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Eine gute Entscheidung. - IKK classic

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10 Teilnahmebedingungen<br />

Teilnahmebedingungen 11<br />

So können Sie teilnehmen<br />

Sie möchten die Vorteile unserer Wahltarife nutzen? Dann<br />

trennen Sie einfach die Teilnahmeerklärung heraus und schicken<br />

diese ausgefüllt an die <strong>IKK</strong> <strong>classic</strong> zurück. Das Porto übernehmen<br />

wir für Sie.<br />

Ihre Teilnahmebestätigung erhalten Sie sofort.<br />

Sprechen Sie uns an<br />

Haben Sie noch Fragen zu unseren Wahltarifen? Unsere Kundenberater<br />

helfen Ihnen gern im persönlichen Gespräch oder telefonisch<br />

unter der kostenlosen <strong>IKK</strong>-Servicehotline 0800 455 1111 weiter.<br />

Weitere Regeln und Hinweise<br />

Wer kann teilnehmen<br />

Alle Mitglieder der <strong>IKK</strong> <strong>classic</strong>, die einen Teil ihrer Krankenversicherungsbeiträge selbst<br />

tragen, können sich für einen Wahltarif entscheiden. Dazu gehören unter anderem Arbeitnehmer,<br />

freiwillig Versicherte und Rentner. Begleichen Dritte vollständig Ihre Krankenversicherungsbeiträge<br />

– etwa beim Arbeitslosengeld I und II – oder werden keine Beiträge<br />

gezahlt, können Sie an diesen Tarifen nicht teilnehmen.<br />

Sollte Ihre Mitgliedschaft während des Tarifes unterbrochen werden (z. B. durch Familienversicherung),<br />

ruht Ihr Tarif. Nehmen Sie in dieser Zeit Leistungen in Anspruch, wirkt sich<br />

das nicht auf Ihre Erstattung aus.<br />

Beginnt oder endet Ihre Teilnahme am Tarif während des Kalenderjahres, so wird die Beitragserstattung<br />

und der Familienbonus anteilig berechnet. Das gilt auch, wenn Ihr Tarif ruht.<br />

Beginn der Teilnahme<br />

Sobald uns Ihre Teilnahmeerklärung vorliegt, genießen Sie mit dem Ersten des nächsten<br />

Monats alle Vorteile der Wahltarife. Erhalten wir Ihren Antrag zwischen dem 1. Oktober und<br />

31. Dezember eines Jahres, so ist Ihr Wahltarif ab dem 1. Januar des folgenden Jahres gültig.<br />

Beispiel 1: Eingang Teilnahmeerklärung am 21. August 2013 – Beginn der Teilnahme<br />

am 1. September 2013.<br />

Beispiel 2: Eingang Teilnahmeerklärung am 5. Oktober 2013 – Beginn der Teilnahme<br />

am 1. Januar 2014.<br />

Haben Sie sich neu für uns als Krankenkasse entschieden, ist Ihre Teilnahme an einem Tarif<br />

frühestens mit Ihrer Mitgliedschaft möglich. Bitte teilen Sie uns schriftlich mit, welchen<br />

Wahltarif Sie bevorzugen. Nutzen Sie dazu einfach die Teilnahmeerklärung in dieser Broschüre.<br />

Bindungsfrist<br />

Wählen Sie den Tarif <strong>IKK</strong> Cash, sind Sie ein Jahr an die <strong>IKK</strong> <strong>classic</strong> gebunden. Im Tarif<br />

<strong>IKK</strong> Cash plus beträgt die Bindungsfrist drei Jahre. Sie können Ihre Mitgliedschaft in dieser<br />

Zeit nicht kündigen.<br />

Ende der Teilnahme<br />

Mit Ablauf der Bindungsfrist können Sie den Wahltarif zum Jahresende kündigen. Dazu benötigen<br />

wir Ihre schriftliche Kündigung bis zum 30. September des Jahres. Ändert sich Ihre<br />

Lebenssituation, erhalten Sie beispielsweise Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe, können Sie<br />

den Tarif mit einer Monatsfrist zum Monatsende kündigen.

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