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Haushaltssicherungskonzept 2014 - Stadt Griesheim

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<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> zum Haushaltsplan <strong>2014</strong><br />

<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Griesheim</strong><br />

zum Haushaltsplan <strong>2014</strong><br />

1. Vorbemerkungen<br />

Zur Gesamtbeurteilung und sachgerechten Steuerung der kommunalen Haushaltslage ist die<br />

Beachtung und Anwendung der Vorschriften über den Haushaltsausgleich von herausragender<br />

Bedeutung. § 92 Absatz 3 HGO bestimmt, dass der Haushalt in jedem Jahr ausgeglichen sein<br />

soll, ordentliche Erträge und ordentliche Aufwendungen sollen im Gleichgewicht stehen, bei<br />

einem Ungleichgewicht sollen eventuelle Fehlbeträge durch Mittel der Rücklagen ausgeglichen<br />

werden. Nach dem Wortlaut des Gesetzes sollte ein unausgeglichener Ergebnishaushalt die<br />

Ausnahme sein, tatsächlich ist er aber bekanntlich in vielen Städten und Gemeinden inzwischen<br />

der Normalfall.<br />

Für diesen rechtlichen Ausnahmefall sieht das Gesetz die Pflicht zur Aufstellung eines <strong>Haushaltssicherungskonzept</strong>s<br />

vor (§ 92 Absatz 4 HGO, § 24 GemHVO). In § 92 Absatz 4 der HGO<br />

wurde durch den Gesetzgeber die politische Verantwortung der Gemeindevertretungen für die<br />

dauerhafte Leistungsfähigkeit der Kommunen festgelegt: Die <strong>Stadt</strong>verordneten müssen unter<br />

den genannten Voraussetzungen ein <strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> beschließen und der Aufsichtsbehörde<br />

mit der Haushaltssatzung vorlegen.<br />

Bereits für den Haushalt 2010/2011 musste, ebenso wie für die Haushalte der Jahre 2012 und<br />

2013 ein <strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> erstellt werden, da für diese Haushaltssatzungen jeweils<br />

der errechnete Fehlbedarf lt. Haushaltsplan nicht ausgeglichen werden konnte. Im jetzt vorliegenden<br />

Haushaltsplan für das Jahr <strong>2014</strong> ist wiederum ein Fehlbedarf ausgewiesen, der nicht<br />

vollständig durch Mittel der Rücklagen ausgeglichen werden kann. Eine Fortschreibung der<br />

Konsolidierungsbeschlüsse der Vorjahre ist somit erforderlich.<br />

2. Rechtliche und sonstige Grundlagen<br />

Rechtliche und weitere Grundlagen des <strong>Haushaltssicherungskonzept</strong>es sind:<br />

§ 92 Abs. 4 HGO, § 24 Abs. 4 GemHVO, die Leitlinie zur Konsolidierung der kommunalen<br />

Haushalte des Hess. Ministeriums des Innern und für Sport vom 06.05.2010, sowie letztlich die<br />

Haushaltsgenehmigung für 2013 mit den erteilten Auflagen der Kommunalaufsicht vom<br />

06.03.2013. Schwerpunkt der Vorgaben der Kommunalaufsicht ist die Überprüfung der freiwilligen<br />

Leistungen und der damit einhergehenden finanziellen Aufwendungen.<br />

1<br />

Stand 12.12.2013


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> zum Haushaltsplan <strong>2014</strong><br />

3. Fehlbetrag, Ursachenfeststellung / wirtschaftliche Bedingungen<br />

Nach dem Haushaltsplanentwurf für <strong>2014</strong> weist der vorgelegte Ergebnishaushalt im Jahresergebnis<br />

insgesamt einen Fehlbetrag in Höhe von 2.477.459 € aus, wobei das ordentliche Ergebnis,<br />

ohne Berücksichtigung des außerordentlichen Ergebnisses, einen Fehlbetrag von<br />

4.985.459 € ausweist. Die zu erwartenden Erträge einschließlich Zinserträge im Jahr <strong>2014</strong> können<br />

somit nicht die erforderlichen notwendigen Aufwendungen decken.<br />

Zwar konnte, wie schon im Vorjahr, eine leichte wirtschaftliche Erholung festgestellt werden, die<br />

vor allem eine Steigerung der Gewerbesteuereinnahmen erwarten lässt. Eine dauerhafte Erholung<br />

der kommunalen Finanzen ist allerdings auch in diesem Jahr angesichts der gestiegenen<br />

finanziellen Belastungen nicht gesichert.<br />

Eine maßgebliche Ursache des planerischen Fehlbetrages liegt in den durch die Inbetriebnahme<br />

einer weiteren Kindertagesstätte nochmals erhöhten Aufwendungen für die Pflichtaufgabe<br />

Kinderbetreuung in Kindertagesstätten und für die Betreuung der Unterdreijährigen gem. Verordnung<br />

über Mindestvoraussetzungen in Tageseinrichtungen für Kinder vom 17. Dezember<br />

2008 (Mindestverordnung). Dies vor dem Hintergrund, dass durch die Erweiterung der städtischen<br />

Einrichtungen die gesetzliche Betreuungsgarantie gerade eben durch eine 35%ige Betreuungsdeckung<br />

erreicht werden kann. Die mit dieser Aufgabenerfüllung einhergehenden Personalaufwendungen<br />

machen allein einen Betrag von rd. 5.900.000 € einschließlich Versorgungsaufwand<br />

aus (Ansatz für die gesamten Personalaufwendungen einschließlich Versorgungsaufwand:<br />

16.442.059 €). Im Vergleich zum Ansatz für den Haushalt 2013 ist der Ansatz<br />

für die Personal- und Versorgungsaufwendungen im Jahr <strong>2014</strong> insgesamt nochmals um<br />

1.003.077 € gestiegen.<br />

Für Sach- und Dienstleistungen musste der Ansatz im Vergleich zum Jahr 2013 nochmals um<br />

rund 219.000 € (2,25%) erhöht werden. Trotz Kürzung der Ansätze für Aufwendungen bei den<br />

meisten Produkten mussten für Kostensteigerungen im Bereich Energie, erhöhte Kosten durch<br />

die ganzjährige Inbetriebnahme des Hallenbades und bei den neu hinzukommenden Betriebskosten<br />

für die Kita Rheinstraße erhöhte Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen berücksichtigt<br />

werden.<br />

Außerdem werden wiederum erhebliche, im Vergleich zu den Vorjahren nochmals stark gestiegene<br />

Ausgaben für die Schul-, Kreis- und Kompensationsumlage zu leisten sein. Dies schlägt<br />

sich in einer Erhöhung des Aufwandes für Steuerzahlungen und gesetzliche Umlageverpflichtungen<br />

um rd. 720.000 € auf 19.950.800 € nieder.<br />

Nach dem ab 01.01.2013 in Kraft getretenen neuen Kommunalabgabengesetz sind die Abgaben<br />

zum Teil neu kalkuliert worden bzw. werden zurzeit kalkuliert (s.u. zu Ziff. 5). Dabei ist zu<br />

beachten, dass die Kommunen künftig verpflichtet sind, die Auflösung der gezahlten Beiträge<br />

gebührenmindernd in ihren Kalkulationen zu berücksichtigen (§ 10 Abs. 2 Satz 4 HKAG n.F.).<br />

Die Höhe der Gebühren ist nach dem neuen KAG jeweils rückwirkend für die entsprechenden<br />

Abrechnungszeiträume zu überprüfen, was im Übrigen entsprechenden Arbeitsaufwand auslöst,<br />

weshalb nicht auszuschließen ist, dass dies in der Zukunft zu erhöhtem Personalbedarf<br />

führen wird.<br />

2<br />

Stand 12.12.2013


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> zum Haushaltsplan <strong>2014</strong><br />

Die folgende Darstellung verdeutlicht die Entwicklung des jährlichen Fehlbetrages im Zeitraum<br />

2008 bis 2012 (negative Zahlen stellen Guthaben dar):<br />

Haushaltsjahre 2008 2009 2010 2011 2012<br />

Ordentliches Ergebnis:<br />

Außerordentliches<br />

Ergebnis:<br />

Ergebnis/Fehlbetrag:<br />

636.150,88 €<br />

585.495,03 €<br />

3.109.814,00 €<br />

2.450.029,47 €<br />

- 3.679.840,66 €<br />

- 1.173.688,57€<br />

0,00 €<br />

- 3.081.529,15 €<br />

- 148.025,60 €<br />

- 112.835,37 €<br />

- 537.537,69 €<br />

585.495,03 €<br />

28.284,85 €<br />

2.302.003,87 €<br />

- 3.792.676,03 €<br />

In der Gesamtsicht beträgt das ordentliche Ergebnis für den gesamten Zeitraum 2008 bis 2012<br />

3.101.648,72 €, das außerordentliche Ergebnis für die fünf Jahre - 4.516.078,69 €, das Ergebnis<br />

insgesamt damit - 1.414.429,97 €. Durch das (vorläufige) positive ordentliche Ergebnis des<br />

Jahres 2012 stellt sich das negative Ergebnis der Jahre 2009 bis 2011, vorbehaltlich der ausstehenden<br />

Jahresabschlüsse für die Jahre 2010 bis 2012, als ausgeglichen dar. Gleichwohl<br />

weisen die Ansätze für 2013 und für das nun beplante Jahr <strong>2014</strong> im ordentlichen Ergebnis erneut<br />

Defizite aus.<br />

Obwohl die angeordnete Haushaltssperre der vergangenen Jahre in Höhe von jeweils 10%<br />

über alle Sach- und Dienstleistungen zu Minderausgaben geführt hat und Investitionen auf ein<br />

absolut erforderliches Mindestmaß zurückgefahren wurden, kann jedoch das errechnete Defizit<br />

aus der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr <strong>2014</strong> wiederum nicht vermieden werden. Dies<br />

ist im Wesentlichen, wie oben dargestellt, dem Erfordernis der Eröffnung einer weiteren Kinderbetreuungseinrichtung<br />

zur Erfüllung der gesetzlichen Betreuungsaufgaben und der damit einhergehenden<br />

Personalsteigerung geschuldet, sowie den erneut gestiegenen Belastungen durch<br />

den von <strong>Griesheim</strong> zu leistenden Zahlungen für den Finanzausgleich.<br />

4. Konsolidierungsziel<br />

In den nächsten Jahren muss dementsprechend durch weitere Sparmaßnahmen bzw. insbesondere<br />

durch das Erzielen höherer Einnahmen der Fehlbedarf weiter verringert werden, so<br />

dass langfristig dauerhaft ein ausgeglichener Ergebnishaushalt erreicht werden kann. Erforderlich<br />

ist insoweit auch weiterhin, dass eine Konzentration auf ausdrücklich politisch gewollte freiwillige<br />

Leistungen und kontinuierlich eine Betrachtung des Standards der Aufgabenerfüllung im<br />

Bereich der pflichtigen Leistungen erfolgt.<br />

Als Zeitpunkt bis zu dem ein Ausgleich des Haushalts angestrebt wird, wird das Haushaltsjahr<br />

2018 benannt.<br />

Im Folgenden werden zunächst die von der <strong>Stadt</strong> <strong>Griesheim</strong> umgesetzten Vorgaben der Leitlinie<br />

zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte dargestellt, soweit sie sinnvoll umzusetzen<br />

sind bzw. nicht bereits im vorangegangenen <strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> für das Jahr 2013<br />

aufgeführt sind. Im Anschluss sind Einzelmaßnahmen beschrieben, die in den nächsten Jahren<br />

umgesetzt werden. Die Maßnahmen sind, soweit sie einzelnen Produkten zugeordnet werden<br />

können, in der anschließenden Tabelle als Übersicht dargestellt mit den Angaben zu den in den<br />

folgenden Jahren zu erzielenden Einsparungen bzw. zu erhöhenden Einnahmen.<br />

3<br />

Stand 12.12.2013


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> zum Haushaltsplan <strong>2014</strong><br />

5. Katalog der Konsolidierungsmaßnahmen<br />

Eine wesentliche Grundlage der Haushaltssicherung durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Griesheim</strong> bildet die Erfüllung<br />

der Vorgaben der Leitlinien zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte im Planjahr<br />

<strong>2014</strong>.<br />

Wie bereits im Haushaltskonsolidierungskonzept für das vergangene Jahr ausgeführt, beinhaltet<br />

die Leitlinie zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte vom 06.05.2010 insgesamt 18<br />

Punkte, darunter 13 Anforderungen, die defizitär wirtschaftende Gemeinden bei der Konsolidierung<br />

ihres Haushaltes zu beachten haben. Die Kommunalaufsichten sind gehalten, die Beachtung<br />

und Umsetzung der Leitlinie zu überprüfen. Die Anforderungen wurden wiederum sämtlich<br />

auf ihre wirtschaftlich sinnvolle Durchsetzbarkeit durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Griesheim</strong> geprüft und werden<br />

durch das vorliegende <strong>Haushaltssicherungskonzept</strong>, soweit zweckmäßig und möglich, erfüllt.<br />

Sie finden sich in den im Folgenden dargestellten Maßnahmen.<br />

In den vergangenen beiden Haushaltsjahren wurden im Übrigen bereits die Mieten und Pachten<br />

im gesetzlich vertretbaren Rahmen angehoben sowie Gebühren neu kalkuliert und eine Straßenbeitragssatzung<br />

eingeführt.<br />

5.1 Begrenzung des Wachstums bei den Aufwendungen<br />

Bei der Beplanung der einzelnen Budgets wurden einzelne Ansätze im Vergleich zum Vorjahr<br />

nochmals erheblich reduziert. Der Haushaltsansatz bei den Sach- und Dienstleistungen wurde<br />

gegenüber 2013, wo dies möglich und vertretbar war, weiter reduziert.<br />

Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen mussten jedoch insgesamt, wie oben bei der<br />

Analyse der Ursachen des Fehlbedarfs dargestellt, gegenüber dem Haushaltsjahr 2013 um rd.<br />

219.000 € auf 9.918.100 € erhöht werden. In dieser Summe sind Kostensteigerungen bei<br />

Strom, Gas sowie Kraftstoffen und der erhöhte Aufwand durch die Einrichtung weiterer Kinderbetreuungseinrichtungen<br />

eingeplant (s.o.). Die Ansätze für die bauliche Unterhaltung sind, wie<br />

bereits im Vorjahr, knapp kalkuliert, so dass Unvorhergesehenes nicht abgedeckt wäre und unter<br />

Umständen eine Aufstockung im Rahmen eines Nachtragshaushaltes erforderlich werden<br />

könnte.<br />

Neue Aufgaben bzw. neue freiwillige Leistungen werden nicht übernommen, der Umfang des<br />

finanziellen Aufwandes bei Erfüllung der Pflichtaufgaben wird weiter auf den Prüfstand gestellt<br />

(vgl. auch unten Ziff. 5.4)<br />

Zur Vermeidung von Wiederholungen wird im Übrigen auf die weiteren Ausführungen im Vorbericht<br />

zum Haushaltsplan <strong>2014</strong> verwiesen.<br />

5.2 Personalmaßnahmen<br />

Im Personalbereich, einer der kostenintensivsten Faktoren des Ergebnishaushalts, wird grundsätzlich<br />

beim Ausscheiden von Stelleninhabern jeweils geprüft, ob und in welchem Umfang sowie<br />

mit welchen Qualifikationen die jeweilige Stelle wiederbesetzt werden muss. Eine nochmalige<br />

generelle Wiederbesetzungssperre, wie dies im vergangenen Jahr festgelegt worden war,<br />

wird zugunsten des Erhalts einer leistungsfähigen modernen Verwaltung nicht angeordnet. Allerdings<br />

werden Personalbedarf und Personaleinsatz regelmäßig an die bestehenden Aufgaben<br />

und die kurz- und mittelfristigen Entwicklungen im Personalbestand (z.B. Ausscheiden von Stelleninhabern<br />

durch Erreichen der Altersgrenze) angepasst. Auch die Verwaltungsabläufe werden<br />

ebenso regelmäßig den Anforderungen an eine moderne und bürgernahe <strong>Stadt</strong>verwaltung angepasst.<br />

4<br />

Stand 12.12.2013


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> zum Haushaltsplan <strong>2014</strong><br />

Mit der bereits erfolgten Festlegung (durch kw-Vermerk) im Stellenplan, welche Stellen künftig<br />

nicht mehr nachbesetzt werden, wird seit 2013 die Reduzierung konkret festgeschrieben.<br />

Die Zahl der Beamtenstellen wird im Saldo um 0,5 Stellen steigen (Übernahme einer Anwärterin,<br />

A 6, in den mittleren Dienst Mitte <strong>2014</strong>, Ausscheiden eines Beamten mit 0,5-Stelle, A 13),<br />

die Zahl der Beschäftigten steigt insgesamt um 5,5 Stellen (8 Stellen mehr im Bereich Kitas,<br />

2,5 Stellen weniger in drei anderen Bereichen der Verwaltung).<br />

Tariferhöhungen, tarifrechtliche Stufensteigerungen, evtl. auch notwendige Höhergruppierungen<br />

sind unerlässlich und lassen im Bereich der Personalaufwendungen insgesamt gesehen keine<br />

Einsparungen sondern zusätzliche Ausgaben erwarten. Nicht mit Sicherheit vorhersehbar sind<br />

die Entwicklungen zum Kinderförderungsgesetz sowie die Ergebnisse aus der Gebührenkalkulation<br />

der Betreuungsgebühren in den städtischen Betreuungseinrichtungen, die erst eine genaue<br />

Berechnung der Höhe der Elternbeiträge ermöglichen. Eine Planung dieser Sachverhalte<br />

muss sich daher an den bisherigen Kenntnissen ausrichten.<br />

Die Summe der Personal- und Versorgungsaufwendungen im städtischen Haushalt steigt daher<br />

um 1.003.077 € und beträgt insgesamt 16.442.059 €. In dieser Summe sind die Zuführungen zu<br />

Pensionsrückstellungen, zu Altersteilzeitrückstellungen und zu Beihilferückstellungen enthalten.<br />

Der Anteil der Personal- und Versorgungsaufwendungen an den ordentlichen Gesamtaufwendungen<br />

beträgt 30,3 %.<br />

5.3 Investitionsmaßnahmen / Nettoneuverschuldung<br />

Soweit Kredite für neue Investitionen zur Erfüllung pflichtiger Aufgaben oder zur Durchführung<br />

zwingend notwendiger Maßnahmen aufgenommen werden müssen, sind diese von der Kommunalaufsicht<br />

zuvor zu genehmigen. Eine Nettoneuverschuldung ist grundsätzlich für defizitäre<br />

Kommunen nicht genehmigungsfähig. Entsprechende Ausführungen hierzu sind als Auflage in<br />

der Haushaltsgenehmigung der Kommunalaufsicht vom 6. März 2013 formuliert.<br />

Allerdings ist für <strong>2014</strong> keine Aufnahme von Investitionskrediten vorgesehen, da den geplanten<br />

Ausgaben entsprechende Einnahmen gegenüberstehen bzw. genügend liquide Mittel zur<br />

Durchführung der geplanten Investitionsmaßnahmen verfügbar sind.<br />

5.4 Freiwillige Leistungen / Reduzierung des Standards bei Pflichtaufgaben<br />

Zur Erfüllung der von der Kommunalaufsicht bereits in ihrer Haushaltsgenehmigung für das<br />

Jahr 2012 erteilten Auflage, die freiwilligen Leistungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Griesheim</strong> zu überprüfen, wurde<br />

verwaltungsseits bereits im vorigen Jahr ein Prüfungskatalog zur Priorisierung der freiwilligen<br />

Leistungen durch die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung erstellt.<br />

Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung hat in ihren Beratungen zum Haushalt 2013 Priorisierungen<br />

verdeutlicht, die allerdings nicht nach einzelnen Maßnahmen untergliedert wurden.<br />

Darüber hinaus wird künftig weiterhin eine Überprüfung der Standards der Pflichtaufgaben (Prüfung<br />

des „wie“ der Aufgabenerfüllung) vorgenommen werden, wobei der Spagat zwischen gesetzlichen<br />

Vorgaben, Sparbemühungen und Bürgerfreundlichkeit eine besondere Herausforderung<br />

darstellt.<br />

Verträge, die freiwillige Leistungen auslösen, sind nicht vorhanden. Lediglich im Falle der Kinderbetreuung<br />

(keine freiwillige Leistung mehr aufgrund der gesetzlichen Vorgaben) existieren<br />

Verträge mit kirchlichen und freien Trägern, die aber nicht über das Maß der vorgegebenen<br />

Betreuungsleistungen hinausgehen.<br />

5<br />

Stand 12.12.2013


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> zum Haushaltsplan <strong>2014</strong><br />

5.5 Gebühren und Beiträge<br />

Die Kalkulation der Friedhofsgebühren wird derzeit extern durch das Wirtschaftsprüfungsunternehmen<br />

Schüllermann vorgenommen, die Kalkulation der Wasser- und Abwassergebühren<br />

wurde anlässlich der Änderung des Kommunalabgabengesetzes zum 1. Januar 2013 durchgeführt.<br />

Die Höhe der Gebühren für die Nutzung der städtischen Betreuungseinrichtungen wird<br />

derzeit ebenfalls durch die Firma Schüllermann überprüft und für die einzelnen städtischen Betreuungsangebote<br />

und -formen neu berechnet.<br />

5.6 Elternentgelte in Kinderbetreuungseinrichtungen<br />

Die Elternentgelte werden auf 25% der betrieblichen Aufwendungen, wie in der derzeit geltenden<br />

Gebührensatzung vorgesehen, für die Kindertagesstätten angehoben (siehe im Einzelnen<br />

unter Ziff. 5.13, Einzelmaßnahmen, Punkt a).<br />

5.7 Sondervermögen / kommunale Gesellschaften<br />

Die Kommunen haben durch geringere Leistungen zum Verlustausgleich ihrer Sondervermögen<br />

bzw. Gesellschaften zur Konsolidierung des kommunalen Haushaltes beizutragen. Die <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Griesheim</strong> hat entsprechende vorbereitende Maßnahmen ergriffen, um den in den vergangenen<br />

Jahren stetig gewachsenen Zuschuss an den Eigenbetrieb Haus Waldeck in den kommenden<br />

Jahren zu reduzieren. Für den Haushalt <strong>2014</strong> ist ein Zuschuss in Höhe von 939.000 € vorgesehen.<br />

Gleichzeitig wurden erste Konsolidierungsmaßnahmen umgesetzt (u.a. Vergabe der Wäschereileistungen,<br />

Nutzung der Küche des Eigenbetriebs zur Versorgung der Schüler der<br />

Gerhart-Hauptmann-Schule mit Mittagessen ab November 2013, Wegfall einer Stelle in der<br />

Verwaltung), die die Zukunftsfähigkeit des Seniorenzentrums gewährleisten sollen. Weitere<br />

Maßnahmen der eingerichteten Arbeitsgruppe werden im Hinblick auf ihre Umsetzbarkeit derzeit<br />

geprüft (siehe im Einzelnen unter Ziff. 5.13, Punkt f.). Ergebnisse einer extern beauftragten<br />

Effizienzprüfung werden Ende November 2013 erwartet und anschließend in den Gremien beraten.<br />

5.8 Steuerhebesätze<br />

Die Steuersätze für die von der <strong>Stadt</strong> <strong>Griesheim</strong> erhobenen Steuern (Grundsteuer A und B,<br />

Gewerbesteuer) sind erst zum 01.01.2012 angehoben worden. Da sich jedoch die Einkommenssituation<br />

bzw. das ordentliche Ergebnis der <strong>Stadt</strong> <strong>Griesheim</strong> durch die bisherigen Konsolidierungsmaßnahmen<br />

nicht verbessert hat, ist eine Erhöhung der Grundsteuern A und B um 50<br />

Hebesatzpunkte bereits im Jahr <strong>2014</strong> unumgänglich. Hierdurch sollen erforderliche höhere Einnahmen<br />

erzielt und insbesondere auch den Konsolidierungsanforderungen der Aufsichtsbehörde<br />

nachgekommen werden.<br />

Im Übrigen dient die Erhebung der Grundsteuer im Wesentlichen der Sicherung des umfassenden<br />

Leistungsangebots für die Bürgerinnen und Bürger in <strong>Griesheim</strong>.<br />

Für die kommenden Jahre, bis einschließlich 2017, sind weitere Erhöhungen der Grundsteuer B<br />

um jeweils 50 Hebesatzpunkte vorgesehen, sofern sich die Einnahmesituation nicht aufgrund<br />

anderer Entwicklungen deutlich verbessert. Die Grundsteuer A soll gleichlaufend mit der Grundsteuer<br />

B behandelt werden.<br />

Die Satzung für die Erhebung der Spielapparatesteuer wurde überarbeitet und soll zum<br />

01.01.<strong>2014</strong> geändert in Kraft treten.<br />

6<br />

Stand 12.12.2013


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> zum Haushaltsplan <strong>2014</strong><br />

5.9 Bürgschaften<br />

Bürgschaften werden derzeit von der <strong>Stadt</strong> <strong>Griesheim</strong> nicht übernommen, sie sind somit auch<br />

nicht Gegenstand der Konsolidierungsmaßnahmen.<br />

5.10 Organisationsstrukturen<br />

Die Organisationsstruktur ist dem Ziel der Steigerung der Effizienz bei der Erfüllung der Verwaltungsaufgaben<br />

anzupassen. Insoweit erfolgt eine ständige Überprüfung, die auch im Hinblick<br />

auf die bisherige Stellenbesetzungssperre erforderlich ist, da fehlende Kapazitäten mit anderweitig<br />

möglicherweise frei werdendem Personal ersetzt werden müssen.<br />

5.11 Interkommunale Zusammenarbeit<br />

Hier gilt das bereits im <strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> für das Jahr 2013 ausgeführte:<br />

Interkommunale Kooperation ist die Zusammenarbeit von Kommunalverwaltungen, die entweder<br />

in einem vertraglich geregelten bloßen koordinierten Vorgehen oder in der Schaffung eines<br />

neuen Rechtsträgers zur Verfolgung der gemeinsamen Interessen bestehen kann.<br />

In der Regel sind interkommunale Kooperationen als Beistandsleistungen zu sehen, die nach<br />

Auffassung der Finanzverwaltung den Amtshilfegrundsätzen unterliegen und somit weder der<br />

Umsatzsteuer- noch Ertragssteuerpflicht unterliegen. Dies wird allerdings vom Bundesfinanzhof<br />

(Urteil vom 10.11.2011, Az. VR 41/10) inzwischen rechtlich anders beurteilt, so dass die interkommunale<br />

Zusammenarbeit schon vor diesem Hintergrund kritisch beleuchtet werden muss.<br />

Hinzu kommt, dass die <strong>Stadt</strong> <strong>Griesheim</strong> aufgrund ihrer Größe bzw. Einwohnerzahl viele Aufgaben<br />

effizient selbst wahrnimmt, so dass ein Zusammenschluss für sie in vielen Fällen nicht kostengünstiger<br />

ist. Schließlich ist zu berücksichtigen, dass bereits in folgenden Bereichen eine<br />

interkommunale Zusammenarbeit stattfindet:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Zweckverband Abfallwirtschaft ZAW<br />

DADINA<br />

Wechselladergemeinschaft mit Pfungstadt und Darmstadt<br />

Zusammenarbeit u.a. mit Riedstadt im Bereich der Feuerwehr (Drehleiter)<br />

gemeinsame Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen mit den Bauhöfen von Weiterstadt<br />

und Pfungstadt<br />

gemeinsamer Ordnungsbehördenbezirk<br />

ekom21<br />

Ausbau Breitbandnetzanbindung (geplant)<br />

Landkreis DA-Di ist bereits eine Form der Interkommunalen Zusammenarbeit<br />

5.12 Berichtspflicht gem. § 28 GemHVO<br />

Diese Pflicht wird durch die <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Griesheim</strong> mit drei unterjährigen Berichten erfüllt.<br />

7<br />

Stand 12.12.2013


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> zum Haushaltsplan <strong>2014</strong><br />

5.13 Einzelmaßnahmen:<br />

Im Folgenden werden, unabhängig von den erörterten Vorgaben der Leitlinien, weitere Einzelmaßnahmen<br />

kurz dargestellt, die sich im anhängenden Tabellenteil wieder finden und mit den<br />

zu erwartenden Einsparungen bzw. Mehreinnahmen versehen sind, wo diese Angaben möglich<br />

sind.<br />

a. Anpassung der Gebühren für die Nutzung der städtischen Kindertagesstätten<br />

Die Höhe der Gebühren für die Nutzung der städtischen Betreuungseinrichtungen wird, wie bereits<br />

oben ausgeführt, derzeit durch das Wirtschaftsberatungsunternehmen Schüllermann neu<br />

kalkuliert. Die Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätten werden auf 25% der Aufwendungen,<br />

die im Zusammenhang mit dem Betrieb der Einrichtungen entstehen, entsprechend der<br />

Vorgaben der Satzung erhöht. Zur tatsächlichen Höhe der künftigen Gebührensätze ist derzeit<br />

noch keine Aussage durch das Unternehmen möglich, da der Datenbestand noch nicht vollständig<br />

erhoben und ausgewertet ist. Dies bedeutet auch, dass die Höhe der Mehreinnahmen<br />

noch nicht beziffert werden kann.<br />

b. Erhöhung der Grundsteuern A und B<br />

Im <strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> für das Haushaltsjahr 2013 war eine Erhöhung der Grundsteuer<br />

erst zum Haushaltsjahr 2015 vorgesehen.<br />

Eine Erhöhung der Grundsteuer B von derzeit 310 Punkten auf 360 Punkte ab <strong>2014</strong> bewirkt<br />

eine Erhöhung des Steueraufkommens um rd. 0,5 Mio. € pro Jahr, eine Erhöhung der Grundsteuer<br />

A im Haushaltsjahr <strong>2014</strong> erzeugt Mehreinnahmen von weiteren 10.000,00 €. Mit Hilfe<br />

dieser erheblichen Steuererhöhung im Jahr <strong>2014</strong> und den weiterhin in den Jahren 2015 bis<br />

2017 geplanten Hebesatzerhöhungen für beide Grundsteuern bis auf insgesamt 510 Punkte,<br />

kann das planerische Defizit, auch bei Berücksichtigung zu erwartender Tariferhöhungen der<br />

kommenden Jahre, rechnerisch bis zum Jahr 2018 voraussichtlich ausgeglichen werden.<br />

c. Prüfung einer Neuorganisation der Reinigungsleistungen der <strong>Stadt</strong><br />

(Fremd- und Eigenreinigung)<br />

Die Personalkosten im Bereich der Reinigungsleistungen für die Kernverwaltung (Rathausgebäude)<br />

einerseits sowie für die übrigen städtischen Liegenschaften (Kindertagesstätten, Bauhof,<br />

Kläranlage) andererseits werden derzeit geprüft hinsichtlich einer teilweisen Fremdvergabe<br />

der Leistungen. In die Überlegungen soll auch der Eigenbetrieb Haus Waldeck mit den dort zu<br />

leistenden Reinigungsarbeiten einbezogen werden. Es wird auch geprüft werden, ob zunächst<br />

Teilleistungen (z.B. die Fensterreinigung) kostensparend fremd vergeben werden können. Für<br />

die Fensterreinigung ist eine Ausschreibung noch im Jahr 2013 in Vorbereitung.<br />

d. Reduzierung von täglich zwei Betreuungsstunden durch städtisches Personal<br />

in den betreuenden Grundschulen.<br />

Da die Schulen den gesetzlichen Betreuungsauftrag in den Grundschulen mit eigenem Personal<br />

bisher nicht vollständig gewährleisten konnten, werden in den Schulen täglich mindestens<br />

zwei Stunden durch Mitarbeiter der <strong>Stadt</strong> <strong>Griesheim</strong> abgedeckt. Laut Mitteilung des zuständigen<br />

staatlichen Schulamts decken die Schulen künftig mehr Betreuungszeit direkt ab. Sofern dies<br />

tatsächlich umgesetzt wird, werden dann die „städtischen Stunden“ entsprechend reduziert.<br />

8<br />

Stand 12.12.2013


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> zum Haushaltsplan <strong>2014</strong><br />

Eine Umsetzung dieser Maßnahme sollte ab dem Schuljahr 2013/<strong>2014</strong> erfolgen, da bis dahin<br />

entsprechende Verträge mit den Erziehungsberechtigten abgeschlossen sind. Die Einsparung<br />

würde sich auf jährlich ca. 17.700 € belaufen.<br />

Zwischenzeitlich zeichnen sich Überlegungen des Schulträgers wie auch von Landesseite ab,<br />

dass Grundschulen als verlässliche und verbindliche Ganztagsschulen bis 14.30 Uhr ausgebaut<br />

werden sollen. Dies bedeutet zum Einen, dass bauliche Voraussetzungen, insbesondere hinsichtlich<br />

der Mittagessensversorgung, geschaffen werden müssen, zum Anderen wird dies aber<br />

auch Entlastung für die Kommune bringen, weil dann Betreuungszeiten durch die Kommune<br />

entfallen.<br />

Für <strong>Griesheim</strong> wird in enger Kooperation mit dem Landkreis als Schulträger derzeit geprüft,<br />

wann und wie erste Schritte umgesetzt werden können. Dieser Prozess wird sich mindestens<br />

über die nächsten zwei bis drei Jahre hinziehen. Bis dahin sollen die bisherigen Angebote der<br />

betreuenden Grundschule unverändert beibehalten werden.<br />

e. Überprüfung der Verwaltungskostensatzung<br />

Auf Beschluss der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung soll die derzeit gültige Verwaltungskostensatzung<br />

überprüft werden mit dem Ziel, eine Anpassung der Gebühren vorzunehmen, die mindestens<br />

den Aufwand der Überarbeitung (geschätzt 5.000,00 €) innerhalb eines Jahres amortisiert.<br />

Die derzeit geltende Verwaltungskostensatzung entspricht den gültigen Gebühren und wurde<br />

erst 2011 neu in Kraft gesetzt.<br />

f. Reduzierung des Zuschusses an den Eigenbetrieb Haus Waldeck<br />

Der bisher jährlich wachsende Zuschuss an den Eigenbetrieb muss zwar im Haushalt <strong>2014</strong><br />

nochmals mit 939.000 € eingestellt werden. Derzeit ist das hierzu vom Magistrat der <strong>Stadt</strong> beauftragte<br />

Wirtschaftsprüfungsunternehmen Rosenbaum/Nagy aus Köln damit befasst, den Eigenbetrieb<br />

auf Wirtschaftlichkeit zu untersuchen und eine Analyse der Ursachen des wachsenden<br />

Zuschussbedarfs durchzuführen sowie Vorschläge zur wirksamen Reduzierung des Bedarfs<br />

zu entwickeln. Ein Ergebnis der Untersuchung ist bis Ende November 2013 zu erwarten.<br />

Mit den Ergebnissen soll dann unter Berücksichtigung der Maßnahmenvorschläge, die von der<br />

hierfür eingesetzten Arbeitsgruppe zusammengestellt wurden, ein konkretes Zukunftskonzept<br />

entwickelt werden, das einen wirtschaftlich vertretbaren Betrieb des städtischen Seniorenheims<br />

ermöglicht. Konkrete Ergebnisse, die in den Haushaltsplan für <strong>2014</strong> einfließen könnten, liegen<br />

noch nicht vor, allerdings berücksichtigt der geplante Zuschuss für <strong>2014</strong> die Reduzierung einer<br />

Stelle im Verwaltungsbereich, eine Einnahmeerhöhung aus dem Catering für die städtischen<br />

Kindertagesstätten und die Einsparungen aus der Fremdvergabe der Wäschereileistungen.<br />

Weitere Maßnahmen zur Verringerung des Aufwandes bei der Erbringung der Leistungen bzw.<br />

zur Erzielung höherer Einnahmen durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Griesheim</strong> mit dem Ziel eines langfristig ausgeglichenen<br />

Haushaltes sind seit der Vorlage des Konsolidierungskonzepts für das Jahr 2013<br />

nicht erkennbar geworden. Sie bedürften entsprechender Vorgaben durch die <strong>Stadt</strong>verordneten,<br />

die letztlich über die Verwirklichung der Ziele, die für <strong>Griesheim</strong> maßgeblich sein sollen,<br />

entscheiden.<br />

9<br />

Stand 12.12.2013


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> zum Haushaltsplan <strong>2014</strong><br />

6. Tabellarische Übersicht zum <strong>Haushaltssicherungskonzept</strong><br />

(Zeitraum <strong>2014</strong> bis 2017)<br />

10<br />

Stand 12.12.2013


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> zum Haushaltsplan <strong>2014</strong><br />

Tabelle<br />

Übersicht Maßnahmenkatalog <strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Griesheim</strong><br />

zum Haushaltsplan <strong>2014</strong><br />

Nr. Produkt Teilprodukt Bezeichnung Beschreibung der Maßnahme<br />

<strong>2014</strong> 2015 2016 2017<br />

1 01.01.13 01.01.13.004 Steueramt / Veranlagung<br />

Erhöhung Grundsteuer B<br />

Erhöhung Grundsteuer A<br />

500.000<br />

10.000<br />

1.000.000<br />

20.000<br />

1.500.000<br />

30.000<br />

2.000.000<br />

40.000<br />

2 06.01.01 Förderung von<br />

Kindern in Kitas<br />

Anpassung / Erhöhung der<br />

Nutzungsgebühren auf<br />

25% der Aufwendungen<br />

zum 01.01.<strong>2014</strong><br />

(Beschlussfassung steht aus)<br />

3 06.01.01. 06.01.01.090<br />

06.01.01.100<br />

06.01.01.110<br />

Förderung von<br />

Kindern in Kitas /<br />

Betreuende<br />

Grundschulen<br />

Einsparung von drei Betreuungsstunden<br />

je Schultag<br />

je Grundschule im<br />

Rahmen der Grundschulbetreuung<br />

des Landkreises<br />

angestrebt (Kostenschätzung)<br />

17.700 17.700 17.700 17.700<br />

1<br />

Stand 12.12.2013


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> zum Haushaltsplan <strong>2014</strong><br />

Nr. Produkt Teilprodukt Bezeichnung Beschreibung der Maßnahme<br />

<strong>2014</strong> 2015 2016 2017<br />

4 01.01.14 01.01.14.006 Immobilienmanagement<br />

/ Verpachtung<br />

von<br />

Grundstücken<br />

Pachtzinserhöhung für<br />

landwirtschaftliche Grundstücke<br />

und weitere Pachtobjekte<br />

(wird sukzessive umgesetzt;<br />

Einnahmeerhöhung vorsichtig<br />

geschätzt)<br />

2.000 3.000 4.000 4.000<br />

5 01.01.14 Immobilienmanagement<br />

Neuorganisation Reinigungsarbeiten,<br />

teilweise<br />

evt. auch durch Fremdvergabe<br />

nach Ausschreibung,<br />

unter Einbeziehung<br />

des Eigenbetriebs Haus<br />

Waldeck;<br />

Überprüfung von Einsparmöglichkeiten<br />

durch Reduzierung<br />

d. Reinigungsintervalle,<br />

Erhöhung d. Effizienz<br />

um 10%, sonstige<br />

Optimierungsmaßnahmen<br />

(Prüfung, Aufwandverringerung<br />

unbek.)<br />

2<br />

Stand 12.12.2013


<strong>Haushaltssicherungskonzept</strong> zum Haushaltsplan <strong>2014</strong><br />

Nr. Produkt Teilprodukt Bezeichnung Beschreibung der Maßnahme<br />

<strong>2014</strong> 2015 2016 2017<br />

6 Eigenbetrieb<br />

Haus Waldeck<br />

7 Überprüfung der<br />

Verwaltungskostensatzung<br />

Mittel- bis langfristig Reduzierung<br />

des jährlichen Zuschusses;<br />

Höhe des jährlichen Einsparvolumens<br />

abhängig<br />

von Ausgestaltung der<br />

zukünftigen Betriebes; externes<br />

Gutachten in Auftrag<br />

gegeben<br />

Die geltende Verwaltungskostensatzung<br />

wird regelmäßig<br />

auf die Angemessenheit<br />

der Höhe der Gebührensätze<br />

überprüft,<br />

ggfs. werden Erhöhungen<br />

durch Satzungsänderung<br />

vorgenommen.<br />

(Betrag zusätzlicher Einnahmen<br />

noch unbek.)<br />

Summe Einsparungen / Mehreinnahmen: Jahr <strong>2014</strong>: 529.700 €<br />

Jahr 2015: 1.040.700 €<br />

Jahr 2016: 1.551.700 €<br />

Jahr 2017: 2.061.700 €<br />

3<br />

Stand 12.12.2013

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