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Informationen zur Mitgliedschaft im Versorgungswerk

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Bayerische Ingenieurversorgung – Bau<br />

<strong>Informationen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Mitgliedschaft</strong> <strong>im</strong> <strong>Versorgungswerk</strong><br />

Ingenieurkammer Sachsen und <strong>Versorgungswerk</strong><br />

Die Ingenieurkammer Sachsen hat sich seit ihrer Gründung bemüht, ein berufsständisches <strong>Versorgungswerk</strong><br />

zu schaffen, das ihren Mitgliedern ein effizientes Paket aus<br />

Altersvorsorge, Absicherung der Berufsunfähigkeit und Hinterbliebenenversorgung<br />

<strong>zur</strong> Verfügung stellt.<br />

Nachdem sich unsere Mitglieder in einer Abst<strong>im</strong>mung mehrheitlich dafür ausgesprochen hatten,<br />

konnte die berufsständische Versorgung 1998 durch einen staatsvertraglichen Anschluss an die<br />

Bayerische Ingenieurversorgung-Bau in die Tat umgesetzt werden.<br />

Vorteile eines zukunftsfähigen Versorgungssystems<br />

• Bedarfsgerecht durch Anpassung an Grundbedürfnisse und Berufseinkommen<br />

• Ausbaufähig durch zusätzliche freiwillige Zahlungen<br />

• Sicher durch Kapitaldeckung<br />

• Kostengünstig, da keine Vermittlung durch Agenturen oder Außendienst<br />

• Eigenverantwortlich durch berufsständische Selbstverwaltung und Sitz <strong>im</strong> Verwaltungsrat<br />

• Solidarisch, da große Gemeinschaft der Mitglieder in 7 Länderingenieurkammern<br />

<strong>Mitgliedschaft</strong><br />

Die <strong>Mitgliedschaft</strong> bei der Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau beginnt, sofern Sie das 45.<br />

Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zeitgleich mit Ihrer <strong>Mitgliedschaft</strong> in der Ingenieurkammer<br />

Sachsen und endet auch mit deren Beendigung.<br />

Nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens werden Ihre Daten von der Ingenieurkammer Sachsen an<br />

die Bayerische Ingenieurversorgung-Bau weitergegeben, die dann jedes neue Mitglied anschreibt<br />

und umfassend schriftlich informiert.<br />

Pflichtteilnehmer am <strong>Versorgungswerk</strong> und damit einzahlungspflichtig sind alle<br />

Beratenden Ingenieure,<br />

die zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Ingenieurkammer Sachsen das 45. Lebensjahr noch nicht<br />

vollendet haben. Stellen Sie sich deshalb in diesem Fall bitte auf die zu leistenden Beiträge ein und<br />

berücksichtigen Sie bei der Planung Ihrer Altersvorsorge den Vorrang der berufsständischen<br />

Pflichtversorgung.<br />

Für Freiwillige Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen entsteht per Gesetz zunächst ebenfalls<br />

eine <strong>Mitgliedschaft</strong> <strong>im</strong> <strong>Versorgungswerk</strong>, die durch Antrag auf Befreiung beendet werden kann.<br />

Das <strong>Versorgungswerk</strong> bietet Ihnen jedoch die Möglichkeit einer zusätzlichen Versorgung, wenn Sie<br />

angestellt tätig und damit in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig sind.<br />

Als freiberuflich tätiges freiwilliges Mitglied der Ingenieurkammer Sachsen können Sie ebenfalls<br />

alle Vorteile des frühzeitigen Aufbaus Ihrer Altersvorsorge nutzen.<br />

Wird die <strong>Mitgliedschaft</strong> in der Ingenieurkammer Sachsen beendet, kann die <strong>Mitgliedschaft</strong> <strong>im</strong><br />

<strong>Versorgungswerk</strong> auf Antrag mit denselben Rechten und Pflichten freiwillig fortgesetzt werden.<br />

Wird die <strong>Mitgliedschaft</strong> <strong>im</strong> <strong>Versorgungswerk</strong> nicht fortgesetzt, bleibt die erworbene Anwartschaft<br />

kostenfrei aufrecht erhalten und wird später als Altersrente ausbezahlt. Auch die Absicherung der<br />

Berufsunfähigkeit bleibt in gewissem Umfang bestehen.


Ausnahmen und Befreiungen<br />

Mitglieder, die bereits berufsunfähig sind, sind von der <strong>Mitgliedschaft</strong> <strong>im</strong> <strong>Versorgungswerk</strong> ausgenommen.<br />

Befreiungen von der Pflichtmitgliedschaft <strong>im</strong> <strong>Versorgungswerk</strong> sind nur möglich, soweit Sie<br />

• eine freiwillige <strong>Mitgliedschaft</strong> in der Ingenieurkammer Sachsen begründet haben,<br />

• bereits Mitglied in einem anderen öffentlich-rechtlichen <strong>Versorgungswerk</strong> sind und bleiben,<br />

• eine Tätigkeit <strong>im</strong> Beamtenverhältnis ausüben,<br />

• ausschließlich und auf Dauer außerhalb der BRD beruflich tätig sind,<br />

• in einer Versorgungseinrichtung außerhalb der BRD pflichtversichert sind und bleiben<br />

Beiträge<br />

• Bemessungsgrundlage – nachgewiesener Gewinn aus selbständiger Ingenieurtätigkeit<br />

• Beitragssatz – Beitragssatz für Angestellte <strong>zur</strong> gesetzlichen Rentenversicherung (aktuell 19,5%)<br />

• Begrenzung durch<br />

- Regelbeitrag (Höchstbeitrag), aktuell 858,00 EUR<br />

- Mindestbeitrag, aktuell 107,20 EUR<br />

• Mitglieder <strong>im</strong> Angestelltenverhältnis – auf Antrag 1/16 des Regelbeitrages, aktuell 53,60 EUR<br />

• Existenzgründer – <strong>im</strong> Jahr der Gründung und in den zwei folgenden Kalenderjahren 30% des<br />

Regelbeitrages<br />

Versorgungsleistungen<br />

• Altersruhegeld<br />

• vorgezogenes oder aufgeschobenes Altersruhegeld<br />

• Berufsunfähigkeitsrente vor vollendetem 60. Lebensjahr<br />

• Single-Zuschlag<br />

• Witwen-/Witwerrente, Waisengeld<br />

• Freiwillige Leistungen<br />

Krankenversicherungsschutz wird durch das <strong>Versorgungswerk</strong> nicht angeboten.<br />

<strong>Informationen</strong> und Kontakt<br />

Weitere <strong>Informationen</strong> zum <strong>Versorgungswerk</strong> und <strong>zur</strong> Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau<br />

finden Sie <strong>im</strong> Internet unter<br />

www.bingv.de.<br />

Bayerische Ingenieurversorgung-Bau<br />

Bayerische Versorgungskammer<br />

Arabellastraße 31, 81925 München<br />

Postfach 81 02 06, 81901 München<br />

Telefon: 089 / 92 35 – 87 70<br />

Fax: o89 / 92 35 – 70 40<br />

E-Mail: bingv@versorgungskammer.de

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