Unterlassen
Unterlassen
Unterlassen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Unterlassen</strong><br />
Unechtes Unterlassungsdelikt<br />
§ 13 I StGB<br />
Besonderheiten:<br />
Das Nicht-Handeln (<strong>Unterlassen</strong>) ist nur<br />
strafbar, wenn eine besondere Pflicht zur<br />
Handlung besteht (sog. Garantenstellung)