Hauptstudium - Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien ...
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Was ist SB?<br />
WAS – WANN - WO?<br />
Für Studierende mit Studienbeginn ab Wintersemester 2007/08<br />
Übersicht über Zulassungsvoraussetzungen, Anmelde- und<br />
Prüfungstermine zur universitären Schwerpunktbereichsprüfung<br />
(im Regelstudienverlauf 7. und 8. Fachsemester)<br />
( Die nachfolgenden Bezeichnungen schließen die weibliche Form ausdrücklich mit ein.)<br />
USB (o<strong>der</strong> auch USP)<br />
StO<br />
PO<br />
SfAP<br />
Zulassungsvoraussetzungen<br />
HINWEIS:<br />
Prüfungsleistungen<br />
HINWEIS:<br />
Ausnahme<br />
Zulassungsvoraussetzung<br />
(„Propädeutisches<br />
Seminar“) zur ersten Prüfungsleistung<br />
Anerkennungen:<br />
Anmeldung zur<br />
Studienabschlussarbeit<br />
gemäß Prüfungsausschussbeschluss die offizielle Abkürzung für<br />
“Schwerpunktbereich“<br />
Unterschwerpunktbereich<br />
Studienordnung<br />
Prüfungsordnung<br />
Satzung für Allgemeine Prüfungsangelegenheiten<br />
§ 3 Abs. 2 und § 20 StO sowie § 14 Abs. 1 a) und b) und Abs. 3 PO:<br />
Das Bestehen <strong>der</strong> Zwischenprüfung ist Zugangsvoraussetzung<br />
zum <strong>Hauptstudium</strong>.<br />
Studierende, die vor dem WiSe 2003/04 ihr Studium aufgenommen<br />
haben, müssen eine Leistungsübersicht (gemäß § 14 Vorl. StO) an<br />
Stelle des Zwischenprüfungszeugnisses vorlegen. Die Leistungsübersicht<br />
wird vom Studienbüro ausgestellt.<br />
§ 15 PO:<br />
1 Studienabschlussarbeit in einem Pflicht-/Wahlpflichtmodul<br />
aus einem Unterschwerpunkt aus dem gewählten Schwerpunktbereich<br />
1 fünfstündige Abschlussklausur über den Stoff eines<br />
Pflicht-/Wahlpflichtmoduls (aus einem an<strong>der</strong>en Unterschwerpunkt,<br />
siehe hierzu unten „Wichtiger Hinweis“)<br />
1 mündliche Prüfung über den Stoff <strong>der</strong> von den Studierenden<br />
in diesem Schwerpunktbereich besuchten Pflicht-<br />
/Wahlpflichtmodule zu Beginn des jeweiligen WS)<br />
§ 15 Abs. 2 PO:<br />
Die Studienabschlussarbeit und die Abschlussklausur müssen unterschiedliche<br />
Unterschwerpunktbereiche des gewählten Schwerpunktbereichs<br />
betreffen (§§ 4 Abs. 3, 20 Abs. 2 StO und Anlage 2 zur<br />
StO). Im Schwerpunktbereich 3 „Wirtschafts-, Unternehmens- und<br />
Steuerrecht“ können beide schriftlichen Prüfungsleistungen in zwei<br />
unterschiedlichen Wahlpflichtmodulen eines Unterschwerpunkts erbracht<br />
werden. In diesem Fall müssen insgesamt vier Wahlpflichtmodule<br />
belegt werden.<br />
§ 14 Abs. 2 PO:<br />
Zur ersten Prüfungsleistung (Studienabschlussarbeit) ist nur zugelassen,<br />
wer bei <strong>der</strong> Anmeldung den Nachweis <strong>der</strong> erfolgreichen Teilnahme<br />
an einem Seminar (gemäß § 20 Abs. 2 StO) erbringt. „Propädeutische<br />
Seminare“ werden im Sommer- und Wintersemester angeboten.<br />
Es muss nur ein Seminar besucht werden. Es ist empfehlenswert,<br />
denselben Schwerpunktbereich wie für das Studium zu wählen.<br />
Die Seminare werden von den Dozenten organisiert: Anmeldung<br />
beim Vorbesprechungstermin zum Ende des Vorsemesters.<br />
Seminarscheine nach <strong>der</strong> alten Studienordnung (vor WS 2003/04)<br />
sowie gleichwertige Nachweise können nach Vorlage im Prüfungsbüro<br />
als Nachweis anerkannt werden. Über die Anerkennung entscheidet<br />
<strong>der</strong> Prüfungsausschuss.<br />
§ 16 Abs. 1 PO<br />
Bitte die Aushänge (Wandelhalle) und Infos im Netz beachten!<br />
Die Anmeldung erfolgt aus organisatorischen Gründen an drei zentralen<br />
Terminen (17./18./19. Januar 2012) im Prüfungsbüro. Studierende,<br />
die an diesen Terminen verhin<strong>der</strong>t sind, können sich in <strong>der</strong><br />
Zeit vom 9. Januar bis 17. Februar während <strong>der</strong> Sprechzeiten im<br />
Prüfungsbüro anmelden (freitags nur nach telefonischer Absprache!).<br />
Die Anmeldeformulare sind in Raum 1122, Boltzmannstr. 3, bzw. im<br />
Prospekthalter davor erhältlich. Eine Ummeldung kann noch bis zum<br />
letzten Anmeldetag erfolgen.
HINWEIS: Bitte mitbringen: ZP-Zeugnis und Seminarschein (gemäß § 20<br />
Abs. 2 StO) sowie unterschriebenen Studierendenausweis.<br />
UND NOCH EINMAL: Alle Anmeldefristen sind Ausschlussfristen. Studierende, die die<br />
Anmeldung versäumt haben, können sich im folgenden Jahr (!) zur<br />
Studienabschlussarbeit bzw. <strong>der</strong> Abschlussklausur anmelden. Bei<br />
unverschuldeter Säumnis kann Wie<strong>der</strong>einsetzung in den vorherigen<br />
Stand beim Prüfungsausschuss des <strong>Fachbereich</strong>s über das Prüfungsbüro<br />
beantragt werden.<br />
Themenvergabe<br />
Die Themenvergabe findet nur am Montag <strong>der</strong> zweiten Woche <strong>der</strong><br />
vorlesungsfreien Zeit des Wintersemesters = 27. Februar 2012<br />
während erweiterter Sprechzeiten im Prüfungsbüro statt. Mit <strong>der</strong><br />
Anmeldung zur Studienabschlussarbeit erfolgt die verbindliche, unwi<strong>der</strong>rufliche<br />
Festlegung auf den gewählten Schwerpunktbe-<br />
WICHTIG!<br />
reich. Das Datum <strong>der</strong> Ausgabe wird aktenkundig gemacht. Bitte legen<br />
Sie bei Abholung Ihren gültigen Studierendenausweis vor.<br />
Bearbeitungsfrist<br />
formale Vorgaben<br />
äußere Form<br />
Die Bearbeitungsfrist von 6 Wochen beginnt am Tag <strong>der</strong> Themenvergabe.<br />
Fallen die Osterfeiertage in die Bearbeitungszeit, verlängert<br />
sich diese um drei Tage. Die Studierenden erhalten ein Themenvergabeblatt,<br />
ein Vorblatt sowie eine Ehrenwörtliche Erklärung. Der<br />
Empfang des Themas ist zu quittieren.<br />
Gemäß PA-Beschluss v. 29.06.2009 und 07.07.2010 sind aus Gründen<br />
<strong>der</strong> Vergleichbarkeit die formalen Vorgaben auf dem Themenvergabeblatt<br />
angegeben und zu beachten.<br />
Die Studienabschlussarbeit kann gebunden (KEINE Ringbuchbindung)<br />
o<strong>der</strong> in einem Schnellhefter (KEIN Klemmhefter) abgeheftet<br />
werden.<br />
Abgabe <strong>der</strong> Studienabschlussarbeit<br />
Rücktritt<br />
WICHTIG!<br />
Bewertung und<br />
Notenaushang<br />
Bestanden?<br />
Einsichtnahme<br />
Nicht bestanden?<br />
Gegenvorstellung<br />
Die Abgabe <strong>der</strong> Studienabschlussarbeit in einfacher Ausfertigung<br />
(mit Kopie auf CD) muss fristgemäß im Prüfungsbüro bis<br />
12. April 2012 während <strong>der</strong> erweiterten Sprechzeiten erfolgen. Die<br />
Abgabe kann auch per Post erfolgen, es gilt <strong>der</strong> Poststempel (kein<br />
Freistempler, nicht per Telefax o<strong>der</strong> e-Mail!). Eine Abgabe an <strong>der</strong><br />
Information ist unzulässig!<br />
Der Rücktritt von einer Studienabschlussarbeit ist bis zur Abholung<br />
des Themas (vor Aushändigung) möglich. Der Rücktritt erfolgt<br />
schriftlich mit formlosem Schreiben an das Prüfungsbüro. Ein erneuter<br />
Versuch (bei Rücktritt o<strong>der</strong> Nicht-Anmeldung) ist erst im nächsten<br />
Wintersemester wie<strong>der</strong> möglich! Die Prüfung kann nur insgesamt<br />
wie<strong>der</strong>holt werden.<br />
Die Bewertung durch zwei Prüfungsberechtigte (§ 5 Abs. 5 PO)<br />
PO) erfolgt nach Möglichkeit bis zum Anmeldefristende <strong>der</strong> mündlichen<br />
Prüfung (15. Juni). Die Bekanntgabe <strong>der</strong> Noten erfolgt per Aushang<br />
im SB-Aushangkasten in <strong>der</strong> Wandelhalle. Telefonische Auskünfte<br />
können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht gegeben<br />
werden. Wir bitten von Nachfragen abzusehen.<br />
Herzlichen Glückwunsch!<br />
§ 4 Abs. 2 PO: Eine Prüfungsleistung ist bestanden, wenn die Leistung<br />
mit „ausreichend“ (4 Punkte) bewertet wurde.<br />
Bestandene und nicht bestandene Prüfungsleistungen können innerhalb<br />
von drei Monaten ab Notenbekanntgabe (= Aushang, auf dem<br />
die Matrikelnummer erstmalig erschien) jeweils mittwochs von<br />
13.30-14.30 Uhr nach vorheriger Anmeldung in <strong>der</strong> „gelben Liste“<br />
Vorraum zum Prüfungsbüro eingesehen werden.<br />
Gemäß § 6 PO i.V.m. § 5 SfAP haben Sie das Recht, innerhalb von<br />
drei Monaten nach Einsichtnahme ein Gegenvorstellungsverfahren<br />
einzuleiten. Die Gegenvorstellung muss schriftlich an den Prüfungsausschuss<br />
des <strong>Fachbereich</strong>s <strong>Rechtswissenschaft</strong> über das Prüfungsbüro<br />
erfolgen. Die Prüfer entscheiden innerhalb eines Monats<br />
über die Gegenvorstellung. Das Ergebnis wird dem Studierenden<br />
vom Prüfungsbüro mitgeteilt.
Versäumnis, Rücktritt,<br />
Täuschung, Ordnungsverstoß<br />
HINWEIS:<br />
Anmeldung zur<br />
Abschlussklausur<br />
Wann, wo und wie?<br />
Ladung<br />
WICHTIG!<br />
Anmeldung überprüfen<br />
Klausurtermine<br />
WICHTIG!<br />
Einlasskontrolle<br />
Hilfsmittel<br />
Rauchverbot!<br />
Bewertung und<br />
Notenaushang<br />
Bestanden?<br />
Nicht bestanden?<br />
Mündliche Prüfung<br />
Zulassungsvoraussetzungen<br />
„vorbehaltliche<br />
Zulassung“<br />
Zum Zweck <strong>der</strong> Gegenvorstellung wird (auf Antrag mit grünem A-6-<br />
Formblatt) eine Kopie <strong>der</strong> Voten per e-Mail zugesandt. Die gesamte<br />
Arbeit kann fotografiert werden.<br />
Die Folgen von Versäumnis, Rücktritt, Täuschung und Ordnungsverstoß<br />
regelt § 8 SfAP mit <strong>der</strong> Maßgabe, dass die Prüfungsleistung<br />
im Falle des § 8 Abs. 1 SfAP als mit „ungenügend“ (0 Punkte) bewertet<br />
gilt bzw. im Falle des § 8 Abs. 2 SfAP bewertet wird.<br />
Bei Nichtbestehen <strong>der</strong> Studienabschlussarbeit fahren Sie bitte mit<br />
dem Studium fort und melden sich zur Abschlussklausur an. Die<br />
Wie<strong>der</strong>holung einer einzelnen Prüfungsleistung ist nicht möglich.<br />
§ 16 Abs. 2 PO<br />
Bitte die Aushänge (Wandelhalle) und Infos im Netz beachten!<br />
Die Anmeldung erfolgt aus organisatorischen Gründen an drei zentralen<br />
Terminen: 22./23./24. Mai 2012. Studierende, die an diesen<br />
Terminen verhin<strong>der</strong>t sind, können sich in <strong>der</strong> Zeit vom 15. bis spätestens<br />
31. Mai während <strong>der</strong> Sprechzeiten im Prüfungsbüro anmelden.<br />
Fällt dieser Tag auf einen Samstag/Sonntag o<strong>der</strong> Feiertag, so gilt als<br />
letzter Anmeldetag <strong>der</strong> folgende Montag. Die Anmeldeformulare<br />
sind in Raum 1122, Boltzmannstr. 3, bzw. im Prospekthalter davor<br />
erhältlich.<br />
Die Studierenden erhalten als Anmeldebestätigung eine Ladung zur<br />
Abschlussklausur. Achtung! Die Studierenden verpflichten sich bei<br />
<strong>der</strong> Anmeldung, sich selbst über ihren Klausurtermin zu informieren<br />
(Aushang/Internet).<br />
Etwa eine Woche nach Anmeldefristende können Sie anhand <strong>der</strong><br />
Anmeldelisten im Aushangkasten in <strong>der</strong> Wandelhalle Ihre Anmeldung<br />
überprüfen.<br />
Die Klausurtermine sowie Ort und Zeit werden Anfang Juni per<br />
Aushang/Internet bekannt gegeben. Sie erstrecken sich auf die<br />
Zeit <strong>der</strong> ersten zwei bzw. zweieinhalb Wochen <strong>der</strong> vorlesungsfreien<br />
Zeit des Sommersemesters.<br />
Am Klausurtermin bitte zur Einlasskontrolle den Studierenden- und<br />
einen gültigen Lichtbildausweis mitbringen. Zulässige Hilfsmittel<br />
sind rechtzeitig vorher bei den Aufgabenstellern zu erfragen. Siehe<br />
hierzu auch die Information auf unserer Homepage.<br />
Während <strong>der</strong> Klausur herrscht absolutes Rauchverbot in den gesamten<br />
Räumlichkeiten <strong>der</strong> Universität. Die Nichteinhaltung wird als<br />
Ordnungsverstoß gemäß § 11 Abs. 4 PO geahndet.<br />
Die Ergebnisse werden umgehend im Datensystem erfasst und per<br />
Aushang in <strong>der</strong> Wandelhalle bekannt gegeben.<br />
Herzlichen Glückwunsch!<br />
Siehe oben Einsichtnahme und Gegenvorstellungsverfahren sowie<br />
Hinweis zu nicht bestandenen Einzelprüfungsleistungen.<br />
Bitte die Aushänge (Wandelhalle) und Infos im Netz beachten!<br />
§ 16 Abs. 3 PO:<br />
„Die mündliche Prüfung findet zu Beginn des jeweiligen Wintersemesters<br />
nach dem zweiten Semester des SB-Studiums statt.“ (Siehe<br />
unten!)<br />
§ 14 Abs. 3 PO:<br />
Zur mündlichen Prüfung ist nur zugelassen, wer<br />
- beide schriftliche Prüfungsleistungen abgelegt und mindestens<br />
eine bestanden und die erfor<strong>der</strong>lichen Pflicht- o<strong>der</strong> Wahlpflichtmodule<br />
eines Schwerpunktbereichs belegt hat sowie<br />
- den Nachweis <strong>der</strong> rechtswissenschaftlichen Fremdsprachenfachkompetenz<br />
gemäß § 15 StO bei <strong>der</strong> Meldung zur<br />
mündlichen Prüfung erbringt.<br />
Studierende, die die Studienabschlussarbeit nicht bestanden haben,<br />
sich jedoch zu einer Abschlussklausur angemeldet und mitgeschrieben<br />
haben, können vorbehaltlich des Bestehens <strong>der</strong> Klausur zur
mündlichen Prüfung zugelassen werden. Bei Nichtbestehen <strong>der</strong><br />
Klausur wird die Anmeldung zur mündlichen Prüfung hinfällig, da die<br />
Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 14 Abs. 3 PO nicht vorliegen.<br />
Anmeldung zur mdl.<br />
Prüfung<br />
Öffentlichkeit<br />
Prüfungstermin und<br />
-inhalt<br />
unverbindliche Bekanntgabe<br />
<strong>der</strong> Prüfer und<br />
Kandidatengruppen<br />
WICHTIG!<br />
Ladung<br />
Notenbekanntgabe<br />
Versäumnis, Rücktritt, Täuschung<br />
und Ordnungsverstoß<br />
Endnote<br />
Bestehen und endgültiges<br />
Nichtbestehen<br />
Schwerpunktbereichszeugnis<br />
Wie<strong>der</strong>holung von<br />
Prüfungsleistungen<br />
Freiversuch<br />
Die Anmeldung erfolgt aus organisatorischen Gründen an drei zentralen<br />
Terminen (5., 6. und 7. Juni 2012). Anmeldeformulare liegen<br />
ab Anfang Juni im Vorraum des Prüfungsbüros (1122, Bo 3) aus. Die<br />
Studierenden melden sich mit Übergabe <strong>der</strong> ausgefüllten Anmeldung<br />
und <strong>der</strong> Studienbuchseiten, die den Verlauf des Schwerpunktbereichsstudiums<br />
dokumentieren, sowie des Nachweises <strong>der</strong><br />
rechtswissenschaftlichen Fremdsprachenfachkompetenz bis zum<br />
15. Juni im Prüfungsbüro an. Fällt dieser Termin auf einen Samstag/<br />
Sonntag, so gilt als letzter Anmeldetag <strong>der</strong> folgende Montag.<br />
Die Öffentlichkeit (Zuhörer) ist zugelassen, kann aber auf Wunsch<br />
durch Ankreuzen auf dem Anmeldeformular ausgeschlossen werden.<br />
§ 15 Abs. 1 c):<br />
„Der Termin für die mündliche Prüfung wird in Übereinkunft mit den<br />
verantwortlichen Prüfungsberechtigten des Schwerpunktbereichs<br />
durch das Prüfungsbüro festgelegt“ und liegt in <strong>der</strong> Zeit vom<br />
1.-31. Oktober. „Gegenstand <strong>der</strong> mündlichen Prüfung ist <strong>der</strong> Stoff<br />
<strong>der</strong> (durch die Studienbuchseiten zu belegenden) besuchten Pflichtund/o<strong>der</strong><br />
Wahlpflichtmodule“.<br />
Ab August des jeweiligen Jahres erfolgt im SB-Aushangkasten in<br />
<strong>der</strong> Wandelhalle ein Aushang mit Kandidatengruppen und den entsprechenden<br />
Prüfungsterminen, Prüfungsfächern und Prüfern. Achtung:<br />
Än<strong>der</strong>ungen bei Prüfern/Terminen vorbehalten! Maßgeblich<br />
sind die Angaben in <strong>der</strong> Ladung (s.u.). Aus datenschutzrechtlichen<br />
Gründen kann eine Veröffentlichung im Internet nicht erfolgen.<br />
Es besteht kein Anspruch <strong>der</strong> Studierenden auf Prüfung durch Prüfer,<br />
die ihnen durch die besuchten Veranstaltungen bekannt sind.<br />
Prüfungsberechtigt sind alle im entsprechenden Schwerpunktbereich<br />
lehrenden Hochschullehrer, Honorarprofessoren und Lehrbeauftragte<br />
(auch aus vergangenen Semestern).<br />
Sie erhalten eine schriftliche Ladung unter Angabe des Prüfungstermins<br />
und <strong>der</strong> Prüfer. Es werden bis zu drei Studierende jeweils 20<br />
Minuten von zwei Prüfern geprüft.<br />
Die Noten werden im Anschluss an die Beratung mitgeteilt.<br />
§ 16 Abs. 4 PO<br />
§ 15 Abs. 3 PO<br />
40 v.H. Note <strong>der</strong> Studienabschlussarbeit (= 4 x Punktzahl :10)<br />
30 v.H. Note <strong>der</strong> Abschlussklausur (= 3 x Punktzahl :10)<br />
30 v.H. Note <strong>der</strong> mündlichen Prüfung (= 3 x Punktzahl :10)<br />
§ 19 PO (SB bestanden = 2 von 3 Prüfungsleistungen bestanden und<br />
insgesamt mind. 4 Punkte)<br />
Das Zeugnis kann ohne Antrag unter Vorlage des Studierendenausweises<br />
(mit den eingereichten Unterlagen) ca. zwei Wochen nach <strong>der</strong><br />
Prüfung abgeholt werden.<br />
§ 17 Abs. 1 und 2 PO<br />
Die Schwerpunktbereichsprüfung kann einmal, aber nur insgesamt<br />
wie<strong>der</strong>holt werden. Für die Wie<strong>der</strong>holungsprüfung kann ein an<strong>der</strong>er<br />
Schwerpunktbereich gewählt werden.<br />
§ 18 PO<br />
Wenn alle Prüfungsleistungen bis zum Abschluss <strong>der</strong> Regelstudienzeit<br />
(4 ½ Jahre = 9 Semester, DRiG) erbracht wurden, die Schwerpunktbereichsprüfung<br />
jedoch nicht bestanden wurde, gilt sie als nicht<br />
unternommen (Freiversuch).<br />
Bei Rückfragen melden Sie sich bitte im Prüfungsbüro:<br />
zur Schwerpunktbereichsprüfung: Frau Molkenthin (838 52524), Boltzmannstr.3, Erdgeschoss, Raum 1122
HINWEISE ZUR ERSTEN JURISTISCHEN PRÜFUNG<br />
UNIVERSITÄRER TEIL<br />
Leistungsnachweise<br />
gemäß Studienordnung<br />
Vorzulegen im Rahmen <strong>der</strong> Schwerpunktbereichsprüfung:<br />
§ 14 PO Abs. 1 lit. a und b sowie Abs. 3 PO (Zwischenprüfungszeugnis<br />
+ Leistungsnachweis/Seminar) bei Anmeldung zur Studienabschlussarbeit<br />
sowie<br />
§ 16 Abs. 3 PO<br />
<strong>Rechtswissenschaft</strong>liche Fremdsprachenkompetenz bei Anmeldung<br />
zur mündlichen Prüfung<br />
STAATLICHER TEIL<br />
… und JAG<br />
Vorzulegen beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt <strong>der</strong><br />
Län<strong>der</strong> Berlin-Brandenburg im Rahmen <strong>der</strong> Juristischen Prüfung:<br />
• alle Studienbuchseiten (bzw. Studienbuch)<br />
§ 15 StO/§ 6 Abs. 3 und 4 JAG<br />
• Zwischenprüfungszeugnis sowie erfolgreiche Teilnahme an:<br />
• Nachweise zu Leistungskontrollen (Übungen) im Bürgerlichen Recht,<br />
Strafrecht und Öffentlichen Recht<br />
§ 16 StO/§ 6 Abs. 5 JAG<br />
• einem Grundlagenfach (enthalten im Zwischenprüfungszeugnis)<br />
§ 17 StO/§ 6 Abs. 6 JAG<br />
• Schlüsselqualifikation<br />
§ 6 Abs. 7 JAG<br />
• dreimonatiges (13 Wochen) Praktikum im In- o<strong>der</strong> Ausland<br />
Anmeldungen für die Erste juristische Prüfung erfolgen jeweils in <strong>der</strong> ersten Hälfte<br />
Januar (= Klausuren im April, mdl. Prüfung September/Oktober) o<strong>der</strong><br />
Juli (= Klausuren im Oktober, mdl. Prüfung im März/April)<br />
Freiversuch<br />
§ 13 Abs. 1 JAO<br />
(Meldung zur Prüfungskampagne nach dem 8. Fachsemester)<br />
Meldefristverlängerung § 13 Abs. 2 JAO<br />
(Meldung zur Prüfungskampagne nach dem 9. Fachsemester o<strong>der</strong><br />
später bei Vorliegen <strong>der</strong> Voraussetzungen)<br />
Notenverbesserung § 14 JAO<br />
(mit Inanspruchnahme <strong>der</strong> Meldefristverlängerung wegen abgelegter<br />
SB-Prüfung; nur bei bestandener SB-Prüfung!)<br />
TERMINÜBERSICHT<br />
Sommersemester Wintersemester Sommersemester Wintersemester<br />
6. Fachsemester* 7. Fachsemester* 8. Fachsemester* 9. Fachsemester*<br />
AN beim Dozenten für<br />
das Seminar PO 2007<br />
(siehe Aushänge und<br />
Internet)<br />
Seminar mit Hausarbeit<br />
+ Vortrag = Schein<br />
(siehe auch unten<br />
Empfehlung!)<br />
bis 31. Mai über das<br />
Prüfungsbüro:<br />
AN Abschlussklausur<br />
Oktober:<br />
mündliche Prüfung<br />
im Januar über das<br />
Prüfungsbüro:<br />
AN Studienabschlussarbeit<br />
Mo <strong>der</strong> 2. vorlesungsfreien<br />
Woche:<br />
Themenvergabe Studienabschlussarbeit<br />
durch das Prüfungsbüro<br />
AN = Anmeldung<br />
*gemäß Studienverlaufsplan/Regelstudienverlauf<br />
bis 15. Juni über das<br />
Prüfungsbüro:<br />
AN mündliche Prüfung<br />
ab 1. Woche vorlesungsfreie<br />
Zeit:<br />
Abschlussklausur<br />
bis Mitte Januar:<br />
AN Pflichtfachprüfung<br />
beim GJPA<br />
EMPFEHLUNG: Anmeldung zum propädeutischen Seminar am Ende des 5. Fachsemesters, Bearbeitung<br />
<strong>der</strong> Hausarbeit in <strong>der</strong> vorlesungsfreien Zeit des Sommersemesters. Vorteil: Bei Nichtbestehen <strong>der</strong> propädeutischen<br />
Hausarbeit kann diese im Wintersemester (= Beginn des Schwerpunktbereichsstudiums) wie<strong>der</strong>holt<br />
werden.