Akteneinsicht und Gegenvorstellungsverfahren - Fachbereich ...
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<strong>Akteneinsicht</strong> <strong>und</strong> <strong>Gegenvorstellungsverfahren</strong><br />
bei bestandener <strong>und</strong> nicht bestandener Abschlussklausur/Hausarbeit<br />
(für Studierende immatrikuliert seit WS 2003/04)<br />
Bei Zwischenprüfungsleistungen:<br />
1. Die Studierenden haben innerhalb von drei Monaten nach der Entscheidung über<br />
die Prüfungsleistung das Recht zur <strong>Akteneinsicht</strong> nach § 4 der Neufassung der<br />
Satzung für allgemeine Prüfungsangelegenheiten der Freien Universität Berlin (SfAP)<br />
vom 4. Juli 2001 <strong>und</strong> 17. April 2002 (FU-Mitteilungen 15/2002) (persönlich oder durch<br />
schriftlich Bevollmächtigten) während der Öffnungszeiten des Studien- <strong>und</strong> Prüfungsbüros<br />
(Frau Gredel/Frau Molkenthin). Die „Satzung für Allgemeine Prüfungsangelegenheiten“<br />
kann auf der FU-Homepage <strong>und</strong> im Studienführer eingesehen werden.<br />
2. Die dreimonatige Frist für die Einsichtnahme (§ 5 SfAP) beginnt mit der Veröffentlichung<br />
der Notenliste per Aushang (Datum des Aushangs).<br />
3. Die <strong>Akteneinsicht</strong> wird (nach vorheriger Eintragung in eine in Raum 1122<br />
ausliegende Liste) jeweils mittwochnachmittags in der Zeit von 13.30-14.30 Uhr im<br />
Prüfungsbüro gewährt. Während der <strong>Akteneinsicht</strong> sind handschriftliche Notizen<br />
erlaubt. Die Studierenden können sich die Klausur/Hausarbeit vom Prüfungsbüro als<br />
e-Mail-Anhang im pdf-Format zusenden lassen. Für diesen Zweck liegt im Vorraum<br />
des Studien- <strong>und</strong> Prüfungsbüros eine Liste aus, in welche die Studierenden innerhalb<br />
der Sprechzeit eintragen können, welche Klausuren/Hausarbeiten sie zugesandt<br />
haben möchten. Voraussetzung hierfür ist natürlich, dass dem Prüfungsbüro die<br />
aktuelle e-Mail-Anschrift bekannt ist.<br />
4. Nach <strong>Akteneinsicht</strong> beginnt die dreimonatige Frist für die Gegenvorstellung, die<br />
über das Prüfungsbüro an den Prüfungsausschuss des <strong>Fachbereich</strong>s zu richten ist.<br />
Der Prüfungsausschuss leitet die Gegenvorstellung an die Prüferinnen <strong>und</strong> Prüfer<br />
weiter, die gr<strong>und</strong>sätzlich innerhalb von einem Monat über die Gegenvorstellung<br />
entscheiden. Der Prüfungsausschuss teilt die Entscheidung der Prüferinnen <strong>und</strong><br />
Prüfer über die Gegenvorstellung den Betroffenen mit.<br />
5. Ein Muster für eine Gegenvorstellungserhebung finden Sie im Anschluss an dieses<br />
Informationsblatt.<br />
Hinweis Der Weg über das Prüfungsbüro muss auch eingehalten werden, wenn<br />
es sich lediglich um einen Additionsfehler bei der Punktzahl handelt.<br />
Bei Schwerpunktbereichsleistungen:<br />
Punkte 1 bis 3 wie oben mit folgender Ausnahme:<br />
3. … Es werden nur die Voten, nicht jedoch die Klausuren oder Hausarbeiten<br />
zugesandt. …<br />
Punkte 4 <strong>und</strong> 5 wie oben.
Matrikelnummer<br />
An den Prüfungsausschuss des<br />
<strong>Fachbereich</strong>s Rechtswissenschaft<br />
über das Prüfungsbüro<br />
Datum<br />
Gegenvorstellung zu meiner xxx (Abschlussklausur/Propädeutischen<br />
Hausarbeit/Studienabschlussarbeit) im xxx (ZP-Pflichtmodul oder Pflicht-<br />
/Wahlpflicht-Modul des Schwerpunktbereichs xxx)<br />
Sehr geehrte Damen <strong>und</strong> Herren,<br />
hiermit möchte ich gegen die Bewertung meiner xxx (Abschlussklausur/Propädeutischen<br />
Hausarbeit/Studienabschlussarbeit) Gegenvorstellung erheben <strong>und</strong> um<br />
erneute Durchsicht bitten.<br />
Zu den einzelnen Korrekturbemerkungen möchte ich folgendes ausführen:<br />
1. (ausführliche Begründung zu den Punkten, mit deren Bewertung Sie nicht<br />
einverstanden sind bzw. Hinweise, wo nach Ihrer Meinung vertretbare<br />
Lösungsansätze nicht gesehen worden sind)<br />
2. xxx<br />
3. xxx<br />
4. xxx<br />
Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />
Matrikelnummer