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Infoblatt Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und ...

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Netzwerk „Integration durch Qualifizierung (IQ)“<br />

Informationen zur Anerkennung: <strong>Psychologischer</strong><br />

<strong>Psychotherapeut</strong>, <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendlichenpsychotherapeut<br />

Psychologe oder <strong>Psychotherapeut</strong>?<br />

Der Psychologe gehört in Deutschland zu den nicht-reglementierten Berufen. Ein<br />

Anerkennungsverfahren ist somit nicht notwendig. Für bessere berufliche Chancen in Deutschland<br />

besteht die Möglichkeit, den Hochschulabschluss durch die Zentralstelle für ausländisches<br />

Bildungswesen (ZAB) bewerten zu lassen.<br />

Die Berufe des Psychologischen <strong>Psychotherapeut</strong>en <strong>und</strong> des <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendlichenpsychotherapeuten<br />

sind hingegen b<strong>und</strong>esrechtlich reglementiert. Das bedeutet, die Aufnahme <strong>und</strong><br />

Ausübung dieser Berufe ist an den Besitz bestimmter Berufsqualifikationen aufgr<strong>und</strong> des<br />

<strong>Psychotherapeut</strong>engesetzes (PsychThG) geb<strong>und</strong>en. Wer in Deutschland als <strong>Psychologischer</strong><br />

<strong>Psychotherapeut</strong> oder <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendlichenpsychotherapeut arbeiten möchte, muss<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich eine Approbation beantragen.<br />

Anerkennungsmöglichkeiten<br />

Ein Antrag auf Approbation als <strong>Psychologischer</strong> <strong>Psychotherapeut</strong> oder <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendlichenpsychotherapeut<br />

kann gestellt werden, wenn ein entsprechender Berufsabschluss vorhanden ist <strong>und</strong> die<br />

Arbeit als <strong>Psychologischer</strong> <strong>Psychotherapeut</strong> oder <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendlichenpsychotherapeut in Thüringen<br />

erfolgt bzw. erfolgen soll. Über die Anerkennung des im Ausland erworbenen Abschlusses entscheidet die<br />

zuständige Stelle im Rahmen des Approbationsverfahrens auf Gr<strong>und</strong>lage des PsychThG sowie der<br />

Ausbildungs- <strong>und</strong> Prüfungsverordnung des Psychologischen <strong>Psychotherapeut</strong>en bzw. des <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong><br />

Jugendlichenpsychotherapeuten.<br />

Wie läuft das Verfahren ab?<br />

Verfahrensbesonderheiten für EU / EWR / Schweiz-Abschlüsse<br />

Werden im Anerkennungsverfahren bei Nachweisen aus EU- / EWR-Staaten wesentliche Unterschiede<br />

zwischen der ausländischen <strong>und</strong> der deutschen Ausbildung festgestellt, die nicht durch Berufserfahrung<br />

ausgeglichen werden können, hat der Antragsteller zum Ausgleich der festgestellten Unterschiede die<br />

Wahl zwischen einem höchstens dreijährigen Anpassungslehrgang oder einer Eignungsprüfung, die sich<br />

auf die festgestellten Unterschiede bezieht.<br />

Verfahrensbesonderheiten bei Nachweisen aus Nicht-EU- / EWR-Staaten<br />

Werden im Anerkennungsverfahren bei Nachweisen aus Nicht-EU- / EWR-Staaten wesentliche<br />

Unterschiede zwischen der ausländischen <strong>und</strong> der deutschen Ausbildung festgestellt, die nicht durch<br />

Berufserfahrung ausgeglichen werden können, hat der Antragsteller zum Ausgleich der festgestellten<br />

Unterschiede eine Kenntnisprüfung abzulegen, die sich auf den Inhalt der staatlichen<br />

Abschlussprüfung bezieht.<br />

Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung“ zielt auf die nachhaltige<br />

Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von Erwachsenen mit Migrationshintergr<strong>und</strong> ab.<br />

Daran arbeiten b<strong>und</strong>esweit Landesnetzwerke, die von Fachstellen zu migrationsspezifischen<br />

Schwerpunktthemen unterstützt werden. Das Programm wird gefördert durch das<br />

B<strong>und</strong>esministerium für Arbeit <strong>und</strong> Soziales, das B<strong>und</strong>esministerium für Bildung <strong>und</strong> Forschung<br />

<strong>und</strong> die B<strong>und</strong>esagentur für Arbeit.<br />

www.netzwerk-iq.de


Netzwerk „Integration durch Qualifizierung (IQ)“<br />

Informationen zum Antrag<br />

Weitere Informationen zum Antragsverfahren sind auf der Internetseite der zuständigen Stelle<br />

abrufbar:<br />

http://www.thueringen.de/th3/tlvwa/ges<strong>und</strong>heit/akademische_heilberufe/heilberufe_ausland/inde<br />

x.aspx<br />

(www.thueringen.de > Thüringer Landesverwaltungsamt > Ges<strong>und</strong>heit > Akademische Heilberufe ><br />

akademische Heilberufe mit Auslandsbezug)<br />

Zuständige Stelle<br />

Thüringer Landesverwaltungsamt<br />

Ansprechpartner:<br />

Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe Frau Marthe<br />

Weimarplatz 4, 99423 Weimar Tel: 0361/ 3773-7311<br />

Postfach 2249, 99403 Weimar<br />

E-Mail: lpa@tlvwa.thueringen.de<br />

Weiterführende Information: Zugang zur Ausbildung <strong>und</strong> staatliche Prüfung zum Psychologischen<br />

<strong>Psychotherapeut</strong>en bzw. <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendlichenpsychotherapeuten<br />

Das Thüringer Landesverwaltungsamt (Kontaktdaten siehe „Zuständige Stelle“) ist neben der<br />

Erteilung von Approbationen für Psychologischen <strong>Psychotherapeut</strong>en bzw. <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong><br />

Jugendlichenpsychotherapeuten auch für die Prüfung der Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung<br />

zum Psychologischen <strong>Psychotherapeut</strong>en bzw. <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendlichenpsychotherapeuten sowie<br />

für die Abnahme der staatlichen Prüfung in beiden Berufen zuständig.<br />

Antragsformulare sowie ein Merkblatt zum Antrag finden sich unter:<br />

http://www.thueringen.de/th3/tlvwa/ges<strong>und</strong>heit/akademische_heilberufe/heilberufe_ausland/inde<br />

x.aspx<br />

(www.thueringen.de > Thüringer Landesverwaltungsamt > Ges<strong>und</strong>heit > Akademische Heilberufe ><br />

akademische Heilberufe mit Auslandsbezug > Psychotherapie)<br />

Wir hoffen, dass wir mit unseren Informationen helfen konnten. Wenn Sie weitere Fragen haben<br />

beantworten wir diese gern.<br />

Quelle: ZAB, www.anerkennung-in-deutschland.de, ThüringerLandesverwaltungsamt.<br />

Bildungswerk der Thüringer Wirtschaft e.V. * Dr. Monika Werner * Andrea Eckardt *<br />

Tel: 03601 403070 * Fax: 03601 403079 * E-Mail: werner@bwtw.de<br />

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Das Bildungswerk der Thüringer Wirtschaft e.V. versichert, die Informationen nach bestem Wissen <strong>und</strong> Gewissen zur<br />

Verfügung zu stellen <strong>und</strong> die Beratungen in hoher Qualität durchzuführen. Das BWTW übernimmt keine Haftung für Fehler<br />

in Beratungen <strong>und</strong> Informationen sowie daraus resultierender direkter Schäden, soweit diese nicht vorsätzlich oder in<br />

grober Fahrlässigkeit hervorgerufen wurden. Alle gegebenen Informationen sind als Empfehlungen zu verstehen, sie haben<br />

keinen haftungsbegründenden Charakter. Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden<br />

Datenschutzbestimmungen genutzt, EDV-gestützt verarbeitet <strong>und</strong> zu Dokumentationszwecken gespeichert. Eine<br />

Weitergabe an Dritte erfolgt nicht/nur nach ausdrücklichem Wunsch.<br />

30.08.2013, erarbeitet <strong>und</strong> herausgegeben durch das IQ Netzwerk Thüringen, © IBAT.<br />

www.thueringen.netzwerk-iq.de

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