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Gemeindeblatt KW 37 - Gemeinde Hilzingen

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Seite 2 <strong><strong>Gemeinde</strong>blatt</strong> <strong>Hilzingen</strong> Donnerstag, 12. September 2013<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Inkrafttreten des Bebauungsplanes und der<br />

Örtlichen Bauvorschriften »Ob dem Dorf II«,<br />

Gemarkung Riedheim<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hilzingen</strong> hat am 02. Juli 2013<br />

in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan »Ob dem Dorf II«,<br />

Gemarkung Riedheim nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und<br />

die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten Örtlichen<br />

Bauvorschriften als jeweils selbstständige Satzung beschlossen.<br />

Das Plangebiet liegt am Nordrand von Riedheim, oberhalb des<br />

Baugebietes »Ob dem Dorf I«.<br />

Maßgebend ist der Lageplan des Bebauungsplanes in der Fassung<br />

vom 02. Juli 2013.<br />

Der Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften »Ob<br />

dem Dorf II«, Gemarkung Riedheim, treten mit dieser Bekanntmachung<br />

in Kraft. (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB)<br />

Der Bebauungsplan kann einschließlich seiner Begründung (mit<br />

Umweltbericht) sowie der zusammenfassenden Erklärung nach<br />

§ 10 Abs. 4 BauGB im Rathaus <strong>Hilzingen</strong>, Ortsbauamt (Zimmer<br />

27), während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.<br />

Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen<br />

Inhalt Auskunft verlangen.<br />

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über<br />

die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in<br />

den §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren<br />

Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen<br />

ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von<br />

Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb<br />

der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214<br />

Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und<br />

Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2<br />

beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis<br />

des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes oder<br />

aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des<br />

Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb<br />

eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber<br />

der <strong>Gemeinde</strong> geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt,<br />

der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den<br />

Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen.<br />

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften<br />

der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für Baden-Württemberg (GemO) in<br />

der aktuellen Fassung oder von auf Grund der GemO erlassenen<br />

Verwaltungsvorschrift ist nach § 4 Abs. 4 GemO in dem<br />

dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht<br />

schriftlich und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die<br />

Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser<br />

Bekanntmachung geltend gemacht worden ist. Die Verletzung<br />

ist schriftlich gegenüber der <strong>Gemeinde</strong> geltend zu machen.<br />

<strong>Hilzingen</strong>, 12. September 2013<br />

Verstärkung für das Kindergartenteam: Seit Beginn des neuen<br />

Kindergartenjahres haben im Kindergarten »Zum Staufen« Anika<br />

Siebert als Anerkennungspraktikantin und Annika Hoffmann<br />

als Erzieherin ihre Tätigkeit aufgenommen.<br />

Terminankündigung<br />

Einladung zur Versammlung<br />

der Jagdgenossenschaft <strong>Hilzingen</strong><br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hilzingen</strong> bzw. der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Hilzingen</strong> (= <strong>Gemeinde</strong>vorstand) lädt alle Jagdgenossen der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hilzingen</strong> zur Jagdgenossenschaftsversammlung am<br />

Montag, den 14. Oktober 2013, um 20 Uhr<br />

in den August-Dietrich-Saal, Hauptstraße 59, ein.<br />

Die Tagesordnung für die Versammlung der Jagdgenossenschaft<br />

<strong>Hilzingen</strong> wird in der nächsten Ausgabe veröffentlicht.<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hilzingen</strong><br />

Rupert Metzler, Bürgermeister<br />

Ortschaftsratssitzung Riedheim<br />

Zur öffentlichen Ortschaftsratssitzung am<br />

Donnerstag, 19. September, um 20 Uhr,<br />

im Bürgersaal<br />

laden wir Sie hiermit freundlich ein.<br />

Tagesordnung:<br />

1. Fragemöglichkeit für Zuhörer<br />

2. Genehmigung der Niederschrift vom 11.07.2013<br />

3. Umweltbericht zum Bebauungsplan »Ob dem Dorf II«<br />

Bericht/Information über auferlegte Nachbesserungen,<br />

Hilfs- und Ersatzmaßnahmen für die »Schwarze<br />

Mörtelbiene«<br />

4. Beratung und Beschlussfassung über Fortbestand/<br />

Entfernen der Bühne in der Burg<br />

5. Beratung und Beschlussfassung über eine Erweiterung<br />

der bestehenden 30er-Zone<br />

6. Bekanntgabe der Verwaltung<br />

7. Fragemöglichkeit für Ortschaftsräte<br />

8. Fragemöglichkeit für Zuhörer<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Rupert Metzler, Bürgermeister<br />

Walter Mayer, Ortsvorsteher

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