Bittighofer: Neue arbeitsmedizinische Richtlinien (PDF; 446 KB)
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AMR Nr.3.1<br />
REGIERUNGSPRÄSIDIUM STUTTGART<br />
LANDESGESUNDHEITSAMT<br />
• Die Ärztin/der Arzt ist verpflichtet (§6<br />
ArbMedVV) sich vor Durchführung<br />
<strong>arbeitsmedizinische</strong>r Vorsorgeuntersuchungen die<br />
notwendigen Kenntnisse über die<br />
Arbeitsplatzverhältnisse zu verschaffen<br />
• Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung =<br />
Individualmedizinischer Anteil der<br />
<strong>arbeitsmedizinische</strong>n Prävention;<br />
daher Kenntnis aller Gefährdungen des<br />
betreffenden Arbeitsplatzes erforderlich<br />
13<br />
21. Juni 2013