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Akteneinsicht und Gegenvorstellungsverfahren - Fachbereich ...

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<strong>Akteneinsicht</strong> <strong>und</strong> <strong>Gegenvorstellungsverfahren</strong><br />

bei bestandener <strong>und</strong> nicht bestandener Abschlussklausur/Hausarbeit<br />

(für Studierende immatrikuliert seit WS 2003/04)<br />

Bei Zwischenprüfungsleistungen:<br />

1. Die Studierenden haben innerhalb von drei Monaten nach der Entscheidung über<br />

die Prüfungsleistung das Recht zur <strong>Akteneinsicht</strong> nach § 4 der Neufassung der<br />

Satzung für allgemeine Prüfungsangelegenheiten der Freien Universität Berlin (SfAP)<br />

vom 4. Juli 2001 <strong>und</strong> 17. April 2002 (FU-Mitteilungen 15/2002) (persönlich oder durch<br />

schriftlich Bevollmächtigten) während der Öffnungszeiten des Studien- <strong>und</strong> Prüfungsbüros<br />

(Frau Gredel/Frau Molkenthin). Die „Satzung für Allgemeine Prüfungsangelegenheiten“<br />

kann auf der FU-Homepage <strong>und</strong> im Studienführer eingesehen werden.<br />

2. Die dreimonatige Frist für die Einsichtnahme (§ 5 SfAP) beginnt mit der Veröffentlichung<br />

der Notenliste per Aushang (Datum des Aushangs).<br />

3. Die <strong>Akteneinsicht</strong> wird (nach vorheriger Eintragung in eine in Raum 1122<br />

ausliegende Liste) jeweils mittwochnachmittags in der Zeit von 13.30-14.30 Uhr im<br />

Prüfungsbüro gewährt. Während der <strong>Akteneinsicht</strong> sind handschriftliche Notizen<br />

erlaubt. Die Studierenden können sich die Klausur/Hausarbeit vom Prüfungsbüro als<br />

e-Mail-Anhang im pdf-Format zusenden lassen. Für diesen Zweck liegt im Vorraum<br />

des Studien- <strong>und</strong> Prüfungsbüros eine Liste aus, in welche die Studierenden innerhalb<br />

der Sprechzeit eintragen können, welche Klausuren/Hausarbeiten sie zugesandt<br />

haben möchten. Voraussetzung hierfür ist natürlich, dass dem Prüfungsbüro die<br />

aktuelle e-Mail-Anschrift bekannt ist.<br />

4. Nach <strong>Akteneinsicht</strong> beginnt die dreimonatige Frist für die Gegenvorstellung, die<br />

über das Prüfungsbüro an den Prüfungsausschuss des <strong>Fachbereich</strong>s zu richten ist.<br />

Der Prüfungsausschuss leitet die Gegenvorstellung an die Prüferinnen <strong>und</strong> Prüfer<br />

weiter, die gr<strong>und</strong>sätzlich innerhalb von einem Monat über die Gegenvorstellung<br />

entscheiden. Der Prüfungsausschuss teilt die Entscheidung der Prüferinnen <strong>und</strong><br />

Prüfer über die Gegenvorstellung den Betroffenen mit.<br />

5. Ein Muster für eine Gegenvorstellungserhebung finden Sie im Anschluss an dieses<br />

Informationsblatt.<br />

Hinweis Der Weg über das Prüfungsbüro muss auch eingehalten werden, wenn<br />

es sich lediglich um einen Additionsfehler bei der Punktzahl handelt.<br />

Bei Schwerpunktbereichsleistungen:<br />

Punkte 1 bis 3 wie oben mit folgender Ausnahme:<br />

3. … Es werden nur die Voten, nicht jedoch die Klausuren oder Hausarbeiten<br />

zugesandt. …<br />

Punkte 4 <strong>und</strong> 5 wie oben.


Matrikelnummer<br />

An den Prüfungsausschuss des<br />

<strong>Fachbereich</strong>s Rechtswissenschaft<br />

über das Prüfungsbüro<br />

Datum<br />

Gegenvorstellung zu meiner xxx (Abschlussklausur/Propädeutischen<br />

Hausarbeit/Studienabschlussarbeit) im xxx (ZP-Pflichtmodul oder Pflicht-<br />

/Wahlpflicht-Modul des Schwerpunktbereichs xxx)<br />

Sehr geehrte Damen <strong>und</strong> Herren,<br />

hiermit möchte ich gegen die Bewertung meiner xxx (Abschlussklausur/Propädeutischen<br />

Hausarbeit/Studienabschlussarbeit) Gegenvorstellung erheben <strong>und</strong> um<br />

erneute Durchsicht bitten.<br />

Zu den einzelnen Korrekturbemerkungen möchte ich folgendes ausführen:<br />

1. (ausführliche Begründung zu den Punkten, mit deren Bewertung Sie nicht<br />

einverstanden sind bzw. Hinweise, wo nach Ihrer Meinung vertretbare<br />

Lösungsansätze nicht gesehen worden sind)<br />

2. xxx<br />

3. xxx<br />

4. xxx<br />

Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />

Matrikelnummer

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