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Ausfüllhinweise zum Antrag Arbeitslosengeld II ... - Jobcenter Lippe

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hungsgeld oder Zeiten des Wehr- und Zivildienstes ein.<br />

Geben Sie bitte auch an, wenn Sie als Geschäftsführer/in oder mitarbeitende/r Gesellschafter/in<br />

einer GmbH beschäftigt waren.<br />

Zu 7b und c Ruhen oder Erlöschen<br />

des Alg I wegen Eintritts<br />

einer Sperrzeit<br />

Diese Angaben sind beim Erstantrag nur erforderlich, wenn Sie vor <strong>Antrag</strong>stellung <strong>Arbeitslosengeld</strong><br />

bezogen haben und dieser Anspruch wegen des Eintritts einer Sperrzeit<br />

ruht oder vorzeitig erloschen ist.<br />

Zu Abschnitt 8. Angaben zur Sozialversicherung (WBA zu Abschnitt 7)<br />

Zu 8a Krankenversicherung<br />

Hier müssen Sie auch Angaben machen, wenn Sie freiwillig in einer gesetzlichen Krankenversicherung<br />

versichert sind. Bitte geben Sie auch die Krankenversichertennummer<br />

an. Diese Angaben werden erhoben, um eine Krankenversicherung für Sie und für die<br />

Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft sicherzustellen. Zusatzbeiträge gesetzlicher Krankenversicherungen<br />

können bei Bezug von <strong>Arbeitslosengeld</strong> <strong>II</strong> bzw. Sozialgeld nicht übernommen<br />

werden. Beschäftigten kann ein Zuschuss zu einem Zusatzbeitrag gezahlt werden,<br />

wenn dadurch der Bezug von <strong>Arbeitslosengeld</strong> <strong>II</strong> bzw. Sozialgeld vermieden werden<br />

kann. Die <strong>Jobcenter</strong> sind verpflichtet, <strong>Antrag</strong>stellerinnen/<strong>Antrag</strong>steller gegen Krankheit zu<br />

versichern. Wenn Sie am Tag vor Beginn des <strong>Arbeitslosengeld</strong>-<strong>II</strong>-Bezuges privat oder gar<br />

nicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren, füllen Sie bitte die<br />

Anlage SV (Sozialversicherung der Bezieher von <strong>Arbeitslosengeld</strong> <strong>II</strong>) aus. Sofern Sie<br />

getrennt leben, ist auch das Geburtsdatum Ihres getrennt lebenden Ehepartners und<br />

dessen Krankenversicherung anzugeben, damit eine schnellere Zuordnung sichergestellt<br />

werden kann. Auch hier empfiehlt sich die Angabe der Krankenversichertennummer.<br />

Zu 8b/c Familienversicherung<br />

Auch wenn Sie getrennt leben, ist das Geburtsdatum Ihres getrennt lebenden Ehepartners<br />

und dessen Krankenversicherung anzugeben, damit eine schnellere Zuordnung zur<br />

Familienversicherung sichergestellt werden kann. Auch hier empfiehlt sich die Angabe<br />

der Krankenversichertennummer.<br />

Sofern Sie über den/die Partner/in (Ehegatte, Partner in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft)<br />

familienversichert sind, sind Angaben nur zu diesem/dieser einschließlich der<br />

Krankenversichertennummer erforderlich. Für familienversicherte Kinder sind nur die<br />

Daten <strong>zum</strong> maßgebenden Elternteil (Hauptversicherter) erforderlich.<br />

Zu 8d Rentenversicherung<br />

Ab 01.01.2011 sind Bezieher von <strong>Arbeitslosengeld</strong> <strong>II</strong> nicht mehr versicherungspflichtig in<br />

der gesetzlichen Rentenversicherung. Daher werden auch keine Beiträge zur Rentenversicherung<br />

gezahlt. Die Zeit des Bezugs von <strong>Arbeitslosengeld</strong> <strong>II</strong> wird jedoch an die Rentenversicherung<br />

gemeldet, die dann prüft, ob eine Anrechnungszeit vorliegt. Bitte geben<br />

Sie für diese Meldung Ihre Rentenversicherungsnummer an.<br />

Zu Abschnitt 9. Sonstige Ansprüche gegenüber Dritten (WBA zu Abschnitt 8)<br />

Zu 9a Angaben für die Prüfung<br />

von Unterhaltsansprüchen<br />

gegenüber Dritten<br />

(WBA zu 8a)<br />

Soweit von einer Person der Bedarfsgemeinschaft oder einer minderjährigen Person in<br />

der Haushaltsgemeinschaft Unterhaltsansprüche gegen eine Person, die nicht in der<br />

Bedarfsgemeinschaft lebt, bestehen, ist die "Anlage UH 1-4 – Unterhaltsansprüche gegenüber<br />

Dritten" auszufüllen.<br />

Dritte können z. B. der geschiedene oder getrennt lebende Ehegatte, der Vater oder die<br />

Mutter eines nicht ehelichen Kindes, die Eltern sowie erwachsene Kinder bzw. Kinder mit<br />

eigenem Vermögen oder Einkommen sein. Bei diesen Unterhaltspflichten müssen Sie<br />

einen vorhandenen Unterhaltstitel (Ehescheidungsurteil, Vaterschaftsurteil etc.), Vergleich<br />

oder schriftliche Vereinbarungen, aus denen der Unterhaltsanspruch hervorgeht,<br />

vorlegen. Solche Unterlagen werden grundsätzlich bei der ersten <strong>Antrag</strong>stellung nicht zur<br />

Akte genommen. Das <strong>Jobcenter</strong> <strong>Lippe</strong> vermerkt lediglich, dass die Nachweise vorgelegen<br />

haben. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz besteht dann, wenn nach einer eingehenden<br />

Prüfung feststeht, dass der Unterhaltsanspruch auf das <strong>Jobcenter</strong> <strong>Lippe</strong> übergegangen<br />

ist. In diesem Fall werden von den zur Verfolgung der Ansprüche notwendigen Unterlagen<br />

Kopien gefertigt und zur Akte genommen. Sobald die Kopien nicht mehr benötigt<br />

werden (Anspruch wurde erfüllt oder ist verjährt), werden sie wieder vernichtet. Im Einzelfall<br />

kann auch die Vorlage des Originals notwendig werden (z. B. im Falle einer Titelumschreibung<br />

nach § 727 ZPO).<br />

Zu 9b Hilfebedürftigkeit durch<br />

Schadensereignis<br />

(WBA zu 8b)<br />

Soweit die Hilfebedürftigkeit der <strong>Antrag</strong>stellerin/des <strong>Antrag</strong>stellers oder eines Mitgliedes<br />

der Bedarfsgemeinschaft durch ein Schadensereignis verursacht worden ist, sprechen<br />

Sie bitte beim <strong>Jobcenter</strong> <strong>Lippe</strong> vor. Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen der Anlage UF (Unfallfragebogen)<br />

und der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen den Unfall-<br />

<strong>Ausfüllhinweise</strong> <strong>zum</strong> <strong>Antrag</strong> ALG <strong>II</strong>/Sozialgeld 6

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