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Ihr Kind sitzt am Steuer. Ihre Erfahrung fährt mit. - Adac

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Häufig gestellte Fragen.<br />

Einige wichtige Antworten.<br />

Gemeins<strong>am</strong> sicher unterwegs: <strong>mit</strong><br />

dem „Begleiteten Fahren ab 17“.<br />

Was muss<br />

ich als Beifahrer<br />

beachten?<br />

Das fängt ja gut an:<br />

<strong>mit</strong> der ADAC-AutoVersicherung.<br />

Begleitet fahren? Mit Sicherheit günstig!<br />

Der ADAC unterstützt das „Begleitete Fahren ab 17“ – und auch<br />

der Einstieg in die ADAC-AutoVersicherung wird <strong>mit</strong> dem Vorteil<br />

des „Führerschein-Starter-Pakets“ belohnt: durch Einstufung<br />

in die günstigere Schadenfreiheitsklasse 1 im ersten Jahr nach<br />

Erwerb der Führerscheinklasse B * .<br />

Weitere Informationen erhalten Sie in jeder ADAC Geschäftsstelle,<br />

auf www.adac.de/autoversicherung oder telefonisch<br />

unter 0 180 5 12 10 16 **<br />

K Muss ein spezieller Antrag gestellt werden?<br />

Ja. Es muss ein Antrag bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde<br />

gestellt werden, dem die Erziehungsberechtigten zustimmen.<br />

K Ab wann darf die Führerscheinprüfung frühestens gemacht werden?<br />

Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate vor Vollendung<br />

des 17. Lebensjahres abgelegt werden, die praktische Prüfung<br />

frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag.<br />

K Gibt es bestimmte Regelungen für die Führerscheinprüfung?<br />

Nein. Es wird die übliche theoretische und praktische Führerscheinprüfung<br />

für die Klassen B bzw. BE abgenommen.<br />

K Bekommt man nach bestandener Prüfung den Kartenführerschein?<br />

Nein. Es wird nur eine Prüfbescheinigung ausgehändigt.<br />

K Ist die Anzahl der Begleiter begrenzt?<br />

Nein. Alle Begleiter müssen in der Prüfbescheinigung eingetragen sein.<br />

K Wann beginnt beim Begleiteten Fahren die Probezeit?<br />

Nach der Prüfung beginnt sofort die 2-jährige Probezeit – sofern nicht<br />

bereits früher eine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben wurde.<br />

K Kann man <strong>mit</strong> der Prüfbescheinigung auch im Ausland fahren?<br />

Nein. Mit Ausnahme von Österreich wird das Dokument im Ausland<br />

nicht als ordnungsgemäßer Nachweis anerkannt.<br />

K Welche rechtlichen Folgen hat es, wenn <strong>Ihr</strong> Nachwuchs ohne Begleiter fährt?<br />

Es droht ein Bußgeld von 50 Euro und 1 Punkt in Flensburg. Der junge<br />

Fahrer verliert zudem die Fahrerlaubnis der Klasse B und BE – und kann<br />

sie nur nach Teilnahme an einem Aufbauseminar wieder erhalten.<br />

Sie brauchen weitere Infos? Wir sind gern für Sie da!<br />

<strong>Ihr</strong> <strong>Kind</strong> <strong>sitzt</strong> <strong>am</strong> <strong>Steuer</strong>.<br />

<strong>Ihr</strong>e <strong>Erfahrung</strong> fährt <strong>mit</strong>.<br />

Wichtige Eltern-Infos zum „Begleiteten Fahren ab 17“.<br />

Unfallrisiko mangelnde Routine.<br />

24% aller Unfälle <strong>mit</strong> Personenschaden und sogar 30% der Unfälle<br />

<strong>mit</strong> Getöteten: Fahranfänger zwischen 18 und 24 Jahren sind<br />

überdurchschnittlich häufig in Verkehrsunfälle verwickelt. Gründe<br />

dafür sind oft mangelnde <strong>Erfahrung</strong> und Übung. Auch können sie<br />

gefährliche Situationen häufig noch nicht richtig einschätzen.<br />

Erwiesenermaßen weniger Unfälle.<br />

Um das Unfallrisiko bei jungen Fahrern zu senken, wurde im Januar<br />

2011 das „Begleitete Fahren ab 17“ für die Führerscheinklassen B<br />

und BE bundesweit eingeführt. D<strong>am</strong>it reagierte der Gesetzgeber auf<br />

erfolgreiche Modellversuche in mehreren Bundesländern. So erwies<br />

z. B. eine Studie zum Modellversuch in Niedersachsen, dass die rund<br />

400.000 Teilnehmer 28,5% weniger Unfälle verursachten und knapp<br />

23 % weniger Verkehrsverstöße begingen.<br />

Der ADAC an der Seite <strong>Ihr</strong>es <strong>Kind</strong>es.<br />

Als ADAC young generation-Mitglied kann sich <strong>Ihr</strong> <strong>Kind</strong> dabei schon<br />

als 17-jähriger Autofahrer auf den ADAC verlassen – von der Pannenund<br />

Unfallhilfe über juristischen Rat bis hin zu wertvollen Tipps für<br />

die Urlaubsplanung. Und: Durch die Teilnahme <strong>am</strong> „Begleiteten Fahren<br />

ab 17“ lässt sich die Zeit der beitragsfreien Mitgliedschaft auf bis zu<br />

zwei Jahre verdoppeln. Früh loslegen lohnt sich also in jeder Hinsicht!<br />

16 ½ Jahre 17 Jahre 18 Jahre<br />

Beginn der üblichen<br />

Fahrschulausbildung<br />

Auf Begleitetes Fahren<br />

beschränkte Fahrerlaubnis<br />

und Beginn<br />

der 2-jährigen Probezeit<br />

Unbeschränkte Fahrerlaubnis<br />

und Aushändigung<br />

des EU-Kartenführerscheins<br />

Was muss mein<br />

<strong>Kind</strong> als Fahrer<br />

beachten?<br />

In jeder ADAC Geschäftsstelle<br />

0 180 5 10 11 12<br />

14 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz; max. 42 Cent/Min. aus deutschen Mobilfunknetzen.<br />

Empfohlen: Teilnahme<br />

an einer 90-minütigen<br />

Vorbereitung für Fahranfänger<br />

und Begleiter<br />

Anschließend Fahren in<br />

Begleitung eines Erwachsenen<br />

über 30 Jahre<br />

Fahren ohne Begleitung –<br />

<strong>mit</strong> Routine und nach<br />

Lust und Laune<br />

*<br />

Voraussetzung dafür u. a.: Der Versicherungsnehmer meldet erstmalig ein Fahrzeug (nicht älter als 12 Jahre <strong>mit</strong><br />

max. 115 PS) an und ein Elternteil ist bei der ADAC-AutoVersicherung versichert oder der Versicherungsnehmer<br />

hat <strong>am</strong> „Begleiteten Fahren ab 17“ teilgenommen oder einen schadenfreien ADAC-MopedVersicherungs-Vertrag<br />

seit mind. 12 Monaten (Stand Tarif 04/2011).<br />

**<br />

14 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz; maximal 42 Cent/Min. aus deutschen Mobilfunknetzen.<br />

?<br />

www.adac.de/begleitetes-fahren<br />

...oder schreiben Sie den ADAC Juristen eine E-Mail. Das Kontaktformular<br />

finden Sie unter www.adac.de/begleitetes-fahren<br />

2841710/11.11/30’<br />

Fahrprüfung<br />

Start ins 1. beitragsfreie<br />

Jahr ADAC young<br />

generation-Mitgliedschaft<br />

Start ins 2. beitragsfreie<br />

Jahr ADAC young<br />

generation-Mitgliedschaft


Maximilian D. | ADAC young generation-Mitglied<br />

„Das Beste: Ich profitier’ von der <strong>Erfahrung</strong> meiner<br />

Eltern und krieg’ so viel schneller Fahrsicherheit.“<br />

Das sollte <strong>Ihr</strong> <strong>Kind</strong> wissen.<br />

Barbara D. | Mutter von Maximilian<br />

„Nach ein, zwei Fahrten hab’ ich gemerkt, dass<br />

Max nicht umsonst den Führerschein bekommen<br />

hat und ich gar nicht aktiv eingreifen muss.“<br />

Das sollten Sie als Eltern wissen.<br />

Was muss mein<br />

<strong>Kind</strong> als Fahrer<br />

beachten?<br />

Es ist noch kein Meister aus der Fahrschule gekommen!<br />

In der Fahrschule lernt man, ein Auto richtig zu „bedienen“. Aber eines<br />

kann auch der beste Lehrer keinem Fahranfänger beibringen: Routine.<br />

Die kommt erst <strong>mit</strong> der Zeit – und d<strong>am</strong>it auch die Fähigkeit, alle anderen<br />

Aufgaben wahrzunehmen, die zum sicheren Fahren notwendig sind.<br />

Wichtige Aufgaben im Straßenverkehr:<br />

K Verständigung <strong>mit</strong> anderen Verkehrsteilnehmern durch Blickkontakt<br />

und Zeichen.<br />

K Erfassung des Geschehens neben der Fahrbahn.<br />

K Vorausschauendes und an die Straßenverhältnisse angepasstes<br />

Fahren.<br />

K Richtiges Einschätzen der eigenen Fähigkeiten.<br />

K Kenntnis der Risiken im Straßenverkehr.<br />

Deswegen müssen junge Fahrer einige Regeln beachten:<br />

K Er/Sie darf nie ohne autorisierte Begleitperson und nur in<br />

Deutschland fahren.<br />

K Er/Sie darf nur völlig fit fahren – niemals unter Alkohol- oder<br />

Drogeneinfluss oder übermüdet.<br />

K Er/Sie muss die Auflagen (auch die der Begleitperson) einhalten,<br />

da sonst die Fahrerlaubnis widerrufen und ein Bußgeld fällig wird.<br />

K Er/Sie muss die Prüfungsbescheinigung und den Personalausweis<br />

<strong>mit</strong>führen.<br />

Der Fahranfänger ist immer der<br />

verantwortliche Fahrzeugführer!<br />

Fahranfänger müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:<br />

K Mindestalter für die Teilnahme 17 Jahre.<br />

K Beginn der Fahrausbildung für die Führerscheinklassen B oder BE<br />

ab 16 ½ Jahre.<br />

K Bestandene Fahrprüfung, belegt durch die Prüfungsbescheinigung.<br />

An einer Vorbereitungsveranstaltung teilnehmen? Aber sicher!<br />

Diese kostenlosen Veranstaltungen für Eltern und junge Fahrer sind<br />

zwar nicht vorgeschrieben, aber unbedingt empfehlenswert. Hier werden<br />

wichtige Fragen beantwortet, z. B. zur Rollenverteilung, zu den besonderen<br />

Anforderungen oder auch zu den rechtlichen Aspekten.<br />

Vorbereitungsveranstaltungen bieten neben einigen Fahrschulen die<br />

Verkehrswachten vor Ort an. Der ADAC sagt Ihnen gern, wo Sie und <strong>Ihr</strong><br />

<strong>Kind</strong> sich vorbereiten können.<br />

Dabei sein ist nicht alles!<br />

Als Eltern auf dem Beifahrersitz übernehmen Sie die zentrale Rolle im Rahmen<br />

des „Begleiteten Fahren ab 17“. Bitte beachten Sie dabei folgende Punkte:<br />

K Sie sind Ansprechpartner.<br />

Sie stehen der Fahrerin bzw. dem Fahrer vor und während der Fahrt als Ansprechpartner<br />

zur Verfügung, um d<strong>am</strong>it Sicherheit beim Fahren zu ver<strong>mit</strong>teln.<br />

K Sie sind kein Ausbilder.<br />

Greifen Sie nicht in die Entscheidungen der Fahrerin bzw. des Fahrers<br />

ein. Denn dieser ist der verantwortliche Fahrzeugführer. Am besten,<br />

Sie tauschen sich vor Fahrtantritt über ihre jeweiligen Erwartungen aus.<br />

K Sie sind für die Sicherheit <strong>mit</strong>verantwortlich.<br />

Das Fahrzeug muss uneingeschränkt fahrtüchtig sein, und niemand<br />

darf durch die Fahrweise gefährdet werden.<br />

K Sie müssen <strong>Ihr</strong>er Aufgabe gewachsen sein.<br />

Sie sollten sich fit fühlen, dürfen den Alkoholgrenzwert nicht überschreiten<br />

(0,5 Promille), nicht unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln<br />

stehen – oder sich nicht zuvor <strong>mit</strong> <strong>Ihr</strong>em Nachwuchs gestritten haben.<br />

K Sie müssen sich ausweisen können.<br />

Nehmen Sie bitte wie vorgeschrieben <strong>Ihr</strong>en Führerschein <strong>mit</strong>, um <strong>Ihr</strong>e<br />

Begleitberechtigung nachweisen zu können.<br />

K Sie sollten sich rückversichern.<br />

Teilen Sie <strong>Ihr</strong>er Kfz-Haftpflichtversicherung <strong>mit</strong>, dass <strong>Ihr</strong> Fahrzeug im<br />

Rahmen des Begleiteten Fahrens benutzt wird. Einige Gesellschaften<br />

geben spezielle Rabatte.<br />

K Sie haben eine Informationspflicht.<br />

Als Begleiter müssen Sie schriftlich bestätigen, dass Sie über <strong>Ihr</strong>e<br />

Aufgaben und Rolle informiert sind.<br />

K Sie sind nicht immer der Begleiter?<br />

Als Erziehungsberechtigter müssen Sie grundsätzlich zustimmen,<br />

dass <strong>Ihr</strong> <strong>Kind</strong> <strong>am</strong> „Begleiteten Fahren ab 17“ teilnehmen und eine<br />

andere Begleitperson <strong>mit</strong>fahren darf.<br />

Als Begleitperson müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:<br />

K Vollendung des 30. Lebensjahres.<br />

K Mindestens seit 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis B (alt 3).<br />

K Nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister zum Zeitpunkt<br />

der Erteilung der Prüfungsbescheinigung.<br />

Was muss<br />

ich als Beifahrer<br />

beachten?

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