Ihr Kind sitzt am Steuer. Ihre Erfahrung fährt mit. - Adac
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Häufig gestellte Fragen.<br />
Einige wichtige Antworten.<br />
Gemeins<strong>am</strong> sicher unterwegs: <strong>mit</strong><br />
dem „Begleiteten Fahren ab 17“.<br />
Was muss<br />
ich als Beifahrer<br />
beachten?<br />
Das fängt ja gut an:<br />
<strong>mit</strong> der ADAC-AutoVersicherung.<br />
Begleitet fahren? Mit Sicherheit günstig!<br />
Der ADAC unterstützt das „Begleitete Fahren ab 17“ – und auch<br />
der Einstieg in die ADAC-AutoVersicherung wird <strong>mit</strong> dem Vorteil<br />
des „Führerschein-Starter-Pakets“ belohnt: durch Einstufung<br />
in die günstigere Schadenfreiheitsklasse 1 im ersten Jahr nach<br />
Erwerb der Führerscheinklasse B * .<br />
Weitere Informationen erhalten Sie in jeder ADAC Geschäftsstelle,<br />
auf www.adac.de/autoversicherung oder telefonisch<br />
unter 0 180 5 12 10 16 **<br />
K Muss ein spezieller Antrag gestellt werden?<br />
Ja. Es muss ein Antrag bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde<br />
gestellt werden, dem die Erziehungsberechtigten zustimmen.<br />
K Ab wann darf die Führerscheinprüfung frühestens gemacht werden?<br />
Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate vor Vollendung<br />
des 17. Lebensjahres abgelegt werden, die praktische Prüfung<br />
frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag.<br />
K Gibt es bestimmte Regelungen für die Führerscheinprüfung?<br />
Nein. Es wird die übliche theoretische und praktische Führerscheinprüfung<br />
für die Klassen B bzw. BE abgenommen.<br />
K Bekommt man nach bestandener Prüfung den Kartenführerschein?<br />
Nein. Es wird nur eine Prüfbescheinigung ausgehändigt.<br />
K Ist die Anzahl der Begleiter begrenzt?<br />
Nein. Alle Begleiter müssen in der Prüfbescheinigung eingetragen sein.<br />
K Wann beginnt beim Begleiteten Fahren die Probezeit?<br />
Nach der Prüfung beginnt sofort die 2-jährige Probezeit – sofern nicht<br />
bereits früher eine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben wurde.<br />
K Kann man <strong>mit</strong> der Prüfbescheinigung auch im Ausland fahren?<br />
Nein. Mit Ausnahme von Österreich wird das Dokument im Ausland<br />
nicht als ordnungsgemäßer Nachweis anerkannt.<br />
K Welche rechtlichen Folgen hat es, wenn <strong>Ihr</strong> Nachwuchs ohne Begleiter fährt?<br />
Es droht ein Bußgeld von 50 Euro und 1 Punkt in Flensburg. Der junge<br />
Fahrer verliert zudem die Fahrerlaubnis der Klasse B und BE – und kann<br />
sie nur nach Teilnahme an einem Aufbauseminar wieder erhalten.<br />
Sie brauchen weitere Infos? Wir sind gern für Sie da!<br />
<strong>Ihr</strong> <strong>Kind</strong> <strong>sitzt</strong> <strong>am</strong> <strong>Steuer</strong>.<br />
<strong>Ihr</strong>e <strong>Erfahrung</strong> fährt <strong>mit</strong>.<br />
Wichtige Eltern-Infos zum „Begleiteten Fahren ab 17“.<br />
Unfallrisiko mangelnde Routine.<br />
24% aller Unfälle <strong>mit</strong> Personenschaden und sogar 30% der Unfälle<br />
<strong>mit</strong> Getöteten: Fahranfänger zwischen 18 und 24 Jahren sind<br />
überdurchschnittlich häufig in Verkehrsunfälle verwickelt. Gründe<br />
dafür sind oft mangelnde <strong>Erfahrung</strong> und Übung. Auch können sie<br />
gefährliche Situationen häufig noch nicht richtig einschätzen.<br />
Erwiesenermaßen weniger Unfälle.<br />
Um das Unfallrisiko bei jungen Fahrern zu senken, wurde im Januar<br />
2011 das „Begleitete Fahren ab 17“ für die Führerscheinklassen B<br />
und BE bundesweit eingeführt. D<strong>am</strong>it reagierte der Gesetzgeber auf<br />
erfolgreiche Modellversuche in mehreren Bundesländern. So erwies<br />
z. B. eine Studie zum Modellversuch in Niedersachsen, dass die rund<br />
400.000 Teilnehmer 28,5% weniger Unfälle verursachten und knapp<br />
23 % weniger Verkehrsverstöße begingen.<br />
Der ADAC an der Seite <strong>Ihr</strong>es <strong>Kind</strong>es.<br />
Als ADAC young generation-Mitglied kann sich <strong>Ihr</strong> <strong>Kind</strong> dabei schon<br />
als 17-jähriger Autofahrer auf den ADAC verlassen – von der Pannenund<br />
Unfallhilfe über juristischen Rat bis hin zu wertvollen Tipps für<br />
die Urlaubsplanung. Und: Durch die Teilnahme <strong>am</strong> „Begleiteten Fahren<br />
ab 17“ lässt sich die Zeit der beitragsfreien Mitgliedschaft auf bis zu<br />
zwei Jahre verdoppeln. Früh loslegen lohnt sich also in jeder Hinsicht!<br />
16 ½ Jahre 17 Jahre 18 Jahre<br />
Beginn der üblichen<br />
Fahrschulausbildung<br />
Auf Begleitetes Fahren<br />
beschränkte Fahrerlaubnis<br />
und Beginn<br />
der 2-jährigen Probezeit<br />
Unbeschränkte Fahrerlaubnis<br />
und Aushändigung<br />
des EU-Kartenführerscheins<br />
Was muss mein<br />
<strong>Kind</strong> als Fahrer<br />
beachten?<br />
In jeder ADAC Geschäftsstelle<br />
0 180 5 10 11 12<br />
14 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz; max. 42 Cent/Min. aus deutschen Mobilfunknetzen.<br />
Empfohlen: Teilnahme<br />
an einer 90-minütigen<br />
Vorbereitung für Fahranfänger<br />
und Begleiter<br />
Anschließend Fahren in<br />
Begleitung eines Erwachsenen<br />
über 30 Jahre<br />
Fahren ohne Begleitung –<br />
<strong>mit</strong> Routine und nach<br />
Lust und Laune<br />
*<br />
Voraussetzung dafür u. a.: Der Versicherungsnehmer meldet erstmalig ein Fahrzeug (nicht älter als 12 Jahre <strong>mit</strong><br />
max. 115 PS) an und ein Elternteil ist bei der ADAC-AutoVersicherung versichert oder der Versicherungsnehmer<br />
hat <strong>am</strong> „Begleiteten Fahren ab 17“ teilgenommen oder einen schadenfreien ADAC-MopedVersicherungs-Vertrag<br />
seit mind. 12 Monaten (Stand Tarif 04/2011).<br />
**<br />
14 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz; maximal 42 Cent/Min. aus deutschen Mobilfunknetzen.<br />
?<br />
www.adac.de/begleitetes-fahren<br />
...oder schreiben Sie den ADAC Juristen eine E-Mail. Das Kontaktformular<br />
finden Sie unter www.adac.de/begleitetes-fahren<br />
2841710/11.11/30’<br />
Fahrprüfung<br />
Start ins 1. beitragsfreie<br />
Jahr ADAC young<br />
generation-Mitgliedschaft<br />
Start ins 2. beitragsfreie<br />
Jahr ADAC young<br />
generation-Mitgliedschaft
Maximilian D. | ADAC young generation-Mitglied<br />
„Das Beste: Ich profitier’ von der <strong>Erfahrung</strong> meiner<br />
Eltern und krieg’ so viel schneller Fahrsicherheit.“<br />
Das sollte <strong>Ihr</strong> <strong>Kind</strong> wissen.<br />
Barbara D. | Mutter von Maximilian<br />
„Nach ein, zwei Fahrten hab’ ich gemerkt, dass<br />
Max nicht umsonst den Führerschein bekommen<br />
hat und ich gar nicht aktiv eingreifen muss.“<br />
Das sollten Sie als Eltern wissen.<br />
Was muss mein<br />
<strong>Kind</strong> als Fahrer<br />
beachten?<br />
Es ist noch kein Meister aus der Fahrschule gekommen!<br />
In der Fahrschule lernt man, ein Auto richtig zu „bedienen“. Aber eines<br />
kann auch der beste Lehrer keinem Fahranfänger beibringen: Routine.<br />
Die kommt erst <strong>mit</strong> der Zeit – und d<strong>am</strong>it auch die Fähigkeit, alle anderen<br />
Aufgaben wahrzunehmen, die zum sicheren Fahren notwendig sind.<br />
Wichtige Aufgaben im Straßenverkehr:<br />
K Verständigung <strong>mit</strong> anderen Verkehrsteilnehmern durch Blickkontakt<br />
und Zeichen.<br />
K Erfassung des Geschehens neben der Fahrbahn.<br />
K Vorausschauendes und an die Straßenverhältnisse angepasstes<br />
Fahren.<br />
K Richtiges Einschätzen der eigenen Fähigkeiten.<br />
K Kenntnis der Risiken im Straßenverkehr.<br />
Deswegen müssen junge Fahrer einige Regeln beachten:<br />
K Er/Sie darf nie ohne autorisierte Begleitperson und nur in<br />
Deutschland fahren.<br />
K Er/Sie darf nur völlig fit fahren – niemals unter Alkohol- oder<br />
Drogeneinfluss oder übermüdet.<br />
K Er/Sie muss die Auflagen (auch die der Begleitperson) einhalten,<br />
da sonst die Fahrerlaubnis widerrufen und ein Bußgeld fällig wird.<br />
K Er/Sie muss die Prüfungsbescheinigung und den Personalausweis<br />
<strong>mit</strong>führen.<br />
Der Fahranfänger ist immer der<br />
verantwortliche Fahrzeugführer!<br />
Fahranfänger müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:<br />
K Mindestalter für die Teilnahme 17 Jahre.<br />
K Beginn der Fahrausbildung für die Führerscheinklassen B oder BE<br />
ab 16 ½ Jahre.<br />
K Bestandene Fahrprüfung, belegt durch die Prüfungsbescheinigung.<br />
An einer Vorbereitungsveranstaltung teilnehmen? Aber sicher!<br />
Diese kostenlosen Veranstaltungen für Eltern und junge Fahrer sind<br />
zwar nicht vorgeschrieben, aber unbedingt empfehlenswert. Hier werden<br />
wichtige Fragen beantwortet, z. B. zur Rollenverteilung, zu den besonderen<br />
Anforderungen oder auch zu den rechtlichen Aspekten.<br />
Vorbereitungsveranstaltungen bieten neben einigen Fahrschulen die<br />
Verkehrswachten vor Ort an. Der ADAC sagt Ihnen gern, wo Sie und <strong>Ihr</strong><br />
<strong>Kind</strong> sich vorbereiten können.<br />
Dabei sein ist nicht alles!<br />
Als Eltern auf dem Beifahrersitz übernehmen Sie die zentrale Rolle im Rahmen<br />
des „Begleiteten Fahren ab 17“. Bitte beachten Sie dabei folgende Punkte:<br />
K Sie sind Ansprechpartner.<br />
Sie stehen der Fahrerin bzw. dem Fahrer vor und während der Fahrt als Ansprechpartner<br />
zur Verfügung, um d<strong>am</strong>it Sicherheit beim Fahren zu ver<strong>mit</strong>teln.<br />
K Sie sind kein Ausbilder.<br />
Greifen Sie nicht in die Entscheidungen der Fahrerin bzw. des Fahrers<br />
ein. Denn dieser ist der verantwortliche Fahrzeugführer. Am besten,<br />
Sie tauschen sich vor Fahrtantritt über ihre jeweiligen Erwartungen aus.<br />
K Sie sind für die Sicherheit <strong>mit</strong>verantwortlich.<br />
Das Fahrzeug muss uneingeschränkt fahrtüchtig sein, und niemand<br />
darf durch die Fahrweise gefährdet werden.<br />
K Sie müssen <strong>Ihr</strong>er Aufgabe gewachsen sein.<br />
Sie sollten sich fit fühlen, dürfen den Alkoholgrenzwert nicht überschreiten<br />
(0,5 Promille), nicht unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln<br />
stehen – oder sich nicht zuvor <strong>mit</strong> <strong>Ihr</strong>em Nachwuchs gestritten haben.<br />
K Sie müssen sich ausweisen können.<br />
Nehmen Sie bitte wie vorgeschrieben <strong>Ihr</strong>en Führerschein <strong>mit</strong>, um <strong>Ihr</strong>e<br />
Begleitberechtigung nachweisen zu können.<br />
K Sie sollten sich rückversichern.<br />
Teilen Sie <strong>Ihr</strong>er Kfz-Haftpflichtversicherung <strong>mit</strong>, dass <strong>Ihr</strong> Fahrzeug im<br />
Rahmen des Begleiteten Fahrens benutzt wird. Einige Gesellschaften<br />
geben spezielle Rabatte.<br />
K Sie haben eine Informationspflicht.<br />
Als Begleiter müssen Sie schriftlich bestätigen, dass Sie über <strong>Ihr</strong>e<br />
Aufgaben und Rolle informiert sind.<br />
K Sie sind nicht immer der Begleiter?<br />
Als Erziehungsberechtigter müssen Sie grundsätzlich zustimmen,<br />
dass <strong>Ihr</strong> <strong>Kind</strong> <strong>am</strong> „Begleiteten Fahren ab 17“ teilnehmen und eine<br />
andere Begleitperson <strong>mit</strong>fahren darf.<br />
Als Begleitperson müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:<br />
K Vollendung des 30. Lebensjahres.<br />
K Mindestens seit 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis B (alt 3).<br />
K Nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister zum Zeitpunkt<br />
der Erteilung der Prüfungsbescheinigung.<br />
Was muss<br />
ich als Beifahrer<br />
beachten?