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Was ist zu tun bei...? - Todesfall - Initiative Neue Qualität der Arbeit

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übernommen werden und welche Le<strong>ist</strong>ungen sie <strong>zu</strong>sätzlich berechnen<br />

o<strong>der</strong> in Auftrag geben müssen. Grundsätzlich berät <strong>der</strong> Bestatter Sie<br />

kompetent in allen Fragen rund um die Bestat<strong>tun</strong>g.<br />

Bestat<strong>tun</strong>gsverfügung<br />

Erbschein<br />

Hospiz<br />

Kondolenzbuch<br />

Nachlassgericht<br />

Seelsorge<br />

Sterbebeglei<strong>tun</strong>g<br />

Sterbeurkunde<br />

Die Bestat<strong>tun</strong>gsverfügung wird <strong>zu</strong> Lebzeiten festgelegt und bestimmt<br />

durch Festlegung des Willens <strong>der</strong> Person, was nach dem Versterben mit<br />

dem Körper des Toten geschehen soll (Bestat<strong>tun</strong>gsart). Die<br />

Bestat<strong>tun</strong>gsverfügung sollte gemeinsam mit den Angehörigen<br />

möglichst handschriftlich verfasst und <strong>bei</strong> den<br />

Angehörigen/Vertrauenspersonen aufbewahrt werden. Die<br />

Bestat<strong>tun</strong>gsverfügung erleichtert den Angehörigen die Aufgabe, alle<br />

Wünsche des Verstorbenen <strong>zu</strong> erfüllen.<br />

Der Erbschein <strong>ist</strong> ein amtliches Dokument, welches feststellt, wer Erbe<br />

<strong>ist</strong> und welche Verfügungsbeschränkungen im entsprechenden Fall für<br />

den Erbe bestehen. Der Erbschein <strong>ist</strong> <strong>bei</strong>m Nachlassgericht<br />

an<strong>zu</strong>for<strong>der</strong>n.<br />

Ein Hospiz begleitet medizinisch und psychologisch sterbende<br />

Menschen und <strong>der</strong>en Angehörige. Für viele Menschen <strong>ist</strong> die<br />

Inanspruchnahme eines Hospizes, in dem die Angehörigen individuell<br />

versorgt werden und in Ruhe aus dem Leben treten können, eine große<br />

Erleichterung und Unterstüt<strong>zu</strong>ng.<br />

Die Trauer um einen Menschen lässt sich in Trauerbriefen o<strong>der</strong><br />

Trauerkarten ausdrücken. Auf einer Trauerfeier steht ein<br />

Kondolenzbuch den Angehörigen und Trauergästen <strong>zu</strong>r Verfügung, in<br />

dem Worte und Gedanken an den Verstorbenen als auch die<br />

Trauernden gerichtet werden können. Das Kondolenzbuch erinnert<br />

später an die Beiset<strong>zu</strong>ng und trägt dadurch <strong>zu</strong>r Trauerbewältigung <strong>bei</strong>.<br />

Nachlassgericht sind Abteilungen <strong>der</strong> Amtsgerichte. Ihr jeweiliges<br />

Amtsgericht finden Sie vor Ort. Auch Stadtverwal<strong>tun</strong>gen geben<br />

Auskünfte da<strong>zu</strong>.<br />

Ratsuchende und Trauernde können sich an die Seelsorge wenden.<br />

Seelsorger sind kirchlich eingebunden und stehen Menschen in<br />

schwierigen Lebenslagen <strong>bei</strong>. Sie nehmen sich Zeit für die Sorgen und<br />

Nöte und helfen <strong>bei</strong> Lösungsfindungen. Seelsorge kann persönlich über<br />

kirchliche Einrich<strong>tun</strong>gen o<strong>der</strong> auch anonym über die Telefonseelsorge<br />

erfolgen. Diese steht kostenfrei, 24 S<strong>tun</strong>den rund um die Uhr, <strong>zu</strong>r<br />

Verfügung: 0800/111 0 111 und 0800/111 0 222<br />

Die Sterbebeglei<strong>tun</strong>g le<strong>ist</strong>et Sterbenden und ihren Angehörigen in den<br />

letzten Wochen, Tagen und S<strong>tun</strong>den Be<strong>ist</strong>and. Sie beginnt <strong>bei</strong> <strong>der</strong><br />

Mitteilung <strong>der</strong> Diagnose durch den Arzt und endet nach Versterben des<br />

Menschen. Sterbebeglei<strong>tun</strong>g kann sowohl durch pflegendes Personal,<br />

Angehörige und Freunde als auch ehrenamtliche und speziell<br />

ausgebildete Personen erfolgen.<br />

Die Sterbeurkunde bescheinigt den Tod eines Menschen, sowie den Ort<br />

und den Todeszeitpunkt. Die Sterbeurkunde wird in Deutschland durch<br />

© IFGP 2013 Handlungshilfe „<strong>Todesfall</strong>“ 8 von 9

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