Was ist zu tun bei...? - Todesfall - Initiative Neue Qualität der Arbeit
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die Standesämter ausgestellt und wird später für die Beantragung eines<br />
Erbscheins <strong>bei</strong>m Nachlassgericht benötigt. Grundsätzlich erledigt die<br />
Beantragung <strong>der</strong> Sterbeurkunde <strong>der</strong> Bestatter. Für die Beantragung<br />
wird <strong>der</strong> Totenschein, Personalausweis, Geburtsurkunde und<br />
Heiratsurkunde benötigt.<br />
Totenschein<br />
Testament einreichen<br />
Trauerbeglei<strong>tun</strong>g<br />
Überbrückungsgeld<br />
Ein Arzt stellt nach gründlicher Untersuchung den Tod, die<br />
Todesursache, Todesart, Ort und Zeitpunkt des Todes mit Personalien<br />
des Toten einen Totenschein aus.<br />
Alle Unterlagen, die in Be<strong>zu</strong>g auf eine testamentarische Erklärung des<br />
Verstorbenen hinweisen, müssen <strong>bei</strong>m Nachlassgericht eingereicht<br />
werden. Eine Zurückhal<strong>tun</strong>g von Testamenten <strong>ist</strong> strafbar.<br />
Eine Trauerbeglei<strong>tun</strong>g <strong>ist</strong> ein wichtiger Bestandteil <strong>der</strong><br />
Trauerbewältigung und kann sowohl durch Familienangehörige o<strong>der</strong><br />
Freunde als auch durch professionelle Helfer erfolgen. Der Austausch<br />
über die Trauer und die Emotionen hilft den Hinterbliebenen in <strong>der</strong><br />
schwierigen Zeit, den Verlust <strong>zu</strong> akzeptieren und <strong>zu</strong> bewältigen. Auch<br />
Selbsthilfegruppen le<strong>ist</strong>en da<strong>zu</strong> einen erheblichen Beitrag.<br />
Das Überbrückungsgeld <strong>ist</strong> eine dreimonatige Rentenfortzahlung, die<br />
<strong>bei</strong> <strong>der</strong> Rentenversicherungsstelle beantragt werden kann<br />
(„Sterbevierteljahr“) und bis Ende des dritten Kalen<strong>der</strong>monats nach<br />
dem Sterbemonat ausgezahlt wird. Sie gehört <strong>zu</strong>r Witwenrente und<br />
kann nur an die Witwe/den Witwer ausgezahlt werden.<br />
Hinweis <strong>zu</strong>m Dokument:<br />
Die LoS!-Handlungshilfe „<strong>Todesfall</strong>“ <strong>ist</strong> im Rahmen des Projektes LoS! (Lebensphasenorientierte Selbsthilfekompetenz -<br />
Entwicklung eines ganzheitlichen und lebensphasenorientierten Angebotes <strong>zu</strong>m Erhalt von Beschäftigungs- und<br />
Le<strong>ist</strong>ungsfähigkeit) durch das Institut für gesundheitliche Prävention (IFGP) entwickelt worden. Das Projekt wird im Rahmen<br />
<strong>der</strong> <strong>Initiative</strong> <strong>Neue</strong> <strong>Qualität</strong> <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>t (INQA) durch das Bundesmin<strong>ist</strong>erium für Ar<strong>bei</strong>t und Soziales geför<strong>der</strong>t (Laufzeit:<br />
2011-2013). Nähere Informationen <strong>zu</strong>m Projekt finden sich unter www.ifgp.de und 02506 300280.<br />
© IFGP 2013 Handlungshilfe „<strong>Todesfall</strong>“ 9 von 9