Informationen zur Mitgliedschaft im Versorgungswerk
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Bayerische Ingenieurversorgung – Bau<br />
<strong>Informationen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Mitgliedschaft</strong> <strong>im</strong> <strong>Versorgungswerk</strong><br />
Ingenieurkammer Sachsen und <strong>Versorgungswerk</strong><br />
Die Ingenieurkammer Sachsen hat sich seit ihrer Gründung bemüht, ein berufsständisches <strong>Versorgungswerk</strong><br />
zu schaffen, das ihren Mitgliedern ein effizientes Paket aus<br />
Altersvorsorge, Absicherung der Berufsunfähigkeit und Hinterbliebenenversorgung<br />
<strong>zur</strong> Verfügung stellt.<br />
Nachdem sich unsere Mitglieder in einer Abst<strong>im</strong>mung mehrheitlich dafür ausgesprochen hatten,<br />
konnte die berufsständische Versorgung 1998 durch einen staatsvertraglichen Anschluss an die<br />
Bayerische Ingenieurversorgung-Bau in die Tat umgesetzt werden.<br />
Vorteile eines zukunftsfähigen Versorgungssystems<br />
• Bedarfsgerecht durch Anpassung an Grundbedürfnisse und Berufseinkommen<br />
• Ausbaufähig durch zusätzliche freiwillige Zahlungen<br />
• Sicher durch Kapitaldeckung<br />
• Kostengünstig, da keine Vermittlung durch Agenturen oder Außendienst<br />
• Eigenverantwortlich durch berufsständische Selbstverwaltung und Sitz <strong>im</strong> Verwaltungsrat<br />
• Solidarisch, da große Gemeinschaft der Mitglieder in 7 Länderingenieurkammern<br />
<strong>Mitgliedschaft</strong><br />
Die <strong>Mitgliedschaft</strong> bei der Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau beginnt, sofern Sie das 45.<br />
Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zeitgleich mit Ihrer <strong>Mitgliedschaft</strong> in der Ingenieurkammer<br />
Sachsen und endet auch mit deren Beendigung.<br />
Nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens werden Ihre Daten von der Ingenieurkammer Sachsen an<br />
die Bayerische Ingenieurversorgung-Bau weitergegeben, die dann jedes neue Mitglied anschreibt<br />
und umfassend schriftlich informiert.<br />
Pflichtteilnehmer am <strong>Versorgungswerk</strong> und damit einzahlungspflichtig sind alle<br />
Beratenden Ingenieure,<br />
die zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Ingenieurkammer Sachsen das 45. Lebensjahr noch nicht<br />
vollendet haben. Stellen Sie sich deshalb in diesem Fall bitte auf die zu leistenden Beiträge ein und<br />
berücksichtigen Sie bei der Planung Ihrer Altersvorsorge den Vorrang der berufsständischen<br />
Pflichtversorgung.<br />
Für Freiwillige Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen entsteht per Gesetz zunächst ebenfalls<br />
eine <strong>Mitgliedschaft</strong> <strong>im</strong> <strong>Versorgungswerk</strong>, die durch Antrag auf Befreiung beendet werden kann.<br />
Das <strong>Versorgungswerk</strong> bietet Ihnen jedoch die Möglichkeit einer zusätzlichen Versorgung, wenn Sie<br />
angestellt tätig und damit in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig sind.<br />
Als freiberuflich tätiges freiwilliges Mitglied der Ingenieurkammer Sachsen können Sie ebenfalls<br />
alle Vorteile des frühzeitigen Aufbaus Ihrer Altersvorsorge nutzen.<br />
Wird die <strong>Mitgliedschaft</strong> in der Ingenieurkammer Sachsen beendet, kann die <strong>Mitgliedschaft</strong> <strong>im</strong><br />
<strong>Versorgungswerk</strong> auf Antrag mit denselben Rechten und Pflichten freiwillig fortgesetzt werden.<br />
Wird die <strong>Mitgliedschaft</strong> <strong>im</strong> <strong>Versorgungswerk</strong> nicht fortgesetzt, bleibt die erworbene Anwartschaft<br />
kostenfrei aufrecht erhalten und wird später als Altersrente ausbezahlt. Auch die Absicherung der<br />
Berufsunfähigkeit bleibt in gewissem Umfang bestehen.
Ausnahmen und Befreiungen<br />
Mitglieder, die bereits berufsunfähig sind, sind von der <strong>Mitgliedschaft</strong> <strong>im</strong> <strong>Versorgungswerk</strong> ausgenommen.<br />
Befreiungen von der Pflichtmitgliedschaft <strong>im</strong> <strong>Versorgungswerk</strong> sind nur möglich, soweit Sie<br />
• eine freiwillige <strong>Mitgliedschaft</strong> in der Ingenieurkammer Sachsen begründet haben,<br />
• bereits Mitglied in einem anderen öffentlich-rechtlichen <strong>Versorgungswerk</strong> sind und bleiben,<br />
• eine Tätigkeit <strong>im</strong> Beamtenverhältnis ausüben,<br />
• ausschließlich und auf Dauer außerhalb der BRD beruflich tätig sind,<br />
• in einer Versorgungseinrichtung außerhalb der BRD pflichtversichert sind und bleiben<br />
Beiträge<br />
• Bemessungsgrundlage – nachgewiesener Gewinn aus selbständiger Ingenieurtätigkeit<br />
• Beitragssatz – Beitragssatz für Angestellte <strong>zur</strong> gesetzlichen Rentenversicherung (aktuell 19,5%)<br />
• Begrenzung durch<br />
- Regelbeitrag (Höchstbeitrag), aktuell 858,00 EUR<br />
- Mindestbeitrag, aktuell 107,20 EUR<br />
• Mitglieder <strong>im</strong> Angestelltenverhältnis – auf Antrag 1/16 des Regelbeitrages, aktuell 53,60 EUR<br />
• Existenzgründer – <strong>im</strong> Jahr der Gründung und in den zwei folgenden Kalenderjahren 30% des<br />
Regelbeitrages<br />
Versorgungsleistungen<br />
• Altersruhegeld<br />
• vorgezogenes oder aufgeschobenes Altersruhegeld<br />
• Berufsunfähigkeitsrente vor vollendetem 60. Lebensjahr<br />
• Single-Zuschlag<br />
• Witwen-/Witwerrente, Waisengeld<br />
• Freiwillige Leistungen<br />
Krankenversicherungsschutz wird durch das <strong>Versorgungswerk</strong> nicht angeboten.<br />
<strong>Informationen</strong> und Kontakt<br />
Weitere <strong>Informationen</strong> zum <strong>Versorgungswerk</strong> und <strong>zur</strong> Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau<br />
finden Sie <strong>im</strong> Internet unter<br />
www.bingv.de.<br />
Bayerische Ingenieurversorgung-Bau<br />
Bayerische Versorgungskammer<br />
Arabellastraße 31, 81925 München<br />
Postfach 81 02 06, 81901 München<br />
Telefon: 089 / 92 35 – 87 70<br />
Fax: o89 / 92 35 – 70 40<br />
E-Mail: bingv@versorgungskammer.de