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Was ist zu tun bei...? - Todesfall - Initiative Neue Qualität der Arbeit

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die Standesämter ausgestellt und wird später für die Beantragung eines<br />

Erbscheins <strong>bei</strong>m Nachlassgericht benötigt. Grundsätzlich erledigt die<br />

Beantragung <strong>der</strong> Sterbeurkunde <strong>der</strong> Bestatter. Für die Beantragung<br />

wird <strong>der</strong> Totenschein, Personalausweis, Geburtsurkunde und<br />

Heiratsurkunde benötigt.<br />

Totenschein<br />

Testament einreichen<br />

Trauerbeglei<strong>tun</strong>g<br />

Überbrückungsgeld<br />

Ein Arzt stellt nach gründlicher Untersuchung den Tod, die<br />

Todesursache, Todesart, Ort und Zeitpunkt des Todes mit Personalien<br />

des Toten einen Totenschein aus.<br />

Alle Unterlagen, die in Be<strong>zu</strong>g auf eine testamentarische Erklärung des<br />

Verstorbenen hinweisen, müssen <strong>bei</strong>m Nachlassgericht eingereicht<br />

werden. Eine Zurückhal<strong>tun</strong>g von Testamenten <strong>ist</strong> strafbar.<br />

Eine Trauerbeglei<strong>tun</strong>g <strong>ist</strong> ein wichtiger Bestandteil <strong>der</strong><br />

Trauerbewältigung und kann sowohl durch Familienangehörige o<strong>der</strong><br />

Freunde als auch durch professionelle Helfer erfolgen. Der Austausch<br />

über die Trauer und die Emotionen hilft den Hinterbliebenen in <strong>der</strong><br />

schwierigen Zeit, den Verlust <strong>zu</strong> akzeptieren und <strong>zu</strong> bewältigen. Auch<br />

Selbsthilfegruppen le<strong>ist</strong>en da<strong>zu</strong> einen erheblichen Beitrag.<br />

Das Überbrückungsgeld <strong>ist</strong> eine dreimonatige Rentenfortzahlung, die<br />

<strong>bei</strong> <strong>der</strong> Rentenversicherungsstelle beantragt werden kann<br />

(„Sterbevierteljahr“) und bis Ende des dritten Kalen<strong>der</strong>monats nach<br />

dem Sterbemonat ausgezahlt wird. Sie gehört <strong>zu</strong>r Witwenrente und<br />

kann nur an die Witwe/den Witwer ausgezahlt werden.<br />

Hinweis <strong>zu</strong>m Dokument:<br />

Die LoS!-Handlungshilfe „<strong>Todesfall</strong>“ <strong>ist</strong> im Rahmen des Projektes LoS! (Lebensphasenorientierte Selbsthilfekompetenz -<br />

Entwicklung eines ganzheitlichen und lebensphasenorientierten Angebotes <strong>zu</strong>m Erhalt von Beschäftigungs- und<br />

Le<strong>ist</strong>ungsfähigkeit) durch das Institut für gesundheitliche Prävention (IFGP) entwickelt worden. Das Projekt wird im Rahmen<br />

<strong>der</strong> <strong>Initiative</strong> <strong>Neue</strong> <strong>Qualität</strong> <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>t (INQA) durch das Bundesmin<strong>ist</strong>erium für Ar<strong>bei</strong>t und Soziales geför<strong>der</strong>t (Laufzeit:<br />

2011-2013). Nähere Informationen <strong>zu</strong>m Projekt finden sich unter www.ifgp.de und 02506 300280.<br />

© IFGP 2013 Handlungshilfe „<strong>Todesfall</strong>“ 9 von 9

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