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Gemeindeblatt KW 37 - Gemeinde Hilzingen

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Seite 4 <strong><strong>Gemeinde</strong>blatt</strong> <strong>Hilzingen</strong> Donnerstag, 12. September 2013<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Das Bauamt informiert<br />

Bekanntmachung nach § 34 Abs. 1 des Meldegesetzes<br />

Gruppenauskünfte an Parteien und andere<br />

Träger von Wahlvorschlägen anlässlich der<br />

Wahl zum 8. Europäischen Parlament 2014<br />

und der Kommunalwahlen am 25. Mai 2014<br />

Nach § 34 Abs. 1 Satz 1 des Meldegesetzes (MG) für Baden-<br />

Württemberg in der Fassung vom 23.2.1996 (GBl. S. 269) zuletzt<br />

geändert durch Gesetz vom 23. Juli 2013 (GBl. S. 233,<br />

241) darf die Meldebehörde Parteien und anderen Trägern von<br />

Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen<br />

zu parlamentarischen und kommunalen Vertretungskörperschaften<br />

in den sechs vorangehenden Monaten Auskunft aus<br />

dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad<br />

und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen,<br />

für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen<br />

bestimmend ist. Die Meldebehörde kann nach § 34 Abs. 1 Satz 1<br />

2. Halbsatz MG die erwähnten Melderegisterdaten und die Angaben<br />

über die Staatsangehörigkeiten ferner dazu verwenden,<br />

den Wahlberechtigten Informationen von Parteien und anderen<br />

Trägern von Wahlvorschlägen zuzusenden.<br />

Den Betroffenen ist gegen die Weitergabe oder Nutzung ihrer<br />

Daten ein Widerspruchsrecht eingeräumt. Der Widerspruch<br />

kann schriftlich oder mündlich bei<br />

eingelegt werden.<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hilzingen</strong>, Hauptstraße 36,<br />

78247 <strong>Hilzingen</strong>,<br />

bis zum 14. Oktober 2013<br />

Der Widerspruch hat bis zu seinem ausdrücklichen Widerruf<br />

Gültigkeit, das heißt, bereits früher im Zusammenhang mit den<br />

genannten Wahlen eingelegte Widersprüche haben weiterhin<br />

Gültigkeit.<br />

In der Kalenderwoche 30/2013 wurde der Endausbau im Gewerbegebiet<br />

»Breiter Wasmen III« (Gewerbestraße, Breiter Wasmen<br />

und Lettengrub) in <strong>Hilzingen</strong> durch die Firma Meier - Straßen-<br />

und Tiefbau - aus Stockach planmäßig fertiggestellt.<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hilzingen</strong><br />

Rupert Metzler, Bürgermeister<br />

____________________________________________________<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Hilzingen</strong>, Hauptstraße 36, 78247 <strong>Hilzingen</strong><br />

Ich erhebe gegen die Weitergabe meines Namens und meiner<br />

Anschrift an politische Parteien zum Zweck der Wahlwerbung<br />

für die Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 und die Wahl zum<br />

8. Europäischen Parlament 2014 Widerspruch.<br />

Absender:<br />

………………………………………………………….............<br />

………………………………………………………….............<br />

………………………………………………………….............<br />

Ort<br />

Datum<br />

…………………………………………………………….........<br />

Rechtsverbindliche Unterschrift<br />

Ebenfalls konnten die Bauarbeiten in der »Oberstraße/St. Josefsweg«<br />

am 30. Juli abgeschlossen werden. Es wurde ein neuer<br />

Kanal und eine neue Wasserleitung eingebaut sowie die Straße<br />

und die Straßenbeleuchtung erneuert.

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