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Hauptstudium - Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien ...

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Was ist SB?<br />

WAS – WANN - WO?<br />

Für Studierende mit Studienbeginn ab Wintersemester 2007/08<br />

Übersicht über Zulassungsvoraussetzungen, Anmelde- und<br />

Prüfungstermine zur universitären Schwerpunktbereichsprüfung<br />

(im Regelstudienverlauf 7. und 8. Fachsemester)<br />

( Die nachfolgenden Bezeichnungen schließen die weibliche Form ausdrücklich mit ein.)<br />

USB (o<strong>der</strong> auch USP)<br />

StO<br />

PO<br />

SfAP<br />

Zulassungsvoraussetzungen<br />

HINWEIS:<br />

Prüfungsleistungen<br />

HINWEIS:<br />

Ausnahme<br />

Zulassungsvoraussetzung<br />

(„Propädeutisches<br />

Seminar“) zur ersten Prüfungsleistung<br />

Anerkennungen:<br />

Anmeldung zur<br />

Studienabschlussarbeit<br />

gemäß Prüfungsausschussbeschluss die offizielle Abkürzung für<br />

“Schwerpunktbereich“<br />

Unterschwerpunktbereich<br />

Studienordnung<br />

Prüfungsordnung<br />

Satzung für Allgemeine Prüfungsangelegenheiten<br />

§ 3 Abs. 2 und § 20 StO sowie § 14 Abs. 1 a) und b) und Abs. 3 PO:<br />

Das Bestehen <strong>der</strong> Zwischenprüfung ist Zugangsvoraussetzung<br />

zum <strong>Hauptstudium</strong>.<br />

Studierende, die vor dem WiSe 2003/04 ihr Studium aufgenommen<br />

haben, müssen eine Leistungsübersicht (gemäß § 14 Vorl. StO) an<br />

Stelle des Zwischenprüfungszeugnisses vorlegen. Die Leistungsübersicht<br />

wird vom Studienbüro ausgestellt.<br />

§ 15 PO:<br />

1 Studienabschlussarbeit in einem Pflicht-/Wahlpflichtmodul<br />

aus einem Unterschwerpunkt aus dem gewählten Schwerpunktbereich<br />

1 fünfstündige Abschlussklausur über den Stoff eines<br />

Pflicht-/Wahlpflichtmoduls (aus einem an<strong>der</strong>en Unterschwerpunkt,<br />

siehe hierzu unten „Wichtiger Hinweis“)<br />

1 mündliche Prüfung über den Stoff <strong>der</strong> von den Studierenden<br />

in diesem Schwerpunktbereich besuchten Pflicht-<br />

/Wahlpflichtmodule zu Beginn des jeweiligen WS)<br />

§ 15 Abs. 2 PO:<br />

Die Studienabschlussarbeit und die Abschlussklausur müssen unterschiedliche<br />

Unterschwerpunktbereiche des gewählten Schwerpunktbereichs<br />

betreffen (§§ 4 Abs. 3, 20 Abs. 2 StO und Anlage 2 zur<br />

StO). Im Schwerpunktbereich 3 „Wirtschafts-, Unternehmens- und<br />

Steuerrecht“ können beide schriftlichen Prüfungsleistungen in zwei<br />

unterschiedlichen Wahlpflichtmodulen eines Unterschwerpunkts erbracht<br />

werden. In diesem Fall müssen insgesamt vier Wahlpflichtmodule<br />

belegt werden.<br />

§ 14 Abs. 2 PO:<br />

Zur ersten Prüfungsleistung (Studienabschlussarbeit) ist nur zugelassen,<br />

wer bei <strong>der</strong> Anmeldung den Nachweis <strong>der</strong> erfolgreichen Teilnahme<br />

an einem Seminar (gemäß § 20 Abs. 2 StO) erbringt. „Propädeutische<br />

Seminare“ werden im Sommer- und Wintersemester angeboten.<br />

Es muss nur ein Seminar besucht werden. Es ist empfehlenswert,<br />

denselben Schwerpunktbereich wie für das Studium zu wählen.<br />

Die Seminare werden von den Dozenten organisiert: Anmeldung<br />

beim Vorbesprechungstermin zum Ende des Vorsemesters.<br />

Seminarscheine nach <strong>der</strong> alten Studienordnung (vor WS 2003/04)<br />

sowie gleichwertige Nachweise können nach Vorlage im Prüfungsbüro<br />

als Nachweis anerkannt werden. Über die Anerkennung entscheidet<br />

<strong>der</strong> Prüfungsausschuss.<br />

§ 16 Abs. 1 PO<br />

Bitte die Aushänge (Wandelhalle) und Infos im Netz beachten!<br />

Die Anmeldung erfolgt aus organisatorischen Gründen an drei zentralen<br />

Terminen (17./18./19. Januar 2012) im Prüfungsbüro. Studierende,<br />

die an diesen Terminen verhin<strong>der</strong>t sind, können sich in <strong>der</strong><br />

Zeit vom 9. Januar bis 17. Februar während <strong>der</strong> Sprechzeiten im<br />

Prüfungsbüro anmelden (freitags nur nach telefonischer Absprache!).<br />

Die Anmeldeformulare sind in Raum 1122, Boltzmannstr. 3, bzw. im<br />

Prospekthalter davor erhältlich. Eine Ummeldung kann noch bis zum<br />

letzten Anmeldetag erfolgen.


HINWEIS: Bitte mitbringen: ZP-Zeugnis und Seminarschein (gemäß § 20<br />

Abs. 2 StO) sowie unterschriebenen Studierendenausweis.<br />

UND NOCH EINMAL: Alle Anmeldefristen sind Ausschlussfristen. Studierende, die die<br />

Anmeldung versäumt haben, können sich im folgenden Jahr (!) zur<br />

Studienabschlussarbeit bzw. <strong>der</strong> Abschlussklausur anmelden. Bei<br />

unverschuldeter Säumnis kann Wie<strong>der</strong>einsetzung in den vorherigen<br />

Stand beim Prüfungsausschuss des <strong>Fachbereich</strong>s über das Prüfungsbüro<br />

beantragt werden.<br />

Themenvergabe<br />

Die Themenvergabe findet nur am Montag <strong>der</strong> zweiten Woche <strong>der</strong><br />

vorlesungsfreien Zeit des Wintersemesters = 27. Februar 2012<br />

während erweiterter Sprechzeiten im Prüfungsbüro statt. Mit <strong>der</strong><br />

Anmeldung zur Studienabschlussarbeit erfolgt die verbindliche, unwi<strong>der</strong>rufliche<br />

Festlegung auf den gewählten Schwerpunktbe-<br />

WICHTIG!<br />

reich. Das Datum <strong>der</strong> Ausgabe wird aktenkundig gemacht. Bitte legen<br />

Sie bei Abholung Ihren gültigen Studierendenausweis vor.<br />

Bearbeitungsfrist<br />

formale Vorgaben<br />

äußere Form<br />

Die Bearbeitungsfrist von 6 Wochen beginnt am Tag <strong>der</strong> Themenvergabe.<br />

Fallen die Osterfeiertage in die Bearbeitungszeit, verlängert<br />

sich diese um drei Tage. Die Studierenden erhalten ein Themenvergabeblatt,<br />

ein Vorblatt sowie eine Ehrenwörtliche Erklärung. Der<br />

Empfang des Themas ist zu quittieren.<br />

Gemäß PA-Beschluss v. 29.06.2009 und 07.07.2010 sind aus Gründen<br />

<strong>der</strong> Vergleichbarkeit die formalen Vorgaben auf dem Themenvergabeblatt<br />

angegeben und zu beachten.<br />

Die Studienabschlussarbeit kann gebunden (KEINE Ringbuchbindung)<br />

o<strong>der</strong> in einem Schnellhefter (KEIN Klemmhefter) abgeheftet<br />

werden.<br />

Abgabe <strong>der</strong> Studienabschlussarbeit<br />

Rücktritt<br />

WICHTIG!<br />

Bewertung und<br />

Notenaushang<br />

Bestanden?<br />

Einsichtnahme<br />

Nicht bestanden?<br />

Gegenvorstellung<br />

Die Abgabe <strong>der</strong> Studienabschlussarbeit in einfacher Ausfertigung<br />

(mit Kopie auf CD) muss fristgemäß im Prüfungsbüro bis<br />

12. April 2012 während <strong>der</strong> erweiterten Sprechzeiten erfolgen. Die<br />

Abgabe kann auch per Post erfolgen, es gilt <strong>der</strong> Poststempel (kein<br />

Freistempler, nicht per Telefax o<strong>der</strong> e-Mail!). Eine Abgabe an <strong>der</strong><br />

Information ist unzulässig!<br />

Der Rücktritt von einer Studienabschlussarbeit ist bis zur Abholung<br />

des Themas (vor Aushändigung) möglich. Der Rücktritt erfolgt<br />

schriftlich mit formlosem Schreiben an das Prüfungsbüro. Ein erneuter<br />

Versuch (bei Rücktritt o<strong>der</strong> Nicht-Anmeldung) ist erst im nächsten<br />

Wintersemester wie<strong>der</strong> möglich! Die Prüfung kann nur insgesamt<br />

wie<strong>der</strong>holt werden.<br />

Die Bewertung durch zwei Prüfungsberechtigte (§ 5 Abs. 5 PO)<br />

PO) erfolgt nach Möglichkeit bis zum Anmeldefristende <strong>der</strong> mündlichen<br />

Prüfung (15. Juni). Die Bekanntgabe <strong>der</strong> Noten erfolgt per Aushang<br />

im SB-Aushangkasten in <strong>der</strong> Wandelhalle. Telefonische Auskünfte<br />

können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht gegeben<br />

werden. Wir bitten von Nachfragen abzusehen.<br />

Herzlichen Glückwunsch!<br />

§ 4 Abs. 2 PO: Eine Prüfungsleistung ist bestanden, wenn die Leistung<br />

mit „ausreichend“ (4 Punkte) bewertet wurde.<br />

Bestandene und nicht bestandene Prüfungsleistungen können innerhalb<br />

von drei Monaten ab Notenbekanntgabe (= Aushang, auf dem<br />

die Matrikelnummer erstmalig erschien) jeweils mittwochs von<br />

13.30-14.30 Uhr nach vorheriger Anmeldung in <strong>der</strong> „gelben Liste“<br />

Vorraum zum Prüfungsbüro eingesehen werden.<br />

Gemäß § 6 PO i.V.m. § 5 SfAP haben Sie das Recht, innerhalb von<br />

drei Monaten nach Einsichtnahme ein Gegenvorstellungsverfahren<br />

einzuleiten. Die Gegenvorstellung muss schriftlich an den Prüfungsausschuss<br />

des <strong>Fachbereich</strong>s <strong>Rechtswissenschaft</strong> über das Prüfungsbüro<br />

erfolgen. Die Prüfer entscheiden innerhalb eines Monats<br />

über die Gegenvorstellung. Das Ergebnis wird dem Studierenden<br />

vom Prüfungsbüro mitgeteilt.


Versäumnis, Rücktritt,<br />

Täuschung, Ordnungsverstoß<br />

HINWEIS:<br />

Anmeldung zur<br />

Abschlussklausur<br />

Wann, wo und wie?<br />

Ladung<br />

WICHTIG!<br />

Anmeldung überprüfen<br />

Klausurtermine<br />

WICHTIG!<br />

Einlasskontrolle<br />

Hilfsmittel<br />

Rauchverbot!<br />

Bewertung und<br />

Notenaushang<br />

Bestanden?<br />

Nicht bestanden?<br />

Mündliche Prüfung<br />

Zulassungsvoraussetzungen<br />

„vorbehaltliche<br />

Zulassung“<br />

Zum Zweck <strong>der</strong> Gegenvorstellung wird (auf Antrag mit grünem A-6-<br />

Formblatt) eine Kopie <strong>der</strong> Voten per e-Mail zugesandt. Die gesamte<br />

Arbeit kann fotografiert werden.<br />

Die Folgen von Versäumnis, Rücktritt, Täuschung und Ordnungsverstoß<br />

regelt § 8 SfAP mit <strong>der</strong> Maßgabe, dass die Prüfungsleistung<br />

im Falle des § 8 Abs. 1 SfAP als mit „ungenügend“ (0 Punkte) bewertet<br />

gilt bzw. im Falle des § 8 Abs. 2 SfAP bewertet wird.<br />

Bei Nichtbestehen <strong>der</strong> Studienabschlussarbeit fahren Sie bitte mit<br />

dem Studium fort und melden sich zur Abschlussklausur an. Die<br />

Wie<strong>der</strong>holung einer einzelnen Prüfungsleistung ist nicht möglich.<br />

§ 16 Abs. 2 PO<br />

Bitte die Aushänge (Wandelhalle) und Infos im Netz beachten!<br />

Die Anmeldung erfolgt aus organisatorischen Gründen an drei zentralen<br />

Terminen: 22./23./24. Mai 2012. Studierende, die an diesen<br />

Terminen verhin<strong>der</strong>t sind, können sich in <strong>der</strong> Zeit vom 15. bis spätestens<br />

31. Mai während <strong>der</strong> Sprechzeiten im Prüfungsbüro anmelden.<br />

Fällt dieser Tag auf einen Samstag/Sonntag o<strong>der</strong> Feiertag, so gilt als<br />

letzter Anmeldetag <strong>der</strong> folgende Montag. Die Anmeldeformulare<br />

sind in Raum 1122, Boltzmannstr. 3, bzw. im Prospekthalter davor<br />

erhältlich.<br />

Die Studierenden erhalten als Anmeldebestätigung eine Ladung zur<br />

Abschlussklausur. Achtung! Die Studierenden verpflichten sich bei<br />

<strong>der</strong> Anmeldung, sich selbst über ihren Klausurtermin zu informieren<br />

(Aushang/Internet).<br />

Etwa eine Woche nach Anmeldefristende können Sie anhand <strong>der</strong><br />

Anmeldelisten im Aushangkasten in <strong>der</strong> Wandelhalle Ihre Anmeldung<br />

überprüfen.<br />

Die Klausurtermine sowie Ort und Zeit werden Anfang Juni per<br />

Aushang/Internet bekannt gegeben. Sie erstrecken sich auf die<br />

Zeit <strong>der</strong> ersten zwei bzw. zweieinhalb Wochen <strong>der</strong> vorlesungsfreien<br />

Zeit des Sommersemesters.<br />

Am Klausurtermin bitte zur Einlasskontrolle den Studierenden- und<br />

einen gültigen Lichtbildausweis mitbringen. Zulässige Hilfsmittel<br />

sind rechtzeitig vorher bei den Aufgabenstellern zu erfragen. Siehe<br />

hierzu auch die Information auf unserer Homepage.<br />

Während <strong>der</strong> Klausur herrscht absolutes Rauchverbot in den gesamten<br />

Räumlichkeiten <strong>der</strong> Universität. Die Nichteinhaltung wird als<br />

Ordnungsverstoß gemäß § 11 Abs. 4 PO geahndet.<br />

Die Ergebnisse werden umgehend im Datensystem erfasst und per<br />

Aushang in <strong>der</strong> Wandelhalle bekannt gegeben.<br />

Herzlichen Glückwunsch!<br />

Siehe oben Einsichtnahme und Gegenvorstellungsverfahren sowie<br />

Hinweis zu nicht bestandenen Einzelprüfungsleistungen.<br />

Bitte die Aushänge (Wandelhalle) und Infos im Netz beachten!<br />

§ 16 Abs. 3 PO:<br />

„Die mündliche Prüfung findet zu Beginn des jeweiligen Wintersemesters<br />

nach dem zweiten Semester des SB-Studiums statt.“ (Siehe<br />

unten!)<br />

§ 14 Abs. 3 PO:<br />

Zur mündlichen Prüfung ist nur zugelassen, wer<br />

- beide schriftliche Prüfungsleistungen abgelegt und mindestens<br />

eine bestanden und die erfor<strong>der</strong>lichen Pflicht- o<strong>der</strong> Wahlpflichtmodule<br />

eines Schwerpunktbereichs belegt hat sowie<br />

- den Nachweis <strong>der</strong> rechtswissenschaftlichen Fremdsprachenfachkompetenz<br />

gemäß § 15 StO bei <strong>der</strong> Meldung zur<br />

mündlichen Prüfung erbringt.<br />

Studierende, die die Studienabschlussarbeit nicht bestanden haben,<br />

sich jedoch zu einer Abschlussklausur angemeldet und mitgeschrieben<br />

haben, können vorbehaltlich des Bestehens <strong>der</strong> Klausur zur


mündlichen Prüfung zugelassen werden. Bei Nichtbestehen <strong>der</strong><br />

Klausur wird die Anmeldung zur mündlichen Prüfung hinfällig, da die<br />

Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 14 Abs. 3 PO nicht vorliegen.<br />

Anmeldung zur mdl.<br />

Prüfung<br />

Öffentlichkeit<br />

Prüfungstermin und<br />

-inhalt<br />

unverbindliche Bekanntgabe<br />

<strong>der</strong> Prüfer und<br />

Kandidatengruppen<br />

WICHTIG!<br />

Ladung<br />

Notenbekanntgabe<br />

Versäumnis, Rücktritt, Täuschung<br />

und Ordnungsverstoß<br />

Endnote<br />

Bestehen und endgültiges<br />

Nichtbestehen<br />

Schwerpunktbereichszeugnis<br />

Wie<strong>der</strong>holung von<br />

Prüfungsleistungen<br />

Freiversuch<br />

Die Anmeldung erfolgt aus organisatorischen Gründen an drei zentralen<br />

Terminen (5., 6. und 7. Juni 2012). Anmeldeformulare liegen<br />

ab Anfang Juni im Vorraum des Prüfungsbüros (1122, Bo 3) aus. Die<br />

Studierenden melden sich mit Übergabe <strong>der</strong> ausgefüllten Anmeldung<br />

und <strong>der</strong> Studienbuchseiten, die den Verlauf des Schwerpunktbereichsstudiums<br />

dokumentieren, sowie des Nachweises <strong>der</strong><br />

rechtswissenschaftlichen Fremdsprachenfachkompetenz bis zum<br />

15. Juni im Prüfungsbüro an. Fällt dieser Termin auf einen Samstag/<br />

Sonntag, so gilt als letzter Anmeldetag <strong>der</strong> folgende Montag.<br />

Die Öffentlichkeit (Zuhörer) ist zugelassen, kann aber auf Wunsch<br />

durch Ankreuzen auf dem Anmeldeformular ausgeschlossen werden.<br />

§ 15 Abs. 1 c):<br />

„Der Termin für die mündliche Prüfung wird in Übereinkunft mit den<br />

verantwortlichen Prüfungsberechtigten des Schwerpunktbereichs<br />

durch das Prüfungsbüro festgelegt“ und liegt in <strong>der</strong> Zeit vom<br />

1.-31. Oktober. „Gegenstand <strong>der</strong> mündlichen Prüfung ist <strong>der</strong> Stoff<br />

<strong>der</strong> (durch die Studienbuchseiten zu belegenden) besuchten Pflichtund/o<strong>der</strong><br />

Wahlpflichtmodule“.<br />

Ab August des jeweiligen Jahres erfolgt im SB-Aushangkasten in<br />

<strong>der</strong> Wandelhalle ein Aushang mit Kandidatengruppen und den entsprechenden<br />

Prüfungsterminen, Prüfungsfächern und Prüfern. Achtung:<br />

Än<strong>der</strong>ungen bei Prüfern/Terminen vorbehalten! Maßgeblich<br />

sind die Angaben in <strong>der</strong> Ladung (s.u.). Aus datenschutzrechtlichen<br />

Gründen kann eine Veröffentlichung im Internet nicht erfolgen.<br />

Es besteht kein Anspruch <strong>der</strong> Studierenden auf Prüfung durch Prüfer,<br />

die ihnen durch die besuchten Veranstaltungen bekannt sind.<br />

Prüfungsberechtigt sind alle im entsprechenden Schwerpunktbereich<br />

lehrenden Hochschullehrer, Honorarprofessoren und Lehrbeauftragte<br />

(auch aus vergangenen Semestern).<br />

Sie erhalten eine schriftliche Ladung unter Angabe des Prüfungstermins<br />

und <strong>der</strong> Prüfer. Es werden bis zu drei Studierende jeweils 20<br />

Minuten von zwei Prüfern geprüft.<br />

Die Noten werden im Anschluss an die Beratung mitgeteilt.<br />

§ 16 Abs. 4 PO<br />

§ 15 Abs. 3 PO<br />

40 v.H. Note <strong>der</strong> Studienabschlussarbeit (= 4 x Punktzahl :10)<br />

30 v.H. Note <strong>der</strong> Abschlussklausur (= 3 x Punktzahl :10)<br />

30 v.H. Note <strong>der</strong> mündlichen Prüfung (= 3 x Punktzahl :10)<br />

§ 19 PO (SB bestanden = 2 von 3 Prüfungsleistungen bestanden und<br />

insgesamt mind. 4 Punkte)<br />

Das Zeugnis kann ohne Antrag unter Vorlage des Studierendenausweises<br />

(mit den eingereichten Unterlagen) ca. zwei Wochen nach <strong>der</strong><br />

Prüfung abgeholt werden.<br />

§ 17 Abs. 1 und 2 PO<br />

Die Schwerpunktbereichsprüfung kann einmal, aber nur insgesamt<br />

wie<strong>der</strong>holt werden. Für die Wie<strong>der</strong>holungsprüfung kann ein an<strong>der</strong>er<br />

Schwerpunktbereich gewählt werden.<br />

§ 18 PO<br />

Wenn alle Prüfungsleistungen bis zum Abschluss <strong>der</strong> Regelstudienzeit<br />

(4 ½ Jahre = 9 Semester, DRiG) erbracht wurden, die Schwerpunktbereichsprüfung<br />

jedoch nicht bestanden wurde, gilt sie als nicht<br />

unternommen (Freiversuch).<br />

Bei Rückfragen melden Sie sich bitte im Prüfungsbüro:<br />

zur Schwerpunktbereichsprüfung: Frau Molkenthin (838 52524), Boltzmannstr.3, Erdgeschoss, Raum 1122


HINWEISE ZUR ERSTEN JURISTISCHEN PRÜFUNG<br />

UNIVERSITÄRER TEIL<br />

Leistungsnachweise<br />

gemäß Studienordnung<br />

Vorzulegen im Rahmen <strong>der</strong> Schwerpunktbereichsprüfung:<br />

§ 14 PO Abs. 1 lit. a und b sowie Abs. 3 PO (Zwischenprüfungszeugnis<br />

+ Leistungsnachweis/Seminar) bei Anmeldung zur Studienabschlussarbeit<br />

sowie<br />

§ 16 Abs. 3 PO<br />

<strong>Rechtswissenschaft</strong>liche Fremdsprachenkompetenz bei Anmeldung<br />

zur mündlichen Prüfung<br />

STAATLICHER TEIL<br />

… und JAG<br />

Vorzulegen beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt <strong>der</strong><br />

Län<strong>der</strong> Berlin-Brandenburg im Rahmen <strong>der</strong> Juristischen Prüfung:<br />

• alle Studienbuchseiten (bzw. Studienbuch)<br />

§ 15 StO/§ 6 Abs. 3 und 4 JAG<br />

• Zwischenprüfungszeugnis sowie erfolgreiche Teilnahme an:<br />

• Nachweise zu Leistungskontrollen (Übungen) im Bürgerlichen Recht,<br />

Strafrecht und Öffentlichen Recht<br />

§ 16 StO/§ 6 Abs. 5 JAG<br />

• einem Grundlagenfach (enthalten im Zwischenprüfungszeugnis)<br />

§ 17 StO/§ 6 Abs. 6 JAG<br />

• Schlüsselqualifikation<br />

§ 6 Abs. 7 JAG<br />

• dreimonatiges (13 Wochen) Praktikum im In- o<strong>der</strong> Ausland<br />

Anmeldungen für die Erste juristische Prüfung erfolgen jeweils in <strong>der</strong> ersten Hälfte<br />

Januar (= Klausuren im April, mdl. Prüfung September/Oktober) o<strong>der</strong><br />

Juli (= Klausuren im Oktober, mdl. Prüfung im März/April)<br />

Freiversuch<br />

§ 13 Abs. 1 JAO<br />

(Meldung zur Prüfungskampagne nach dem 8. Fachsemester)<br />

Meldefristverlängerung § 13 Abs. 2 JAO<br />

(Meldung zur Prüfungskampagne nach dem 9. Fachsemester o<strong>der</strong><br />

später bei Vorliegen <strong>der</strong> Voraussetzungen)<br />

Notenverbesserung § 14 JAO<br />

(mit Inanspruchnahme <strong>der</strong> Meldefristverlängerung wegen abgelegter<br />

SB-Prüfung; nur bei bestandener SB-Prüfung!)<br />

TERMINÜBERSICHT<br />

Sommersemester Wintersemester Sommersemester Wintersemester<br />

6. Fachsemester* 7. Fachsemester* 8. Fachsemester* 9. Fachsemester*<br />

AN beim Dozenten für<br />

das Seminar PO 2007<br />

(siehe Aushänge und<br />

Internet)<br />

Seminar mit Hausarbeit<br />

+ Vortrag = Schein<br />

(siehe auch unten<br />

Empfehlung!)<br />

bis 31. Mai über das<br />

Prüfungsbüro:<br />

AN Abschlussklausur<br />

Oktober:<br />

mündliche Prüfung<br />

im Januar über das<br />

Prüfungsbüro:<br />

AN Studienabschlussarbeit<br />

Mo <strong>der</strong> 2. vorlesungsfreien<br />

Woche:<br />

Themenvergabe Studienabschlussarbeit<br />

durch das Prüfungsbüro<br />

AN = Anmeldung<br />

*gemäß Studienverlaufsplan/Regelstudienverlauf<br />

bis 15. Juni über das<br />

Prüfungsbüro:<br />

AN mündliche Prüfung<br />

ab 1. Woche vorlesungsfreie<br />

Zeit:<br />

Abschlussklausur<br />

bis Mitte Januar:<br />

AN Pflichtfachprüfung<br />

beim GJPA<br />

EMPFEHLUNG: Anmeldung zum propädeutischen Seminar am Ende des 5. Fachsemesters, Bearbeitung<br />

<strong>der</strong> Hausarbeit in <strong>der</strong> vorlesungsfreien Zeit des Sommersemesters. Vorteil: Bei Nichtbestehen <strong>der</strong> propädeutischen<br />

Hausarbeit kann diese im Wintersemester (= Beginn des Schwerpunktbereichsstudiums) wie<strong>der</strong>holt<br />

werden.

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