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TOP I.pdf (681 kB) - Senator für Inneres - Bremen

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Der <strong>Senator</strong> <strong>für</strong> <strong>Inneres</strong> und Sport <strong>Bremen</strong>, 29.05.2013<br />

Bearbeiter: Herr Schwier<br />

Herr Wiatrek<br />

9032<br />

9086<br />

Vorlage <strong>für</strong> die Sitzung der<br />

STAATLICHEN/STÄDTISCHEN Deputation <strong>für</strong> <strong>Inneres</strong> und Sport<br />

am 05.06.2013<br />

Vorlage Nr.: 18/146<br />

Zu <strong>TOP</strong> I<br />

Haushalt 2014/2015 Produktpläne <strong>Inneres</strong> und Sport<br />

Sachdarstellung<br />

Der Senat hat am 09.04.2013 die Eckwerte <strong>für</strong> den Haushalt 2014/2015 beschlossen.<br />

Nachfolgend werden die finanziellen Rahmenbedingungen des Haushaltes dargestellt. Die<br />

Beratungsunterlagen sind im Weiteren wie folgt gegliedert:<br />

Anlagen 1 und 4 (grün) - Kapitelbezogene Darstellung<br />

Anlagen 2 und 5 (gelb) - Produktgruppenhaushalte<br />

Anlagen 3 und 6 (weiß) - Begründungen zu Art. 131a BremLV<br />

1. Produktplan 07 „<strong>Inneres</strong>“<br />

I. Beschlüsse des Senats<br />

Der Senat hat am 09.04.2013 folgende Eckwerte beschlossen:<br />

Haushalt 2014<br />

(In Tsd. €)<br />

Haushalt 2015<br />

(In Tsd. €)<br />

Einnahmen 31.780 31.506<br />

Personalausgaben 156.509 153.708<br />

Konsumtive Ausgaben 67.927 68.603<br />

Investive Ausgaben 6.855 6.301<br />

Bei der Erstellung des Haushaltsentwurfes wurden bis jetzt bekannte Veränderungen bereits<br />

berücksichtigt. Im weiteren Verfahren wird es erneut Anpassungen geben. Daher werden<br />

sich die Daten zu den Einnahmen und Ausgaben bis zur endgültigen Verabschiedung der<br />

Haushalte durch die Bremische Bürgerschaft weiter verändern. Dem Haushaltsentwurf liegen<br />

folgende Daten zugrunde:<br />

Einnahmen Personalausgaben Ausgaben konsumtiv Ausgaben investiv<br />

2014 2015 2014 2015 2014 2015 2014 2015<br />

Eckwert Senatsbeschluss 31.780.000 31.506.000 156.509.000 153.708.000 67.927.000 68.603.000 6.855.000 6.301.000<br />

Erhöhung Eckwerte (strukturelles Defizit Polizei) 1.200.000 1.200.000 1.200.000 1.200.000<br />

Von Senatskanzlei (Mietanteile Bürgeramt) 65.610 65.610<br />

Refinanzierte Stellen 1.292.590 1.397.450 1.143.340 1.258.140 149.250 139.310<br />

Veränderungen Zielzahlanpassungen 1.442.920 684.190<br />

Von Finanzen <strong>für</strong> Ausbildung Polizei Bhv. 93.240 93.240<br />

An Finanzen (PPL 96) <strong>für</strong> IT-Mehrbedarfe -872.610 -906.640<br />

An Finanzen (Verlagerung Festnetzttelefonie) -51.380 -51.380<br />

Neue Eckwerte 34.272.590 34.103.450 159.095.260 155.650.330 68.511.110 69.143.140 6.855.000 6.301.000<br />

nachrichtlich Zinsen 96.600 72.470


2<br />

II. Der Ressorthaushalt<br />

II.1. Strategie und Rahmenbedingungen<br />

II.1.1. Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit<br />

Die Ressortstrategie zielt darauf ab, die innere Sicherheit zu gewährleisten und Kriminalität<br />

zu vermeiden, damit das demokratische Gemeinwesen in seiner Funktionsfähigkeit nicht<br />

beeinträchtigt wird. Die Leistungsfähigkeit von Polizei, Feuerwehr, Stadtamt als Ordnungsbehörde<br />

sowie des Landesamtes <strong>für</strong> Verfassungsschutz ist daher sicherzustellen. Das Sicherheitsempfinden<br />

der Bevölkerung ist ganz wesentlich verknüpft mit dem Gefühl des<br />

Wohlbefindens in unserem Gemeinwesen. <strong>Bremen</strong> soll sich als Standort mit einer hohen<br />

Lebensqualität <strong>für</strong> alle Einwohner, aber auch <strong>für</strong> potentielle Neubürger, interessant und lebenswert<br />

fortentwickeln. Auch im interkommunalen Wettbewerb um Standortvorteile spielen<br />

Sicherheit in der Stadt und damit das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung eine große Rolle.<br />

Zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit bedarf es einer Grundversorgung bei den<br />

Polizeien in <strong>Bremen</strong> und Bremerhaven, bei der Feuerwehr und beim Verfassungsschutz wie<br />

auch bei den Ordnungsbehörden. Dabei stehen im Vordergrund die<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

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<br />

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<br />

<br />

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<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

am Sicherheitsbedürfnis der Menschen und der objektiven Sicherheitslage orientierte<br />

polizeiliche Präsenz in den Stadtteilen, um Kriminalität zu bekämpfen und Gefahren abzuwehren,<br />

Intensivierung der polizeilichen und der gesamtgesellschaftlichen Prävention, um Kriminalität<br />

in der Gesellschaft nicht erst entstehen zu lassen,<br />

Bekämpfung von Jugendgewalt und -kriminalität durch konsequente Umsetzung des<br />

Konzepts zur Verhinderung bzw. Unterbrechung von kriminellen Karrieren („Stopp der<br />

Jugendgewalt“),<br />

Entwicklung und Umsetzung ganzheitlicher Methoden und Konzepte zur Kriminalitätsbekämpfung<br />

(Repression und Prävention) durch eine behörden- und ressortübergreifende<br />

Vernetzung,<br />

Bekämpfung von schwerer und organisierter Kriminalität durch spezialisierte Fachdienststellen<br />

der Kriminalpolizei,<br />

professionelle Bewältigung von Sonderlagen (Veranstaltungen, Demonstrationen, Schadensereignisse,<br />

Bedrohungslagen),<br />

Fortsetzung der erfolgreichen polizeilichen Verkehrssicherheitsarbeit<br />

ständige bedarfs- und anforderungsorientierte Organisations- und Personalentwicklung<br />

bei der Polizei, insbesondere kontinuierliche Ausbildung und Einstellungen,<br />

Ausweitung der bereits eingeleiteten Maßnahmen zur Verfolgung von Intensivtätern,<br />

Weiterentwicklung von Strategien zur delikts- und täterorientierten Kriminalitätsbekämpfung,<br />

Verstärkung der Zusammenarbeit der Polizei <strong>Bremen</strong> im Verbund der Norddeutschen<br />

Küstenländer im Bereich der Informationstechnik, des Beschaffungswesens und der Ausund<br />

Fortbildung,<br />

Kommunikation zwischen Polizei und Bürgerinnen und Bürgern durch die Nutzung neuer<br />

Technologien zu intensivieren, um so eine weitere Dialogebene zu schaffen,<br />

Technik im Bereich der polizeilichen und nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr strategisch<br />

zu bündeln,<br />

Erhaltung der Qualität der Brandsicherheit, des Rettungsdienstes und Anpassung des<br />

Katastrophenschutzes an eine sich verändernde Gesamtsicherheitsstrategie, einschl. der<br />

Ausbildungskomponente,<br />

Umsetzung des Zukunftskonzeptes Freiwillige Feuerwehren,


3<br />

II.1.2. Weiterentwicklung des Ressorts zu einem leistungsstarken Dienstleister<br />

In der Koalitionsvereinbarung <strong>für</strong> die 18. Legislaturperiode haben die Koalitionspartner festgestellt,<br />

dass das Stadtamt die Visitenkarte der öffentlichen Verwaltung ist und nur ein reibungsloser<br />

Bürgerservice ohne längere Wartezeiten diesem Ziel Rechnung trägt. Das Stadtamt<br />

soll serviceorientiert umgebaut werden, dies gilt – neben den bereits bekannten Bürgerserviceeinrichtungen<br />

und anderen Bereichen insbesondere <strong>für</strong> die Ausländerbehörde, die<br />

über ihre hoheitlichen Aufgaben hinaus zu einer Servicestelle <strong>für</strong> Aufenthaltserteilung und<br />

Einbürgerung weiterentwickelt werden wird. Die Schwerpunkte werden dabei eine verbesserte<br />

Kundensteuerung, Terminmanagement sowie insgesamt verbesserte interne Abläufe sein.<br />

Der Zielstellung aus der Koalitionsvereinbarung folgend wurden aus dem Programm „Umbau<br />

der Verwaltung und Infrastruktur“ <strong>für</strong> die technische Modernisierung und die Verbesserung<br />

der Kundensteuerung im Stadtamt erhebliche Mittel bereitgestellt. Unter Federführung des<br />

<strong>Senator</strong>s <strong>für</strong> <strong>Inneres</strong> und Sport wurde ein umfangreiches Projekt unter der Bezeichnung<br />

„Stadtamt zukunftssicher gestalten“ initiiert, die Ergebnisse der Projektgruppe sind in einer<br />

gesonderten Vorlage dargestellt.<br />

II.2. Kameraler Haushalt<br />

II.2.1. Einnahmen<br />

Die Erreichung des beschlossenen Einnahmeeckwertes ist aus Ressortsicht als realistisch<br />

anzusehen, obwohl die Steuerung aus unterschiedlichen Gründen in den wesentlichen Einnahmebereichen<br />

weder in der Höhe noch in der Menge in jedem Einzelbereich möglich ist.<br />

Die Einnahmen resultieren überwiegend aus Gebühren (Meldewesen, Kfz-Zulassung, Standesamt<br />

u.ä.); diese sind nicht beeinflussbar, die maßgeblichen Gebührentatbestände basieren<br />

zumeist auf bundesrechtlichen Vorgaben.<br />

Es werden stadtweit Schwerpunktmaßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit des Straßenverkehrs<br />

(technische und personelle Maßnahmen bei Polizei <strong>Bremen</strong> und Stadtamt) sowie<br />

notwendige Maßnahmen zur Überwachung des ruhenden und des fließenden Verkehrs<br />

durchgeführt. Diese waren und sind auch mit finanziellen Effekten verbunden und stellen von<br />

der Höhe her eine bedeutende Einnahme im Ressorteckwert dar. Mit den geschilderten<br />

Maßnahmen wird zunehmend ein verkehrserzieherischer Effekt erreicht.<br />

Das Ressort wird zur Optimierung der Verkehrsüberwachung ein Konzept mit dem Ziel erarbeiten,<br />

die Verkehrssicherheit weiter zu erhöhen. Im Vordergrund steht dabei eine Reduzierung<br />

der Verkehrsunfälle und Minimierung der Unfallfolgen unter gleichzeitiger Entwicklung<br />

eines hohen Kontrolldrucks. Folgende Maßnahmen werden diesbezüglich derzeit geprüft:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Für die Messstelle auf der B75 ist ein neuer digitaler Kameraeinschub geplant. Dies<br />

führt zu einer größeren Messgenauigkeit und damit einer höheren Auswertbarkeit der<br />

Einzelfälle.<br />

Umrüstung von 4 Rotlichtüberwachungskameras auf digitale Fotografie mit dem Ziel,<br />

eine größere Genauigkeit zu erreichen.<br />

Modernisierung der Geschwindigkeitsüberwachungsanlage auf der BAB A1 mit dem<br />

Ziel, alle Fahrspuren messen zu können.<br />

Neubeschaffung eines Abstandsmessfahrzeuges mit dem Ziel, gleichzeitig mehrere<br />

Spuren messen zu können und außerdem deutlich unabhängiger von schlechten Witterungsverhältnissen<br />

zu sein.<br />

Neubeschaffung eines weiteren mobilen Geschwindigkeitsüberwachungsgerätes.<br />

Aktuell werden Kostenseite und voraussichtliche Einnahmen ermittelt um in ca. 3 Monaten<br />

die Deputation <strong>für</strong> <strong>Inneres</strong> und Sport insgesamt informieren zu können. Die Maßnahmen<br />

selbst sollen teilweise 2013, dann aber in Schritten ab 2014 im Haushaltsvollzug umgesetzt<br />

werden.


4<br />

Im Rahmen der Eckwertberatungen hat sich der Senat darauf verständigt, das strukturelle<br />

Defizit bei den konsumtiven Ausgaben der Polizei durch entsprechende Einnahmen zu kompensieren.<br />

Der Einnahmeeckwert wurde daher entsprechend angepasst.<br />

Eine weitere Säule stellen die Einnahmen aus dem Rettungsdienst dar. Hier ist darauf hinzuweisen,<br />

dass sie einerseits von der Anzahl der abrechenbaren Einsätze, andererseits von<br />

der Höhe der Gebühren abhängig ist. Für 2013 ist eine Neukalkulation der Gebühren vorgesehen.<br />

Wie bereits im Vorjahr ist auch im laufenden Jahr davon auszugehen dass die Einsatzzahlen<br />

weiter steigen werden, die zu erhöhten Einnahmen führen werden. Folgerichtig<br />

muss von einer Absenkung der Rettungsdienstgebühr <strong>für</strong> 2014 ausgegangen werden, da der<br />

Rettungsdienst generell kostendeckend sein soll.<br />

Zu berücksichtigen ist, dass aus den Gesamteinnahmen zum überwiegenden Teil die im Rettungsdienst<br />

anfallenden Kosten zu bestreiten sind (Entgeltanteile der am Rettungsdienst<br />

beteiligten Organisationen, Kosten der Produktgruppe „Rettungsdienst“).<br />

Bedingt durch eine Novelle des Waffenrechts wurde 2012 die InkostV um entsprechende<br />

Gebührentatbestände erweitert. Allerdings gehen mit der Umsetzung auch höhere Aufwendungen<br />

einher. Sowohl die Refinanzierung dieser Aufwendungen als auch die zu erwartenden<br />

bereinigten Einnahmen werden in den Haushalten 2014/2015 dargestellt.<br />

Das Ressort beabsichtigt, noch in 2013 eine grundlegende Überarbeitung der InKostV vorzunehmen,<br />

mit dem Ziel der Bereinigung um nicht mehr erforderliche Kostentatbestände<br />

sowie einer Anpassung der anderen Tatbestände an die allgemeine Kostenentwicklung.<br />

Unter Berücksichtigung der vorgenannten Sachverhalte stellen sich die Eckwertanteile der<br />

Produktbereiche wie folgt dar:<br />

II.2.2. Konsumtive Sachausgaben<br />

In den Beratungen zur Ermittlung der Eckwerte hat der Senat zunächst Vorabdotierungen <strong>für</strong><br />

politische Schwerpunksetzungen sowie ressortspezifische Besonderheiten berücksichtigt.<br />

Hierzu gehören im Produktplan 07 einerseits Absenkungen im Bereich Zensus und Bundestagswahlen,<br />

andererseits Anhebungen <strong>für</strong> die Vorbereitung und Durchführung der Europawahlen<br />

in 2014 sowie Bürgerschafts- und Beirätewahlen 2015. Die Kostenerstattungen <strong>für</strong><br />

das Personal der Polizei Bremerhaven wurden ebenfalls in die Vorabdotierung einbezogen.


5<br />

Das Ressort geht davon aus, dass mit den beschlossenen Eckwerten <strong>für</strong> 2014/2015 die regulären<br />

konsumtiven Aufwendungen unter Nutzung der sich aus den Anstrengungen zur<br />

Haushaltssanierung ergebenden Effekte abgedeckt werden können. Schwerpunkte werden<br />

die Ausgaben <strong>für</strong> Polizei, öffentliche Ordnung sowie Brandschutz und Rettungswesen bilden.<br />

Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass bei der Polizei ein strukturelles Defizit in Höhe<br />

von rd. 1.200 Tsd. € besteht, das im Wesentlichen in erhöhten Ausgaben <strong>für</strong> die Ermittlungstätigkeiten<br />

sowie Betriebsmitteln begründet ist. Dieses Defizit soll durch eine Einnahmesteigerung<br />

kompensiert werden. Analog zur Anhebung des Einnahmeeckwertes wurde daher<br />

auch der Ausgabeeckwert entsprechend angepasst.<br />

Weiter ist darauf hinzuweisen, dass der mit dem Bremer Tierschutzverein bestehende Vertrag<br />

zur Verwahrung von Fundtieren zu verlängern und dabei eine Anpassung der Entschädigung<br />

vorzunehmen ist.<br />

Ein unkalkulierbares Haushaltsrisiko werden auch künftig die sich aus Sonderlagen in der<br />

polizeilichen und nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr ergebenden Kosten bleiben. Mittel <strong>für</strong><br />

das Handlungskonzept „Stopp der Jugendgewalt“ werden in gleicher Höhe wie bisher veranschlagt.<br />

II.2.3 Personalausgaben<br />

Die Personalausgaben orientieren sich an Zielzahlen <strong>für</strong> die unterschiedlichen Bereiche und<br />

werden sich im PPL 07 auf der Grundlage des Senatsbeschlusses vom 09. April 2013 wie<br />

folgt entwickeln:<br />

Haushalt 2014 und 2015<br />

Ausgangswert Dezember 2013 3.402,01<br />

Bonus/Malus* -5,32<br />

PEP 2014 -40,72<br />

PEP 2015 -40,24<br />

*Strukturveränderungen, die als Bonus bzw. Malus in die Bestimmung der Beschäftigungszielzahlen<br />

eingehen (z.B. Stellenhebungen)<br />

Die Personaleckwerte wurden unter folgenden Annahmen gebildet:<br />

Ein durchschnittlicher Personalabbau von 1,5% per anno wird beim kernfinanzierten Personal<br />

zugrunde gelegt. Die Einzelquoten werden weiterhin differenziert nach folgenden Aufgabenbereichen:<br />

Polizeivollzug 1,2% (wobei die Zielzahlabsenkungen durch strukturell wirkende<br />

Entlastungen an anderer Stelle kompensiert werden können), bürgernahe Dienstleistungen<br />

1,6%, interne Dienstleistungen und senatorische Dienststellen 2,6%. Weitere Absenkungen<br />

erfolgten aufgrund von vorgenommenen Stellenhebungen (Bonus/Malus-Regelung).<br />

Im Stadtamt <strong>Bremen</strong> ist eine Zielzahlaufstockung um 15 Vollkräfte <strong>für</strong> 2014 und um 7 Vollkräfte<br />

<strong>für</strong> 2015 erfolgt.


6<br />

Eine weitere Anpassung der Zielzahlen erfolgte mit der dauerhaften Rückübertragung von<br />

Personalmitteln an die Polizei <strong>Bremen</strong> und die Feuerwehr <strong>Bremen</strong> aus dem Produktplan 96<br />

(IT-Ausgaben der Freien Hansestadt <strong>Bremen</strong>), in den zuvor Personalmittel <strong>für</strong> vorhandenes<br />

IT-Personal aus dem PPL07 übertragen wurde.<br />

Nach Auflösung der Landesfeuerwehrschule wird das noch vorhandene Personal auf die<br />

Feuerwehren <strong>Bremen</strong> und Bremerhaven verteilt, Beschäftigungsvolumen und Personalbudget<br />

sind daher entsprechend verlagert. Im Stadtamt <strong>Bremen</strong> erfolgte eine Zielzahlanpassung<br />

in den einzelnen Produktgruppen auf der Grundlage der Ergebnisse des Projekts<br />

„Stadtamt zukunftssicher gestalten“.<br />

PEP-Einsparungen<br />

Produktplan<br />

-bereich<br />

-gruppe<br />

PEP<br />

2014<br />

PEP<br />

2015<br />

07 <strong>Inneres</strong> -40,72 -40,24<br />

07.01 Polizei<br />

07.01.01 Angelegenheiten der Polizei <strong>Bremen</strong> (Vollzugsbereich) -27,25 -26,92<br />

07.01.02 Angelegenheiten der Polizei <strong>Bremen</strong> (Nichtvollzugsbereich) -4,54 -4,42<br />

07.02<br />

07.02.01 Gefahrenabwehr, Brand- und Katastrophenschutz 0,00 0,00<br />

Feuerwehr<br />

07.02.02 Rettungsdienst 0,00 0,00<br />

07.02.04 Landesfeuerwehrschule entfällt entfällt<br />

07.03 Öffentliche Ordnung und kommunale Angelegenheiten<br />

07.03.01 Zentrale Angelegenheiten -0,03 -0,27<br />

07.03.02 Verkehrsüberwachung -0,73 -0,72<br />

07.03.03 Kraftfahrzeugzulassungen und Führerscheine -0,78 -0,78<br />

07.03.04 Ausländer- und Asylrechtliche Angelegenheiten -0,65 -0,64<br />

07.03.05 Allgemeine Ordnungsangelegenheiten -0,78 -0,77<br />

07.03.06 Marktangelegenheiten -0,03 -0,03<br />

07.03.07 Personenstandsangelegenheiten -0,43 -0,42<br />

07.03.09. Statistiken -1,69 -1,65<br />

07.03.10 Wahlen -0,11 -0,11<br />

07.03.18 Bürgerservice <strong>Bremen</strong>-Mitte -1,12 -1,10<br />

07.90 Sonstiges <strong>Inneres</strong><br />

07.90.03 Angelegenheiten des Verfassungsschutzes -0,90 -0,87<br />

07.90.04 Zentrale Steuerung <strong>Inneres</strong> -1,68 -1,54<br />

Zu einzelnen Produktgruppen dieser Übersicht ist auf folgendes hinzuweisen:<br />

Polizei <strong>Bremen</strong> und Ortspolizeibehörde Bremerhaven:<br />

Die freiwillige Verlängerung der Lebensarbeitszeit sowie die gesetzliche Erhöhung der Lebensarbeitszeit<br />

werden dazu führen, dass bereits ab 2013 eine Phase der Überschreitung<br />

des Beschäftigungsvolumens und des Personalbudgets eintritt.<br />

Mehrausgaben durch die Überziehung der Zielzahl u.a. bei der Polizei <strong>Bremen</strong> sollen durch<br />

die Übernahme von Auszubildenden mit einer teilweisen Finanzierung aus dem Nachwuchskräftepool<br />

unterstützt werden. Für diesen Pool wurden durch Anhebung des Personaleckwertes<br />

Mittel in Höhe von 1,5 Mio. € zentral eingestellt. Diese sollen einen Teil der Finanzierungsprobleme<br />

der Ressorts mit zu hoher Ausbildungsübernahme <strong>für</strong> die Bereiche Polizei,<br />

Steuer und Justiz abmildern. Die Umsetzung erfolgt im Haushaltsvollzug je nach aktuellem<br />

Bedarf.<br />

Wesentlich <strong>für</strong> die Personalplanung der Polizei <strong>Bremen</strong> und Bremerhaven ist, dass die Zielzahlen<br />

trotz Einsparquoten konstant gehalten werden können; Sie haben insoweit vorläufigen<br />

Charakter. Die Zielzahlabsenkungen sollen durch strukturell wirkende Entlastungen<br />

kompensiert werden. Im Haushaltsvollzug können auch Mehreinnahmen gegen gerechnet<br />

werden, falls bis dahin keine weiteren strukturellen Maßnahmen greifen. Der Auftrag, solche


7<br />

weiteren strukturell wie Personalabbau wirkenden Maßnahmen zu entwickeln, bleibt bestehen.<br />

Daneben ist der <strong>Senator</strong> <strong>für</strong> <strong>Inneres</strong> und Sport aufgefordert, ein mittelfristiges Konzept zur<br />

temporären Finanzierung von Überhangen im Polizeibereich bis zum 31.12.2013 vorzulegen.<br />

Es finden Gespräche mit der Polizei <strong>Bremen</strong> und der Ortspolizeibehörde über alternative<br />

Maßnahmen statt, über die Ergebnisse wird zu einem späteren Zeitpunkt berichtet. In beiden<br />

Polizeibereichen verbleibt zunächst insoweit ein finanzielles Risiko.<br />

Feuerwehr <strong>Bremen</strong><br />

Eine Einsparquote <strong>für</strong> die Feuerwehr <strong>Bremen</strong> ist weiterhin nicht vorgesehen.<br />

Landesamt <strong>für</strong> Verfassungsschutz<br />

Zur Erfüllung der Beobachtung der beiden Extremismus-/Terrorismusschwerpunkte (Rechtsextremismus/islamistischer<br />

Terrorismus) sowie zur Erfüllung der dem Landesamt <strong>für</strong> Verfassungsschutz<br />

(LfV) gesetzlich zugewiesenen Mitwirkungsaufgaben benötigt das Amt aus<br />

Ressortsicht eine Mindestausstattung von 52 VZE, der aktuell ein Beschäftigungsvolumen<br />

von 35,06 VZE (bis 12/2015 noch 32,77 VZE) gegenüber steht.<br />

Ein Versuch der Problemlösung bestand darin, mit den Ländern Hamburg, Niedersachsen<br />

und Schleswig-Holstein Gespräche aufzunehmen, um mögliche Fusionen von Landesämtern<br />

<strong>für</strong> Verfassungsschutz zu diskutieren. Diese Fusion wurde im Ergebnis von allen beteiligten<br />

Ländern abgelehnt. Insbesondere die Fragen der politischen Verantwortung <strong>für</strong> ein länderübergreifendes<br />

Verfassungsschutzamt, der parlamentarischen Kontrolle und der Schwerpunktsetzung<br />

bei der Beobachtung und Bekämpfung extremistischer Bestrebungen in den<br />

Ländern wurden als unlösbare Probleme eingestuft. Ein Einspareffekt (Kompensation der<br />

Kosten der Zusammenlegung durch Effizienzsteigerung) war außerdem nicht erkennbar.<br />

Es ist beabsichtigt, die personelle Ausstattung durch die Bereitstellung von Überhangpersonal<br />

zu verbessern. Außerdem wurden <strong>für</strong> den zusätzlichen Einsatz von Vivento-Kräften refinanzierte<br />

Stellen eingerichtet, die den Kernhaushalt nicht belasten. Des Weiteren werden<br />

weiterhin fünf Polizeivollzugskräfte rotierend zum Landesamt <strong>für</strong> Verfassungsschutz abgeordnet.<br />

Um die erforderliche Nachbesetzung bei der Polizei <strong>Bremen</strong> sicherzustellen, sind fünf<br />

refinanzierte Stellen eingerichtet.<br />

Stadtamt <strong>Bremen</strong><br />

Zur Darstellung der personellen Situation wird auf die Vorlage zum Ergebnis der Organisationsuntersuchung<br />

im Rahmen des Projektes „Stadtamt zukunftssicher gestalten“ verwiesen.<br />

Der Senat hatte in seiner Sitzung am 30.10. 2012 u.a. die Ergebnisse der Projektgruppe hinsichtlich<br />

der Ausländerbehörde als gute Grundlage gewertet, um das Ziel der strategischen<br />

Fortentwicklung der Ausländerbehörde zur Servicestelle <strong>für</strong> Aufenthaltserteilung und Einbürgerung<br />

zu erreichen. Weiterhin hat der Senat den von der Arbeitsgruppe angenommenen<br />

Personalbedarf zur Kenntnis genommen und beschlossen, zur Unterstützung des Umsetzungsprogramms<br />

unter anderem ausgebildete Beamtinnen und Beamte des mittleren Dienstes<br />

der Ausländerbehörde zur Verfügung stellen.<br />

Derzeit besteht im Stadtamt ein Personalüberhang, der <strong>für</strong> die Dauer der Umsetzung der im<br />

Konzept vorgesehenen Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsabläufe dringend benötigt<br />

wird. Der Senat hat den <strong>Senator</strong> <strong>für</strong> <strong>Inneres</strong> und Sport gebeten, in Absprache mit der <strong>Senator</strong>in<br />

<strong>für</strong> Finanzen ein Personalkonzept <strong>für</strong> das Stadtamt zu entwickeln und in einem Kontrakt<br />

zu vereinbaren. Angestrebt ist die mittelfristige Angleichung des Personalvolumens an die<br />

Zielzahl. Der Umbauprozess wird mit einer Zielzahlaufstockung um 15 Vollkräfte <strong>für</strong> 2014<br />

und um 7 Vollkräfte <strong>für</strong> 2015 unterstützt, dieses wurde bei der Zuordnung der Personalbudgets<br />

bereits berücksichtigt. Die Ressorts Finanz und <strong>Inneres</strong> verhandeln derzeit über die<br />

angestrebte Personalentwicklung und werden hierzu im Sommer 2013 einen Kontrakt vorlegen,<br />

aus dem die vereinbarte Entwicklung des Beschäftigungsvolumens zu ersehen ist.<br />

Dennoch wird im Stadtamt durch Zielzahlüberschreitungen ein finanzielles Risiko verbleiben.


8<br />

Für die Kontrollen der sicheren Aufbewahrung von Waffen und die Überprüfung der Regelzuverlässigkeit<br />

und der waffenrechtlichen Bedürfnisse wurden zusätzliche refinanzierte Stellen<br />

eingerichtet.<br />

Statistisches Landesamt<br />

Durch die im Juni 2014 (Europawahl) und Mai 2015 (Bürgerschafts- und Beirätewahl) stattfinden<br />

Wahlen entsteht beim Statistischen Landesamt ein erhöhter Personalbedarf. Auf die<br />

Notwendigkeit, künftig mehr Wahlpersonal einzustellen, wurde bereits in der Deputationsvorlage<br />

vom 30.11.2011 hingewiesen. Da der Mehrbedarf temporärer Natur ist, soll nach dem<br />

Beschluss des Senats der befristete Einsatz von Nachwuchskräften und Überhangpersonal<br />

einer Finanzierung von (auch befristeten) Neueinstellungen vorgezogen werden. Die <strong>Senator</strong>in<br />

<strong>für</strong> Finanzen wurde daher gebeten, das Personal zeitgerecht zur Verfügung zu stellen.<br />

Landesfeuerwehrschule<br />

Entsprechend des Senatsbeschlusses vom 5. Juni 2012 ist vorbereitet, dass zukünftig die<br />

Ausbildung zum feuerwehrtechnischen Dienst auf die beiden Berufsfeuerwehren <strong>Bremen</strong><br />

und Bremerhaven übertragen wird. Die da<strong>für</strong> notwendigen rechtlichen Vorbereitungen befinden<br />

sich in der Abstimmung. Die Landesfeuerwehrschule hat im Frühjahr 2013 ihren Betrieb<br />

eingestellt. Das bislang dort beschäftigte Personal ist bis auf den Leiter der Landesfeuerwehrschule,<br />

der bis zur endgültigen Schließung als Zeichnungsbefugter rechtlich verbleibt,<br />

anderweitig eingesetzt.<br />

<strong>Senator</strong>ische Behörde<br />

Eine seit Jahren hohe PEP-Quote und eine geringe Fluktuation haben zu einer wachsenden<br />

Überschreitung der Beschäftigungszielzahl geführt. Auch bei restriktiver Wiederbesetzung<br />

frei werdender Stellen wird die Einhaltung der Beschäftigungszielzahl ohne weitere Maßnahmen<br />

zum Personalabbau nicht erreichbar sein. Trotz der sehr engen Personaldecke<br />

wurden ressortinterne Bewirtschaftungsmaßnahmen erlassen, die den Personalabbaupfad<br />

unterstützen sollen.<br />

Seit einigen Jahren kann die Aufgabenwahrnehmung nur noch durch Abordnungen von der<br />

Polizei <strong>Bremen</strong> sichergestellt werden. Ab 01.10.2012 ist darüber hinaus ein mittelfristiger<br />

Mehrbedarf durch das Projekt „Abbau der Rückstände in der Widerspruchsachbearbeitung<br />

Ausländerangelegenheiten“ entstanden, da vier zusätzliche Kräfte befristet <strong>für</strong> 18 Monate<br />

eingestellt wurden. Zur Kompensation werden derzeit die Neuorganisation der Aufgaben<br />

„Sportangelegenheiten“ und „Verfassungsschutz“ geprüft, um u.a. Synergieeffekte im Querschnittsbereich<br />

zu erlangen. Insgesamt wird das Ressort alle geeigneten Maßnahmen ergreifen,<br />

den Personalüberhang zu begrenzen, gleichwohl verbleibt hier ein finanzielles Risiko.<br />

II.2.4 Investive Ausgaben<br />

Abweichend von der bisherigen Praxis der Fortschreibung der Investitionseckwerte hat der<br />

Senat <strong>für</strong> die Investitionsplanung 2014/2015 eine maßnahmenbezogene Investitionsplanung<br />

beschlossen. Dabei wurden zunächst Tilgungsverpflichtungen vorabdotiert sowie kleine Unterhaltungs-<br />

und Beschaffungsmaßnahmen entsprechend der Voranmeldungen übernommen.<br />

Darüber hinausgehende Maßnahmen wurden unter Berücksichtigung des verbleibenden<br />

Ausgaberahmens berücksichtigt.<br />

Die Investitionseckwerte <strong>für</strong> die Haushaltsjahre 2014/2015 betragen 6.855 Tsd. € sowie<br />

6.301 Tsd. €. Mit den beschlossenen Eckwerten können die bestehenden Zahlungsverpflichtungen<br />

(Tilgungsleistungen <strong>für</strong> bis 2010 über Sondervermögen beschaffte Fahrzeuge, investive<br />

Kostenerstattung an Bremerhaven) sowie die Grundbedarfe befriedigt werden.<br />

Den Produktgruppen werden hier<strong>für</strong> unterschiedlich hohe Investitionsmittel zur Verfügung<br />

gestellt. Schwerpunkte werden dabei die Bereiche technische Ausstattungen bei Polizei und<br />

Feuerwehr sein.<br />

Darüber hinaus wird es möglich sein, die Finanzierung eines Ersatzbaus <strong>für</strong> das bisherige<br />

Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Lehester Deich darzustellen. Die notwendigen Schrit-


9<br />

te zur Realisierung sollen möglichst umgehend eingeleitet werden. Hierzu wird die Erteilung<br />

einer Verpflichtungsermächtigung erforderlich. Auf die gesonderte Vorlage 18/147 hierzu<br />

wird verwiesen.<br />

Nachfolgend eine Übersicht der maßnahmenbezogenen Ausgaben im PPL 07 <strong>Inneres</strong>:<br />

Eckwertverteilung investiv (in Tsd. €)<br />

2014 2015<br />

SVIT-Finanzierungen 1.207 805<br />

Investive Erstattung Bremerhaven 536 536<br />

Erstattungen/Finanzierungen gesamt 1.743 1.341<br />

Fahrzeuge Polizei 1.177 1.025<br />

Technische Ausstattung Polizei,<br />

998 998<br />

Ersatzinvestitionen<br />

Polizei gesamt 2.175 2.023<br />

Fahrzeuge Feuerwehr - FFW 1.334 1.074<br />

Technische Ausstattung Feuerwehr,<br />

346 346<br />

Ersatzinvestitionen<br />

Feuerwehr gesamt 1.680 1.420<br />

Sonstiges <strong>für</strong> die übrigen Dienststellen<br />

einschl. temporärer Bedarf <strong>für</strong><br />

Umsetzung Konzept Stadtamt<br />

757 517<br />

FFW Lehester Deich 500 1.000<br />

Summen: 6.855 6.301<br />

II.2.5 Kostenerstattung an die Seestadt Bremerhaven (<strong>für</strong> Polizei)<br />

Mit Inkrafttreten des geänderten Finanzzuweisungsgesetzes 2007 erstattet das Land der<br />

Stadtgemeinde Bremerhaven seit 2008 100% ihrer Aufwendungen <strong>für</strong> die Personalkosten<br />

der Polizei Bremerhaven. Diese Mittel werden bei den konsumtiven Ausgaben ausgewiesen.<br />

Die konsumtiven Personalkostenzuschüsse sind nach gleichen personalwirtschaftlichen<br />

Rahmenbedingungen wie bei der Polizei <strong>Bremen</strong> ermittelt worden (siehe hierzu II.2.3). Mit<br />

Beginn des Jahres 2008 werden auch die konsumtiven Sachkosten und die Aufwendungen<br />

<strong>für</strong> Investitionen <strong>für</strong> Polizei erstattet.<br />

Für die Erstattungen sind nach Abstimmung mit Bremerhaven folgende Beträge vorgesehen.<br />

2014 2015<br />

Personal 35.107 Tsd. € 35.386 Tsd. €<br />

Konsumtiv 2.039 Tsd. € 2.008 Tsd. €<br />

Investiv 536 Tsd. € 536 Tsd. €<br />

II.2.6 Produktplan 96<br />

Im Produktplan 96 werden alle konsumtiven und investiven IT-Mittel der Ressorts haushaltsmäßig<br />

dargestellt.<br />

II.2.6.1 IT-Querschnittsaufgaben<br />

Für IT-Querschnitt wurde von allen Ressorts gemeinsam eine Pauschale pro PC-Arbeitsplatz<br />

ermittelt, die sich bislang aus konsumtiven und investiven Elementen zusammensetzte.<br />

Zur Zeit wird in den bremischen Dienststellen der Verwaltungs-PC „BASIS.bremen“ eingeführt.<br />

Mit BASIS.bremen wird der IT-Betrieb künftig durch den zentralen IT-Dienstleister<br />

Dataport wahrgenommen. Das erfordert eine weitgehende Standardisierung von Rechnerty-


10<br />

pen und der eingesetzten Software, von Infrastruktur und Rechenzentrumsleistungen und<br />

der Supportleistungen. Die Einführung erfolgt stufenweise.<br />

Mit der Einführung des Verwaltungs-PC „BASIS.bremen“ entstehen nur noch konsumtive<br />

Kosten, da sowohl die Bereitstellung der Arbeitsplatzrechner als auch deren Support durch<br />

Dataport erfolgen werden. Gegenüber der bisherigen konsumtiven Veranschlagung ergeben<br />

sich keine Veränderungen; Mehrbedarfe <strong>für</strong> den Support werden aus Globalmitteln finanziert<br />

werden. Eine Ausnahme bilden die Feuerwehr und die Polizei, da hier die Voraussetzungen<br />

<strong>für</strong> die Einführung von BASIS.bremen noch nicht gegeben sind. Hier wird es zunächst bei<br />

dem bisherigen Verfahren bleiben und eine Pauschale mit konsumtiven und investiven Elementen<br />

veranschlagt.<br />

II.2.6.2 Fachanwendungen<br />

Die IT-Mittel <strong>für</strong> die Umsetzung der Fachanwendungen in den Dienststellen des Ressorts<br />

sind ebenfalls dem Produktplan 96 zuzuordnen.<br />

Im Rahmen der Eckwertbeschlüsse des Senats wurde festgelegt, dass <strong>für</strong> die Finanzierung<br />

der neuen Maßnahmen TKÜ-Polizei, PIAV und VBS Mittel im IT-Pool bereitgestellt werden,<br />

allerdings mit der Maßgabe, dass diese zunächst gesperrt werden und erst nach Konkretisierung<br />

und Nachweisung des Bedarfs durch das Ressort freigegeben werden, nachdem die<br />

Lösungsmöglichkeiten im Produktplanhaushalt ausgeschöpft wurden.<br />

Die Einführung dieser IT-Projekte zur Durchführung der polizeilichen Ermittlungstätigkeiten<br />

sowie dem bundesweiten Datenaustausch ist aus Ressortsicht unumgänglich. Die Projekte<br />

stellen sich im Einzelnen wie folgt dar:<br />

PIAV<br />

Mit Einführung eines polizeilichen Informations- und Analyseverbunds (PIAV) werden die<br />

Voraussetzungen zur Bekämpfung der Schwerstkriminalität und des überregionalen Terrorismus<br />

geschaffen. Über dieses System soll künftig der entsprechende Datenaustausch zwischen<br />

Bund und Ländern erfolgen. Sowohl die Innenministerkonferenz als auch die ihr zuarbeitenden<br />

Ausschüsse sehen die alsbaldige Einführung des Systems als erforderlich an. Der<br />

Kostenanteil <strong>Bremen</strong>s an der Einführung und dem Betrieb werden ab 2015 mit rd. 500 Tsd. €<br />

pro Jahr zu kalkulieren sein.<br />

TKÜ<br />

Die Bedeutung der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) <strong>für</strong> die polizeiliche Gefahrenabwehr<br />

und Verbrechensbekämpfung ist unbestreitbar. Das Internet wird immer mehr in alle<br />

Geschäfts- und Kommunikationsprozesse integriert. Um mit dieser Entwicklung Stand halten<br />

zu können, sind hochmoderne, komplexe Überwachungsanlagen erforderlich, die von einzelnen<br />

Ländern nicht mehr tragbar sind. Bereits seit 2007 besteht zwischen Niedersachsen<br />

und <strong>Bremen</strong> eine Teilkooperation, die neben der Nutzung der eigenen TKÜ-Anlage eine Mitnutzung<br />

der Anlage in Niedersachsen ermöglichte. Nachdem die eigene Anlage ab Mitte<br />

2012 aufgrund ihres Alters und Störanfälligkeit nicht mehr nutzbar war, wurde eine Vollkooperation<br />

mit Niedersachsen vereinbart. Die Anschaffung einer neuen Anlage war allein<br />

schon aus Kostengründen keine Alternative.<br />

Die Vollkooperation mit Niedersachsen führt zu Kosten in Höhe von 500 Tsd. € pro Jahr.<br />

VBS @rtus<br />

Ein Vorgangsbearbeitungssystem (VBS) leistet die computergestützte Bearbeitung aller Vorgänge<br />

der Polizei von der Erfassung bis zur endgültigen Erledigung und Archivierung. Die<br />

Einführung eines Vorgangsbearbeitungssystems führt einerseits zu einer erheblichen Reduzierung<br />

von Bearbeitungsaufwänden in der Datenerfassung und stellt andererseits einen<br />

entsprechenden Datenaustausch mit dem Bund und den anderen Bundesländern sicher.<br />

Darüber hinaus stellt es die Daten <strong>für</strong> bundesweite Kriminalstatistiken zur Verfügung. Sowohl<br />

die Deputation <strong>für</strong> <strong>Inneres</strong> und Sport als auch der Senat und der Haushalts- und Finanzausschuss<br />

sind in der Vergangenheit mit der Thematik befasst worden.


11<br />

Entsprechende Vorklärungen des Ressorts hatten zum Ergebnis, dass in Kooperation mit<br />

dem Land Schleswig-Holstein sowie der Bundespolizei das Vorgangsbearbeitungssystem<br />

@rtus eingesetzt werden soll. Dieses hat nach fachlicher Prüfung gezeigt, dass es den Anforderungen<br />

an die heutigen und zukünftigen Entwicklungen gerecht wird und in die vorhandene<br />

Systemlandschaft der Polizei <strong>Bremen</strong> integriert werden kann.<br />

Im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2012/2013 wurden Mittel aus dem Programm „Umbau,<br />

Verwaltung, Infrastruktur“ zur Einführung des VBS @rtus zur Verfügung gestellt. Zur Finanzierung<br />

des laufenden Betriebs ab 2014 wurde auf das nunmehr laufende Haushaltsaufstellungsverfahren<br />

verwiesen.<br />

Für die Systempflege und die Weiterentwicklung durch Schleswig-Holstein und Dataport<br />

werden laufende Kosten in Höhe von jährlich rd. 600 Tsd. € entstehen. Die hier<strong>für</strong> erforderlichen<br />

Mittel sind Bestandteil des Senatsbeschlusses zur Haushaltsaufstellung.<br />

Darüber hinaus sind <strong>für</strong> Hosting und Betrieb des Verfahrens rd. 450 Tsd. € jährlich an Dataport<br />

zu entrichten. Die hier<strong>für</strong> erforderlichen Mittel werden unter Wegfall des Altsystems ISA-<br />

Web sowie dem Wegfall der Rückzahlung an den Fonds <strong>für</strong> betriebswirtschaftliche Maßnahmen<br />

<strong>für</strong> die damalige Einführung von Inpol dargestellt werden. Die entsprechenden Mittel<br />

werden in den Produktplan 96 verlagert.


12<br />

2. Produktplan 12 „Sport“<br />

I. Beschlüsse des Senats<br />

Der Senat hat am 09.04.2013 folgende Eckwerte beschlossen:<br />

Haushalt 2014<br />

(In Tsd. €)<br />

Haushalt 2015<br />

(In Tsd. €)<br />

Einnahmen 404 408<br />

Personalausgaben 1.007 982<br />

Konsumtive Ausgaben 11.593 11.885<br />

Investive Ausgaben 6.129 6.168<br />

II. Der Sporthaushalt<br />

II. 1. Strategie und Rahmenbedingungen<br />

Sport und Sportvereine sind eine tragende Säule des Gemeinwohls.<br />

Die Rahmenbedingungen <strong>für</strong> die Gestaltung der konsumtiven und investiven Vorarbeiten im<br />

Aufstellungsverfahren 2014 und 2015 bildet die "Vereinbarung zur Zusammenarbeit in einer<br />

Regierungskoalition <strong>für</strong> die 18. Wahlperiode der Bremischen Bürgerschaft 2011 – 2015".<br />

In <strong>Bremen</strong> treiben rd. 130.000 Menschen in annähernd 330 Vereinen Sport. Hier<strong>für</strong> die richtigen<br />

Rahmenbedingungen zu setzen, ist Aufgabe der Sportverwaltung. Sie ist zuständig <strong>für</strong><br />

die Sicherung einer ausreichenden sportlichen Infrastruktur. Zur Aufrechterhaltung der Qualität<br />

der bestehenden Sportstätten sollen auch weiterhin die notwendigen Sanierungsmaßnahmen<br />

durchgeführt werden. Die Sicherung und Modernisierung der kommunalen und vereinseigenen<br />

Sportprojekte erfolgt unter der Berücksichtigung der Nachfrage nach Sportarten,<br />

Nutzungsintensität, energetischer Verbesserung, Gender Mainstreaming sowie der demografischen<br />

Entwicklung.<br />

Durch die Vermittlung von sportlichen Werten wie Leistungsbereitschaft, Fair Play, Teamwork<br />

sowie durch den gesellschaftlichen Mehrwert der Integration durch Sport und durch die<br />

Stärkung des Gemeinwesens leisten sie einen wesentlichen Beitrag. Die Sportverwaltung<br />

unterstützt den Sport mit der Bereitstellung von Sportmöglichkeiten in Sportstätten <strong>für</strong> den<br />

Wettkampf-, Leistungs-, Breitensport sowie <strong>für</strong> den Fitness- und Gesundheitssport.<br />

Um einen effektiven und nachhaltigen Beitrag zum Sporttreiben der Bevölkerung in <strong>Bremen</strong><br />

zu gewährleisten, wurden bei der Haushaltsaufstellung die folgenden wesentlichen politischen<br />

Leitlinien <strong>für</strong> die kommende Legislaturperiode <strong>für</strong> den Sport berücksichtigt:<br />

<br />

<br />

Erhalt der allgemeinen Unterstützung der Sportvereine im Rahmen der Sportförderung.<br />

Unterstützung von Sportvereinen, die Kooperationen mit Kindergärten, Schulen, Senioreneinrichtungen<br />

und anderen sozialen Institutionen eingehen. Damit verbunden sind


13<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

auch die Förderung der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund sowie wichtige<br />

Beiträge zur Gesundheitsvorsorge und zur Rehabilitation.<br />

Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Hinblick auf die Etablierung von<br />

inklusiven bzw. Unified - Sportangeboten nach den Möglichkeiten der vorhandenen Sportinfrastruktur.<br />

Förderung von sportlichen Angeboten mit jugendbezogener und sozialer Ausrichtung.<br />

Hilfen zum Auf- und Ausbau leistungsfähiger Vereins- und Verbandsstrukturen, die ein<br />

vielfältiges Sportangebot ermöglichen und die öffentliche Sportverwaltung verstärkt entlasten<br />

Förderung und Unterstützung zu einem eigenverantwortlichen Handeln der Vereine - z.B.<br />

beim Bau sowie bei der Übernahme und Bewirtschaftung eigener Sportanlagen.<br />

Sportförderung über die Gewährung von Finanz-, Sach- und Dienstleistungen an Sportvereine,<br />

die vornehmlich zur Stärkung der sportlichen Selbstverwaltung beitragen<br />

Nachhaltige und gezielte Verknüpfung der Sportförderung mit einer Ziel- und Erfolgskontrolle,<br />

um die Wirksamkeit der Sportförderung wie z.B. Nutzungen, Nutzer, Besuche, Auslastung<br />

von Angeboten, Bedarfsdeckung der Zielgruppen, Zufriedenheit der Nutzer, messen<br />

zu können.<br />

Erschließung von weiteren und neuen Finanzierungsmöglichkeiten.<br />

Erhalt der Übungs- und Organisationsleiterzuschüsse auf dem bisherigen Niveau.<br />

Sanierung und Instandhaltung von Vereins- und städtischen Sportanlagen insbesondere<br />

zur energetischen Sanierung und zur Erneuerung bestehender Infrastrukturen im Hinblick<br />

auf neue Sporttrends.<br />

Finanzielle Sicherung des Betriebs der Bremer Bäder.<br />

Dabei ist zu berücksichtigen, dass aufgrund der bekanntermaßen schwierigen finanziellen<br />

Situation des bremischen Haushalts es erforderlich ist, die Strukturen zur Sportförderung zu<br />

überprüfen und gleichzeitig Lösungen im Sinne einer bedarfsorientierten Schwerpunktsetzung<br />

in der Sportförderung zu entwickeln. Die letzte kommunale Sportentwicklungsplanung<br />

in <strong>Bremen</strong> wurde im Jahr 2004 von Prof. Dr. Horst Hübner (Universität Wuppertal) vorgelegt.<br />

Diese hat auch vor dem Hintergrund der schwierigen finanziellen Situation des Landes <strong>Bremen</strong><br />

in den letzten zehn Jahren bereits wichtige Hinweise im Sinne einer Optimierung der<br />

kommunalen Sportstätteninfrastruktur gegeben. Um sich neuen Herausforderungen gesellschaftlichen<br />

Veränderungen stellen zu können, ist es erforderlich, sowohl eine Auswertung<br />

der bislang umgesetzten Empfehlungen zur Sportentwicklung <strong>Bremen</strong>s vorzunehmen und<br />

die bisherigen Planungen angepasst fortzuschreiben, als auch neue Empfehlungen unter<br />

Berücksichtigung der sich verändernden gesellschaftlichen und finanziellen Rahmenbedingungen<br />

vorzunehmen. Der <strong>Senator</strong> <strong>für</strong> <strong>Inneres</strong> und Sport beabsichtigt daher, wie im Rahmen<br />

der Sitzung der städtischen Deputation <strong>für</strong> <strong>Inneres</strong> und Sport am 22.05.2013 dargestellt, in<br />

enger Kooperation mit dem LSB und unter Einbindung externer Moderatoren die Entwicklung<br />

einer neuen Sportentwicklungsplanung. In die Planung werden auch Vertreterinnen und Vertreter<br />

der städtischen Deputation <strong>für</strong> <strong>Inneres</strong> und Sport einbezogen.<br />

II. 2. Kameraler Haushalt<br />

Die Kapitelstruktur des PPL 12 wurde im Haushaltsaufstellungsverfahren <strong>für</strong> 2014/2015 weiter<br />

geordnet und optimiert. Der PPL 12 bildete sich bislang in vier Kapiteln ab. Das Ziel ist<br />

eine optimierte Zuordnung zum Einzelplan 00 <strong>Inneres</strong> und eine Auslagerung aus dem Einzelplan<br />

01 Justiz und Verfassung, Sport. Die bisher in den Kapiteln 0191 und 0030 dargestellten<br />

Landesausgaben werden künftig im Kapitel 0031 „Allgemeine Bewilligungen <strong>Inneres</strong><br />

und Sport“ zusammengefasst. Die Kapitel 3191 und 3192 bleiben in ihrer Struktur erhalten.<br />

II. 2.1. Einnahmen


14<br />

Die Einnahmen im Sportbereich erfolgen im Wesentlichen aus den Einnahmen anteiliger<br />

Bewirtschaftungskosten sowie aus den Einnahmen aus der Benutzung von Sportanlagen<br />

inkl. Wassersportfläche, die aus der Bereitstellung von Sportinfrastruktur ergehen. Eine weitere<br />

Einnahmeverpflichtung besteht in der Position Einnahmen aus der Verpachtung von<br />

Werbeflächen (8 Tsd. € p.a.) an Außenflächen der städtischen Sportanlagen; hier sind aufgrund<br />

vertraglicher Differenzen zwischen der FHB und der DeTeMedien allerdings keine Erlöse<br />

zu erzielen. Derzeit erkennbare Schwierigkeiten bei der vollumfänglichen Erbringung<br />

des Einnahmeanschlags sollen im Rahmen des Haushaltsvollzugs durch entsprechende<br />

Umsteuerungen beherrschbar gemacht werden.<br />

Zur Einnahmeerhöhung wurden die Entgeltsätze <strong>für</strong> die Nutzung von Sportanlagen und<br />

Wassersporthäfen um 5 % zum 01.01.2013 angehoben. Die Erhöhung der Entgelte wird sich<br />

monetär mit 7 Tsd. € auswirken.<br />

Einnahmen aus anteiligen Bewirtschaftungskosten bilden den Ausgabeverbrauch der Vereine<br />

wieder und sind nicht beeinflussbar.<br />

II.2.2. Konsumtive Sachausgaben<br />

Insgesamt ist hier zu berücksichtigen, dass es durch die Anpassung des Betriebskostenzuschusses<br />

der Bädergesellschaft (Vorabdotierungen 2104: 4.409 Tsd. €; 2015: 4.809 Tsd. €)<br />

zwar eine Erhöhung des konsumtiven Eckwerts gibt, bei der Produktgruppe 12.01.01 aber<br />

eine Absenkung des Anschlags im Vergleich zum Jahr 2013 erfolgt. Unter Berücksichtigung<br />

zusätzlicher Ausgaben sind <strong>für</strong> die Sportförderung im Jahr 2014 125 Tsd. € und im Jahr<br />

2015 233 Tsd. € weniger als 2013 verfügbar.<br />

II.2.2.1. Allgemeiner Sport<br />

Die durch das Sportressort vorgenommene Umsetzung der Eckwerte <strong>für</strong> die konsumtiven<br />

Ausgaben ergibt sich aus dem unter „Kapitel II.1 Strategie und Rahmenbedingungen“ gemachten<br />

Zielsetzungen:<br />

<br />

<br />

<br />

Die Zuschüsse zur Sportförderung bleiben gegenüber dem Haushalt 2012/2013 im Wesentlichen<br />

unverändert.<br />

Die Zuschüsse <strong>für</strong> gewaltpräventive Projekte mit sportlichem Hintergrund im Rahmen des<br />

ressortübergreifenden Handlungskonzeptes „Stopp der Jugendgewalt“ bleiben mit 125<br />

Tsd. € bedarfsgerecht erhalten.<br />

Im Bereich der Leistungssportförderung (z. Zt. 107.500 €) ist eine Veränderung in der<br />

Weise vorgesehen, dass die Verwaltung der Leistungssportmittel durch den LSB ab 2015<br />

nicht mehr in der bisherigen Weise vorgenommen werden soll. Hier ist statt einer geförderten<br />

Vollzeitstelle (rd. 50 Tsd. €) nunmehr lediglich eine Bezuschussung von 10 Tsd. €<br />

pro Jahr vorgesehen. Die Zuschüsse, die <strong>für</strong> die direkte Leistungssportförderung der<br />

Verbände vorgesehen sind, bleiben unverändert.


15<br />

<br />

<br />

Im Bereich der sogenannten Lehrer-/Trainerstellen ist die Rückumwandlung nicht besetzter<br />

Stellen aus dem Personalhaushalt des Bildungsressorts in den PPL 12 beabsichtigt.<br />

Künftige Gespräche dazu werden gemeinsam mit der <strong>Senator</strong>in <strong>für</strong> Bildung und dem<br />

Landessportbund geführt.<br />

Weitere Maßnahmen sind im Haushaltsvollzug zu entwickeln und zu entscheiden. Eine<br />

Kompensation der konsumtiven Absenkung in der Produktgruppe 12.01.01 ist teilweise<br />

durch den erhöhten investiven Anschlag möglich.<br />

II.2.2.2. Bremer Bäder<br />

Bei der Bädergesellschaft besteht bekanntlich seit Jahren ein strukturelles Finanzierungsproblem.<br />

Vor diesem Hintergrund heißt es im Koalitionsvertrag:<br />

„Die Bremer Bäder GmbH leistet mit der Versorgung der Bremerinnen und Bremer mit Freiund<br />

Hallenbädern ein weit über den Sport hinausgehendes Angebot. Damit die Bremer Bäder<br />

GmbH den ihr übertragenen Aufgaben im Interesse der Bürgerinnen und Bürger auch<br />

künftig nachkommen kann, wollen wir die notwendigen Finanzmittel <strong>für</strong> den laufenden Betrieb<br />

und die Sanierung zur Verfügung stellen.“<br />

Auf Basis der durch eine Marktanalyse gewonnenen Erkenntnisse hat der Senat eine dauerhafte<br />

und grundlegende Eckwertanpassung zur Sicherung des Geschäftsbetriebes (Anpassung<br />

des konsumtiven Zuschusses ohne Berücksichtigung des Unibades auf 4.409 Tsd. €<br />

in2014 und 4.809 Tsd. € in 2015 beschlossen.<br />

II. 2.3. Personalausgaben<br />

Die Sportverwaltung ist in der Lage, mit den jetzigen Personalanschlägen des Haushalts<br />

auszukommen.<br />

II.2.4. Investive Ausgaben<br />

Mit dem beschlossenen Eckwert können die Ausgaben <strong>für</strong> die Sanierung von städtischen<br />

und Vereinssportanlagen sowie die laufenden investiven Unterhaltungskosten fortgeschrieben<br />

werden. Zur Aufrechterhaltung der Qualität der bestehenden Sportstätten sollen damit<br />

weiterhin die notwendigen Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Bei den entsprechenden<br />

Vorhaben müssen die veränderten Anforderungen an öffentliche Sportstätten wie<br />

auch die weitest gehende Reduzierung der Folgekosten verstärkt Beachtung finden.<br />

Nachfolgend eine Übersicht der maßnahmenbezogenen Ausgaben im PPL 12 Sport:


16<br />

Eckwertverteilung investiv (in Tsd. €)<br />

2014 2015<br />

SVIT-Finanzierungen 64 67<br />

Kl. Unterhalt.- u. Beschaffungsmaßnahmen 12 12<br />

Finanzierungen und kl. Unterhaltungsmaßnahmen 76 79<br />

Zuschuss <strong>für</strong> Investitionen zum Lidice-Haus 15 15<br />

Kosten <strong>für</strong> baufachtechnische Prüfungen 3 3<br />

Zuschuss an die Bremer Bäder GmbH <strong>für</strong> Investitionen 798 798<br />

Zuschuss zur Infrastruktur <strong>für</strong> Sporthäfen 120 120<br />

Zuschuss zur Infrastruktur <strong>für</strong> Badeseen 40 40<br />

Zuschüsse an Vereine <strong>für</strong> die Sanierung von städtischen<br />

Sportanlagen<br />

1527 1563<br />

Zwischensumme 2503 2539<br />

Sanierung von verpachteten Sportanlagen 50 50<br />

Sanierungsmaßnahmen Bremer Bäder 3.300 3.300<br />

Sanierung Nichtschwimmerabgrenzung (Sicherheitskonzept) 200 200<br />

Zwischensumme 3.550 3.550<br />

Summen: 6.129 6.168<br />

Vor dem Hintergrund des stetig steigenden Betriebskostenzuschusses <strong>für</strong> die Bremer Bädergesellschaft<br />

beauftragte die Bremer Bäder GmbH im vergangenen Jahr eine Gutachterin<br />

mit der Erstellung einer Marktanalyse. Die Zielsetzung der Marktanalyse <strong>für</strong> die Bremer Bäder<br />

GmbH bestand darin, Vorschläge <strong>für</strong> eine zukunftsfähige Bäderlandschaft (unter Berücksichtigung<br />

der Trockensporteinrichtungen) zu erarbeiten und somit fundierte Entscheidungsgrundlagen<br />

und Handlungsempfehlungen zur zukünftigen Ausrichtung der Bäderanlagenlandschaft<br />

mit dem Ziel liefern, die Erlössituation zu verbessern und/oder Kosten zu senken.<br />

Dies betrifft die Bäderstruktur, den Bäderbetrieb und das Leistungsangebot. Ein Bereich der<br />

Marktanalyse befasste sich dabei auch mit den Fragen zur Sanierung von Bädern und der<br />

möglichen Reduzierung von Wasserflächen.<br />

Abweichend von den Empfehlungen der Marktanalyse hat der Senat vor dem Hintergrund<br />

der Haushaltsnotlage der FHB die Sanierung des Unibades beschlossen. Die derzeitige Kostenschätzung<br />

beläuft sich auf rund 10 Mio. €. Durch eine detaillierte Bestandsaufnahme des<br />

Zustandes des Unibades durch Fachplaner soll bis zur Sommerpause eine belastbare Kostenschätzung<br />

vorgelegt werden. Parallel wird die Betriebskostenhöhe, unter Einbeziehung<br />

der jährlichen Instandhaltungskosten, auf Basis des Jahres 2012 von der Universität aktualisiert.<br />

Nach Vorlage der Ergebnisse ist zu entscheiden, ob die o.g. Sanierungsmittel <strong>für</strong> den<br />

notwendigen Sanierungsumfang auskömmlich sind. Konkret sind <strong>für</strong> die Haushaltsjahre 2014<br />

und 2015 hier zunächst jeweils 3.300 Tsd. € Sanierungsmittel bereitgestellt.<br />

Insgesamt wird der Haushalt im investiven Bereich als auskömmlich angesehen, da neben<br />

der beschriebenen Sanierung des Unibades auch die Erneuerung der Nichtschwimmergitter<br />

an den Badeseen gesichert werden konnte.<br />

II.2.5 Produktplan 96<br />

Für den laufenden Betrieb des IT-Querschnitt wurden im Produktplan 96 konsumtiv in 2014<br />

18.890 € und in 2015 18.610 € veranschlagt. Zur Einführung von BASIS.bremen wird auf die<br />

Darstellung zum Produktplan 07 (II.2.6.1) verwiesen.


17<br />

3. Zentrale Themen beider Produktpläne<br />

I. Produktgruppenhaushalt<br />

Sowohl im Rahmen des Haushaltsvollzugs als auch <strong>für</strong> die Vorbereitung der Haushaltsaufstellung<br />

und zur inhaltlichen Ausrichtung der Aktivitäten des Ressorts wird an der Weiterentwicklung<br />

des Produktgruppenhaushalts gearbeitet. Dabei wurden u.a. die Leistungsziele und<br />

Kennzahlen der Produktgruppen und -bereiche innerhalb der Produktpläne 07 „<strong>Inneres</strong>“ und<br />

12 „Sport“ überarbeitet und den aktuellen Beschlusslagen – soweit möglich – angepasst.<br />

Bedingt durch Änderungen in den Verantwortlichkeiten im Bereich <strong>Inneres</strong> erfolgt künftig die<br />

Zuordnung der Produktgruppen Statistiken und Wahlen im Produktbereich 07.03.<br />

II. Genderauswirkungen:<br />

Der Senat hat beschlossen, dass in allen Vorlagen <strong>für</strong> Senat und Deputationen auch eine<br />

Aussage darüber zu treffen ist, ob die zur Beratung anstehenden Themen geeignet sind, die<br />

Geschlechtergerechtigkeit zu erhöhen.<br />

Unabhängig davon bildet der vorgelegte Haushalt 2014/2015 <strong>für</strong> die Produktpläne „<strong>Inneres</strong>“<br />

und „Sport“ die finanziellen Rahmenbedingungen ab, die sich im Wesentlichen aus folgenden<br />

Elementen zusammensetzen und bezüglich Gender einer Kurzbetrachtung unterzogen<br />

werden:<br />

II.1 Personalausgaben:<br />

Der derzeitige Anteil beschäftigter Frauen liegt bei 25,7 % im Produktplan <strong>Inneres</strong>. Das Ressort<br />

ist mit seinen Produktbereichen <strong>für</strong> Polizei und Feuerwehr noch immer geprägt von einem<br />

hohen männlichen Anteil, obwohl seit über 10 Jahren bei den Einstellungen in die Ausbildung<br />

der Polizei der Anteil weiblicher Auszubildender 34% beträgt; bei der Feuerwehr wird<br />

versucht, den Anteil zu erhöhen.<br />

Im Produktplan Sport beträgt der derzeitige Anteil 34,1 %. Der Frauenförderplan des Sportamtes<br />

nach dem Landesgleichstellungsgesetz sieht vor, dass Umstrukturierungen und Neueinstellungen<br />

genutzt werden, um Unterpräsentationen von Frauen durch Einstellungen bzw.<br />

das Gehaltsgefälle durch Stellenhebungen / Höhergruppierungen mit Aufgabenverlagerungen<br />

und Job-Enrichment auszugleichen.<br />

II.2 Konsumtive und investive Ausgaben:<br />

Eine an Gendergesichtspunkten orientierte Verteilung der Mittel war und ist aus unterschiedlichen<br />

Gründen grundsätzlich im Produktplan <strong>Inneres</strong> nicht möglich. Der Hauptgrund liegt<br />

darin, dass der überwiegende Teil des konsumtiven Haushaltes z.B. <strong>für</strong> folgende Ausgaben<br />

vorzuhalten ist: Mieten und andere Aufwendungen <strong>für</strong> Gebäude, Geschäftsbedarf, Fahrzeugunterhaltung,<br />

Gerätebeschaffungen, Kampfmittelräumung, Schutzausrüstungen u.ä.;<br />

diese Ausgaben orientieren sich immer am dringend notwendigen Bedarf der Behörden. In<br />

Einzelfällen gibt es dennoch eine Genderrelevanz, z.B. bei Schutzausrüstungen <strong>für</strong> Polizeibeamtinnen<br />

und –beamte. Bei der Verteilung wird dem Aspekt der Geschlechtergerechtigkeit<br />

Rechnung getragen, hier zu 100%.<br />

Die Investitionsschwerpunkte im Produktplan <strong>Inneres</strong> sind ebenfalls dem Grunde nach nicht<br />

geeignet <strong>für</strong> eine geschlechterspezifische Zuordnung und/oder entsprechende Priorisierung.<br />

Es sind z.B. Zinszahlungen <strong>für</strong> Beschaffungen aus Vorjahren vorzunehmen, neue Fahrzeuge<br />

<strong>für</strong> Polizei und Feuerwehr in Auftrag zu geben oder Maßnahmen der Bauunterhaltung zu<br />

finanzieren. Letztere wiederum kommen sowohl Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dort zugute,<br />

wo die Maßnahme selbst dringend geboten ist.<br />

Im Bereich des Produktplans Sport wird bei der Gesamtbetrachtung der Genderbilanz des<br />

Sports in <strong>Bremen</strong> deutlich, dass das Sportressort und die Bremer Sportvereine den Leitideen<br />

<strong>für</strong> eine mädchen- und frauengerechte Sportstätte nachgehen und die Leitlinien <strong>für</strong> eine<br />

gendergerechte Sportförderung berücksichtigen.


18<br />

Bei der Planung und dem Bau von Sportanlagen in den Jahren 2014 und 2015 wird das<br />

Sportressort eine Weiterentwicklung der in den letzten Jahren weiterentwickelten Strukturen<br />

des Gender Mainstreamings im Sport ausbauen. Das Sportressort wird dabei an den positiven<br />

Erfahrungen der letzten Legislaturperiode anschließen. (siehe auch Genderbilanz Sport,<br />

17. Sitzung der Sportdeputation vom 10. März 2010/Bereicht an ZGS)<br />

III.<br />

Kreditbegrenzungsregelungen gem. Art. 131a LV<br />

Bereits bei der Aufstellung der letzten Haushalte wurde dargelegt, inwieweit die erforderlichen<br />

Ausgaben dem Grunde und der Höhe nach erforderlich sind, um bundesgesetzliche<br />

oder landesverfassungsrechtliche Vorgaben oder sonstige zwingende Verpflichtungen zu<br />

erfüllen. Für den nun in Vorbereitung befindlichen Haushalt 2014/2015 wurden auf Basis der<br />

Produktgruppen die Begründungen formuliert. Sie sind den Anlagen 3 und 6 zu entnehmen.<br />

Beschlussvorschlag<br />

Die Deputation <strong>für</strong> <strong>Inneres</strong> und Sport nimmt Kenntnis von dem Entwurf des Haushaltes<br />

2014/2015 <strong>für</strong> die Produktpläne 07 „<strong>Inneres</strong>“ und 12 „Sport“.<br />

Die Deputation <strong>für</strong> <strong>Inneres</strong> und Sport nimmt zur Kenntnis, dass das Ressort alle Möglichkeiten<br />

zur Ausgabenbeschränkung sowie alle zum jetzigen Zeitpunkt möglichen Einnahmequellen<br />

eingehend geprüft hat und diese ausgeschöpft sind (Art. 131a LV).

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