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Leistungsbeschreibung - Diakonie Wolfsburg

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1. Gesetzliche Grundlage<br />

2. Zielgruppe<br />

3. Pädagogische Leitgedanken<br />

4. Tätigkeitsbeschreibung<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

5. Personelle und räumliche Rahmenbedingungen<br />

6. Leistungen für spezielle Zielgruppen<br />

7. Qualitätsstandards<br />

8. Sonderleistungen<br />

8.1. Elternergänzende Intensivbetreuung<br />

8.2. Video-Home-Training® (VHT)<br />

8.3. Video-Interaktions-Begleitung® (VIB)<br />

Gemeinsam mit dem Geschäftsbereich Jugend können auch weiterhin spezielle<br />

Sondermaßnahmen entwickelt werden.<br />

1


1. Gesetzliche Grundlage<br />

Wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung<br />

nicht gewährleistet ist, besteht für Personensorgeberechtigte ein Anspruch auf Hilfe<br />

zur Erziehung (§ 27 Abs. 1 SGB VIII).<br />

SPFH ist als Arbeitsfeld mit eigenständigen Arbeitsansätzen und Methoden ein<br />

ambulantes Angebot der Hilfe zur Erziehung.<br />

Sozialpädagogische Familienhilfe soll nach § 31 KJHG „… durch intensive Betreuung<br />

und Begleitung, Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von<br />

Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen, im Kontakt mit Ämtern und<br />

Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf<br />

längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.“<br />

2. Zielgruppe<br />

SPFH als intensivste ambulante Jugendhilfeform arbeitet mit Familien in ihrem<br />

systemischen Kontext.<br />

Konkret handelt es sich dabei überwiegend um Familien, die aufgrund verschiedener<br />

Belastungssituationen eine dem Wohle der Kinder angemessene Versorgung und<br />

Erziehung nicht oder nicht genügend gewährleisten können.<br />

Gesellschaftliche Faktoren, wie z.B. Arbeitslosigkeit, schlechte Wohnverhältnisse,<br />

soziale Isolation und Armut bedingen oder verschärfen häufig die familiären<br />

Schwierigkeiten.<br />

In jedem konkreten Einzelfall ist zu prüfen, ob SPFH als Maßnahme das geeignete<br />

und angemessene Jugendhilfeangebot ist. Dabei ist die Motivation der Familie zur<br />

Mitarbeit und Veränderung im Rahmen dieses Jugendhilfeangebotes von<br />

entscheidender Bedeutung.<br />

2


3. Pädagogische Leitgedanken<br />

Grundhaltung<br />

Unser Menschenbild ist von der Grundannahme geprägt, dass Menschen ihr Leben<br />

aktiv gestalten können und wollen, d.h. sie sind bestrebt, ihr Potential zu entfalten, zu<br />

lernen und sich weiterzuentwickeln.<br />

Unser Arbeitsansatz ”Hilfe zur Selbsthilfe” stellt selbsthilfefördernde Lernprozesse in<br />

den Mittelpunkt der praktischen Arbeit. Daneben stehen unter der Berücksichtigung<br />

der Bedürfnisse der Kinder auch modellhaftes Handeln und gegebenenfalls<br />

stellvertretendes Agieren.<br />

Methodische Grundlagen<br />

Der Arbeitsansatz der SPFH orientiert sich an folgenden Grundgedanken:<br />

• Systemische Sichtweise<br />

Die systemische Sichtweise betrachtet weniger die Ursachen symptomhaften<br />

Verhaltens, sondern versucht zu erkennen, welche Funktion das gezeigte<br />

Verhalten für das Familiensystem hat.<br />

• Lebensweltorientierung<br />

Die Lebensweltorientierung macht sich zur Aufgabe, den Sinn der<br />

Alltagshandlungen der Menschen zu entdecken und ernst zu nehmen, d.h.<br />

auch kulturelle und traditionelle Hintergründe zu berücksichtigen und zu<br />

respektieren.<br />

• Ressourcenorientierung<br />

Die Ressourcenorientierung arbeitet mit einer positiv orientierten<br />

Betrachtungsweise, die die vorhandenen Stärken und Interessen entdecken,<br />

fördern und ausbauen will (Nutzung des Selbsthilfepotentials).<br />

• Ziel- und Lösungsorientierung<br />

Die zielorientierte Arbeit entwickelt konkrete Schritte zur Bearbeitung der<br />

Fragestellung der Familie. Die Lösungswege orientieren sich an den<br />

Zukunftsideen der Klienten. Inhalt, Methoden und Umfang der Hilfeform<br />

richten sich nach dem jeweiligen Bedarf im Einzelfall.<br />

3


4. Tätigkeitsbeschreibung<br />

SPFH wird geleistet in Form von Beratung und psychosozialer Begleitung,<br />

pädagogischer Intervention, Anleitung zur lebenspraktischen Kompetenz, Prävention<br />

und Sozialplanung.<br />

In Bezug auf die Zielgruppe entwickeln MitarbeiterInnen der SPFH flexible,<br />

individuelle, situations- und/oder lösungsorientierte Handlungskonzepte.<br />

Voraussetzung für eine konstruktive Zusammenarbeit ist der Aushandlungsprozess<br />

zwischen Familie, SPFH und Geschäftsbereich Jugend in Form eines Hilfeplanes (§<br />

36 KJHG)<br />

Die erste Arbeitsphase beläuft sich auf 6 Monate. In diesem Zeitraum werden mit der<br />

Familie folgende Punkte bearbeitet.<br />

• Klärung von existenziellen Fragestellungen bzw. Aufträgen (z.B. Wohnraum,<br />

Finanzen). Solche Fragen sind stets vorrangig zu bearbeiten, da nur so eine<br />

Arbeitsfähigkeit erreicht werden kann. Dies gilt für den Verlauf der gesamten<br />

Maßnahme.<br />

• Aufbau eines Arbeitsbündnisses<br />

Der Aufbau eines Vertrauensverhältnisses zu den einzelnen<br />

Familienmitgliedern ist eine wichtige Basis für die gesamte Arbeit.<br />

• Erarbeitung eines Selbsthilfeplanes für die einzelnen Familienmitglieder<br />

Am Ende der Arbeitsphase findet zwischen Familie, SPFH und GB Jugend<br />

eine Bilanz über den Erfolg der gemeinsamen Arbeit statt.<br />

Den Abschluss dieser Arbeitsphase bildet eine Hilfeplanung/-fortschreibung<br />

mit der Familie, dem GB Jugend und der SPFH. In diesem Gespräch werden<br />

die Arbeitsergebnisse ausgewertet. Auf dieser Grundlage werden mittel- und<br />

langfristige Ziele sowie konkrete Handlungsschritte für den weiteren Verlauf<br />

festgehalten. Je nach Grad der Verselbständigung der Familie gibt es<br />

folgende Möglichkeiten:<br />

1. Beendigung<br />

2. Fortführung der begleitenden Arbeit der SPFH mit Festlegung von Inhalten<br />

und Stundenumfang<br />

3. Intervall<br />

4


Das Intervall ist eine Phase der Selbsterprobung der Familie. Sie kann eingeleitet<br />

werden, wenn in der ersten Arbeitsphase genügend Aufträge bearbeitet werden<br />

konnten.<br />

Auf der Grundlage der Zielvereinbarung werden zwischen Familie, GB Jugend und<br />

SPFH der zeitliche Rahmen der Erprobungsphase festgelegt, wobei dieser die Länge<br />

der ersten Arbeitsphase nicht überschreiten soll. Ferner treffen alle Beteiligten<br />

individuelle Regelungen für die Familie. Es werden:<br />

- Absprachen getroffen, wie und in welchem Umfang SPFH den Prozess während<br />

der Intervallphase begleiten kann<br />

- Erstansprechpartner festgelegt<br />

- Verabredungen als mögliche Kriseninterventionen durch die SPFH als<br />

Sicherungssystem für die Familie getroffen.<br />

Ein Informationsaustausch zwischen der SPFH und dem GB Jugend wird im<br />

Einverständnis mit der Familie vereinbart.<br />

Die Intervallphase endet mit dem Auswertungsgespräch. Das Auswertungsgespräch<br />

dient zur Klärung, ob weitere Hilfen zur Erziehung notwendig sind, ggf. Festlegung ob<br />

analog zur 1. Arbeitphase eine weitere Arbeitsphase erforderlich ist.<br />

Die Arbeit wird beendet, wenn die Aufträge für alle Beteiligten zufrieden stellend<br />

bearbeitet worden sind.<br />

Nachbetreuungsangebot<br />

Die Familie hat die Möglichkeit im Rahmen der Nachbetreuung bei Bedarf Kontakt zur<br />

früheren FamilienhelferIn bzw. Dienststelle herzustellen. Seitens der SPFH wird<br />

binnen 3 bis 6 Monate ein Kontakt zur Familie aufgenommen, um die aktuelle<br />

Situation zu besprechen. Darüber hinaus besteht das Angebot für interessierte<br />

Familien an themen- und freizeitorientierten Gruppenangeboten teilzunehmen.<br />

5


5. Personelle und räumliche Rahmenbedingungen<br />

Die Sozialpädagogische Familienhilfe verfügt über eigene Räumlichkeiten. Diese<br />

Räume können für direkte Familienkontakte und familienübergreifende Tätigkeiten<br />

genutzt werden. Der Hauptarbeitsplatz der MitarbeiterInnen der SPFH ist aber die<br />

Lebenswelt der Familie. Die meisten Termine finden in der Wohnung der Familie<br />

statt.<br />

Qualifikation der MitarbeiterInnen<br />

Neben einer pädagogischen Grundausbildung (ErzieherIn, SozialarbeiterIn,<br />

SozialpädagogIn) sind Berufserfahrung und lebenspraktische Kenntnisse und<br />

Fertigkeiten erforderlich. Insbesondere sind persönliche Reife und Ausdauer sowie<br />

Flexibilität, Empathie und ein hohes Maß an Selbstorganisation<br />

Grundvoraussetzungen für diesen Arbeitsbereich.<br />

In der SPFH des DWW arbeiten Sozialpädagogische Fachkräfte mit Aus-, Fort- und<br />

Weiterbildungen in Heilpädagogik, Gestaltberatung, Suchtkrankenhilfe, NLP,<br />

Systemischer Beratung und Familientherapie, Video-Home-Trainer ® .<br />

6


6. Qualitätsstandards<br />

Im Sinne von Qualitätssicherung und Wirtschaftlichkeit findet in der Arbeit eine<br />

ständige Überprüfung der Struktur- , Prozess- und Ergebnisqualität statt durch:<br />

• Eingangsqualität<br />

Erstgespräch bei Anfrage vor Beginn der Hilfe > Ziel: Klärung der Aufträge<br />

und bedarfsgerechte Ermittlung der Kapazität bzw. des Hilfebedarfs<br />

• Dienstbesprechung<br />

• regelmäßige externe Fall-/Teamsupervision<br />

• wöchentliche kollegiale Supervision in Kleingruppen<br />

• nach Bedarf Einzelfallgespräche mit Leitung<br />

• Leitungssupervision<br />

• kontinuierlich arbeitsfeldbezogene Fortbildung für einzelne<br />

MitarbeiterInnen / für das gesamte Team<br />

• Weiterbildung/Qualifizierung<br />

• Teilnahme an regionalen und überregionalen Arbeitsgruppen der Jugendhilfe<br />

• im Rahmen der Hilfeplanung halbjährliche Auswertungen (Hilfeplanprotokolle )<br />

gemeinsam mit Familie und ASD<br />

• Co-Arbeit<br />

• jährliche Mitarbeitergespräche<br />

• Ergebnisqualität<br />

Die Qualität der Ergebnisse unserer Arbeit wird in den halbjährlichen Hilfeplanungen<br />

besprochen. Die Auswirkungen der Wirksamkeit unserer Arbeit findet sowohl im<br />

direkten Gespräche mit der Familie als auch im Auswertungsgespräch mit dem<br />

Geschäftsbereich Jugend statt. Erstellung einer jährlichen Statistik, Dauer und<br />

Ergebnisse von Hilfeabläufen<br />

• Qualitätsentwicklung<br />

Entwicklung von Schlüsselprozessen für eigene Arbeitsabläufe<br />

Entwicklung von Schlüsselprozessen mit Kooperationspartnern<br />

Kontinuierliche Weiterentwicklung der Konzeption<br />

7


7. Leistungen für spezielle Zielgruppen<br />

Das Angebot richtet sich an Familien und alleinerziehende Mütter und Väter mit<br />

schwerwiegender Problematik, wie Kindeswohlgefährdung, Suchtprobleme und<br />

Migrationshintergrund<br />

Zielgruppe<br />

Kindeswohlgefährdung nach § 8a<br />

SGB VIII<br />

Besonderheiten<br />

• Der Auftrag an die SPFH wird vom GB Jugend<br />

konkret benannt und mit den Eltern in der HPK<br />

besprochen<br />

• Auflagen können von Gericht oder GB Jugend<br />

vorgegeben werden<br />

• Der Bewilligungsbescheid beinhaltet den<br />

§ 8 a Auftrag<br />

• Die speziellen Verantwortlichkeiten werden im<br />

Hilfeplan festgehalten<br />

• Schweigepflichtsentbindung mit verstärktem<br />

Austausch zwischen GB Jugend und SPFH<br />

• Kontrollinstanz verbleibt beim ASD/GB<br />

• Ggf. Co-Arbeit<br />

• Intensive Zusammenarbeit mit Netzwerk<br />

Familien mit Suchthintergrund • Hinführung zur Therapie<br />

• Stützung der Kinder im Umgang mit ihren Eltern<br />

und deren Krankheit<br />

• Aufhebung der Schweigepflicht<br />

• Kontrollinstanz verbleibt beim ASD/GB<br />

• Ggf. Co-Arbeit<br />

Ausländische, binationale Familien • Vermittlerfunktion zwischen binationalen<br />

Ehepartnern<br />

• Zusammenarbeit mit ausländischen Fachkräften<br />

8


8. Sonderleistungen<br />

8.1. Elternergänzende Intensivbetreuung - (Projekt auch in Kooperation)<br />

Gesetzliche Grundlage §§ 27, 31 KJHG, § 8a SGB VIII<br />

Zielgruppe<br />

Das Angebot richtet sich an Familien, alleinerziehende Mütter und Väter, bei denen eine<br />

Fremdunterbringung der Kinder aktuell droht.<br />

Voraussetzung ist das Einverständnis der/des Erziehungsberechtigten und der Wunsch,<br />

die Familie zu erhalten.<br />

Ziele<br />

• Familienkonsolidierung<br />

Die Besonderheit dieser Arbeit liegt zunächst in der Sicherstellung eines Mindestmaßes<br />

an Versorgung und Erziehung der Kinder und Jugendlichen im Rahmen von intensiver<br />

elternergänzender Hilfen.<br />

Parallel dazu wird mit den Eltern und Kindern/Jugendlichen daran gearbeitet, die<br />

Familiensituation zu stabilisieren, d.h. unter anderem Konflikte und Probleme zu<br />

entschärfen und lebenspraktische Kompetenzen zu entwickeln.<br />

Methoden<br />

• Wahrnehmung von Versorgungs- und Erziehungsaufgaben in Teilbereichen<br />

• Ermutigung der Veränderungsbereitschaft der Familie<br />

• Einsatz von Methoden aus der Familienaktivierung<br />

Rahmenbedingungen<br />

• Einsatz von mindestens zwei Fachkräften/evtl. Einsatz von Zusatzkräften nach<br />

speziellem Bedarf<br />

• angemessener Stundenumfang<br />

• Abklärungsphase von 3 Monaten mit anschließender HPK (Fachkonferenz)<br />

• monatliche Netzwerkkonferenzen<br />

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8.2. Video-Home-Training ® (VHT)<br />

Video-Home-Training ® ist eine ressourcenorientierte Methode in der Arbeit mit Eltern und<br />

ihren Kindern<br />

Ziele<br />

- Basiskommunikation aufbauen<br />

- Familienorientiertes Denken und Handeln weiterentwickeln<br />

- Bessere Alltagsbewältigung durch vermehrte positive Kontakte der<br />

Familien, d.h.<br />

• Eltern werden in ihrer Eigenverantwortung belassen<br />

• Aktivierung der vorhandenen Kräfte bei den Eltern<br />

• Orientierung an den Ressourcen der Familie<br />

Zielgruppe<br />

Familien, die Hilfe benötigen bei der Erziehung, insbesondere bei<br />

- verhaltensauffälligen,<br />

- entwicklungsverzögerten,<br />

- lernbehinderten,<br />

- gewaltbereiten,<br />

- hyperaktiven,<br />

- schulverweigernden,<br />

- essgestörten Kindern und Jugendlichen.<br />

Methoden<br />

Arbeitsweise<br />

Der Video-Home-Trainer®<br />

- geht einmal wöchentlich in die Familie<br />

- macht eine kurze Videoaufnahme des täglichen Familienlebens<br />

- untersucht diese auf gelungene Kommunikationsmuster und<br />

- präsentiert sie eine Woche später in Ausschnitten auf ermutigende und aktivierende<br />

Weise.<br />

Eltern lernen am eigenen Modell:<br />

- sichtbar machen der gelungenen Momente<br />

- Verstärkung<br />

- Erfolg wird sichtbar in Folgeaufnahmen<br />

10


Methodisches Material<br />

Videokamera und Bildmaterial aus der Familie<br />

Zeitumfang<br />

Ein VHT®-Prozess umfasst vier Wochenstunden und läuft in der Regel über die Dauer von<br />

16 Wochen. Folgende Leistungen sind im Gesamtpaket enthalten:<br />

- Erstkontakt<br />

- Videoaufnahmen<br />

- Analyse der Aufnahmen<br />

- Rückschaukontakte<br />

- Nachbereitung und Auswertung der Rückschauen<br />

- Reflexionsgespräche<br />

- Abschuss- bzw. Auswertungsgespräch<br />

- Dokumentation<br />

- bei Bedarf Teilnahme an Hilfeplangesprächen<br />

- Fahrtkosten (im Raum <strong>Wolfsburg</strong>)<br />

- Materialkosten<br />

Kosten<br />

Bei einem VHT®-Prozess von 16 Wochen a 4 Wochenstunden ergibt sich eine<br />

Gesamtstundenzahl von 64 Stunden. Die Abrechnung erfolgt nach dem aktuellen<br />

Fachleistungsstundensatz.<br />

Video-Home-Training® kann im Rahmen des Einsatzes von Sozialpädagogischer<br />

Familienhilfe auch als eine spezielle Methode ohne Zusatzkosten in den Familien angeboten<br />

werden.<br />

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8.3. Video-Interaktions-Begleitung® (VIB)®<br />

Video-Interaktions-Begleitung® ist die Anwendung der erfolgreichen Grundprizipien des<br />

Video-Home-Trainings® für die Begleitung und Reflexion von Fachkräften im pädagogischen<br />

Bereich.<br />

Zielgruppe<br />

Pädagogische Fachkräfte sowie Teams aus dem pädagogischen Bereich.<br />

Ausgangspunkte der VIB® mit pädagogischen Fachkräften können Fragestellungen sein<br />

wie:<br />

- Wie kann ich das Verhalten eines Kindes oder eines/einer Jugendlichen besser<br />

verstehen?<br />

- Wie kann ich einen guten Kontakte zu ihm/ihr aufbauen und dadurch positiv lenken sowie<br />

seine/ihre Entwicklung fördern?<br />

- Wie kann ich die Gruppe der Kinder/Jugendlichen besser erreichen und lenken, so dass<br />

sie sich in ihrer Entwicklung gegenseitig positiv beeinflussen können?<br />

- Wie kann ich eine positive Lernatmosphäre schaffen?<br />

- Wie kann ich die Kinder/Jugendlichen besser motivieren?<br />

- Wie kann ich angemessen auf die Entwicklungsbedürfnisse des Kindes/Jugendlichen<br />

eingehen?<br />

- Wie kann ich die Konfliktlösungsfähigkeit der Kinder/Jugendlichen verbessern bzw.<br />

aufbauen?<br />

- Wie kann ich meine Arbeit effektiv gestalten?<br />

Bei der VIB® im Team können folgende Fragestellungen bearbeitet werden:<br />

- Wie ist meine eigene Basiskommunikation, wo liegen meine Stärken, woran möchte ich<br />

noch arbeiten, um mit den KollegInnen und den Kindern/Jugendlichen gut<br />

zurechtzukommen?<br />

- Wie sieht unsere Basiskommunikation untereinander aus?<br />

- Wie können wir optimal gemeinsam beraten und Beschlüsse fassen, an die sich auch<br />

alle halten?<br />

- Wie bekommen wir Konflikte in den Griff?<br />

- Wie verhandeln wir mit der Leitung?<br />

- Was ist meine Rolle im Team?<br />

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Methode<br />

Die Arbeitsweise der Video-Interaktions-Begleitung® entspricht weitgehend der des Video-<br />

Home-Trainings®<br />

- Klärung der Fragestellung des Pädagogen/Teams<br />

- Videoaufnahmen aus dem alltäglichen Arbeitsbereich<br />

- Analyse der Aufnahmen<br />

- Rückschaukontakte mit dem Pädagogen/Team<br />

Die Analyse und die positive Verstärkung durch die Bilder und den Video-Interaktions-<br />

Begleiter festigen den eigenen Entwicklungsprozess.<br />

Kosten<br />

Eine Video-Interaktions-Begleitung® wird nach Einheiten berechnet. Eine Einheit beinhaltet<br />

- Erstkontakt/Auftragsklärung<br />

- Aufnahme<br />

- Analyse<br />

- Rückschau<br />

- Nachbereitung und Auswertung der Rückschauen<br />

- Abschluss- und Auswertungsgespräch<br />

- Dokumentation<br />

- Fahrtkosten (im Raum <strong>Wolfsburg</strong>)<br />

- Materialkosten<br />

Ein Prozess umfasst ca. 5 Einheiten. Die Kosten dafür müssen individuell vereinbart werden.<br />

Die Abrechnung erfolgt nach dem aktuellen Fachleistungsstundensatz.<br />

29.10.2010<br />

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