Lieferantenerklärung nach VO Nr. 1207/2001: Häufig gestellte Fragen
Lieferantenerklärung nach VO Nr. 1207/2001: Häufig gestellte Fragen
Lieferantenerklärung nach VO Nr. 1207/2001: Häufig gestellte Fragen
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"Er erklärt Folgendes:<br />
O<br />
O<br />
Kumulierung angewendet mit ...............<br />
(Name des Landes/der Länder)<br />
Cumulation applied with..............<br />
(name of the country/countries)<br />
Keine Kumulierung angewendet<br />
No cumulation applied"<br />
Die richtige Angabe muss angekreuzt werden, alternativ reicht auch die Nennung der richtigen Alternative.<br />
Unter Kumulation versteht man den Ursprungserwerb in mehr als einem Zollgebiet. Dies ist beispielsweise<br />
dann der Fall, wenn Vormaterial aus der Schweiz in EG-Erzeugnisse eingebaut wird und der Wert dieses Vormaterials<br />
bei der Ursprungsermittlung als präferenzberechtigtes Vormaterial einbezogen wird. Keine Kumulation<br />
findet statt, wenn der Ursprungserwerb beispielsweise ausschließlich innerhalb der EU oder innerhalb<br />
Israels stattfindet. In diesen Fällen wird "keine Kumulation angewendet" angekreuzt. Fehlt eine derartige<br />
Erklärung, können die Waren nicht an der Pan-Euro-Med Kumulierung teilnehmen. Diese Änderung ist nur<br />
erforderlich, wenn eine EUR-MED oder eine Ursprungserklärung MED ausgestellt werden soll, die bisherigen<br />
Warenverkehre sind <strong>nach</strong> erneuter Korrektur nicht betroffen. Dies bedeutet, dass eine EUR.1 auch auf Basis<br />
von <strong>Lieferantenerklärung</strong>en ohne Kumulationsvermerk ausgestellt werden kann.<br />
Ratschlag der IHKs: Es ist empfehlenswert, bei neu aus<strong>gestellte</strong>n <strong>Lieferantenerklärung</strong>en den Kumulationsvermerk<br />
zu übernehmen, um Rückfragen aus dem Weg zu gehen. Dies gilt immer dann, wenn der Ursprung<br />
der gelieferten Erzeugnisse nicht durch Kumulation zustande gekommen ist.<br />
Falls der Präferenzursprung der Erzeugnisse durch Kumulation zustande gekommen ist, wird die Administration<br />
extrem aufwändig. In diesem Fall stellt sich die Frage, ob man nicht auf mögliche Vorteile durch die Pan-<br />
Euro-Med-Kumulierung und den präferenziellen Ursprung ganz verzichtet.<br />
Falls es sich um eine "klassische" Kumulierung handelt, d.h. Kumulierung mit einem EFTA-Land, besteht neben<br />
der Möglichkeit, den Kumulierungsvermerk anzugeben, auch die Variante, auf den Vermerk zu verzichten.<br />
Dann ist die <strong>Lieferantenerklärung</strong> nur als Vorpapier für eine EUR.1 zulässig. Der Länderkreis, für die eine<br />
solche Erklärung gültig ist, bleibt auf die EFTA-Staaten und die Türkei beschränkt.<br />
Die IHK-Informationen können lediglich einen allgemeinen Überblick geben. Bitte wenden Sie sich an Ihre<br />
jeweiligen IHK-Ansprechpartner oder Ihre Zollstelle.<br />
Mehr zum Thema:<br />
Zoll online – Basisinformationen zur <strong>Lieferantenerklärung</strong>:<br />
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Warenursprung-<br />
Praeferenzen/Praeferenzen/Lieferantenerklaerungen/Basisinformation-<br />
Lieferantenerklaerungen/basisinformation-lieferantenerklaerungen_node.html<br />
Informationen der IHK Schleswig-Holstein zur <strong>Lieferantenerklärung</strong>:<br />
http://www.ihk-schleswigholstein.de/international/import/zollvorschriften_import/735370/Lieferantenerklaerung.html<br />
IHK zu Lübeck<br />
Geschäftsbereich International<br />
Stand September 2013<br />
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