TOP I.pdf (681 kB) - Senator für Inneres - Bremen
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Der <strong>Senator</strong> <strong>für</strong> <strong>Inneres</strong> und Sport <strong>Bremen</strong>, 29.05.2013<br />
Bearbeiter: Herr Schwier<br />
Herr Wiatrek<br />
9032<br />
9086<br />
Vorlage <strong>für</strong> die Sitzung der<br />
STAATLICHEN/STÄDTISCHEN Deputation <strong>für</strong> <strong>Inneres</strong> und Sport<br />
am 05.06.2013<br />
Vorlage Nr.: 18/146<br />
Zu <strong>TOP</strong> I<br />
Haushalt 2014/2015 Produktpläne <strong>Inneres</strong> und Sport<br />
Sachdarstellung<br />
Der Senat hat am 09.04.2013 die Eckwerte <strong>für</strong> den Haushalt 2014/2015 beschlossen.<br />
Nachfolgend werden die finanziellen Rahmenbedingungen des Haushaltes dargestellt. Die<br />
Beratungsunterlagen sind im Weiteren wie folgt gegliedert:<br />
Anlagen 1 und 4 (grün) - Kapitelbezogene Darstellung<br />
Anlagen 2 und 5 (gelb) - Produktgruppenhaushalte<br />
Anlagen 3 und 6 (weiß) - Begründungen zu Art. 131a BremLV<br />
1. Produktplan 07 „<strong>Inneres</strong>“<br />
I. Beschlüsse des Senats<br />
Der Senat hat am 09.04.2013 folgende Eckwerte beschlossen:<br />
Haushalt 2014<br />
(In Tsd. €)<br />
Haushalt 2015<br />
(In Tsd. €)<br />
Einnahmen 31.780 31.506<br />
Personalausgaben 156.509 153.708<br />
Konsumtive Ausgaben 67.927 68.603<br />
Investive Ausgaben 6.855 6.301<br />
Bei der Erstellung des Haushaltsentwurfes wurden bis jetzt bekannte Veränderungen bereits<br />
berücksichtigt. Im weiteren Verfahren wird es erneut Anpassungen geben. Daher werden<br />
sich die Daten zu den Einnahmen und Ausgaben bis zur endgültigen Verabschiedung der<br />
Haushalte durch die Bremische Bürgerschaft weiter verändern. Dem Haushaltsentwurf liegen<br />
folgende Daten zugrunde:<br />
Einnahmen Personalausgaben Ausgaben konsumtiv Ausgaben investiv<br />
2014 2015 2014 2015 2014 2015 2014 2015<br />
Eckwert Senatsbeschluss 31.780.000 31.506.000 156.509.000 153.708.000 67.927.000 68.603.000 6.855.000 6.301.000<br />
Erhöhung Eckwerte (strukturelles Defizit Polizei) 1.200.000 1.200.000 1.200.000 1.200.000<br />
Von Senatskanzlei (Mietanteile Bürgeramt) 65.610 65.610<br />
Refinanzierte Stellen 1.292.590 1.397.450 1.143.340 1.258.140 149.250 139.310<br />
Veränderungen Zielzahlanpassungen 1.442.920 684.190<br />
Von Finanzen <strong>für</strong> Ausbildung Polizei Bhv. 93.240 93.240<br />
An Finanzen (PPL 96) <strong>für</strong> IT-Mehrbedarfe -872.610 -906.640<br />
An Finanzen (Verlagerung Festnetzttelefonie) -51.380 -51.380<br />
Neue Eckwerte 34.272.590 34.103.450 159.095.260 155.650.330 68.511.110 69.143.140 6.855.000 6.301.000<br />
nachrichtlich Zinsen 96.600 72.470
2<br />
II. Der Ressorthaushalt<br />
II.1. Strategie und Rahmenbedingungen<br />
II.1.1. Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit<br />
Die Ressortstrategie zielt darauf ab, die innere Sicherheit zu gewährleisten und Kriminalität<br />
zu vermeiden, damit das demokratische Gemeinwesen in seiner Funktionsfähigkeit nicht<br />
beeinträchtigt wird. Die Leistungsfähigkeit von Polizei, Feuerwehr, Stadtamt als Ordnungsbehörde<br />
sowie des Landesamtes <strong>für</strong> Verfassungsschutz ist daher sicherzustellen. Das Sicherheitsempfinden<br />
der Bevölkerung ist ganz wesentlich verknüpft mit dem Gefühl des<br />
Wohlbefindens in unserem Gemeinwesen. <strong>Bremen</strong> soll sich als Standort mit einer hohen<br />
Lebensqualität <strong>für</strong> alle Einwohner, aber auch <strong>für</strong> potentielle Neubürger, interessant und lebenswert<br />
fortentwickeln. Auch im interkommunalen Wettbewerb um Standortvorteile spielen<br />
Sicherheit in der Stadt und damit das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung eine große Rolle.<br />
Zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit bedarf es einer Grundversorgung bei den<br />
Polizeien in <strong>Bremen</strong> und Bremerhaven, bei der Feuerwehr und beim Verfassungsschutz wie<br />
auch bei den Ordnungsbehörden. Dabei stehen im Vordergrund die<br />
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am Sicherheitsbedürfnis der Menschen und der objektiven Sicherheitslage orientierte<br />
polizeiliche Präsenz in den Stadtteilen, um Kriminalität zu bekämpfen und Gefahren abzuwehren,<br />
Intensivierung der polizeilichen und der gesamtgesellschaftlichen Prävention, um Kriminalität<br />
in der Gesellschaft nicht erst entstehen zu lassen,<br />
Bekämpfung von Jugendgewalt und -kriminalität durch konsequente Umsetzung des<br />
Konzepts zur Verhinderung bzw. Unterbrechung von kriminellen Karrieren („Stopp der<br />
Jugendgewalt“),<br />
Entwicklung und Umsetzung ganzheitlicher Methoden und Konzepte zur Kriminalitätsbekämpfung<br />
(Repression und Prävention) durch eine behörden- und ressortübergreifende<br />
Vernetzung,<br />
Bekämpfung von schwerer und organisierter Kriminalität durch spezialisierte Fachdienststellen<br />
der Kriminalpolizei,<br />
professionelle Bewältigung von Sonderlagen (Veranstaltungen, Demonstrationen, Schadensereignisse,<br />
Bedrohungslagen),<br />
Fortsetzung der erfolgreichen polizeilichen Verkehrssicherheitsarbeit<br />
ständige bedarfs- und anforderungsorientierte Organisations- und Personalentwicklung<br />
bei der Polizei, insbesondere kontinuierliche Ausbildung und Einstellungen,<br />
Ausweitung der bereits eingeleiteten Maßnahmen zur Verfolgung von Intensivtätern,<br />
Weiterentwicklung von Strategien zur delikts- und täterorientierten Kriminalitätsbekämpfung,<br />
Verstärkung der Zusammenarbeit der Polizei <strong>Bremen</strong> im Verbund der Norddeutschen<br />
Küstenländer im Bereich der Informationstechnik, des Beschaffungswesens und der Ausund<br />
Fortbildung,<br />
Kommunikation zwischen Polizei und Bürgerinnen und Bürgern durch die Nutzung neuer<br />
Technologien zu intensivieren, um so eine weitere Dialogebene zu schaffen,<br />
Technik im Bereich der polizeilichen und nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr strategisch<br />
zu bündeln,<br />
Erhaltung der Qualität der Brandsicherheit, des Rettungsdienstes und Anpassung des<br />
Katastrophenschutzes an eine sich verändernde Gesamtsicherheitsstrategie, einschl. der<br />
Ausbildungskomponente,<br />
Umsetzung des Zukunftskonzeptes Freiwillige Feuerwehren,
3<br />
II.1.2. Weiterentwicklung des Ressorts zu einem leistungsstarken Dienstleister<br />
In der Koalitionsvereinbarung <strong>für</strong> die 18. Legislaturperiode haben die Koalitionspartner festgestellt,<br />
dass das Stadtamt die Visitenkarte der öffentlichen Verwaltung ist und nur ein reibungsloser<br />
Bürgerservice ohne längere Wartezeiten diesem Ziel Rechnung trägt. Das Stadtamt<br />
soll serviceorientiert umgebaut werden, dies gilt – neben den bereits bekannten Bürgerserviceeinrichtungen<br />
und anderen Bereichen insbesondere <strong>für</strong> die Ausländerbehörde, die<br />
über ihre hoheitlichen Aufgaben hinaus zu einer Servicestelle <strong>für</strong> Aufenthaltserteilung und<br />
Einbürgerung weiterentwickelt werden wird. Die Schwerpunkte werden dabei eine verbesserte<br />
Kundensteuerung, Terminmanagement sowie insgesamt verbesserte interne Abläufe sein.<br />
Der Zielstellung aus der Koalitionsvereinbarung folgend wurden aus dem Programm „Umbau<br />
der Verwaltung und Infrastruktur“ <strong>für</strong> die technische Modernisierung und die Verbesserung<br />
der Kundensteuerung im Stadtamt erhebliche Mittel bereitgestellt. Unter Federführung des<br />
<strong>Senator</strong>s <strong>für</strong> <strong>Inneres</strong> und Sport wurde ein umfangreiches Projekt unter der Bezeichnung<br />
„Stadtamt zukunftssicher gestalten“ initiiert, die Ergebnisse der Projektgruppe sind in einer<br />
gesonderten Vorlage dargestellt.<br />
II.2. Kameraler Haushalt<br />
II.2.1. Einnahmen<br />
Die Erreichung des beschlossenen Einnahmeeckwertes ist aus Ressortsicht als realistisch<br />
anzusehen, obwohl die Steuerung aus unterschiedlichen Gründen in den wesentlichen Einnahmebereichen<br />
weder in der Höhe noch in der Menge in jedem Einzelbereich möglich ist.<br />
Die Einnahmen resultieren überwiegend aus Gebühren (Meldewesen, Kfz-Zulassung, Standesamt<br />
u.ä.); diese sind nicht beeinflussbar, die maßgeblichen Gebührentatbestände basieren<br />
zumeist auf bundesrechtlichen Vorgaben.<br />
Es werden stadtweit Schwerpunktmaßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit des Straßenverkehrs<br />
(technische und personelle Maßnahmen bei Polizei <strong>Bremen</strong> und Stadtamt) sowie<br />
notwendige Maßnahmen zur Überwachung des ruhenden und des fließenden Verkehrs<br />
durchgeführt. Diese waren und sind auch mit finanziellen Effekten verbunden und stellen von<br />
der Höhe her eine bedeutende Einnahme im Ressorteckwert dar. Mit den geschilderten<br />
Maßnahmen wird zunehmend ein verkehrserzieherischer Effekt erreicht.<br />
Das Ressort wird zur Optimierung der Verkehrsüberwachung ein Konzept mit dem Ziel erarbeiten,<br />
die Verkehrssicherheit weiter zu erhöhen. Im Vordergrund steht dabei eine Reduzierung<br />
der Verkehrsunfälle und Minimierung der Unfallfolgen unter gleichzeitiger Entwicklung<br />
eines hohen Kontrolldrucks. Folgende Maßnahmen werden diesbezüglich derzeit geprüft:<br />
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<br />
Für die Messstelle auf der B75 ist ein neuer digitaler Kameraeinschub geplant. Dies<br />
führt zu einer größeren Messgenauigkeit und damit einer höheren Auswertbarkeit der<br />
Einzelfälle.<br />
Umrüstung von 4 Rotlichtüberwachungskameras auf digitale Fotografie mit dem Ziel,<br />
eine größere Genauigkeit zu erreichen.<br />
Modernisierung der Geschwindigkeitsüberwachungsanlage auf der BAB A1 mit dem<br />
Ziel, alle Fahrspuren messen zu können.<br />
Neubeschaffung eines Abstandsmessfahrzeuges mit dem Ziel, gleichzeitig mehrere<br />
Spuren messen zu können und außerdem deutlich unabhängiger von schlechten Witterungsverhältnissen<br />
zu sein.<br />
Neubeschaffung eines weiteren mobilen Geschwindigkeitsüberwachungsgerätes.<br />
Aktuell werden Kostenseite und voraussichtliche Einnahmen ermittelt um in ca. 3 Monaten<br />
die Deputation <strong>für</strong> <strong>Inneres</strong> und Sport insgesamt informieren zu können. Die Maßnahmen<br />
selbst sollen teilweise 2013, dann aber in Schritten ab 2014 im Haushaltsvollzug umgesetzt<br />
werden.
4<br />
Im Rahmen der Eckwertberatungen hat sich der Senat darauf verständigt, das strukturelle<br />
Defizit bei den konsumtiven Ausgaben der Polizei durch entsprechende Einnahmen zu kompensieren.<br />
Der Einnahmeeckwert wurde daher entsprechend angepasst.<br />
Eine weitere Säule stellen die Einnahmen aus dem Rettungsdienst dar. Hier ist darauf hinzuweisen,<br />
dass sie einerseits von der Anzahl der abrechenbaren Einsätze, andererseits von<br />
der Höhe der Gebühren abhängig ist. Für 2013 ist eine Neukalkulation der Gebühren vorgesehen.<br />
Wie bereits im Vorjahr ist auch im laufenden Jahr davon auszugehen dass die Einsatzzahlen<br />
weiter steigen werden, die zu erhöhten Einnahmen führen werden. Folgerichtig<br />
muss von einer Absenkung der Rettungsdienstgebühr <strong>für</strong> 2014 ausgegangen werden, da der<br />
Rettungsdienst generell kostendeckend sein soll.<br />
Zu berücksichtigen ist, dass aus den Gesamteinnahmen zum überwiegenden Teil die im Rettungsdienst<br />
anfallenden Kosten zu bestreiten sind (Entgeltanteile der am Rettungsdienst<br />
beteiligten Organisationen, Kosten der Produktgruppe „Rettungsdienst“).<br />
Bedingt durch eine Novelle des Waffenrechts wurde 2012 die InkostV um entsprechende<br />
Gebührentatbestände erweitert. Allerdings gehen mit der Umsetzung auch höhere Aufwendungen<br />
einher. Sowohl die Refinanzierung dieser Aufwendungen als auch die zu erwartenden<br />
bereinigten Einnahmen werden in den Haushalten 2014/2015 dargestellt.<br />
Das Ressort beabsichtigt, noch in 2013 eine grundlegende Überarbeitung der InKostV vorzunehmen,<br />
mit dem Ziel der Bereinigung um nicht mehr erforderliche Kostentatbestände<br />
sowie einer Anpassung der anderen Tatbestände an die allgemeine Kostenentwicklung.<br />
Unter Berücksichtigung der vorgenannten Sachverhalte stellen sich die Eckwertanteile der<br />
Produktbereiche wie folgt dar:<br />
II.2.2. Konsumtive Sachausgaben<br />
In den Beratungen zur Ermittlung der Eckwerte hat der Senat zunächst Vorabdotierungen <strong>für</strong><br />
politische Schwerpunksetzungen sowie ressortspezifische Besonderheiten berücksichtigt.<br />
Hierzu gehören im Produktplan 07 einerseits Absenkungen im Bereich Zensus und Bundestagswahlen,<br />
andererseits Anhebungen <strong>für</strong> die Vorbereitung und Durchführung der Europawahlen<br />
in 2014 sowie Bürgerschafts- und Beirätewahlen 2015. Die Kostenerstattungen <strong>für</strong><br />
das Personal der Polizei Bremerhaven wurden ebenfalls in die Vorabdotierung einbezogen.
5<br />
Das Ressort geht davon aus, dass mit den beschlossenen Eckwerten <strong>für</strong> 2014/2015 die regulären<br />
konsumtiven Aufwendungen unter Nutzung der sich aus den Anstrengungen zur<br />
Haushaltssanierung ergebenden Effekte abgedeckt werden können. Schwerpunkte werden<br />
die Ausgaben <strong>für</strong> Polizei, öffentliche Ordnung sowie Brandschutz und Rettungswesen bilden.<br />
Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass bei der Polizei ein strukturelles Defizit in Höhe<br />
von rd. 1.200 Tsd. € besteht, das im Wesentlichen in erhöhten Ausgaben <strong>für</strong> die Ermittlungstätigkeiten<br />
sowie Betriebsmitteln begründet ist. Dieses Defizit soll durch eine Einnahmesteigerung<br />
kompensiert werden. Analog zur Anhebung des Einnahmeeckwertes wurde daher<br />
auch der Ausgabeeckwert entsprechend angepasst.<br />
Weiter ist darauf hinzuweisen, dass der mit dem Bremer Tierschutzverein bestehende Vertrag<br />
zur Verwahrung von Fundtieren zu verlängern und dabei eine Anpassung der Entschädigung<br />
vorzunehmen ist.<br />
Ein unkalkulierbares Haushaltsrisiko werden auch künftig die sich aus Sonderlagen in der<br />
polizeilichen und nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr ergebenden Kosten bleiben. Mittel <strong>für</strong><br />
das Handlungskonzept „Stopp der Jugendgewalt“ werden in gleicher Höhe wie bisher veranschlagt.<br />
II.2.3 Personalausgaben<br />
Die Personalausgaben orientieren sich an Zielzahlen <strong>für</strong> die unterschiedlichen Bereiche und<br />
werden sich im PPL 07 auf der Grundlage des Senatsbeschlusses vom 09. April 2013 wie<br />
folgt entwickeln:<br />
Haushalt 2014 und 2015<br />
Ausgangswert Dezember 2013 3.402,01<br />
Bonus/Malus* -5,32<br />
PEP 2014 -40,72<br />
PEP 2015 -40,24<br />
*Strukturveränderungen, die als Bonus bzw. Malus in die Bestimmung der Beschäftigungszielzahlen<br />
eingehen (z.B. Stellenhebungen)<br />
Die Personaleckwerte wurden unter folgenden Annahmen gebildet:<br />
Ein durchschnittlicher Personalabbau von 1,5% per anno wird beim kernfinanzierten Personal<br />
zugrunde gelegt. Die Einzelquoten werden weiterhin differenziert nach folgenden Aufgabenbereichen:<br />
Polizeivollzug 1,2% (wobei die Zielzahlabsenkungen durch strukturell wirkende<br />
Entlastungen an anderer Stelle kompensiert werden können), bürgernahe Dienstleistungen<br />
1,6%, interne Dienstleistungen und senatorische Dienststellen 2,6%. Weitere Absenkungen<br />
erfolgten aufgrund von vorgenommenen Stellenhebungen (Bonus/Malus-Regelung).<br />
Im Stadtamt <strong>Bremen</strong> ist eine Zielzahlaufstockung um 15 Vollkräfte <strong>für</strong> 2014 und um 7 Vollkräfte<br />
<strong>für</strong> 2015 erfolgt.
6<br />
Eine weitere Anpassung der Zielzahlen erfolgte mit der dauerhaften Rückübertragung von<br />
Personalmitteln an die Polizei <strong>Bremen</strong> und die Feuerwehr <strong>Bremen</strong> aus dem Produktplan 96<br />
(IT-Ausgaben der Freien Hansestadt <strong>Bremen</strong>), in den zuvor Personalmittel <strong>für</strong> vorhandenes<br />
IT-Personal aus dem PPL07 übertragen wurde.<br />
Nach Auflösung der Landesfeuerwehrschule wird das noch vorhandene Personal auf die<br />
Feuerwehren <strong>Bremen</strong> und Bremerhaven verteilt, Beschäftigungsvolumen und Personalbudget<br />
sind daher entsprechend verlagert. Im Stadtamt <strong>Bremen</strong> erfolgte eine Zielzahlanpassung<br />
in den einzelnen Produktgruppen auf der Grundlage der Ergebnisse des Projekts<br />
„Stadtamt zukunftssicher gestalten“.<br />
PEP-Einsparungen<br />
Produktplan<br />
-bereich<br />
-gruppe<br />
PEP<br />
2014<br />
PEP<br />
2015<br />
07 <strong>Inneres</strong> -40,72 -40,24<br />
07.01 Polizei<br />
07.01.01 Angelegenheiten der Polizei <strong>Bremen</strong> (Vollzugsbereich) -27,25 -26,92<br />
07.01.02 Angelegenheiten der Polizei <strong>Bremen</strong> (Nichtvollzugsbereich) -4,54 -4,42<br />
07.02<br />
07.02.01 Gefahrenabwehr, Brand- und Katastrophenschutz 0,00 0,00<br />
Feuerwehr<br />
07.02.02 Rettungsdienst 0,00 0,00<br />
07.02.04 Landesfeuerwehrschule entfällt entfällt<br />
07.03 Öffentliche Ordnung und kommunale Angelegenheiten<br />
07.03.01 Zentrale Angelegenheiten -0,03 -0,27<br />
07.03.02 Verkehrsüberwachung -0,73 -0,72<br />
07.03.03 Kraftfahrzeugzulassungen und Führerscheine -0,78 -0,78<br />
07.03.04 Ausländer- und Asylrechtliche Angelegenheiten -0,65 -0,64<br />
07.03.05 Allgemeine Ordnungsangelegenheiten -0,78 -0,77<br />
07.03.06 Marktangelegenheiten -0,03 -0,03<br />
07.03.07 Personenstandsangelegenheiten -0,43 -0,42<br />
07.03.09. Statistiken -1,69 -1,65<br />
07.03.10 Wahlen -0,11 -0,11<br />
07.03.18 Bürgerservice <strong>Bremen</strong>-Mitte -1,12 -1,10<br />
07.90 Sonstiges <strong>Inneres</strong><br />
07.90.03 Angelegenheiten des Verfassungsschutzes -0,90 -0,87<br />
07.90.04 Zentrale Steuerung <strong>Inneres</strong> -1,68 -1,54<br />
Zu einzelnen Produktgruppen dieser Übersicht ist auf folgendes hinzuweisen:<br />
Polizei <strong>Bremen</strong> und Ortspolizeibehörde Bremerhaven:<br />
Die freiwillige Verlängerung der Lebensarbeitszeit sowie die gesetzliche Erhöhung der Lebensarbeitszeit<br />
werden dazu führen, dass bereits ab 2013 eine Phase der Überschreitung<br />
des Beschäftigungsvolumens und des Personalbudgets eintritt.<br />
Mehrausgaben durch die Überziehung der Zielzahl u.a. bei der Polizei <strong>Bremen</strong> sollen durch<br />
die Übernahme von Auszubildenden mit einer teilweisen Finanzierung aus dem Nachwuchskräftepool<br />
unterstützt werden. Für diesen Pool wurden durch Anhebung des Personaleckwertes<br />
Mittel in Höhe von 1,5 Mio. € zentral eingestellt. Diese sollen einen Teil der Finanzierungsprobleme<br />
der Ressorts mit zu hoher Ausbildungsübernahme <strong>für</strong> die Bereiche Polizei,<br />
Steuer und Justiz abmildern. Die Umsetzung erfolgt im Haushaltsvollzug je nach aktuellem<br />
Bedarf.<br />
Wesentlich <strong>für</strong> die Personalplanung der Polizei <strong>Bremen</strong> und Bremerhaven ist, dass die Zielzahlen<br />
trotz Einsparquoten konstant gehalten werden können; Sie haben insoweit vorläufigen<br />
Charakter. Die Zielzahlabsenkungen sollen durch strukturell wirkende Entlastungen<br />
kompensiert werden. Im Haushaltsvollzug können auch Mehreinnahmen gegen gerechnet<br />
werden, falls bis dahin keine weiteren strukturellen Maßnahmen greifen. Der Auftrag, solche
7<br />
weiteren strukturell wie Personalabbau wirkenden Maßnahmen zu entwickeln, bleibt bestehen.<br />
Daneben ist der <strong>Senator</strong> <strong>für</strong> <strong>Inneres</strong> und Sport aufgefordert, ein mittelfristiges Konzept zur<br />
temporären Finanzierung von Überhangen im Polizeibereich bis zum 31.12.2013 vorzulegen.<br />
Es finden Gespräche mit der Polizei <strong>Bremen</strong> und der Ortspolizeibehörde über alternative<br />
Maßnahmen statt, über die Ergebnisse wird zu einem späteren Zeitpunkt berichtet. In beiden<br />
Polizeibereichen verbleibt zunächst insoweit ein finanzielles Risiko.<br />
Feuerwehr <strong>Bremen</strong><br />
Eine Einsparquote <strong>für</strong> die Feuerwehr <strong>Bremen</strong> ist weiterhin nicht vorgesehen.<br />
Landesamt <strong>für</strong> Verfassungsschutz<br />
Zur Erfüllung der Beobachtung der beiden Extremismus-/Terrorismusschwerpunkte (Rechtsextremismus/islamistischer<br />
Terrorismus) sowie zur Erfüllung der dem Landesamt <strong>für</strong> Verfassungsschutz<br />
(LfV) gesetzlich zugewiesenen Mitwirkungsaufgaben benötigt das Amt aus<br />
Ressortsicht eine Mindestausstattung von 52 VZE, der aktuell ein Beschäftigungsvolumen<br />
von 35,06 VZE (bis 12/2015 noch 32,77 VZE) gegenüber steht.<br />
Ein Versuch der Problemlösung bestand darin, mit den Ländern Hamburg, Niedersachsen<br />
und Schleswig-Holstein Gespräche aufzunehmen, um mögliche Fusionen von Landesämtern<br />
<strong>für</strong> Verfassungsschutz zu diskutieren. Diese Fusion wurde im Ergebnis von allen beteiligten<br />
Ländern abgelehnt. Insbesondere die Fragen der politischen Verantwortung <strong>für</strong> ein länderübergreifendes<br />
Verfassungsschutzamt, der parlamentarischen Kontrolle und der Schwerpunktsetzung<br />
bei der Beobachtung und Bekämpfung extremistischer Bestrebungen in den<br />
Ländern wurden als unlösbare Probleme eingestuft. Ein Einspareffekt (Kompensation der<br />
Kosten der Zusammenlegung durch Effizienzsteigerung) war außerdem nicht erkennbar.<br />
Es ist beabsichtigt, die personelle Ausstattung durch die Bereitstellung von Überhangpersonal<br />
zu verbessern. Außerdem wurden <strong>für</strong> den zusätzlichen Einsatz von Vivento-Kräften refinanzierte<br />
Stellen eingerichtet, die den Kernhaushalt nicht belasten. Des Weiteren werden<br />
weiterhin fünf Polizeivollzugskräfte rotierend zum Landesamt <strong>für</strong> Verfassungsschutz abgeordnet.<br />
Um die erforderliche Nachbesetzung bei der Polizei <strong>Bremen</strong> sicherzustellen, sind fünf<br />
refinanzierte Stellen eingerichtet.<br />
Stadtamt <strong>Bremen</strong><br />
Zur Darstellung der personellen Situation wird auf die Vorlage zum Ergebnis der Organisationsuntersuchung<br />
im Rahmen des Projektes „Stadtamt zukunftssicher gestalten“ verwiesen.<br />
Der Senat hatte in seiner Sitzung am 30.10. 2012 u.a. die Ergebnisse der Projektgruppe hinsichtlich<br />
der Ausländerbehörde als gute Grundlage gewertet, um das Ziel der strategischen<br />
Fortentwicklung der Ausländerbehörde zur Servicestelle <strong>für</strong> Aufenthaltserteilung und Einbürgerung<br />
zu erreichen. Weiterhin hat der Senat den von der Arbeitsgruppe angenommenen<br />
Personalbedarf zur Kenntnis genommen und beschlossen, zur Unterstützung des Umsetzungsprogramms<br />
unter anderem ausgebildete Beamtinnen und Beamte des mittleren Dienstes<br />
der Ausländerbehörde zur Verfügung stellen.<br />
Derzeit besteht im Stadtamt ein Personalüberhang, der <strong>für</strong> die Dauer der Umsetzung der im<br />
Konzept vorgesehenen Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsabläufe dringend benötigt<br />
wird. Der Senat hat den <strong>Senator</strong> <strong>für</strong> <strong>Inneres</strong> und Sport gebeten, in Absprache mit der <strong>Senator</strong>in<br />
<strong>für</strong> Finanzen ein Personalkonzept <strong>für</strong> das Stadtamt zu entwickeln und in einem Kontrakt<br />
zu vereinbaren. Angestrebt ist die mittelfristige Angleichung des Personalvolumens an die<br />
Zielzahl. Der Umbauprozess wird mit einer Zielzahlaufstockung um 15 Vollkräfte <strong>für</strong> 2014<br />
und um 7 Vollkräfte <strong>für</strong> 2015 unterstützt, dieses wurde bei der Zuordnung der Personalbudgets<br />
bereits berücksichtigt. Die Ressorts Finanz und <strong>Inneres</strong> verhandeln derzeit über die<br />
angestrebte Personalentwicklung und werden hierzu im Sommer 2013 einen Kontrakt vorlegen,<br />
aus dem die vereinbarte Entwicklung des Beschäftigungsvolumens zu ersehen ist.<br />
Dennoch wird im Stadtamt durch Zielzahlüberschreitungen ein finanzielles Risiko verbleiben.
8<br />
Für die Kontrollen der sicheren Aufbewahrung von Waffen und die Überprüfung der Regelzuverlässigkeit<br />
und der waffenrechtlichen Bedürfnisse wurden zusätzliche refinanzierte Stellen<br />
eingerichtet.<br />
Statistisches Landesamt<br />
Durch die im Juni 2014 (Europawahl) und Mai 2015 (Bürgerschafts- und Beirätewahl) stattfinden<br />
Wahlen entsteht beim Statistischen Landesamt ein erhöhter Personalbedarf. Auf die<br />
Notwendigkeit, künftig mehr Wahlpersonal einzustellen, wurde bereits in der Deputationsvorlage<br />
vom 30.11.2011 hingewiesen. Da der Mehrbedarf temporärer Natur ist, soll nach dem<br />
Beschluss des Senats der befristete Einsatz von Nachwuchskräften und Überhangpersonal<br />
einer Finanzierung von (auch befristeten) Neueinstellungen vorgezogen werden. Die <strong>Senator</strong>in<br />
<strong>für</strong> Finanzen wurde daher gebeten, das Personal zeitgerecht zur Verfügung zu stellen.<br />
Landesfeuerwehrschule<br />
Entsprechend des Senatsbeschlusses vom 5. Juni 2012 ist vorbereitet, dass zukünftig die<br />
Ausbildung zum feuerwehrtechnischen Dienst auf die beiden Berufsfeuerwehren <strong>Bremen</strong><br />
und Bremerhaven übertragen wird. Die da<strong>für</strong> notwendigen rechtlichen Vorbereitungen befinden<br />
sich in der Abstimmung. Die Landesfeuerwehrschule hat im Frühjahr 2013 ihren Betrieb<br />
eingestellt. Das bislang dort beschäftigte Personal ist bis auf den Leiter der Landesfeuerwehrschule,<br />
der bis zur endgültigen Schließung als Zeichnungsbefugter rechtlich verbleibt,<br />
anderweitig eingesetzt.<br />
<strong>Senator</strong>ische Behörde<br />
Eine seit Jahren hohe PEP-Quote und eine geringe Fluktuation haben zu einer wachsenden<br />
Überschreitung der Beschäftigungszielzahl geführt. Auch bei restriktiver Wiederbesetzung<br />
frei werdender Stellen wird die Einhaltung der Beschäftigungszielzahl ohne weitere Maßnahmen<br />
zum Personalabbau nicht erreichbar sein. Trotz der sehr engen Personaldecke<br />
wurden ressortinterne Bewirtschaftungsmaßnahmen erlassen, die den Personalabbaupfad<br />
unterstützen sollen.<br />
Seit einigen Jahren kann die Aufgabenwahrnehmung nur noch durch Abordnungen von der<br />
Polizei <strong>Bremen</strong> sichergestellt werden. Ab 01.10.2012 ist darüber hinaus ein mittelfristiger<br />
Mehrbedarf durch das Projekt „Abbau der Rückstände in der Widerspruchsachbearbeitung<br />
Ausländerangelegenheiten“ entstanden, da vier zusätzliche Kräfte befristet <strong>für</strong> 18 Monate<br />
eingestellt wurden. Zur Kompensation werden derzeit die Neuorganisation der Aufgaben<br />
„Sportangelegenheiten“ und „Verfassungsschutz“ geprüft, um u.a. Synergieeffekte im Querschnittsbereich<br />
zu erlangen. Insgesamt wird das Ressort alle geeigneten Maßnahmen ergreifen,<br />
den Personalüberhang zu begrenzen, gleichwohl verbleibt hier ein finanzielles Risiko.<br />
II.2.4 Investive Ausgaben<br />
Abweichend von der bisherigen Praxis der Fortschreibung der Investitionseckwerte hat der<br />
Senat <strong>für</strong> die Investitionsplanung 2014/2015 eine maßnahmenbezogene Investitionsplanung<br />
beschlossen. Dabei wurden zunächst Tilgungsverpflichtungen vorabdotiert sowie kleine Unterhaltungs-<br />
und Beschaffungsmaßnahmen entsprechend der Voranmeldungen übernommen.<br />
Darüber hinausgehende Maßnahmen wurden unter Berücksichtigung des verbleibenden<br />
Ausgaberahmens berücksichtigt.<br />
Die Investitionseckwerte <strong>für</strong> die Haushaltsjahre 2014/2015 betragen 6.855 Tsd. € sowie<br />
6.301 Tsd. €. Mit den beschlossenen Eckwerten können die bestehenden Zahlungsverpflichtungen<br />
(Tilgungsleistungen <strong>für</strong> bis 2010 über Sondervermögen beschaffte Fahrzeuge, investive<br />
Kostenerstattung an Bremerhaven) sowie die Grundbedarfe befriedigt werden.<br />
Den Produktgruppen werden hier<strong>für</strong> unterschiedlich hohe Investitionsmittel zur Verfügung<br />
gestellt. Schwerpunkte werden dabei die Bereiche technische Ausstattungen bei Polizei und<br />
Feuerwehr sein.<br />
Darüber hinaus wird es möglich sein, die Finanzierung eines Ersatzbaus <strong>für</strong> das bisherige<br />
Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Lehester Deich darzustellen. Die notwendigen Schrit-
9<br />
te zur Realisierung sollen möglichst umgehend eingeleitet werden. Hierzu wird die Erteilung<br />
einer Verpflichtungsermächtigung erforderlich. Auf die gesonderte Vorlage 18/147 hierzu<br />
wird verwiesen.<br />
Nachfolgend eine Übersicht der maßnahmenbezogenen Ausgaben im PPL 07 <strong>Inneres</strong>:<br />
Eckwertverteilung investiv (in Tsd. €)<br />
2014 2015<br />
SVIT-Finanzierungen 1.207 805<br />
Investive Erstattung Bremerhaven 536 536<br />
Erstattungen/Finanzierungen gesamt 1.743 1.341<br />
Fahrzeuge Polizei 1.177 1.025<br />
Technische Ausstattung Polizei,<br />
998 998<br />
Ersatzinvestitionen<br />
Polizei gesamt 2.175 2.023<br />
Fahrzeuge Feuerwehr - FFW 1.334 1.074<br />
Technische Ausstattung Feuerwehr,<br />
346 346<br />
Ersatzinvestitionen<br />
Feuerwehr gesamt 1.680 1.420<br />
Sonstiges <strong>für</strong> die übrigen Dienststellen<br />
einschl. temporärer Bedarf <strong>für</strong><br />
Umsetzung Konzept Stadtamt<br />
757 517<br />
FFW Lehester Deich 500 1.000<br />
Summen: 6.855 6.301<br />
II.2.5 Kostenerstattung an die Seestadt Bremerhaven (<strong>für</strong> Polizei)<br />
Mit Inkrafttreten des geänderten Finanzzuweisungsgesetzes 2007 erstattet das Land der<br />
Stadtgemeinde Bremerhaven seit 2008 100% ihrer Aufwendungen <strong>für</strong> die Personalkosten<br />
der Polizei Bremerhaven. Diese Mittel werden bei den konsumtiven Ausgaben ausgewiesen.<br />
Die konsumtiven Personalkostenzuschüsse sind nach gleichen personalwirtschaftlichen<br />
Rahmenbedingungen wie bei der Polizei <strong>Bremen</strong> ermittelt worden (siehe hierzu II.2.3). Mit<br />
Beginn des Jahres 2008 werden auch die konsumtiven Sachkosten und die Aufwendungen<br />
<strong>für</strong> Investitionen <strong>für</strong> Polizei erstattet.<br />
Für die Erstattungen sind nach Abstimmung mit Bremerhaven folgende Beträge vorgesehen.<br />
2014 2015<br />
Personal 35.107 Tsd. € 35.386 Tsd. €<br />
Konsumtiv 2.039 Tsd. € 2.008 Tsd. €<br />
Investiv 536 Tsd. € 536 Tsd. €<br />
II.2.6 Produktplan 96<br />
Im Produktplan 96 werden alle konsumtiven und investiven IT-Mittel der Ressorts haushaltsmäßig<br />
dargestellt.<br />
II.2.6.1 IT-Querschnittsaufgaben<br />
Für IT-Querschnitt wurde von allen Ressorts gemeinsam eine Pauschale pro PC-Arbeitsplatz<br />
ermittelt, die sich bislang aus konsumtiven und investiven Elementen zusammensetzte.<br />
Zur Zeit wird in den bremischen Dienststellen der Verwaltungs-PC „BASIS.bremen“ eingeführt.<br />
Mit BASIS.bremen wird der IT-Betrieb künftig durch den zentralen IT-Dienstleister<br />
Dataport wahrgenommen. Das erfordert eine weitgehende Standardisierung von Rechnerty-
10<br />
pen und der eingesetzten Software, von Infrastruktur und Rechenzentrumsleistungen und<br />
der Supportleistungen. Die Einführung erfolgt stufenweise.<br />
Mit der Einführung des Verwaltungs-PC „BASIS.bremen“ entstehen nur noch konsumtive<br />
Kosten, da sowohl die Bereitstellung der Arbeitsplatzrechner als auch deren Support durch<br />
Dataport erfolgen werden. Gegenüber der bisherigen konsumtiven Veranschlagung ergeben<br />
sich keine Veränderungen; Mehrbedarfe <strong>für</strong> den Support werden aus Globalmitteln finanziert<br />
werden. Eine Ausnahme bilden die Feuerwehr und die Polizei, da hier die Voraussetzungen<br />
<strong>für</strong> die Einführung von BASIS.bremen noch nicht gegeben sind. Hier wird es zunächst bei<br />
dem bisherigen Verfahren bleiben und eine Pauschale mit konsumtiven und investiven Elementen<br />
veranschlagt.<br />
II.2.6.2 Fachanwendungen<br />
Die IT-Mittel <strong>für</strong> die Umsetzung der Fachanwendungen in den Dienststellen des Ressorts<br />
sind ebenfalls dem Produktplan 96 zuzuordnen.<br />
Im Rahmen der Eckwertbeschlüsse des Senats wurde festgelegt, dass <strong>für</strong> die Finanzierung<br />
der neuen Maßnahmen TKÜ-Polizei, PIAV und VBS Mittel im IT-Pool bereitgestellt werden,<br />
allerdings mit der Maßgabe, dass diese zunächst gesperrt werden und erst nach Konkretisierung<br />
und Nachweisung des Bedarfs durch das Ressort freigegeben werden, nachdem die<br />
Lösungsmöglichkeiten im Produktplanhaushalt ausgeschöpft wurden.<br />
Die Einführung dieser IT-Projekte zur Durchführung der polizeilichen Ermittlungstätigkeiten<br />
sowie dem bundesweiten Datenaustausch ist aus Ressortsicht unumgänglich. Die Projekte<br />
stellen sich im Einzelnen wie folgt dar:<br />
PIAV<br />
Mit Einführung eines polizeilichen Informations- und Analyseverbunds (PIAV) werden die<br />
Voraussetzungen zur Bekämpfung der Schwerstkriminalität und des überregionalen Terrorismus<br />
geschaffen. Über dieses System soll künftig der entsprechende Datenaustausch zwischen<br />
Bund und Ländern erfolgen. Sowohl die Innenministerkonferenz als auch die ihr zuarbeitenden<br />
Ausschüsse sehen die alsbaldige Einführung des Systems als erforderlich an. Der<br />
Kostenanteil <strong>Bremen</strong>s an der Einführung und dem Betrieb werden ab 2015 mit rd. 500 Tsd. €<br />
pro Jahr zu kalkulieren sein.<br />
TKÜ<br />
Die Bedeutung der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) <strong>für</strong> die polizeiliche Gefahrenabwehr<br />
und Verbrechensbekämpfung ist unbestreitbar. Das Internet wird immer mehr in alle<br />
Geschäfts- und Kommunikationsprozesse integriert. Um mit dieser Entwicklung Stand halten<br />
zu können, sind hochmoderne, komplexe Überwachungsanlagen erforderlich, die von einzelnen<br />
Ländern nicht mehr tragbar sind. Bereits seit 2007 besteht zwischen Niedersachsen<br />
und <strong>Bremen</strong> eine Teilkooperation, die neben der Nutzung der eigenen TKÜ-Anlage eine Mitnutzung<br />
der Anlage in Niedersachsen ermöglichte. Nachdem die eigene Anlage ab Mitte<br />
2012 aufgrund ihres Alters und Störanfälligkeit nicht mehr nutzbar war, wurde eine Vollkooperation<br />
mit Niedersachsen vereinbart. Die Anschaffung einer neuen Anlage war allein<br />
schon aus Kostengründen keine Alternative.<br />
Die Vollkooperation mit Niedersachsen führt zu Kosten in Höhe von 500 Tsd. € pro Jahr.<br />
VBS @rtus<br />
Ein Vorgangsbearbeitungssystem (VBS) leistet die computergestützte Bearbeitung aller Vorgänge<br />
der Polizei von der Erfassung bis zur endgültigen Erledigung und Archivierung. Die<br />
Einführung eines Vorgangsbearbeitungssystems führt einerseits zu einer erheblichen Reduzierung<br />
von Bearbeitungsaufwänden in der Datenerfassung und stellt andererseits einen<br />
entsprechenden Datenaustausch mit dem Bund und den anderen Bundesländern sicher.<br />
Darüber hinaus stellt es die Daten <strong>für</strong> bundesweite Kriminalstatistiken zur Verfügung. Sowohl<br />
die Deputation <strong>für</strong> <strong>Inneres</strong> und Sport als auch der Senat und der Haushalts- und Finanzausschuss<br />
sind in der Vergangenheit mit der Thematik befasst worden.
11<br />
Entsprechende Vorklärungen des Ressorts hatten zum Ergebnis, dass in Kooperation mit<br />
dem Land Schleswig-Holstein sowie der Bundespolizei das Vorgangsbearbeitungssystem<br />
@rtus eingesetzt werden soll. Dieses hat nach fachlicher Prüfung gezeigt, dass es den Anforderungen<br />
an die heutigen und zukünftigen Entwicklungen gerecht wird und in die vorhandene<br />
Systemlandschaft der Polizei <strong>Bremen</strong> integriert werden kann.<br />
Im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2012/2013 wurden Mittel aus dem Programm „Umbau,<br />
Verwaltung, Infrastruktur“ zur Einführung des VBS @rtus zur Verfügung gestellt. Zur Finanzierung<br />
des laufenden Betriebs ab 2014 wurde auf das nunmehr laufende Haushaltsaufstellungsverfahren<br />
verwiesen.<br />
Für die Systempflege und die Weiterentwicklung durch Schleswig-Holstein und Dataport<br />
werden laufende Kosten in Höhe von jährlich rd. 600 Tsd. € entstehen. Die hier<strong>für</strong> erforderlichen<br />
Mittel sind Bestandteil des Senatsbeschlusses zur Haushaltsaufstellung.<br />
Darüber hinaus sind <strong>für</strong> Hosting und Betrieb des Verfahrens rd. 450 Tsd. € jährlich an Dataport<br />
zu entrichten. Die hier<strong>für</strong> erforderlichen Mittel werden unter Wegfall des Altsystems ISA-<br />
Web sowie dem Wegfall der Rückzahlung an den Fonds <strong>für</strong> betriebswirtschaftliche Maßnahmen<br />
<strong>für</strong> die damalige Einführung von Inpol dargestellt werden. Die entsprechenden Mittel<br />
werden in den Produktplan 96 verlagert.
12<br />
2. Produktplan 12 „Sport“<br />
I. Beschlüsse des Senats<br />
Der Senat hat am 09.04.2013 folgende Eckwerte beschlossen:<br />
Haushalt 2014<br />
(In Tsd. €)<br />
Haushalt 2015<br />
(In Tsd. €)<br />
Einnahmen 404 408<br />
Personalausgaben 1.007 982<br />
Konsumtive Ausgaben 11.593 11.885<br />
Investive Ausgaben 6.129 6.168<br />
II. Der Sporthaushalt<br />
II. 1. Strategie und Rahmenbedingungen<br />
Sport und Sportvereine sind eine tragende Säule des Gemeinwohls.<br />
Die Rahmenbedingungen <strong>für</strong> die Gestaltung der konsumtiven und investiven Vorarbeiten im<br />
Aufstellungsverfahren 2014 und 2015 bildet die "Vereinbarung zur Zusammenarbeit in einer<br />
Regierungskoalition <strong>für</strong> die 18. Wahlperiode der Bremischen Bürgerschaft 2011 – 2015".<br />
In <strong>Bremen</strong> treiben rd. 130.000 Menschen in annähernd 330 Vereinen Sport. Hier<strong>für</strong> die richtigen<br />
Rahmenbedingungen zu setzen, ist Aufgabe der Sportverwaltung. Sie ist zuständig <strong>für</strong><br />
die Sicherung einer ausreichenden sportlichen Infrastruktur. Zur Aufrechterhaltung der Qualität<br />
der bestehenden Sportstätten sollen auch weiterhin die notwendigen Sanierungsmaßnahmen<br />
durchgeführt werden. Die Sicherung und Modernisierung der kommunalen und vereinseigenen<br />
Sportprojekte erfolgt unter der Berücksichtigung der Nachfrage nach Sportarten,<br />
Nutzungsintensität, energetischer Verbesserung, Gender Mainstreaming sowie der demografischen<br />
Entwicklung.<br />
Durch die Vermittlung von sportlichen Werten wie Leistungsbereitschaft, Fair Play, Teamwork<br />
sowie durch den gesellschaftlichen Mehrwert der Integration durch Sport und durch die<br />
Stärkung des Gemeinwesens leisten sie einen wesentlichen Beitrag. Die Sportverwaltung<br />
unterstützt den Sport mit der Bereitstellung von Sportmöglichkeiten in Sportstätten <strong>für</strong> den<br />
Wettkampf-, Leistungs-, Breitensport sowie <strong>für</strong> den Fitness- und Gesundheitssport.<br />
Um einen effektiven und nachhaltigen Beitrag zum Sporttreiben der Bevölkerung in <strong>Bremen</strong><br />
zu gewährleisten, wurden bei der Haushaltsaufstellung die folgenden wesentlichen politischen<br />
Leitlinien <strong>für</strong> die kommende Legislaturperiode <strong>für</strong> den Sport berücksichtigt:<br />
<br />
<br />
Erhalt der allgemeinen Unterstützung der Sportvereine im Rahmen der Sportförderung.<br />
Unterstützung von Sportvereinen, die Kooperationen mit Kindergärten, Schulen, Senioreneinrichtungen<br />
und anderen sozialen Institutionen eingehen. Damit verbunden sind
13<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
auch die Förderung der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund sowie wichtige<br />
Beiträge zur Gesundheitsvorsorge und zur Rehabilitation.<br />
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Hinblick auf die Etablierung von<br />
inklusiven bzw. Unified - Sportangeboten nach den Möglichkeiten der vorhandenen Sportinfrastruktur.<br />
Förderung von sportlichen Angeboten mit jugendbezogener und sozialer Ausrichtung.<br />
Hilfen zum Auf- und Ausbau leistungsfähiger Vereins- und Verbandsstrukturen, die ein<br />
vielfältiges Sportangebot ermöglichen und die öffentliche Sportverwaltung verstärkt entlasten<br />
Förderung und Unterstützung zu einem eigenverantwortlichen Handeln der Vereine - z.B.<br />
beim Bau sowie bei der Übernahme und Bewirtschaftung eigener Sportanlagen.<br />
Sportförderung über die Gewährung von Finanz-, Sach- und Dienstleistungen an Sportvereine,<br />
die vornehmlich zur Stärkung der sportlichen Selbstverwaltung beitragen<br />
Nachhaltige und gezielte Verknüpfung der Sportförderung mit einer Ziel- und Erfolgskontrolle,<br />
um die Wirksamkeit der Sportförderung wie z.B. Nutzungen, Nutzer, Besuche, Auslastung<br />
von Angeboten, Bedarfsdeckung der Zielgruppen, Zufriedenheit der Nutzer, messen<br />
zu können.<br />
Erschließung von weiteren und neuen Finanzierungsmöglichkeiten.<br />
Erhalt der Übungs- und Organisationsleiterzuschüsse auf dem bisherigen Niveau.<br />
Sanierung und Instandhaltung von Vereins- und städtischen Sportanlagen insbesondere<br />
zur energetischen Sanierung und zur Erneuerung bestehender Infrastrukturen im Hinblick<br />
auf neue Sporttrends.<br />
Finanzielle Sicherung des Betriebs der Bremer Bäder.<br />
Dabei ist zu berücksichtigen, dass aufgrund der bekanntermaßen schwierigen finanziellen<br />
Situation des bremischen Haushalts es erforderlich ist, die Strukturen zur Sportförderung zu<br />
überprüfen und gleichzeitig Lösungen im Sinne einer bedarfsorientierten Schwerpunktsetzung<br />
in der Sportförderung zu entwickeln. Die letzte kommunale Sportentwicklungsplanung<br />
in <strong>Bremen</strong> wurde im Jahr 2004 von Prof. Dr. Horst Hübner (Universität Wuppertal) vorgelegt.<br />
Diese hat auch vor dem Hintergrund der schwierigen finanziellen Situation des Landes <strong>Bremen</strong><br />
in den letzten zehn Jahren bereits wichtige Hinweise im Sinne einer Optimierung der<br />
kommunalen Sportstätteninfrastruktur gegeben. Um sich neuen Herausforderungen gesellschaftlichen<br />
Veränderungen stellen zu können, ist es erforderlich, sowohl eine Auswertung<br />
der bislang umgesetzten Empfehlungen zur Sportentwicklung <strong>Bremen</strong>s vorzunehmen und<br />
die bisherigen Planungen angepasst fortzuschreiben, als auch neue Empfehlungen unter<br />
Berücksichtigung der sich verändernden gesellschaftlichen und finanziellen Rahmenbedingungen<br />
vorzunehmen. Der <strong>Senator</strong> <strong>für</strong> <strong>Inneres</strong> und Sport beabsichtigt daher, wie im Rahmen<br />
der Sitzung der städtischen Deputation <strong>für</strong> <strong>Inneres</strong> und Sport am 22.05.2013 dargestellt, in<br />
enger Kooperation mit dem LSB und unter Einbindung externer Moderatoren die Entwicklung<br />
einer neuen Sportentwicklungsplanung. In die Planung werden auch Vertreterinnen und Vertreter<br />
der städtischen Deputation <strong>für</strong> <strong>Inneres</strong> und Sport einbezogen.<br />
II. 2. Kameraler Haushalt<br />
Die Kapitelstruktur des PPL 12 wurde im Haushaltsaufstellungsverfahren <strong>für</strong> 2014/2015 weiter<br />
geordnet und optimiert. Der PPL 12 bildete sich bislang in vier Kapiteln ab. Das Ziel ist<br />
eine optimierte Zuordnung zum Einzelplan 00 <strong>Inneres</strong> und eine Auslagerung aus dem Einzelplan<br />
01 Justiz und Verfassung, Sport. Die bisher in den Kapiteln 0191 und 0030 dargestellten<br />
Landesausgaben werden künftig im Kapitel 0031 „Allgemeine Bewilligungen <strong>Inneres</strong><br />
und Sport“ zusammengefasst. Die Kapitel 3191 und 3192 bleiben in ihrer Struktur erhalten.<br />
II. 2.1. Einnahmen
14<br />
Die Einnahmen im Sportbereich erfolgen im Wesentlichen aus den Einnahmen anteiliger<br />
Bewirtschaftungskosten sowie aus den Einnahmen aus der Benutzung von Sportanlagen<br />
inkl. Wassersportfläche, die aus der Bereitstellung von Sportinfrastruktur ergehen. Eine weitere<br />
Einnahmeverpflichtung besteht in der Position Einnahmen aus der Verpachtung von<br />
Werbeflächen (8 Tsd. € p.a.) an Außenflächen der städtischen Sportanlagen; hier sind aufgrund<br />
vertraglicher Differenzen zwischen der FHB und der DeTeMedien allerdings keine Erlöse<br />
zu erzielen. Derzeit erkennbare Schwierigkeiten bei der vollumfänglichen Erbringung<br />
des Einnahmeanschlags sollen im Rahmen des Haushaltsvollzugs durch entsprechende<br />
Umsteuerungen beherrschbar gemacht werden.<br />
Zur Einnahmeerhöhung wurden die Entgeltsätze <strong>für</strong> die Nutzung von Sportanlagen und<br />
Wassersporthäfen um 5 % zum 01.01.2013 angehoben. Die Erhöhung der Entgelte wird sich<br />
monetär mit 7 Tsd. € auswirken.<br />
Einnahmen aus anteiligen Bewirtschaftungskosten bilden den Ausgabeverbrauch der Vereine<br />
wieder und sind nicht beeinflussbar.<br />
II.2.2. Konsumtive Sachausgaben<br />
Insgesamt ist hier zu berücksichtigen, dass es durch die Anpassung des Betriebskostenzuschusses<br />
der Bädergesellschaft (Vorabdotierungen 2104: 4.409 Tsd. €; 2015: 4.809 Tsd. €)<br />
zwar eine Erhöhung des konsumtiven Eckwerts gibt, bei der Produktgruppe 12.01.01 aber<br />
eine Absenkung des Anschlags im Vergleich zum Jahr 2013 erfolgt. Unter Berücksichtigung<br />
zusätzlicher Ausgaben sind <strong>für</strong> die Sportförderung im Jahr 2014 125 Tsd. € und im Jahr<br />
2015 233 Tsd. € weniger als 2013 verfügbar.<br />
II.2.2.1. Allgemeiner Sport<br />
Die durch das Sportressort vorgenommene Umsetzung der Eckwerte <strong>für</strong> die konsumtiven<br />
Ausgaben ergibt sich aus dem unter „Kapitel II.1 Strategie und Rahmenbedingungen“ gemachten<br />
Zielsetzungen:<br />
<br />
<br />
<br />
Die Zuschüsse zur Sportförderung bleiben gegenüber dem Haushalt 2012/2013 im Wesentlichen<br />
unverändert.<br />
Die Zuschüsse <strong>für</strong> gewaltpräventive Projekte mit sportlichem Hintergrund im Rahmen des<br />
ressortübergreifenden Handlungskonzeptes „Stopp der Jugendgewalt“ bleiben mit 125<br />
Tsd. € bedarfsgerecht erhalten.<br />
Im Bereich der Leistungssportförderung (z. Zt. 107.500 €) ist eine Veränderung in der<br />
Weise vorgesehen, dass die Verwaltung der Leistungssportmittel durch den LSB ab 2015<br />
nicht mehr in der bisherigen Weise vorgenommen werden soll. Hier ist statt einer geförderten<br />
Vollzeitstelle (rd. 50 Tsd. €) nunmehr lediglich eine Bezuschussung von 10 Tsd. €<br />
pro Jahr vorgesehen. Die Zuschüsse, die <strong>für</strong> die direkte Leistungssportförderung der<br />
Verbände vorgesehen sind, bleiben unverändert.
15<br />
<br />
<br />
Im Bereich der sogenannten Lehrer-/Trainerstellen ist die Rückumwandlung nicht besetzter<br />
Stellen aus dem Personalhaushalt des Bildungsressorts in den PPL 12 beabsichtigt.<br />
Künftige Gespräche dazu werden gemeinsam mit der <strong>Senator</strong>in <strong>für</strong> Bildung und dem<br />
Landessportbund geführt.<br />
Weitere Maßnahmen sind im Haushaltsvollzug zu entwickeln und zu entscheiden. Eine<br />
Kompensation der konsumtiven Absenkung in der Produktgruppe 12.01.01 ist teilweise<br />
durch den erhöhten investiven Anschlag möglich.<br />
II.2.2.2. Bremer Bäder<br />
Bei der Bädergesellschaft besteht bekanntlich seit Jahren ein strukturelles Finanzierungsproblem.<br />
Vor diesem Hintergrund heißt es im Koalitionsvertrag:<br />
„Die Bremer Bäder GmbH leistet mit der Versorgung der Bremerinnen und Bremer mit Freiund<br />
Hallenbädern ein weit über den Sport hinausgehendes Angebot. Damit die Bremer Bäder<br />
GmbH den ihr übertragenen Aufgaben im Interesse der Bürgerinnen und Bürger auch<br />
künftig nachkommen kann, wollen wir die notwendigen Finanzmittel <strong>für</strong> den laufenden Betrieb<br />
und die Sanierung zur Verfügung stellen.“<br />
Auf Basis der durch eine Marktanalyse gewonnenen Erkenntnisse hat der Senat eine dauerhafte<br />
und grundlegende Eckwertanpassung zur Sicherung des Geschäftsbetriebes (Anpassung<br />
des konsumtiven Zuschusses ohne Berücksichtigung des Unibades auf 4.409 Tsd. €<br />
in2014 und 4.809 Tsd. € in 2015 beschlossen.<br />
II. 2.3. Personalausgaben<br />
Die Sportverwaltung ist in der Lage, mit den jetzigen Personalanschlägen des Haushalts<br />
auszukommen.<br />
II.2.4. Investive Ausgaben<br />
Mit dem beschlossenen Eckwert können die Ausgaben <strong>für</strong> die Sanierung von städtischen<br />
und Vereinssportanlagen sowie die laufenden investiven Unterhaltungskosten fortgeschrieben<br />
werden. Zur Aufrechterhaltung der Qualität der bestehenden Sportstätten sollen damit<br />
weiterhin die notwendigen Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Bei den entsprechenden<br />
Vorhaben müssen die veränderten Anforderungen an öffentliche Sportstätten wie<br />
auch die weitest gehende Reduzierung der Folgekosten verstärkt Beachtung finden.<br />
Nachfolgend eine Übersicht der maßnahmenbezogenen Ausgaben im PPL 12 Sport:
16<br />
Eckwertverteilung investiv (in Tsd. €)<br />
2014 2015<br />
SVIT-Finanzierungen 64 67<br />
Kl. Unterhalt.- u. Beschaffungsmaßnahmen 12 12<br />
Finanzierungen und kl. Unterhaltungsmaßnahmen 76 79<br />
Zuschuss <strong>für</strong> Investitionen zum Lidice-Haus 15 15<br />
Kosten <strong>für</strong> baufachtechnische Prüfungen 3 3<br />
Zuschuss an die Bremer Bäder GmbH <strong>für</strong> Investitionen 798 798<br />
Zuschuss zur Infrastruktur <strong>für</strong> Sporthäfen 120 120<br />
Zuschuss zur Infrastruktur <strong>für</strong> Badeseen 40 40<br />
Zuschüsse an Vereine <strong>für</strong> die Sanierung von städtischen<br />
Sportanlagen<br />
1527 1563<br />
Zwischensumme 2503 2539<br />
Sanierung von verpachteten Sportanlagen 50 50<br />
Sanierungsmaßnahmen Bremer Bäder 3.300 3.300<br />
Sanierung Nichtschwimmerabgrenzung (Sicherheitskonzept) 200 200<br />
Zwischensumme 3.550 3.550<br />
Summen: 6.129 6.168<br />
Vor dem Hintergrund des stetig steigenden Betriebskostenzuschusses <strong>für</strong> die Bremer Bädergesellschaft<br />
beauftragte die Bremer Bäder GmbH im vergangenen Jahr eine Gutachterin<br />
mit der Erstellung einer Marktanalyse. Die Zielsetzung der Marktanalyse <strong>für</strong> die Bremer Bäder<br />
GmbH bestand darin, Vorschläge <strong>für</strong> eine zukunftsfähige Bäderlandschaft (unter Berücksichtigung<br />
der Trockensporteinrichtungen) zu erarbeiten und somit fundierte Entscheidungsgrundlagen<br />
und Handlungsempfehlungen zur zukünftigen Ausrichtung der Bäderanlagenlandschaft<br />
mit dem Ziel liefern, die Erlössituation zu verbessern und/oder Kosten zu senken.<br />
Dies betrifft die Bäderstruktur, den Bäderbetrieb und das Leistungsangebot. Ein Bereich der<br />
Marktanalyse befasste sich dabei auch mit den Fragen zur Sanierung von Bädern und der<br />
möglichen Reduzierung von Wasserflächen.<br />
Abweichend von den Empfehlungen der Marktanalyse hat der Senat vor dem Hintergrund<br />
der Haushaltsnotlage der FHB die Sanierung des Unibades beschlossen. Die derzeitige Kostenschätzung<br />
beläuft sich auf rund 10 Mio. €. Durch eine detaillierte Bestandsaufnahme des<br />
Zustandes des Unibades durch Fachplaner soll bis zur Sommerpause eine belastbare Kostenschätzung<br />
vorgelegt werden. Parallel wird die Betriebskostenhöhe, unter Einbeziehung<br />
der jährlichen Instandhaltungskosten, auf Basis des Jahres 2012 von der Universität aktualisiert.<br />
Nach Vorlage der Ergebnisse ist zu entscheiden, ob die o.g. Sanierungsmittel <strong>für</strong> den<br />
notwendigen Sanierungsumfang auskömmlich sind. Konkret sind <strong>für</strong> die Haushaltsjahre 2014<br />
und 2015 hier zunächst jeweils 3.300 Tsd. € Sanierungsmittel bereitgestellt.<br />
Insgesamt wird der Haushalt im investiven Bereich als auskömmlich angesehen, da neben<br />
der beschriebenen Sanierung des Unibades auch die Erneuerung der Nichtschwimmergitter<br />
an den Badeseen gesichert werden konnte.<br />
II.2.5 Produktplan 96<br />
Für den laufenden Betrieb des IT-Querschnitt wurden im Produktplan 96 konsumtiv in 2014<br />
18.890 € und in 2015 18.610 € veranschlagt. Zur Einführung von BASIS.bremen wird auf die<br />
Darstellung zum Produktplan 07 (II.2.6.1) verwiesen.
17<br />
3. Zentrale Themen beider Produktpläne<br />
I. Produktgruppenhaushalt<br />
Sowohl im Rahmen des Haushaltsvollzugs als auch <strong>für</strong> die Vorbereitung der Haushaltsaufstellung<br />
und zur inhaltlichen Ausrichtung der Aktivitäten des Ressorts wird an der Weiterentwicklung<br />
des Produktgruppenhaushalts gearbeitet. Dabei wurden u.a. die Leistungsziele und<br />
Kennzahlen der Produktgruppen und -bereiche innerhalb der Produktpläne 07 „<strong>Inneres</strong>“ und<br />
12 „Sport“ überarbeitet und den aktuellen Beschlusslagen – soweit möglich – angepasst.<br />
Bedingt durch Änderungen in den Verantwortlichkeiten im Bereich <strong>Inneres</strong> erfolgt künftig die<br />
Zuordnung der Produktgruppen Statistiken und Wahlen im Produktbereich 07.03.<br />
II. Genderauswirkungen:<br />
Der Senat hat beschlossen, dass in allen Vorlagen <strong>für</strong> Senat und Deputationen auch eine<br />
Aussage darüber zu treffen ist, ob die zur Beratung anstehenden Themen geeignet sind, die<br />
Geschlechtergerechtigkeit zu erhöhen.<br />
Unabhängig davon bildet der vorgelegte Haushalt 2014/2015 <strong>für</strong> die Produktpläne „<strong>Inneres</strong>“<br />
und „Sport“ die finanziellen Rahmenbedingungen ab, die sich im Wesentlichen aus folgenden<br />
Elementen zusammensetzen und bezüglich Gender einer Kurzbetrachtung unterzogen<br />
werden:<br />
II.1 Personalausgaben:<br />
Der derzeitige Anteil beschäftigter Frauen liegt bei 25,7 % im Produktplan <strong>Inneres</strong>. Das Ressort<br />
ist mit seinen Produktbereichen <strong>für</strong> Polizei und Feuerwehr noch immer geprägt von einem<br />
hohen männlichen Anteil, obwohl seit über 10 Jahren bei den Einstellungen in die Ausbildung<br />
der Polizei der Anteil weiblicher Auszubildender 34% beträgt; bei der Feuerwehr wird<br />
versucht, den Anteil zu erhöhen.<br />
Im Produktplan Sport beträgt der derzeitige Anteil 34,1 %. Der Frauenförderplan des Sportamtes<br />
nach dem Landesgleichstellungsgesetz sieht vor, dass Umstrukturierungen und Neueinstellungen<br />
genutzt werden, um Unterpräsentationen von Frauen durch Einstellungen bzw.<br />
das Gehaltsgefälle durch Stellenhebungen / Höhergruppierungen mit Aufgabenverlagerungen<br />
und Job-Enrichment auszugleichen.<br />
II.2 Konsumtive und investive Ausgaben:<br />
Eine an Gendergesichtspunkten orientierte Verteilung der Mittel war und ist aus unterschiedlichen<br />
Gründen grundsätzlich im Produktplan <strong>Inneres</strong> nicht möglich. Der Hauptgrund liegt<br />
darin, dass der überwiegende Teil des konsumtiven Haushaltes z.B. <strong>für</strong> folgende Ausgaben<br />
vorzuhalten ist: Mieten und andere Aufwendungen <strong>für</strong> Gebäude, Geschäftsbedarf, Fahrzeugunterhaltung,<br />
Gerätebeschaffungen, Kampfmittelräumung, Schutzausrüstungen u.ä.;<br />
diese Ausgaben orientieren sich immer am dringend notwendigen Bedarf der Behörden. In<br />
Einzelfällen gibt es dennoch eine Genderrelevanz, z.B. bei Schutzausrüstungen <strong>für</strong> Polizeibeamtinnen<br />
und –beamte. Bei der Verteilung wird dem Aspekt der Geschlechtergerechtigkeit<br />
Rechnung getragen, hier zu 100%.<br />
Die Investitionsschwerpunkte im Produktplan <strong>Inneres</strong> sind ebenfalls dem Grunde nach nicht<br />
geeignet <strong>für</strong> eine geschlechterspezifische Zuordnung und/oder entsprechende Priorisierung.<br />
Es sind z.B. Zinszahlungen <strong>für</strong> Beschaffungen aus Vorjahren vorzunehmen, neue Fahrzeuge<br />
<strong>für</strong> Polizei und Feuerwehr in Auftrag zu geben oder Maßnahmen der Bauunterhaltung zu<br />
finanzieren. Letztere wiederum kommen sowohl Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dort zugute,<br />
wo die Maßnahme selbst dringend geboten ist.<br />
Im Bereich des Produktplans Sport wird bei der Gesamtbetrachtung der Genderbilanz des<br />
Sports in <strong>Bremen</strong> deutlich, dass das Sportressort und die Bremer Sportvereine den Leitideen<br />
<strong>für</strong> eine mädchen- und frauengerechte Sportstätte nachgehen und die Leitlinien <strong>für</strong> eine<br />
gendergerechte Sportförderung berücksichtigen.
18<br />
Bei der Planung und dem Bau von Sportanlagen in den Jahren 2014 und 2015 wird das<br />
Sportressort eine Weiterentwicklung der in den letzten Jahren weiterentwickelten Strukturen<br />
des Gender Mainstreamings im Sport ausbauen. Das Sportressort wird dabei an den positiven<br />
Erfahrungen der letzten Legislaturperiode anschließen. (siehe auch Genderbilanz Sport,<br />
17. Sitzung der Sportdeputation vom 10. März 2010/Bereicht an ZGS)<br />
III.<br />
Kreditbegrenzungsregelungen gem. Art. 131a LV<br />
Bereits bei der Aufstellung der letzten Haushalte wurde dargelegt, inwieweit die erforderlichen<br />
Ausgaben dem Grunde und der Höhe nach erforderlich sind, um bundesgesetzliche<br />
oder landesverfassungsrechtliche Vorgaben oder sonstige zwingende Verpflichtungen zu<br />
erfüllen. Für den nun in Vorbereitung befindlichen Haushalt 2014/2015 wurden auf Basis der<br />
Produktgruppen die Begründungen formuliert. Sie sind den Anlagen 3 und 6 zu entnehmen.<br />
Beschlussvorschlag<br />
Die Deputation <strong>für</strong> <strong>Inneres</strong> und Sport nimmt Kenntnis von dem Entwurf des Haushaltes<br />
2014/2015 <strong>für</strong> die Produktpläne 07 „<strong>Inneres</strong>“ und 12 „Sport“.<br />
Die Deputation <strong>für</strong> <strong>Inneres</strong> und Sport nimmt zur Kenntnis, dass das Ressort alle Möglichkeiten<br />
zur Ausgabenbeschränkung sowie alle zum jetzigen Zeitpunkt möglichen Einnahmequellen<br />
eingehend geprüft hat und diese ausgeschöpft sind (Art. 131a LV).