Gemeindeblatt KW 37 - Gemeinde Hilzingen
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Seite 2 <strong><strong>Gemeinde</strong>blatt</strong> <strong>Hilzingen</strong> Donnerstag, 12. September 2013<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Inkrafttreten des Bebauungsplanes und der<br />
Örtlichen Bauvorschriften »Ob dem Dorf II«,<br />
Gemarkung Riedheim<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hilzingen</strong> hat am 02. Juli 2013<br />
in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan »Ob dem Dorf II«,<br />
Gemarkung Riedheim nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und<br />
die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten Örtlichen<br />
Bauvorschriften als jeweils selbstständige Satzung beschlossen.<br />
Das Plangebiet liegt am Nordrand von Riedheim, oberhalb des<br />
Baugebietes »Ob dem Dorf I«.<br />
Maßgebend ist der Lageplan des Bebauungsplanes in der Fassung<br />
vom 02. Juli 2013.<br />
Der Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften »Ob<br />
dem Dorf II«, Gemarkung Riedheim, treten mit dieser Bekanntmachung<br />
in Kraft. (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB)<br />
Der Bebauungsplan kann einschließlich seiner Begründung (mit<br />
Umweltbericht) sowie der zusammenfassenden Erklärung nach<br />
§ 10 Abs. 4 BauGB im Rathaus <strong>Hilzingen</strong>, Ortsbauamt (Zimmer<br />
27), während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.<br />
Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen<br />
Inhalt Auskunft verlangen.<br />
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über<br />
die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in<br />
den §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren<br />
Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen<br />
ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von<br />
Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb<br />
der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214<br />
Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und<br />
Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2<br />
beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis<br />
des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes oder<br />
aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des<br />
Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb<br />
eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber<br />
der <strong>Gemeinde</strong> geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt,<br />
der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den<br />
Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen.<br />
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften<br />
der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für Baden-Württemberg (GemO) in<br />
der aktuellen Fassung oder von auf Grund der GemO erlassenen<br />
Verwaltungsvorschrift ist nach § 4 Abs. 4 GemO in dem<br />
dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht<br />
schriftlich und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die<br />
Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser<br />
Bekanntmachung geltend gemacht worden ist. Die Verletzung<br />
ist schriftlich gegenüber der <strong>Gemeinde</strong> geltend zu machen.<br />
<strong>Hilzingen</strong>, 12. September 2013<br />
Verstärkung für das Kindergartenteam: Seit Beginn des neuen<br />
Kindergartenjahres haben im Kindergarten »Zum Staufen« Anika<br />
Siebert als Anerkennungspraktikantin und Annika Hoffmann<br />
als Erzieherin ihre Tätigkeit aufgenommen.<br />
Terminankündigung<br />
Einladung zur Versammlung<br />
der Jagdgenossenschaft <strong>Hilzingen</strong><br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hilzingen</strong> bzw. der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Hilzingen</strong> (= <strong>Gemeinde</strong>vorstand) lädt alle Jagdgenossen der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hilzingen</strong> zur Jagdgenossenschaftsversammlung am<br />
Montag, den 14. Oktober 2013, um 20 Uhr<br />
in den August-Dietrich-Saal, Hauptstraße 59, ein.<br />
Die Tagesordnung für die Versammlung der Jagdgenossenschaft<br />
<strong>Hilzingen</strong> wird in der nächsten Ausgabe veröffentlicht.<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hilzingen</strong><br />
Rupert Metzler, Bürgermeister<br />
Ortschaftsratssitzung Riedheim<br />
Zur öffentlichen Ortschaftsratssitzung am<br />
Donnerstag, 19. September, um 20 Uhr,<br />
im Bürgersaal<br />
laden wir Sie hiermit freundlich ein.<br />
Tagesordnung:<br />
1. Fragemöglichkeit für Zuhörer<br />
2. Genehmigung der Niederschrift vom 11.07.2013<br />
3. Umweltbericht zum Bebauungsplan »Ob dem Dorf II«<br />
Bericht/Information über auferlegte Nachbesserungen,<br />
Hilfs- und Ersatzmaßnahmen für die »Schwarze<br />
Mörtelbiene«<br />
4. Beratung und Beschlussfassung über Fortbestand/<br />
Entfernen der Bühne in der Burg<br />
5. Beratung und Beschlussfassung über eine Erweiterung<br />
der bestehenden 30er-Zone<br />
6. Bekanntgabe der Verwaltung<br />
7. Fragemöglichkeit für Ortschaftsräte<br />
8. Fragemöglichkeit für Zuhörer<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Rupert Metzler, Bürgermeister<br />
Walter Mayer, Ortsvorsteher