Eine gute Entscheidung. - IKK classic
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10 Teilnahmebedingungen<br />
Teilnahmebedingungen 11<br />
So können Sie teilnehmen<br />
Sie möchten die Vorteile unserer Wahltarife nutzen? Dann<br />
trennen Sie einfach die Teilnahmeerklärung heraus und schicken<br />
diese ausgefüllt an die <strong>IKK</strong> <strong>classic</strong> zurück. Das Porto übernehmen<br />
wir für Sie.<br />
Ihre Teilnahmebestätigung erhalten Sie sofort.<br />
Sprechen Sie uns an<br />
Haben Sie noch Fragen zu unseren Wahltarifen? Unsere Kundenberater<br />
helfen Ihnen gern im persönlichen Gespräch oder telefonisch<br />
unter der kostenlosen <strong>IKK</strong>-Servicehotline 0800 455 1111 weiter.<br />
Weitere Regeln und Hinweise<br />
Wer kann teilnehmen<br />
Alle Mitglieder der <strong>IKK</strong> <strong>classic</strong>, die einen Teil ihrer Krankenversicherungsbeiträge selbst<br />
tragen, können sich für einen Wahltarif entscheiden. Dazu gehören unter anderem Arbeitnehmer,<br />
freiwillig Versicherte und Rentner. Begleichen Dritte vollständig Ihre Krankenversicherungsbeiträge<br />
– etwa beim Arbeitslosengeld I und II – oder werden keine Beiträge<br />
gezahlt, können Sie an diesen Tarifen nicht teilnehmen.<br />
Sollte Ihre Mitgliedschaft während des Tarifes unterbrochen werden (z. B. durch Familienversicherung),<br />
ruht Ihr Tarif. Nehmen Sie in dieser Zeit Leistungen in Anspruch, wirkt sich<br />
das nicht auf Ihre Erstattung aus.<br />
Beginnt oder endet Ihre Teilnahme am Tarif während des Kalenderjahres, so wird die Beitragserstattung<br />
und der Familienbonus anteilig berechnet. Das gilt auch, wenn Ihr Tarif ruht.<br />
Beginn der Teilnahme<br />
Sobald uns Ihre Teilnahmeerklärung vorliegt, genießen Sie mit dem Ersten des nächsten<br />
Monats alle Vorteile der Wahltarife. Erhalten wir Ihren Antrag zwischen dem 1. Oktober und<br />
31. Dezember eines Jahres, so ist Ihr Wahltarif ab dem 1. Januar des folgenden Jahres gültig.<br />
Beispiel 1: Eingang Teilnahmeerklärung am 21. August 2013 – Beginn der Teilnahme<br />
am 1. September 2013.<br />
Beispiel 2: Eingang Teilnahmeerklärung am 5. Oktober 2013 – Beginn der Teilnahme<br />
am 1. Januar 2014.<br />
Haben Sie sich neu für uns als Krankenkasse entschieden, ist Ihre Teilnahme an einem Tarif<br />
frühestens mit Ihrer Mitgliedschaft möglich. Bitte teilen Sie uns schriftlich mit, welchen<br />
Wahltarif Sie bevorzugen. Nutzen Sie dazu einfach die Teilnahmeerklärung in dieser Broschüre.<br />
Bindungsfrist<br />
Wählen Sie den Tarif <strong>IKK</strong> Cash, sind Sie ein Jahr an die <strong>IKK</strong> <strong>classic</strong> gebunden. Im Tarif<br />
<strong>IKK</strong> Cash plus beträgt die Bindungsfrist drei Jahre. Sie können Ihre Mitgliedschaft in dieser<br />
Zeit nicht kündigen.<br />
Ende der Teilnahme<br />
Mit Ablauf der Bindungsfrist können Sie den Wahltarif zum Jahresende kündigen. Dazu benötigen<br />
wir Ihre schriftliche Kündigung bis zum 30. September des Jahres. Ändert sich Ihre<br />
Lebenssituation, erhalten Sie beispielsweise Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe, können Sie<br />
den Tarif mit einer Monatsfrist zum Monatsende kündigen.