €/EW). Zu beachten ist dabei aber, dass dieser<br />
Schuldenstand nur eingeschränkt vergleichbar ist, da die <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Baiersbronn</strong> im Gegensatz zu vielen anderen Kommunen die Abwasserbeseitigung<br />
und damit die darauf entfallenden anteiligen Darlehen<br />
nicht in einen Eigenbetrieb ausgelagert hat.<br />
Zu den Prognosen für die folgenden Haushalte wird auf die Beratung<br />
des kommenden Haushalts 2013 verwiesen. Die vom <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
noch zu genehmigenden Mehrausgaben sind auf den Seiten 278<br />
und 289 ff. dargelegt und erläutert.<br />
Nach kurzer Aussprache erfolgt der einstimmige<br />
B e s c h l u s s:<br />
I.) Der <strong>Gemeinde</strong>rat stellt gemäß § 95 Abs. 2 GemO das Ergebnis<br />
der Jahresrechnung 2012 wie folgt fest:<br />
1. Die Einnahmen und Ausgaben betragen<br />
im Verwaltungshaushalt 39.116.877,45 €<br />
im Vermögenshaushalt 5.440.089,10 €<br />
2. Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt<br />
an den Vermögenshaushalt beträgt 3.989.959,84 €<br />
3. der Überschuss des Vermögenshaushalts<br />
beträgt 1.730.652,17 €<br />
und wird gemäß § 41 Abs. 3 GemHVO der Allgemeinen Rücklage<br />
zugeführt.<br />
4. Die überplanmäßigen Ausgaben über 12.500,00 € und außerplanmäßigen<br />
Ausgaben über 7.500,00 € werden genehmigt, soweit diese<br />
Genehmigung nicht schon bereits erteilt ist.
21<br />
Jahrgang 2013 Mitteilungsblatt Murgtalbote Nr. 1799 vom 25. Oktober 2013<br />
Im Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge betragen die<br />
Einnahmen und Ausgaben je 37.461.890,43 €<br />
Auf der Einnahmeseite ergibt sich<br />
ein Zugang mit 5.690.068,29 €<br />
und auf der Ausgabenseite<br />
ein Zugang mit 4.629.022,77 €<br />
6. Der kassenmäßige Abschluss (§ 40 GemHVO)<br />
schließt mit ei<strong>ner</strong> Ist-Mehreinnahme ab mit 7.266.609,90 €<br />
II.) Der <strong>Gemeinde</strong>rat nimmt von dem Beteiligungsbericht zustimmend<br />
Kenntnis. Der Beteiligungsbericht ist ortsüblich bekanntzugeben.<br />
§ 136<br />
Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013 und Feststellung<br />
des 1. Nachtraghaushaltsplanes 2013<br />
Der Haushaltsplan 2013 wurde vom <strong>Gemeinde</strong>rat am 29. Januar<br />
2013 in Einnahmen und Ausgaben von je 40.923.220 € festgestellt.<br />
Davon entfielen<br />
auf den Verwaltungshaushalt 36.526.220 €<br />
auf den Vermögenshaushalt 4.397.000 €<br />
Im vorliegenden 1. Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen<br />
und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes um je<br />
1.860.200 € (+ 5,1 %) auf 38.386.420 € erhöht und<br />
des Vermögenshaushaltes um je<br />
33.200 € (- 0,8%) auf 4.363.800 € vermindert.<br />
Auf eine Kreditaufnahme kann weiterhin verzichtet werden. Die Verpflichtungsermächtigungen<br />
betragen 380.000 € (bisher 0 €) und betreffen<br />
das neue Feuerwehrfahrzeug der Abteilung <strong>Baiersbronn</strong>.<br />
Im Verwaltungshaushalt sind Mehreinnahmen<br />
und Wenigerausgaben mit 2.484.300 €<br />
ausgewiesen, denen Mehrausgaben und<br />
Wenigereinnahmen von - 2.452.850 €<br />
gegenüberstehen. Dies ergibt eine<br />
Verbesserung um 31.450 €<br />
Hierdurch erhöht sich die geplante Zuführung des Verwaltungshaushalts<br />
an den Vermögenshaushalt von ursprünglich 817.015 €<br />
auf 848.465 €. Die vorgeschriebene Mindestzuführung des Verwaltungshaushalts<br />
an den Vermögenshaushalt in Höhe der ordentlichen<br />
Schuldentilgungen (ca. 811.000 €) wird dadurch um rd. 37.000 €<br />
überschritten, d.h. es ergibt sich eine geringe Nettoinvestitionsrate<br />
in dieser Höhe bzw. von rd. 2,50 €/EW.<br />
Im Vergleich zum Haushaltsplan 2013 sind im Verwaltungshaushalt<br />
vor allem folgende Planänderungen zu erwähnen:<br />
• Geringeres Aufkommen der Grundsteuer A und B um 43.000 €<br />
• Höheres Gewerbesteueraufkommen um 100.000 €, wodurch der<br />
Planansatz auf 5,0 Mio. € steigert.<br />
• Mehreinnahmen beim Einkommen- und Umsatzsteueranteil sowie<br />
Familienleistungsausgleich aus der Abrechnung 2012 mit saldiert<br />
44.700 €<br />
• Mehreinnahmen bei der Vergnügungssteuer mit 20.000 €<br />
• Höhere Einnahmen bei den Gebühren und Entgelten mit 15.000 €<br />
• Gestiegene Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten, sonstige<br />
Verwaltungs- und Betriebseinnahmen um 1.538.000 €, vor allem<br />
aus Holzerlösen.<br />
• Zuweisungen/Zuschüsse, z.B. Sachkostenbeiträge für die<br />
Schulen - Mehreinnahme rd. 23.800 €.<br />
• Mehreinnahmen für Erstattungen mit 204.000 €<br />
• Höhere sonstige Finanzeinnahmen (insbes. Zinsen) mit 10.000 €<br />
• Rückgang bei den Konzessionsabgaben um 49.300 €<br />
• Geringerer Personalaufwand (Entschädigung für ehrenamtlich<br />
Tätige) mit 10.000 €<br />
• Gestiegene Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke<br />
(Ausgaben) mit 260.200 €, vor allem für Kindergärten<br />
• Mehraufwendungen beim Sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand<br />
mit 2.000.850 €, vor allem im <strong>Gemeinde</strong>forstbetrieb<br />
in Folge des Sturmereignisses.<br />
• Erhöhung der Gewerbesteuerumlage um rd. 86.700 € wegen der<br />
Nachzahlung für 2011 und des höheren Aufkommens 2013<br />
• Wenigerausgaben bei den sonstigen Finanzausgaben, vor allem<br />
bei der Kreisumlage, mit 509.000 €<br />
Im Vermögenshaushalt sind insbesondere folgende Planänderungen<br />
zu erwähnen:<br />
• Eine um 31.450 € höhere Zuführung vom Verwaltungshaushalt<br />
• Höhere Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage um 332.350 €<br />
• Die Verkaufserlöse vermindern sich um 113.300 €, vor allem<br />
wegen nicht realisierter Grundstücksverkäufen<br />
• Um 56.000 € höhere Erschließungs- und Abwasserbeiträge<br />
• Geringere Zuweisungen für Investitionen (Einnahmen) um<br />
339.700 €, vor allem bei Hochwasserschutzmaßnahmen<br />
• Wenigerausgaben bei den Baumaßnahmen mit saldiert rd. 52.200<br />
• Verminderte Ausgaben beim Vermögenserwerb mit rd. 67.500 €.<br />
• Höhere Zuweisungen für Investitionen (Ausgaben) um 86.500 €<br />
Im Nachtragshaushalt 2013 wurden lediglich die wesentlichen Veränderungen<br />
aufgenommen. Inwieweit sich die jetzigen Planzahlen<br />
bis Jahresende erfüllen werden, ist mit mancherlei Unwägbarkeiten<br />
verbunden.<br />
Im Vorbericht zum Haushaltsplan 2013 wurde der Haushaltserlass<br />
2013 des Innen- und Finanzministeriums vom 24.09.2012 zitiert, auf<br />
dem die der Haushaltsplanung zugrunde liegenden Orientierungsdaten<br />
für 2013 beruhen. Es wurde damals entsprechend dem Erlass<br />
davon ausgegangen, dass die wirtschaftlichen Auftriebskräfte<br />
- nach ei<strong>ner</strong> konjunkturellen Schwächephase im Schlussquartal des<br />
vergangenen Jahres - im Verlauf dieses Jahres wieder die Oberhand<br />
gewinnen. Dies hat sich im weiteren Verlauf bisher so für die<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong> nicht unbedingt bestätigt. Lediglich die um<br />
100.000 € auf jetzt 5,0 Mio. € erhöhte Prognose für das Gewerbesteueraufkommen<br />
entspricht in etwa diesen damaligen Erwartungen.<br />
Im Finanzausgleich sind bisher keine Aussagen erkennbar, die<br />
eine Verbesserung erwarten lassen, von denen die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong><br />
profitieren könnte.<br />
Vor allem das auch in diesem Jahr durch das Sturmereignis verbesserte<br />
Ergebnis des Teilhaushaltes „Wald“ führt zu dieser Planverbesserung,<br />
wodurch es möglich geworden ist, die Mindereinnahmen<br />
und Mehrausgaben im Verwaltungshaushalt zu decken. Der<br />
allgemeinen Rücklage muss jedoch dennoch ein Betrag mit rd. 2,26<br />
Mio. € (0,36 Mio. € mehr) zum Ausgleich des Vermögenshaushalts<br />
entnommen werden. Nach Berücksichtigung des vorgeschriebenen<br />
Mindestbetrages (rd. 677.000 €) und des Ergebnisses des Haushaltsjahres<br />
2012 wird damit für den Vermögenshaushalt der nächsten<br />
Jahre ein Rücklagenbestand mit rd. 3,1 Mio. € verbleiben. Sofern<br />
es die Darlehensverträge zulassen und es finanzierbar ist, sollen in<br />
den nächsten Jahren möglichst weitere Sondertilgungen für Darlehen<br />
vorgenommen werden, um den Schuldenstand von rd. 6,1 Mio.<br />
€ über die ordentlichen Tilgungen hinaus weiter zu reduzieren und<br />
dadurch auch in künftigen Jahren handlungsfähig zu sein.<br />
Wie sich die Wirtschaftsituation und infolge dessen die Finanzsituation<br />
der öffentlichen Hand angesichts der derzeitigen unklaren Wirtschaftsprognosen<br />
und immer noch bestehenden Euro-Problemen<br />
weiter entwickelt und welche Auswirkungen dies künftig auf die<br />
Finanzsituation der <strong>Gemeinde</strong> hat, lässt sich heute noch nicht abschätzen.<br />
Es bleibt zu hoffen, dass auch im nächsten Jahr sich die<br />
wirtschaftliche und damit finanzielle Lage nicht verschlechtert und<br />
zumindest gleich bleibt.<br />
Nach kurzer Aussprache ergeht einstimmig der<br />
Beschluss:<br />
1. Nachtragssatzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong> für das<br />
Haushaltsjahr 2013<br />
Aufgrund von § 79 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für Baden-Württemberg in<br />
der Fassung vom 3. Oktober 1983 (GBl.S. 578) wird folgende Nachtragssatzung<br />
für das Haushaltsjahr 2013 beschlossen:<br />
§ 1<br />
Der Haushaltsplan wird wie folgt geändert:<br />
Es erhöhen sich<br />
die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes<br />
je um<br />
1.860.200 € auf<br />
38.386.420 €<br />
und es vermindern sich<br />
die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes<br />
je um<br />
33.200 € auf<br />
4.363.800 €<br />
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beträgt<br />
380.000 €.<br />
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen<br />
und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) -<br />
ohne Umschuldungen - bleibt unverändert bei 0 €<br />
§ 2<br />
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird unverändert auf 1.500.000<br />
€ festgesetzt.
22<br />
Jahrgang 2013 Mitteilungsblatt Murgtalbote Nr. 1799 vom 25. Oktober 2013<br />
§ 140<br />
Bekanntgaben der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 22.10.2013<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat in sei<strong>ner</strong> nichtöffentlichen Sitzung beschlossen:<br />
1. Bei der Beschaffung des Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs<br />
das Fahrgestell (Los 1) an den Bieter Iveco Magirus Brandschutz<br />
GmbH mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu vergeben. Den feuerwehrtechnischen<br />
Aufbau (Los 2) an den Bieter Iveco Magirus Brandschutztechnik<br />
Görlitz GmbH mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu<br />
vergeben. Die feuerwehrtechnische Beladung (Los 3) an den Bieter<br />
Bastian Feuerwehrtechnik OHG mit dem wirtschaftlichsten Angebot<br />
zu vergeben.<br />
2. Das an 2 (Hauptsaison) bzw. 3 (Nebensaison) in der Mensa des<br />
Gymnasiums <strong>Baiersbronn</strong> an die Schüler ausgegebene Essen mit<br />
1 Euro pro Essen zu bezuschussen.<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong> · Landkreis Freudenstadt<br />
BEKANNTMACHUNG<br />
S a t z u n g<br />
zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung)<br />
vom 22. Oktober 2013<br />
Aufgrund von § 4 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für Baden-Württemberg<br />
(Gemo) in Verbindung mit §§ 2, 8 Abs. 2 Nr. 2 und 9 Abs. 4 des<br />
Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong> am 22. Oktober 2013 folgende<br />
Satzung beschlossen:<br />
§ 1 - Steuererhebung<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong> erhebt eine Zweitwohnungssteuer für<br />
das Innehaben ei<strong>ner</strong> Zweitwohnung im <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Baiersbronn</strong>.<br />
§ 2 - Steuerschuld<strong>ner</strong><br />
(1) Steuerschuld<strong>ner</strong> ist, wer im <strong>Gemeinde</strong>gebiet für einen nicht nur<br />
vorübergehenden Zeitraum eine Zweitwohnung innehat.<br />
(2) Eine Zweitwohnung ist jede Wohnung, die jemand neben sei<strong>ner</strong><br />
in<strong>ner</strong>halb oder außerhalb des <strong>Gemeinde</strong>gebiets gelegenen Hauptwohnung<br />
im <strong>Gemeinde</strong>gebiet zu Zwecken der Erholung, der Berufsausübung,<br />
der Ausbildung oder des sonstigen persönlichen Lebensbedarfs<br />
innehat.<br />
(3) Hauptwohnung ist diejenige von mehreren im In- oder Ausland<br />
gelegenen Wohnungen eines Einwoh<strong>ner</strong>s, die er vorwiegend benutzt.<br />
Hauptwohnung eines verheirateten Einwoh<strong>ner</strong>s, der nicht<br />
dauernd von sei<strong>ner</strong> Familie getrennt lebt, ist die vorwiegend benutzte<br />
Wohnung der Familie. In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte<br />
Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehung des<br />
Einwoh<strong>ner</strong>s liegt.<br />
(4) Inhaber ei<strong>ner</strong> Zweitwohnung im Sinne dieser Satzung ist nicht<br />
der reine Kapitalanleger. Mangelnde Eigennutzung hat der Zweitwohnungsinhaber<br />
nachzuweisen.<br />
(5) Sind mehrere Personen gemeinschaftlich Inhaber ei<strong>ner</strong> Zweitwohnung,<br />
so sind sie Gesamtschuld<strong>ner</strong>.<br />
(6) Die Zweitwohnungssteuer wird nicht erhoben für das Innehaben<br />
ei<strong>ner</strong> ausschließlich aus beruflichen Gründen vorgehaltenen Wohnung<br />
eines nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten oder Lebenspart<strong>ner</strong>s<br />
im Sinne des Lebenspart<strong>ner</strong>schaftsgesetzes, dessen<br />
eheliche bzw. gemeinsame Wohnung sich in ei<strong>ner</strong> anderen <strong>Gemeinde</strong><br />
befindet.<br />
§ 3 - Steuermaßstab<br />
(1) Die Steuer wird nach dem jährlichen Mietaufwand berechnet.<br />
(2) Der jährliche Mietaufwand ist das Gesamtentgelt, das der Steuerschuld<strong>ner</strong><br />
für die Benutzung der Wohnung aufgrund vertraglicher<br />
Vereinbarungen nach dem Stand im Zeitpunkt der Entstehung der<br />
Steuerschuld für ein Jahr zu entrichten hat (Jahresrohmiete).<br />
(3) Statt des Betrages nach Abs. 2 gilt als jährlicher Mietaufwand<br />
die übliche Miete für solche Wohnungen, die eigengenutzt, ungenutzt,<br />
zu vorübergehendem Gebrauch oder unentgeltlich überlassen<br />
sind. Die übliche Miete wird in Anlehnung an die Jahresrohmiete geschätzt,<br />
die für Räume gleicher oder ähnlicher Art, Lage und Ausstattung<br />
regelmäßig gezahlt wird.<br />
(4) Die Vorschriften des § 79 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes in der<br />
Fassung vom 01.02.1991 (BGBl. I S. 230) finden entsprechende Anwendung.<br />
§ 4 - Steuersatz<br />
(1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr<br />
a) bei einem jährlichen Mietaufwand bis zu 1.880,00 € 220,00 €<br />
b) bei einem jährlichen Mietaufwand von mehr als<br />
1.880,00 € aber nicht mehr als 2.800,00 € 320,00 €<br />
c) bei einem jährlichen Mietaufwand von mehr als<br />
2.800,00 € aber nicht mehr als 3.720,00 € 420,00 €<br />
d) bei einem jährlichen Mietaufwand von mehr als<br />
3.720,00 € 520,00 €<br />
(2) In den Fällen des § 5 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 ermäßigt sich die<br />
Steuer auf den der Dauer der Steuerpflicht entsprechenden Teilbetrag.<br />
(3) Ist zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld die Verfügbarkeit<br />
der Zweitwohnung für Zwecke der persönlichen Lebensführung<br />
aufgrund eines Vertrages mit ei<strong>ner</strong> Vermietungsagentur oder<br />
einem Hotelbetrieb zwecks Weitervermietung zeitlich begrenzt, beträgt<br />
die Steuerschuld bei ei<strong>ner</strong> Eigennutzungsmöglichkeit im Veranlagungszeitraum<br />
von<br />
a) bis zu einem Monat 25 v.H. der Sätze nach Abs. (1)<br />
b) bis zu drei Monaten 50 v.H. der Sätze nach Abs. (1)<br />
c) bis zu sechs Monaten 75 v.H. der Sätze nach Abs. (1).<br />
§ 5 – Entstehung und Fälligkeit der Steuerschuld<br />
(1) Die Steuerschuld für ein Kalenderjahr entsteht am 1. Januar. Wird<br />
eine Wohnung erst nach dem 1. Januar bezogen, so entsteht die<br />
Steuerschuld am ersten Tag des folgenden Kalendervierteljahres.<br />
(2) Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendervierteljahres, in<br />
dem der Steuerschuld<strong>ner</strong> aus der Wohnung auszieht.<br />
(3) Die Steuer wird einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides<br />
fällig.<br />
(4) In den Fällen des Abs. 2 ist die zu viel bezahlte Steuer auf Antrag<br />
zu erstatten.<br />
§ 6 - Anzeigepflicht<br />
(1) Wer im <strong>Gemeinde</strong>gebiet eine Zweitwohnung bezieht, hat der<br />
<strong>Gemeinde</strong>verwaltung dies in<strong>ner</strong>halb ei<strong>ner</strong> Woche nach dem Einzug<br />
anzuzeigen.<br />
(2) Endet die Wohnungshaltung, so gilt die Vorschrift des Abs. 1 entsprechend.<br />
§ 7 – Ordnungswidrigkeiten<br />
Ordnungswidrig i.S. von § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des Kommunalabgabengesetzes<br />
für Baden-Württemberg (KAG) handelt, wer vorsätzlich<br />
oder leichtfertig den Anzeigepflichten nach § 6 dieser Satzung<br />
nicht nachkommt.<br />
§ 8 - Inkrafttreten<br />
Diese Satzung tritt am 01. Januar 2014 in Kraft. Die Satzung über<br />
die Erhebung ei<strong>ner</strong> Zweitwohnungssteuer vom 28. Februar 1984 tritt<br />
mit Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft.<br />
Hinweis:<br />
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der<br />
<strong>Gemeinde</strong>ordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund<br />
der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4<br />
Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich in<strong>ner</strong>halb eines<br />
Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der<br />
<strong>Gemeinde</strong> geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung<br />
begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die<br />
Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung<br />
oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.<br />
Ausgefertigt!<br />
<strong>Baiersbronn</strong>, den 22. Oktober 2013<br />
(gez.) R u f<br />
Bürgermeister
23<br />
Jahrgang 2013 Mitteilungsblatt Murgtalbote Nr. 1799 vom 25. Oktober 2013<br />
Ortschaftsverwaltung<br />
<strong>Baiersbronn</strong>-Huzenbach<br />
Niederschrift über die Sitzung des<br />
Ortschaftsrat Huzenbach vom<br />
21.Oktober 2013<br />
Anwesend: Ortsvorsteher Wahr und 7 Mitglieder<br />
§ 1<br />
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass zur Sitzung<br />
form- und fristgerecht eingeladen wurde. Die Niederschrift über die<br />
Sitzung des Ortschaftsrats vom 15. Juli 2013 liegt zur Einsichtnahme<br />
und Beurkundung auf. Das Protokoll wurde im Murgtalbote in der<br />
Ausgabe vom 19.07.2013 veröffentlicht.<br />
§ 2<br />
Einwoh<strong>ner</strong>fragestunde<br />
Es waren keine Einwoh<strong>ner</strong> anwesend<br />
§ 3<br />
Blutspenderehrung<br />
In diesem Jahr waren insgesamt 4 langjährige Blutspender zu ehren<br />
und zwar drei für 10-maliges und ei<strong>ner</strong> für 50-maliges Blutspenden.<br />
Trotz Einladung war leider kei<strong>ner</strong> der zu ehrenden bei der Sitzung<br />
anwesend. Die Urkunden werden durch den Vorsitzenden bzw. den<br />
Vertreter des DRK überbracht.<br />
§ 4<br />
Bausachen<br />
Im Juli 2013 sind zwei Bauanträge für Huzenbach bei der <strong>Gemeinde</strong><br />
eingegangen. Es handelt sich zum einen um die Errichtung ei<strong>ner</strong><br />
Dachterrasse auf der vorhandenen PKW-Garage, Murgtalstraße 552<br />
und zum zweiten um den Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung<br />
und Carport, Murgtalstraße, Fl.St.Nr. 218. An Baugenehmigungen<br />
ist im Juli eine erteilt worden für Huzenbach. Es<br />
handelt sich dabei um den Neubau eines Carports, Murgtalstr. 518.<br />
Im August ist ein Bauantrag eingegangen und zwar auf Versetzung<br />
von zwei Werbeanlagen, Murgtalstraße 509. Genehmigungen sind<br />
im August zwei erteilt worden. Zum einen der Neubau eines Einfamilienhauses<br />
mit Carport, Silberberg 102 und zum anderen um<br />
die Anbringung von beleuchteten Werbeanlagen, Murgtalstraße 509.<br />
Im September 2013 ging ein Bauantrag ein, es handelt sich um die<br />
Erstellung eines PKW-Doppelcarportes, Murgtalstraße 516. Genehmigung<br />
ist im September ebenfalls eine erteilt worden und zwar der<br />
Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Carport,<br />
Murgtalstraße 548/1, Fl.St. Nr. 218<br />
§ 5<br />
Anfragen und Bekanntgaben<br />
Bekanntgaben<br />
• Ablagerung von Gartenabfällen und Rasenschnitt<br />
Auf dem Roter Rain gibt es den alten Müllabladeplatz ganz hinten im<br />
Holdersbach. Durch den zuständigen Revierleiter wurde der Vorsitzende<br />
angesprochen, da dort Gartenabfälle, Rasenschnitt, Hecken,<br />
Sträucher und ähnliche Dinge abgelagert werden. Dies sei dort ganz<br />
eindeutig nicht erlaubt, auch bei Gartenabfällen oder Rasenschnitt<br />
handelt es sich um eine u<strong>ner</strong>laubte Müllablagerung.<br />
Lt. dem Revierleiter werden zukünftig alle festgestellten Verstöße<br />
durch die Forstverwaltung angezeigt.<br />
• Zensus 2011<br />
Nach dem durchgeführten Zensus im Jahr 2011 liegen nun Zusammenfassungen<br />
über Daten, die sich unter anderem auf die <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Baiersbronn</strong> beziehen, vor. Es werden zwei Broschüren aufgelegt,<br />
die sich zum einen mit der Bevölkerung und zum anderen mit<br />
Gebäuden und Wohnungen befassen. Die Broschüren können vom<br />
Gremium eingesehen werden.<br />
• Spielplatz am Kurhaus<br />
Es wird noch informiert, dass die Schaukel am Spielplatz hinter dem<br />
Kurhaus durch den Bauhof abgebaut worden ist. Gründe liegen in<br />
der Verkehrssicherheit. Im Frühjahr wird dann wieder eine entsprechende<br />
Anlage hergestellt.<br />
• Schwarzwaldverfahren<br />
Im Rahmen des Schwarzwaldverfahrens wurde nun der hintere Teil<br />
des Weges zwischen der Holdersbachstraße und der alten Müllkippe<br />
auf dem Roter Rain noch ausgebaut bzw. gerichtet, nachdem dies<br />
im vorderen Teil bereits vor einigen Jahren erfolgt war.<br />
• Bundestagswahl 2013<br />
Der Vorsitzende bedankt sich nochmals bei den Mitgliedern des Ortschaftsrates<br />
für die Unterstützung als Wahlhelfer bei der Bundestagswahl<br />
im September<br />
• Kommunalwahl 2014<br />
Nachdem im Mai 2014 die Kommunalwahlen stattfinden, ist sich der<br />
Ortschaftsrat Huzenbach einig, dass für die Wahl zum Ortschaftsrat<br />
wieder zwei Listen mit Bewerbern aufgestellt werden sollen. Hierzu<br />
werden noch Mitbürgerinnen und Mitbürger von Huzenbach gesucht,<br />
die bereit wären, sich für das Amt als Ortschaftsrat aufstellen<br />
zu lassen. Wer Interesse hat kann sich gerne beim Ortsvorsteher<br />
oder bei einem Mitglied des Ortschaftsrates Huzenbach melden und<br />
sich informieren.<br />
• Entbuschungsaktion<br />
Der Ortschaftsrat entschließt sich noch in diesem Herbst eine Entbuschungsaktion<br />
durchzuführen. Dabei sollen entlang des Weges<br />
am Eckkopf auf dem Silberberg, zwischen Wassertretstelle und<br />
Silberbergstraße, Sträucher und Hecken ausgelichtet werden. Des<br />
weiteren soll auch am Brähhaldenwegle, Verbindungsweg zwischen<br />
Dobelbachtal und Roter-Rain, ausgelichtet werden. Der Termin für<br />
diese beiden Maßnahmen wird festgelegt auf Samstag, 09.11.2013<br />
um 08.00 Uhr. Treffpunkt an der Wassertretstelle auf dem Silberberg<br />
bzw. im Dobelbachtal am Beginn des Brähhaldenwegle.<br />
Der Ortschaftsrat Huzenbach würde sich über eine rege Teilnahme<br />
der Mitbürger freuen. Das Mitbringen von Motorsägen und Arbeitsgeräten<br />
wäre gut, soweit vorhanden. Für die Arbeiten werden auch<br />
mind. 2 Schlepper mit Seilwinde benötigt, wer sich hiermit einbringen<br />
möchte, sollte sich kurz bei Ortsvorsteher Wahr melden.<br />
Anfragen<br />
OR Thiel bemängelt eine defekte Straßenlaterne in Höhe Tobelweg<br />
27.<br />
Lt. OR Spissinger sind nach dem letzten Unwetter zwei Dohlen entlang<br />
der Liebbergstraße verstopft.<br />
ORin Finkbei<strong>ner</strong> fragt nach, ob die Schächte noch vor dem Winter<br />
gereinigt werden. Der Bauhof der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong> führt diese<br />
Reinigungen momentan aus.<br />
ORin Finkbei<strong>ner</strong> bemängelt das „Tour de Murg“-Schild an der Einmündung<br />
des Dobelbachtales in die Murgtalstraße, welches kaum<br />
noch lesbar ist.<br />
Ortschaftsverwaltung<br />
Bbr.-Klosterreichenbach<br />
Am Don<strong>ner</strong>stag, 31. Oktober ist die Ortschaftsverwaltung<br />
Klosterreichenbach nachmittags geschlossen.<br />
Die Sprechzeit des Ortsvorstehers entfällt ebenfalls.<br />
Ortschaftsverwaltung<br />
<strong>Baiersbronn</strong>-Röt<br />
Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrates<br />
am Montag, 28. Okt. 2013 um 20.00 Uhr im Lesesaal im Kurhaus Röt<br />
Tagesordnung:<br />
1. Auflegung der Niederschrift über die Sitzung vom 22.07.2013<br />
2. Einwoh<strong>ner</strong>fragestunde<br />
3. Blutspender-Ehrung<br />
4. Festlegung der Benutzungs- und Belegungszeiten im Kurhaus Röt<br />
5. Baugesuche<br />
6. Bekanntgaben/Verschiedenes<br />
Andrea Heinsohn, Ortsvorsteherin
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Fundsachen<br />
Am 27. Dezember 2011 wurde auf dem Koronarweg ein Bartschlüssel<br />
mit einem grünen Anhänger gefunden.<br />
24<br />
Jahrgang Der Eigentümer 2013 kann die Fundsache während der Mitteilungsblatt üblichen Murgtalbote Nr. 1799 vom 25. Oktober 2013<br />
Sprechzeiten beim Bürgerbüro Salzstetten abholen.<br />
Unsere<br />
Geburtstagsjubilare<br />
Tag Name Anschrift Alter<br />
22.01. Johanna Lutz, Forchenwaldstraße 20 81 Jahre<br />
26.10. Barbara Lützenhardt Mendler <strong>Baiersbronn</strong> 90<br />
Pappelweg 38<br />
22.01. Marija Milosevic, Forchenwaldstr. 23 75 Jahre<br />
26.10. Mina Lützenhardt Morlok <strong>Baiersbronn</strong> 88<br />
Am Bühl 19<br />
22.01. Hartmut König, Hauptstraße 10 72 Jahre<br />
26.10. Ferdinand<br />
Lützenhardt<br />
Haist <strong>Baiersbronn</strong> 79<br />
Bergergrundweg 8<br />
22.01. Else Schillinger, Oberdorfstr. 1/1 70 Jahre<br />
26.10. Irmgard Pilling <strong>Baiersbronn</strong> 78<br />
Salzstetten<br />
Am Rechen 12<br />
24.01. Walburga Kammer, Horber Str. 9 80 Jahre<br />
27.10. Gertrud Mohrlok Tonbach 82<br />
Salzstetten<br />
Jägerbuckel 20<br />
27.10.<br />
24.01.<br />
Therese<br />
Hedwig<br />
Frey<br />
Kreidler, Kreuzackerstr.<br />
Klosterreichenbach<br />
1 70 Jahre<br />
79<br />
Salzstetten<br />
Baiersbron<strong>ner</strong> Straße 27<br />
27.10.<br />
24.01.<br />
Friedrich<br />
Piroschka<br />
Gaiser<br />
Telegdi, Im Martinskirchle<br />
Mitteltal<br />
26 70 Jahre<br />
78<br />
Tumlingen<br />
Weg zum Weißenbach 6<br />
27.10. 25.01. Gertrud Gertrud Bauer Rothfuß, Theodor-Heuss-Str. <strong>Baiersbronn</strong> 23 83 Jahre 77<br />
Tumlingen<br />
Hornschuchweg 4<br />
27.10. 26.01. Wer<strong>ner</strong> Christa Weidenbach Kaupp, Breitenbachstr. Obertal 18 70 Jahre 76<br />
Lützenhardt<br />
Ruhesteinstraße 525<br />
27.10. 27.01. Gerda Maria Steinbis Oelke, Dornstetter Reichenbacher Str. 41 Höfe 73 Jahre 75<br />
Hörschweiler Tonbachstraße 59<br />
28.10. 27.01. Hannelore Gertrud Schittenhelm, Bleckmann Steinbühlstr. <strong>Baiersbronn</strong> 21 73 Jahre 80<br />
Cresbach-Oberwaldach Im Vogelsang 25<br />
28.10. Die <strong>Gemeinde</strong> Elisabeth gratuliert Wein diesen und Mitteltal den hier nicht 75<br />
aufgeführten Jubilaren recht herzlich. Alfredstraße 1<br />
29.10. Siegfried Wurster Obertal 75<br />
Weiherweg 1<br />
Ende des amtlichen Teiles!<br />
30.10. Blandina Spang Tonbach 76<br />
Untere Sonnenhalde 22<br />
31.10. Karl Beilharz Schwarzenberg 84<br />
Karl-Frey-Weg 7<br />
31.10. Notfalldienste<br />
Margot Hoffmann Klosterreichenbach 79<br />
Murgstraße 10<br />
Ärztlicher Bereitschaftsdienst Dornstetten – Pfalzgrafenweiler –<br />
31.10.<br />
Waldachtal<br />
Helene<br />
automatische<br />
Haist<br />
Telefonvermittlung<br />
Mitteltal<br />
01805/19 292-116.<br />
78<br />
Im Oberrain 18<br />
Zahnärzte. Auskunft erteilt DRK Freudenstadt, Tel. 0 74 41/ 867-14<br />
31.10. Rudi Pfau Mitteltal 71<br />
Sozialstation: Hauptstraße 5, Pfalzgrafenweiler, Härle-Ferrwies 11 werktäglich von<br />
8.00 bis 12.00 Uhr besetzt. Tel. 0 74 45 / 63 36, Fax 5 16 13.<br />
01.11. Ernst Gaiser Mitteltal 83<br />
Außerhalb der Bürozeiten sind wir in dringenden Angelegenheiten<br />
Ellbachstraße 55<br />
durch Rufweiterleitung unter der gleichen Nummer zu erreichen.<br />
01.11. Johannes Grensemann Klosterreichenbach 71<br />
Baiersbron<strong>ner</strong> Straße 27<br />
_________________________________________________________<br />
chtal / Freitag, 20.01.2012 / Seite 18<br />
Jugendmusikschule <strong>Baiersbronn</strong><br />
Hänsel und Gretel am Klavier<br />
Große und kleine Künstler der Jugendmusikschule <strong>Baiersbronn</strong><br />
als Märche<strong>ner</strong>zähler<br />
Das Märchen von den beiden Geschwistern, die im Wald die böse<br />
Hexe treffen, wurde vergangenen Freitag in musikalischer Form auf<br />
der Baiersbron<strong>ner</strong> Rosensaalbühne wieder lebendig. 43 Vortragende<br />
hatten sich zur Märchenstunde eingefunden: Die Klavierklasse<br />
von Frau Lilli Heinle der Jugendmusikschule bat zu ihrem diesjährigen<br />
Schülerkonzert. Und das war ganz unter das Motto des Grimmschen<br />
Märchens gestellt. Hat doch dazu der Komponist Engelbert<br />
Humperdinck 1893 der Welt die unvergesslichen Melodien, wie zum<br />
Beispiel „Brüderchen, komm tanz mit mir“ und „Ein Männlein steht<br />
im Walde“ geschenkt.<br />
Im Zentrum der Geschichte stand das Klavier, geschickt arrangiert<br />
und bunt ergänzt von weiteren Klängen wie Gesang, Flöten, Cello,<br />
Klarinette, Geige und Schlaginstrumenten. Eingerahmt wurde<br />
der musikalische Märchenteil von Einzelbeiträgen großer und (auch<br />
sehr) klei<strong>ner</strong> Künstler, von denen hier nur Magnus Reichel, weil mit<br />
ei<strong>ner</strong> Eigenkomposition aufwartend, stellvertretend für alle erwähnt<br />
sein soll. Mit seinem auch selbst gespielten Titel „Quest für the unknown“<br />
ist er demnächst beim Workshop „Jugend komponiert“ des<br />
Landesmusikrats in Karlsruhe vertreten.<br />
Frau Heinle dankte abschließend allen Mitwirkenden für das gelungene<br />
Konzert und den großen Erfolg, den zahlreichen Besuchern für<br />
den reichen Beifall und endete, passend zum Motto des Vortrags:<br />
„… und wenn sie nicht gestorben sind, dann leben sie noch heute.“<br />
– Wie wahr und wie lebendig!<br />
Musiklehrerin Frau Lilli Heinle (links) mit den musikalischen Märche<strong>ner</strong>zählern<br />
der Jugendmusikschule <strong>Baiersbronn</strong>.<br />
(Foto: Violetta Heinle)<br />
Ende des amtlichen Teiles!<br />
Notfalldienste<br />
Ärztlicher Bereitschaftsdienst: Notfallpraxis Freudenstadt am<br />
Krankenhaus, Karl-von-Hahn-Straße 120, 72250 Freudenstadt.<br />
Öffnungszeiten: Samstag, Sonn- und Feiertag von 9.00 bis 22.00<br />
Uhr. Bei akuten Erkrankungen können Patienten ohne vorherige<br />
Anmeldung direkt in die Notfallpraxis kommen.<br />
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst ist am Wochenende und an<br />
Feiertagen über die Rufnummer 01805 19292 118* zu erreichen.<br />
Über diese Rufnummer werden auch die medizinisch notwendigen<br />
Hausbesuche koordiniert. Werktags erreichen Sie den Arzt im<br />
Bereitschaftsdienst wie bisher auch über die Rufnummer: 01805<br />
19292 115* (*3,9 Cent aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise<br />
können abweichen).<br />
Zahnärzte: Auskunft erteilt DRK Freudenstadt, Tel. 07441 / 867-14<br />
Krankentransporte: Deutsches Rotes Kreuz, Tel. 07441 / 19 222<br />
Apothekenbereitschaft: Der 24-Stunden-Notdienst beginnt jeweils<br />
für die Apotheken morgens um 8.30 Uhr und endet am darauf<br />
folgenden Morgen um 8.30 Uhr.<br />
Freitag, 25. Oktober 2013<br />
Apotheke Klosterreichenbach, Baiersbron<strong>ner</strong> Str. 1, <strong>Baiersbronn</strong>-<br />
Klosterreichenbach<br />
Samstag, 26. Oktober 2013<br />
Euilen-Apotheke, Ruhesteinstr. 300, <strong>Baiersbronn</strong><br />
Sonntag, 27. Oktober 2013<br />
Kur-Apotheke, Freudenstädter Str. 38, <strong>Baiersbronn</strong><br />
Montag, 28. Oktober 2013<br />
Jahn-Apotheke, Ludwig-Jahn-Str. 16 Freudenstadt<br />
Dienstag, 29. Oktober 2013<br />
Adler-Apotheke, Marktplatz 55, Freudenstadt<br />
Mittwoch, 30. Oktober 2013<br />
Kienberg-Apotheke, Straßburger Str. 57, Freudenstadt<br />
Don<strong>ner</strong>stag, 31. Oktober 2013<br />
Rappen-Apotheke, Lauterbadstr. 4, Freudenstadt<br />
Freitag, 01. November 2013<br />
Adler-Apotheke, Marktplatz 55, Freudenstadt<br />
Alle Angaben ohne Gewähr
25<br />
Jahrgang 2013 Mitteilungsblatt Murgtalbote Nr. 1799 vom 25. Oktober 2013<br />
Kirchliche<br />
Nachrichten<br />
Evang. Kirchengemeinde <strong>Baiersbronn</strong><br />
Kirchliche Nachrichten vom 25. Oktober bis 01. November 2013<br />
Schulferien ab 25.10.2013 bis 03.11.2013<br />
<strong>Baiersbronn</strong>:<br />
Sonntag 10.00 Uhr Gottesdienst Marienkirche<br />
Chor der Marienkirche (Pfr. Vögele)<br />
10.00 Uhr Kinderkirche Marienkirche<br />
Montag 20.00 Uhr Probe „Chor der Marienkirche“<br />
<strong>Gemeinde</strong>haus (M. Frieß)<br />
Freitag 19.00 Uhr Gebetskreis (Pfarrhaus Oberdorf)<br />
20.00 Uhr Probe Posaunenchor, <strong>Gemeinde</strong>haus<br />
(Agnes Steudinger)<br />
20.00 Uhr Israelabend mit Jakobus Hartmann<br />
im Mariensaal<br />
Friedrichstal:<br />
Sonntag 09.00 Uhr Gottesdienst Michaelskirche mit Taufen<br />
(Pfr. Strohhäcker)<br />
Tonbach:<br />
Sonntag<br />
Dienstag<br />
09.30 Uhr Gottesdienst Johanneskirche<br />
(Prädikant Rehfuss)<br />
20.00 Uhr Chorprobe Kirchenchor Tonbach<br />
Haus des Gastes (Agnes Steudinger)<br />
............................................................................................................<br />
ISRAEL-Abend im Mariensaal<br />
Freitag, 01.11.2013, 20.00 Uhr<br />
Herzliche Einladung zu einem interessanten Vortrag von<br />
Jakobus Hartmann über seinen 1-jährigen Aufenthalt in Israel.<br />
............................................................................................................<br />
Frauenfrühstück im <strong>Gemeinde</strong>haus<br />
Herzliche Einladung zu einem besonderen Frauenfrühstück am<br />
Don<strong>ner</strong>stag, 14.11.2013, 9.00 Uhr im Evangelischen <strong>Gemeinde</strong>haus<br />
<strong>Baiersbronn</strong><br />
Nach einem gemütlichen Frühstück werden Monika Bugala und Petra<br />
Bütt<strong>ner</strong> das Thema „Träume dein Leben – lebe deinen Traum“ mit<br />
verschiedenen Theaterszenen darbringen.<br />
Die Referentinnen kommen aus dem Kreis Rottweil und sind beide<br />
in der Frauenarbeit tätig. Ihre besondere Begabung ist es, ihre Referate<br />
mit Anspielen zu verdeutlichen. Ein Unkostenbeitrag von 6 €<br />
wird erbeten.<br />
Anmeldungen bitte bis 12.11. bei Anja Gaiser (122997) oder Kathrin<br />
Kulajew (121034).<br />
Evang. Kirchengemeinde<br />
Klosterreichenbach<br />
Kirchliche Nachrichten vom 25. Oktober bis 01. November 2013<br />
Klosterreichenbach<br />
Samstag 17.00 Uhr Hubertusmesse in der Münsterkirche mit<br />
Jagdhornbläsergruppe aus Freudenstadt<br />
(Pfrin. Heike Hauber)<br />
Sonntag 09.30 Uhr Gottesdienst/Präd. Robbe<br />
09.30 Uhr Kinderkirche / <strong>Gemeinde</strong>haus<br />
19.00 Uhr ökum. Monatsschluß-Andacht<br />
(Münsterkirche)<br />
Montag 14.00 Uhr Kinderbibelwoche KiBiWo / <strong>Gemeinde</strong>haus<br />
Dienstag 14.00 Uhr Kinderbibelwoche KiBiWo / <strong>Gemeinde</strong>haus<br />
Mittwoch 14.00 Uhr Kinderbibelwoche KiBiWo / <strong>Gemeinde</strong>haus<br />
Don<strong>ner</strong>stag 17.00 Uhr Konzert für kleine und große Leute mit<br />
Jonathan Böttcher / <strong>Gemeinde</strong>haus<br />
Röt/Schönegründ<br />
Samstag 16.00Uhr Gottesdienst zur goldenen Hochzeit<br />
Eheleute Forstreuter/Jakobuskirche<br />
Sonntag 09.30 Uhr Gottesdienst / Präd. Becker,<br />
Heselbach<br />
Sonntag<br />
10.30 Uhr Gottesdienst / Präd. Robbe<br />
Hubertusmesse in der Münsterkirche Klosterreichenbach<br />
Am Samstag, 26. Oktober 2013 um 17.00 Uhr lädt die Evang. Gesamtkirchengemeinde<br />
Klosterreichenbach/Röt zu ei<strong>ner</strong> besonderen<br />
musikalischen Messe in die Münsterkirche nach Klosterreichenbach<br />
ein. Die Jagdhornbläsergruppe Freudenstadt wird der Messe, gehalten<br />
von Pfarrerin Heike Hauber, einen festlichen Rahmen geben.<br />
Der Eintritt ist frei.<br />
Evangelische Kirchengemeinde<br />
Mitteltal<br />
Kirchliche Nachrichten vom 25. Oktober bis 01. November 2013<br />
Wochenspruch: „Bei dir ist die Vergebung, dass man dich fürchte.“<br />
Ps. 130,4<br />
Samstag 14.00 Uhr Trauung von Björn Licht<strong>ner</strong> und Ulrike Hill,<br />
Zürich<br />
Sonntag 10.00 Uhr Gottesdienst<br />
19.00 Uhr Gemeinschaftsstunde: Bibelkreis für jedermann.<br />
Montag 14.00 Uhr Aufbau für Kinderbibelwoche für Mitarbeiter<br />
Dienstag 14.00 Uhr Kinderbibelwoche im <strong>Gemeinde</strong>haus<br />
20.00 Uhr Posaunenchor<br />
Mittwoch 14.00 Uhr Kinderbibelwoche im <strong>Gemeinde</strong>haus<br />
20.00 Uhr Chorprobe „Lichtblicke“<br />
Don<strong>ner</strong>stag 14.00 Uhr Kinderbibelwoche im <strong>Gemeinde</strong>haus<br />
Freitag 10.30 Uhr Familiengottesdient zum Abschluss der<br />
Kinderbibelwoche im <strong>Gemeinde</strong>haus<br />
Sonntag 10.30 Uhr Gottesdienst „PLUS“ zum Thema<br />
„Neuer Himmel und neue Erde“.<br />
Das Opfer ist für die Bibelverbreitung in der<br />
Welt bestimmt. Anschl. Familientag im<br />
<strong>Gemeinde</strong>haus mit Mittagessen und<br />
Bastelnachmittag<br />
19.00 Uhr Gemeinschaftsstunde: Bibelkreis für jedermann.<br />
Evangelische Kirchengemeinde<br />
Obertal<br />
Kirchliche Nachrichten vom 25. Oktober bis 01. November 2013<br />
Sonntag 09.30 Uhr Gottesdienst mit Pfarrerin Iris Sönning<br />
anschließend Mitarbeiterfest<br />
Dienstag 09.30 Uhr Krabbelgruppe „Gummibärenbande“<br />
(bis 3 Jahre) im <strong>Gemeinde</strong>haus<br />
(nach Absprache)<br />
14.00 Uhr Beginn der Kinderbibeltage in Mitteltal<br />
18.45 Uhr Blockflötengruppe<br />
20.00 Uhr Kirchenchor<br />
Don<strong>ner</strong>stag 20.00 Uhr Posaunenchorprobe<br />
Freitag 10.30 Uhr Abschlussgottesdienst zur Kinderbibelwoche<br />
in Mitteltal<br />
Evangelische Kirchengemeinde<br />
Schwarzenberg<br />
Kirchliche Nachrichten vom 25. Oktober bis 01. November 2013<br />
Schwarzenberg<br />
Samstag<br />
Sonntag<br />
14.00 Uhr Kirchliche Trauung von Oliver Abele und<br />
Ramona geb. Burgstett, wohnhaft in Huzenbach<br />
(Pfarrer Schäfer)<br />
10.00 Uhr Gottesdienst (Pfarrer Sältzer)
26<br />
Jahrgang 2013 Mitteilungsblatt Murgtalbote Nr. 1799 vom 25. Oktober 2013<br />
Zwickgabel<br />
Sonntag 11.00 Uhr Gottesdienst (Pfarrer Sältzer)<br />
Huzenbach<br />
Dienstag<br />
19.30 Uhr Bibelstunde im Kurhaus<br />
Katholische Kirchengemeinde<br />
Kirchliche Nachrichten vom 25. Oktober bis 01. November 2013<br />
<strong>Baiersbronn</strong> (Maria Königin der Apostel, Pappelweg)<br />
Samstag 14.00 Uhr Kindergruppe Regenbogen, Jugendräume<br />
Sonntag 09.30 Uhr Wortgottesfeier mit Kommunionfeier<br />
Missio-Kollekte<br />
Dienstag 09.30 Uhr Rosenkranzgebet, <strong>Gemeinde</strong>saal<br />
10.00 Uhr Eucharistiefeier, Unterkirche<br />
Freitag 09.30 Uhr Eucharistiefeier zum Fest Allerheiligen<br />
Obertal (Markuskirche, Ruhesteinstraße)<br />
Samstag 17.15 Uhr Wortgottesfeier mit Kommunionfeier<br />
Missio-Kollekte<br />
Schönmünzach (Johanneskirche, Schifferstraße)<br />
Sonntag 11.00 Uhr Wortgottesfeier mit Kommunionfeier<br />
Missio-Kollekte<br />
Evangelisch-methodistische Kirche<br />
Termine vom 26. Oktober bis 01. November 2013<br />
<strong>Baiersbronn</strong> (Auferstehungskirche, Lochweg 4)<br />
Freitag + Samstag: Studienfahrt des kirchlichen Unterrichts<br />
Freitag: 20:00 Uhr Posaunenchor<br />
Sonntag:<br />
Montag:<br />
Dienstag:<br />
09:30 Uhr Gottesdienst<br />
16:00 Uhr Kinderfreizeit-Nachtreffen<br />
18:30 Uhr Bezirksgebetskreis<br />
19:30 Uhr Chorprobe<br />
Tonbach (Viktoriakapelle, Am Härlisberg 48)<br />
Sonntag: 09:15 Uhr Sonntagsschule<br />
10:15 Uhr Gottesdienst<br />
Don<strong>ner</strong>stag: 16:00 Uhr Bibelstunde<br />
Klosterreichenbach (Friedenskirche, Im Ochsengut 10)<br />
Sonntag: 09:00 Uhr Gottesdienst und Sonntagsschule<br />
Don<strong>ner</strong>stag: 19:30 Uhr Jugendkreis<br />
Röt (Eben-Ezer-Kapelle, Lichtenberg 2)<br />
Sonntag: 10:00 Uhr Gottesdienst und Sonntagsschule<br />
ChristusZentrum Klosterreichenbach<br />
Termine vom 26. Oktober bis 01. November 2013<br />
Sonntag 10.00 UhrGottesdienst<br />
Dienstag 20.00 Uhr TATORT – der besondere Bibelabend<br />
16.45 Uhr Jubile<br />
18.15 Uhr Mädelskreis<br />
Don<strong>ner</strong>stag 19.00 Uhr Lobpreisprobe<br />
Neuapostolische Kirche<br />
Termine vom 26. Oktober bis 01. November 2013<br />
<strong>Baiersbronn</strong><br />
Sonntag:<br />
Dienstag:<br />
Mittwoch:<br />
Mitteltal<br />
Sonntag:<br />
09.30 Uhr Gottesdienst,<br />
Vorsonntagsschule/Sonntagsschule<br />
20.00 Uhr Chorprobe<br />
20.00 Uhr Gottesdienst.<br />
09.30 Uhr Gottesdienst,<br />
Vorsonntagsschule/Sonntagsschule<br />
Dienstag: 20.00 Uhr Chorprobe<br />
Don<strong>ner</strong>stag: 20.00 Uhr Gottesdienst.<br />
Tonbach<br />
Sonntag:<br />
Dienstag:<br />
Mittwoch:<br />
09.30 Uhr Gottesdienst,<br />
Vorsonntagsschule/Sonntagsschule<br />
20.00 Uhr Chorprobe<br />
20.00 Uhr Gottesdienst.<br />
Klosterreichenbach<br />
Sonntag: 09.30 Uhr Gottesdienst,<br />
Vorsonntagsschule/Sonntagsschule<br />
Dienstag: 20.00 Uhr Chorprobe<br />
Mittwoch: 20.00 Uhr Gottesdienst.<br />
Röt<br />
Sonntag:<br />
Dienstag:<br />
Mittwoch:<br />
09.30 Uhr Gottesdienst,<br />
Vorsonntagsschule/Sonntagsschule<br />
20.00 Uhr Chorprobe<br />
20.00 Uhr Gottesdienst.<br />
Mittellangenbach<br />
Sonntag: 09.30 Uhr Gottesdienst,<br />
Vorsonntagsschule/Sonntagsschule<br />
Dienstag: 20.00 Uhr Chorprobe<br />
Mittwoch: 20.00 Uhr Gottesdienst.<br />
Sonstiges<br />
Montag: 20.00 Uhr Örtliche Jugendzusammenkunft in Röt<br />
Freitag mehrtägiger Jugendausflug bis zum 03.11.<br />
Aktuelles<br />
<strong>Gemeinde</strong>geschehen<br />
Mit „Weihnachten im Schuhkarton®“<br />
Freude schenken<br />
Bis zum 15. November Päckchen für Kinder in Not packen<br />
<strong>Baiersbronn</strong>. Unter dem Motto „Mit kleinen Dingen Großes bewirken“<br />
startet die weltweit größte Geschenkaktion für Kinder in Not,<br />
„Weihnachten im Schuhkarton“, in ihre 18. Saison. Bis zum 15. November<br />
ruft der christliche Verein Geschenke der Hoffnung auch in<br />
<strong>Baiersbronn</strong> dazu auf, einen mit neuen Geschenken gefüllten Schuhkarton<br />
abzugeben. Mit „Weihnachten im Schuhkarton“ kann jeder<br />
Bürger ganz einfach einem Kind Freude schenken und Perspektiven<br />
eröffnen. „Oft leiden die Kinder nicht nur materielle, sondern auch<br />
emotionale Not: Vielen fehlt die so wichtige Liebe und Zuneigung<br />
von Vater und Mutter – entweder weil die Eltern nicht mehr leben, alkoholkrank<br />
sind oder aus anderen Gründen ihrem Nachwuchs nicht<br />
die nötige Aufmerksamkeit widmen können.“ In dieser Situation sei<br />
„Weihnachten im Schuhkarton“ ein besonderer Lichtblick: Denn die<br />
Aktion eröffne den Kindern Kontakt zu Menschen vor Ort und biete<br />
häufig die Möglichkeit, Hilfe und Begleitung in Anspruch zu nehmen.<br />
Jeder kann mitmachen!<br />
Mitmachen ist ganz einfach: Deckel und Boden eines Schuhkartons<br />
separat mit Geschenkpapier bekleben und das Päckchen mit Geschenken<br />
für einen Jungen oder ein Mädchen der Altersklasse zwei<br />
bis vier, fünf bis neun oder zehn bis 14 Jahren füllen. Bewährt hat<br />
sich eine Mischung aus Kleidung, Spielsachen, Schulmaterialien,<br />
Hygieneartikeln und Süßigkeiten. Eingepackt werden dürfen nur<br />
Geschenke, die zollrechtlich in allen Empfängerländern erlaubt sind.<br />
Eine Packanleitung ist im Aktionsflyer zu finden, der an vielen Stellen<br />
ausliegt. Ist der Karton gepackt, kann er zusammen mit ei<strong>ner</strong> empfohlenen<br />
Spende von sechs Euro für Abwicklung und Transport zu<br />
ei<strong>ner</strong> der sieben Abgabestellen gebracht werden.<br />
Wo diese zu finden sind, ist unter www.weihnachten-im-schuhkarton.org<br />
veröffentlicht. Alle Informationen erhält man auch unter der<br />
Hotline 030-76 883 883. Wer die Aktion finanziell unterstützen möch-
27<br />
Jahrgang 2013 Mitteilungsblatt Murgtalbote Nr. 1799 vom 25. Oktober 2013<br />
te, findet auf der Website des Vereins ein sicheres Online-Spendenformular<br />
oder kann klassisch per Überweisung spenden (Geschenke<br />
der Hoffnung, Konto: 104102, BLZ: 10010010 (Postbank Berlin),<br />
Verwendungszweck: 300501/Weihnachten im Schuhkarton).<br />
Verteilungen in Osteuropa und Zentralasien<br />
Nach Sammlung der Päckchen werden diese von geschulten Verteilpart<strong>ner</strong>n<br />
in den Empfängerländern verteilt. Kirchengemeinden<br />
unterschiedlicher Konfessionen in Osteuropa und Zentralasien wählen<br />
die Empfänger häufig in Zusammenarbeit mit Sozialbehörden<br />
aus. Oft wird im Rahmen ei<strong>ner</strong> Weihnachtsfeier der Hintergrund des<br />
christlichen Festes erläutert und den Kindern neben dem Schuhkarton<br />
auch ein Heft mit biblischen Geschichten angeboten.<br />
Über 100 Millionen beschenkte Kinder<br />
Seit 1993 wurden bereits über 100 Millionen Kinder in rund 150<br />
Ländern beschenkt. Allein 2012 wurden weltweit etwa 9,1 Millionen<br />
Päckchen gesammelt, davon 490.868 im deutschsprachigen Raum.<br />
2013 wird von Deutschland aus das sechsmillionste Päckchen auf<br />
die Reise gehen. Wir hoffen, dass sich auch in <strong>Baiersbronn</strong> wieder<br />
viele Menschen begeistern lassen, ein Kind in Not zu beschenken<br />
und ihm so eine unvergessliche Freude zu bereiten.<br />
Abgabestellen für Schuhkartons in <strong>Baiersbronn</strong> sind:<br />
Alte Markthalle<br />
Kreativo-Shop<br />
Frau Gisela Lehre<br />
Frau Gabi Gaiser<br />
Uferweg 2 Freudenstädter Str. 18<br />
Martin und Christa Gaiser Jochen und Christa Bischoff<br />
Oberdorfstraße 170 Bildstöckleweg 23<br />
Eugen und Sigrid Stoll Margret Finkbei<strong>ner</strong><br />
Heselbacher Weg 30 Ödenhofweg 5<br />
Klosterreichenbach<br />
Mitteltal<br />
Katrin Zwenger<br />
Tannenfels 27<br />
Obertal<br />
Geschenke der Hoffnung ist ein christliches Werk, das in über 20<br />
Ländern tätig ist. Auftrag des Werks ist es, ei<strong>ner</strong> bedürftigen Welt<br />
Hilfe und Hoffnung zu bieten. Dazu braucht es Menschen, die mit<br />
Begeisterung gemeinsam daran arbeiten, damit besonders Kinder<br />
und ihr Umfeld Freude erleben und Perspektive gewinnen. Als<br />
christliches Werk will Geschenke der Hoffnung mit „Weihnachten im<br />
Schuhkarton“ dazu beitragen, dass Menschen den Grund für Weihnachten<br />
entdecken: Jesus Christus. Weiterer Bestandteil der Arbeit<br />
sind Förderprogramme für benachteiligte Kinder, Projekte der Entwicklungszusammenarbeit<br />
und humanitäre Hilfe.<br />
Kontakt: Christa Gaiser, Oberdorfstraße 170, 72270 <strong>Baiersbronn</strong>,<br />
Tel.: 07442-2438<br />
Schwarzwaldverein <strong>Baiersbronn</strong><br />
<strong>Baiersbronn</strong>. Der Schwarzwaldverein <strong>Baiersbronn</strong> wandert am<br />
Samstag, 26. Oktober auf dem Nordrandweg. Mit der S-Bahn geht<br />
es über Karlsruhe nach Langensteinbach. Hier beginnt die ca. 17 km<br />
lange Wanderung mit 170 Hm im Aufstieg und 300 Hm im Abstieg.<br />
Der Abstieg kann auch teilweise mit der Turmbergbahn bewältigt<br />
werden. Die Wanderroute ist folgende: Langensteinbach – Bocksbachtal<br />
– Stupferich mit Wasserbehälter (höchster Punkt der Wanderung)<br />
– Thomashof mit Blick zum Mahlberg und nach Pforzheim<br />
– Ritt<strong>ner</strong>hof mit Blick ins Pfinztal – Turmberg bei Durlach – Abstieg<br />
mit 528 Stufen oder der Turmbergbahn. Einkehr. Die Wanderung ist<br />
als leicht eingestuft. Rucksackvesper und festes Schuhwerk sind<br />
empfehlenswert.<br />
Treffpunkt ist um 8.30 Uhr am Bahnhof <strong>Baiersbronn</strong> S-Bahn<br />
Wanderführung und Infos bei Irmgard Lutz-Taschinsky, Tel. 07442<br />
- 6851<br />
Feuerwehren üben den Ernstfall<br />
<strong>Baiersbronn</strong>. Mehr als sechzig Feuerwehrangehörige nahmen an<br />
der Verbundübung der Gesamtfeuerwehr <strong>Baiersbronn</strong> am vergangenen<br />
Samstagnachmittag teil. Eine fast hundert Meter lange Ölsperre<br />
am Stauwehr Rauhfelsen in der Murg wurde errichtet. Sieben Feuerwehrfahrzeuge<br />
waren bei der Übung im Einsatz.<br />
An der jährlichen Verbundübung der Feuerwehren in der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Baiersbronn</strong> unter Leitung des Gesamtkommandanten Martin Frey<br />
nahmen die Feuerwehren aus Besenfeld, Obertal, Klosterreichenbach,<br />
Tonbach und <strong>Baiersbronn</strong> mit über sechzig Feuerwehrangehörigen<br />
teil. Bei der Übung ging man davon aus, dass bei Bauarbeiten<br />
in einem Waldstück die unterirdisch verlaufende Nato-Pipeline<br />
beschädigt wurde und dadurch Kerosin in das Erdreich floss. Durch<br />
die verzweigten Bachläufe gelangte das Kerosin sehr schnell in die<br />
Murg.<br />
Um 15.00 Uhr wurden die beteiligten Feuerwehren einzeln alarmiert.<br />
Die Gesamtkoordination der Verbundübung übernahm die<br />
Führungsgruppe der Baiersbron<strong>ner</strong> Feuerwehr unter Leitung von<br />
Martin Frey. Die Abteilungen aus Klosterreichenbach, Obertal und<br />
Tonbach übernahmen den Aufbau der Ölsperre. Die routinemäßigen<br />
Handgriffe beim Aufbau der Ölsperre saßen: Sehr schnell konnte die<br />
fast hundert Meter lange Sperre mittels Schlauchbooten ins Wasser<br />
gelassen werden. Auf der gegenüber liegenden Seite positionierten<br />
sich die Abteilungen aus Besenfeld und <strong>Baiersbronn</strong>, die die Auffangbecken,<br />
die je 30000 Liter fassen können, in Stellung brachten.<br />
Nachdem die Sperre erfolgreich gelegt war, wurde von der anderen<br />
Murgseite der Skimmer ins Wasser gelassen: eine Absaugvorrichtung<br />
mit der das Kerosin-Wasser-Gemisch von der Wasseroberfläche<br />
abgesaugt und in die aufgebauten Auffangbecken gepumpt<br />
wurde.<br />
Diese Übungen sind sehr wichtig, um das Zusammenspiel mehrerer<br />
Abteilungen zu optimieren und etwa Schwachstellen in der Kommunikation<br />
herauszufinden, damit bei größeren Einsätzen mit mehreren<br />
Abteilungen die Zusammenarbeit klappt. Die Teilnahme der Feuerwehr<br />
Besenfeld bei der Übung zeigt auch, dass Übungen gemeindeübergreifend<br />
stattfinden und gut zusammengearbeitet wird, so<br />
Martin Frey ergänzend.<br />
Das schöne Wetter nutzten viele Bürger der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Baiersbronn</strong>,<br />
um der Feuerwehr über die Schulter zu schauen. Bürgermeister<br />
Michael Ruf ließ es sich nicht nehmen, persönlich die Schlagkraft<br />
sei<strong>ner</strong> Feuerwehr in Augenschein zu nehmen. Er wurde über den<br />
Führungsstab über die einzelnen Schritte informiert.<br />
Bei der Schlussbesprechung dankte Gesamtkommandant Martin<br />
Frey allen Feuerwehrangehörigen für den reibungslosen Ablauf.<br />
Ebenso danke Frey dem Kommandanten aus Tonbach, Jörg Burkhardt,<br />
und dem stellv. Abteilungskommandanten von Klosterreichenbach,<br />
Volker Kallfass, für die Koordinierung der Ölsperre. Dem Kommandanten<br />
aus Besenfeld, Peter Hartmann sowie dem Abteilungskommandanten<br />
von <strong>Baiersbronn</strong>, Hermann Eberhard und dem Baiersbron<strong>ner</strong><br />
Gruppenführer Sven Höhn danke er für die Koordination<br />
des Aufbaus der beiden Auffangbecken auf der gegenüberliegenden
28<br />
Jahrgang 2013 Mitteilungsblatt Murgtalbote Nr. 1799 vom 25. Oktober 2013<br />
Murgseite, sowie dem gesamten Führungsteam der Baiersbron<strong>ner</strong><br />
Feuerwehr, mit dem Abteilungskommandanten von Obertal, Hermann<br />
Köhler.<br />
Die Übung zeigte, dass man mit guter Ausrüstung und geschulten<br />
Feuerwehrmän<strong>ner</strong>n und -frauen eine solche Verbundübung durchführen<br />
kann, so Martin Frey abschießend.<br />
Dietlinde Ellsässer mit schwäbischer<br />
Mundart im Kulturpark Glashütte<br />
Buhlbach<br />
„Der Viereckig oder die amerikanische Kiste“<br />
Dietlinde Ellsässer liest am Sonntag,<br />
3. November 2013 ab 17:00<br />
Uhr aus Auerbachs Dorfgeschichten<br />
im Kulturpark Glashütte Buhlbach<br />
.<br />
„Der Viereckig oder die amerikanische<br />
Kiste“, das ist die Geschichte<br />
des Xaveri, die man tragisch nennen<br />
könnte, wenn sie nicht so alltäglich<br />
wäre: er ist ei<strong>ner</strong> von denen,<br />
die immer den richtigen Zeitpunkt<br />
verpassen, um aufzubrechen.<br />
Auf dem Markt kein Hut, beim Militär<br />
kein Helm, der dem Dickkopf<br />
Xaveri auf seinen Quadratschädel passt. Schon als junger Bursche<br />
trägt ihm sein „jenseits Riebel“ den verhassten Spitznamen „dr Viereckig“<br />
ein. „Der Viereckig“ ist auch eine Geschichte von einem, der<br />
auszog, um die Heimat lieben zu lernen, oder „Daheim ist´s doch am<br />
schönsten“ als Moral der schwäbischen Dorfgeschichte? So ist der<br />
Schluss interpretierbar, aber wohl nicht gemeint. Die Sogwirkung des<br />
schwäbischen Traums von Amerika verweigert die alte Lachenbäuerin<br />
von Anfang an, sie sagt nämlich: „Ich glaub‘ nicht an Amerika.<br />
Berthold Auerbach, „Einst fast eine Weltberühmtheit“<br />
Der Autor des Stücks, Berthold Auerbach, wurde 1812 in Nordstetten<br />
geboren. In Dresden, wo der Volksschriftsteller und Herausgeber<br />
erbaulicher Familienkalender 20 Jahre lang lebte, packte ihn immer<br />
wieder das Heimweh nach Schwaben, wo sei<strong>ner</strong> Meinung nach<br />
„noch Kalifornien von Poesien zu entdecken seien“. Unter dem Titel<br />
„Schwarzwälder Dorfgeschichten“ erschienen in mehreren Bänden<br />
seine idyllisierenden Erin<strong>ner</strong>ungen an seine Jugendzeit in Nordstetten,<br />
die damals so populär waren wie in den 80er die Schwarzwaldklinik.<br />
Dietlinde Ellsässer, auch bekannt als Teil der Gruppe „Die Drei vom<br />
Dohlengässle“, ist ein r<strong>egion</strong>ales Kleinod, geboren in Tübingen, aufgewachsen<br />
im schönen umhügelten Hemmendorf. Während ihrer<br />
Erzieherinnen-Tätigkeit hat sie schon das Theater entdeckt, schon<br />
immer faszinierte sie die Verwandlung, dennoch bewegt sie sich im<br />
vertrauten, im schwäbischen Dialekt, der sie beheimatet. Seit 10<br />
Jahren ist sie freischaffend tätig als Schauspielerin, Kabarettistin,<br />
Regisseurin und Autorin. Das Theater Lindenhof in Melchingen, das<br />
sie mitgegründet hat, ist ihr „Mutterhaus“, in dem sie immer wieder<br />
auf der Bühne sichtbar ist. Querfeldein durchs Ländle tingelnd<br />
kommt sie rum wie ein bunter Hund.<br />
Das besondere Ambiente der Glashütte Buhlbach im historischen<br />
Turbinenhaus, gepaart mit ei<strong>ner</strong> heiteren Mundartlesung, verspricht<br />
ein Erlebnis mit einmaligem Charakter zu werden. Nach bewährter<br />
Art werden die Gäste um 16:00 Uhr begrüßt und durch das Turbinenhaus<br />
und damit die Geschichte der Glashütte Buhlbach geführt.<br />
Um 17:00 Uhr beginnt dann Dietlinde Ellsässer mit ihrer bestechlich<br />
flinken und sehr lebendigen Lesung der Geschichte. In der Pause<br />
werden Häppchen und Getränke gereicht und nach der Vorstellung<br />
kann der Abend bei Gesprächen ausklingen.<br />
Führung durch das Turbinenhaus um 16:00 Uhr<br />
Beginn des Theaterstücks um 17:00 Uhr<br />
In der Pause Verköstigung<br />
Das Ticket kostet pro Person 15,00 € und umfasst: Eintritt Kulturpark<br />
Glashütte Buhlbach, Teilnahme an der Führung, Theaterkarte,<br />
Schwäbisches Fingerfood in der Pause (zzgl. Getränkekosten)<br />
Anmeldung und Reservierung beim Kulturpark Glashütte Buhlbach,<br />
Schliffkopfstraße 46, 72270 <strong>Baiersbronn</strong>, Tel. 07449 – 92 99 0 20<br />
und Kartenverkauf, sofern noch vorhanden, an der Abendkasse.<br />
Garda Brass zum 90-jährigen Jubiläum<br />
des Posaunenchor Klosterreichenbach<br />
Bläsermusik von Barock bis Pop<br />
Baiersbonn-Klosterreichenbach. Am 9. November 2013 findet<br />
um 19.30 Uhr in der Münsterkirche Klosterreichenbach eine Abendmusik<br />
anlässlich des 90-jährigen Jubiläums des Posaunenchor Klosterreichenbach<br />
mit dem Ensemble ›Garda Brass‹ statt. Dabei stehen<br />
Werke vergange<strong>ner</strong> Epochen ebenso auf dem Programm wie<br />
zeitgenössische Kompositionen mit Elementen aus dem Jazz- und<br />
Popbereich. Neben Bearbeitungen für Blechbläser von Giovanni<br />
Gabrieli, Johann Sebastian Bach und Georg Friedrich Händel erklingen<br />
auch altvertraute Choräle in zeitgenössischem Gewand und<br />
neuere Bläserbearbeitungen u.a. von Michael Schütz, Ingo Luis und<br />
Chris Woods.<br />
Ergänzt wird das Programm durch Orgelwerke, interpretiert von<br />
Hans-Peter Morlock und Alexandra Barth. Zu Gehör kommen Toccata<br />
XI von Georg Muffat (1645 – 1704) und Sortie von Cesar Franck<br />
(1822-1890).<br />
Das Ensemble ›Garda Brass‹ entstand vor 16 Jahren aus Bläserinnen<br />
und Bläsern, die sich durch das Musizieren beim Campingdienst<br />
am Gardasee kennengelernt haben. Sie treffen sich mindestens einmal<br />
im Monat zu gemeinsamen Proben und blasen die übrige Zeit<br />
in verschiedenen Posaunenchören in Württemberg. Die Leitung des<br />
Ensembles hat Albrecht Schuler, Landesjugendreferent für Posaunenarbeit<br />
beim Evangelischen Jugendwerk in Württemberg.<br />
RAVE-FESTIVAL in Mitteltal<br />
Mutige Veranstaltung der Naturbadjugend<br />
<strong>Baiersbronn</strong>-Mitteltal. Als vor 34 Jahren eine Gruppe junger Menschen,<br />
die sich „Top-Twens-Freunde“ nannten, zum ersten Mal eine<br />
Tanzveranstaltung organisierten, waren die meisten der heutigen<br />
Veranstalter noch gar nicht geboren. Nun geht die Naturbadjugend<br />
den gleichen Weg, nach dem Motto „Nicht immer nur fordern und<br />
motzen, sondern selbst etwas auf die Beine stellen“, hat eine Gruppe<br />
junger Leute um Benjamin Bukenberger die Chance beim Schopf<br />
gepackt, mit dem Naturbadverein im Rücken das 1. RAVE-FESTI-<br />
VAL am kommenden Samstag, 26. Oktober 2013, ab 18.00 Uhr zu<br />
organisieren und durchzuführen. Veranstaltungsort ist die legendäre<br />
Weissenbachhalle, die schon viele spektakuläre musikalische Leckerbissen<br />
erlebt hat und einen guten Ruf in der R<strong>egion</strong> hat.<br />
Der musikalische Part<strong>ner</strong> der Naturbadjugend sind die ELECTRO-<br />
CLUBBERS aus Freudenstadt, die sich um Musik– und Lichtanlage<br />
kümmern, sowie die Auswahl der DJ´s treffen. Damit das RAVE-FE-<br />
STIVAL auch etwas internationales Flair bekommt, ist es gelungen,<br />
als Topact D´jane REBEKAH von CLRmusic, aus BIRMINGHAM einzufliegen<br />
und auf die Bühne zu bekommen. Für RAVE-Freunde ein<br />
absoluter Kracher. Weiter treten auf: Sandro Marques/B.U.D./Error /<br />
Addi Huber/D!e Zwe! und Frieder Pilz.<br />
Für das RAVE-FESTIVAL gibt es im Vorverkauf Karten für 8,-- € beim<br />
Kreativladen in Mitteltal, im Gasthaus Kreuz Mitteltal, bei der <strong>Baiersbronn</strong><br />
Touristik und im Bahnhofscafé Freudenstadt. Auch an der<br />
Abendkasse werden noch Tickets verkauft. Einlass ist ab 17.00 Uhr,<br />
Musik ab 18.00 Uhr.<br />
Seit Monaten plant und organisiert das Team um Benjamin Bukenberger,<br />
der im Naturbadverein als Technischer Leiter im Vorstand<br />
sitzt, damit das 1. RAVE-FESTIVAL in der Weißenbachhalle ein Er-
29<br />
Jahrgang 2013 Mitteilungsblatt Murgtalbote Nr. 1799 vom 25. Oktober 2013<br />
folg wird. Die Truppe ist schon etwas aufgeregt, denn durch die Kultveranstaltung<br />
„MEGA-PARTY“ liegt die Messlatte sehr hoch. Doch<br />
beim ersten Mal darf man auch ein paar kleine Fehler machen.<br />
Benjamin Bukenberger sagt: „Wir wollen die MEGA-PARTY nicht<br />
kopieren und ganz bewusst bei Bewirtung und Musik neue Wege<br />
gehen.“<br />
Dieser Mut gehört belohnt, also auf geht´s Jugend der R<strong>egion</strong>,<br />
strömt am Samstag, 26. Oktober 2013 zum ersten RAVE-FESTIVAL<br />
in die Weissenbachhalle Mitteltal und wandelt auf den Spuren der<br />
„Top-Twens-Freunde“.<br />
Weitere Info´s auch im Facebook und Internet.<br />
Bitte öffentliche Verkehrsmittel nutzen.<br />
sich gerne unter www.schwäbisch-böhmisch-gut.de oder bei Stephanie<br />
Klumpp unter der Nummer 07443/173591 informieren. Der<br />
Musikverein freut sich auf viele neue Gesichter.<br />
Gottesdienst „PLUS“ und Familientag<br />
in Mitteltal<br />
<strong>Baiersbronn</strong>-Mitteltal. Die Evang. Kirchengemeinde Mitteltal lädt<br />
herzlich ein zum Gottesdienst „Plus“ am Sonntag, 03.11.2013, um<br />
10.30 Uhr in der Christuskirche in Mitteltal. Das Thema lautet: „Neuer<br />
Himmel und neue Erde“. Anschließend laden wir ein zum Familientag<br />
ins <strong>Gemeinde</strong>haus mit gemeinsamem Mittagessen und Bastelnachmittag.<br />
Weitere Infos erhalten Sie bei Birgit Faisst. Tel. 604711.<br />
Reine Män<strong>ner</strong>sache<br />
<strong>Baiersbronn</strong>-Röt. „Reine Män<strong>ner</strong>sache“ lautet das Motto für ein<br />
musikalisches Event der besonderen Art, zu dem der Sängerbezirk<br />
Murgtal des Chorverbandes Kniebis-Nagold am Samstag, 9. November<br />
2013, ins Kurhaus Röt einlädt.<br />
Bei den Gesangvereinen, deren Män<strong>ner</strong>chöre an diesem Abend ihr<br />
Bestes geben werden, laufen die Proben und Vorbereitungen bereits<br />
auf Hochtouren. Die Chorleiterinnen und Chorleiter der Vereine Sängerbund<br />
<strong>Baiersbronn</strong>, MGV Obertal, Gesangverein Tonbach, MGV<br />
Besenfeld, MGV Klosterreichenbach und MGV Röt-Schönegründ<br />
haben in ihren Programmen sowohl klassisches und traditionelles<br />
als auch modernes Liedgut zusammengestellt. Es wird also für jeden<br />
Zuschauer etwas dabei sein. Nach den Auftritten der einzelnen<br />
Chöre werden die über 80 aktiven Sänger des Bezirks gemeinsam<br />
mehrere Lieder zum Besten geben.<br />
Wie das Motto „Reine Män<strong>ner</strong>sache“ bereits verkündet, zeigen an<br />
diesem Abend lediglich die Herren der Schöpfung ihr gesangliches<br />
Können. Um Missverständnissen vorzubeugen, wird an dieser Stelle<br />
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass selbstverständlich auch Damen<br />
besonders herzlich bei dem Män<strong>ner</strong>konzert willkommen sind.<br />
Nach Ende des Konzerts ist Gelegenheit zum gemütlichen Beisammensein<br />
mit Bewirtung.<br />
Beginn des Konzertes ist um 19.30 Uhr, Einlass um 19.00 Uhr.<br />
Kartenvorverkauf (€ 5,00) in allen Teilorten siehe Plakataushang;<br />
Abendkasse € 6,00.<br />
Musikalische Schüler zeigen Erlerntes<br />
beim Jugendinformationstag in Röt<br />
<strong>Baiersbronn</strong>-Röt/Schönegründ. Der Musikverein Röt-Schönegründ<br />
veranstaltete am 19. Oktober 2013 wieder einen Jugendinformationstag<br />
im Kurhaus in Röt. Nachdem der Musikverein vor<br />
einigen Jahren mit seinem Jugendkonzept neue Wege gegangen<br />
ist, kann heute ein sehr positives Zwischenfazit gezogen werden.<br />
Am Samstagnachmittag konnten 16 der 18 Kinder, die sich in der<br />
Jugendausbildung des Musikvereins befinden, das bisher Erlernte<br />
den Besuchern präsentieren. Zudem wurde allen interessierten Eltern<br />
und Kindern die Ausbildung in Kooperation mit der Jugendmusikschule<br />
<strong>Baiersbronn</strong> vorgestellt. Hierzu nahm der Leiter der Jugendmusikschule,<br />
Tobias Deuringer, an der Veranstaltung teil und<br />
präsentierte seine Einrichtung. Zum Schluss hatten dann alle interessierten<br />
Kinder und Jugendlichen die Möglichkeit, ihr Geschick an<br />
den jeweiligen Instrumenten auszuprobieren.<br />
Bei entsprechender Nachfrage wird der Musikverein Röt-Schönegründ<br />
auch dieses Jahr wieder eine Einsteiger-Gruppe zum erlernen<br />
der musikalischen Grundkenntnisse beginnen. Wer hierzu noch<br />
aufspringen will bzw. ein Blechblasinstrument erlernen möchte, darf<br />
Gruppenbild: Leiter der Jugendmusikschule Tobias Deuringer<br />
(rechts), 1. Vorstand Stephanie Klumpp (1. v.l.), Jugendleiter Florian<br />
Frey (2. v.l.) mit interessierten Kindern und den Jugendmusikern.<br />
Öffentlicher Singabend<br />
<strong>Baiersbronn</strong>-Schwarzenberg. Der nächste öffentliche Singabend<br />
findet am Freitag, 1.11.2013 um 19.30 Uhr im Cafe Frey in Schwarzenberg<br />
statt.<br />
Eingeladen sind alle, die Spaß daran haben, gemeinsam alte Volkslieder<br />
und Schlager zu singen. Am Akkordeon begleitet uns Marianne<br />
Maulbetsch.<br />
Altpapier in Tonbach gefragt<br />
<strong>Baiersbronn</strong>-Tonbach. Am Samstag, 26. Oktober 2013, sammelt<br />
der CVJM <strong>Baiersbronn</strong> e.V. in Tonbach wieder Altpapier. Das Altpapier<br />
ist ab 9 Uhr gebündelt und gut sichtbar an der Straße bereitzulegen.<br />
Treffpunkt ist für die Helfer um 9.00 Uhr am Parkplatz<br />
Keckenteich beim Contai<strong>ner</strong>. Trotz der Einführung der blauen Papiertonne<br />
im Landkreis Freudenstadt wird der CVJM auch weiterhin<br />
4x im Jahr in Tonbach Altpapier sammeln. Der nächste Termin ist der<br />
25. Januar 2014.<br />
Mittwochstreff im „Pflug“<br />
<strong>Baiersbronn</strong>-Tonbach. Herzlich laden wir Sie wieder zum „Mittwochstreff<br />
im Pflug“ ein. Immer am letzten Mittwoch im Monat ist der<br />
ehemalige Gasthof Pflug in Tonbach geöffnet. Ab 15.00 Uhr können<br />
Sie Leute treffen, gute Gespräche führen. Geselliges Beisammensein<br />
steht bei Kaffee, und Kuchen im Vordergrund. Jeder kann kommen.<br />
Alter und Geschlecht spielt keine Rolle. Der Eintritt ist frei und<br />
Kaffee mit Kuchen werden sehr günstig angeboten. Liedblätter und<br />
Gitarre sind dabei, deshalb kann auf Wunsch auch gesungen werden.<br />
Wir freuen uns auf Ihr Kommen!<br />
Sport im Murgtal<br />
SV Röt-Schönegründ<br />
Skigymnastik ab Montag 18. November 2013<br />
Ab Montag, 18. November 2013 von 19.00 - 20.00 Uhr bietet die<br />
Sportvereinigung Röt-Schönegründ wieder einen Skigymnastikkurs<br />
an. Der Kurs findet in der Sporthalle in Klosterreichenbach statt.<br />
An 10 Abenden sollen die Teilnehmer durch gezielte Konditionsgymnastik<br />
optimal auf die kommende Winter- und Skisaison vorbereitet<br />
werden. Die Leitung des Kurses hat Sandra Frey.<br />
Verbindliche Anmeldungen bei der Übungsleiterin Sandra Frey, Tel.<br />
Nr. 07442/3376
30<br />
Jahrgang 2013 Mitteilungsblatt Murgtalbote Nr. 1799 vom 25. Oktober 2013<br />
Fehlstart abgewendet<br />
<strong>Baiersbronn</strong>. Die Baiersbron<strong>ner</strong> Volleyballer feiern ihren ersten<br />
Sieg in der laufenden Saison und halten somit Anschluss an das Mittelfeld<br />
der Tabelle. Mit ei<strong>ner</strong> starken Vorstellung bezwang der TVB<br />
den VC Nagold verdient mit 3:0.<br />
Nach der Auftaktniederlage gegen Tübingen hatten sich die Murgtäler<br />
einiges vorgenommen und bewiesen dies auch von Anfang an.<br />
Die Annahme war zu Beginn zwar nicht optimal, doch war man den<br />
Nagoldern am Netz überlegen. Folglich konnte sich der TVB absetzen<br />
und ungefährdet mit 25:16 Satz eins für sich entscheiden. Dann<br />
der Schock des Spiels aus Sicht der Baiersbron<strong>ner</strong>. Spielertrai<strong>ner</strong><br />
Klaus Gaiser knickte zu Beginn des zweiten Satzes um und hatte<br />
sichtlich Schmerzen. Da der TVB nur mit 6 Mann anreiste, drohte<br />
eine Niederlage wegen zu wenig Spielern. Mit Schiene ging es bei<br />
Gaiser weiter, doch der TVB war aus dem Spiel. Beim Stand von<br />
20:11 für Nagold schien der Satz verloren. Bewundernswert die Moral<br />
des TVB, die sich nie aufgaben. Mit einem hervorragenden Tag<br />
im Zuspiel brachte Kapitän Michael Frey seine Mannen wieder heran<br />
und nach zwei abgewehrten Satzbällen holten sich die Murgtäler<br />
noch den zweiten Durchgang mit 28:26. Im dritten Satz zog der TVB<br />
sein Ding durch und gelang souverän den Satz- und Spielgewinn.<br />
Die Baiersbron<strong>ner</strong> sind in der Liga angekommen. Nun kann man<br />
sich auch auf andere Bereiche konzentrieren, denn durch die gute<br />
Pokalleistung in der letzten Saison sind die Baiersbron<strong>ner</strong> für den<br />
Verbandspokal qualifiziert. Am kommenden Freitag treffen die Murgtäler<br />
im Verbandspokal auf den TSV Rottweil. Anpfiff ist um 20.15<br />
Uhr in der Baiersbron<strong>ner</strong> Murgtalhalle. TVB: Imanuel Braun (12<br />
Punkte), Klaus Gaiser (15), Benjamin Faisst (7), Michael Frey (10),<br />
Daniel Meyer (2) und Dennis Letzgus (6).<br />
Elementewettkampf im<br />
Geräteturnen 2013<br />
Elf Tur<strong>ner</strong>innen aus Freudenstadt und <strong>Baiersbronn</strong> beim<br />
Elementewettkampf in Villingen-Schwenningen<br />
<strong>Baiersbronn</strong>. Beim Elementewettkampf der Kunsttur<strong>ner</strong>innen gilt<br />
es, vier Elemente pro Gerät aus verschiedenen Schwierigkeitsstufen<br />
der P-Übungen zu zeigen. Für die Trai<strong>ner</strong>innen Sonja Weinläder und<br />
Ursula Stern war es nicht einfach, mit jeder Tur<strong>ner</strong>in abzuwägen,<br />
welche Elemente für sie die richtigen sind. Natürlich waren für höhere<br />
Schwierigkeiten mehr Punkte zu holen aber das Risiko, alle<br />
Punkte für ein Element zu verlieren, wenn es nicht ausschreibungskonform<br />
geturnt wird, war nicht außer Acht zu lassen. Für den TV<br />
<strong>Baiersbronn</strong> gingen in Villingen-Schwenningen vier und für den TSV<br />
Freudenstadt sieben Tur<strong>ner</strong>innen an den Start. Der Lohn für das<br />
harte Training war ein Medaillenregen für die Mädchen der beiden<br />
Vereine: zwei Goldmedaillen, vier Silbermedaillen und eine Bronzemedaille.<br />
Für die Juti D 10 traten Alexa Günter und Leonie Würth aus <strong>Baiersbronn</strong><br />
an. Alexa Günter holte sich an jedem Gerät die höchste Bewertung<br />
ihrer Altersklasse. Damit war sie am Ende des Wettkampfes<br />
mit großem Vorsprung auf dem ersten Platz mit 85,00 Punkten und<br />
durfte eine Goldmedaille mit nach Hause nehmen. Ihre Teamkameradin<br />
Leonie Würth sicherte sich mit 79,55 Punkten Rang zwei und<br />
damit die Silbermedaille.<br />
Bei den Juti D 11 sorgten drei Mädchen aus Freudenstadt für Aufsehen.<br />
Vanessa Blehm und Lu-Ann Schweizer machten die Sache<br />
unter sich aus. Vanessa hatte bei Sprung und Reck die Nase vorn,<br />
wobei Lu-Ann am Schwebebalken und am Boden dominierte. Am<br />
Ende gewann Vanessa Blehm mit 93,60 Punkten die Goldmedaille<br />
und Lu-Ann Schweizer mit 92,40 Punkten die Silbermedaille. Das<br />
übrige Teilnehmerfeld lag über 10 Punkte hinter den beiden zurück,<br />
wobei sich noch eine weitere Tur<strong>ner</strong>in aus Freudenstadt, Angelina<br />
Plat, mit 79,20 Punkten den vierten Platz sichern konnte.<br />
Beim zweiten Durchgang gingen die Juti C an den Start. Bei den<br />
12jährigen holte sich Jacqueline Herdt aus Freudenstadt mit 88,25<br />
Punkten die Silbermedaille, Rosi Bross aus <strong>Baiersbronn</strong> erreichte<br />
81,55 Punkte und damit den vierten Platz. Melanie Bogomolov aus<br />
Freudenstadt verlor vier wertvolle Punkte am Boden, weil sie die Elemente<br />
verwechselte und statt eines Schrittüberschlags einen Überschlag<br />
turnte. Trotzdem konnte sie mit 79,15 Punkten den 7. Rang<br />
erzielen.<br />
Die 13jährigen waren bei diesem Wettkampf die Ältesten, die ihr<br />
Können unter Beweis stellen durften. In diesem Teilnehmerfeld<br />
konnte man die höchsten Schwierigkeiten sehen. Am Boden war<br />
das zum Beispiel ein Rondat mit anschließendem zweifachen Flick-<br />
Flack oder die Riesenfelge am Stufenbarren. Tina Bross vom TV<br />
<strong>Baiersbronn</strong> holte sich mit 99,45 Punkten lediglich 0,90 hinter der<br />
Erstplatzierten die Silbermedaille. Alexandra Volkov (TSV Freudenstadt)<br />
konnte sich über die Bronzemedaille und 96,9 Punkte freuen<br />
und Coralie Gort, ebenfalls vom TSV Freudenstadt, landete nach<br />
einem unglücklichen Sturz am Boden, der sie 4,0 Punkte kostete, mit<br />
95,80 Punkten auf dem vierten Platz.<br />
Mit sieben Medaillen im Gepäck reisten die Tur<strong>ner</strong>innen von Villingen-Schwenningen<br />
aus nach Dunningen zur Turnschau des Turngaus<br />
Schwarzwald. Hier durften sie bei einem fließenden Bodenturnen<br />
ihr ganzes Können vor einem großen Publikum zeigen. Außerdem<br />
wurden Coralie Gort, Alexandra Volkov, Vanessa Blehm und<br />
Alexa Günter für ihre guten Platzierungen bei diversen Landesfinals<br />
ausgezeichnet.<br />
Von links vorne Alexa Günter und Vanessa Blehm, Mitte: Alexandra<br />
Volkov, Jacqueline Herdt, Tina Broß, Leonie Würth, Hinten: Angelina<br />
Plat, Coralie Gort, Melanie Bogomolov und Rosi Broß, Lu-Ann<br />
Schweizer fehlt<br />
Zahlreiche Aufgaben in den Vereinen<br />
<strong>Baiersbronn</strong>-Schönmünzach. Die beiden Vereine SSV Schönmünzach<br />
und der Turnverein <strong>Baiersbronn</strong> haben seit diesem Jahr<br />
mit David Ramsaier und Florian Müller zwei junge Sportler gefunden,<br />
die beide Vereine unterstützen und dort ein freiwilliges soziales<br />
Jahr ableisten.<br />
Während der 18-jährige David Ramsaier den sogenannten Bundesfreiwilligendienst<br />
(BuFDi) leistet, hat sich der 19-jährige Florian Müller<br />
für ein freiwilliges soziales Jahr (FSJ) entschieden. Hinzu kommt<br />
eine enge Kooperation mit den örtlichen Grundschulen, so dass die<br />
beiden Abiturienten neben administrativen Aufgaben in den jeweiligen<br />
Vereinen auch die sozialen Kontakte pflegen und den Umgang<br />
mit Kindern proben können. Der SSV Schönmünzach und der TV<br />
<strong>Baiersbronn</strong> sind neben dem TSV Freudenstadt die ersten und einzigen<br />
Vereine, die im gesamten Land- bzw. Sportkreis Freudenstadt<br />
im Sportbereich diese Stellen anbieten.<br />
Rolf Günther, der zweite Vorsitzende des TV <strong>Baiersbronn</strong>, fungiert<br />
dabei als Einsatzstellenleiter und hat mit Florian Müller einen engagierten<br />
jungen Handballer bekommen, der dem Verein und der<br />
Wilhelm-Münster-Grundschule <strong>Baiersbronn</strong> hilfreich zur Seite steht.<br />
Neben einigen Verwaltungsaufgaben wie zum Beispiel die Pflege<br />
der Vereinshomepage oder Kursanmeldungen und Mitwirkung bei<br />
der Aufstellung der Vereinszeitung (TV-Report) ist er begleitend in<br />
der Leichtathletik-, Turn- und Handballabteilung tätig und leitet auch<br />
Kooperationen „Schule/Verein“.<br />
An der Wilhelm-Münster-Grundschule werden von ihm in enger Zusammenarbeit<br />
mit einigen Lehrern AG´s im Handball und im Bewegungsbereich<br />
angeboten, die von Anfang an auf großes Interesse<br />
stießen. „Es waren so viele Anmeldungen, dass ich sogar auslosen<br />
musste“, so Florian Müller, der in sogenannten „Team-Teachingstunden“<br />
zusammen mit den Lehrern unterrichtet. Nach dem Abschluss<br />
der Übungsleiter C-Lizenz, die er aktuell gerade absolviert, kann er<br />
auch alleine die Leitung übernehmen. „Es ist schon anstrengend,
31<br />
Jahrgang 2013 Mitteilungsblatt Murgtalbote Nr. 1799 vom 25. Oktober 2013<br />
aber es macht auch viel Spaß“ so sein erstes Fazit, denn bei ei<strong>ner</strong><br />
38,5 Stunde Woche muss schon etwas geleistet werden.<br />
Ähnlich gelagert ist der Aufgabenbereich von David Ramsaier, der<br />
den Bundesfreiwilligendienst als Vorstufe und Probelauf für ein Lehramtsstudium<br />
sieht. Der aktive Tischtennisspieler hat im SSV Schönmünzach<br />
in Ute Walkenhorst und dem ersten Vereinsvorsitzenden<br />
Klaus Frey ebenfalls zwei kompetente Einsatzstellenleiter gefunden,<br />
die ihn entsprechend unterstützen. Neben dem Jugendtraining<br />
in Mitteltal sind es die Grundschulen in <strong>Baiersbronn</strong>, Besenfeld,<br />
Klosterreichenbach und Schönmünzach sowie der Kindergarten<br />
Schwarzenberg, in denen spezielle AG´s im Tischtennis sowie Bewegungsmöglichkeiten<br />
angeboten werden. „Wir möchten Kinder für<br />
den Tischtennissport begeistern und die Sportart mehr verbreiten“<br />
so Klaus Frey über den Beweggrund die Stelle zu schaffen.<br />
„Für uns ist es ein ganz tolles Angebot und die Rückmeldung der Kinder<br />
war durchweg positiv. Gerade die Grundschule in <strong>Baiersbronn</strong><br />
hat ihren Schwerpunkt auf die Bewegung gelegt und im Hinblick<br />
auf die Ganztagesschule wäre es mehr als wünschenswert, wenn<br />
verstärkt Sportmöglichkeiten angeboten werden könnten“, so Tanja<br />
Wildermann, die kommissarische Schulleiterin. Erst kürzlich sei die<br />
Einladung zu „Jugend trainiert für Olympia“ im Handballbereich gekommen<br />
und man wolle die Teilnahme anvisieren, auch kleine Turniere<br />
und sportliche Veranstaltungen könne sie sich gut vorstellen.<br />
Von Vereinsseite sind für die geschaffenen Stellen Kosten in Höhe<br />
von 390,- € im Monat zu tragen, wobei die Sozialabgaben vom Bund<br />
oder Land übernommen werden. Einen Sonderzuschuss durch das<br />
Förderprojekt „Schule und Sport“ erhält der TV <strong>Baiersbronn</strong>, so dass<br />
am Ende von Vereinsseite monatlich rund 150,- € getragen werden<br />
müssen. „Erstaunlich ist, dass in den Städten diese Stellen so begehrt<br />
sind und im ländlichen Bereich kaum Bewerber zu finden sind“,<br />
so Klaus Frey, der von Vereinen in Ballungsräumen berichtet, die<br />
bis zu 30 Bewerbungen hätten. Mit einem Verdienst von 300,- € im<br />
Monat und der Vergütung der gefahrenen Kilometer könnte es für<br />
manchen Schulabgänger ein erster Schritt in Richtung Selbständigkeit<br />
sein. Rolf Günther und Klaus Frey sind sich einig, diese Stellen<br />
auch weiterhin zu besetzen und hoffen auch für das kommende Jahr<br />
auf entsprechende qualifizierte Bewerbungen.<br />
Bild von links: Klaus Frey, David Ramsaier, Florian Müller, Rolf Günther<br />
und Tanja Wildermann<br />
Leichtathleten des SV Mitteltal-Obertal<br />
bedanken sich<br />
<strong>Baiersbronn</strong>-Mitteltal/Obertal. Am Dienstag trafen sich die Sportler<br />
der Abteilung Leichtathletik in der Weißenbachhalle, um sich bei den<br />
Sponsoren für die neuen, apfelgrünen Funktionsshirts zu bedanken.<br />
Ohne die Sponsoren Volksbank Horb-Freudenstadt, Eulen-Apotheke<br />
Mitteltal und Sport Faisst Mitteltal wäre eine solche Anschaffung<br />
nicht möglich gewesen.<br />
Der Vorstand des SV Mitteltal-Obertal, Erich Uihlein (im Bild ganz<br />
links), forderte die Sportler dazu auf, bei vielen Wettkämpfen mitzumachen<br />
und die Vereinsfarbe grün zu vertreten.<br />
Unter tobendem Applaus der Kinder bekam Bernd Günther, Filialleiter<br />
der Geschäftsstelle Mitteltal, Volksbank Horb-Freudenstadt ein<br />
eigenes Wettkampftrikot überreicht.<br />
Erich Uihlein, Vorstand des SV Mitteltal-Obertal (ganz links), Christoph<br />
Faisst, Firma Sport Faisst (hinten links) Bernd Günter Volksbank<br />
Horb-Freudenstadt (Zweiter von rechts stehend), Thomas<br />
Gross Eulen-Apotheke Mitteltal (ganz rechts stehend).<br />
Übungsstunden fallen aus<br />
<strong>Baiersbronn</strong>. Am Freitag, 25. Oktober, fallen beim Turnverein <strong>Baiersbronn</strong><br />
wegen den Herbstferien folgende Übungsstunden aus: von<br />
17 bis 18 Uhr das Vorschulturnen und das „Bewegung, Spiel- und<br />
Spaßangebot“ für die Erst- bis Viertklässler sowie ab 18 Uhr das<br />
Schülerinnenturnen<br />
<strong>Baiersbronn</strong> Touristik<br />
8. Festival der Märche<strong>ner</strong>zähler<br />
Das 8. Internationale Festival der Märche<strong>ner</strong>zähler fand am Samstag<br />
- trotz des wunderschönen Herbstwetters - wiederum in einem<br />
vollbesetzten kleinen Saal des Wilhelm Hauff Museum seinen Abschluss.<br />
Auf eine auch in diesem Jahre rundum gelungene Veranstaltung<br />
dürfen die Verantwortlichen des Heimat- und Kulturvereins<br />
und der <strong>Baiersbronn</strong> Touristik mit großer Freude und ei<strong>ner</strong> gewissen<br />
Erleichterung zurückblicken, denn auch an den beiden Vortagen<br />
blieb kein Stuhl unbesetzt. Die Besucher, Freunde der Märchen,<br />
waren - wie man aus vieler Munde hörte - mit den dargebotenen<br />
Leistungen der 20 Akteure sehr zufrieden, wenn auch die Kriterien,<br />
nach denen die Zuhörer ihre Sympathien und Bewertungen verteilen,<br />
nicht immer deckungsgleich sein können. Die Vielfalt der Erzählweisen,<br />
die unterschiedlichsten Märchen aus den vielen verschiedenen<br />
Kulturen, die Qualität und Unterschiedlichkeit der Sprache,<br />
wobei auch das Schwäbische seinen berechtigten Platz erhielt, all<br />
das gab den Märchentagen die besondere Note, machte sie zu ei<strong>ner</strong><br />
kulturellen Veranstaltung <strong>Baiersbronn</strong>s von besonderem Wert.<br />
Das unterstrich auch die Anwesenheit der Abendschau des SWR<br />
am Don<strong>ner</strong>stag und die Berichterstattung der lokalen und r<strong>egion</strong>alen<br />
Printmedien wie der r<strong>egion</strong>alen Radiosender.<br />
So dürfte auch für die Zukunft diese Veranstaltung ihren festen Platz<br />
im kulturellen Leben der <strong>Gemeinde</strong> und R<strong>egion</strong> behalten, wie auch<br />
Bürgermeister Michael Ruf bei der Eröffnung ausdrücklich bemerkte.<br />
Dies umso mehr, da auch in diesem Jahre wieder viele Kindergärten<br />
und Schulen und auch ein Seniorenheim von den Erzählerinnen und<br />
Erzählern besucht wurden und viele hundert Kinder und ältere, pflegebedürftige<br />
Mitbürger sich in die Fantasiewelt der Märchen entführen<br />
ließen. Auch für die Märche<strong>ner</strong>zähler von Zürich bis Berlin und<br />
von Graz bis Straßburg ist das Festival in <strong>Baiersbronn</strong> inzwischen<br />
eine sehr interessante und bedeutende Veranstaltung, bietet sie<br />
doch den vielen Akteuren eine seltene Gelegenheit zum fachlichen<br />
Austausch und so auch zur eigenen Weiterentwicklung.<br />
„Endstation“<br />
Krimi-Lesung mit Ulrike und Michael Wan<strong>ner</strong><br />
Am Freitag, 25. Oktober 2013, 20.00 Uhr, präsentieren die Autoren<br />
Ulrike und Michael Wan<strong>ner</strong> im Café Rundblick in <strong>Baiersbronn</strong> ihr<br />
neues Buch „Endstation“.
32<br />
Jahrgang 2013 Mitteilungsblatt Murgtalbote Nr. 1799 vom 25. Oktober 2013<br />
Auf ei<strong>ner</strong> virtuellen Bahnfahrt von Herrenberg nach Tübingen lernt<br />
der Leser an den einzelnen Stationen die vermeintlich biederen<br />
Schwaben von ei<strong>ner</strong> ungewohnten Seite kennen. Die Erzählungen<br />
sind teils dramatisch und tragisch, teils lustig und amüsant. Der Leser<br />
erlebt Rechtsreferendare und alte Jungfern, alte Ehepaare und<br />
junge Möchtegernaufreißer, Vermieterinnen und Versicherungsbetrüger.<br />
In den Geschichten wird gemordet und betrogen, angehimmelt,<br />
geliebt und gelacht. Die Akteure begehen ihre Morde mit<br />
Grabegabeln oder bloßen Händen, werfen ihre Opfer vor Züge oder<br />
ausgehungerte Bestien, legen Feuer oder mischen Gift.<br />
Tickets gibt es an der Abendkasse für 6 €. Während der eineinhalbstündigen<br />
Lesung ist bestens für das leibliche Wohl gesorgt.<br />
Benjamin Blümchen „Törööö im Zoo!“<br />
Die Lieder-Show zum Mitmachen<br />
Zusammen mit Benjamin Blümchen und seinen Freunden singen,<br />
tanzen und lachen … und einen ganzen Tag im Neustädter Zoo<br />
erleben. Das Cocomico Theater Köln präsentiert dieses einmalige<br />
Show-Event anlässlich des 35jährigen Jubiläums (2012) des beliebtesten<br />
sprechenden Elefanten Deutschlands mit viel Tanz, Musik<br />
und einem kräftigen Törööö!<br />
Wer, außer den Tieren, lebt noch im Neustädter Zoo? Muss Wärter<br />
Karl schon vor den Tieren wach sein? Was machen die Zootiere eigentlich,<br />
bevor die Besucher kommen? Gibt es im Zoo von Neustadt<br />
auch einen schönen Kinder-Spielplatz? Wenn ein neues Zootier ankommt,<br />
wer bereitet das neue Gehege vor? Was macht Benjamin<br />
Blümchen eigentlich, wenn die Zoobesucher nach Hause gehen?<br />
Ob er wohl liest oder lieber Fußball spielt?<br />
Diese und viele andere – bisher noch nie gestellte Fragen – werden<br />
in der Show mit elefantastischen neuen Songs und mitreißenden<br />
Tanzeinlagen beantwortet. Ein unvergessliches Erlebnis für die ganze<br />
Familie!<br />
Schwarzwaldhalle <strong>Baiersbronn</strong>, Sonntag, 27. Oktober, 15 Uhr, Einlass<br />
ab 14 Uhr, Tickets ab 8,90 €. Karten gibt es bei der <strong>Baiersbronn</strong><br />
Touristik unter 07442/8414-0 oder www.baiersbronn.de sowie bei allen<br />
bekannten Reservix und Eventim Vorverkaufsstellen unter www.<br />
reservix.de oder www.eventim.de<br />
Veranstaltungen in<br />
<strong>Baiersbronn</strong><br />
Jeden Montag, Dienstag, Don<strong>ner</strong>stag und Freitag<br />
16.00 Romantische Waldfahrt mit der Pferdekutsche<br />
Anmeldung: 0173 - 2 14 43 34<br />
(TP: Obertal, <strong>Baiersbronn</strong>-Obertal)<br />
Jeden Montag, Dienstag, Mittwoch und Don<strong>ner</strong>stag<br />
19.45 Gesund bleiben oder gesund werden<br />
Vorträge zu Themen wie Osteoporose, Rheuma, Arthrose,<br />
Gefäßleiden, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Bluthochdruck<br />
und andere chronische Erkrankungen. Eintritt frei.<br />
(TP: Schwarzwald MedicalResort, <strong>Baiersbronn</strong>-Obertal)<br />
Jeden Mittwoch, Samstag und Sonntag:<br />
14.00 Märchenmuseum geöffnet<br />
(Hauffs Märchenmuseum, <strong>Baiersbronn</strong>)<br />
Jeden Montag:<br />
10.30 Gästebegrüßung<br />
mit Bildern und Impressionen von <strong>Baiersbronn</strong><br />
(TP: Rosensaal, <strong>Baiersbronn</strong>)<br />
Jeden Mittwoch, Don<strong>ner</strong>stag, Freitag, Samstag und Sonntag<br />
Kulturpark Glashütte Buhlbach geöffnet von 11:00 bis 18:00 Uhr<br />
(Kassenschluss um 17:00 Uhr)<br />
Führungen jeweils um 14:30 Uhr, mittwochs offene Ambienteführung<br />
mit der Glasmacherfrau.<br />
Eintrittspreis für Erwachsene: ohne Führung 4,00 Euro, mit Führung<br />
(ausgenommen Ambienteführung) 8,00 Euro.<br />
Anfragen und Buchungen für Gruppen unter Tel 07449 / 929 90 20<br />
oder über info@kulturpark-glashuette-buhlbach.de.<br />
Freitag, 25.10.2013<br />
09:00 Hausmesse Café Erle<br />
Winterliche Dekorationen stilvoll in Szene gesetzt.<br />
Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt.<br />
Das Café hat zu diesem Anlass von 09:00 - 20:00 Uhr geöffnet<br />
Weitere Informationen unter Tel. 07442/122374.<br />
(TP: Erle Florales-Café-Ambiente, <strong>Baiersbronn</strong>-Klosterreichenbach)<br />
09.15 Köstlich Wandern<br />
Gibt es etwas Schö<strong>ner</strong>es, als den Genuss des Wanderns<br />
in traumhafter Natur mit einem guten Vesper zu verbinden?<br />
Nutzen Sie die Möglichkeit, an ei<strong>ner</strong> geführten Wanderung<br />
teilzunehmen, die unterwegs mit r<strong>egion</strong>alen Gaumenfreuden<br />
überrascht. 15 EUR<br />
Anmeldung unter Tel. 07442/84140 oder 07442/180080.<br />
(TP: Wander-Informationszentrum, Bahnhof <strong>Baiersbronn</strong>)<br />
15:30 Unterhaltungskonzert mit Piano und Keyboard<br />
Andreas Bindig oder Friedrich Pazeller spielen für Sie Stücke<br />
aus Evergreens.<br />
(TP: Hotel Café Ödenhof Mitteltal, <strong>Baiersbronn</strong>-Mitteltal)<br />
20:00 ‚Endstation‘<br />
Krimi-Lesung mit Ulrike und Michael Wan<strong>ner</strong>.<br />
Die Autoren präsentieren ihr neues Buch ‚Endstation‘.<br />
Mit Bewirtung.<br />
6,- EUR, Karten gibt es an der Tageskasse.<br />
(TP: 19:00 Café Rundblick, <strong>Baiersbronn</strong>)<br />
Samstag, 26.10.2013<br />
09:00 Hausmesse Café Erle<br />
Winterliche Dekorationen stilvoll in Szene gesetzt.<br />
Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt.<br />
Das Café hat zu diesem Anlass von 09:00 - 20:00 Uhr geöffnet<br />
Weitere Informationen unter Tel. 07442/122374.<br />
(TP: Erle Florales-Café-Ambiente, <strong>Baiersbronn</strong>-Klosterreichenbach)<br />
Jeden Abend<br />
ab 18 Uhr<br />
MO: Fondue<br />
„Bourguignonne“<br />
14,50 E<br />
DI: Raclette<br />
mit 1/4 Grauburgunder<br />
p.P. (tischweise ab 2<br />
Personen) 21,00 E<br />
MI: Hüttenabend<br />
mit Akkordeonmusik<br />
Ab<br />
11 Uhr<br />
täglich<br />
Herrlicher Blick<br />
über den Schwarzwald!<br />
Tagesgerichte je 11,50 E<br />
Samstag, 26.10.2013<br />
Saiblingsfilet auf Lauchbett,<br />
Basilikumsauce und Nudeln<br />
oder<br />
Gekochte Rinderschulter mit<br />
Bouillonkartoffeln, Rote Bete-<br />
Salat und Meerrettichsauce<br />
Sonntag, 27.10.2013<br />
Kaiserbarschfilet auf<br />
Gemüsestreifen, Rieslingsauce<br />
und breiten Nudeln<br />
oder<br />
Kalbsbraten in Rahmsauce mit<br />
abgeschmelzten Nudeln<br />
Montag, 28.10.2013<br />
Gebackenes Rotbarschfilet<br />
auf Kartoffelsalat mit<br />
Sauce Remoulade<br />
oder Kassler Rippenspeer mit Apfelrotkraut<br />
und Kartoffelpüree<br />
Dienstag, 29.10.2013<br />
Forellenfilet auf Blattspinat<br />
mit Tomatenschaum und Nudeln<br />
oder Kalbsgeschnetzeltes in Klingelbergerrahmsauce<br />
mit frischen<br />
Champignons und Nudeln<br />
Mittwoch, 30.10.2013<br />
Zanderfilet auf Sauerkraut mit<br />
Speck, glasierten Trauben und<br />
Dampfkartoffeln oder<br />
Burgunderbraten mit bürgerlichem<br />
Gemüse und Semmelknödel<br />
Don<strong>ner</strong>stag, 31.10.2013<br />
Hechtklößchen auf Wurzelgemüse<br />
mit Dillsauce und<br />
Tagliatelle<br />
oder Paniertes Schweineschnitzel<br />
“Napolitaine“ mit Spaghetti<br />
Freitag, 01.11.2013<br />
Lachsschnitzel auf Lauchbett<br />
mit Rieslingsauce und<br />
abgeschmelzten Nudeln<br />
oder Rehsahnefleisch in<br />
Cognacrahmsauce mit Preiselbeeren<br />
und breiten Nudeln<br />
Und täglich frische<br />
Schwarzwälder Kirschtorte<br />
Familie Schmiederer · 77740 Bad Peterstal-Griesbach · T (49) 078 06 / 78-0 · Fax 12 72 · www.dollenberg.de
33<br />
Jahrgang 2013 Mitteilungsblatt Murgtalbote Nr. 1799 vom 25. Oktober 2013<br />
Sonntag, 27.10.2013<br />
15:00 Benjamin Blümchen ‚Törööö im Zoo!‘ - die Lieder-Show<br />
zum Mitmachen!<br />
Das Cocomico Erfolgsmusical ist zu Gast in <strong>Baiersbronn</strong>.<br />
Ein unvergessliches Erlebnis für die ganze Familie!<br />
Im Vorverkauf: Kat. 1: 14,90 EUR Kat. 2: 11,90 EUR<br />
Kat. 3: 8,90 EUR, an der Tageskasse ab 11 EUR erhältlich.<br />
<strong>Baiersbronn</strong> Touristik, Tel. 07442/8414-0,<br />
www.baiersbronn.de und bei allen bekannten Reservix und<br />
Eventim Vorverkaufsstellen.<br />
(TP: 14:30 Uhr Schwarzwaldhalle, <strong>Baiersbronn</strong>)<br />
Montag, 28.10.2013<br />
13:30 Geführte Halbtageswanderung ins Sankenbachtal<br />
Erleben Sie die Idylle des Sankenbachtals. ca. 9 km, 130 hm,<br />
ohne Anmeldung.<br />
(TP: Wander-Informationszentrum, Bahnhof, <strong>Baiersbronn</strong>)<br />
Dienstag, 29.10.2013<br />
07.30 Frühwanderung<br />
durch das romantische Reichenbachtal mit Ursula Walter<br />
Streckenlänge 5 km, Dauer ca. 1,5 Stunden.<br />
(TP: Parkplatz Schwimmbad, Klosterreichenbach)<br />
10.00 Geführter Ortsrundgang<br />
Mit ei<strong>ner</strong> Wanderstrecke von ca. 2,5 km und nur leichten<br />
Steigungen ist dies auch für ungeübte Wanderer eine schöne<br />
Gelegenheit, <strong>Baiersbronn</strong> zu Fuß kennen zu lernen.<br />
(TP: <strong>Baiersbronn</strong> Touristik, <strong>Baiersbronn</strong>)<br />
10.30 Nordic Walking für Anfänger und Fortgeschrittene<br />
mit wertvollen Tipps von ausgebildeten Trai<strong>ner</strong>n in Theorie<br />
und Praxis. Keine Anmeldung erforderlich. Stockverleih vor<br />
Ort möglich (3 EUR). Auf S-Bahn-Anreisende wird gerne<br />
gewartet! Mit Gästekarte gratis.<br />
(TP: <strong>Baiersbronn</strong> Touristik, <strong>Baiersbronn</strong>-Schönmünzach)<br />
Mittwoch, 30.10.2013<br />
08.00 Wochenmarkt<br />
(TP: Rosenplatz <strong>Baiersbronn</strong>, <strong>Baiersbronn</strong>)<br />
13:45 Naturerlebniswanderung<br />
mit Aufstieg über den Verlobungsfelsen nach Schwarzenberg.<br />
Einkehrmöglichkeit im Löwen`s Panoramastüble. ca. 6<br />
km, 150 hm<br />
(TP: <strong>Baiersbronn</strong> Touristik, <strong>Baiersbronn</strong>-Schönmünzach)<br />
14:00- Waldgeräte-Ausstellung geöffnet<br />
16.30 Info-Tel. 07442-8 42 00 18. Gruppenführungen nach Vereinbarung<br />
(Tel. Karlheinz Schwab 0171-9740677), Eintritt frei.<br />
(Spende möglich).<br />
(TP: Kutscherhaus, <strong>Baiersbronn</strong>-Klosterreichenbach)<br />
14.30 Der Kulturpark Glashütte Buhlbach<br />
Eine Glasmacherfrau erzählt Geschichte und Geschichten<br />
aus dem Leben der Glasmacher vor 100 Jahren.<br />
Gemütliches Liedersingen und Kaffeetrinken.<br />
Voranmeldung bis zum Abend davor erforderlich<br />
07449/9299020.<br />
www.kulturpark-glashuette-buhlbach.com<br />
(TP: Kulturpark Glashütte Buhlbach, <strong>Baiersbronn</strong>-Obertal)<br />
Freitag, 01.11.2013<br />
19:30 Alte Volkslieder für Jedermann und -frau<br />
Öffentlicher Singabend<br />
(TP: Café Frey, <strong>Baiersbronn</strong>-Schwarzenberg)<br />
Kinderprogramm<br />
Am Freitag, 25. Oktober von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr werden die<br />
Kinder ab 10 Jahren unter professioneller Betreuung ins Bogenschießen<br />
eingeführt. Es ist ein Sport der Konzentration, Bewegung<br />
und Entspannung und auch Erwachsene sind willkommen. Treffpunkt<br />
und Anmeldung ist bei Sport Frey in Klosterreichenbach, Tel.<br />
07442/6468.<br />
Am Nachmittag werden für Kinder ab 5 Jahren von 14.30 Uhr bis<br />
17.00 Uhr bunte Stablaternen in Murgels Spielhaus gebastelt.<br />
Anmeldung bei der <strong>Baiersbronn</strong> Touristik, Tel. 07442/84140<br />
Wir backen leckere Kekse und trinken dazu Kaba lautet das Thema<br />
für Kinder ab 5 Jahren von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr in Murgels Spielhaus<br />
am Samstag, 26. Oktober. Hierzu ist eine Anmeldung bei der<br />
<strong>Baiersbronn</strong> Touristik Tel. 07442/84140 erforderlich<br />
Mit Waldpädagogin Tanja Straub wird am Montag, 28. Oktober von<br />
14.00 Uhr bis 16.30 Uhr der Waldboden erforscht. Für Kinder ab 9<br />
Jahren wird der Boden rund um den Holzweg unter die Lupe genommen<br />
und spannende Entdeckungen gemacht. Bitte festes Schuhwerk<br />
und regenfeste Kleidung mitbringen.<br />
Treffpunkt oberer Parkplatz Heuberghof. Anmeldung <strong>Baiersbronn</strong><br />
Touristik, Tel. 07442/84140<br />
Spannend wird es am Abend bei einem Laternenlauf mit den Ponys<br />
für Kinder ab 5 Jahren von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr. Spaß beim Putzen,<br />
Satteln und Reiten mit gebastelten Laternen zum mitnehmen<br />
stehen im Vordergrund. Treffpunkt ist am Ende der Liebbergstraße<br />
in Huzenbach bei den Stallungen von Frau Zifle, wo auch eine Anmeldung<br />
unter Tel. 0171652865 notwendig ist.<br />
Im Umgang mit Naturmaterialien werden die Kinder ab 6 Jahren von<br />
der Naturfloristin Ute Krafczyk geschult. Am Dienstag 29. Oktober<br />
wird von 15.00 Uhr bis 16.30 Uhr ein Heustern-Mobile gebastelt. Die<br />
Kinder erhalten Informationen und Tipps zu den Materialien. Das<br />
Gebastelte darf natürlich mit nach Hause genommen werden. Treffpunkt<br />
ist beim Blumenladen, Eulengrundweg 1 in Mitteltal.<br />
Eine Anmeldung bei der <strong>Baiersbronn</strong> Touristik, Tel. 07442/84140 ist<br />
notwendig.<br />
Am Mittwoch, 30. Oktober wird von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr ein<br />
Erlebnistag im Seilgarten in Klosterreichenbach angeboten. Hierbei<br />
geht es um erlebnispädagogische Aktivitäten wie Schaffen von<br />
Vertrauen untereinander, Grenzerfahrungen erleben, Hilfestellungen<br />
für Problemlösungen geben und vieles mehr. Diese erlebnisreiche<br />
Veranstaltung richtet sich an Kinder ab 12 Jahren und an die Eltern.<br />
Treffpunkt und Anmeldung ist bei Sport Frey, Tel. 07442/6468.<br />
Was wächst und blüht denn da? Die Kinder ab 3 Jahren Jahren<br />
sammeln unter Anleitung von Naturpädagogin Ingrid Gaisser viele<br />
Wildpflanzen und bestimmen Sie. Anschließend werden mit den<br />
Naturprodukten farbige Lesezeichen und Grußkarten gedruckt. Die<br />
Veranstaltung findet am Nachmittag von 14.00 Uhr bis 18.00 in Murgels<br />
Spielhaus statt. Eine Anmeldung bei der <strong>Baiersbronn</strong> Touristik<br />
unter Tel. 07442/84140 ist erforderlich.<br />
Gruselige Bastelarbeiten zu Halloween wird den Kindern ab 5 Jahren<br />
in der Glashütte im Kulturpark Obertal-Buhlbach von 15.00-18.00<br />
Uhr angeboten. Hierzu ist eine Anmeldung in der Glashütte unter Tel.<br />
07449/9299020 erforderlich.<br />
Halloween Pony lautet das Programm am Nachmittag von 16.30<br />
Uhr bis 18.00 Uhr für Kinder ab 5 Jahren. Hierbei dürfen die Kinder<br />
gerne verkleidet kommen. Die Ponys werden zu Gruselponys, die<br />
sich auf gruselige Reiter freuen. Auf ei<strong>ner</strong> kleinen Rundtour ist Spaß<br />
garantiert. Treffpunkt ist am Ende der Liebbergstr. In Huzenbach bei<br />
den Stallungen. Eine Anmeldung bei Frau Zifle, Tel.01716525865 ist<br />
erforderlich.<br />
Vom „Baum zum Holzhäusle“ lautet das Thema am Don<strong>ner</strong>stag,<br />
31. Oktober von 14:30 Uhr bis 17:30 Uhr für Kinder ab 9 Jahren.<br />
Hierbei dürfen die Kinder beim Fällen eines Baumes zusehen und<br />
die großen Maschinen bewundern. Anschließend werden die Bretter<br />
zu einem Holzhäusle weiterverarbeitet. Festes Schuhwerk und<br />
regenfeste Kleidung mitbringen. Treffpunkt und Anmeldung ist bei<br />
der <strong>Baiersbronn</strong> Touristik am Rosenplatz, Tel. 07442/84140<br />
Am Sonntag, 3. November, ist die Puppenklinik Spechthausen von<br />
13.00 Uhr -17.00 Uhr zu Gast im Kulturpark Glashütte. Die Klinik<br />
kümmert sich liebevoll um mitgebrachte kranke Puppen und Teddys<br />
zur Reparatur. Das Angebot richtet sich an alle Kinder, die ihre liebsten<br />
Plüschtiere wieder restauriert bekommen möchten.<br />
Ohne Anmeldung.<br />
Halloween-Party im Kurhaus Huzenbach<br />
<strong>Baiersbronn</strong>-Huzenbach. Die Dorfgemeinschaft Huzenbach veranstaltet<br />
am Don<strong>ner</strong>stag, 31.10.2013, eine Halloween-Party im Kurhaus<br />
Huzenbach. Die Veranstaltung beginnt um 20.00 Uhr. Die DJ‘s<br />
Christian und Michael legen auf und sorgen für die Stimmung im<br />
Saal. Halloween-Verkleidungen sind wieder gerne gesehen.